Einheitliche Alkoholsteuer

Die Jungen Liberalen Niedersachen mögen beschließen folgende Steuern abzuschaffen:

Alkopopsteuer, Biersteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer (Sherry, Portwein, etc.).

Die zukünftigen Steuereinnahmen der einheitlichen Alkoholsteuer sind auf Bund und Länder aufzuteilen. Die Höhe des Steuersatzes ist für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5% bis 6,0%, 6,1% bis 14% und 14,1% und mehr % zu staffeln.

Freiheit für Food Trucks

Freiheit für Food Trucks

Die Jungen Liberalen in Niedersachsen setzen sich für die Deregulierung des Straßenhandels ein. Seit einiger Zeit gibt es auch in Deutschland das Phänomen des Food Trucks. Die Idee des Food Trucks stammt aus Amerika. Dabei handelt es sich um eine Art Mobile Kantine, in der warme, meist qualitativ hochwertige Speisen erworben werden können. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt zwar das Feilbieten von Waren, allerdings beschränkt sich diese auf private und gewerbliche Stellflächen.

Wir fordern Gewerbeausübung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen für reisende Gastronomiebetriebe. Damit wollen wir erreichen, dass auf vielen öffentlichen Plätzen Speisen und Getränke mobil verkauft werden dürfen. Diese Veränderung bietet eine interessante Möglichkeit auch mit geringem Budget zu gründen und eröffnet einen neuen Markt.

Konkret fordern wir:

* Eine Änderung der kommunalen Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen (Erweiterung des Gemeingebrauches in der Sondernutzungssatzung)

* Die Kommunen in Niedersachsen sollen Modellprojekt für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für Food Trucks werden

* In Ausnahmefällen sollen besondere Plätze davon ausgenommen sein

Systemwechsel: Autonome Schulen statt Länderzentralismus

Die Kinder in Deutschland sollen alles werden können – außer dumm! Eine der Voraussetzungen dafür, sein Leben eigenverantwortlich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können, ist ein Bildungssystem, dass jedes Kind individuell in seinen Stärken fordert und in seinen Schwächen fördert. Schulpolitische Diskussionen in den vergangenen Jahren jedoch reduzierten sich häufig auf eine Diskussion um die beste Schulstruktur eines jeden Bundeslandes. Dabei ist nicht die gesetzlich verordnete Schulform, sondern die engagierte Gestaltung des Unterrichts durch motivierte Lehrkräfte der entscheidende Faktor für den Bildungserfolg.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich deswegen für einen grundlegenden Systemwechsel in der Bildungspolitik aus. Statt in sechzehn Bundesländern zentralistische Schulsysteme zu führen, braucht Deutschland einen auf Vergleichbarkeit ausgerichteten Bildungsrahmen, der autonomen Schulen eine individuelle Gestaltung der Bildungsbiographien ermöglicht.

1. Die autonome Schule

Die Schule ist die Keimzelle derindividuellen Bildung. Nicht in Kultusministerien oder Schulausschüssen, sondern durch Lehrer, Eltern und Schüler wird das Schulleben gestaltet und erfolgreiches Lernen ermöglicht. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb die Schulen stärken und ihnen einen umfangreichen Spielraum zur Gestaltung des Schulalltags einräumen.

Wir fordern:

  • Jede Schule erhält ein eigenständiges Budget, aus dem pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal, Unterhalt und Instandhaltung der Gebäude, Ausstattung und Gestaltung der Räumlichkeiten und Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter finanziert werden. Das Budget wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt; es dürfen Rücklagen gebildet werden.
  • Die Höhe des Schulbudgets wird aus einer Grundfinanzierung und einem variablen Anteil, der an die Schülerzahl geknüpft ist, berechnet. Dabei darf die finanzielle Ausstattung einer Schule nicht von der finanziellen Situation des Schulträgers oder des Bundeslandes abhängen.
  • Die Personalverantwortung über Lehrer und alles weitere Personal obliegt den Schulen.
  • Die Lehrer, Eltern und Schüler einer Schule geben sich unter Einbeziehung des Schulträgers ein eigenes pädagogisches Profil, das Grundlage für die Gestaltung des Unterrichts, die Personalpolitik und andere Fragen des Schullebens ist.
  • Der Schulleiter muss immer ein ausgebildeter Lehrer sein. Die Schulleitung kann um nicht-pädagogische Schulverwaltungsassistenten für betriebswirtschaftliche und rechtliche Angelegenheiten ergänzt werden. Die Reduktion der Lehrverpflichtungen von Mitgliedern der Schulleitung muss flexibel anpassbar sein, um auf die individuelle Situation der Schule vor Ort reagieren zu können. Ein vollständiger Verzicht auf Lehrverpflichtungen ist dabei ausgeschlossen.
  • Für Schulleiter wird eine modular aufgebaute Ausbildung, bestehend aus Fortbildungen und Praktika, eingerichtet. Lehrer können diese Ausbildung schon vor der ersten Übernahme einer Aufgabe in einer Schulleitung beginnen. Ziel ist es, angehende Schulleiter auf die umfangreichen Aufgaben in einer autonomen Schule vorzubereiten. Dieses Fortbildungssystem muss familienfreundlich und berufsbegleitend möglich sein.

2. Schulträger vor Ort

Bei der Gestaltung der Schulstruktur vor Ort muss stets ein Kompromiss zwischen einer möglichst wohnortnahen Beschulung mit vielfältigem Schulangebot und einer gleichzeitigen Sicherstellung ausreichender Schülerzahlen für funktionierende Schulen gefunden werden. Dafür sind aber die kommunalen Strukturen in Deutschland viel besser geeignet als die Landesregierungen.

Wir fordern:

  • Schulträger aller staatlichen Schulen sind Kommunen oder Landkreise.
  • Die Schulträger erhalten die Möglichkeit, Schulformen aus dreigliedrigen, zweigliedrigen oder eingliedrigen Systemen exklusiv oder parallel einzurichten. So können sie eine optimale Lösung für die individuelle Situation vor Ort finden.
  • In den Schulausschüssen der Kommunen und Landkreise sind die Schüler und Eltern durch eigene stimmberechtigte Mitglieder angemessen zu berücksichtigen.
  • Bei der Schulstrukturplanung sind demographische Erkenntnisse, zum Beispiel aus Umfragen unter den Eltern zukünftiger Schüler, d.h. im Kleinkind- oder Kindergartenalter, zu beziehen und zu berücksichtigen.
  • Es ist Schulträgern nicht möglich, Schuleinzugsbezirke einzuführen oder die Zügigkeit bestimmter Schulen zu begrenzen. Die freie Schulwahl der Eltern und Schüler darf durch solche Maßnahmen der Politik nicht eingeschränkt werden. Schüler aus dem örtlichen Umfeld einer Schule können zu einem gegebenenfalls nötigen Losverfahren bevorzugt werden.
  • Die Schulträger legen für jede Schule ein separates Budget für Bau- und Sanierungsvorhaben an. Baumaßnahmen führt der Schulträger nach Beschluss der Schule durch; die Schule kann zusätzliche Mittel aus dem eigenen Budget beisteuern. Die Höhe des Baubudgets muss nach transparenten Maßstäben festgelegt werden.
  • Die Schulträger sind verpflichtet, ausreichend Schulen für alle Schüler vorzuhalten. Das heißt, jeder Schüler muss mit den öffentlichen Verkehrsmitteln eine weiterführende Schule innerhalb von höchstens 60 Minuten erreichen können.
  • Die Schulträger sind für die Schülerbeförderung verantwortlich. Dabei ist die Schülerbeförderung kostenfrei bis einschließlich der 10. Klasse und für alle unter 16 Jahren, und zwar bis zur nächsten Schule eines bestimmten Angebots und auf jeden Fall innerhalb eines bestimmten Radius um den Wohnsitz, unabhängig von den Grenzen von Kommunen oder Kreisen.
  • Regionale Kooperationen zwischen Kommunen und Landkreisen bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger und der Schülerbeförderung werden unterstützt.

3. Lehrer in der autonomen Schule

Ob eine Unterrichtsstunde spannend oder langweilig, informativ oder unverständlich, Interesse weckend oder Verzweiflung hervorrufend ist, hängt maßgeblich vom Engagement und von den Fähigkeiten des Lehrers ab. Es ist daher für die Jungen Liberalen Niedersachsen unerlässlich, dass wir für alle Schulformen die besten Studenten finden und sie zu den besten Lehrern ausbilden wollen.

Wir fordern:

  • Lehrer werden in Deutschland nicht länger ohne finanzielle Einbußen verbeamtet.
  • Der Status und die Bezahlung von Lehrern muss unabhängig davon sein, an welcher Schulform sie unterrichten und welchen Ausbildungsweg sie abgeschlossen haben. Vielmehr ist die Bezahlung streng nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand zu gestalten, sodass zusätzliche Aufgaben und vorbereitungsintensive Klassen und Kurse angemessen bei der Bezahlung berücksichtigt werden.
  • Für Lehramtsstudiengänge wird ein bundeseinheitlicher Rahmen erarbeitet, der durch die Hochschulen mit konkreten Inhalten gefüllt wird. Lehramtsstudiengänge nach diesem Rahmen enden in allen Bundesländern mit dem gleichen Abschluss und werden auch in jedem Bundesland anerkannt.
  • Das Lehramtsstudium enthält neben der fachlichen Ausbildung eine umfassende Vermittlung von Didaktik und pädagogischer Psychologie. Außerdem werden ausführliche Praxisphasen an Schulen in das Studium integriert.
  • Da das Lehramt nicht mehr an eine konkrete Schulform geknüpft wird, müssen Lehramtsstudiengänge kein festgelegtes Profil aufweisen. Die Spezialisierung auf eine bestimmte Stufe oder ein bestimmtes Niveau kann auch durch eine entsprechende Modulwahl während des Studiums erfolgen.
  • Ein verpflichtender Eignungstest für Lehramtsstudenten soll Entwicklungspotentiale pädagogischer Fertigkeiten und die persönliche Eignung für den Umgang mit Kindern überprüfen. Das Ergebnis soll Studieninteressierte bei ihrer Entscheidung unterstützen und wird für die Vergabe der Studienplätze herangezogen.
  • An Hochschulen, die Lehramtsstudiengänge anbieten, muss ausreichendes Personal der Fachdidaktik in eigenständigen Einrichtungen vorhanden sein. Zur Finanzierung des Auf- oder Ausbaus solcher fachdidaktischer Zentren ist ein Programm aus Bundesmitteln anzulegen. Dabei ist auch die Möglichkeit vorzusehen, dass die Länder eigenständige Pädagogische Hochschulen für die Lehramtsausbildung einrichten.
  • Da die praktische Ausbildung der Lehrer Teil des Curriculums der Hochschulen wird, wird das Referendariat als separater Ausbildungsteil aufgegeben. Damit durch diesen Systemwechsel keine Einbußen bei der praktischen Ausbildung entstehen, ist die Regelstudienzeit des Lehramtsstudiums gegebenenfalls auf sechs Jahre zu erhöhen.
  • In den ersten Berufsjahren nehmen Lehrer an einem strukturierten mehrjährigen Mentoring-Programm teil, um nach Studienabschluss von erfahrenen Kollegen bei der Unterrichtsgestaltung und -evaluation begleitet zu werden.

4. Vergleichbarkeit auf Bundesebene

Wettbewerb ist ein wichtiger Motor für Innovation, auch in der Bildung. Wer sich vergleichen lassen muss, wird sich nicht auf alter Methodik ausruhen, sondern immer wieder neu Wege zur besten Bildung der Welt suchen. Diese Vergleichbarkeit muss aber auf der richtigen Ebene ansetzen: Im Vergleich der Schulsysteme der Bundesländer wird das Ergebnis doch primär durch die Haushaltslage beeinflusst, aber nicht durch pädagogische und didaktische Bemühungen. Sinnvoller Wettbewerb findet also vielmehr auf der Ebene der autonomen Schule ab, die sich unter fairen Rahmenbedingungen vergleichen lässt mit anderen Schulen in ganz Deutschland.

Wir fordern:

  • Für jede Jahrgangsstufe werden bundesweit einheitliche, schulformübergreifende Rahmenlehrpläne festgelegt. Diese formulieren die zu erlernenden Kompetenzen und Kenntnisse als Zielvorgaben, ohne eine konkrete Unterrichtsgestaltung vorzugeben.
  • Die autonome Schule setzt die Rahmenlehrpläne anhand ihres pädagogischen Profils in konkrete Lehrpläne um, die für die Gestaltung des Unterrichts an dieser Schule verbindlich sind.
  • Das Erreichen der Jahrgangsziele wird ab der vierten Klasse, in der achten und zehnten Klasse sowie für das Abitur durch bundesweite Vergleichstest überprüft. Diese sollten, zumindest in geringem Maße, in die entsprechende Note einbezogen werden. Die Vergleichstests sind fachbezogen; es wird getestet, ob die Schüler befähigt sind, die im Rahmenlehrplan vorgesehenen Kompetenzziele anzuwenden.
  • Die Vergleichstests in den Jahrgängen 4, 6 und 8 finden in drei Fächern aus verschiedenen Fächergruppen statt, die bei jedem Durchgang für jede Schule einzeln neu zufällig verteilt wird. So entsteht ein statistisches Gesamtbild des Bildungserfolges, den jede einzelne Schule erreicht. Diese Gesamtergebnisse pro Schule sind zu veröffentlichen.
  • Zum Abschluss des Jahrgangs 10 finden an allen Schulformen Realschulabschlussprüfungen statt, die zentral gestellt und einheitlich für alle Schulen in Deutschland sind. Der Hauptschulabschluss wird an allen Schulformen durch die Versetzung in den Jahrgang 10 ohne separate Prüfung erlangt.
  • Zum Abschluss der Gymnasialen Oberstufe finden an allen Schulformen Abiturprüfungen statt, die zentral gestellt und einheitlich für alle Schulen in Deutschland sind. Der bundesweite Rahmenlehrplan für die Gymnasiale Oberstufe wird nicht mehr differenziert nach den einzelnen Jahrgängen, sondern stets für die gesamte Dauer der Gymnasialen Oberstufe einer Prüfungskohorte erlassen.
  • Der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und das Abitur werden nach bundesweit einheitlichen Kriterien und mit einem bundesweit einheitlichen Verfahren zur Berechnung der Abschlussnoten vergeben.

5. Die Grundschule vor Ort

In den ersten vier Jahren der Schulbildung werden die wichtigsten Grundlagen für den späteren Verlauf der Schullaufbahn und das ganze Leben gelegt. Lesen, Schreiben und Rechnen, aber auch soziale Kompetenzen sind elementar für späteren Erfolg. Nach Auffassung der Jungen Liberalen Niedersachsen sind die Grundschulen deswegen in der schulpolitischen Debatte genauso zu berücksichtigen wie die weiterführenden Schulen. In Fragen der Schulautonomie, der Ausbildung und Bezahlung der Lehrer und dem freien Wahlrecht der Eltern dürfen sie nicht hinter anderen Schulformen zurückgestellt werden.

Wir fordern:

  • Nach dem Motto „Kurze Wege für kurze Beine“ sind Grundschulen auch bei niedriger Schülerzahl wohnortnah einzurichten. Unabhängig davon darf es aber auch für Grundschulen keine Schuleinzugsbezirke geben.
  • Die Grundschule dauert grundsätzlich vier Jahre.
  • Nach der vierten Klasse erhalten alle Schüler, auch die einer verlängerten Grundschule, eine Schullaufbahnempfehlung, die von der Klassenkonferenz beschlossen wird und einen anzustrebenden Schulabschluss auf Grundlage der Leistungen und des Unterrichtsverhaltens vorschlägt. Zusätzlich kann ein Vorschlag für eine vor Ort angebotene Schulform enthalten sein.
  • Die Grundschulen haben die Möglichkeit, die erste und zweite Klasse zu einer Einführungsstufe zusammenzufassen und gemeinsam zu unterrichten.
  • Ab der dritten Klasse werden Noten vergeben. In den ersten beiden Klassen obliegt die Entscheidung des Ob und Wie der Leistungsbeurteilung der Schule.
  • Der Schultag in der Grundschule umfasst mit Unterricht und unterrichtsergänzende Angebote mindestens fünf Stunden.
  • Jeder Schulträger muss ein Ganztagsbetreuungsangebot an den Schulen oder in geeigneter Erreichbarkeit vorhalten. Auch die außerschulische Ganztagsbetreuung erfüllt dabei einen pädagogischen Anspruch und unterliegt der Aufsicht der für die Schulen zuständigen Schulverwaltungen und Ministerien.
  • Die Einschulung in die Grundschule erfolgt im Alter zwischen 5 und 7 Jahren, nachdem in einer ärztlichen und pädagogischen Untersuchung die Schuleignung festgestellt worden ist. Zwischen 4 und 5 Jahren ist ein verpflichtender Sprachtest zu besuchen. Werden unterdurchschnittliche Kenntnisse der deutschen Sprache festgestellt, ist bis zur Einschulung eine verpflichtende Sprachförderung zu besuchen.
  • Ab der dritten Klasse wird an allen Grundschulen verpflichtend Englisch unterrichtet.
  • Sport sowie musisch-künstlerische und handwerklich-gestaltende Fächer sind ordentliche Schulfächer an Grundschulen.

6. Vielfältige weiterführende Schulen für vielfältige Schüler

Die Schülerinnen und Schüler in Deutschland haben ganz unterschiedliche Talente und Begabungen sowie ganz unterschiedliche Stärken und Schwächen. Ein Schulsystem, dass auf alle Schüler individuell eingehen möchte, scheitert, wenn sie dies mit starren Schulformen versucht. Stattdessen wollen die Jungen Liberalen Niedersachsen verschiedene Schulformen nebeneinander ermöglichen. Gemeinsam mit den individuellen pädagogischen Profilen, die sich die Schulen selbst geben, entsteht so ein vielfältiges Angebot für vielfältige Schüler.

Wir fordern:

  • Die Schulträger haben weiterführende Schulen so einzurichten, dass jeder Schüler Schulen mit einem gymnasialen Zweig zur Vorbereitung auf das Abitur, mit einem Zweig, der mit dem Realschulabschluss endet, und mit einem integrierten Gesamtschulzweig erreichen kann. Darüber hinaus sind die Schulträger bei der Wahl der einzurichtenden Schulformen frei.
  • Die Schullaufbahnempfehlung ist halb-verbindlich, d.h. der Schüler hat das Anrecht, einen entsprechenden Zweig einer weiterführenden Schule zu besuchen. Für den Besuch eines anderen als des empfohlenen Zweiges kann sich jeder Schüler bewerben.
  • Auf den weiterführenden Schulen gibt es keine unterschiedliche Behandlung zwischen Schülern mit passender und abweichender Schullaufbahnempfehlung hinsichtlich der Versetzung.
  • Gymnasiale Oberstufen, die nach zwei oder nach drei Jahren zum Abitur führen, bestehen gleichberechtigt nebeneinander. Bei der dreijährigen Oberstufe kann die zusätzliche 11. Klasse zur Streckung des Lehrplans auf ein zusätzliches Jahr sowie zur Wiederholung für die Oberstufe relevanter Methoden und Themen aus der Mittelstufe verwendet werden.
  • Die Schulträger haben Gymnasiale Oberstufen so einzurichten, dass jeder Schüler sowohl eine dreijährige als auch eine zweijährige Oberstufe erreichen kann. Gymnasiale Oberstufen können an Gymnasien oder an Gesamtschulen, aber auch als eigenständige Schulform oder als berufliche Gymnasien an berufsbildenden Schulen eingerichtet werden.
  • Alle Schüler, die eine Gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, müssen sich nach der Jahrgangsstufe 10 mit dem bestandenen Realschulabschluss um die Aufnahme in eine Gymnasiale Oberstufe bewerben. Das Ergebnis der Realschulabschlussprüfung, bezogen auf den Jahrgangsdurchschnitt (soziale Bezugsnorm), ist dabei das wichtigste Kriterium.
  • Berufliche Gymnasien bieten spezielle Profile mit besonderen Unterrichtsfächern an, unterliegen aber ansonsten den gleichen Regeln wie alle Gymnasiale Oberstufen.
  • Der allgemeinbildende Charakter des Abiturs ist zu erhalten. Im bundesweiten Zentralabitur sind Prüfungen aus jedem der Bereiche mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch, gesellschaftswissenschaftlich und sprachlich-musisch-künstlerisch-sportlich abzulegen. Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen bestehen ebenfalls für alle drei Bereiche. Innerhalb eines Bereichs sind alle Fächer gleich zu behandeln und keine konkreten Fächer vorzuschreiben, sondern dem Schüler die freie Wahl der Fächer aus jedem Bereich zu ermöglichen. Für die Hauptfächer des einheitlichen Fächerkanons gibt es unabhängig davon stets Belegungsverpflichtungen.
  • Ein individueller Anspruch des Schülers auf Bereitstellung eines bestimmten Faches oder Kurses an einer weiterführenden Schule besteht nicht. Die Kooperation zwischen weiterführenden Schulen, um auch für wenig nachgefragte Fächer Kurse anbieten zu können, wird unterstützt.

7. Inklusion

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich uneingeschränkt zu dem Recht von Menschen mit Behinderung auf eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gemeinschaft. Das Recht, als Kind mit Behinderung auf eine reguläre Schule eingeschult zu werden, muss also in jedem Fall gewährleistet werden. Gleichzeitig setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen aber auch für eine Wahlfreiheit ein zwischen gut auf Inklusion eingestellten Regelschulen und Förderschulen, die eine individuelle Betreuung in ganz anderem Umfang ermöglichen können.

Wir fordern:

  • Jedem Schüler mit Behinderung ist der Besuch einer regulären Grundschule oder weiterführender Schule zu ermöglichen. Dabei dürfen sie nicht auf bestimmte Schulen eingeschränkt werden, vielmehr dürfen sie ihre Schule im gleichen Rahmen wie alle anderen Schüler ihre Schule frei wählen.
  • Förderschulen aller Förderzweige sind eine sinnvolle Ergänzung der Schulstruktur auf allen Ebenen. Daher haben Schulträger die Möglichkeit, Förderschulen einzurichten.
  • Die Schulgebäude aller Schulformen sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
  • Inklusiv beschulte Kinder und Jugendliche sind bei der Finanzierung einer Schule besonders zu berücksichtigen, etwa indem sie bei der Berechnung des variablen Anteils des Schulbudgets doppelt berücksichtigt werden. Allen Schulen ist zu ermöglichen, sonderpädagogische Lehrkräfte und Sozialpädagogen einzustellen.
  • In den Lehramtsstudiengängen ist allen Lehramtsstudenten zu ermöglichen, vertiefende Kenntnisse in der Sonderpädagogik zu erwerben.

8. Reform der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat das Ziel, eine Vergleichbarkeit und Anerkennung der Schulsysteme der verschiedenen Bundesländer zu erreichen. Durch das Prinzip der Einstimmigkeit ist sie allerdings kaum in der Lage, tatsächliche Regelungen durchzusetzen, und beschließt stets nur einen Minimalkonsens. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher, zur Durchsetzung des Systems der autonomen Schule im bundesweiten Vergleich die Kultusministerkonferenz zu reformieren.

Wir fordern:

  • Die Arbeitsweise der Kultusministerkonferenz wird vollständig nach dem Vorbild der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz neu geregelt. Der Erlass verbindlicher Regelungen durch Mehrheitsbeschluss wird ermöglicht.
  • Die Kultusministerien der Länder wirken in der Kultusministerkonferenz zusammen, um gemeinsam die Rahmenlehrpläne zu erlassen und die Verleichstests, die zentralen Realschulabschlussprüfungen und die zentralen Abiturprüfungen durchzuführen.
  • Die Kultusministerkonferenz erlässt Grundsätze für die Ausbildung von Lehrkräften, die durch die einzelnen Länder und Hochschulen in konkreten Lehramtsstudiengängen umgesetzt werden.