Keine Schlaglöcher mehr!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass Schlaglöcher ein volkswirtschaftliches Ärgernis und deren meist notdürftige Beseitigung eine Steuerverschwendung sind. Die gängige Praxis Probleme so billig wie möglich zu beseitigen, führen letztlich dazu diese spätestens bei der Nachfolgeregierung wieder aufbrechen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher eine stärkere Beteiligung des Bundes und des Landes Niedersachsen bei kommunalen Infrastrukturmaßnahmen. Konkret bedeutet dies, dass der Bund sich Anteilig an Wartung und Neubau von Straßen beteiligt, wenn mit Technologien, wie Kriechasphalt oder Butonal, die eine langfristige Haltedauer versprechen Sanierungsarbeite und Neubauprojekte durchgeführt werden. Der Anteil des Bundes sollte so festgesetzt werden, dass er die entstehenden kosten ausgleicht.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich überdies für den ersatzlosen Wegfall der Straßenausbaubeiträge aus, da Anlieger durch diese in unverhältnismäßiger Weise belastet werden.

Telemedizin fördern

Die Medizinische Versorgung in der Fläche ist durch den demografischen Wandel durch mehr multimorbide alte Menschen vor besondere Herausforderungen gestellt.

Häufigere und chronische Erkrankungen beanspruchen gerade in dünn besiedelten Regionen mit geringer Facharztdichte die Versorgungsstrukturen immer stärker. Gleichzeitig müssen Patienten lange und aufwendige Fahrtwege für teils routinemäßige Kontrollen und Messwertvergleiche auf sich nehmen.

Tatsächlich ist jedoch ein großer Teil dieser gerade in der Rehabilitationsmedizin nach erfolgreicher Befundung und eingeleiteter Therapie anfallenden Nachsorge nicht auf die physische Anwesenheit des Patienten angewiesen. Wenn etwa Blutdruck- oder Blutzuckerwerte aus einem automatisierten Messgerät ärztlich kontrolliert werden, so muss auch für die reine Datenanalyse Fahrtweg und lange Wartezeit von Seite des Patienten auf sich genommen werden.

Dabei könnte in Zeiten der Digitalisierung für solche Fälle die Telemedizin in Form von einer Videosprechstunde von Arzt und Patient eine deutlich praktikablere und weniger belastende Möglichkeit für einfache und routinemäßige Kontrollen geben. Dabei soll beachtet werden, dass auch weiterhin Erstdiagnosen nur von einem real anwesenden Arzt durchgeführt werden. So wird verhindert, dass Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bzw. Ein- und Überweisungen über eine reine Telekommunikationsanamnese ausgestellt werden.

Die Telemedizin ist dabei kein Instrument um Qualitätsstandards konventioneller Behandlungen zu unterlaufen, sie kommt vielmehr dann zum Einsatz, wenn mit weniger logistischem Aufwand gleiche gute Ergebnisse erzielt werden können, oder sie überhaupt erst einen Zugang zu spezieller medizinischer Versorgung ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand ermöglicht.

In bevölkerungsarmen Ländern wie Norwegen ist dies schon heute gängige Praxis, wird Ärzten in Deutschland jedoch von der standesrechtlichen Bundesärztekammer bis heute durch ein Fernbehandlungsverbot nahezu vollständig untersagt.

Gründe für diese Selbstbeschränkung der Ärzte sind einerseits geringer persönlicher Vorteil der Ärzte, denn bisher ist es der Patient, welcher zumeist sehr lange Wege bis zum Facharzt unternimmt.

Andererseits die fehlende finanzielle Gleichstellung mit einem konventionellen Beratungsgespräch.

So beträgt das Honorar der Abrechnungsziffer einer Videosprechstunde nur ein Viertel gegenüber dem eines direkten Gespräches. Bei zusätzlichen Anschaffungskosten für entsprechende Hard- und Software wird somit kein Anreiz geschaffen, das in vielen Fällen patientenfreundlichere und qualitativ gleichwertige Medium der Videosprechstunde zu wählen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen konkret, dass das Gesundheitsministerium

  • über sein Antragsrecht im Einheitlichen Bewertungsausschuss, welcher die Vergütung medizinischer Leistungen bestimmt, eine Erhöhung der Honorierung der Videosprechstunde auf das Maß eines konventionellen Aufklärungsgespräches initiiert.
  • über seine Kompetenz der Empfehlung beim deutschen Ärztetag die weitere Lockerung des Fernverhandlungsverbotes für Ärzte in der Berufsordnung anstrengt.

Five Eyes + 1 – Internationale Sicherheitspolitik Deutschlands stärken

Westliche Demokratien sind unter Attacke. Mit Terroranschlägen, Hackerangriffen auf Wahlen, sowie dem Brexit steht die internationale Sicherheitspolitik auf der Kippe.

Deutschland kann und sollte ein weltweiter Vorreiter für internationale Sicherheits- und Nachrichtenpolitik sein, um damit seine Bürger zu schützen. Mit einer Stärkung internationaler Kooperation, wie mit der Vereinigung „Five Eyes“, kann Deutschland noch mehr Informationen gewinnen und zusammen mit anderen Ländern auf globaler Ebene agieren. Deutschland ist bereits ein Kooperationspartner, wie auch zum Beispiel Israel, Italien, Japan und andere.

Wir wollen den Bundesnachrichtendienst (BND) stärken und Zusammenarbeit zwischen Deutschland und anderen Ländern ausbauen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

  • Die Bundesregierung möge sich mit einem verbesserten und verstärkten BND auf einen vollen Platz bei den „Five Eyes“ bewerben, um auch weiterhin seine europäische Stimme im internationalen Nachrichtenkrieg zu verteidigen.
  • Die Weitergabe und der Austausch von Informationen zwischen den EU-Nachrichtendiensten sollten weiter gestärkt und ausgebaut werden. Im Falle des BREXIT sollte eine enge Zusammenarbeit mit dem MI6 beibehalten werden.
  • Langfristig soll der EU-Nachrichtendienst INTCEN in die Lage versetzt werden vermehrt nachrichtendienstliche Aufgaben für die Mitgliedstaaten zu übernehmen. INTCEN soll unter der direkten Aufsicht des europäischen Parlamentes stehen.
  • In die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU-Staaten sollen nachrichtendienstliche Aufgaben stärker implementiert werden.
  • Die Bundesregierung möge zuerst Kooperation auf europäischer Linie ansehen und sich dann global einbringen.

Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Betreiber von großen Social Media Plattformen (Telemediendienstanbieter) zu einer Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten verpflichtet.

Die Beurteilung ob eine Äußerung rechtswidrig ist obliegt in Deutschland allerdings den Gerichten. Eine Verlagerung der Rechtsauslegung in die Hand privater Unternehmen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb entschieden ab. Wir sehen eine reelle Gefahr des „Overblocking“ durch Betreiber von Social Media Plattformen, insbesondere bei kontroversen aber legalen Statements und damit einhergehend eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die sofortige Abschaffung des NetzDG. Stattdessen ist ein Gesetz zu schaffen, dass eine rechtliche Vertretung sozialer Netzwerke, die in Deutschland agieren (eingeschränkt wie in § 1 Abs. 2 NetzDG) verpflichtend ist.

Gegebenenfalls müssen Justizbehörden angemessen ausgestattet werden, um die Strafverfolgung auch in digitalen Medien effizient durchzusetzen.

Kammerzwang abschaffen

Hervorgehend aus dem Mittelalter nehmen auch noch in der heutigen Zeit Kammern die Vertretung der Berufsstände wahr. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen ausdrücklich die Selbstverwaltung der verkammerten und freien Berufe. Allerdings ist heute wie damals für die Ausübung des Berufes die Mitgliedschaft und damit verbunden die Zahlung von Beiträgen in den Kammern verpflichtend. Gerade für kleine und mittlere Betriebe decken sich die Kosten für die Kammermitgliedschaft aber bei weitem nicht immer mit dem Nutzen. Aktuell haben vor allem Großunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern. Um dieses althergebrachte System zu reformieren und an die Gegebenheiten der modernen sozialen Marktwirtschaft anzupassen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Aufhebung der kostenpflichtigen Pflichtmitgliedschaft in berufsständigen Körperschaften
  • Den wahlfreien Zugang in berufsständige Körperschaften
  • Die Zulassung mehrerer konkurrierender berufsständiger Körperschaften für die jeweiligen Berufsstände
  • Den Zugang zu Sonder-, Ausbildungs- und Beratungsleistungen nur für zahlende Mitglieder
  • Um Konflikte zwischen Mitgliedern von Kammern, oder auch konkurrierenden Kammern zu lösen soll eine übergeordnete Schlichtungsstelle eingerichtet werden
  • Die klare staatliche Definierung von Rahmenbedingung für Aus-, Fort- und Weiterbildung um auch bei konkurrierenden Kammern einen Standard zu wahren
  • Die Kammern sollen sich zukünftig vereinsrechtlich organisieren um eine stärkere innerverbandliche Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dabei gelten die staatlichen Rahmenbedingungen und über Satzung, Zusatzangebote und Mitgliedsbeiträge wird nach vereinsrechtlichen Vorgaben entschieden.
  • Die Vertretung von volljährigen Auszubildenden und deren Versicherung gegenüber den Arbeitgebern muss folglich an die staatliche Arbeitsaufsicht übertragen werden, um einen effektiven Arbeitsschutz für alle Auszubildenden zu gewährleisten.

Digitale BAföG-Anträge benutzerfreundlich ermöglichen

Selbst im Jahr 2018 müssen BAföG-Anträge immer noch in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Erweiterung und Vereinfachung der digitalen Möglichen im Bereich des sogenannten eBAföG eine Chance bürokratischen Hürden für Studierende abzubauen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist noch die Verwendung eines Kartenlesegeräts zur Identifikation des Antragstellers zwingend erforderlich. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung bedürfen sollen, so dass eine Online-Beantragung tatsächlich von jedem Studierenden bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Selbstverständlich muss trotzdem Verfahrenssicherheit garantiert werden können. Dazu gehört eine Sicherstellung der Identität des Beantragenden. Es existieren bereits Möglichkeiten, die Identifizierung auch ohne Kartenlesegerät online durchzuführen, beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung. Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards wie bei Bankgeschäften orientieren. Auch soll es unmittelbar nach Eingabe aller relevanten Daten eine erste Information über die zu erwartende Förderung geben.

Keine Fahrverbote als strafrechtliche Sanktionsmaßnahme und Wiederherstellung von Zeugenrechten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen es ab Fahrverbote als Nebenstrafe für Delikte, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, zuzulassen. Die entsprechenden Änderungen (Drs.: 18/11272) sollen zurückgenommen werden.

Gleichzeitig wurden durch die BT-Drs. die Zeugenrechte erheblich eingeschränkt. Während Zeugen im Strafverfahren nach altem Recht nur bei staatsanwaltschaftlicher (§ 161a I StPO) oder richterlicher (§ 48 I StPO) Vorladung gezwungen waren, zu erscheinen, ist der Zeuge nunmehr nach § 163 III S. 1 i.V.m. § 163 IV – VI StPO n.F. auch bei der Ladung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungspersonen zum Erscheinen verpflichtet. Zwar besteht insofern eine Einschränkung, als zuvor die Staatsanwaltschaft über die Zeugeneigenschaft entscheiden muss (§ 163 IV S. 1 Nr. 1 StPO n.F.) und auch etwaige Zwangsmittel nur von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können (§ 163 IV S. 1 Nr. 1 StPO n.F.), gleichwohl bieten diese Mechanismen keinen ausreichenden Schutz der Bürgerrechte. Zum einen ist jeder Polizeibeamter ab dem mittleren Einstiegsamt (A7) eine solche Ermittlungsperson nach § 152 GVG i.V.m § 1 Nr. 3 StAErmPersV Nds, sodass die Gewährleistung, die ein Volljurist gewähren kann, entgegen der Argumentation in der BT-Drs. 18/11272 S. 30 a.E. eben nicht gegeben ist. Vielmehr scheint es so, als würden das Ressourcenargument lediglich vorgeschoben, um Verfahrensrechte unnötig einzuschränken. Im Ergebnis führt dies auch nicht nur zu einer Verkürzung der Zeugenrechte, sondern natürlich viel mehr der Rechte des Angeklagten. Zum anderen muss auch die gewünschte Verfahrensbeschleunigung bezweifelt werden, wenn gem. dem § 163 IV Nr. 1 – 4 StPO die Staatsanwaltschaft ohnehin bei allen grundlegenden Entscheidungen beteiligt werden muss.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Gesetzgeber auf, anstatt knappe Ressourcen bei der Staatsanwaltschaft durch die Verkürzung von Zeugenrechten zu erreichen, die Staatsanwaltschaften personell so auszustatten, dass sie alle rechtsstaatlichen Aufgaben angemessen wahrnehmen kann und die Einschränkungen der Rechte von Zeugen zurückzunehmen.

Mehr Freiheit bei der Wahl

Wir wollen auf allen politischen Ebenen (Kommunal-, Landes- und Bundesebene) für eine Reform des Wahlsystems werben. Neben der Wahl von Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen soll bei jeder Wahl grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, “weiß” zu wählen und somit keinen der Wahlvorschläge zu unterstützen.

Hierbei ist entweder auf den Stimmzetteln ein Feld einzufügen, dessen Markierung den Wählerwillen erkennen lässt, keinen der genannten Vorschläge zu befürworten und somit “weiß” zu wählen, oder bei der Auszählung diejenigen Stimmzettel als “weiß” zu bewerten, die abgegeben, aber nicht ausgefüllt wurden.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Parlamenten haben jedoch weiterhin nur die gültigen abgegebenen Stimmen für Parteien, Gruppierungen und Personen.

Vorbild dafür sollen das niederländische und belgische Wahlsystem sein.

Änderung der Tabaksteuer (Keine Benachteiligung von Shishabars)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen mögen sich dafür einsetzen, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.