Ein Meister braucht kein Master

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die berufliche Bildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems, den es zu fördern gilt. Dies spiegelt sich bereits in dedizierter Form in der Beschlusslage wider.

Im Rahmen des „Gesetz[es] zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ hat mit dem Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2019 eine Reform der Nomenklatur von Fortbildungsabschlüssen ihren Weg in das Berufsbildungsgesetz gefunden, die unserer Meinung nach in der nationalen sowie internationalen Wahrnehmung von deutschen Bildungsabschlüssen zu erheblichen Irritationen führen wird und gleichzeitig keine Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet.

Die in § 53 BBiG spezifizierte Umbenennung von Abschlüssen der zweiten und dritten beruflichen Fortbildungsstufe in „Bachelor“ bzw. „Master Professional“ lehnen wir ab.

Daher fordern wir die Rückkehr zum Meistertitel. Die etablierten Abschlussbezeichnungen sind international anerkannt und geschätzt. Weiterhin schadet die Umbenennung der mit der Meisterwürde verbundenen Achtung.

Schluss mit kirchlichen Knebelverträgen – Kirchenstaatsleistung streichen

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, dass 100 Jahre der Verweigerung gegenüber einem Verfassungsauftrag durch Parlamente und Regierungen in Deutschland genug sind. Es ist an der Zeit endlich eine Regelung für die Ablösung der historischen Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche zu finden und die Zahlung von allgemeinen Steuermitteln ohne jegliche Zweckbindung i.H.v. derzeit 548.667.374 € zu beenden.

Die JuLis fordern daher:

  • die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung gem.Art. 140 GG in i.V.m. Art. 137 WRV zur Ablösung der Staatskirchenleitungen, welche den Bundesländern die Ablösung der jeweiligen Staatskirchenleistungen ermöglicht.
  • Ablösung der Staatskirchenleistung auf Landesebene.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders!

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.

JA zu Drogenprävention – NEIN zu Scientology

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt davon, dass Drogen-Prävention gerade an Schulen notwendig ist. Wenn diese jedoch nur vorgeschoben wird und in Wahrheit der Mitgliedergewinnung für eine verfassungsfeindliche Organisation dient, so wie es aktuell von Scientology praktiziert wird, muss das für jeden klar erkennbar gemacht werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, dass bei jeglichem öffentlichen -Tarnorganisationen wie beispielsweise dem Verein „Sag NEIN zu Drogen – sag JA zum Leben“ klar, unmissverständlich und für jeden erkenntlich gemacht werden muss, dass die Scientology-Organisation dahinter steckt. Auf Flyern und Broschüren jener Organisationen muss dies auf der Vorderseite gekennzeichnet werden.

Gleichberechtigung Blutspende

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Frauen genauso oft die Möglichkeit bekommen sollten ihr Blut zu spenden wie Männer.