Mehr Transparenz im Steuerwettbewerb

Multinationale Unternehmen und ihre Steuerpolitik sind in einer globalisierten Welt mit ausdauernder Beständigkeit Teil der politischen Debatte, da diese Unternehmen in der Lage sind, durch geschickte Steuerplanung aggressive Steuervermeidungsstrategien umzusetzen. Dies sorgt auf der einen Seite für (geschätzte) unionsweite Mindereinnahmen in Höhe von 50 Milliarden Euro im Jahr. Auf der anderen Seite verzehrt es den Wettbewerb gegenüber mittelständischen Unternehmen innerhalb der Union, denen eine solche globale Herangehensweise an Steueroptimierung nicht oder nicht im vergleichbaren Maße offensteht. Um den steuerlichen Wettbewerb in der Union beizubehalten, aber schädliche und missbräuchliche Auswüchse zu begrenzen, ist es daher wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern und damit auch den Konsumierenden in einem ersten Schritt, einen europaweiten Überblick zur Steuerlast multinationaler Unternehmen zu verschaffen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

Alle Unternehmen mit einem europaweiten jährlichen Mindestumsatz von 500 Millionen Euro unterfallen besonderen Offenlegungspflichten. Dabei sind gewisse wirtschaftliche und rechtliche Kennzahlen für die Öffentlichkeit auf einer übersichtlichen Website zugänglich zu machen. Die Kennzahlen umfassen dabei je nach Mitgliedstaat der Union aufgeschlüsselt: Den Umsatz, den wirtschaftlichen Gewinn, das Jahresergebnis vor Ertragsteuern, den steuerlichen Gewinn entsprechend der Bemessungsgrundlage des jeweiligen Staates, die gezahlte Körperschaftssteuer sowie den effektiven Körperschaftssteuersatz. Tochterunternehmen und andere verbundene Unternehmen, in denen das Mutterunternehmen eine beherrschende Stellung hat, sind miteinzubeziehen solange sie ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Zahlungen an verbundene Unternehmen, die nicht in der Union ansässig sind, aber auf der Liste der Staaten stehen, die in Steuersachen nicht mit der Europäischen Union kooperieren, sind zudem in ihrer Summe offenzulegen.

Im Fall einer Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuern und einer globalen Mindeststeuer, ist die Offenlegungspflicht auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Der Storch und die Pille

Sexuelle Freiheit kann nur durch sexuelle Gesundheit vollumfänglich gelebt werden. Voraussetzung hierfür ist ein aufgeklärter Umgang und ausreichende Zugänge zu Verhütung; und in diesem Zusammenhang die selbstbestimmte Entscheidung, welche Verhütung individuell am besten ist.

Schule und Forschung

Die derzeitige Verschreibungs- und Aufklärungspraxis legt nahe, dass das nicht immer der Fall ist. Daher wollen wir staatlich geförderte Organisationen, die neutrale und alternative Informationskanäle darstellen, wie beispielsweise profamilia, stärker in den Sexualkundeunterricht an Schulen einbinden.

Betrachtet man die Verhütungsmittellandschaft fällt auf: Von 12 Verhütungsmitteln existiert nur eins für den Mann. Der gegenwärtige Forschungsprozess an Verhütungsmitteln für Männer wie beispielsweise die „Pille für den Mann“ oder hormonfreie Varianten, aber auch an neuen chemischen und hormonellen Verhütungsmethoden, soll stärker gefördert werden. Die Zulassungskriterien für diese neuen Verhütungsmittel sollen analog zur Zulassung von Verhütungsmitteln für Frauen gestaltet werden. Auch soll im Medizinstudium ein neutraler Umgang mit Verhütungsmitteln auf dem Stand neuester medizinischer Forschung stattfinden.

Kostenübernahme

Die Übernahme der Kosten von Verhütung ist derzeit kommunal unterschiedlich geregelt und häufig an die soziale Bedürftigkeit oder das Alter geknüpft. Letzteres befördert die Verschreibung von vorübergehenden Verhütungsmitteln wie der Pille, da die Bevorteilung durch dauerhafte Lösungen wie beispielsweise der Spirale über die Altersgrenze hinausginge. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir die Kostenübernahme aller verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen bis zum 27. Geburtstag, mit der Klarstellung, dass alleine das Alter bei Einsetzung des Mittels zählt. Über diese Altersgrenze hinaus soll ein Anspruch für alle Auszubildenden und Studierenden bestehen.

Menschen mit Behinderungen

Untersuchungen zur praktischen Umsetzung der Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zeigen, dass die dafür geltenden rechtlichen Vorgaben aus §1905 BGB nicht immer eingehalten werden. Zur Eingrenzung der teils vorschnellen Praxis soll die Sterilisation nur noch dann zulässig sein, wenn zur Bestätigung des Vorliegens von §1905 BGB zwei medizinische Gutachten vorliegen. Diese sind von den Ärztinnen und Ärzten unabhängig voneinander zu erstellen, mindestens einer oder eine von beiden darf die Patientin nicht dauerhaft betreuen. Auch bei der übrigen Verschreibung von Verhütungsmethoden muss der Wille der Patientin grundsätzlich vorliegen, außer die Willensbildung ist nicht möglich.

Um außerdem keine finanziellen Anreize zur frühzeitigen Sterilisation von Frauen mit Behinderungen zu schaffen, wird die altersunabhängige Übernahme der vollen Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel durch die Krankenkassen gefordert.

Crash is Trash

Crash-Test Dummies sind in aller Regel 1,75 m groß und wiegen 78 kg. Der Körperbau des Dummies orientiert sich am männlichen Körper. Der durchschnittlich weibliche Körper, aber auch andere Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder große Männer, sind in Sicherheitstests zur Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle daher unterrepräsentiert. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau bei einem Autounfall ernstlich verletzt wird, ist 47% höher, dass sie stirbt 17% höher als bei einem Mann. Ursache sind zwar nicht nur, aber jedenfalls auch, mangelnde Sicherheitstests vor der Zulassung neuer Kfz-Typenmodelle.

Die Verpflichtung die Sicherheit des neuen Typenmodells sicherzustellen, liegt bereits jetzt in erster Linie bei den Automobilunternehmen. Durch die hohen Kosten für die Testung an verschiedenen Dummie-Modellen schlagen wir eine zusätzliche virtuelle Testung durch eigene Programme oder durch das seit 2021 von Toyota zur Verfügung gestellte Programm „Total Human Model for Safety“ vor. Um hierbei einheitliche Standards sicherzustellen, soll das mathematische Verfahren für die Programme durch eine VDI-Richtlinie vorgegeben werden.

Der zweite Schritt der Testung wird derzeit durch Richtlinien der UNECE gesteuert. Diese sollen um virtuelle Testungen ergänzt werden. Selbiges gilt bei den zusätzlichen Sterne-Tests der Euro NCAP-Standards. Da diese Bewertungen in den Verkaufsbroschüren der Autos auftauchen und die Hersteller diese Testung freiwillig absolvieren, soll hier ein zusätzliches Siegel für eine realitätsnahe virtuelle Sicherheitsprüfung eingeführt werden, wenn Käuferinnen und Käufer durch eine hinreichende virtuelle Testung jeweils realitätsnah repräsentiert worden sind.

Die zukünftige Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union

Der afrikanische Kontinent steht unter enormen Druck. Neben den bekannten Problemen wie beispielsweise Hungersnöten, Korruption, Stammeskriegen und den daraus resultierenden Notlagen für die zivile Bevölkerung, trifft nun die Corona-Pandemie jeden einzelnen Staat. Da ein Gesundheitssystem in den meisten Staaten nur auf dem Papier besteht, werden die Afrikaner mal wieder am härtesten getroffen. Die Europäische Union muss hier handeln, nicht nur wegen Corona, sondern auch in ihrem eigenen Interesse. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass sich der Spätsommer 2015 nicht wiederholt. Die EU muss deshalb zukünftig eine intensive Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union anstreben. Wir fordern, dass sich diese Zusammenarbeit besonders auf folgende Teilbereiche erstreckt:

Freihandelsabkommen

Die EU und die AU sollten in den nächsten Jahren auf ein Freihandelsabkommen zwischen beiden Staatengemeinschaften hinarbeiten. Eine funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage allen Wohlstands. Wenn die Mehrheit der Afrikaner zumindest zu einem Mindestmaß an Wohlstand gelangt, werden auch zukünftige Flüchtlingswellen ausbleiben. Eine Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU würde die Europäer auf lange Sicht auch unabhängiger von der VR China machen. In diesem Freihandelsabkommen müssen auch einheitliche Regularien enthalten sein, damit Unternehmen vernünftig planen können und der Warenaustausch erleichtert wird. Weiterhin soll ein Freihandelsabkommen den Ausschluss von Agrarsubventionen beinhalten, um die afrikanische Landwirtschaft zu stärken. Die AU und die EU sollen sich weiterhin zu gemeinsamen Standards für die Deponie oder Verklappung von Müll verpflichten, um das Umgehen von Umweltauflagen durch den Export von Müll zu beenden.

Militärische Unterstützung

Darüber hinaus sollte die Europäische Union die Militärmissionen der NATO und der UN (Peacekeeping-Missionen) unterstützen, wenn dies von den betroffenen afrikanischen Staaten gewünscht ist. Langfristig sollte die EU im Kontext von NATO und UN-Missionen auf ein Bündnis als gleichberechtigte Partner mit der AU hinarbeiten. Durch ein solches Bündnis ließen sich eine Menge Ressourcen und Kosten sparen.

Einfluss der Volksrepublik China unterbinden

Der Westen, speziell Europa, hat die Möglichkeit die AU enger an Europa zu binden, verschlafen. Die VR China hingegen hat sich durch großangelegte Investitionsprogramme zum großen Kreditgeber des Kontinents gemacht. Damit ist ein großer Teil der afrikanischen Staaten inzwischen abhängig von einem Staat, dessen Regime seine Macht durch Repression und Überwachung erhält, einem Staat, der demokratische Grundwerte mit Füßen tritt.

Die Europäische Union muss sich für eine enge Anbindung der AU zu ihrem nördlichen Pendant einsetzen, wenn wir nicht wollen, dass die Einflusssphäre einer antidemokratischen chinesischen Machtelite immer größer wird. Dabei sollte auf demokratiedefizitäre Staaten weiterhin Druck ausgeübt werden, um demokratisch- rechtsstaatliche Reformen zu forcieren, ohne dass die EU hierbei zur Stütze von Diktatoren wird.

Aus 2 mach 4 – Erhöhung der Einstellungstermine zum Referendariat

In Niedersachsen werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres neue Referendare und Referendarinnen eingestellt. Mit der schriftlichen Hausarbeit bzw. den letzten Prüfungen endet jedoch das letzte Semester meist erst Ende August/September, weshalb man in der bisherigen Praxis als Absolvent bis Februar warten muss, um in Niedersachsen das Referendariat zu beginnen, und man bis zum Start des Referendariats ggf. sogar Hartz IV beantragen muss. Niedersachsen entgehen somit Quereinsteiger sowie fertige Lehramtsstudenten, die in Bundesländern ihr Referendariat beginnen, die frühere Einstellungstermine vorweisen.

So hat beispielsweise das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern diese Problematik erkannt und bietet daher (auch im Hinblick des Lehrkräftemangels) mit dem 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober vier unterschiedliche Einstellungstermine an.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass die derzeitigen Einstellungstermine für das Referendariat im Februar und August sollen durch zwei weitere Termine ergänzt werden.

NATO-Mitgliedschaft für Mexiko

Die Jungen Liberalen fordern, dass Deutschland sich dafür einsetzt, Mexiko die Mitgliedschaft in der NATO anzubieten. Mexiko wäre eine große Bereicherung für das transatlantische Bündnis. Mexiko kann als Brücke zu anderen lateinamerikanischen und karibischen Staaten fungieren und so die Zusammenarbeit der Demokratien in Amerika und Europa stärken. Gleichzeitig würde auch das Engagement der Vereinigten Staaten in der NATO für die Zukunft gesichert werden, da in den USA viele Migrantinnen und Migranten aus Mexiko leben. Derzeit ist das Interesse Mexikos an einer NATO- Mitgliedschaft nicht bekannt, da es an einer breiten öffentlichen Debatte fehlt. Ein entsprechendes Angebot kann diese Debatte auslösen und so kurzfristig zu einer stärkeren Kooperation beitragen, langfristig auch zu einer NATO-Mitgliedschaft Mexikos.

Um Mexiko die NATO-Mitgliedschaft zu ermöglichen, ist eine Reform des NATO-Vertrags erforderlich. Künftig sollen neben europäischen auch weitere nordamerikanische Staaten dem Bündnis beitreten können. Der Anwendungsbereich des Artikel 5 NATO-Vertrag (Bündnisfall) muss auf das gesamte nordatlantische Gebiet, d.h. den Atlantischen Ozean nördlich des Äquators einschließlich seiner Nebenmeere sowie den Arktischen Ozean und die Beringsee, ausgeweitet werden. Im Zuge dessen sollten nicht nur Inseln im nordatlantischen Gebiet, sondern auch Exklaven (wie die autonomen spanischen Städte Ceuta und Melilla) in den Anwendungsbereich des Artikel 5 fallen.

Wer alles glaubt, verliert – Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat ein hohes Wertschöpfungspotenzial und wird unser tägliches Leben nachhaltig verändern. Die rasante Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen, daher liegt es an der Politik einen ganzheitlichen Rahmen für Entwicklungen und Anwendungen von KI zu gestalten. Der Begriff „Deepfake“ steht für verfälschte Video- und Audioinhalte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Durch die kontinuierlich steigende Leistungsfähigkeit und den immer einfach werdenden Gebrauch haben Deepfakes ein hohes Manipulationspotenzial. Die hohe Qualität der KI-Bearbeitung macht es für einen Laien unmöglich, Deepfake- Inhalte zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG fällt das Verbreiten oder Äußern unrichtiger Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sobald also aus einem Deepfake-Inhalt (und dessen Kontext) für einen objektiven Betrachter nicht dessen Falschheit hervorgehen kann, kann dieser Inhalt grundsätzlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

Da bewusst täuschende Inhalte nicht den verfassungsrechtlichen Aufgaben der freien Meinungsbildung dienen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Deepfakes in den Nutzungsbedingungen von Online- Plattformen. Davon ausgenommen werden KI-Bearbeitungen, die zu reinen Qualitätsverbesserung des originalen Inhaltes genutzt werden. Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung würden Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Medienlandschaft im Social Web leisten. Da davon auszugehen ist, dass trotz Kennzeichnungspflicht noch viele ungekennzeichnete Deepfake-Inhalte mit Manipulationspotenzial im Internet abrufbar sein werden, ist die bewusste Auseinandersetzung mit audiovisuellen Inhalten ein wichtiger Baustein unserer demokratischen Grundordnung.

Internet-Ombudsstelle: Erste Hilfe im Netz

Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung stehen wir vor zahlreichen Veränderungen auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen. Wie genau sich die digitale Transformation entwickeln wird, kann niemand vorhersagen, aber es lassen sich eindeutige Tendenzen in vielen Bereichen feststellen. In diesen Bereichen braucht es neue, rasche und unbürokratische Lösungen, die es dem Individuum ermöglichen, seine Rechte durchzusetzen. Hierfür fordern wir eine unabhängige Internet-Ombudsstelle, die aus einer auf freiwilliger Basis aufgebauten Kooperationen mit Unternehmen gründet und von Bundesmitteln gefördert wird. Diese auf außergerichtliche ausgelegte Streitschlichtungsstelle soll als Online-Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden und neben der kostenlosen Beschwerdeannahme auch Informationen zur aktuellen Rechtslage beinhalten. Kommt es bei einem Streitfall zu keiner Lösung, unterstützt die Ombudsstelle bei der Vermittlung von rechtlichem Beistand.

Recht am eigenen Bild

Wer eigene Bilder ungewollt im Internet findet, hat einen rechtlichen Anspruch, diese entfernen zu lassen. Generell haben Betreiber von Internet-Plattformen ein hohes Interesse daran, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. In der Regel gibt es einen entsprechenden Melde-Button für Betroffene. Jedoch kann es durch die hohe Anzahl von Meldungen dazu kommen, dass Betreiber sehr spät oder erst gar nicht handeln. Wenn die Bilder jedoch einmal online sind, können sie sich rasend schnell verbreiten. Ein Beispiel hierfür sind Rachepornos, bei denen Nacktbilder oder Videos mit sexuellem Inhalt ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden. Diese Art der öffentlichen Bloßstellung kann schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen haben, da nicht selten auch der Name mit veröffentlicht wird. Um diesen Löschungsprozess effektiver zu gestalten, soll es am Vorbild des “Trusted Flagger- Programmes” von YouTube eine priorisierte Bearbeitung von Meldungen der Internet- Ombudsstelle geben. Betroffene können sich direkt an die Internet-Ombudsstelle wenden und die Verletzung durch sie melden lassen, damit die Bilder möglichst schnell entfernt werden. Diese angestrebte freiwillige Kooperation mit Onlineplattformen soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtswidrige Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen.

Hatespeech

Hass und Hetze findet heutzutage zunehmend digital statt. Wenn Betroffene über längere Zeit im Internet von einer Person belästigt werden, spricht man von Cybermobbing. Aktuelle Studien zeigen, dass ungefähr zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Cybermobbing betroffen sind. Die COVID-19-Pandemie verschärfte diese Situation, da viele soziale Interaktionen ausschließlich über das Internet stattfinden. Viele Opfer von Cybermobbing scheuen sich davor, sich an Ermittlungsbehörden oder vorhandene Hilfsangebote zu wenden. Daher soll es möglich sein, der Internet-Ombudstelle öffentlich zugängliche Inhalte zu melden.

Die Internet-Ombudsstelle kann anschließend eine Abmahnungs-Empfehlung an den Betreiber weiterleiten. Dieser entscheidet dann, ob er den Täter oder die Täterin auf Basis einer für den Täter oder die Täterin anonymen Beschwerde abmahnen möchte oder nicht. Sollte der Fall im strafrechtlichen Bereich stattfinden, kann die Internet- Ombudsstelle nach Einwilligung der oder des Betroffenen den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Hierfür ist sie mit rechtlich ausgebildetem Personal auszustatten und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Datenschutz

Reagiert ein Unternehmen nicht auf eine Anfrage zur Datenauskunft, kann man sich bereits heute an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz wenden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Sitz des Unternehmens und hat dazu geführt, dass jedes Bundesland sein eigenes Online-Portal für Anfragen betreibt. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollen Anfragen künftig über die Internet-Ombudsstelle gestellt und an die entsprechende Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden können.

Neue Neue Ostpolitik

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland bleiben weiterhin angespannt. Während die Fronten im Konflikt in der Ostukraine und um die Krim verhärtet sind und bis heute kaum ein Vorankommen zu vermerken ist, eröffnen sich mit dem Fall um den russischen Oppositionspolitiker und Kremlkritiker Alexei Nawalny, dem umstrittenen Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 und dem Zulassungsstreit um den russischen Corona-Impfstoff Sputnik V immer neue Konfliktfelder.

Damit sich die Beziehungen zwischen Deutschland, den anderen Mitgliedstaaten der EU und Russland nicht weiter verschlechtern und die Eskalationsspirale endlich verlassen werden kann, braucht es eine klare und einheitliche europäische Linie in der Russlandpolitik. Aus Sicht der Jungen Liberalen spielen hierbei v.a. folgende Themenfelder eine zentrale Rolle.

Einheitlicher Umgang mit Sputnik V

Der russische Corona-Impfstoff Sputnik V wird von vielen Expertinnen und Experten skeptisch betrachtet. Neben offenen Fragen und einer unzuverlässigen Datenlage mit Blick auf das russische Zulassungsverfahren, sollte dabei auch die Gefahr, dass der Impfstoff als Propaganda- und Machtinstrument des Kremls missbraucht werden kann und wird, berücksichtigt werden.

Angesichts dieser Kritik bedarf es eines einheitlichen europäischen Weges. Eine Spaltung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EU oder gar einzelnen Bundesländern muss unbedingt verhindert werden. Die Bundesregierung wird deshalb dazu aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Länder wie Ungarn ihren Sonderweg im Umgang mit Sputnik V sofort beenden und mit der Verimpfung wie alle anderen Mitgliedstaaten bis zur Zulassung durch die Europäischen Arzneimittel- Agentur EMA zu warten. Die Landesregierung wird dazu aufgefordert für das Land Niedersachsen keinen Vorvertrag für Sputnik V wie etwa die bayerische Landesregierung abzuschließen.

Für die Zulassung von Sputnik V auf europäischer Ebene müssen dieselben Standards wie für alle anderen Corona-Impfstoffe gelten. Die EU darf sich hierbei allerdings nicht auf die kritisch zu betrachtenden russischen Studien verlassen, sondern muss ggf. eigene Tests und Daten erheben.

Bekenntnis zur Souveränität der Ukraine

Die EU darf die Annexion der Krim und die Einmischung Russlands in den Konflikt in der Ostukraine nicht hinnehmen. Wir bekennen uns unabdinglich zur Souveränität der Ukraine. Hierzu gehört für uns auch der Beitritt der Ukraine zur NATO und der perspektivische Beitritt zur EU.

Nachdem der Ukraine bereits 2018 der Status als Beitrittskandidat zur NATO verliehen wurde, soll der NATO-Beitritt der Ukraine forciert werden. Dieser muss im Falle weiterer Aggressionen Russlands beschleunigt werden. Bis zum tatsächlichen Beitritt der Ukraine zur Nato sollen die militärische, wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden.

Dazu gehört für uns auch der potenzielle Beitritt der Ukraine zur EU. Dafür müssen die Gespräche beider Partner intensiviert werden, da wir auf eine langfristige Annäherung der Ukraine, nach dem Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Ukraine 2014, zur EU pochen.

Flüssiggas als Alternative zu Nord Stream 2

Um eine drohende Abhängigkeit von russischen Erdgas zu vermeiden, fordern wir die Bundesregierung dazu auf den Bau der umstrittenen Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 umgehend zu stoppen. Während unsere europäischen Partner die geostrategischen Manöver des Kremls beunruhigt verfolgen und eine angemessene Reaktion ihrer Verbündeten hieraus fordern, können wir uns nicht in die Hände des Putin-Regimes begeben.

Stattdessen fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für einen Flüssiggas- sowie perspektivisch einen Wasserstoff-Terminal und/oder einen Terminal für synthetische Gase an der niedersächsischen Nordseeküste als Alternative zur Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 einzusetzen. Hierdurch würde Deutschland nicht nur unabhängig von Russland bleiben und die geostrategischen Bedenken seiner europäischen Partner berücksichtigen und ernst nehmen, sondern gleichzeitig der Wirtschaftsstandort Niedersachsen durch den Umschlag zukunftsfähiger und klimafreundlicher Energieträger gestärkt werden.