Die Realität ist kein Sci-Fi-Film: Moderne Cyberkriegsführung in Deutschland

Nicht erst seit dem russischen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine und Putins Feldzug gegen die westlichen Demokratien ist der Einsatz von elektronischer und Cyber- Kriegsführung ein Thema der Verteidigungspolitik. Statistisch gesehen findet mehr als ein Angriff pro Tag auf kritische Infrastrukturen in Deutschland statt – das sind allerdings nur die gemeldeten und entdeckten Angriffe, die Dunkelziffer der versuchten Angriffe wird bedeutend höher sein.

Um diesen Bedrohungen für unsere sicherheitspolitische Ordnung entgegenzutreten, muss sich unsere Bundeswehr besser und strukturell anders aufstellen!

Fokus auf Hack Backs sind Ressourcenverschwendung

In den letzten Jahren wurde vermehrt auf das Thema der sogenannten Hack-Backs als Teil der informationstechnischen Abschreckung eingegangen. Dabei handelt es sich um offensive Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden, falls ein anderer Staat oder eine Organisation die Infrastruktur Deutschlands angreift. Die Effektivität von Abschreckung im digitalen Kontext ist allerdings umstritten. Denn um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, muss die Androhung von Vergeltung klar signalisiert, die Fähigkeiten und Intentionen bekannt und die Androhung technisch durchführbar sein. Weiterhin sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. All dies ist im digitalen Raum nicht gegeben. Wird ein Angriff bemerkt, ist es häufig schon zu spät. Aus diesem Grund wird Cyber-Abschreckung überschätzt und Hack Backs sind eine Fehlallokation von Ressourcen.

Deshalb fordern die Julis Niedersachsen:

Wirksame Cyber-Abwehr: Resilienz von Systemen und Gesellschaft, Verteidigung durch die Bundeswehr

Die Bundeswehr muss in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Verfassungsschutz die technischen und personellen Grundlagen schaffen, die kritische Infrastruktur auch mit zu verteidigen. Um dies umzusetzen, fordern wir daher, zu prüfen wie die Organisation vom BSI reformiert werden kann, um in den hier erwähnten Szenarien mit dem Cyber und Informationsraum der Bundeswehr zu kooperieren. In der konventionellen Kriegsführen wären es auch Soldaten, die kritische Infrastruktur in privater Hand wie Kraftwerke, Häfen oder landwirtschaftliche Betriebe verteidigen würden. Dies muss in geeigneter Weise auf die digitale Welt angewandt werden. Es darf nicht zum Großteil in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, die oft eben hier versuchen zu sparen, liegen müssen, die kritische Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss der Staat handwerklich und beratend zur Seite stehen. Es geht um die Sicherheit und Verteidigung unseres Staates und unserer Verfassung!

Die Zivilgesellschaft muss in geeigneter Form in die digitale Verteidigungsstrategie der Bundeswehr integriert werden. Wird der Verteidigungsfall festgestellt, werden wehrfähige und -erfahrene Personen einberufen, um unsere Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss die Bundeswehr einen Aktionsplan und einen Talentpool bereithalten, um auch akut Cyber-Forces auf Bundes- sowie im Falle einer EU-Armee auf Europäischer Ebene ausheben zu können. Weiterhin sollte sog. White Hats (Hacker mit guten Absichten) Rechtssicherheit gewährt werden, wenn sie durch das friedliche Eindringen in staatliche Systeme Sicherheitslücken aufdecken.

Es muss ein Fokus auf die Resilienz der Systeme gelegt werden, statt auf umstrittene Hack Backs zu setzen. Jedes System der Bundeswehr gehört auf den regelmäßigen Prüfstand und muss auch von unabhängigen Stellen überprüft werden. Auf Produkte und Dienstleistungen aus chinesischer Herstellung und der anderer aggressiver Autokratien muss komplett verzichtet werden.

Kooperationen in der Sicherheitsforschung mit Instituten wie dem DLR sind auszuweiten und dem neuen Fokus anzupassen.

Das sogenannte “Schwachstellenmanagement”, bei dem bekannte Sicherheitslücken offengehalten werden um als Einfallstor für staatliche Hacker dienen zu können, gefährdet die IT-Sicherheit der ganzen Welt und die Bürgerrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis. Daher soll das sogenannte “Schwachstellenmanagement” gesetzlich vollständig ausgeschlossen werden und zudem auch etwaige Kooperationen mit anderen Staaten beendet und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Die olympische Idee wieder aufflammen lassen – Olympia 2036 in Berlin und Tel Aviv-Jaffa

Olympische und Paralympische Spiele können elektrisierende Sportgroßveranstaltungen sein. Wenn sich Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen in Wettkämpfen messen, ist das nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Fest der Völkerverständigung. Der internationale Sport hat das Potenzial, Ländergrenzen zu überwinden, Vorurteile abzubauen und Verständigung zu fördern. So ist es das Ziel der Olympischen Bewegung zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Verbundenheit und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu leiten.

Genauso sind und waren Olympische und Paralympische Spiele immer auch herausragende Kulturereignisse. Bei den Eröffnungsfeiern stellen sich die gastgebenden Länder einer interessierten Weltöffentlichkeit vor, vermitteln ihren historischen Werdegang, ihre kulturellen Leistungen und demonstrieren die Leistungsfähigkeit ihrer Gesellschaften. Sowohl für Kunst und Literatur, als auch Musik und Wissenschaft sind die Spiele bedeutsame Anlässe.

In den vergangenen Jahren hat diese „Faszination Olympia“ allerdings massiv gelitten. Olympische Spiele fanden und finden immer wieder in Staaten statt, die sich durch mangelhafte Menschenrechtslagen, die aktive Verletzung von Menschenrechten und die Ausschlachtung des Sports zu Propagandazwecken auszeichnen. Die Olympischen Winterspiele in China 2022 und Russland 2014 sind nur zwei junge Beispiele. Für die als nächstes zu vergebenden Spiele im Jahr 2036 gilt Katar als ein aussichtsreicher Kandidat. Ein Land das erst im vergangenen Jahr während der Austragung der Fußball- Weltmeisterschaft einen bedeutend negativen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit hinterlassen hat: Arbeiter, die auf den Stadionbaustellen ausgebeutet wurden und starben, Journalisten, die auch während der WM nicht frei berichten durften, Übergriffe auf iranische Fans, die gegen das Terror-Regime der Mullahs protestierten, verbotene Regenbogenflaggen und die offene Diskriminierung von queeren Menschen und anderen Minderheiten – dadurch ist das Land Katar bei der Fußballweltmeisterschaft aufgefallen. Mit dem Olympischen Gedanken und dem Ideal einer offenen und respektvollen Verständigung zwischen den verschiedenen Nationen ist das nicht vereinbar.

Als Junge Liberale sind wir überzeugt davon, dass Deutschland in der Lage ist, ein Konzept mit allerhöchsten Standards in Sachen Menschenrechte, Diversität und Nachhaltigkeit für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele vorzulegen. Wer zurecht die schlechte Entwicklung internationaler Sportgroßveranstaltungen und den Missbrauch dieser Ereignisse durch Autokratien anprangert, muss auch in der Lage sein, Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte auf der ganzen Welt zu übernehmen und ein Angebot an den IOC und die Weltöffentlichkeit zu machen, das sich explizit als Gegenentwurf zu ausbeuterischen, klimaschädlichen Großprojekten an fragwürdigen Austragungsorten versteht. Es sollen mit innovativen Konzepten und Strategien neue Maßstäbe für Großveranstaltungen gesetzt werden, die durch Nachhaltigkeit und dynamische Funktionalität über das Turnier hinaus überzeugen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Bestrebungen des DOSB ausdrücklich, bis Ende 2023 eine Konzeption für eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in Deutschland zu erstellen. Die Idee einer gemeinsamen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin mit Tel Aviv-Jaffa 100 Jahre nach den Berliner Spielen 1936 im nationalsozialistischen Deutschland stößt bei den Jungen Liberalen auf noch größere Unterstützung. Hierbei sollte eine Lösung im Sinne der Athletinnen und Athleten beispielsweise durch die feste Ausrichtung bestimmter Sportarten an nur einem Standort angestrebt werden, damit unnötige Reisestrapazen zwischen den beiden Standorten verhindert werden.

Um die Olympische Idee im Sinne der Menschenrechte wieder aufflammen zu lassen, machen sich die Jungen Liberalen darüber hinaus für umfassende Reformen im internationalen Sport stark. Wir fordern:

  • Einen verbindlichen Ethikkodex, der die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Staaten untersagt, welche sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
  • Unabhängige Institutionen der Korruptionsbekämpfung und eine umfassende Stärkung von Transparenz und Compliance. Korruptionsversuche müssen für den betreffenden Verband nicht nur die Rücknahme einer bereits erteilten Zusage, sondern auch den langjährigen Ausschluss von zukünftigen Bewerbungen zur Folge haben; außerdem müssen angemessene Sanktionen gegen die persönlich Verantwortlichen getroffen werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des im September 2022 vom IOC verabschiedeten „Strategischen Rahmenplan zu den Menschenrechten“ unter Einbeziehung betroffener Gruppen, zu den zwingend Zuschauer, Journalisten, Kinder, Athleten, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderungen gehören sollten. Durch diese transparente Einbeziehung direkt betroffener Personen und Gemeinschaften soll ein besseres Verständnis entwickelt werden, wie das IOC Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten effektiv verhindern kann.
  • Die Einrichtung eines internationalen Komitees, das eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeitet, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im Austragungsland zu überwachen.
  • Eine faire Beteiligung von Athletinnen und Athleten an den Erlösen des IOC. Dazu soll ein Teil der Erlöse direkt an die Sportlerinnen und Sportler und nicht nur an die nationalen Verbände ausgeschüttet werden.
  • Eine ersatzlose Streichung von Sondergesetzen zugunsten des IOC, insbesondere des sog. Olympia-Gesetzes.
  • Die konsequente Überprüfung, ob internationale Dachverbände und ihre nationalen Pendants noch in der richtigen Rechtsform angemeldet sind, und ggf. darauf aufbauend steuer- und gesellschaftsrechtliche Reformen.
  • Die konsequente Besteuerung des IOC sowie seiner Aktivitäten nach den für alle geltenden Gesetzen.
  • Eine Reform des Leitungsgremiums des IOC. Insbesondere muss aktiven und ehemaligen Athletinnen und Athleten ein stärkerer Einfluss zugebilligt werden. Zudem soll die Besetzung dieser Gremien transparenter erfolgen.
  • Eine Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Befugnisse und der Unabhängigkeit der Anti-Doping-Institutionen. Staaten, welche sich systematischen Dopings schuldig machen, dürfen nicht aus politischer Rücksichtnahme geschont werden können.
  • Die Achtung der Äußerungs- und Beteiligungsrechte von Athletinnen und Athleten. Insbesondere empfinden wir die Einschränkungen von politischen Äußerungen, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, als unangemessen. Wir fordern daher eine Reform der Regel 50 der Olympischen Charta.
  • Verbindliche Regeln für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere die Achtung des Pariser Klimaabkommens sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.
  • Einen Boykott des DOSB und seiner Sportlerinnen und Sportler, wenn künftige Olympische Spiele in Ländern ausgetragen werden, die grundlegende Menschenrechtstandards nicht einhalten.
  • dass sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür einsetzt, auch andere Mitgliedsländer von einem politischen als auch sportlichen Boykott zu überzeugen, wenn Olympische Spiele erneut in Ländern mit grottiger Menschenrechtsbilanz stattfinden.
  • Die Einhaltung ethischer Standards bei der Auswahl von Sponsoren und Finanzpartnern des DOSB hinsichtlicher möglicher Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen.
  • Den Ausschluss von Staaten an Olympischen Spielen, wenn sie durch illegale Kriegsführung das Völkerrecht in höchstem Maße missachten. Das gilt insbesondere für Russland.
  • Eine Bewerbung des DOSB, wenn sich ansonsten nur Länder bewerben würden, die die Menschenrechte nicht achten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich für das IOC bei ausnahmslos jeden Spielen die Möglichkeit bietet, diese an einem würdigen Ort stattfinden zu lassen.
  • Eine Bankrotterklärung für die Menschenrechte, wie der blamable Auftritt von Nancy Faser auf internationalem Parkett bei der Fußball-WM in Katar darf sich nicht wiederholen. Deshalb braucht es eine kooperative Strategie der Bundesregierung und des DOSB, die das Ziel hat, die bereits genannten notwendigen Reformen und den thematisierten Kulturwandel im IOC zu erwirken.

Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.

Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.

“Möpse verbieten” – effektives Vorgehen gegen Qualzuchten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualzuchten effektiv unterbindet.

§11 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der Züchtung solcher Wirbeltierrassen, die durch biotechnische Maßnahmen so verändert wurden, dass ihnen Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das betroffene Tier auftreten. Dies gilt auch für die Nachkommen solcher durch biotechnische Maßnahmen nicht artgemäß veränderten Tiere.

Aufgrund dieses Gesetzes haben die zuständigen Behörden – in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – die Befugnis, das Unfruchtbarmachen von solchen Wirbeltieren anzuordnen, welche den in Absatz 1 §11 des BTierSchG geregelten Merkmalen entsprechen. Damit kann die weitere Vermehrung von Qualzuchtlinien verhindert werden.

Zusätzlich ist das BMEL dazu ermächtigt, mit der Zustimmung des Bundesrates konkretisierende Rechtsverordnungen zu erlassen, welche erstens die erblichen bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher bestimmen und zweitens das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken.

Da gegenwärtig zu viele Wirbeltierrassen das Ergebnis solcher in Absatz 1 verbotener Qualzuchten sind, fordern wir das BMEL auf, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche zukünftig die Zucht und den Verkauf jener Wirbeltierzuchtlinien verbietet, die im „Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ des Bundesministeriums für Umwelt festgesetzt sind und Merkmale aufweisen, welche gegen Absatz 1 des BTierSchG verstoßen. Zusätzlich soll der Besitz solcher Tiere untersagt werden. Allerdings soll für bestehende Besitzer ein Bestandsschutz für die Lebensdauer des betroffenen Tieres eingeräumt werden, um eine gerechte Übergangsregelung zu gewährleisten.

Bewusst ist an dieser Stelle nur ein Verbot von Zuchtlinien und nicht etwa das Verbot der Züchtung ganzer Rassen erwähnt, da bereits Rückzüchtungsversuche bestimmter qualgezüchteter Rassen vorgenommen werden. Diese rückgezüchteten Wirbeltiere wären von einer etwaigen Regelung ausgenommen.

Des weiteren wird das BMEL dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzusetzen, welche sich mit Möglichkeiten der weiteren Konkretisierung des Absatzes 1 des BTierSchG auseinandersetzt und dem BMEL hierzu beratend zur Seite steht. Ziel muss es sein, die im BTierSchG geregelten Verbote qualgezüchteter Rassen auch konkret in der Praxis umzusetzen.

#FickenABERSafe: Sexuell aufgeklärt und ohne Geschlechtskrankheiten in die Zukunft!

Kostenlose Kondome für junge Menschen unter 26

Sexuell übertragbare Krankheiten sind seit langem auf dem Vormarsch. Viele Menschen denken, dass sexuell übertragbare Infektionen heute gar nicht mehr vorkommen. Doch das ist ein Irrtum. Auch in Deutschland kommen STI (sexually transmitted infections) immer häufiger vor. So hat sich hierzulande etwa die Zahl der Syphilis-Fälle in den Jahren von 2009 bis 2019 verdoppelt und seit 2001 sogar vervierfacht. Dabei sind bestimmte Bevölkerungsgruppen besonders stark betroffen – Jugendliche und junge Erwachsene.

Kondome schützen effektiv vor der Verbreitung sexuell übertragbarer Krankheiten, die gravierende gesundheitliche Folgen haben können. Im Nachbarland Frankreich gilt hierzu seit dem 1. Januar 2023 eine entsprechende Regelung zur kostenlosen Abgabe von Kondomen an junge Menschen, um die Ausbreitung sexuell übertragbarer Erkrankungen zu stoppen.

Wir Jungen Liberalen fordern daher die kostenlose Bereitstellung von Kondomen für junge Menschen unter 26 Jahren in allen Arztpraxen und Apotheken. Die Bundesregierung sollte hierzu möglichst zeitnah eine Regelung schaffen, die eine Erstattung von Kondomen für unter 26-Jährige durch die Krankenkassen ermöglicht.

Eine sexuell nicht aufgeklärte Gesellschaft  |  Wie das Schulsystem versagt…

Nach Umfragewerten des Influencer Jonas Ems mit über 50.000 Teilnehmenden zwischen 14 und 24 Jahren fühlen sich über 89% der Jugendlichen nach ihrem Sexualkunde Unterricht in der Schule nicht ausreichend sexuell aufgeklärt. Diese Werte sind sehr schockierend, aber leider auch kein Wunder. Trotz einer immer freizügiger werdenden Gesellschaft ist das Thema leider noch immer sehr Tabu behaftet.

Die sexuelle Aufklärung an unseren Schulen ist schon lange nicht mehr ausreichend, wenn sie es denn überhaupt jemals war. Sexualkunde ist mehr als Biologie und Verhütung. Noch immer vermittelt der Schulunterricht zum Teil den Mythos, dass Sex lediglich zur Fortpflanzung praktiziert wird, was inzwischen Übereinstimmend nicht nicht der Praxis entspricht. Vielmehr geht es dabei um zwischenmenschliche Beziehungen und die Empfindung von Lust, was daher auch vermittelt werden sollte.

Wir JuLis sehen eine sexuell aufgeklärte Gesellschaft als unabdingbare Voraussetzung für die Zukunft und fordern daher eine bessere und vor allem zeitgemäße sexuelle Aufklärung in regelmäßigen Abständen von der Grundschule an, welche sich nicht nur mit dem biologischen/wissenschaftlichen Teil, wie Kinder entstehen, beschäftigt, sondern vor allem aktuelle Themen, Probleme und Bedürfnisse aus dem Alltag junger Menschen aller Altersgruppen behandelt sowie eine Sensibilisierung für das Thema der sexuellen Vielfalt verankert.

Insbesondere fordern wir hierzu eine intensivere Auseinandersetzung und Aufklärung im Bezug auf folgende Themen:

  • Entstigmatisierung und Enttabuisierung von Sexualität und sexueller Selbstbestimmung sowie Vermittlung dessen Stellenwert in unserer Gesellschaft.
  • Frühe Aufklärung über Veränderungen im Rahmen der Pubertät und das erforschen des eigenen Körpers bzw. der eigenen sexuellen Erregung sowie die Normalität von Masturbation/Selbstbefriedigung.
  • Vermittlung und Förderung eines gesunden Körperbilds sowie Entgegenwirken gegen das zunehmende Bodyshaming durch die Vermittlung des Grundsatzes, dass jeder Körper unterschiedlich ist.
  • Förderung von Medienkompetenz und Vermittlung der Gefahren sowie verdrehten Realitätsdarstellung im Internet und insbesondere durch die Darstellungen in in der Pornografieindustrie.
  • Unterschiedliche Methoden zur Verhütung vor Schwangerschaften und Möglichkeiten im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.
  • Möglichkeiten zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen und Krankheiten im Bezug auf jegliche Formen der Sexualität (z.B. Oral-/Analverkehr) sowie dessen Dringlichkeit und Bedeutung.
  • Aufklärung über die richtige Körperhygiene, insbesondere im Intimbereich.
  • Sensibilisierung für LGBTQIA+ und Unterstützung bei der Findung der eigenen sexuellen Orientierung sowie Unterschiede und Besonderheiten im Bezug auf gleichgeschlechtlichen Sex.
  • Sensibilisierung für Grenzüberschreitungen im Bereich von sexueller Gewalt, sexueller Belästigung und sexueller Übergriffigkeit, vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch die Vermittlung des Grundsatzes “Nein heißt Nein!” und das Aufzeigen der Rechte und Hilfemöglichkeiten für Betroffene.
  • Rolle des Umfelds, insbesondere Eltern und Freunde.
  • Förderung der offenen Kommunikation und Sensibilisierung für mögliche Schwierigkeiten und Probleme bei der Intimität/Sexualität sowie den Umgang mit möglichen Ängsten/Selbstzweifeln.

Außerdem fordern wir die spezifische Schulung/Ausbildung der verantwortlichen Lehrkräfte, um einen qualitativ hochwertigen Aufklärungsunterricht zu ermöglich sowie den verstärkten Einsatz von geeigneten externen Experten, wie z.B. Sexualmedizinern, Sexualpädagogen oder spezialisierten Institutionen (z.B. ProFamilia, Aids-Hilfe, etc.).

Kostenübernahme für STI-Tests  |  Brennt weder im Schritt noch im Geldbeutel!

Bislang werden die Kosten für Tests für sexuell übertragbare Infektionen wie beispielsweise HIV, Hepatitis, Syphilis oder Chlamydien nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn bei einem selbst oder bei dem Sexualpartner oder der Sexualpartnerin Anzeichen für eine Erkrankung vorliegen. Viele dieser Erkrankungen können jedoch auch symptomlos ablaufen, sodass die Krankheit unentdeckt bleibt und die Gefahr einer weiteren Ansteckung besteht.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht immer wieder auf die Gefahren von sexuell übertragbaren Krankheiten aufmerksam und fordert dazu auf, sich regelmäßig testen zu lassen. Bei einer eigenen Veranlassung dieser Tests ohne Anzeichen einer Erkrankung müssen die Kosten in Höhe von teilweise mehreren hundert Euro selbst übernommen werden, sodass viele Menschen diese gar nicht erst in Anspruch nehmen.

Um die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten zukünftig verringern zu können, fordern wir daher eine von Geschlecht und Alter unabhängige sowie nicht von Anzeichen einer Erkrankung abhängigen Kostenübernahme für bis zu zweimal jährliche Vorsorgeuntersuchungen für sexuell übertragbare Infektionen und Krankheiten.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Freiheitsenergien statt Tunnelblick

Die Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine führt uns vor Augen, wie wichtig günstige und unabhängige Energie für einen Industriestandort wie Deutschland ist. Bereits vor dem Krieg hatte Deutschland die höchsten Energiepreise in Europa. Der aktuelle energiepolitische Diskurs fokussiert sich großteilig auf Wind-, Solar- und Wasserenergie, da sie nachhaltig und erneuerbar sind. Es fehlt zunehmend die Diversifizierung der Technologien zur nachhaltigen Energieerzeugung. Statt sich ausschließlich auf Windkraft oder Solarenergie zu konzentrieren, sollte technologieoffen an neuen Formen der Energieerzeugung geforscht werden, um ein witterungsunabhängiges, stabiles Stromnetz zu schaffen. Aktuell wird der Energieausgleich, der das Netz stabil hält, hauptsächlich durch Gaskraftwerke gewährleistet. Im Gegensatz zur EU-Kommission halten wir Energieerzeugung durch Gas nicht für eine grüne Energieerzeugungsform. Darüber hinaus ist erst Recht in Zeiten von Wärmepumpen und E-Autos weiterhin mit einem steigenden Energiebedarf zu rechnen – wir brauchen daher neue Freiheitsenergien, die uns witterungsunabhängig, nachhaltig und stabil mit Energie versorgen können.

Ein wichtiger Forschungszweig ist die Forschung an der Kernfusion, welche, einmal gemeistert, die Energieprobleme von heute und morgen weitestgehend beheben würde. Dem Max-Planck-Institut zufolge reicht nur ein Gramm Brennstoff in einem rentablen Fusionsreaktor aus, um so viel Energie zu gewinnen, wie die Verbrennung von 11 Tonnen Kohle bringt. Darüber hinaus entsteht bei der Kernfusion kein radioaktiver Müll und die Gefahr eines Super-GAUs besteht nicht.

Das Erschließen der wirtschaftlich rentablen Kernfusion würde nicht nur eine witterungsunabhängige Netzstabilität schaffen, sondern könnte gleichzeitig auch für die Produktion synthetischer Kraftstoffe und grünen Wasserstoffs genutzt werden. Bestehende Projekte, wie der ITER in Frankreich und die Fusionsanlage Wendelstein 7-X in Greifswald sollen weiterhin gefördert werden, um in Zukunft die Kernfusion wirtschaftlich nutzbar zu machen.

Ebenso relevant ist es, dass weitere nachhaltige Formen der Energieerzeugung wie Wellen- und Gezeitenkraftwerke an den deutschen Küsten oder die Geothermie nicht unbeachtet bleiben und wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, nachhaltigen Strom selbst zu produzieren. Darüber hinaus müssen neue Speichermöglichkeiten für Strom in Zeiten von Überproduktion stärker als bisher erforscht werden, sodass beispielsweise Windkraftwerke bei Sturm nicht ausgeschaltet werden müssen, sondern wir die gesamte Kraft der Witterung als grüne Energie nutzbar machen können.

Hierbei kann eine wegweisende Möglichkeit die Nutzung überschüssiger Energie zur Produktion grünen Wasserstoffs sein. Den Betreibern von Windparks muss die Möglichkeit geboten werden, überproduzierten Strom hierfür zu verwenden. Darüber hinaus sollte ergründet werden, wie grüner Strom aus Überproduktion bis zu Orten des Bedarfs mit geringem Verlust transportiert werden kann.

Wir JuLis bekennen uns zu den Freiheitsenergien, weil wir erkannt haben, dass wir ihr Potenzial für eine technologieoffene Energiewende nutzbar machen müssen. Wir brauchen die ganze Kraft der Innovation, statt uns ausschließlich auf Solar- oder Windenergie zu fokussieren, um Deutschland so schnell wie möglich stabil, witterungsunabhängig und nachhaltig mit Energie zu versorgen. Deshalb fordern wir JuLis:

  • Eine Evaluation der bisher getätigten Investitionen in die Forschung zur Kernfusion und eine Ausweitung und lösungsorientierte Förderung der Kernfusionsforschung
  • Eine Ausweitung der Forschungsgelder zur Ergründung weiterer innovativer Formen der Energieerzeugung. Gegenfinanziert durch das streichen klimaschädlicher Subventionen wie derer für den Braunkohletagebau.
  • Eine Förderung der Speicherung und Nutzung von überproduziertem Strom, die auch privaten Erzeugern ermöglicht werden soll
  • Die Stromerzeugung so schnell wie möglich auf nachhaltige Zukunftsenergien zu fokussieren

Du darfst wählen – ab 14!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das aktive Wahlrecht für Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen ab Geburt zu vergeben. Unter 14-Jährige sollen dabei auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Dieser Antrag darf nur von der Person selbst und nicht von Erziehungsberechtigen, Vormündern oder anderen Dritten gestellt werden. Kinder und Jugendliche unter 14 sollen dabei nur vor Landtags-, Bundestags-, sowie Europawahlen auf 14 Jahre abzusenken.