Soziale Infrastruktur für Studierende sicherstellen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich bewusst, dass zu einer guten Hochschulbildung neben der institutionellen Finanzierung von Lehre, Studium und Forschung auch die Bereitstellung von sozialer Infrastruktur für die Studierenden notwendig ist. In Zeiten von Wohnungsmangel und immer höher steigenden Mieten gilt dies insbesondere für die Bereitstellung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum für Studierende. Weitere wichtige Aspekte sind die gastronomische Versorgung der Studierenden sowie soziale und Beratungsangebote für Studierende. Für die Befriedigung der Bedürfnisse Wohnen und Essen sehen die Jungen Liberalen Niedersachsen sowohl öffentliche als auch private Anbieter als geeignet an.

Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Studierendenwerke in Niedersachsen besser mit öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, damit diese den Studierenden Essen, Wohnraum und soziale Services zu angemessenen Preisen anbieten können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen solidarisieren sich daher mit dem Bündnis SOS Studiwerk und fordern die Niedersächsische Landesregierung dazu auf, die Zuschüsse an die Studierendenwerke sofort um 25% und dann jährlich um 3% zu erhöhen. Weiterhin muss dringend ein Sofortprogramm zur Behebung des massiven Sanierungsstaus und für den Neubau von Wohnheimen in Höhe von 150 Mio. Euro gestartet werden. Entsprechende Mittel sind im Landeshaushalt vorzusehen. Das Land Niedersachsen soll seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Studierenden gerecht werden und die Studierendenwerke endlich ausreichend finanziell ausstatten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Fraktion der Freien Demokraten im Niedersächsischen Landtag dazu auf, darauf hinzuwirken und sich insbesondere in den Haushaltsberatungen für höhere Zuwendungen an die Studierendenwerke einzusetzen. Bei gleichbleibender Finanzkraft der Studierendenwerke soll der Anteil des Semesterbeitrags an der Finanzierung der Studierendenwerke dabei möglichst weit verringert werden.

Daneben setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Etablierung eines sogenannten Student-Meal-Systems nach slowenischem Vorbild an möglichst vielen niedersächsischen Hochschulen ein. Kernstück dabei ist die Umstellung der Angebotsstruktur für studentisches Essen. Das bisherige Primat der Einrichtungen des Studierendenwerks, der hoch defizitären Mensen und Cafeterien, soll zu Gunsten privater Restaurants, Imbisse und Lieferdienste im Umfeld der Universität aufgehoben werden. Nach Aufnahme in das System sollen die Anbieter speziell für Studierende kostengünstige und teilweise subventionierte Essen anbieten. Die Mensen des Studierendenwerkes sollen ihren Betrieb als ein Anbieter innerhalb des Systems unverändert fortsetzen. Durch den damit entstehenden Wettbewerb erwarten wir eine Entlastung der zum Teil überfüllten Mensen und günstigere Preise für Angebote, die bisher nicht durch das Studierendenwerk abgedeckt werden. Auch die Abdeckung an kleineren Standorten der Hochschule ohne Angebot des jeweiligen Studierendenwerks kann damit gewährleistet werden.

Bisher ist die Mitgliedschaft in der Studierendenschaft und im Studierendenwerk ein Zwang. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Möglichkeit, aus dieser Zwangsmitgliedschaft austreten zu können, sollten Studierende die Angebote und Partizipationsmöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen wollen. Hierzu soll eine entsprechende Änderung des § 20 Abs. 2 NHG erfolgen.

Extremisten das Leben erschweren – Grundgesetz stärken!

Das Grundgesetz ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Keine andere deutsche Verfassung hat so lange überdauert und sich als so erfolgreich erwiesen. Doch keine Verfassung ist in der Lage einen 100%tigen Schutz vor einer antidemokratischen Machtergreifung zu bieten. Wenn eine antidemokratische Mehrheit oder eine hinreichend große antidemokratische Kraft auf eine gleichgültige Mehrheit trifft, muss jede Verfassung irgendwann weichen. Dennoch kann eine starke Verfassung diesen Prozess verlangsamen und wertvolle Zeit gewinnen, um die Demokratie doch noch zu retten. Deshalb wollen wir das Grundgesetz an einigen Schlüsselstellen reformieren, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu erhöhen.

Konkret fordern wir:

  • Das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für die vom Bundestag zu berufenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) sowie von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates für die vom Bundesrat zu berufenden Richterinnen und Richter (§ 7 BVerfGG) ist durch eine Ergänzung von Art. 94 GG im Grundgesetz zu verankern.
  • Gesetze, welche die Rechte, Verfahrensabläufe und Wahlen von obersten Bundesorganen, Teilen dieser Organe oder ihrer Angehörigen regeln oder erheblich beeinflussen, müssen zukünftig statt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden und bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Darunter verstehen wir insbesondere folgende Gesetze:
    • Artikel 10-Gesetz (G 10)
    • Parteiengesetz (PartG)
    • Bundeswahlgesetz (BWG)
    • Abgeordnetengesetz (AbgG)
    • Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
    • Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
    • Wehrbeauftragtengesetz (WBeauftrG)
    • Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
    • Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWahlG)
    • Bundesministergesetz (BMinG)
    • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

Entlastung für Fortbildungen

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel. Damit niemand vom Fortschritt abgehängt wird, gewinnt das lebenslange Lernen immer stärker an Bedeutung. Doch vielen Menschen ist die Teilnahme an Fortbildungen durch finanzielle und/oder zeitliche Gründe erschwert. Gegen zeitliche Gründe bestehen in vielen Ländern bereits Bildungsurlaubsgesetze. Fortbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden – aber insbesondere für Menschen mit einem niedrigen Grenzsteuersatz ist das nur eine geringe Hilfe. „Alle sollen von der neuen Arbeitswelt profitieren & den Freiraum zur Weiterbildung haben – unabhängig vom Geldbeutel!“ [1]

Deswegen fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, dass die tarifliche Einkommensteuer vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro, ermäßigt wird. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

[1] Johannes Vogel, MdB, 06.11.2019

“TÜV” für Autofahrer*innen

Die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung der körperlichen als auch geistigen Eignung sämtlicher Führerscheininhaber*innen ab dem 70ten Lebensjahr durch eine unabhängige Stelle (bspw. durch das Gesundheitsamt).

  • Die Überprüfung der Fahreignung sollte in einem wiederkehrenden Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
  • Kann die Fahreignung nicht festgestellt werden, besteht maximal 3-mal in einem frei wählbaren Zeitraum die Möglichkeit zur Wiederholung einer Überprüfung. Bis zur erneuten Erteilung der Eignung ist die Fahrerlaubnis einzubehalten. Nach der dritten nicht bestandenen Überprüfung ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
  • Kann die Eignung auf Grund von körperlichen als auch geistigen Auffälligkeiten nicht erneut erteilt werden oder gibt der/die Inahber*in die Fahrerlaubnis freiwillig ab, erhalten diese Personen als Ausgleichsmaßnahme zur Mobilitätserhaltung ein regionales ÖPNV-Ticket. Dies ist bis zum Lebensende für die Personen kostenlos. Dieses Ticket ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Zum Ausbau der psychosozialen Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzbedürftige Verletzte während, vor und nach der Hauptverhandlung. Ziel ist es, die individuelle Belastung der Verletzten zu reduzieren und ihre Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst weder die rechtliche Beratung noch die Aufklärung des Sachverhalts und darf nicht zu einer Beeinflussung des Zeugen bzw. der Zeugin oder einer Beeinträchtigung der Zeugenaussage führen (§ 2 PsychPbG).
Mit der Kombination aus psychologischem Beistand und Nichtbeeinflussung des rechtlichen Geschehens kann sich die psychosoziale Prozessbegleitung gerade in Verfahren zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung als nützlich erweisen. Aktuell bestehen hierbei Defizite. Daher ist die psychosoziale Prozessbegleitung um folgende Punkte zu ergänzen:

– Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für alle Betroffenen von Sexualstraftaten beizuordnen, die sie beantragen. Daher ist § 406g Abs. 3 S. 1 StPO insoweit abzuändern, als dass alle Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§174-184i StGB) umfasst sind.

– Sie soll darüber hinaus in einem Modellprojekt um eine Begleitung durch Therapiehunde ergänzt werden. Der Einsatz des Therapiehundes ist eine freiwillige Option, die dem Opfer angeboten und in einschlägigen Fällen auch empfohlen werden soll. Der Therapiehund soll insbesondere auch dann anwesend sein dürfen, wenn das Opfer in der Hauptverhandlung in den Zeugenstand gerufen wird.

– Zeigt die Begleitung durch einen Therapiehund Erfolge, soll eine Ausweitung des Projekts auf andere Betreuungsphasen von Opfern sexuellen Missbrauchs angestrebt werden.

Rasse ist nicht klasse!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Wort “Rasse” aus dem Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes entfernt wird. Jenes soll durch das Wort “Ethnie” ersetzt werden.

Juristische Examen digitalisieren!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen. Sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen soll in Zukunft nicht mehr handschriftlich von den Prüflingen abgefasst werden, sondern auf dafür vorgesehenen Computern. Überdies sollen auch die Gesetzestexte und Kommentare, die von den Prüflingen mitgeführt werden dürfen, digital zur Verfügung stehen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn bereits die Klausuren im Laufe des Studiums digitalisiert werden.

Das gesamte juristische Studium und die Referendarausbildung bereitet die Studierenden bzw. die Referendare auf die Staatsprüfungen vor. Diese sind ausschlaggebend, um sowohl das Studium als auch die Referendarausbildung abzuschließen. Letztlich sind die Gesamtnoten der Staatsexamina die einzig entscheidenden Anhaltspunkte, um in der Berufswelt Fuß zu fassen. Gerade aufgrund der immensen Bedeutung der Staatsprüfungen ist es irrsinnig, dass diese noch handschriftlich abgefasst werden müssen. Es ist weder fortschrittlich noch haben die Prüflinge einen Mehrwert dadurch. Vor allem aber ist es in Zeiten der Einführung des beA und der Digitalisierungspflicht der Gerichte nicht praxisnah. Kein Anwalt, kein Richter, kein Staatsanwalt verfasst Schriftsätze, Urteile, Anklageschriften o.Ä. handschriftlich. Folglich erscheint es nur logisch, wenn die Studierenden und Referendare bereits frühzeitig auf die Praxis – auch in dieser Hinsicht – vorbereitet werden.

Zudem schafft eine digitalisierte Prüfung mehr Chancengleichheit bei nahezu unlesbaren Schriftbildern, unterschiedlichen Schriftgrößen und stark abweichenden Schreibtempi. Bei einer digitalen Prüfung könnten Ungleichheiten bspw. durch 10-Finger-Kurse im Studium vermieden werden.

Mithin kann es nur die logische Konsequenz seien, dass auch die zugelassenen Gesetzestexte und Kommentare während der Prüfungen digital abgerufen werden können.

Um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern, soll weiterhin die Möglichkeit bestehen eine handschriftliche Staatsprüfung abzulegen.

Deshalb fordern wir, die Jungen Liberalen Niedersachsen, digitalisierte Staatsexamen.

Saubere Lieferketten

Die Jungen Liberalen fordern, folgendes:

  • Es soll eine Auflage für Geschäfte mit China von der Europäischen Union etabliert werden. Europäische Firmen, die in China entweder einen Teil ihrer Produktion durchführen, oder nach China exportieren, müssen nachweisen, dass sie weder von Zwangsarbeit profitieren, noch Völkermorden und anderen Menschenrechtsverletzungen Vorschub leisten und auch nicht am „Social Credit Score“-System teilnehmen.
  • Hierzu sollen Liefer- und Absatzketten ausführlich dokumentiert werden müssen.
  •  Bei Verstoß gegen die Dokumentationspflicht soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen gegen das entsprechende Unternehmen in Höhe von bis zu 20% des Jahresumsatzes zu verhängen.
  • Wenn sich herausstellt, dass diese Unternehmen tatsächlich gegen die Menschenrechte verstoßen haben, soll die EU-Kommission berechtigt sein, Sanktionen in Höhe von dem gesamten Gewinn, der aus Geschäften mit China entstanden ist, sowie bis zu 50% des Jahresumsatzes zu erheben.
  • Weiterhin soll in diesem Fall eine Weitergabe des Falles an nationale Institutionen zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung von natürlichen Personen erfolgen.

Asyl ist ein Menschenrecht

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht aberkannt werden kann. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, dürfen an der Europäischen Außengrenze niemals abgewiesen werden, sondern haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung ihres Asylbegehrens in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Gerade die neue Europäische Kommission mit geopolitischen Ambitionen muss hier den eigenen Ansprüchen gerecht werden und die Union vor einer moralischen Bankrotterklärung bewahren.

Deshalb sind wir zutiefst erschüttert über die aktuelle Situation an der griechisch-türkischen Grenze. Wir fordern die Europäische Union auf, in Absprache mit der griechischen Regierung, Flüchtenden den Grenzübergang zu gestatten und zunächst in zentralen Auffanglagern unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen. Anschließend sind die Geflüchteten nach einem Verteilungsschlüssel der Europäischen Union gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, muss Deutschland zusammen mit einer Koalition der Humanität vorangehen und eine Aufnahme von Flüchtlingen gestatten. Länder, die sich verweigern, verletzen den europäischen Grundgedanken. Sie haben verpflichtend in einen Fonds zur Finanzierung der europäischen Flüchtlingshilfe einzuzahlen oder ihnen sind die Beiträge aus der EU-Strukturförderung zu kürzen. Unter keinen Umständen dürfen Flüchtlinge mit Gewalt am Grenzübertritt gehindert werden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familien mit Kindern genießen absolute Priorität und dürfen nicht länger in den überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln verbleiben. Wir fordern die Bundesregierung auf, in Absprache und gemeinsam mit weiteren europäischen Regierungen den Betroffenen die sichere Weiterreise und Aufnahme in Deutschland bzw. den beteiligten Ländern zu ermöglichen.

Nach wie vor befinden sich nicht nur in der Türkei, sondern auch in Jordanien und dem Libanon zahlreiche vor allem syrische Geflüchtete in Flüchtlingslagern des UNHCR. Die dortige Versorgungslage ist äußerst angespannt und die verfügbaren Mittel reichen oft nicht, um eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Deshalb fordern wir Deutschland und die Europäische Union auf, ihre Zahlungen an das UNHCR zu erhöhen und zugesagte Beiträge rechtzeitig zu überweisen. Wir sehen uns für die Situation vor Ort verantwortlich und wollen eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellen.

In der syrischen Region Idlib harren derzeit Millionen Binnengeflüchtete aus, die durch die neuste Offensive des Assad-Regimes wieder zur Flucht gedrängt werden. Die Europäische Union muss sich umgehend für eine Waffenruhe in Idlib einsetzen und falls notwendig auch mit Sanktionen das russisch-syrische Bündnis sowie die Türkei zum Einlenken und Einhalten bewegen.

Schließlich bedarf es nach wie vor einer funktionsfähigen und ausreichend finanzierten EU-Seenotrettungsmission, die Flüchtlinge im Mittelmeer vor dem Ertrinken bewahrt und in zentrale, sichere und menschenwürdige Auffanglager bringt, wo ein Asylantrag gestellt werden kann.

Das Thema Migration muss zudem zentrales Thema der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Prioritäten auch auf die Findung einer gemeinsamen Lösung der EU-Staaten zu konzentrieren. Zudem muss auch in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ein Fokus auf die Ausgabenbereiche gelegt werden, die der Europäischen Union die Verantwortungsübernahme ermöglichen.