Aussetzen der Regelstudienzeit für ein weiteres akademisches Jahr

Bereits durch die Corona-Krise haben viele Studierende unter schweren Bedingungen ihr Studium bewältigen müssen. Sie waren in ihrem Lernen, in dem sozialen Umfeld und auch finanziell stark eingeschränkt. Die Regelstudienzeit wurde in Niedersachsen um vier zusätzliche Semester erweitert, mit dem Ziel, Studierende zu entlasten. Die Bafög-Reform geht im September im Bundestag in die dritte Lesung. Dadurch werden zwar mehr Menschen längerfristig entlastet, die Inflation lässt sich damit bei den meisten Studierenden nicht ausgleichen.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit und daran gekoppelter Fristen um mindestens ein Jahr (abhängig von dem weiteren Verlauf der Inflation) wäre ein kurzfristiges und effektives Mittel, der Belastung für Studierende entgegenzuwirken.

Die Preissteigerungen sorgen für mehr Hürden im Studium: Studierende arbeiten mehr, sind bereits in der Pandemie aus den Städten weggezogen und nehmen deutlich längere Fahrtzeiten für den Weg zur Uni auf sich.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf, ein Werkzeug zu nutzen, welches sich bereits bewährt hat und mit wenig Aufwand einen hohen Wirkungsgrad erzielte

Prävention statt Nachsehen – Katastrophenschutz auf Katastrophen vorbereiten

Der anhaltende Klimawandel hat auch in Deutschland in den letzten Jahren für größere Naturkatastrophen gesorgt. Die Fluten im Ahrtal, die Brände in der sächsischen Schweiz, die Dürre des Sommers 2022 in ganz Europa und die Erhöhung des Meeresspiegels sind Anzeichen dafür, welche großen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Zukunft zu erwarten sind. Die Vielfältigkeit dieser Katastrophen, sowie ihre Intensität, sollten ein Weckruf für Niedersachsen sein sich gut dafür zu wappnen. Die 2022 beschlossenen 40 Millionen Euro Extramittel sind fast ausschließlich für die Erneuerung des bereits vorhandenen Fuhrparks und der Ausrüstung gedacht. Wenn wir aber zukunftsgerecht handeln wollen, ist ein Ausbau des Katastrophenschutzes dringend notwendig.

Auf größere Brände in Mooren ist Niedersachsen nicht vorbereitet. Dies lässt sich anhand des Moorbrands 2018 im Emsland erkennen. Der Katastrophenschutz besitzt nämlich keine spezialisierten Fahrzeuge, um in dieser stark verbreiteten Landschaftsform effektiv gegen Brände vorzugehen. Auch besitzt der Katastrophenschutz keine Helikopter o.Ä., um auch größere Areale bei Bränden abzudecken.

Daher fordern wir Jungen Liberalen, dass:

  • nach dem Auslauf der 40 Millionen Euro Förderung in 2 Jahren, der Etat des Katastrophenschutzes angehoben wird auf 25 Millionen Euro.
  • der niedersächsische Katastrophenschutz in Dürreperioden, mit den Kommunen vor Ort, Präventionspläne und Maßnahmen entwickelt. (Anlegen von Löschteichen, Brandschneisen usw.)
  • 3 Helikopter, welche für Brandbekämpfung genutzt werden, für den
    Katastrophenschutz angeschafft werden.

Schluss mit dem Zwei-Klassen-Asylrecht jetzt!

Auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine folgte eine große Fluchtbewegung in Richtung Europa. Insbesondere in Polen und Deutschland suchen viele Flüchtende aus der Ukraine Schutz. Dabei hat der Bund diesen schnelle Hilfen, Unterkünfte und Arbeitsmöglichkeiten versprochen. Die Möglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge in Bezug auf Integration, Arbeitsmöglichkeiten und Hilfeleistungen unterscheiden sich hierbei teilweise in der gesetzlichen Handhabe von Geflüchteten aus anderen Staaten. Während asylberechtigte Flüchtende aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan einen Asylantrag über das Asylbewerbergesetz stellen müssen, gewährt der Bund Menschen aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis über das Aufenthaltsgesetz gemäß § 24 AufenthG. Daraus resultiert, dass Menschen, die grundsätzlich vergleichbare Beweggründe zur Flucht nach Deutschland haben, ungleich behandelt werden.

Die konkrete Problematik hierbei ist, dass Geflüchtete, die einen Asylantrag stellen,
in der Regel mindestens 6 Monate warten müssen, bis sie Gewissheit über ihren Verbleib in Deutschland haben. Geflüchtete aus der Ukraine haben nahezu sofortige Sicherheit, dass ihnen in Deutschland geholfen wird und sie Schutz vor dem Krieg in ihrer Heimat genießen. Dies ist in Hinblick auf den Gleichheitssatz (Art. 3 GG), an den die Bundesregierung verfassungsrechtlich gebunden ist, mindestens problematisch. Wir begrüßen, dass ukrainische Geflüchtete besonders zügig Hilfe erfahren, und wollen, dass dieser Pragmatismus im Umgang mit Asylsuchenden aus Staaten außerhalb Europas, in denen ebenfalls Krieg herrscht, ebenfalls gepflegt wird.

Als Junge Liberale Niedersachsen fordern wir deshalb, aus den Erfahrungen im Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine zu lernen und Asylsuchenden aus Ländern außerhalb Europas gleichwertige Hilfe, schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und raschere Gewissheit über ihren Verbleib zu gewähren. Hierzu sollen die rechtlichen Möglichkeiten aus § 24 AufenthG, Art. 16a GG und des Asylbewerbergesetzes grundsätzlich für alle Geflüchteten voll ausgeschöpft werden, um ihnen Sicherheit über ihren Verbleib, einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Schutz und Obhut vor Krieg und Verfolgung zu bieten. Bürokratische Hürden insbesondere beim
Asylbewerbergesetz müssen abgebaut werden, sodass der Asylgenehmigungs- und Integrationsprozess beschleunigt wird. Außerdem sollen Sprachkurse für alle Geflüchteten angeboten werden, damit die Sprachbarriere nach der Ankunft in Deutschland zügig abgebaut werden kann. Damit wollen wir eine Gleichbehandlung aller Menschen, die vor Krieg oder politischer Verfolgung fliehen, erreichen.

Deutschland sagt Waldbränden den Kampf an!

Aufgrund von Hitzewellen und langen Dürrephasen steigt die Gefahr durch Waldbrände seit Jahren an. Bereits jetzt hat sich 2022 als ein kritisches Waldbrandjahr für unser Land herausgestellt. Brände im Berliner Grunewald, im Harzgebirge, der sächsischen Schweiz oder in Brandenburg (Waldbrandfläche von mehr als 600 Fußballfelder) sind hierfür nur einige Beispiele. Auch bei unseren europäischen Freunden sieht die Lage kaum besser aus. Insbesondere Südwesteuropa hat unter starken Waldbränden gelitten. Es ist an der Zeit, dass die Politik sich verstärkt mit Waldbränden befasst und umfangreiche Maßnahmen trifft. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb:

  • Auf kommunaler Ebene wollen wir uns dafür einsetzen, dass Feuerwehrleute neben der Standardbekleidung auch leichtere Spezialkleidung für Waldbrände gestellt bekommen. Die klassische HuPF-Bekleidung ist in erster Linie für Gebäudebrände konzipiert und eignet sich weniger für Vegetationsbrände.
  • Die Julis fordern, dass Wald- sowie Vegetationsbrände stärker in den Fokus der Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen gerückt werden. Es gilt zu prüfen, welche bereits im Ausland praktizierten Methoden auch in Deutschland übernommen werden könnten. In Südafrika gibt es beispielsweise Praktiken, Brände mit Handwerkzeugen ohne Wasser einzudämmen. Das Legen von taktischen Feuern, Roll and Pump, Anlegen von Schneisen oder das Erfassen von Wetter- und Geländedaten sollten verstärkt in den Mittelpunkt gestellt werden. Eine Zielgerichtete Ausbildung ermöglicht die Entwicklung robuster Strategien im Einsatz.
  • Um Waldbrände effektiv zu bekämpfen, ist es wichtig Brandausbrüche schnellzeitig zu erkennen. Oftmals kommt es auf die erste halbe Stunde an. Daher unterstützen wir die Anbringung von speziellen Kameras und Rauchmeldern, die der Waldbrandfrüherkennung dienen, ausdrücklich.
  • Auch die materielle Ausrüstung der Feuerwehr ist essenziell im Kampf gegen Waldbrände. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Feuerwehren stehts mit den besten Geräten und Materialien ausgestattet werden. Dies ist im Übrigen auch eine Frage des Respekts. Konkret brauchen wir mehr leichte Fahrzeuge, die auch für unbefestigte Böden geeignet sind. Denkbar sind ebenfalls Faltbecken für die Wasserentnahme, Drohnen sowie mehr Wärmebildkameras, Löschrucksäcke oder spezielle Masken und Brillen für den Atemschutz, aber auch das Anlegen von Löschteichen, sowie mehr Tanklöschfahrzeuge. Die Anschaffung von speziellen Waldbrandlöschfahrzeugen des Typs CCFM 3000 Niedersachsen und die Aufstellung von vier Modulen zur Waldbrandbekämpfung werten wir als Schritt in die richtige Richtung und als Investition in unser aller Sicherheit.
  • Ein weiterer wichtiger Baustein, um Waldbrände zu verhindern, besteht darin Präventionsmaßnahmen zu fördern. Ein Großteil der Waldbrände wird in letzter Konsequenz oftmals durch menschliches Fehlverhalten ausgelöst. Wir müssen unsere Bürger stärker sensibilisieren und klare Verhaltensregeln definieren.
  • Die Zusammenarbeit und gemeinsame Ausbildung zwischen der Feuerwehr sowie der Forst und Landwirtschaft, aber ggf. auch Waldbesitzern, müssen gestärkt werden.
  • Projekte der Bundesregierung zum Thema Waldbrand sollen erhalten und weiterhin gefördert werden.
  • Die deutschen Wälder sollen robuster gegen Klimawandel und Waldbrände werden. Wir brauchen weniger Monokultur, aber mehr Mischwald und dürreristente Bäume. Eine sinnvolle Mischung von Baumarten und Altersklassen, je nach Standort, sind von hoher Bedeutung. Außerdem müssen wir unsere Wälder besser pflegen, indem wir Zugangswege für die Rettungskräfte freihalten und säubern. In besonders waldbrandgefährdeten Regionen wollen wir prüfen, ob Pufferzonen zwischen Wäldern und besiedelten Gebieten angelegt werden sollten. Waldbrandschutzstreifen und Schutzschneisen müssen ebenfalls in Erwägung gezogen und dort anlegt werden, wo sie nützlich erscheinen. Ein gezielter Waldumbau reduziert das Waldbrandrisiko deutlich. Es muss zudem genau überprüft werden, wie sich Totholz auf Waldbrände ausübt.
  • Wir wollen das Expertenaustauschprogramm der EU für Amtsinhaber einer offiziellen Funktion im Zivil-/Katastrophenschutz ausbauen und verstätigen. Die verfügbaren Plätze müssen erhöht werden und auch für ,,durchschnittliche“ Feuerwehrangehörige zugänglicher werden. Der Wissensaustausch zwischen den Ländern zwischen der EU ist wichtig und muss gefördert werden. Zudem setzten wir uns für den Ausbau von Studienreisen, internationalen Workshops und Expertenrunden für Mitglieder des Zivil- und Katastrophenschutzes ein, die der Erlernung neuer Methoden fördern.
  • Die Julis sprechen sich für eine Verbesserung der Abläufe innerhalb der Amtshilfe aus. Oftmals dauert es zu lange, bis ein Helikopter der Bundeswehr zur Verfügung steht. Wir schlagen die Anschaffung von mindestens zwei Transporthubschaubern für das Technische Hilfswerk (THW) vor, die zur Waldbrandbekämpfung, aber auch für andere Aufgaben innerhalb des Katastrophenschutzes genutzt werden können. Transporthubschrauber können im Vergleich zu den gewöhnlichen Polizeihubschraubern eine deutlich höhere Wassermenge transportieren. Es soll geprüft werden, ob die THW-Piloten ggf. über die Strukturen der Bundeswehr ausgebildet werden können.
  • In Deutschland gibt es aktuell kein einziges Löschflugzeug. Es wird Zeit diesen Zustand bei Seite zu legen. Besonders in schwer zugänglichen Gebieten sind Löschflugzeuge ein ideales Mittel für den Erstangriff. Auf Grund der geografischen Situation in Deutschland sollten besonders umgebaute Agrarflugzeuge, wie der Air Tractor AT-802 F oder der PZL M-18 Dromader in Betracht gezogen werden. Da der Katastrophenschutz Ländersache ist, bietet sich zur Finanzierung eine Bund- Länderkooperation an sowie eine public-private partnership in Form einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Um Waldbrände effektiv zu bekämpfen, sollten die Vorteile sowohl von Hubschraubern als auch von Löschflugzeugen genutzt werden und sich gegenseitig ergänzen.
  • Wir fordern die Bundesregierung auf, dass Deutschland sich künftig aktiv an der europäischen Löschflugzeug- und Hubschrauberfotte (rescEU) beteiligt

Betroffenenrechte stärken – gesetzliche Informationspflicht bei Funkzellenabfragen auch praktisch umsetzen

Sofern auf Grund einer Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung (z.B. Mord und Totschlag, bestimmte Formen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bandendiebstahl) ermittelt wird und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht sowie die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, können Strafermittlungsbehörden mit richterlicher Zustimmung gemäß § 100 g Abs. 3 StPO alle in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abfragen. Die Größe von Funkzellen können hierbei – je nach technischer Ausstattung – zwischen Mikro-Funkzellen mit einem Bereich von wenigen Metern bis hin zu größeren mit mehreren Kilometern Reichweite variieren. Bei solchen Funkzellenabfragen übermitteln die Mobilfunkanbieter sodann die Verkehrs- und Bestandsdaten aller Mobiltelefone, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort mit der fraglichen Mobilfunkzelle verbunden waren, an die Staatsanwaltschaft. Die Daten umfassen unter anderem den Zeitpunkt und die Dauer von Anrufen, Informationen über die Mobilfunk- und Internetnutzung sowie die Rufnummer und damit mittelbar auch den Namen und die Anschrift des Mobilfunkteilnehmers. Nach § 101 a Abs. 6 StPO besteht für den Staat grundsätzlich die Pflicht, die Betroffenen einer solchen Funkzellenabfrage im Nachhinein über die Abfrage in Kenntnis zu setzen, damit die Betroffenen über die Möglichkeit verfügen, nachträglich Rechtsschutz nach § 101a Abs. 6 Satz 2 StPO i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO zu ersuchen. Das Gesetz lässt allerdings zahlreiche Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht zu (vgl. § 101 Abs. 4 bis 6 StPO).

In der Praxis wird diese Ausnahme jedoch dermaßen extensiv ausgelegt, dass sie mittlerweile die Regel geworden ist. Eine Information findet bislang fast nie statt. Die genauen Gründe für eine Unterlassung der Benachrichtigung werden seitens der Staatsanwaltschaften fast nie aktenkundig gemacht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren diese Praxis der Ermittlungsbehörden und fordern die Stärkung der Bürgerrechte, indem die Betroffenen konsequent über solche Funkzellenabfragen informiert werden. Für die Umsetzung dieser Informationspflicht des Staates schlagen wir vor, die Betroffenen im Nachhinein mit einer SMS über die Funkzellenabfrage zu benachrichtigen, sofern die Betroffenen entsprechend des Verfahrens in Berlin ihre Nummer bei einer staatlichen Stelle eingetragen haben. Andernfalls bleibt die Regelung des § 101 Abs. 4-6 StPO bestehen Die SMS soll den Bürger informieren, in welchem Umfang er von der Funkzellenabfrage betroffen ist (Ort und Zeit), Angaben zur zuständigen Strafermittlungsbehörde enthalten und auf eine Internetseite für weitere Informationen verweisen, die die technischen und rechtlichen Grundlagen einer Funkzellenabfrage sowie die Betroffenenrechte und Wege zu deren Geltendmachung ausführt. Die Umsetzung der staatlichen Informationspflicht über SMS kann technisch einfach und automatisiert umgesetzt werden. Außerdem müssen dazu keine weiterführenden personenbezogenen Daten außer der Rufnummer verarbeitet werden. Die Mobilfunkanbieter sollen technisch sicherstellen, dass bei der Weitergabe einer Rufnummer der Nachbesitzer keine solche Information erhält, die sich auf den Vorbesitzer bezieht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sich die niedersächsische Landesregierung im Bund für das Verfahren einsetzt, sodass Bund und Länder gemeinsam eine länderübergreifende Regelung treffen. Hierfür fordern wir, dass in Niedersachsen eine vollständige und unabhängige Evaluation mit dem Abwägen aller Vor- und Nachteile entsprechender Benachrichtigungsmethoden erfolgt; hierbei ließe sich beispielsweise auf dem Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein aufbauen, welcher für den Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits 2017 die „Möglichkeiten für verbesserte Transparenz bei Funkzellenabfragen“ untersuchte (Umdruck 18/7553).

Stärkung des Rettungsdienstes und ehrenamtlicher Helfer im Rettungsdienst

Durch steigende Einsatzzahlen, wächst die Belastung innerhalb des Rettungsdienstes in Niedersachsen, aber auch ganz Deutschland, stetig. Damit schnelle und vor allem qualifizierte Hilfe weiterhin gewährleistet werden kann, müssen sowohl der Rettungsdienst ausgebaut, als auch alternative, ehrenamtliche Überbrückungsmethoden gestärkt werden. Diese sollen, wenn zu wenig Rettungsmittel zur Verfügung stehen, die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Die JuLis Niedersachsen fordern daher:

  • Das Ausbauen von ehrenamtlichen First-Responder-Gruppen bspw. bei Freiwilligen Feuerwehren
  • Weitere Pilotprojekte zur Nutzung von Alarmierungsapps für private Ersthelfer, wie z.B. die „corhelper“-App

Eine neue Zeitzone für Europa

Im Spätsommer 2018 kündigte der EU-Kommissionspräsident das beabsichtigte Ende der Zeitumstellung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Seitdem werden Lösungen für das zukünftige Zeitsystem innerhalb der EU gesucht. Schlafforscher und Chronobiologen werben in diesem Kontext für eine möglichst späte Zeit, um den gesundheitlichen Risiken durch den sogenannten Sozialen Jetlag entgegenzuwirken.

Als Junge Liberale Niedersachsen vertreten wir die Auffassung, dass Europa die koordinierte Weltzeit UTC als gemeinsame Zeit einführen soll. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene auf diese Lösung hinzuwirken. Nationale Alleingänge lehnen wir vor dem Hintergrund der erleichterten innereuropäischen Kommunikation ab. Die UTC hat sich für viele Anwendungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zeitzonen als Verkehrszeit bewährt und ist daher die ideale gemeinsame Zeit. Wir sehen die Einführung der UTC in Europa zudem als wichtigen Schritt hin zu einer globalen Harmonisierung des Zeitsystems. Da die UTC gleichzeitig der spätesten bislang in der EU vertretenen Zeit WEZ entspricht, kann mit ihrer Einführung gleichzeitig für große Teile Europas den Erkenntnissen der Chronobiologie Rechnung getragen werden.

Sollte sich eine einheitliche europäische Zeit nicht durchsetzen können, soll Deutschland gemeinsam mit allen europäischen Staaten, von denen zumindest Teile westlich der idealen Zonengrenze bei 7,5° östlicher Länge liegen, und möglichst vielen weiteren Staaten die koordinierte Weltzeit UTC als neue Zeit einführen.

Beitragsentlastung für Kinderlose

Kinderlose Menschen ab dem 23. Lebensjahr müssen zusätzlich zu dem normalen Beitragssatz von 1,525% einen Beitragszuschlag von 0,35 % zur Pflegeversicherung 3 zahlen, vgl. § 55 (3) SGB XI.

Der Beitrag entsteht pauschal für jedes Mitglied der Pflegeversicherung bis nachgewiesen wird, dass das Mitglied nicht kinderlos oder aus anderen Gründen befreit ist.

Mit den gezahlten Beträgen die wir heute leisten, zahlen wir die Bedürfnisse aktuell Pflegebedürftiger. Eltern werden dafür belohnt, dass ihre Kinder später unsere Pflege finanzieren, indem bei ihnen kein Zuschlag erhoben wird.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Altersgrenze für die Erhebung des Pflegeversicherungszuschlages auf das 30. Lebensjahr angehoben wird.

Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und gehört deshalb auch so besteuert

Als Junge Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Umsatzsteuererhebung auf Produkte ein. Bis zu einer umfangreichen Reform fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.