Kein Kopftuchverbot im Gerichtssaal!

Die Jungen Liberalen lehnen ein Verbot des Tragens von religiösen Symbolen, insbesondere eines Kopftuchs, für alle Mitglieder des gerichtlichen Spruchkörpers und der Staatsanwaltschaft ab. Hierdurch wird in die Religions- und Berufsfreiheit der Betroffenen eingegriffen.

Aus unserer Sicht sind Toleranz und Respekt für verschiedener Glaubensrichtungen und Lebensentwürfe wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft im freiheitlichen und säkularen Staat Niedersachsen.

Leben retten – Stammzellspende fördern!

Gut ein Drittel der an Leukämie erkrankten Menschen, die eine Stammzellspende benötigen, finden im eigenen Verwandtenkreis einen passenden Spender. Ein Großteil der Patienten jedoch ist auf einen Fremdspender angewiesen. In Deutschland existieren – wie in vielen anderen Ländern auch – Knochenmarkspenderdateien, die sich der Aufgabe der Vermittlung einer solchen Stammzellspende verschrieben haben. Hierzulande ist die größte und bekannteste dieser Dateien die Deutsche Knochenmarkspenderdatei – kurz: DKMS. Die Jungen Liberalen erkennen die großartige Arbeit dieser Organisationen an und haben sich dem Ziel verschrieben, diese zu fördern. Insbesondere wollen wir die Registrierung von potenziellen Stammzellspendern bei Knochenmarkspenderdateien fördern, den Ablauf einer Spende für den Spendenden und den Empfangenden vereinfachen und die Finanzierung der Knochenmarkspenderdateien sicherstellen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  • die Einführung einer sog. „Mandated Choice“-Regelung für die Neuregistrierung von potentiellen Stammzellspendern

Konkret soll bei der Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses der Bürger gefragt werden, ob er sich bei der DKMS registrieren möchte oder nicht. Im Falle einer Zusage und mit Erlaubnis des Betroffenen soll die Behörde Name und Adressdaten des Antragsstellers an die DKMS weitergeben dürfen, die sich dann mit der Zusendung eines Registrierungskits an die betroffene Person wenden kann.

  • ferner soll das Thema „Stammzellspende“ im Unterricht einer der beiden letzten Klassen-/ bzw. Kursstufen der Schullaufbahn eines Schülers behandelt und erläutert werden

Ab der Vollendung des 17. Lebensjahres ist eine Registrierung bei der DKMS möglich, ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Betroffene für eine Stammzellspende vermittelt werden. Um diese Möglichkeit in den Fokus junger Menschen zu richten, sollen der Sinn einer Registrierung und der Ablauf einer tatsächlichen Spende im Schulunterricht thematisch behandelt werden. So soll die Anzahl derjenigen, die sich schon frühzeitig im Leben dafür entscheiden, potenzieller Stammzellspender zu sein, deutlich erhöht werden.

  • für den tatsächlichen Fall einer Stammzellspende soll es für den Spender einen Rechtsanspruch auf Freistellung durch den Arbeitgeber geben

Zwar ist die Erfahrung gemacht worden, dass die meisten Arbeitgeber sehr positiv darauf reagieren, dass Angestellte Stammzellen spenden und eine Freistellung von der Arbeit meistens gewährleisten, nichtsdestotrotz setzen sich die Jungen Liberalen für ein Recht auf Freistellung von der Arbeit ein, um diesen altruistischen Akt möglichst unkompliziert für die Spendenden zu gestalten. Wir sehen eine Freistellung für den Tag der Stammzellspende als selbstverständlich an und nicht als etwas, für dass der Arbeitnehmer als Bittsteller bei seinem Arbeitgeber auftreten muss.

Die meisten Knochenmarkspenderdateien, wie auch die DKMS, finanzieren sich über Spendengelder durch Unterstützer. Sollten die finanziellen Mittel der Dateien jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt nicht ausreichen, um die laufende Arbeit aufrecht erhalten zu können, fordern die Jungen Liberalen, dass in diesem Fall eine finanzielle Förderung durch Bundes- und Landesmittel möglich sein soll.

Mobile Inklusion fördern – Den öffentlichen Personen Nahverkehr barrierefrei machen.

Die FDP-Landtagsfraktion und die FDP Bundestagsfraktion werden aufgefordert,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV zügig tatsächlich hergestellt wird. Dazu gehört die Umstellung auf geeignete Fahrzeuge (Busse, Kfz und Straßen-/Bahnen) ebenso wie die Herstellung der baulichen Voraussetzungen an Haltestellen und Bahnhöfen.
  2. initiativ zu werden, damit die schon bestehende Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz, wirksam ab dem 01.01.2022, § 8 Absatz 3 PBefG, in den Ausnahmefällen einer längeren Umsetzungszeit i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 4 PBefG, bis spätestens zum 01.01.2024 umgesetzt sein muss.

Auch in der heutigen Zeit sind in Deutschland immer noch nicht alle Bürger in der Lage, die öffentliche Infrastruktur im Bereich des Personennahverkehrs zu nutzen. Haltestellen und auch die Verkehrsmittel selber sind nicht an die Bedürfnisse von teilhabeberechtigten Menschen angepasst. Hier ist beispielsweise der neue ICE 4 zu nennen. Gegenüber dem Vorgängermodell ergeben sich für Rollstuhlfahrer Verschlechterungen, die es unmöglich machen, alle Teile des Zuges zu erreichen.

Der fehlende Umbau vieler Bushaltestellen und Bahnhöfe in Niedersachsen führt dazu, dass der Zustieg mit Rollstuhl tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist. Das bedeutet, gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen, eine massive Benachteiligung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihrer Mobilität. Durch diese Umstände findet ein de facto Ausschluss dieser Personengruppen aus einem Bereich des öffentlichen Lebens statt.

Sitzungsvertretung durch Referendare in Jugendgerichtssachen wiedereinführen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Streichung von § 36 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 JGG, um Rechtsreferendaren das Recht zur Sitzungsvertretung in Jugendgerichtssachen zurückzugeben.

Not-SMS auf Bundes- bzw. EU-Ebene

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einrichtung der Notrufnummer 110 als Nachrichtenempfänger zur Kontaktierung der Leitstelle der Polizei per SMS. Langfristig streben wir an, die Notrufnummer 112 als EU-weiten Nachrichtenempfänger einzurichten. Ein automatisiertes System soll die Sprache der Nachricht automatisch erkennen und für die jeweilige Leitstelle in die Landessprache bzw. ins Englische übersetzen.

Bauen im Außenbereich vereinfachen

Die Jungen Liberalen fordern das Bauen im Außenbereich, d.h. außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, zu vereinfachen und den Gemeinden mehr Selbstbestimmung bei der Entwicklung ihres Gemeindegebiets einzuräumen. Neben den aktuell zulässigen Bauvorhaben (z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Versorgunginfrastruktur für Elektrizität, Gas usw. oder Biogasanlagen), sollen nach dem Willen der Gemeinde auch solche Vorhaben zulässig sein, die bspw. dem Wohnen dienen.

Hierzu wollen wir § 35 BauGB dahingehend ergänzen, dass die Gemeinden ermächtigt werden per Satzung zusätzliche Bauvorhaben zu bestimmen, die im Außenbereich, neben den in § 35 Abs. 1 BauGB genannten, zulässig sind. Dabei darf von dem Gebot der Nicht-Zersiedelung in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB abgewichen werden. Alle weiteren Vorschriften über das Bauen im Außenbereich bleiben unberührt.

Allerdings dürfen Bestand und Nutzung bestehender Bauten im Außenbereich, die von § 35 Abs. 1 BauGB erfasst sind, nicht beeinträchtig werden. Besteht ein absehbarer Bedarf an entsprechenden Bauten, gilt es diesen gegenüber anderen Bauvorhaben zu priorisieren.

Zwischen Regenwürmern und Planierraupen – Für ein konstruktives Miteinander bei Bauvorhaben

In der Wahrnehmung zahlreicher Vertreter der Baubranche stellen die europäischen und nationalen Umweltauflagen enorme Hindernisse im Infrastrukturausbau und somit für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Umweltverbände hingegen stehen dieser Ansicht von Bauunternehmen kritisch gegenüber und befürworten tendenziell eine Verschärfung der Umweltauflagen.

Für die Jungen Liberalen steht fest, dass der Schutz der lokalen Flora und Fauna sowie der Klimaschutz elementare Zukunftsthemen sind. Zudem sehen wir einen enormen Verbesserungsbedarf beim Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Verkehrs- und Baupolitik. Daher liegt den Jungen Liberalen die Gestaltung eines konstruktiven Miteinanders von umweltpolitischen Aspekten und Bauvorhaben in besonderem Maße am Herzen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

Ausschreibungsvorgaben neu denken

Das bisherige Bauvergabeverfahren obliegt keinen allgemeinen Vorgaben in der Auswahl der Kriterien von Seiten des Auftragnehmers. Dies führt zum einen zu einer Überdominanz des finanziellen Aspekts und organisiertem Preisdumping zu Gunsten des Bauzuschlags.  Zudem werden technologische und umweltschutzorientierte Themen in der jetzigen Ausschreibungsmethodik klar vernachlässigt. In Zukunft soll ein bundesweites Expertengremium von Vertretern der Politik, der Baubranche, Umweltverbänden und Wissenschaftlern über eine prozentuale Maximalhöhe des Kriteriums „Preis“ und über Mindesthöhen der Kriterien „Referenzen“ und „technische und ökologisch-innovative Aspekte“ entscheiden.

Dabei soll sichergestellt werden, dass dadurch keine Hürde für junge Betriebe entsteht, die keine Referenzen aufweisen können. Diese Umstände müssen berücksichtigt und die gleichen Voraussetzungen geboten werden wie etablierten Unternehmen.

Beispiel einer möglichen Ausgestaltung könnte eine Maximalbewertung des Preises mit 60% sowie einer Mindestbewertung des Referenzwertes mit 30% und des innovativen Faktors mit 10% vorsehen. Diese Aufteilung lässt eine individuelle Aufteilung der Kriterien projektbezogen zu und würdigt zudem ökologisch-innovative Ideen und erfolgreiches Projektmanagement der Vergangenheit.

Bonus-Malus-Verfahren einsetzen

Im Bauvergabeverfahren soll     häufiger das im Public-Private-Partnership gängige Bonus-Malus-Verfahren eingesetzt werden, nach dem Leistungen, die besser und schneller erreicht werden als vereinbart, honoriert werden, während zuvor definierte Kürzungen erfolgen, wenn Ziele nicht wie vereinbart eingehalten werden. Dadurch werden Anreize geschaffen, ein Projekt schneller zu realisieren, ohne dass es dabei zu Qualitätseinbußen kommt. Die bereits bestehende Zwei-Jahres-Grenze für die Haftung und die Beweislastumkehr bei Bauschäden soll beibehalten werden.

Runde Tische

Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens oder nach der Beendigung dieses sehen es die Jungen Liberalen als förderlich an, häufiger in Form von „Runden Tischen“ mit allen Betroffenen zusammenzukommen. Dabei sollen Bürgerbündnisse, Umweltverbände, Politik und Unternehmen vertreten sein. Hier sollen unter anderem Missverständnisse über das Projekt ausgeräumt und die unterschiedlichen Standpunkte der Akteure ausgetauscht werden. Die Größe und Häufigkeit der Runden Tische sollen sich dabei an dem jeweiligen Projektvolumen bemessen.

Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen für Bauprojekte dienen in erster Linie dem Ausgleich lokaler Umweltschäden und dem Erhalt regionaler Ökosysteme. Allerdings sollen Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr an nationalen Grenzen halt machen. Wo Infrastrukturprojekte die Grenzen überschreiten, sollen auch die dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen international gedacht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Ausgleich von Projekten mit besonderen global klimatischen Auswirkungen auch auf europäischer Ebene durchgeführt werden.

Freie Arztwahl für Schwangere

Das grundsätzliche Recht der freien Arztwahl wird zurzeit durch die Regelung beeinträchtigt, dass die Betreuungspauschale für Schwangere (Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 EBM) nur von einem Arzt pro Quartal abgerechnet werden kann. Dies erschwert einer Schwangeren den Arztwechsel erheblich und ist mit dem Grundsatz der freien Arztwahl unvereinbar. Insofern soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass bei einem Arztwechsel auch der neue betreuende Arzt oder eine eventuelle Vertretung die Pauschale abrechnen können.

Personalausweis und Führerschein EU-weit zusammenfassen

Die JuLis Niedersachsen sind der Auffassung, dass es Aufgabe der Politik ist, Bürokratie abzubauen und die Bürgerinnen und Bürger dadurch zu entlasten. Insbesondere im Bereich der Verwaltungen sehen wir JuLis dafür großes Potenzial in den Strukturen und Services des eGovernments. Das Mitführen des Personalausweises und des Führerscheins als zwei Lichtbildausweise im Scheckkartenformat mit teils redundanten Informationen ist nach unserer Auffassung unnötig. Hier bietet sich die Möglichkeit die Brieftaschen der Bürger und Bürgerinnen und die Behörden zu verschlanken sowie die Zahl zeitintensiver Behördengänge zu reduzieren.

Die JuLis Niedersachsen fordern daher:

  • Personalausweis und Führerschein sukzessive zu einem EU-weit einheitlichen amtlichen Ausweisdokument zusammenfassen
  • Zentrale Datenverwaltung innerhalb des zuständigen Amtes