Keine Schlaglöcher mehr!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass Schlaglöcher ein volkswirtschaftliches Ärgernis und deren meist notdürftige Beseitigung eine Steuerverschwendung sind. Die gängige Praxis Probleme so billig wie möglich zu beseitigen, führen letztlich dazu diese spätestens bei der Nachfolgeregierung wieder aufbrechen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher eine stärkere Beteiligung des Bundes und des Landes Niedersachsen bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen. Konkret bedeutet dies, dass der Bund sich Anteilig an Wartung und Neubau von Straßen beteiligt, wenn mit Technologien, wie Kriechasphalt oder Butonal, die eine langfristige Haltedauer versprechen Sanierungsarbeite und Neubauprojekte durchgeführt werden. Der Anteil des Bundes sollte so festgesetzt werden, dass er die entstehenden kosten ausgleicht.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich überdies für den ersatzlosen Wegfall der Straßenausbaubeiträge aus, da Anlieger durch diese in unverhältnismäßiger Weise belastet werden.

Telemedizin fördern

Die Medizinische Versorgung in der Fläche ist durch den demografischen Wandel durch mehr multimorbide alte Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt.

Häufigere und chronische Erkrankungen beanspruchen gerade in dünn besiedelten Regionen mit geringer Facharztdichte die Versorgungsstrukturen immer stärker. Gleichzeitig müssen Patienten lange und aufwendige Fahrtwege für teils routinemäßige Kontrollen und Messwertvergleiche auf sich nehmen.

Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil dieser gerade in der Rehabilitationsmedizin nach erfolgreicher Befundung und eingeleiteter Therapie anfallenden Nachsorge nicht auf die physische Anwesenheit des Patienten angewiesen. Wenn etwa Blutdruck- oder Blutzuckerwerte aus einem automatisierten Messgerät ärztlich kontrolliert werden, so muss auch für die reine Datenanalyse Fahrtweg und lange Wartezeit von Seite des Patienten auf sich genommen werden.

Dabei könnte in Zeiten der Digitalisierung für solche Fälle die Telemedizin in Form von einer Videosprechstunde von Arzt und Patient eine deutlich praktikablere und weniger belastende Möglichkeit für einfache und routinemäßige Kontrollen geben. Dabei soll beachtet werden, dass auch weiterhin Erstdiagnosen nur von einem real anwesenden Arzt durchgeführt werden. So wird verhindert, dass Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. Ein- und Überweisungen über eine reine Telekommunikationsanamnese ausgestellt werden.

Die Telemedizin ist dabei kein Instrument um Qualitätsstandards konventioneller Behandlungen zu unterlaufen, sie kommt vielmehr dann zum Einsatz, wenn mit weniger logistischem Aufwand gleiche gute Ergebnisse erzielt werden können, oder sie überhaupt erst einen Zugang zu spezieller medizinischer Versorgung ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand ermöglicht.

In bevölkerungsarmen Ländern wie Norwegen ist dies schon heute gängige Praxis, wird Ärzten in Deutschland jedoch von der standesrechtlichen Bundesärztekammer bis heute durch ein Fernbehandlungsverbot nahezu vollständig untersagt.

Gründe für diese Selbstbeschränkung der Ärzte sind einerseits geringer persönlicher Vorteil der Ärzte, denn bisher ist es der Patient, welcher zumeist sehr lange Wege bis zum Facharzt unternimmt.

Andererseits die fehlende finanzielle Gleichstellung mit einem konventionellen Beratungsgespräch.

So beträgt das Honorar der Abrechnungsziffer einer Videosprechstunde nur ein Viertel gegenüber dem eines direkten Gespräches. Bei zusätzlichen Anschaffungskosten für entsprechende Hard- und Software wird somit kein Anreiz geschaffen, das in vielen Fällen patientenfreundlichere und qualitativ gleichwertige Medium der Videosprechstunde zu wählen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass das Gesundheitsministerium

  • über sein Antragsrecht im Einheitlichen Bewertungsausschuss, welcher die Vergütung medizinischer Leistungen bestimmt, eine Erhöhung der Honorierung der Videosprechstunde auf das Maß eines konventionellen Aufklärungsgespräches initiiert.
  • über seine Kompetenz der Empfehlung beim deutschen Ärztetag die weitere Lockerung des Fernverhandlungsverbotes für Ärzte in der Berufsordnung anstrengt.

Five Eyes + 1 – Internationale Sicherheitspolitik Deutschlands stärken

Westliche Demokratien sind unter Attacke. Mit Terroranschlägen, Hackerangriffen auf Wahlen, sowie dem Brexit steht die internationale Sicherheitspolitik auf der Kippe.

Deutschland kann und sollte ein weltweiter Vorreiter für internationale Sicherheits- und Nachrichtenpolitik sein, um damit seine Bürger zu schützen. Mit einer Stärkung internationaler Kooperation, wie mit der Vereinigung „Five Eyes“, kann Deutschland noch mehr Informationen gewinnen und zusammen mit anderen Ländern auf globaler Ebene agieren. Deutschland ist bereits ein Kooperationspartner, wie auch zum Beispiel Israel, Italien, Japan und andere.

Wir wollen den Bundesnachrichtendienst (BND) stärken und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und anderen Ländern ausbauen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

  • Die Bundesregierung möge sich mit einem verbesserten und verstärkten BND auf einen vollen Platz bei den „Five Eyes“ bewerben, um auch weiterhin seine europäische Stimme im internationalen Nachrichtenkrieg zu verteidigen.
  • Die Weitergabe und der Austausch von Informationen zwischen den EU-Nachrichtendiensten sollten weiter gestärkt und ausgebaut werden. Im Falle des BREXIT sollte eine enge Zusammenarbeit mit dem MI6 beibehalten werden.
  • Langfristig soll der EU-Nachrichtendienst INTCEN in die Lage versetzt werden vermehrt nachrichtendienstliche Aufgaben für die Mitgliedstaaten zu übernehmen. INTCEN soll unter der direkten Aufsicht des europäischen Parlamentes stehen.
  • In die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU-Staaten sollen nachrichtendienstliche Aufgaben stärker implementiert werden.
  • Die Bundesregierung möge zuerst Kooperation auf europäischer Linie ansehen und sich dann global einbringen.

Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Betreiber von großen Social Media Plattformen (Telemediendienstanbieter) zu einer Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten verpflichtet.

Die Beurteilung ob eine Äußerung rechtswidrig ist obliegt in Deutschland allerdings den Gerichten. Eine Verlagerung der Rechtsauslegung in die Hand privater Unternehmen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb entschieden ab. Wir sehen eine reelle Gefahr des „Overblocking“ durch Betreiber von Social Media Plattformen, insbesondere bei kontroversen aber legalen Statements und damit einhergehend eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die sofortige Abschaffung des NetzDG. Stattdessen ist ein Gesetz zu schaffen, dass eine rechtliche Vertretung sozialer Netzwerke, die in Deutschland agieren (eingeschränkt wie in § 1 Abs. 2 NetzDG) verpflichtend ist.

Gegebenenfalls müssen Justizbehörden angemessen ausgestattet werden, um die Strafverfolgung auch in digitalen Medien effizient durchzusetzen.

Kammerzwang abschaffen

Hervorgehend aus dem Mittelalter nehmen auch noch in der heutigen Zeit Kammern die Vertretung der Berufsstände wahr. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen ausdrücklich die Selbstverwaltung der verkammerten und freien Berufe. Allerdings ist heute wie damals für die Ausübung des Berufes die Mitgliedschaft und damit verbunden die Zahlung von Beiträgen in den Kammern verpflichtend. Gerade für kleine und mittlere Betriebe decken sich die Kosten für die Kammermitgliedschaft aber bei weitem nicht immer mit dem Nutzen. Aktuell haben vor allem Großunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern. Um dieses althergebrachte System zu reformieren und an die Gegebenheiten der modernen sozialen Marktwirtschaft anzupassen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Aufhebung der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft in berufsständigen Körperschaften
  • Den wahlfreien Zugang in berufsständige Körperschaften
  • Die Zulassung mehrerer konkurrierender berufsständiger Körperschaften für die jeweiligen Berufsstände
  • Den Zugang zu Sonder-, Ausbildungs- und Beratungsleistungen nur für zahlende Mitglieder
  • Um Konflikte zwischen Mitgliedern von Kammern, oder auch konkurrierenden Kammern zu lösen soll eine übergeordnete Schlichtungsstelle eingerichtet werden
  • Die klare staatliche Definierung von Rahmenbedingung für Aus-, Fort- und Weiterbildung um auch bei konkurrierenden Kammern einen Standard zu wahren
  • Die Kammern sollen sich zukünftig vereinsrechtlich organisieren um eine stärkere innerverbandliche Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dabei gelten die staatlichen Rahmenbedingungen und über Satzung, Zusatzangebote und Mitgliedsbeiträge wird nach vereinsrechtlichen Vorgaben entschieden.
  • Die Vertretung von volljährigen Auszubildenden und deren Versicherung gegenüber den Arbeitgebern muss folglich an die staatliche Arbeitsaufsicht übertragen werden, um einen effektiven Arbeitsschutz für alle Auszubildenden zu gewährleisten.

Digitale BAföG-Anträge benutzerfreundlich ermöglichen

Selbst im Jahr 2018 müssen BAföG-Anträge immer noch in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Erweiterung und Vereinfachung der digitalen Möglichen im Bereich des sogenannten eBAföG eine Chance bürokratischen Hürden für Studierende abzubauen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist noch die Verwendung eines Kartenlesegeräts zur Identifikation des Antragstellers zwingend erforderlich. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung bedürfen sollen, so dass eine Online-Beantragung tatsächlich von jedem Studierenden bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Selbstverständlich muss trotzdem Verfahrenssicherheit garantiert werden können. Dazu gehört eine Sicherstellung der Identität des Beantragenden. Es existieren bereits Möglichkeiten, die Identifizierung auch ohne Kartenlesegerät online durchzuführen, beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung. Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards wie bei Bankgeschäften orientieren. Auch soll es unmittelbar nach Eingabe aller relevanten Daten eine erste Information über die zu erwartende Förderung geben.

Mehr Freiheit bei der Wahl

Wir wollen auf allen politischen Ebenen (Kommunal-, Landes- und Bundesebene) für eine Reform des Wahlsystems werben. Neben der Wahl von Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen soll bei jeder Wahl grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, “weiß” zu wählen und somit keinen der Wahlvorschläge zu unterstützen.

Hierbei ist entweder auf den Stimmzetteln ein Feld einzufügen, dessen Markierung den Wählerwillen erkennen lässt, keinen der genannten Vorschläge zu befürworten und somit “weiß” zu wählen, oder bei der Auszählung diejenigen Stimmzettel als “weiß” zu bewerten, die abgegeben, aber nicht ausgefüllt wurden.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Parlamenten haben jedoch weiterhin nur die gültigen abgegebenen Stimmen für Parteien, Gruppierungen und Personen.

Vorbild dafür sollen das niederländische und belgische Wahlsystem sein.

Änderung der Tabaksteuer (Keine Benachteiligung von Shishabars)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen mögen sich dafür einsetzen, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.

Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes – für Transparenz, Akzeptanz und Legitimität

Der Diskurs zum Einfluss organsierter Interessengruppen auf den politischen Willensbildungs-und Entscheidungsprozess wird bereits seit einiger Zeit kontrovers geführt. Zum einen wird die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Interessen im politischen Diskurs als Wesensmerkmal pluralistischer Demokratien betrachtet, während sich die Akteure der Interessenvertretung zum anderen immer wieder mit Vorwürfen zur illegitimen Einflussnahme konfrontiert sehen.

In diesen Kontext lässt sich die Diskussion zur Einführung eines Lobbyregisters in Deutschland einbetten. Ein entsprechendes Register würde nicht nur Transparenzregeln und Registrierungspflichten für Akteure der Interessenvertretung festlegen, sondern auch finanzielle Organisationsstrukturen transparenter gestalten sowie Karenzzeiten bei personellen Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft normieren. Ein Lobbyregister trägt mithin sowohl dem Mitwirkungsrecht von Interessenvertretern, als auch dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit im Zuge von Gesetzgebungsprozessen Rechnung.

Dies vorausgeschickt fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines Interessenvertretungsgesetzes auf Bundesebene sowie eine entsprechende Regelung auf Landesebene.

Folgende Parameter sollen dabei Berücksichtigung finden:

A. Registrierungs- und Transparenzpflichten

Die bisherige Registrierungsliste des Deutschen Bundestages erfasst lediglich Verbände und keine weiteren Akteure der Interessenvertretungslandschaft in Deutschland. Zudem werden auf freiwilliger Basis nur wenige Angaben von den Verbänden eingefordert.

Um die Transparenzregeln gegenüber dem Status Quo zu erhöhen, fordern die Jungen Liberalen die Einführung eines öffentlich einsehbaren, jahresaktuellen Lobbyregisters auf gesetzlicher Grundlage, das eine verbindliche Registrierungspflicht für alle Personen und Organisationen vorsieht, die entgeltliche Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag sowie den Bundesbehörden betreiben. Ferner sind das Lobbybudget, der Auftraggeber sowie die bearbeiteten Politikfelder in ein entsprechendes Register aufzunehmen. Angelehnt an die Nebentätigkeitenregelung für Bundestagsabgeordnete soll eine stufenweise Offenlegung des jährlichen Lobbybudgets erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sind selbstverständlich von einer Registrierungspflicht auszunehmen. Diesem Umstand könnte mit einer gesetzlichen Eingrenzung des Begriffs der Interessenvertretung Rechnung getragen werden. Auch wäre es denkbar, die Registrierungspflicht erst ab einem fünfstelligen jährlichen Lobbybudget einzufordern. Dies würde nicht nur einen registrierungsfreien Zugang für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen, sondern auch wirtschaftlich weniger potente Akteure sowie die Verwaltung als Administrationsstelle des Lobbyregisters von Bürokratie entlasten.

Weitere Ausnahmetatbestände sollten nur in Betracht gezogen werden, insofern ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Registrierungspflichtigen zu befürchten ist.

Eine sog. legislative Fußspur, bei der die individuellen Kontakte zwischen Interessenvertretern und Vertretern der Exekutive und Legislative als Anhang zu jedem Gesetzesvorhaben gelistet werden, lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab, da dieses Instrument lediglich Aussagen über die Quantität von Kontaktersuchen trifft, einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich zieht und nicht unwesentlich in den Schutzbereich des freien Mandats aus Art. 38 GG eingreift.

B. Institutionalisierung und Sanktionierung

Ein Lobbyregister verlangt auch eine professionelle Administration. Die Registrierungspflicht könnte dabei wie bisher von der Verwaltung des Deutschen Bundestages übernommen werden. Denkbar wäre jedoch auch die Einrichtung eines entsprechenden Bundesbeauftragten, der, in Anlehnung an den Wehrbeauftragten, vom Deutschen Bundestag gewählt und zu einem Jahresbericht verpflichtet werden würde. In jedem Fall sollten der Administrationsstelle Aufsichts-, Kontroll- und Sanktionsfunktionen zugeordnet werden, denn die Akzeptanz und der Erfolg eines Lobbyregisters hängt maßgeblich von seiner Wirksamkeit ab. Lückenhafte oder falsche Angaben müssen folglich mit Sanktionen, wie beispielsweise empfindlichen Geldstrafen, versehen werden. Als Maßstab für die Ausgestaltung der Registrierungspflichten und Sanktionierungsmechanismen können vergleichbare rechtliche Regelungen in den USA, Kanada, Großbritannien oder Irland dienen.

C. Karenzzeitregelung für Minister und Staatssekretäre

Parlamentarische Staatssekretäre, Bundesminister sowie der Bundeskanzler stellen neben der Ministerialbürokratie und den Parlamentariern die Hauptadressaten lobbyistischer Prozesse dar. Mithin erscheint es geboten, für diese exponierten Politiker eine angemessene Karenzzeit zu formulieren, insofern das ehemalige politische Amt in einem Zusammenhang mit einer folgenden wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Hierbei ist auf Basis des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Karenzzeit festzulegen, die der Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der alten und neuen Beschäftigung ebenso Rechnung trägt wie dem Recht der Betroffenen auch nach einem politischen Spitzenamt einer anderen Tätigkeit nachzugehen. Die aktuelle 18-Monatsregelung halten die Jungen Liberalen für ausreichend. Jedoch sollte die Entscheidung über die Zulässigkeit einer neuen Tätigkeit zukünftig nicht mehr von der Bundesregierung, also von dem Verfassungsorgan getroffen werden, dem der Betroffene vorher angehört hat, sondern der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Votum treffen. Auch ist im Rahmen der Karenzzeit ein Übergangsgeld zu zahlen.

Eine Ausweitung der Karenzzeitregelungen auf Abgeordnete und Beamte lehnen die Jungen Liberalen ab. Ein unabhängiger Abgeordneter ist mithin nicht nur derjenige, der sich beim Umgang mit Interessenverbänden integer verhält, sondern der im Zweifel wirtschaftlich nicht auf eine persönliche Wiederwahl angewiesen ist und auch in einem außerparlamentarischen beruflichen Umfeld tätig werden kann. Zudem sind im Beamtenrecht bereits vergleichsweise strikte Vorgaben beim Wechsel aus dem öffentlichen Dienst in die Wirtschaft zu verzeichnen.