Gewinne reinvestieren statt besteuern

Als Jungen Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine wettbewerbsfähige und zukunftsgerichtete Steuerpolitik ein, die unternehmerische Initiative fördert und den wirtschaftlichen Erfolg unterstützt. Kaum jemand kann Geld besser nutzen, um Wachstum anzukurbeln, als Unternehmen, welche dieses durch ihren Gewinn schon bewiesen haben.

Daher soll die Körperschaftssteuer zukünftig nicht mehr anfallen, solange die Gewinne im Unternehmen verbleiben. Stattdessen soll sie auf die Ausschüttung von Gewinnen anfallen. Estland bietet hier ein gutes Beispiel, wie man so Innovation und Wachstum Stärken kann.

Zudem bietet ein solches Verfahren den Vorteil der Vereinfachung der Steuern, da man nicht genötigt ist den Gewinn künstlich durch schnell abschreibbare Ausgaben zu senken. Durch diese Reform der Körperschaftssteuer profitieren sowohl Unternehmen, welche schneller wachsen können, als auch der Staat durch das langfristig schnellere Wachstum der Wirtschaft.

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.

Let Niedersachsen grow!

Niedersachsens Lage in Nordwestdeutschland und an der Küste zur Nordsee bringt große Standortvorteile mit sich. Unser Bundesland stellt nicht nur einen Knotenpunkt zwischen den Metropolregionen Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen dar. Die Anbindung zum Meer ermöglicht auch direkten Zugang zum weltweiten Handel sowie zu den Ressourcen der Nordsee. Durch seine einzigartigen und vielfältigen Landschaften bietet Niedersachsen als Agrarland Nr. 1 zudem optimale Bedingungen für die Landwirtschaft, aber auch für den Tourismus. Niedersachsen ist Automobil- und dadurch in Zeiten der Mobilitätswende auch ein Innovationsstandort. Gleichzeitig nimmt Niedersachsen eine zentrale Rolle bei der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein und kann zur neuen Herzkammer des klimaneutralen Industriestandortes Deutschland werden.

In all diesen Bereichen hat Niedersachsen das Potenzial, Spitzenreiter zu sein. Viel zu häufig reiht sich unser Bundesland jedoch im Mittelfeld ein, bildet inzwischen oft sogar das Schlusslicht im Ländervergleich. Was die ambitionslose Politik der Großen Koalition viel zu lange verschlafen und verschleppt hat, wird die neue rot-grüne Landesregierung erst recht nicht aufholen. Im Gegenteil: Die ziellose Wirtschaftspolitik von SPD und Grünen, ohne echte Wachstumsimpulse, setzt die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Niedersachsen vollends aufs Spiel.

Dabei wäre es gerade jetzt an der Zeit, endlich die richtigen Weichen für einen echten wirtschaftlichen Aufbruch zu stellen. Angesichts anhaltender Krisen braucht Niedersachsen wieder eine Wirtschaftspolitik, welche die großen Potenziale unseres Bundeslandes entfesselt und es für die Zukunft aufstellt. Niedersachsen braucht wieder eine liberale Wirtschaftspolitik, die sich mutig und konsequent für Marktwirtschaft und Wachstum als Grundlage für unseren Wohlstand einsetzt. Hierfür setzen wir uns ein.

Für eine Finanzpolitik, die an morgen denkt

Liberale Wirtschaftspolitik fußt auf soliden Finanzen. Wir wollen beste Rahmenbedingungen für private Investitionen schaffen und dafür sorgen, dass Leistung sich für den einzelnen wieder lohnt. Eine nachhaltige Finanzpolitik ist für uns Ausdruck von Generationengerechtigkeit.

  • Von einer Krise in die nächste: Das Motto des vergangenen Jahrzehnts, in dem Europa von multiplen Krisen getroffen wurde. Die weltweite Finanzkrise 2009, die Covid-19-Pandemie und schließlich die Energie- und Teuerungskrise, ausgelöst durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg in der Ukraine, der seit mehr als einem Jahr die Inflation heftig anfeuert. All diese Krisen haben eines gemein: Auf die geschlechtsspezifische Wirkung von Krisenmanagement, Sparprogrammen, Schulschließungen oder Anti-Teuerungsmaßnahmen wurde kaum geachtet. Nicht nur aufgrund dessen, sondern auch grundsätzlich müssen alle Ressorts und obersten Organen, die an der Budgeterstellung beteiligt sind, Wirkungszielen festlegen, die die Selbstbestimmung der Geschlechter verfolgen soll. Die Verpflichtung dieser Zielsetzung erforderte auch die Angabe von Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden können, und Indikatoren bzw. Soll- und Ist-Kennzahlen zur Bewertung und Messung der Zielerreichung. Dabei müssten gerade die Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, der monetäre Wert von unbezahlten Arbeitsstunden und damit auch die Ressource „Zeit“, die für diese Tätigkeiten aufgewendet wird, zentrale Elemente sein. Zusätzlich braucht es in diesem Bereich flächendeckende, systematische und nach Geschlecht sowie anderen Diskriminierungsmerkmalen aufgeschlüsselte Datenerhebungen, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten aufzuzeigen.
  • Schuldenbremse: Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die rot-grüne Landesregierung dazu auf, sich klar und deutlich zur verfassungsrechtlich fixierten Schuldenbremse zu bekennen und schnellstmöglich wieder die durch sie definierten Vorgaben einzuhalten. Für uns ist klar: Einer solch unausgewogenen Haushaltspolitik, welche der finanziellen Sicherheit künftiger Generationen diametral entgegensteht, schieben wir Jungen Liberalen einen Riegel vor. Zu seriöser Politik gehört, dass Staatsausgaben dem Grunde nach von den Staatseinnahmen gedeckt werden müssen. Ausnahmen sollen nur unter klar definierten Voraussetzungen möglich sein. Zudem setzen wir uns für eine verbindliche Regelung zur Schuldentilgung ein, damit Niedersachsen möglichst zügig zu einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik zurückkehrt.
  • Mehrwertsteuer: Angesichts der Bedeutung des Tourismus und der Gastronomie für die niedersächsische Wirtschaft fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung für die Beibehaltung des verminderten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent im Gastronomiebereich einzusetzen. Langfristig setzen wir uns für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf den europäischen Mindeststeuersatz von 5 bzw. 15 Prozent ein. Der verminderte Steuersatz von 5 Prozent soll auf alle Güter erhoben werden, bei denen das möglich ist. Bei den Warengruppen, wo dies möglich ist, wie z.B. Lebensmitteln, wollen wir die Erhebung einer Mehrwertsteuer dauerhaft abschaffen.
  • NBank zur zentralen Förderstelle für Start-Ups machen: Start-Ups sind die Zukunft der Wirtschaft und Innovationen. Diese sind für die Transformation von zentraler Bedeutung und wurden daher bereits von anderen Bundesländern entschieden vorangetrieben. Niedersachsen darf sich nicht damit zufriedengeben, auch bei diesem Thema im Rückstand zu liegen, sondern soll zum Start-Up Bundesland der Republik werden. Gerade die NBank soll dabei eine besondere Rolle einnehmen, indem Kredite zu Null-Zinsen unter vereinfachten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll die NBank auf Anfrage in ein Start-Up investieren, in dem Venture-Capital bereitgestellt wird. Außerdem soll es ein Förderprogramm „Start-Up“ geben. Mithilfe dieses Förderprogramm sollen Miete und Teile der Kosten der Entwicklung des Produktes übernommen werden. Damit reduzieren wir Hindernisse in der Anfangsphase eines Start-Ups.
  • Förderbedingungen verbessern: Wir wollen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen für Investitionen insbesondere in Klimaschutz und Ressourceneffizienz erleichtern. Entsprechende Förderprogramme sind praxisnah und bürokratiearm zu gestalten, um zu hohe Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu vermeiden. Institutionen mit erfolgreichen Beratungs- und Förderangeboten wie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen oder der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit wollen wir weiter fördern und bedarfsgerecht ausbauen.

Entfesseln wir Niedersachsens Wirtschaft

Liberale Wirtschaftspolitik entlastet die Leistungsträgerinnen und -träger unserer Gesellschaft. Wir sagen überbordender Bürokratie den Kampf an und sorgen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre wertvolle Zeit endlich wieder in das Wesentliche investieren können, statt in Zettelwirtschaft.

  • Onlinezugangsgesetz zügig umsetzen: Das Onlinezugangsgesetz muss sowohl auf Landesebene als auch in den niedersächsischen Kommunen schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Ausweitung digitaler Verwaltungsleistungen muss dringend Tempo aufnehmen. Um die fragmentierte Organisation kommunaler IT-Lösungen zu strukturieren, sollten klare Richtlinien für die Standardisierung digitaler Verwaltungsverfahren festgelegt werden.
  • Vorhabenbeschleunigung: Investitionsvorhaben, privater wie öffentlicher Art, dürfen nicht länger durch die Trägheit von Behörden ausgebremst werden. Wir Jungen Liberalen setzen uns daher für die Umsetzung der Genehmigungsfiktion ein. Genehmigungsverfahren müssen durch verbindliche Fristen verkürzt werden.
  • Effiziente Datenverwaltung: Daten, die gegenüber der öffentlichen Verwaltung bereits zur Verfügung gestellt wurden, sollen zukünftig digital, rechtssicher und verschlüsselt an andere Behörden weitergegeben werden können. Dies soll insbesondere Unternehmen einen zusätzlichen Gang zur Behörde ersparen.
  • Vereinfachung der öffentlichen Vergabe: Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Dies schließt insbesondere kleinere und mittelständische Betriebe mit geringen Verwaltungskapazitäten faktisch häufig bereits von vornherein vom Vergabeverfahren aus. Wir fordern die Landesregierung daher auf, das Tariftreue- und Vergabegesetz durch Entbürokratisierung und den Verzicht auf landeseigene, vergabefremde Kriterien zu modernisieren.
  • Unkompliziertes Bauen: Gerade im Bereich der städtischen Nachverdichtung (Aufstockung, Umwidmung, etc.) werden den Bauträgern unnötige bürokratische Hürden in den Weg gelegt, die zahllose Projekte rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel gestalten. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die generelle Einführung von flexibleren Regelungen für das Bauen im Bestand sowie vereinheitlichte und vereinfachte Regelungen für die serielle Sanierung und die serielle Fertigung von Gebäuden. Daneben setzen wir uns für eine Regelung zur ganzheitlichen Lebenszyklusbetrachtung beim Rückbau von Gebäuden sowie für Neubauten ein. Im gleichen Zuge sollen die Zulassungsbedingungen für Bauprodukte zugunsten sekundärer Bauteile und Baustoffe angepasst werden.

Zukunft sichern durch Fachkräftebindung

Liberale Wirtschaftspolitik bedeutet Standortpolitik für Arbeitnehmerinnen und -nehmer. Wir wollen junge Talente darin unterstützen, ihre Chancen wahrzunehmen und die Fachkräfte von morgen zu werden. Dem Fachkräftemangel begegnen wir mit innovativen Lösungsansätzen.

  • Ausbildungsoffensive: Eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie sehen wir kritisch. Die entstehenden Kosten würden insbesondere kleine und mittelständische Betriebe belasten, die häufig keine oder nur begrenzt Kapazitäten besitzen, um Ausbildungsplätze anzubieten. Stattdessen muss die gemeinsame Ausbildung mehrerer Unternehmen stärker gefördert werden. Auch die Berufsschulen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Bislang liegen die Ausgaben je Schüler an beruflichen Schulen unter dem Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, Lernortkooperationen zwischen Unternehmen und Berufsschulen zu schaffen. Verwandte Berufe sollen nach Maßgabe der Sozialpartner zu Berufsfeldern zusammengefasst werden, um in einer ersten Ausbildungsphase gemeinsame Kompetenzen zu lehren. Doch auch außerbetriebliche Ausbildungsangebote sollen insbesondere in Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen bedarfsgerecht und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern gestärkt werden, wobei der Übergang in eine betriebliche Ausbildung stets vorrangiges Ziel bleibt.
  • Ausbildung attraktiv gestalten: Das Ausbildungsverhältnis stellt viele junge Menschen vor finanzielle Herausforderungen. In der Regel reichen Azubi-Gehälter kaum, um die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu decken. Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir daher, dass sich die Freibeträge beim Azubi-BAföG an der Mindestausbildungsvergütung orientieren. Derzeit liegen sie bei nur ca. der Hälfte. Daneben soll es Ausbildungsbetrieben zukünftig ermöglicht werden, die für ihre Ausbildertätigkeit anfallenden Kosten steuerlich geltend zu machen. Dies beinhaltet die Mindestausbildungsvergütung sowie auch die Kosten für Ausbilder und ggf. Material in betriebseigenen Azubi-Werkstätten. Durch diese finanzielle Entlastung wollen wir Unternehmen ermöglichen, eigenverantwortlicher über die Höhe der Vergütung ihrer Auszubildenden zu entscheiden. Ferner erhoffen wir uns durch diese Option einen Impuls für mehr Wettbewerbseffekte im Konkurrenzkampf um Auszubildende.
  • Landesprogramm „Berufssprachkurse für Azubis“: Wir fordern die Einführung kostenloser Berufssprachkurse im Bereich Handwerk, Industrie und Pflege. Der Sprachunterricht soll dabei begleitend zur Berufsschule durch Freistellung seitens der Azubi-Betriebe stattfinden, Materialien und eventuelle Fahrtkosten sollen durch das Land erstattet werden. Ein solches Landesprojekt muss dabei besonders das Stadt-Land-Gefälle in Niedersachsen berücksichtigen.
  • Zugangshürden zu Integrationskursen für EU-Bürger abbauen: EU-Staatsbürger haben derzeit keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen für den Erwerb grundlegender Sprachkompetenzen. Es besteht generell auch für EU-Bürger die Möglichkeit, sich per Antrag dennoch für einen solchen Kurs zulassen zu lassen, wenn keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisbar sind. Für die Jungen Liberalen ist dies ein Beispiel für überflüssige Bürokratie. EU-Fachkräfte ohne Deutschkenntnisse sollten jederzeit die Möglichkeit haben, auch spontan eine Stelle in Niedersachsen anzutreten.
  • Englisch als zweite Amtssprache: Die Jungen Liberalen unterstützen das Bestreben der FDP-Bundestagsfraktion, Englisch als zweite Amtssprache einzuführen. Ein Land, das auf Fachkräfteeinwanderung angewiesen ist, muss es einwandernden Fachkräften möglichst leicht machen, sich im behördlichen Umfeld zurechtzufinden. Darüber hinaus muss es berufsbezogene Englisch-Sprachkurse für die Mitarbeitenden in der Verwaltung in allen 16 Bundesländern geben.

Privatwirtschaft stärken

Liberale Wirtschaftspolitik stärkt Unternehmergeist und setzt auf die soziale Marktwirtschaft. Wir glauben nicht, dass der Staat der bessere Unternehmer ist und setzen auf die Effizienz unserer Privatwirtschaft.

  • Digitale Gründungen: Wir wollen Niedersachsen zum neuen Silicon Valley Deutschlands machen. Hierzu sind die Voraussetzungen für die Neugründung von Startups radikal zu vereinfachen. Durch die Schaffung eines “One-Stop-Shop” für alle Startup-Angelegenheiten wollen wir bürokratische Hürden abbauen und langwierige Kommunikation mit verschiedenen Ämtern Vergangenheit sein lassen. Zukünftig sollen Gewerbe jederzeit über das Internet angemeldet werden können.
  • Kleinunternehmergrenze: Kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und sind Garant unseres Wohlstandes. Indem wir die Kleinunternehmergrenze einmalig um 25% auf 27.500 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 62.500 Euro Gesamtumsatz im laufenden Jahr verdoppeln, wollen wir Kleinunternehmer stärken und sie bürokratisch entlasten. Ab 2026 soll die Kleinunternehmergrenze um die Inflationsrate jährlich angehoben werden.
  • Mitarbeiterbeteiligungen: Um Mitarbeiterbeteiligungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv zu gestalten, bedarf es bundeseinheitlicher Rechtssicherheit für die Besteuerung von trockenem Einkommen. Die Ausgabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen, GmbH-Anteilen, Mezzaninkapital und verzinsten Mitarbeiterdarlehen kann die Identifikation mit dem Unternehmen und damit Produktivität und Engagement steigern. Folglich darf es für Arbeitnehmer keine steuerlichen Nachteile durch eventuelle nachträglich anfallende Steuern geben. Um dies zu verhindern, ist eine einmalige und einheitliche Besteuerung notwendig. Um Mitarbeiterbeteiligungen in Niedersachsen zu fördern, sollte im Zusammenhang mit dieser Reform mit großzügigen Freibeträgen gearbeitet werden.
  • Privat vor Staat: Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Als Junge Liberale Niedersachsen sind wir davon überzeugt, dass private Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel effizienter wirtschaften und ihre Dienstleistungen der Gesellschaft damit kostengünstiger zur Verfügung stellen können. Wir fordern daher eine kritische Überprüfung öffentlicher Aufgaben und setzen uns überall dort für Privatisierungen ein, wo der Staat nicht in der direkten Verantwortung steht. Bestehende Beteiligungen des Landes sowie seiner Kommunen wollen wir sukzessiv abbauen. Einen weiteren Ausbau sowie Projekte der Rekommunalisierung lehnen wir grundsätzlich ab.

Tempo und Energie für Niedersachsens Wirtschaft

Liberale Wirtschaftspolitik begrüßt den Fortschritt und stellt schon heute die Weichen für das Wachstum von morgen. Wir wollen Niedersachsen als Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft machen und insbesondere in zukunftsträchtigen Bereichen wettbewerbsfähig aufstellen.

  • Strompreiszonen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der notwendigen Netzinfrastruktur muss schneller als bisher vorangetrieben werden. Die bisherige Ausgestaltung und die damit verbundene mangelnde Flexibilität des deutschen Energiemarktes gefährdet mittelfristig die Stabilität unseres Stromnetzes und führt zu Ineffizienzen und Fehlanreizen beim klimaneutralen Umbau des Energiesektors. Die Landesregierung soll sich daher aktiv die Abschaffung des aktuellen Einheitspreises zugunsten der Schaffung von mehreren deutschen Strompreiszonen nach dem Vorbild Norwegens, Schwedens, Dänemarks oder Italiens einsetzen. Alternativ soll die Einführung eines noch stärkeren lokalen Systems mit Preisbildung auf Knotenebene im Stromnetz nach dem Vorbild der USA, Neuseelands, Chiles oder Mexikos geprüft werden.
  • Nein zum Industriestrompreis: Einen staatlich subventionierten Industriestrompreis lehnen wir ab. Ein solcher wäre nicht nur teuer und mit Blick auf eine solide und generationengerechte Finanzpolitik der falsche Weg. Er würde auch falsche Anreize für deutsche Unternehmen setzen und dazu führen, dass die ökologische Transformation weiter verschlafen und damit langfristig die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands aufs Spiel gesetzt wird. Wir fordern die Landes- und Bundesregierung daher dazu auf, sich anderweitig für die Entlastung der Industrie angesichts immer weiter steigender Strompreise einzusetzen.
  • Ausbau erneuerbarer Energien: Niedersachsen kann zum neuen Energiezentrum des deutschen Industriestandortes werden. Hierzu muss der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Stromübertragungsnetze schneller und konsequenter vorangetrieben werden als bisher. Dies soll durch Verfahrensvereinfachungen und schnellere Genehmigungsverfahren geschehen. Hierbei sind Freileitungen der Verlegung von Untergrundkabeln in der Regel und dort wo möglich vorzuziehen. Der Transport für Windräder auf Autobahnen soll priorisiert und entsprechende Prüfprozesse beschleunigt werden. Pauschale Abstandsregelungen für den Bau von Windkraftanlagen lehnen wir ab. Gleichzeitig fordern wir eine echte Repowering- Strategie für Niedersachsen, um bisher ungenutztes Potenzial zu heben. Den Ausbau von Solarenergie wollen wir vorantreiben, indem die niedersächsischen Kommunen durch eine entsprechende Planung geeignete Flächen für den Ausbau von Freiflächen- und Agri-Photovoltaik-Anlagen ausweisen. Ein weiterer Fokus soll auf den verpflichtenden Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf großen Dachflächen sowie Parkplätzen gelegt werden. Daneben wollen wir sogenannte Power Purchase Agreements stärken und dadurch Kraftwerke im Bereich der erneuerbaren Energien auch unabhängig vom EEG eine solide Finanzierung ermöglichen. Wo wirtschaftlich sinnvoll, müssen die großen Potenziale heimischer Geothermie genutzt werden. Hierzu sind insbesondere ehemalige Bohrlöcher der Erdgas- und Erdölförderung zu überprüfen.
  • Wasserstoff-Strategie: Niedersachsen wird durch seine Lage und vorhandene Infrastruktur eine wichtige Rolle beim Aufbau einer funktionierenden Wasserstoffwirtschaft spielen. Dazu sind die regulatorischen und planungsrechtlichen Hürden für Wasserstoff-Produktion, -transport und -verteilung abzusenken. Flüssiges und gasförmiges Erdgas haben bei dieser Transformation eine wichtige Brückenfunktion. Doch der schnelle Ausbau der Flüssiggasterminals – zunächst schwimmend vor Niedersachsens Küste, später auf dem niedersächsischen Festland – stellt für uns nur den Anfang dar. Wir wollen sie möglichst zügig komplett in die Herstellung und Transportlogistik von grünem Wasserstoff integrieren. Zudem muss die niedersächsische Landesregierung die Projekte der Dogger-Energieinsel sowie des Nordsee-Energielandes aktiv vorantreiben und unterstützen. Damit stellt Niedersachsen schon heute die Weichen für diese Zukunftsindustrie und wird zum Knotenpunkt für die Herstellung und den Transport von grünem Wasserstoff.
  • Abschaffung Stromsteuer: Im Gegensatz zur CO2-Bepreisung ist jede weitere staatliche Verteuerung des Strompreises eine unnötige Belastung für Wirtschaft und Privathaushalte. Die Jungen Liberalen unterstützen die Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, die Stromsteuer auf das EU-Minimum zu senken und langfristig auf EU-Ebene ganz abzuschaffen. Entlastungen bei den Energiekosten stellen dringend notwendige Wachstumsimpulse dar. Hierbei sollen ausfallende Steuereinnahmen grundsätzlich durch Subventionskürzungen und mittelfristiges Wirtschaftswachstum kompensiert werden.
  • Verkehrsinfrastruktur: Eine gute Infrastruktur ist eine grundlegende Basis für die Wirtschaft und des internationalen Handels. Niedersachsen ist Wirtschaftsstandort und Transitland. Deshalb braucht es eine Optimierung bzw. Ausbau von stauriskanten Straßen. Außerdem muss endlich ganz Niedersachsen an das Autobahnnetz angeschlossen werden. Zentrale Autobahnprojekte wie die A33 und A39 oder die Küstenautobahn A20/A26 sind daher aktiv von der Landesregierung voranzutreiben und zügig umzusetzen. Sanierungsmaßnahmen wie etwa Fahrbahnerneuerungen oder Brückenerneuerungen sollen zukünftig durch Nacht- sowie Sonn- und Feiertagsbaustellen beschleunigt durchgeführt werden. Wir begrüßen außerdem  das Gesetz zur „Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich“, das die Umsetzungszeiten von großen Straßenbau- und Schienenbauprojekten stark verkürzt. Im Bereich der Schienenwege braucht es besonders in Ostniedersachsen endlich Bewegung. Deshalb sollte sich der Bundestag so schnell wie möglich für das Projekt „Alpha E mit NBS“ entscheiden. Auch die Neubaustrecke Bielefeld-Hannover sollte so schnell wie möglich umgesetzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die von den geplanten Neubaustrecken betroffenen Kommunen im Regionalverkehr verlässlich an die entsprechenden Fernverkehrshaltepunkte angebunden werden, um die Akzeptanz der Neubaustrecke vor Ort zu erhöhen. Diese Maßnahmen entlasten den Bahnverkehr im niedersächsischen Ost-West-Verkehr sowie den Transit zwischen den Großstädten Hannover und Hamburg deutlich und dadurch entsteht mehr Schienenwegekapazität. Weiterhin sprechen wir uns vor dem Hintergrund des prognostizierten Zuwachses des Personen- und Güterverkehrs für einen zweispurigen und vollelektrifizierten Ausbau der Bahnstrecke von Oldenburg und Osnabrück aus. Diese Maßnahmen stärken unsere Infrastruktur.
  • Elbvertiefung: Vom Standort des Hamburger Hafens als Logistik-Hub für ganz Norddeutschland profitiert auch Niedersachsen. In diesem Sinne und im Sinne der Kooperation fordern wir daher, dass Niedersachsen weitere Elbvertiefungen nicht blockiert, sondern mit forciert, um den ganzen Norden Deutschlands wirtschaftlich weiter zu stärken.
  • Fortführung der Breitbandförderung: Wir kritisieren die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, die finanzielle Förderung des Breitbandausbaus einzustellen. Der Breitbandausbau ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung und ermöglicht die digitale Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, besonders in ländlichen Gebieten, wo der Zugang zu schnellem Internet oft eingeschränkt ist. Wir fordern daher, dass die Landesregierung ihre Entscheidung überdenkt und die finanzielle Unterstützung für den Breitbandausbau fortsetzt. Die bisherigen Investitionen und Fortschritte dürfen nicht durch einen abrupten Förderstopp gefährdet werden. Stattdessen sollte das Land weiterhin in die digitale Infrastruktur investieren und den Breitbandausbau in allen Teilen Niedersachsens vorantreiben.

Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

Die Realität ist kein Sci-Fi-Film: Moderne Cyberkriegsführung in Deutschland

Nicht erst seit dem russischen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine und Putins Feldzug gegen die westlichen Demokratien ist der Einsatz von elektronischer und Cyber- Kriegsführung ein Thema der Verteidigungspolitik. Statistisch gesehen findet mehr als ein Angriff pro Tag auf kritische Infrastrukturen in Deutschland statt – das sind allerdings nur die gemeldeten und entdeckten Angriffe, die Dunkelziffer der versuchten Angriffe wird bedeutend höher sein.

Um diesen Bedrohungen für unsere sicherheitspolitische Ordnung entgegenzutreten, muss sich unsere Bundeswehr besser und strukturell anders aufstellen!

Fokus auf Hack Backs sind Ressourcenverschwendung

In den letzten Jahren wurde vermehrt auf das Thema der sogenannten Hack-Backs als Teil der informationstechnischen Abschreckung eingegangen. Dabei handelt es sich um offensive Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden, falls ein anderer Staat oder eine Organisation die Infrastruktur Deutschlands angreift. Die Effektivität von Abschreckung im digitalen Kontext ist allerdings umstritten. Denn um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, muss die Androhung von Vergeltung klar signalisiert, die Fähigkeiten und Intentionen bekannt und die Androhung technisch durchführbar sein. Weiterhin sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. All dies ist im digitalen Raum nicht gegeben. Wird ein Angriff bemerkt, ist es häufig schon zu spät. Aus diesem Grund wird Cyber-Abschreckung überschätzt und Hack Backs sind eine Fehlallokation von Ressourcen.

Deshalb fordern die Julis Niedersachsen:

Wirksame Cyber-Abwehr: Resilienz von Systemen und Gesellschaft, Verteidigung durch die Bundeswehr

Die Bundeswehr muss in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Verfassungsschutz die technischen und personellen Grundlagen schaffen, die kritische Infrastruktur auch mit zu verteidigen. Um dies umzusetzen, fordern wir daher, zu prüfen wie die Organisation vom BSI reformiert werden kann, um in den hier erwähnten Szenarien mit dem Cyber und Informationsraum der Bundeswehr zu kooperieren. In der konventionellen Kriegsführen wären es auch Soldaten, die kritische Infrastruktur in privater Hand wie Kraftwerke, Häfen oder landwirtschaftliche Betriebe verteidigen würden. Dies muss in geeigneter Weise auf die digitale Welt angewandt werden. Es darf nicht zum Großteil in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, die oft eben hier versuchen zu sparen, liegen müssen, die kritische Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss der Staat handwerklich und beratend zur Seite stehen. Es geht um die Sicherheit und Verteidigung unseres Staates und unserer Verfassung!

Die Zivilgesellschaft muss in geeigneter Form in die digitale Verteidigungsstrategie der Bundeswehr integriert werden. Wird der Verteidigungsfall festgestellt, werden wehrfähige und -erfahrene Personen einberufen, um unsere Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss die Bundeswehr einen Aktionsplan und einen Talentpool bereithalten, um auch akut Cyber-Forces auf Bundes- sowie im Falle einer EU-Armee auf Europäischer Ebene ausheben zu können. Weiterhin sollte sog. White Hats (Hacker mit guten Absichten) Rechtssicherheit gewährt werden, wenn sie durch das friedliche Eindringen in staatliche Systeme Sicherheitslücken aufdecken.

Es muss ein Fokus auf die Resilienz der Systeme gelegt werden, statt auf umstrittene Hack Backs zu setzen. Jedes System der Bundeswehr gehört auf den regelmäßigen Prüfstand und muss auch von unabhängigen Stellen überprüft werden. Auf Produkte und Dienstleistungen aus chinesischer Herstellung und der anderer aggressiver Autokratien muss komplett verzichtet werden.

Kooperationen in der Sicherheitsforschung mit Instituten wie dem DLR sind auszuweiten und dem neuen Fokus anzupassen.

Das sogenannte “Schwachstellenmanagement”, bei dem bekannte Sicherheitslücken offengehalten werden um als Einfallstor für staatliche Hacker dienen zu können, gefährdet die IT-Sicherheit der ganzen Welt und die Bürgerrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis. Daher soll das sogenannte “Schwachstellenmanagement” gesetzlich vollständig ausgeschlossen werden und zudem auch etwaige Kooperationen mit anderen Staaten beendet und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Die olympische Idee wieder aufflammen lassen – Olympia 2036 in Berlin und Tel Aviv-Jaffa

Olympische und Paralympische Spiele können elektrisierende Sportgroßveranstaltungen sein. Wenn sich Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen in Wettkämpfen messen, ist das nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Fest der Völkerverständigung. Der internationale Sport hat das Potenzial, Ländergrenzen zu überwinden, Vorurteile abzubauen und Verständigung zu fördern. So ist es das Ziel der Olympischen Bewegung zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Verbundenheit und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu leiten.

Genauso sind und waren Olympische und Paralympische Spiele immer auch herausragende Kulturereignisse. Bei den Eröffnungsfeiern stellen sich die gastgebenden Länder einer interessierten Weltöffentlichkeit vor, vermitteln ihren historischen Werdegang, ihre kulturellen Leistungen und demonstrieren die Leistungsfähigkeit ihrer Gesellschaften. Sowohl für Kunst und Literatur, als auch Musik und Wissenschaft sind die Spiele bedeutsame Anlässe.

In den vergangenen Jahren hat diese „Faszination Olympia“ allerdings massiv gelitten. Olympische Spiele fanden und finden immer wieder in Staaten statt, die sich durch mangelhafte Menschenrechtslagen, die aktive Verletzung von Menschenrechten und die Ausschlachtung des Sports zu Propagandazwecken auszeichnen. Die Olympischen Winterspiele in China 2022 und Russland 2014 sind nur zwei junge Beispiele. Für die als nächstes zu vergebenden Spiele im Jahr 2036 gilt Katar als ein aussichtsreicher Kandidat. Ein Land das erst im vergangenen Jahr während der Austragung der Fußball- Weltmeisterschaft einen bedeutend negativen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit hinterlassen hat: Arbeiter, die auf den Stadionbaustellen ausgebeutet wurden und starben, Journalisten, die auch während der WM nicht frei berichten durften, Übergriffe auf iranische Fans, die gegen das Terror-Regime der Mullahs protestierten, verbotene Regenbogenflaggen und die offene Diskriminierung von queeren Menschen und anderen Minderheiten – dadurch ist das Land Katar bei der Fußballweltmeisterschaft aufgefallen. Mit dem Olympischen Gedanken und dem Ideal einer offenen und respektvollen Verständigung zwischen den verschiedenen Nationen ist das nicht vereinbar.

Als Junge Liberale sind wir überzeugt davon, dass Deutschland in der Lage ist, ein Konzept mit allerhöchsten Standards in Sachen Menschenrechte, Diversität und Nachhaltigkeit für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele vorzulegen. Wer zurecht die schlechte Entwicklung internationaler Sportgroßveranstaltungen und den Missbrauch dieser Ereignisse durch Autokratien anprangert, muss auch in der Lage sein, Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte auf der ganzen Welt zu übernehmen und ein Angebot an den IOC und die Weltöffentlichkeit zu machen, das sich explizit als Gegenentwurf zu ausbeuterischen, klimaschädlichen Großprojekten an fragwürdigen Austragungsorten versteht. Es sollen mit innovativen Konzepten und Strategien neue Maßstäbe für Großveranstaltungen gesetzt werden, die durch Nachhaltigkeit und dynamische Funktionalität über das Turnier hinaus überzeugen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Bestrebungen des DOSB ausdrücklich, bis Ende 2023 eine Konzeption für eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in Deutschland zu erstellen. Die Idee einer gemeinsamen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin mit Tel Aviv-Jaffa 100 Jahre nach den Berliner Spielen 1936 im nationalsozialistischen Deutschland stößt bei den Jungen Liberalen auf noch größere Unterstützung. Hierbei sollte eine Lösung im Sinne der Athletinnen und Athleten beispielsweise durch die feste Ausrichtung bestimmter Sportarten an nur einem Standort angestrebt werden, damit unnötige Reisestrapazen zwischen den beiden Standorten verhindert werden.

Um die Olympische Idee im Sinne der Menschenrechte wieder aufflammen zu lassen, machen sich die Jungen Liberalen darüber hinaus für umfassende Reformen im internationalen Sport stark. Wir fordern:

  • Einen verbindlichen Ethikkodex, der die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Staaten untersagt, welche sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
  • Unabhängige Institutionen der Korruptionsbekämpfung und eine umfassende Stärkung von Transparenz und Compliance. Korruptionsversuche müssen für den betreffenden Verband nicht nur die Rücknahme einer bereits erteilten Zusage, sondern auch den langjährigen Ausschluss von zukünftigen Bewerbungen zur Folge haben; außerdem müssen angemessene Sanktionen gegen die persönlich Verantwortlichen getroffen werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des im September 2022 vom IOC verabschiedeten „Strategischen Rahmenplan zu den Menschenrechten“ unter Einbeziehung betroffener Gruppen, zu den zwingend Zuschauer, Journalisten, Kinder, Athleten, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderungen gehören sollten. Durch diese transparente Einbeziehung direkt betroffener Personen und Gemeinschaften soll ein besseres Verständnis entwickelt werden, wie das IOC Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten effektiv verhindern kann.
  • Die Einrichtung eines internationalen Komitees, das eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeitet, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im Austragungsland zu überwachen.
  • Eine faire Beteiligung von Athletinnen und Athleten an den Erlösen des IOC. Dazu soll ein Teil der Erlöse direkt an die Sportlerinnen und Sportler und nicht nur an die nationalen Verbände ausgeschüttet werden.
  • Eine ersatzlose Streichung von Sondergesetzen zugunsten des IOC, insbesondere des sog. Olympia-Gesetzes.
  • Die konsequente Überprüfung, ob internationale Dachverbände und ihre nationalen Pendants noch in der richtigen Rechtsform angemeldet sind, und ggf. darauf aufbauend steuer- und gesellschaftsrechtliche Reformen.
  • Die konsequente Besteuerung des IOC sowie seiner Aktivitäten nach den für alle geltenden Gesetzen.
  • Eine Reform des Leitungsgremiums des IOC. Insbesondere muss aktiven und ehemaligen Athletinnen und Athleten ein stärkerer Einfluss zugebilligt werden. Zudem soll die Besetzung dieser Gremien transparenter erfolgen.
  • Eine Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Befugnisse und der Unabhängigkeit der Anti-Doping-Institutionen. Staaten, welche sich systematischen Dopings schuldig machen, dürfen nicht aus politischer Rücksichtnahme geschont werden können.
  • Die Achtung der Äußerungs- und Beteiligungsrechte von Athletinnen und Athleten. Insbesondere empfinden wir die Einschränkungen von politischen Äußerungen, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, als unangemessen. Wir fordern daher eine Reform der Regel 50 der Olympischen Charta.
  • Verbindliche Regeln für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere die Achtung des Pariser Klimaabkommens sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.
  • Einen Boykott des DOSB und seiner Sportlerinnen und Sportler, wenn künftige Olympische Spiele in Ländern ausgetragen werden, die grundlegende Menschenrechtstandards nicht einhalten.
  • dass sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür einsetzt, auch andere Mitgliedsländer von einem politischen als auch sportlichen Boykott zu überzeugen, wenn Olympische Spiele erneut in Ländern mit grottiger Menschenrechtsbilanz stattfinden.
  • Die Einhaltung ethischer Standards bei der Auswahl von Sponsoren und Finanzpartnern des DOSB hinsichtlicher möglicher Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen.
  • Den Ausschluss von Staaten an Olympischen Spielen, wenn sie durch illegale Kriegsführung das Völkerrecht in höchstem Maße missachten. Das gilt insbesondere für Russland.
  • Eine Bewerbung des DOSB, wenn sich ansonsten nur Länder bewerben würden, die die Menschenrechte nicht achten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich für das IOC bei ausnahmslos jeden Spielen die Möglichkeit bietet, diese an einem würdigen Ort stattfinden zu lassen.
  • Eine Bankrotterklärung für die Menschenrechte, wie der blamable Auftritt von Nancy Faser auf internationalem Parkett bei der Fußball-WM in Katar darf sich nicht wiederholen. Deshalb braucht es eine kooperative Strategie der Bundesregierung und des DOSB, die das Ziel hat, die bereits genannten notwendigen Reformen und den thematisierten Kulturwandel im IOC zu erwirken.

Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.

Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.