Nein zur kalten Enteignung von 80.000 ha

Die Jungen Liberalen mögen sich gegen den Entwurf des niedersächsischen Umweltministeriums zur Änderung des niedersächsischen Wassergesetzes aussprechen.

Verzicht auf V-Leute im niedersächsischen Fußball

Noch 2013 hat die Landesregierung gegenüber der Presse erklärt, das Landesamt für Verfassungsschutz setze in den Fußball-Fanszenen des Landes keine sogenannten V-Leute zur Informationsgewinnung mit dem Ziel der Gefahrenabwehr ein. Auf parlamentarische Anfragen hat die Landesregierung seither nicht mehr inhaltlich geantwortet.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Landesregierung dazu auf, endlich wieder pauschale Aussagen zum Einsatz von V-Leuten im niedersächsischen Fußball zu treffen. Die Fußballfans in Niedersachsen haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob das Land sie ausspioniert.

Sollten V-Leute in Niedersachsen in den Fanszenen eingesetzt werden, so fordern die Jungen Liberalen die sofortige Aussetzung dieser Praxis. Mit der sozialpädagogischen Arbeit der Fanprojekte und den Fanbetreuern der Klubs stehen bewährte Präventionsinstanzen bereits zur Verfügung, um Gewaltvergehen wirksam zu reduzieren. Zudem setzt die Polizei bereits sogenannte Fankundige (FKB) und Szenekundige Beamte (SKB) ein, um gezielt gegen Straftäter im Fußball vorzugehen. Daneben wird bei Auswärtsspielen in Niedersachsen auf das bewährte „Hannoveraner Modell“ der Konfliktprävention gegenüber den Gästefans gesetzt.

Die Jungen Liberalen fordern vielmehr, dass das Land Niedersachsen endlich seinen Anteil an der Finanzierung der Fanprojekte erhöht, um die Höchstförderung der Fußballverbände für die sozialpädagogische Fanarbeit zu akquirieren. Hier sind die Mindestanforderungen bei der Personalausstattung gemäß des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) weiterhin nicht erfüllt.

Zudem fordern die JuLis das Innenministerium auf, den Verfassungsschutz künftig stärker auf seine Kernaufgaben zu fokussieren, etwa auf den Kampf gegen den Terrorismus.

Einsatz von Bodycams nur unter strengen Auflagen ermöglichen: Rechtswidriges Pilotprojekt in Niedersachsen beenden

Mobile Kameras, die Polizeibeamte am Körper tragen und im Einsatz bei Bedarf einschalten können, wurden in mehreren Bundesländern bereits als Modellprojekt getestet. Die Polizei berichtet, damit würden Aggressionen ihrer Gegenüber vielfach durch Abschreckung im Zaum gehalten. Zudem erleichtere dies die Ermittlungsarbeiten bei Straftaten. Datenschützer monieren den selektiven Einsatz des Instruments, die fehlenden Schutzrechte der gefilmten Personen – speziell unbeteiligter Dritter – und unklare rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten Bodycams (z.B. Einsatzkriterien, Speicherdauer etc.).

Die Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren, dass der Einsatz von Bodycams in Niedersachsen seit Dezember 2016 ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Vorabkontrolle und Befugnisnorm fehlen. Insofern verstößt das Pilotprojekt gegen § 7 Absatz 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Daher ist das Projekt sofort zu beenden.

Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wird unter der rot-grünen Landesregierung einseitig ausgehebelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen sieht im rechtswidrigen Einsatz von Bodycams daher auch einen „besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff“.

Der Nutzung von Bodycams bereits bei Ordnungswidrigkeiten, wie dies der Bundestag für den Bereich der Bundespolizei plant, erteilen die Jungen Liberalen Niedersachsen eine Absage.

Eigentum im digitalen Zeitalter – DRM und Eigentumsrecht

Die zunehmende Popularität von DRM-Plattformen, d.h. Plattformen, die digitale Zugänge zu Produkten wie Videospielen anbieten und verwalten, führt zu Unklarheit bei der Frage, wer welche Rechte im Umgang mit den Produkten besitzt. Wir schlagen deshalb vor, DRM-Plattformen folgend zu regeln:

Allgemein muss es Nutzern in DRM-Bibliotheken (z.B. die beliebte Plattform Steam) möglich sein, auch Einzelzugänge zu Software verkaufen zu können. Sowohl der Verkauf des Accounts, d.h. mehrerer Zugänge auf einmal, oder einzelner Nutzungsrechte darf nicht in den AGBs der Plattformen verboten werden, um den freien Handel mit Gütern nicht einzuschränken.

Drittanbieter, die über eine Plattform ihre Software vertreiben lassen, haben die Regelungen der Plattformen anzuerkennen und sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit der Software unabhängig von der Funktionalität der DRM-Plattform ist.

Der User der Plattform ist Inhaber der Nutzungslizenz und darf diese somit verkaufen, aber Rechteinhaber ist weiterhin der Erzeuger des digitalen Produktes. Es darf somit vom Lizenznehmer nicht öffentlich weiterverbreitet oder mehrfach betrieblich weiterverkauft werden. Beispielsweise darf jemand, der auf DRM-Plattformen Musikdateien erwirbt, diese nicht weiterverkaufen oder öffentlich zur Verfügung stellen.

Zur Regelung der Nutzungslizenz schlagen wir ein 2-Modelle-System vor, von welchem sich die Anbieter einer DRM-Plattform für ein Modell entscheiden dürfen.

1. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattform erwerben durch den Kauf der Software das permanente Nutzungsrecht an der Software. Der nähere Inhalt dieses Rechts kann von der DRM-Plattform frei geregelt werden. Im Insolvenzfalle muss für einen Zeitraum, dessen Mindestlänge gesetzlich reguliert wird und vertraglich erweitert werden kann, der Download zu erworbenen Produkten weiterhin verfügbar sein. Das Nutzungsrecht wandelt sich in Eigentum um, was allerdings nicht das Recht zum gewerblichen Weitervertrieb oder zur öffentlichen Vervielfältigung einschließt, da das Urheberrecht weiterhin beim Entwickler liegt. Etwaige Onlinefunktionalität kann deaktiviert werden; falls die Software dadurch unbrauchbar oder nur eingeschränkt brauchbar wird, erhält der Kunde Regressansprüche an den Betreiber der Plattform.

2. Modell:

Die Kunden der DRM-Plattformen erhalten Zugang zu erworbenen Produkten, solange wie die Plattform und die damit verbundene Firma existiert. Im Falle einer Insolvenz hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung oder Download, da er proaktiv das Risiko eingegangen ist und dafür z.B. durch günstigere Preise entlohnt worden ist. Bei grober Fahrlässigkeit oder Betrug durch die Plattform hat ein Gericht im Einzelfall über etwaige Ansprüche zu entscheiden.

Gründung des Landes Niedersachsen würdigen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen e.V. wissen seit Langem, dass Niedersachsen das schönste, vielfältigste und beste Bundesland des Universums ist. Das Land Niederachsen wurde am 01.11.1946 gegründet und feierte im letzten Jahr sein 70-jähriges Bestehen.

Um dem Land die entsprechende Ehre zu erweisen, fordern wir die Einführung des „Gedenktages Niedersachsen“ jährlich am 1. November. Dieser Tag soll den Status eines gesetzlichen Feiertages erhalten. Alle Einwohner sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, an überall in Niedersachsen stattfindenden Festakten der Gründung des Landes zu gedenken und ein Signal für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Land Niedersachsen zu setzten. Jene Festlichkeiten sollen mit dem Tag der Niedersachsen gekoppelt werden.

Stoppt den ambulanten Quartalsirrsinn!

Die Jungen Liberalen fordern, die Bindung kassenärztlicher Überweisungsscheine an ein Kalenderquartal aufzuheben. Künftig soll es somit möglich werden, dass ein Facharzt mit einem einzigen Überweisungsschein eine quartalsübergreifende Behandlung eines Patienten durchführen und gegenüber der Krankenkasse abrechnen kann.

Anonyme Bewerbungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Aufnahme einer „kann Vorschrift“ über anonymisierte Bewerbungsverfahren, nach dem Vorbild der USA, im Corporate Governance Kodex ein. Dies dient der Diskriminierungsprävention. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat im Jahr 2014 in einer repräsentativen Studie, mit dem Namen „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“ nachweisen können, dass bei gleicher Qualifikation, Bewerber mit ausländischem Namen, wesentlich weniger Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche haben, als Bewerber mit deutschem Namen. Aus der Aufnahme in den Corporate Governance Kodex versprechen wir uns, dass die Praxis der anonymisierten Bewerbung in der deutschen Unternehmenskultur anklang findet.

PKW-Maut stoppen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, im Bundesrat die Initiative für einen Stopp der PKW-Maut zu ergreifen.

Mehr Diversität im öffentlichen Dienst

Mit der öffentlichen Verwaltung kommt dem Staat als größtem deutschen Arbeitgeber eine Vorbildfunktion bei der Gestaltung des Arbeitslebens zu. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deswegen mehr kulturelle Diversität in der öffentlichen Verwaltung, was durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

  1. Bewerbungen für die öffentliche Verwaltung sollen in der ersten Runde anonym ohne Angabe von Bild, Namen, Herkunft und Geschlecht stattfinden.
  2. Unnötige formelle und bürokratische Einstellungsvoraussetzungen für die öffentliche Verwaltung sollen abgeschafft werden. Dazu gehören insbesondere die einfachere Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen, vor allem aus dem europäischen Ausland, sowie die Absenkung der Anforderungen an Sprachkenntnisse, sofern dies in dem jeweiligen Beruf möglich und sinnvoll ist. Zukünftig sollen die jeweiligen Behörden stärker selbst entscheiden können, welche Anforderungen an Bildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse angemessen sind.
  3. Bei der Werbung für Positionen in der öffentlichen Verwaltung sollen vermehrt Mitbürger*innen mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen werden.