“Möpse verbieten” – effektives Vorgehen gegen Qualzuchten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualzuchten effektiv unterbindet.

§11 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der Züchtung solcher Wirbeltierrassen, die durch biotechnische Maßnahmen so verändert wurden, dass ihnen Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das betroffene Tier auftreten. Dies gilt auch für die Nachkommen solcher durch biotechnische Maßnahmen nicht artgemäß veränderten Tiere.

Aufgrund dieses Gesetzes haben die zuständigen Behörden – in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – die Befugnis, das Unfruchtbarmachen von solchen Wirbeltieren anzuordnen, welche den in Absatz 1 §11 des BTierSchG geregelten Merkmalen entsprechen. Damit kann die weitere Vermehrung von Qualzuchtlinien verhindert werden.

Zusätzlich ist das BMEL dazu ermächtigt, mit der Zustimmung des Bundesrates konkretisierende Rechtsverordnungen zu erlassen, welche erstens die erblichen bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher bestimmen und zweitens das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken.

Da gegenwärtig zu viele Wirbeltierrassen das Ergebnis solcher in Absatz 1 verbotener Qualzuchten sind, fordern wir das BMEL auf, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche zukünftig die Zucht und den Verkauf jener Wirbeltierzuchtlinien verbietet, die im „Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ des Bundesministeriums für Umwelt festgesetzt sind und Merkmale aufweisen, welche gegen Absatz 1 des BTierSchG verstoßen. Zusätzlich soll der Besitz solcher Tiere untersagt werden. Allerdings soll für bestehende Besitzer ein Bestandsschutz für die Lebensdauer des betroffenen Tieres eingeräumt werden, um eine gerechte Übergangsregelung zu gewährleisten.

Bewusst ist an dieser Stelle nur ein Verbot von Zuchtlinien und nicht etwa das Verbot der Züchtung ganzer Rassen erwähnt, da bereits Rückzüchtungsversuche bestimmter qualgezüchteter Rassen vorgenommen werden. Diese rückgezüchteten Wirbeltiere wären von einer etwaigen Regelung ausgenommen.

Des weiteren wird das BMEL dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzusetzen, welche sich mit Möglichkeiten der weiteren Konkretisierung des Absatzes 1 des BTierSchG auseinandersetzt und dem BMEL hierzu beratend zur Seite steht. Ziel muss es sein, die im BTierSchG geregelten Verbote qualgezüchteter Rassen auch konkret in der Praxis umzusetzen.

#FickenABERSafe: Sexuell aufgeklärt und ohne Geschlechtskrankheiten in die Zukunft!

Kostenlose Kondome für junge Menschen unter 26

Sexuell übertragbare Krankheiten sind seit langem auf dem Vormarsch. Viele Menschen denken, dass sexuell übertragbare Infektionen heute gar nicht mehr vorkommen. Doch das ist ein Irrtum. Auch in Deutschland kommen STI (sexually transmitted infections) immer häufiger vor. So hat sich hierzulande etwa die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dabei sind bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen – Jugendliche und junge Erwachsene.

Kondome schützen effektiv vor der Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten, die gravierende gesundheitliche Folgen haben können. Im Nachbarland Frankreich gilt hierzu seit dem 1. Januar 2023 eine entsprechende Regelung zur kostenlosen Abgabe von Kondomen an junge Menschen, um die Ausbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen zu stoppen.

Wir Jungen Liberalen fordern daher die kostenlose Bereitstellung von Kondomen für junge Menschen unter 26 Jahren in allen Arztpraxen und Apotheken. Die Bundesregierung sollte hierzu möglichst zeitnah eine Regelung schaffen, die eine Erstattung von Kondomen für unter 26-Jährige durch die Krankenkassen ermöglicht.

Eine sexuell nicht aufgeklärte Gesellschaft  |  Wie das Schulsystem versagt…

Nach Umfragewerten des Influencer Jonas Ems mit über 50.000 Teilnehmenden zwischen 14 und 24 Jahren fühlen sich über 89% der Jugendlichen nach ihrem Sexualkunde Unterricht in der Schule nicht ausreichend sexuell aufgeklärt. Diese Werte sind sehr schockierend, aber leider auch kein Wunder. Trotz einer immer freizügiger werdenden Gesellschaft ist das Thema leider noch immer sehr Tabu behaftet.

Die sexuelle Aufklärung an unseren Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, wenn sie es denn überhaupt jemals war. Sexualkunde ist mehr als Biologie und Verhütung. Noch immer vermittelt der Schulunterricht zum Teil den Mythos, dass Sex lediglich zur Fortpflanzung praktiziert wird, was inzwischen Übereinstimmend nicht nicht der Praxis entspricht. Vielmehr geht es dabei um zwischenmenschliche Beziehungen und die Empfindung von Lust, was daher auch vermittelt werden sollte.

Wir JuLis sehen eine sexuell aufgeklärte Gesellschaft als unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft und fordern daher eine bessere und vor allem zeitgemäße sexuelle Aufklärung in regelmäßigen Abständen von der Grundschule an, welche sich nicht nur mit dem biologischen/wissenschaftlichen Teil, wie Kinder entstehen, beschäftigt, sondern vor allem aktuelle Themen, Probleme und Bedürfnisse aus dem Alltag junger Menschen aller Altersgruppen behandelt sowie eine Sensibilisierung für das Thema der sexuellen Vielfalt verankert.

Insbesondere fordern wir hierzu eine intensivere Auseinandersetzung und Aufklärung im Bezug auf folgende Themen:

  • Entstigmatisierung und Enttabuisierung von Sexualität und sexueller Selbstbestimmung sowie Vermittlung dessen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
  • Frühe Aufklärung über Veränderungen im Rahmen der Pubertät und das erforschen des eigenen Körpers bzw. der eigenen sexuellen Erregung sowie die Normalität von Masturbation/Selbstbefriedigung.
  • Vermittlung und Förderung eines gesunden Körperbilds sowie Entgegenwirken gegen das zunehmende Bodyshaming durch die Vermittlung des Grundsatzes, dass jeder Körper unterschiedlich ist.
  • Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung der Gefahren sowie verdrehten Realitätsdarstellung im Internet und insbesondere durch die Darstellungen in in der Pornografieindustrie.
  • Unterschiedliche Methoden zur Verhütung vor Schwangerschaften und Möglichkeiten im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.
  • Möglichkeiten zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten im Bezug auf jegliche Formen der Sexualität (z.B. Oral-/Analverkehr) sowie dessen Dringlichkeit und Bedeutung.
  • Aufklärung über die richtige Körperhygiene, insbesondere im Intimbereich.
  • Sensibilisierung für LGBTQIA+ und Unterstützung bei der Findung der eigenen sexuellen Orientierung sowie Unterschiede und Besonderheiten im Bezug auf gleichgeschlechtlichen Sex.
  • Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen im Bereich von sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und sexueller Übergriffigkeit, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Vermittlung des Grundsatzes “Nein heißt Nein!” und das Aufzeigen der Rechte und Hilfemöglichkeiten für Betroffene.
  • Rolle des Umfelds, insbesondere Eltern und Freunde.
  • Förderung der offenen Kommunikation und Sensibilisierung für mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Intimität/Sexualität sowie den Umgang mit möglichen Ängsten/Selbstzweifeln.

Außerdem fordern wir die spezifische Schulung/Ausbildung der verantwortlichen Lehrkräfte, um einen qualitativ hochwertigen Aufklärungsunterricht zu ermöglich sowie den verstärkten Einsatz von geeigneten externen Experten, wie z.B. Sexualmedizinern, Sexualpädagogen oder spezialisierten Institutionen (z.B. ProFamilia, Aids-Hilfe, etc.).

Kostenübernahme für STI-Tests  |  Brennt weder im Schritt noch im Geldbeutel!

Bislang werden die Kosten für Tests für sexuell übertragbare Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn bei einem selbst oder bei dem Sexualpartner oder der Sexualpartnerin Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Viele dieser Erkrankungen können jedoch auch symptomlos ablaufen, sodass die Krankheit unentdeckt bleibt und die Gefahr einer weiteren Ansteckung besteht.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht immer wieder auf die Gefahren von sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam und fordert dazu auf, sich regelmäßig testen zu lassen. Bei einer eigenen Veranlassung dieser Tests ohne Anzeichen einer Erkrankung müssen die Kosten in Höhe von teilweise mehreren hundert Euro selbst übernommen werden, sodass viele Menschen diese gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zukünftig verringern zu können, fordern wir daher eine von Geschlecht und Alter unabhängige sowie nicht von Anzeichen einer Erkrankung abhängigen Kostenübernahme für bis zu zweimal jährliche Vorsorgeuntersuchungen für sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Freiheitsenergien statt Tunnelblick

Die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine führt uns vor Augen, wie wichtig günstige und unabhängige Energie für einen Industriestandort wie Deutschland ist. Bereits vor dem Krieg hatte Deutschland die höchsten Energiepreise in Europa. Der aktuelle energiepolitische Diskurs fokussiert sich großteilig auf Wind-, Solar- und Wasserenergie, da sie nachhaltig und erneuerbar sind. Es fehlt zunehmend die Diversifizierung der Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung. Statt sich ausschließlich auf Windkraft oder Solarenergie zu konzentrieren, sollte technologieoffen an neuen Formen der Energieerzeugung geforscht werden, um ein witterungsunabhängiges, stabiles Stromnetz zu schaffen. Aktuell wird der Energieausgleich, der das Netz stabil hält, hauptsächlich durch Gaskraftwerke gewährleistet. Im Gegensatz zur EU-Kommission halten wir Energieerzeugung durch Gas nicht für eine grüne Energieerzeugungsform. Darüber hinaus ist erst Recht in Zeiten von Wärmepumpen und E-Autos weiterhin mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen – wir brauchen daher neue Freiheitsenergien, die uns witterungsunabhängig, nachhaltig und stabil mit Energie versorgen können.

Ein wichtiger Forschungszweig ist die Forschung an der Kernfusion, welche, einmal gemeistert, die Energieprobleme von heute und morgen weitestgehend beheben würde. Dem Max-Planck-Institut zufolge reicht nur ein Gramm Brennstoff in einem rentablen Fusionsreaktor aus, um so viel Energie zu gewinnen, wie die Verbrennung von 11 Tonnen Kohle bringt. Darüber hinaus entsteht bei der Kernfusion kein radioaktiver Müll und die Gefahr eines Super-GAUs besteht nicht.

Das Erschließen der wirtschaftlich rentablen Kernfusion würde nicht nur eine witterungsunabhängige Netzstabilität schaffen, sondern könnte gleichzeitig auch für die Produktion synthetischer Kraftstoffe und grünen Wasserstoffs genutzt werden. Bestehende Projekte, wie der ITER in Frankreich und die Fusionsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald sollen weiterhin gefördert werden, um in Zukunft die Kernfusion wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Ebenso relevant ist es, dass weitere nachhaltige Formen der Energieerzeugung wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke an den deutschen Küsten oder die Geothermie nicht unbeachtet bleiben und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, nachhaltigen Strom selbst zu produzieren. Darüber hinaus müssen neue Speichermöglichkeiten für Strom in Zeiten von Überproduktion stärker als bisher erforscht werden, sodass beispielsweise Windkraftwerke bei Sturm nicht ausgeschaltet werden müssen, sondern wir die gesamte Kraft der Witterung als grüne Energie nutzbar machen können.

Hierbei kann eine wegweisende Möglichkeit die Nutzung überschüssiger Energie zur Produktion grünen Wasserstoffs sein. Den Betreibern von Windparks muss die Möglichkeit geboten werden, überproduzierten Strom hierfür zu verwenden. Darüber hinaus sollte ergründet werden, wie grüner Strom aus Überproduktion bis zu Orten des Bedarfs mit geringem Verlust transportiert werden kann.

Wir JuLis bekennen uns zu den Freiheitsenergien, weil wir erkannt haben, dass wir ihr Potenzial für eine technologieoffene Energiewende nutzbar machen müssen. Wir brauchen die ganze Kraft der Innovation, statt uns ausschließlich auf Solar- oder Windenergie zu fokussieren, um Deutschland so schnell wie möglich stabil, witterungsunabhängig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Deshalb fordern wir JuLis:

  • Eine Evaluation der bisher getätigten Investitionen in die Forschung zur Kernfusion und eine Ausweitung und lösungsorientierte Förderung der Kernfusionsforschung
  • Eine Ausweitung der Forschungsgelder zur Ergründung weiterer innovativer Formen der Energieerzeugung. Gegenfinanziert durch das streichen klimaschädlicher Subventionen wie derer für den Braunkohletagebau.
  • Eine Förderung der Speicherung und Nutzung von überproduziertem Strom, die auch privaten Erzeugern ermöglicht werden soll
  • Die Stromerzeugung so schnell wie möglich auf nachhaltige Zukunftsenergien zu fokussieren

Du darfst wählen – ab 14!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das aktive Wahlrecht für Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen ab Geburt zu vergeben. Unter 14-Jährige sollen dabei auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dieser Antrag darf nur von der Person selbst und nicht von Erziehungsberechtigen, Vormündern oder anderen Dritten gestellt werden. Kinder und Jugendliche unter 14 sollen dabei nur vor Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen auf 14 Jahre abzusenken.

Freiwillige Feuerwehren im Land Niedersachsen unterstützen

Freiwillige Feuerwehren sind gerade in den ländlichen Kommunen ein wichtiger und fester Bestandteil des örtlichen Lebens. Neben den klassischen Tätigkeiten, wie das Löschen von Bränden, sind die kommunalen Feuerwehren auch ein essentieller Teil der sozialen Gemeinschaft vor Ort. Gerade weil die örtlichen freiwilligen Feuerwehren so enorm wichtig in und für ihre Kommunen sind, muss es ein besonderes Anliegen der lokalen Politik sein, diese zu stärken.

I. Bessere Ausstattung für unsere Helden vor Ort

Freiwillige Feuerwehren spielen eine essentielle Rolle bei der lokalen Sicherheitsarchitektur in den Kommunen. Wir als Junge Liberale setzen uns dafür ein, dass in jeder Kommune die freiwilligen Feuerwehren so ausgestattet und ausgebildet werden, dass sie ihren Herausforderungen und Aufgaben bedarfsgerecht nachkommen, denn das ist Pflichtaufgabe jeder Kommune.

Außerdem machen wir uns als Junge Liberale dafür stark, dass die Feuerwehrgerätehäuser allen modernen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig eine Grundlage für eine zukünftige Weiterentwicklung bieten. Dies halten wir für essentiell, damit die niedersächsischen Kommunen für Notfälle gut gewappnet sind und die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sich sicher auf ihre Ausrüstung verlassen können.

II. Nachwuchsförderung für eine nachhaltige lokale Gemeinschaft

Freiwillige Feuerwehren sind ein einflussreicher Faktor, wenn es um die lokale Gemeinschaft vor Ort geht. Daher ist es wichtig, sich um die Förderung des Nachwuchses zu engagieren. Hierzu setzen wie uns als Junge Liberale dafür ein, die Nachwuchsförderung kommunaler freiwilliger Feuerwehren zum Bestandteil von Schulen, in Form von freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, zu machen. Auch die Möglichkeit der Einrichtung entsprechender Wahlpflichtfächer an weiterführenden Schulen soll von den Städten und Gemeinden geprüft werden. Durch Kooperationen zwischen ehrenamtlichen Feuerwehren und Schulen, sollen junge Menschen für das Ehrenamt und das Engagement in Jugendfeuerwehren motiviert werden. Zudem sollen „Tage der offenen Türen“ oder Ehrenamtsmessen seitens der Kommunen stärker gefördert werden.

III. “Safety first” bei Straßenumzügen

Ein Thema, welches insbesondere in ländlichen Kommunen immer wieder aufkommt, ist die Verkehrssicherheit bei Straßenumzügen. Üblicherweise wird diese durch die lokale Polizei gewährleistet, jedoch kann diese in vielen Kommunen dieser Aufgabe nicht immer vollumfänglich gerecht werden. Erste Kommunen haben bereits die Möglichkeit eingeführt, dass lokale ehrenamtliche Feuerwehren die Polizei hierbei unterstützen, wenn diese die Verkehrssicherheit allein nicht sicherstellen kann. Als Junge Liberale setzen wir uns ein, dass die Möglichkeit der Unterstützung der Polizei durch örtliche freiwillige Feuerwehren eingeführt wird, wenn diese die Verkehrssicherheit bei Umzügen allein nicht sicherstellen kann. Für die Beantragung einer entsprechenden Verkehrssicherung bei Straßenumzügen sollen für ortsansässige Vereine keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden.

Turbo bei der Genehmigung: Referentielle Baugenehmigung und Typengenehmigung

Kostenminderung kann auch im Baubereich durch ‘Serienproduktion’ erreicht werden. Werden in einem Gebiet mit gleichem Bebauungsplan also identische Gebäude (Geschossigkeit, Grundfläche, etc.) geplant, sollte die Erstellung einer “Muster-Genehmigung” für eine Vielzahl gleicher Bauwerke übergreifend gelten. So können nicht nur Genehmigungsverfahren (erheblich) beschleunigt, sondern auch Anreize für serielles Bauen gesetzt werden, um die Baukosten zu senken.

Diese Art der sogenannten referentiellen Baugenehmigung wird bereits in NRW in einigen Städten erfolgreich angewandt.

Noch vor einigen Jahren/Jahrzehnten handelte es sich bei der sog. Typengenehmigung um ein häufig verwendetes Instrument, um für baugleiche Bauvorhaben eine sog. Typenplanung (mit Typenstatik, usw.) zu erstellen, um damit kürzere Genehmigungsphasen zu ermöglichen. Dieses Art der Genehmigung ist seit einer Überarbeitung der Musterbauordnung auch Teil der  Niedersächsischen Bauordnung, wird jedoch nur selten genutzt

Um das Ziel kostengünstigen Bauens zu erreichen, müssen wir diese Werkzeuge flächendeckend einbinden und vorantreiben.

Wir sehen uns vor Gericht – Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Deutschland als Wirtschaftsstandort steht in einem globalen Wettbewerb, der zunehmend von schnellen und effizienten Gerichtsverfahren geprägt ist. Deutschland droht, in diesem Wettbewerb den Anschluss zu verlieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es unerlässlich, dass Deutschland als Justizstandort modernisiert und weiterentwickelt wird.

Um den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Eine angemessene (bessere) Personal- und Sachausstattung der Gerichte gewährleisten.
    • Eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel, um dem erheblichen Richtermangel begegnen, sowie mehr Justizbeamte einstellen zu können und bessere Ausstattung für die Gerichte zu ermöglichen.
    • Das Richteramt durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen attraktiver machen. Dazu gehören besonders mit Blick auf die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft eine angemessene Bezahlung, flexible Arbeitszeiten sowie eine fortgeschrittene Digitalisierung.
  1. Die bundesweit geplante Einführung von Commercial Courts weitergreifen und durchführen.
    • Das Eckpunktepapier des BMJ zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vom 18. April 2023 ist grds. zu begrüßen.
    • Die Commercial Courts dürfen hierbei nicht nur auf Handelssachen i.S.v. § 95 GVG beschränkt sein.
    • Die lingua franca im internationalen Schiedsverfahren ist – sowie auch im internationalen Handel – Englisch. Eine Wahlmöglichkeit der Parteien für Englisch als Verfahrenssprache vorm LG und OLG muss demnach auch zwingend beim BGH ohne Zustimmung des zuständigen Senats möglich sein.
  1. Die Ratifizierung der Singapore Convention on Mediation (2018) durch die EU vorantreiben und das MediationsG nach dem sog. UNCITRAL Mediation Framework überarbeiten.

Wir Schöffen das – Schöffen ins 21. Jahrhundert bringen

In der Justiz gibt es neben den hauptamtlichen Berufsrichterinnen und Berufsrichter auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem ein.

Wir Jungen Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches eine spannende Beteiligungsmöglichkeit am Rechtsstaat darstellt. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern. Wir unterstützen insoweit voll und ganz den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, gesetzlich hiergegen vor zu gehen.

Um zusätzlich dazu jedoch die Attraktivität des Schöffendienstes im Allgemeinen zu steigern und den Rechtsstaat zu festigen, fordern wir Jungen Liberalen daher:

  • Die Senkung des Mindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre, in Anlehnung an die uneingeschränkte Strafmündigkeit.
  • Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
  • Einen optimierten Bewerbungsprozess, bei welchem die Bewerber u.a. verpflichtend begründen müssen, warum sich diese als Schöffen bewerben.
  • Angesichts möglicher Gefahren durch extremistische Unterwanderung eine Überprüfung der Bewerber auf potenziell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Kommunen sollen dabei angehalten werden, bei stichhaltigen Indizien und Bedenken Anfragen an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz oder andere geeignete Institutionen zu stellen.