Für einen besseren Schutz öffentlicher Gebäude vor Amok und Terror

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Flughäfen oder Stadien sind für uns Julis ein wichtiges Anliegen. Allerdings sind öffentliche Einrichtungen potenziell vulnerable Ziele und sollten daher im Fokus sicherheitsstrategischer Planungen liegen. In der Tat haben jüngste Gewaltverbrechen wie der Amoklauf an der Universität in Heidelberg und an Schulen in Bremerhaven, Hamm sowie Ibbenbüren oder der Angriff auf eine religiöse Einrichtung in Hamburg leider gezeigt, dass derartige Verbrechen auch hierzulande vorkommen können. In Deutschland macht der Gesetzgeber in erster Linie viele (bauliche) Vorschriften für öffentliche Gebäude bezüglich des Brandschutzes. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen somit beim Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Amok und Terror Nachholbedarf.

Allgemeine Maßnahmen für alle öffentliche Gebäude

  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass bei der Bauplanung öffentlicher Gebäude in Zukunft neben Stand-, Brand- und Arbeitssicherheit auch andere Gefahren, wie Maßnahmen zum technischen Schutz vor Amok und Terror, beachtet werden. Neben der Feuerwehr, die bereits jetzt bezüglich des Brandschutzes fest eingebunden ist, soll auch die Polizei stärker am Baugeschehen beteiligt werden. Wir Julis sind überzeugt, dass ebenfalls die nötigen (baulichen) Maßnahmen für bekannte Gefahren getroffen werden sollten, die über den Brandschutz hinausgehen. Daher sollte nicht nur die Verhinderung von Personenschäden durch Feuer im Baurecht festgeschrieben werden, sondern auch die Verhinderung von Personenschäden durch Gewalteinwirkung wie Amok und Terror beachtet werden. Hierzu empfiehlt es sich die DIN VDE V 0827 in den allgemeinen Baugesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen der Länder und des Bundes zu integrieren, an der Planer, Architekten, Polizei und Risikomanager mitgearbeitet haben. Die Maßnahmen sollen für alle öffentliche Gebäude zutreffen, die im Rahmen der DIN 18040-1 aufgeführt werden, mit Ausnahme von Toilettenanlagen.
  • Bei bereits allen bestehenden öffentlichen Gebäuden soll die Funktionsfähigkeit von Lautsprechern zur Personenwarnung überprüft und ggf. hergestellt werden. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern Aushänge von Verhaltensregeln bei Unfällen sowie im Brandfall durch spezifische Verhaltensregeln bei Amok- und Terrorlagen ergänzt werden können, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Außerdem sollen Türen künftig nur noch nach außen geflügelgelt, aber auch von innen verschließbar sein. Eine andere hilfreiche Maßnahme ist die flächendeckende Einführung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) angelehnt an die DIN V 0827, wodurch alle sich im Gebäude befindenden Personen die Möglichkeit haben (mittels einer NRGS-Sprechstelle mit Druckknopf) Alarm auszulösen, um alle anderen Personen zu warnen und schnell qualifizierte Hilfe von Sicherheitsbehörden zu erhalten. Dieses System soll es ermöglichen neben Feuer- auch Terror- und Amokalarm auszulösen. Zudem kann das NRGS-System beispielsweise im Amokfall zu einer stabilen Kommunikationsebene zwischen der alarmierenden Person und der Polizei werden. Parallel kann das NRGS auch einen Einschließalarm im Gebäude ertönen lassen. Die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden haben zudem die Möglichkeit über das NRGS Anweisungen zu geben. Auch bei medizinischen Notfällen kann das NRGS Hilfe bieten, indem zum Beispiel das Sekretariat, mögliche Ersthelfer und der Hausmeister informiert werden.
  • Des Weiteren sollten Rettungskräfte öfter Amok- und Terroreinsätze üben. In der Tat sind regelmäßige Übungen eine effektive Methode, um bei realen Einsätzen einen bestmöglichen Handlungsablauf zu garantieren
  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem die Innenministerkonferenz auf, ein zentrales Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Amok und Terror zu erarbeiten, angelehnt an das französische Dispositiv Vigipirate. In der Tat ermöglicht ein derartiges Schutzpaket wie Vigipirate eine Einbindung aller Beteiligten, also den Bund, Länder und Kommunen, aber auch Bürger und Firmen, in eine Haltung der Wachsamkeit, des Schutzes und der Prävention. Außerdem ist Vigipirate eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Vigipirate ermöglicht also sowohl die Entwicklung einer Kultur der Wachsamkeit und Prävention als auch das Ergreifen angemessener Schutzmaßnahmen.

Sonderfall Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Schulen Deutschlands die Schulsozialarbeit weiter gestärkt wird. Wir wollen die Anzahl der Schulsozialarbeiter weiter erhöhen und dieses Berufsfeld unterstützen. Zudem wollen wir Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen Mobbing und soziale Exklusion in allen Bildungseinrichtungen vertiefen und ausreichend finanziell untermalen. Die Kultusministerkonferenz sollte einheitliche Maßnahmen sowie Standards zum Umgang bzw. zur Verhinderung von Amok in Schulen und anderen Bildungsstätten erarbeiten. Ein besserer Austausch der Bundesländer über deren Erfahrungen kann sinnvoll sein. Des Weiteren setzen wir uns für eine Ausweitung der Fortbildungen bzw. der Fortbildungsmöglichkeiten des Schulpersonals zum Thema Amok und Gewaltprävention ein, damit Warnhinweise frühzeitig erkannt und im Krisenfall bestmöglich reagiert werden kann. Die Vermeidung von Amokläufen in Schulen ist dann am effektivsten, wenn alle Beteiligten genügend Hintergrundwissen über Ursachen und Kenntnisse zu möglichen Präventionsmaßnahmen haben.
  • Grundsätzliche sind Schulen und andere Bildungseinrichtungen relativ sichere Orte für Schüler und Studenten. Wir wollen, dass es auch künftig so bleibt. Wir sind überzeugt, dass das Land Niedersachsen und alle anderen Bundesländer, soweit noch nicht der Fall, künftig neben Feuer- auch Amokübungen in den Verwaltungsvorschriften für weiterführende Schulen klar empfehlen sollten. Allerdings wollen wir, dass diese Empfehlung zu keiner Verpflichtung wird. Jede Schule sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie das Thema Amok mit ihren Schülern angeht. Amokübungen ermöglichen es sich besserer auf mögliche Gefahren vorzubereiten, denn die Verhaltensempfehlungen unterscheiden sich wesentlich von denen im Brandfall. Somit können Schüler und Lehrer an Selbstsicherheit gewinnen. Dennoch sollten diese Übungen, falls eine Schule sich hierfür entscheidet, pädagogisch begleitet werden, aber auch altersgerecht und nicht unnötig überspitzt sein.
  • Wir wollen den Austausch zwischen Deutschland und den europäischen Partnern zum Thema Umgang und Prävention von Amok und Terror stärken und ggf. von ihnen lernen.

Europäische Finanzpolitik für einen Europäischen Bundesstaat

Die Jungen Liberalen fordern einen Europäischen Bundesstaat. Dies erfordert neben tiefgreifenden institutionellen Reformen – Stärkung des Europäischen Parlaments, Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Spitzenkandidatenprinzip für die Wahl der Kommissionspräsidenten bzw.-präsidentin, um nur einige zu nennen – auch eine Reform der Finanzpolitik. Denn ein Bundesstaat muss auch finanziell handlungsfähig sein. Deshalb fordern wir:

  • Qualifizierte Mehrheit: Das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat der EU steht der Handlungsfähigkeit der Union in vielen Politikbereichen im Weg, so auch in der Finanz- und Haushaltspolitik. Auch hier wollen wir deshalb die qualifizierte Mehrheit einführen.
  • Flexibler Mehrjähriger Finanzrahmen: Wir wollen den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments angleichen und flexibler gestalten. Künftig soll eine Umschichtung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken im EU-Haushalt möglich sein, ohne den MFR nachträglich ändern zu müssen.
  • EU-Eigenmittel: Wir wollen die EU zu einem Bundesstaat weiterentwickeln. In einem Bundesstaat muss jede staatliche Ebene über finanzielle Autonomie verfügen. Das heißt, sie muss die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben durch eigene Einnahmequellen gewährleisten können, die unabhängig von höheren oder unteren Ebenen sind. Andernfalls droht – wie bereits in Deutschland der Fall – Verantwortungsdiffusion. Deshalb wollen wir einen eigenen Umsatzsteuersatz der Europäischen Union einführen, auf den die Steuersätze der Mitgliedstaaten addiert werden. Damit wird der EU-Anteil am Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten aufkommensneutral abgeschafft. Um Bürokratie zu minimieren, muss die Besteuerungsgrundlage vollständig harmonisiert sein. Mindeststeuersätze für den nationalen Umsatzsteuersatz lehnen wir ab. Die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes darf keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein, sondern muss aufkommensneutral erfolgen. Ebenso darf der EU-Umsatzsteuersatz nicht binnen kürzester Zeit erhöht werden. Denn obwohl die EU neue Aufgaben zu erfüllen hat, stehen bereits jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung. Sie werden nur falsch eingesetzt. Bevor die Steuern erhöht werden können, müssen zunächst unnötige Subventionen abgebaut werden, daher soll die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes mit einem Moratorium für Erhöhungen verbunden sein. Das Moratorium gilt so lange, bis die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik und die EU-Kohäsionspolitik um jeweils mindestens 80 % reduziert wurden. Das Moratorium ist in den EU-Verträgen zu verankern.
  • EU-Schuldenbremse: Eine nachhaltige Haushaltspolitik achtet die finanziellen Handlungsspielräume künftiger Generationen und verzichtet daher grundsätzlich auf Kreditaufnahmen. Dennoch kann eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notlagen in engen Grenzen erforderlich sein, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb fordern wir die Verankerung einer gerichtlich überprüfbaren Schuldenbremse nach dem Vorbild des Grundgesetzes in den Verträgen. Damit hegen wir Rufe nach ständig neuen Schulden auf EU-Ebene ein und sichern zugleich die Handlungsfähigkeit der EU in Krisen.
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt: Der Euro als gemeinsame Währung hat das wirtschaftliche Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten befördert und neues Wirtschaftswachstum ermöglicht. Doch eine gemeinsame Währung erfordert auch gemeinsame Regeln, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Andernfalls entstehen für einzelne Mitgliedstaaten Anreize sich auf Kosten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden oder die Stabilität der Währung wird gefährdet. Deshalb halten wir am Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) fest und wollen verbindliche Kriterien für seine Aussetzung entwickeln. Um seine Durchsetzung zu verbessern, wollen wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickeln und in den Verträgen verankern. Der EWF soll als unabhängige Institution über die Einhaltung des SWP wachen und Verstöße selbstständig sanktionieren. Im Krisenfall oder zur Vorbeugung von Krisen kann er Mitgliedstaaten mit Krediten unterstützen, die an konkrete Reformen gebunden sind. Eine Aussetzung des SWP soll künftig der Zustimmung von Parlament und Rat bedürfen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aussetzung des SWP soll vor dem EuGH auf Antrag eines Mitgliedstaates oder 25 % der Mitglieder des Parlaments überprüfbar sein.
  • Bankenunion: Die Insolvenz großer Banken birgt Risiken für die gesamte Volkswirtschaft. In der sozialen Marktwirtschaft dürfen diese Risiken nicht vergemeinschaftet werden. Deshalb wollen wir den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) konsequent anwenden und die Rettung insolventer Banken mit Steuergeld verbieten. Den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) wollen wir von der EZB trennen. Zudem fordern wir eine Europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert. Die EU-Mindeststandards für nationale Einlagensicherungssysteme wollen wir verschärfen.
  • Reform der Europäischen Zentralbank: Der Europäischen Zentralbank (EZB) soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums seitens des EZB-Rates eingeräumt werden. Darüber hinaus soll, um die Unabhängigkeit der EZB und ihres Rates zu wahren, und diesen vor politischer Einflussnahme zu schützen, die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbankpräsidenten durch geeignete Instrumente gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot der Wiederwahl nach einer Amtszeit. Schließlich fordern wir zur Sicherstellung einer stabilen Währungspolitik eine Erhöhung der Amtszeit des EZB-Präsidenten von bisher acht auf zehn Jahre.
  • Fairer und transparenter Steuerwettbewerb: Steuerwettbewerb ist essentiell für einen funktionierenden und lebhaften Föderalismus. Europäische Mindeststeuersätze oder Pflichten zur Einführung und Beibehaltung bestimmter Steuern durch die Europäische Union lehnen wir daher entschieden ab. Um Steuerwettbewerb fair und transparent zu gestalten, das heißt auf Steuersätze und nicht Steuerschlupflöcher auszurichten, von denen nur wenige große Unternehmen zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen profitieren, können harmonisierte Bemessungsgrundlagen im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt aus unserer Sicht für die Körperschaftsteuer. Deshalb unterstützen wir die Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).

Kartenzahlung im ÖPNV

Bei Ausschreibungen im ÖPNV sollen in Zukunft die Kriterien der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung, kontaktlose Zahlung und mobile Zahlung) sowohl an Verkaufsstellen (z.B. Automat, App, Schalter) als auch in den Verkehrsmittel berücksichtigt werden.

“Haben wir noch PrEPs dabei?” – HIV-Stigmatisierung beenden!

Das „Human Immunodeficiency Virus“, kurz HIV, welches unbehandelt die Krankheit auslöst, ist schon lange nicht mehr so gefährlich wie es einst war, dennoch leiden Positive stark unter der anhaltenden vorurteilsbehafteten Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb einen neuen und faktenbasierten Umgang mit der Erkrankung.

Konkret fordern wir:

 Umgang mit HIV-Positiven:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) soll eine neue Aufklärungskampagne über die aktuelle Gefährlichkeit und den Schutz vor HIV in Auftrag geben. Dazu gehört vor allem darüber aufzuklären, dass Positive, die sich in erfolgreicher Therapie befinden, das Virus nicht mehr weitergeben können, darüber wie HIV weitergegeben werden kann. Zudem soll über die Möglichkeit, negative Kinder trotz HIV-Infektion zu bekommen, aufgeklärt werden.
  • Aufnahme der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Medizinstudium und die Lehrpläne medizinischer Ausbildungen (Pflegefachkraft, MTA, MFA, ZFA etc.)
  • Finanzielle Unterstützung von Initiativen, wie der Aidshilfe, die positiven Menschen beim Empowerment, der Hilfe bei Rechtsfragen oder Therapiefragen vermittelnd zur Seite stehen

Förderung von Safer-Use:

  • Das Aufstellen von Spritzen-Automaten an den Drogen-Hotspots durch die Kommunen sowie aktive Hilfe für Abhängige durch den Staat, anstatt von Repression
  • Das Aufstellen von stichsicheren Mülleimern an Drogen-Hotspots, um Nadelstichverletzungen von Passant:innen und Müllentsorger:innen zu verhindern
  • Rechtliche Klarheit für Drug-Checking Initiativen schaffen

 Ausbau von Testkapazitäten:

  • Einen generellen Ausbau von anonymen Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) zur frühen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten
  • Eine Kostenübernahme der Testungen auch von Nicht-Risikogruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Werbekampagnen für die Testmöglichkeiten von der BzgA

Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP):

  • Verschreibung von PrEP nicht nur durch spezielle HIV-Schwerpunktärzte, von denen es nur sehr wenige gibt, sondern von sämtlichen Ärzten
  • Übernahme der Kosten für PrEP durch die Krankenkassen auch außerhalb der Hochrisikogruppen
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit des effektiven Schutzes vor einer Ansteckung mit HIV mit PrEP durch die BzgA

 Post-Expositionsprophylaxe (PEP):

  • Den Ausbau der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, die eine PEP anbieten
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit von PEP und unter welchen Umständen und für wen sie in Frage kommt durch die BzgA

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.