20.04.2023

Unnötigen Klimakillern den Anreiz nehmen

Während der Corona-Pandemie hat die Lufthansa 18.000 so genannten „Leerflüge“ durchgeführt. Die so genannte „Slot Verordnung (Start-Landing-Operation- Time)“ bezeichnet die Start- und Landerechte einer Airline. Diese Rechte werden etwa ein Jahr im Voraus vergeben. Durch das stetige Wachstum des Flugverkehrs stoßen zahlreiche Flughäfen an ihre Kapazitätsgrenzen, so dass die Nachfrage das Angebot an Start- und Landemöglichkeiten übersteigt. Die Mehrzahl der Slots wird als so genannte Großvaterrechte vergeben. Danach orientiert sich die Vergabe an der Nutzung in der  Vergangenheit.

Hierbei gibt es keine Möglichkeit diese Slots weiterzuverkaufen oder mit ihnen zu handeln. Primär werden die Slots nach der „use it or lose it“ Regelung vergeben. Wenn eine Airline weniger als 80% der Slots nutzt, werden die Slots an andere Airlines vergeben.

Da während der Pandemie deutlich weniger Nachfrage nach Flügen herrschte mussten viele Airlines, wie unter anderem die Lufthansa, Leerflüge durchführen, um die Slots nicht zu verlieren. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar: Klimakiller, wie Leerflüge dürfen keinerlei finanziellen Anreiz für Unternehmen haben. Die grundsätzliche Vergabe durch die „use it or lose it“ Regelung halten wir für sinnvoll, um auch kleineren Airlines eine faire Partizipation am Wettbewerb zu gewährleisten. Dennoch müssen in Ausnahmefällen, wie einer globalen Pandemie, einer Öl- und Gaskriese etc. Ausnahmeregelungen greifen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Dass die EU-Kommission in Ausnahmesituationen, wie einer globalen Pandemie, einer Öl-,Gas-, oder Wirtschaftskrise die „use it or lose it“ Regelung vorübergehend ganz aufzuheben oder stark einzuschränken.
  2. Die dauerhafte Senkung der Mindestnutzung auf 70%.
  3. Die Änderung der Slot-Verordnung (Verordnung [EWG] Nr. 95/93) dahingehend, dass Leerflüge bei Nutzung der Start- und Landerechte nicht berücksichtigt werden, um den Anreiz für Leerflüge dauerhaft zu eliminieren.
  4. Um die mit den Leerfügen teilweise verbundene Aufrechterhaltung der Pilot:innenlizenzen nicht zu gefährden, fordern wir regulative Anpassungen zu den Pilot:innenlizenzen, sodass hierdurch kein Lizenzverlust entsteht.

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