Für ein zukunftsfähiges, unbürokratisches Arbeitsrecht

Grundsätzliches

Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus unzähligen Gesetzen. Die Regelungen finden sich in verschiedenen Gesetzeswerken wieder. Die Gesamtheit der arbeitsrechtlichen Regelungen ist selbst für geübte Juristen ein schwieriges Unterfangen. Daher sollte man zunächst ein Arbeitsgesetzbuch schaffen, das sämtliche arbeitsrechtlichen Regelungen umfasst. Das würde nicht nur einen leichteren Überblick, gerade für die Arbeitnehmer schaffen, die in der Regel nicht über die juristische Expertise verfügen sämtliche Regelungen zu überblicken. Die Regelungen sollen in der Neufassung einfach und effizient gehalten werden.

Im Zuge der Zusammenfassung sollen auch unnötige, bürokratische Regelungen beseitigt werden.  In der jetzigen Arbeitsstättenverordnung z.B. ist bis ins kleinste Detail geregelt, wie der Arbeitgeber die Arbeitsplätze seiner Angestellten einzurichten hat. So ist beispielsweise in Anlage 3.1 zur Arbeitsstättenverordnung geregelt, dass ein Arbeitsplatz so bemessen sein soll, dass sich der Arbeitgeber bei seiner Tätigkeit ungehindert bewegen kann. Dies stellt unserer Meinung nach eine Selbstverständlichkeit dar und bedarf daher keiner gesetzlichen Regelung. Im Wesentlichen muss den Arbeitgebern freistehen, wie sie ihren Betrieb einrichten. Dabei sind Absprachen mit den Mitarbeitern sehr wohl zu beachten. Wenn ein Arbeitnehmer nicht mit seinen Arbeitsbedingungen zufrieden ist, kann er sich zunächst an seinen Arbeitgeber wenden und muss im Zweifelsfall seinen Job wechseln. So kann auch ein Wettbewerb der Arbeitgeber um die Arbeitnehmer entstehen, da sich ein Arbeitnehmer oft den Arbeitgeber mit den besten Arbeitsbedingungen aussuchen wird.

Kündigungsschutz

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen des Weiteren das Problem, dass das deutsche Kündigungsschutzrecht zu unübersichtlich ist. Wir fordern daher eine Änderung des Kündigungsschutzrechts hin zum schweizerischen Modell. Hier gilt die Kündigungsfreiheit. Das heißt sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer können jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen. Besondere Gründe sind für eine ordentliche Kündigung nicht nötig, wobei die Kündigungsfristen an die Zugehörigkeit zum Betrieb geknüpft sind. Im Unterschied zum Schweizer Modell sind dabei die bisherigen in Deutschland gesetzlich geregelten Kündigungsfristen zwischen einem Monat nach Berufseinstieg und sieben Monaten nach zwanzig Dienstjahren beizubehalten.

AGG-widrige Kündigungen bleiben weiterhin unzulässig. Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zum AGG. Dies schützt das Recht auf Gleichbehandlung, welches für uns einen hohen Stellenwert einnimmt. Fristlose Kündigungen sollen in außergewöhnlichen Situationen jedoch trotzdem zulässig sein. Z.B. soll eine fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung, Verbrechen oder Korruption möglich sein.

Arbeitszeitgesetz

Zurzeit ist es Realität, dass nahezu täglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Dies ist vor Allem in der Gastronomie, der Logistik und in der Baubranche der Fall. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen das Problem hier nicht bei den Arbeitern oder den Arbeitgebern, sondern im Gesetz. Das Arbeitszeitgesetzt entspricht nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen. Gerade in den genannten Branchen gibt es oft gar keine andere Möglichkeit, als die Gesetzesverstöße einzugehen. So ist es z.B. unrealistisch mitten in einer Veranstaltung die Schicht zu wechseln, da die neuen Arbeitnehmer die Abläufe der Veranstaltung nicht kennen.

Daher fordern wir die Liberalisierung und somit Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Der § 3 des Arbeitszeitgesetzes ist dahingehend zu ändern, dass die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf, wobei an einem Tag maximal zehn Stunden gearbeitet werden darf. Wenn es eine besondere betriebliche Situation rechtfertigt, kann in Ausnahmefällen die tägliche Arbeitszeit auf 14 Stunden angehoben werden. Die zusätzliche Arbeitszeit ist besonders zu vergüten oder in Freizeit auszugleichen. Die Regelung des § 5 Abs. 1 ArbZG (Ruhezeit von mindestens elf Stunden), sowie die Pausenregelungen des § 4 ArbZG, sollen beibehalten werden. Andere Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind gegebenenfalls anzupassen. Diese Regelungen sollten auch in ein neues Arbeitsgesetzbuch überführt werden.

Arbeiten 4.0

Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch die Arbeitswelt immer stärker durch die voranschreitende Digitalisierung beeinflusst wird. Immer mehr Menschen nehmen sich ihre Arbeit mit nach Hause. Nicht nur, weil sie am Arbeitsplatz nicht alles bewältigen können, sondern weil sie im Home-Office konzentrierter arbeiten können. Auch das mobile Arbeiten breitet sich weiter aus. So genannte Coworking Spaces sprießen an immer neuen Orten aus dem Boden. Wir Junge Liberale stehen diesen neuen Entwicklungen nicht skeptisch gegenüber, sondern nehmen sie mit Optimismus zur Kenntnis. Sie haben das Potential, mehr Flexibilität und Freiheiten für die Arbeitnehmer ins Arbeitsleben zu bringen.

Wir wollen diesen Entwicklungen keine gesetzgeberischen und bürokratischen Hürden in den Weg stellen. So soll z.B. die Arbeitsstättenverordnung nicht für mobiles Arbeiten, Home-Offices oder Coworking Spaces gelten. Diese Formen der Arbeit zeichnen sich gerade durch ihre Flexibilität und Freiheit für den Nutzer aus, dass er selber entscheiden kann in welcher Umgebung er arbeitet.

Wir Jungen Liberalen sind zudem der Meinung, dass ein Arbeitnehmer in den Bereichen, in denen dies auf Grund der betrieblichen Bedingungen und der Art der Arbeit möglich ist, einen uneingeschränkten Anspruch auf freie Arbeitsplatzwahl haben sollte. Dabei streben wir keine nullprozentige Anwesenheitsquote an. Wir sehen jedoch das Problem, dass die deutsche Anwesenheitskultur gerade für berufstätige Eltern und besonders für nicht berufstätige Eltern ein großes Hindernis darstellt. Durch einen Rechtsanspruch auf freie Arbeitsplatzwahl nach niederländischem Vorbild, ließe sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steigern. Dabei muss der Arbeitgeber darlegen, warum das Arbeiten außerhalb des Betriebes nicht möglich ist.

Die Digitalisierung hat auch zur Herausbildung neuer Berufs- und Beschäftigungsbilder geführt. Tätigkeiten von Wissensarbeitern wie Webdesignern und Programmierern, aber auch viele andere selbstständige Tätigkeiten stellen die auf klassische Beschäftigungsverhältnisse ausgerichtete Arbeitsgesetzgebung auf die Probe. Alle diese Betätigungen aber nun als scheinselbstständig zu verbieten, würde ganze Branchen in Deutschland zerstören und die hochqualifizierten Arbeiter, die die Vorteile der Selbstständigkeit schätzen, in große Probleme bringen. Entsprechende Bestrebungen des Arbeitsministeriums lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deswegen ab.