#NoSpy – Bürgerrechte schützen, Spionagesoftware verbieten

Spionagesoftware, die immer mehr von Privatakteuren entwickelt und eingesetzt wird, schafft ein zweites Standbein für Bürgerrechtsverletzungen neben bekannten staatlichen Repressionsmaßnahmen. Daher ist Spionagesoftware aus liberaler Sicht insgesamt kritisch zu sehen und soll nur in rechtlich beschränkten Rahmen und privat gar nicht eingesetzt werden.

Überwachungssoftware im Sinne dieses Antrags ist Software, die explizit entwickelt wird, um andere Menschen zu überwachen, indem entweder verdeckt in die Lebenswelt eingedrungen wird, oder als vertraulich zu behandelnde Daten in einer grundrechtsverletzenden Art und Weise massenhaft analysiert werden. Software die allgemein einsetzbar ist, wird nicht erfasst.

Für diese Software soll ein Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung durch die EU-Kommission bestehen. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Lieferung an einen Staat erfolgt bei dem kein Zweifel an liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien besteht. Zusätzlich soll eine Whitelist mit Staaten geführt werden, bei denen grundsätzlich eine Genehmigung erteilt wird. Alle Genehmigungen sollen öffentlich gemacht werden. Dazu soll eine Pflicht bestehen, Informationen zu veröffentlichen, die von Anbietern von Sicherheits-Software benutzt werden kann um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die EU soll als ganzes dem Wassenaar-Abkommen beitreten und sich dafür einsetzen dass es auch auf Spionagesoftware angewendet wird. Auf Staaten die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, soll weiterhin Druck aufgebaut werden zumindest die Regelungen zur Kontrolle der Spionagesoftware zu etablieren.

Die öffentliche Förderung der IT-Sicherheitsforschung soll auf EU-Ebene gestärkt werden, indem die nationalen Sicherheitsbehörden wie das BSI stärker mit der ENISA zusammenarbeiten und langfristig neue Initiativen auf transnationaler Ebene etabliert werden.

Verstöße gegen ein Verbot des Imports oder Exports von Spionagesoftware sollen strafrechtlich geahndet werden. Dabei ist das Weltrechtsprinzip anzuwenden, insoweit die Bürgerrechte von Deutschen und Unionsbürgern gefährdet werden.

Zusätzlich soll die Sicherheit von IoT-Geräten (Internet der Dinge), welche anfällig für Spionageangriffe sind, verstärkt in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen rücken. Gesetzliche Regelungen sollen Hersteller von internetfähigen Geräten verpflichten, klar und transparent die Laufzeit von Sicherheitsupdates für ihre Produkte offenzulegen, um Verbraucher umfassend über die Sicherheitsstandards der jeweiligen Produkte zu informieren.

Schießt Oma Erna zum Mond – für ein liberales Bestattungsgesetz!

Das niedersächsische Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist sehr restriktiv und schränkt den letzten Willen und die religiösen Gefühle vieler Sterbender stark ein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine umfassende Reform des BestattG. Dieses Gesetz muss es zum Ziel haben die individuellen Bestattungswünsche der Sterbenden nachzukommen. Konkret fordern wir:

  • Liberalisierung der Friedhofspflicht – In Niedersachsen müssen Verstorbene, abgesehen von kirchlichen Würdenträgern, auf Friedhöfen bestattet werden. Ein modernes BestattG muss auf die individuellen Bedürfnisse der Verstorbenen eingehen. So muss es auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen, beispielsweise als Urne zu Hause, Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder auch anderen modernen Bestattungsformen ermöglichen, solange diese professionell durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Bestattungen außerhalb von Friedhöfen und gleichwertigen Ruhestätten sollen dabei ausschließlich in Form von Asche erfolgen. Insbesondere soll hiermit dem öffentlichen Gesundheitsschutz gedient werden, z.B. sollen keine Leichname in privaten Gärten o.ä. bestattet werden dürfen.
  • Befreiung der Geschwister von der Bestattungsfürsorgepflicht – Im niedersächsischen BestattG müssen nach, dem:r Partner:in, den Kindern, den Enkelkindern, den Eltern, den Großeltern auch die Geschwister für die Bestattung aufkommen. Diese fordern wir aus der Verantwortung für ihre Geschwister zu nehmen.
  • Privatwirtschaftliche Friedhöfe – Um den individuellen Wünschen Verstorbener und dem Mangel an Friedhofsplätzen nachzukommen fordern wir die Abschaffung des § 13 (1) BestattG, welcher vorschreibt, dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden, die Kirche, Kirchengemeinden(-verbände) und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein können. Dies soll zum einen eine vielfältigere Friedhofslandschaft schaffen und zum anderen auch muslimischen Gemeinden die Möglichkeit geben ebenfalls Friedhöfe zu schaffen, was momentan häufig aufgrund des fehlenden Körperschaftsstatus nicht möglich ist.
  • Schnellere Überführung der Leichen – Anders als momentan geregelt sollen Leichen nicht innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden müssen sondern innerhalb von 24 Stunden und bereits nach 12 statt wie momentan 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn zweifelsfrei eine natürliche Todesursache durch den Arzt festgestellt ist, welcher die Leichenschau durchführt. Dies dient dem Zweck die Religionsfreiheit zu wahren, da im Islam Bestattungen innerhalb von 24 Stunden gefordert sind.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Baulandmobilisierung durch Aufstockung

Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu schaffen, ist leider schon viel zu lange eine der größten und dringendsten Herausforderungen in Deutschland. Die Erschließung weiterer Flächen und damit einhergehende Flächenversiegelung haben jedoch zunehmend negativen Einfluss auf die Umwelt und das Klima in der Stadt. Ein Beitrag zur Baulandmobilisierung ohne Versiegelung unberührter Flächen wird durch die Aufstockung von Gebäuden  u.a. in Ballungsgebieten geleistet. Dafür gilt es jetzt Weichen zu stellen, um den Investoren, ganz gleich ob öffentlich oder privat, barrierearme Genehmigungsprozesse zu ermöglichen.

Vorschlag Nr. 1: Änderungen des Flächennutzungsplans erleichtern.

Im Flächennutzungsplan wird üblicherweise festgelegt, welche Bereiche innerhalb eines Gemeindegebiets welcher Nutzungsart (privat oder gewerblich) zugeordnet werden. Großes Potential für Aufstockungen liegt auf  Dächern  u.a. von Supermärkten, die häufig auch im innerstädtischen Raum  einstöckig sein können, hier muss eine Umnutzung bzw. Erweiterung der Nutzung vereinfacht und vor allem beschleunigt werden (aktuell liegt der Planungshorizont bei etwa 10 bis 15 Jahren!).

Eine gleiche Vereinfachung gilt für den Umgang mit Bebauungsplänen (B-Pläne). Darin sind diverse Angaben zu den zulässigen Geometrien und optischen Merkmalen angegeben. Da sich durch die Aufstockung die Geschossigkeit ändern kann, muss eine Aufstockung auch ohne größeren Aufwand ermöglicht werden. Etwaige Verfahren dauern ca. sechs Monate.

Vorschlag Nr. 2:  Anpassung der (aus der Zeit gefallenen) Stellplatzverordnung, zu einer Herabsetzung der erforderlichen Stellplätze. Dies würde bei Baukosten von ca. 15.000€/Stellplatz (in Tiefgaragen → siehe Studie) auch Baukosten senken. Wir schlagen für den innerstädtischen Bereich vor, die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen herabsenken, wenn nachweisbar alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit soll die Blockade von Aufstockungen bewohnter Gebäude durch einen Mangel an Stellplätzen verhindert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alternative Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen.

Vorschlag Nr. 3: Ausnutzung der möglichen baulichen Dichte

Ein Maß, um die bauliche Dichte zu bestimmen, ist die Geschossflächenzahl (GFZ), die im Wesentlichen über das Bauordnungsrecht in den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück erreicht werden darf. In Abhängigkeit von anderen Kennwerten, wie beispielsweise der Geschossigkeit, ergibt sich daraus die maximale erreichbare Bauhöhe. Studien haben ein Potenzial zur durchschnittlichen Erhöhung der GFZ, in Abhängigkeit von konstruktiven Rahmenbedingungen, von bis zu 1,3 ermittelt. D.h., dass eine durchschnittliche Erhöhung der Gebäude um 1,3 Geschoss möglich ist.

Frieden für die Ukraine – Kampfjet-Lieferungen für die Ukraine!

Am 16. März 2023 verkündete Polen die Bereitschaft, Kampfjets in die Ukraine zu liefern. Zeitgleich wird die Ukraine massiv vom russischen Einsatz der iranischen Shahed-136-Drohne bedroht. Die russische Luftüberlegenheit ist nicht zuletzt wegen des Mangels an modernen Kampfjets auf Seiten der Ukraine so eklatant. Als Junge Liberale steht für uns fest: die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Die Rufe nach diplomatischen Lösungen sind ohne jeden Zweifel wünschenswert, leider jedoch schlichtweg realitätsfern. Putin hat mehrfach deutlich gemacht, dass er für einen Rückzug aus der Ukraine nicht zur Verfügung steht. Für uns ist dabei klar, dass es keine andere Lösung als den vollständigen Rückzug der russischen Soldaten aus dem ukrainischen Hoheitsgebiet, einschließlich der Krim, geben kann. Für völkerrechtwidrige Annexionen und die gewaltsame Verschiebung von Grenzen fordern wir eine Null-Toleranz-Politik. Um das zu gewährleisten, muss die Ukraine jederzeit dazu in der Lage sein, auf Augenhöhe gegen die Putin’sche Aggression zu kämpfen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Keine pauschalen Ausschlüsse bestimmter Waffenlieferungen mit Ausnahme von ABC-Waffen.
  2. Die sofortige Unterstützung der ukrainischen Armee bei der Ausbildung der Piloten für den Einsatz von Kampfjets, die möglicherweise geliefert werden können.
  3. Die, in Absprache mit unseren Bündnispartnern, sofortige Lieferung kritischer Luftwaffen und Kampfflugzeuge  an die Ukraine, sofern diese verfügbar sind und nicht die Aufgabenwahrnehmung der Bundeswehr behindern.
    1. Die Freigabe durch die Bundesregierung zur Lieferung der in Deutschland produzierten Kampfjets, wie etwa mehrere Exemplare der MiG-29 im Bestand Polen.
  4. Eine Verschärfung des Sanktionspakets gegen den Iran, sowie die grundsätzliche Sanktionierung aller Staaten, die Russland in diesem Krieg militärisch unterstützen. Der Umfang der Sanktionen soll sich an den Sanktionen gegen Russland selbst orientieren.

Die Türkei als Handelsdrehscheibe für Russland? Nicht mit uns!

Am 24.02.2023 jährte sich der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Seitdem hat die EU mehrere Sanktionspakete verabschiedet, die darauf abzielen, Russland wirtschaftlich zu isolieren. Wir Jungen Liberalen unterstützen das gemeinsame Handeln der EU-Mitgliedstaaten, die militärischen und technologischen Möglichkeiten Russlands zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Mit Sorge betrachten wir die Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem EU-Beitrittskandidaten Türkei und Russland. Die Regierung in Ankara hat keinerlei Sanktionen gegen Russland erlassen und hat sich dadurch zu einer Umgehungslösung für Russland entwickelt. Durch sogenannte “Parallel-Importe” werden westliche Produkte über Containerschiffe in die Türkei geliefert, dort umgeladen und in den russische Schwarzmeerhafen Noworossiysk transportiert. Auffällig ist, dass in jüngster Zeit die Einfuhr von Computerchips in die Türkei stark gewachsen ist. Diese Computerchips lassen sich nach marginalen Änderungen völlig legal nach Russland exportieren. Der aktuelle Mangel an Mikrochips inRussland stellt die russische Rüstungsindustrie vor enorme Herausforderungen.

Sofern die Türkei nicht anders von ihrem Untergraben der Sanktionen abgebracht werden kann, fordern wir Jungen Liberalen erste Sanktionspakete gegen die Türkei. Dabei fordern wir ein zweigleisiges Vorgehen. Einerseits sollen türkische Unternehmen, die High-Tech-Güter nach Russland exportieren, vom europäischen Markt abgeschnitten und sanktioniert werden. Andererseits soll Druck auf die türkische Regierung aufgebaut werden, um diese Exporte zu unterbinden. Nur wenn dieser graduierte Ansatz scheitert, sollen Sanktionen gegen die ganze Türkei im High-Tech-Sektor erlassen werden.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.

Zur Badesaison die Behörde schlank machen

Rufe nach einer umfassenden Entbürokratisierung der öffentlichen Verwaltung sind zwar politisch opportun, führen aber leider viel zu selten zu notwendigen tiefgreifenden Maßnahmen. Eine Debatte, die sich vielmals an Buzzwörtern aufhängt, ist wenig zielführend und wird dem akuten Bedarf nach Reformen in keinster Weise gerecht. Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers muss es nun sein, diesen Reformwillen auch personell in den Behörden der Nation aufgehen zu lassen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind deshalb überzeugt, dass Stellen für sogenannte Lean-Manager in den verschiedenen Verwaltungseinheiten geschaffen werden müssen. Deren Aufgabe soll es sein, behördenspezifische bestehende Prozesse stringent zu vereinfachen.

Lean Management ist eine Managementphilosophie, die darauf abzielt, die Prozesse in einer Organisation kontinuierlich zu verbessern und Verschwendung zu reduzieren. In einer öffentlichen Verwaltungseinheit kann Lean Management dazu beitragen, eine effizientere und kosteneffektivere Organisation aufzubauen, die bessere Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger liefert. Das Ziel ist hierbei nicht, konkurrierende und inkongruente Strukturen zwischen harmonierenden Behörden zu schaffen, sondern insbesondere unnötige und behördenspezifische Arbeitsweisen aus dem Weg zu räumen.

Von besonderer Bedeutung sind aus Perspektive Jungen Liberalen vor allem folgende Punkte des Lean Managements:

  1. Identifizierung von Verschwendung: Der erste Schritt besteht darin, die Prozesse in der Verwaltung zu analysieren, um unnötige Schritte oder Ressourcenverschwendung zu identifizieren. Dazu gehören zum Beispiel Doppelarbeit, Wartezeiten, Lagerhaltung von Dokumenten oder unnötige Wege.
  2. Prozessoptimierung: Basierend auf der Analyse der Prozesse werden Verbesserungspläne erstellt, um die Effizienz zu verbessern. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man bestimmte Prozesse automatisiert, Abläufe schlanker gestaltet oder Aufgaben anders verteilt.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Um die Umsetzung der neuen Prozesse und Arbeitsweisen zu erleichtern, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Hier kann man auch Schulungen zu Lean-Methoden und -Tools anbieten.
  4. Überwachung der Fortschritte: Der Fortschritt der Implementierung der Verbesserungspläne sollte laufend überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Ergebnissen entsprechen. Hier können auch Kennzahlen oder Scorecards eingesetzt werden.
  5. Kulturwandel: Lean Management erfordert auch eine Kulturveränderung innerhalb der Organisation, um kontinuierliche Verbesserungen zu fördern. Das kann bedeuten, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt, Verbesserungsvorschläge einzubringen, Feedback einzuholen und Probleme anzusprechen.

Deshalb fordern wir:

  • Einen Lean-Manager pro Verwaltungseinheit oder je nach Größe für einen Zusammenschluss von Verwaltungseinheiten, der in seiner Einheit die bestehenden Prozesse analysiert und optimiert. Weiterhin soll er als Ansprechpartner für kommende und bereits im Gange befindliche Verwaltungsmodernisierungsoffensiven des Gesetzgebers als Ansprechpartner vor Ort fungieren.