Leben. Lernen. Forschen.

I. Leben

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, dass alle Studenten an niedersächsischen Hochschulen gut und preiswert leben können. Wir setzen uns besonders dafür ein, dass jeder Mensch, unabhängig von sozialer Herkunft und dem Geldbeutel der Eltern studieren kann. Hierfür sind günstige Wohnungen und ein großes Angebot an Mensen mit preiswerten Gerichten erforderlich.

A. Studentenwerke

Die Studentenwerke leisten einen großen Beitrag für das Leben von Studenten in Niedersachsen. Es ist daher wichtig, dass sie bei ihrer Arbeit keine Hindernisse in den Weg gelegt bekommen. Eine Frauenquote in Verwaltungsgremien stellt ein solches Hindernis dar und ist daher abzulehnen.

Wir setzen uns für eine robuste Grundfinanzierung der Studentenwerke aus staatlichen Mitteln ein. Wir setzen uns für eine stärkere staatliche Finanzierung der Studentenwerke ein. Nur so kann Chancengerechtigkeit gewährleistet werden. Es ist nicht gerecht, dass alle Studenten mit ihren Beiträgen die günstigen Mieten der Studentenwohnheime mitfinanzieren, egal ob sie das Angebot nutzen. Deshalb muss es ein Austrittsrecht für Studenten geben. Nur wer das System nutzt, soll es auch mitfinanzieren.

Ein effizienter Einsatz der staatlichen Mitteln, sodass diese den Studenten zu Gute kommen und nicht in Verwaltungen versickern, ist sicherzustellen. So müssen nicht alle Aufgaben zwangsweise vom Studentenwerk erfüllt werden. Wir möchten, dass die Studentenwerke hauptsächlich eine koordinierende Funktion übernehmen. Sie sollen in Zukunft die einzelnen Angebote ausschreiben und für die Verteilung der staatlichen Finanzierung verantwortlich sein. Gerade beim Bau von Wohnheimen und dem Betrieb von Mensen ist dieses System geeignet. Es muss eine effektive Kontrolle der Arbeit der Studentenwerke durch die Studenten gegeben sein. Die derzeitige paritätische Besetzung von Gremien der Studentenwerke ist dabei beizubehalten.

B. Unterstützung durch die Hochschule

Das Studium ist heute nicht mehr nur Abiturienten vorbehalten, es gibt immer mehr Möglichkeiten für beruflich qualifizierte auch zu studieren. Dies stellt neue Anforderungen an die Hochschulen. Wenn die Studenten mitten im Leben stehen, muss die Hochschule sie dabei unterstützen.

Als staatliche Einrichtung muss sie, auch für ihre Mitarbeiter, bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorangehen. In guter Erreichbarkeit von Hochschulstandorten müssen ausreichend Kindertagesstätten vorgehalten werden, um studierenden Eltern und Mitarbeitern mit Kund eine hochschulnahe Kinderbetreuung zu ermöglichen. Gegebenenfalls sollen diese Kindertagesstätten durch die Hochschulen oder die Studentenwerke betrieben werden. Dabei sind die Betreuungszeiten flexibel zu gestalten, um den besonderen zeitlichen Anforderungen eines Studiums bzw. einer wissenschaftlichen Karriere gerecht zu werden.

Das Studium muss allen Menschen offen stehen, ein Beratungsangebot der Hochschule für Menschen die mit körperlichen, finanziellen oder geistigen Problemen zu kämpfen haben ist dafür sehr wichtig. Gerade bei Fragen der Finanzierung des Studiums ist es Aufgabe der Hochschulen und Studentenwerke, Möglichkeiten aufzuzeigen und Hilfestellung zu bieten. Auch für die Vermittlung an weiterführende Hilfeangebote können Hochschulen und Studentenwerke zuständig sein.

C. Studentische Selbstverwaltung

Da die verfasste Studentenschaft über die Beiträge aller Studenten finanziert wird, muss Hauptaufgabe der studentischen Gremien sein, Services für die Studenten zu bieten. Es ist nicht Aufgabe des gewählten Parlaments und des AStAs die Studenten in irgendeiner Weise ideologisch zu schulen und dafür deren Geld zu verschwenden. Sämtliche Veranstaltungen und Angebote der studentischen Selbstverwaltung müssen weltanschaulich neutral sein und dürfen keine allgemeinpolitischen Aussagen unterstützen oder ablehnen.

Deshalb sollen die Gelder der Studentenschaft in Zukunft stärker an die verschiedenen Hochschulgruppen gegeben werden. Diese können dann passende Angebote für die Studenten schaffen.

Wichtig ist uns allerdings, dass Studenten, die all dies nicht in Anspruch nehmen wollen, aus der verfassten Studentenschaft austreten können. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig die Studentenvertreter aller niedersächsischer Hochschulen mit den Verkehrsunternehmen ein niedersächsisches Semesterticket verhandeln. Dadurch, dass nicht mehr jede Studentenschaft einzeln ein Semesterticket verhandeln muss, können deutlich bessere Konditionen bei gleichzeitig größerem Geltungsbereich erzielt werden. Außerdem müssen Studenten dann nicht mehr zur Teilnahme am Semesterticket gezwungen werden, vielmehr kann jeder selbst entscheiden, ob er sich am Semesterticket beteiligen möchte.

Langfristig fordern die Jungen Liberalen eine deutliche Reduzierung im bestehenden System der verfassten Studentenschaft. Die studentischen Organe, wie Studentenparlament, AStA, Fachschaftsrat und Fachschaftsparlament, sind aufzulösen. Wie bisher werden studentische Vertreter in den Kollegialorganen von Hochschulen, Fakultäten und Fachbereichen von den jeweiligen Studierenden gewählt. Studentische Vertreter in weiteren Gremien wie Studienkommissionen oder Gremien der Studentenwerke werden durch diese gewählten Studentenvertreter bestimmt. Zur gesellschaftlichen, kulturellen und studienbegleitenden Selbstorganisation des Studentenlebens unterstützen die Jungen Liberalen die Gründung von allgemeinen Studierendenverbänden nach dem Vorbild der Schweiz, deren Mitgliedschaft den Studierenden frei steht, die studentischen Initiativen und deren Finanzierung koordinieren und neben den gewählten studentischen Vertretern Ansprechpartner der Hochschule in Studienfragen sind.

Die Studentenschaft muss das Recht haben ihre Anliegen an universitären Gremien heranzutragen, wenn ein Quorum von 15% erreicht wird müssen sich die Gremien hochschulöffentlich mit dem Thema auseinandersetzen.

So wichtig die Studentenschaft für die Hochschule auch ist, ein Vetorecht bei Personalentscheidungen darf den Studenten nicht gewährt werden. In den Gremien in denen über Forschung entschieden wird, müssen auch Forscher eine Entscheidungsmehrheit haben. In Gremien die über die Lehrinhalte und die Lehre allgemein entscheiden müssen Lehrende und Studenten zu gleichen Teilen beteiligt werden.

D. BAföG

Gerade für Studenten mit geringen finanziellen Möglichkeiten ist das BAföG die einzige Chance zu studieren. Wir setzen uns dafür ein, dass das BAföG unabhängig vom elterlichen Einkommen oder Vermögen ausgezahlt wird. Die Rückzahlungsobergrenze von 10000€ bleibt bestehen. Das BAföG soll dann eine Mischung aus Darlehen und Sozialleistung sein. Die BAföG-Regeln müssen gelockert werden. BAföG-Zahlungen sollen nicht direkt nach dem Ende der Regelstudienzeit eingestellt werden, stattdessen sollen Studenten die Möglichkeit haben, ein oder zwei Semester länger als die Regelstudienzeit mit BAföG-Förderung zu studieren.

E. Stipendien

Besonders für hochbegabte und besonders Engagierte ist ein Stipendium eine Möglichkeit das Studium zu finanzieren. Hierfür bieten politische und auch andere Stiftungen einen wichtigen Beitrag.

Auch das Deutschlandstipendium kann ein vernünftiger Beitrag sein. Forderungen nach seiner Abschaffung lehnen die Jungen Liberalen ab. Wir sehen jedoch dringenden Veränderungsbedarf. Die Auswahlverfahren müssen transparenter und die Verwaltungs- und Werbekosten niedriger gestaltet werden.

II. Lernen

Die Lehre ist neben der Forschung die wichtigste Aufgabe der Hochschule. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es in Niedersachsen die beste Hochschulbildung gibt.

A. Bologna-Prozess

Die Jungen Liberalen stehen hinter den Zielen des Bologna-Prozess, sehen bei der Umsetzung aber noch großen Handlungsbedarf. Insbesondere die Verschulung vieler Studiengänge muss zurückgefahren werden. Den Studienkommissionen sind mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Studienangeboten zu geben. Um den Notendruck zu reduzieren und so eine intensivere Beschäftigung mit Studienthemen zu ermöglichen, sind Regelungen zur Streichung von Noten oder unbenotete Module einzuführen. Um mehr Spielraum zur Bildung nach eigenem Interesse zu ermöglichen, sind weniger Module verpflichtend zu belegen und zumindest in vielen Bereichen verschiedene alternative Veranstaltungen zur Auswahl zu stellen. Strikte Regelstudienzeiten sind abzuschaffen, stattdessen soll Studenten ermöglicht werden, Veranstaltungen nach eingenem Ermessen auf drei oder vier Jahre Bachelor verteilt zu belegen. Bereiche für Schlüsselkompetenzen und Studium Generale sind nicht durch die Pflicht zum Besuch fachspezifischer Veranstaltungen zu blockieren, sondern sollen einen tiefen Einblick in verschiedene Disziplinen ermöglichen.

Die Anerkennung von Studienleistungen ausländischer Hochschulen oder bei einem Hochschulwechsel innerhalb Deutschlands muss weiter verbessert werden. Insbesondere sind objektive Regelungen zur Anerkennung und Notenumrechnung zu erarbeiten und auch anzuwenden.

Die Jungen Liberalen unterstützen einen weiteren Ausbau des Erasmus-Programms und des Auslands BAföG, und sprechen sich für die Beibehaltung des Stipendiencharakters dieser Maßnahmen aus.

Anwesenheitspflichten in Vorlesungen lehnen wir entschieden ab. Es kann aber in allen Disziplinen Veranstaltungsarten geben, die eine Anwesenheit von Studenten zwingend voraussetzen. Es ist daher ein klares Kriterium zu entwickeln, dass Vorlesungen und Seminare unterscheidet und so unterbinden kann, dass Vorlesungen zur Durchsetzung einer Anwesenheitspflicht als Seminare deklariert werden. Das Angebot und die Nachfrage nach Master-Studienplätzen ist in den verschiedenen Disziplinen sehr unterschiedlich. Insbesondere müssen auch Unternehmen der Wirtschaft noch weiter Erfahrungen sammeln zur Eignung von Bachelor-Absolventen für das Berufsleben. Wir wollen, dass Bachelor-Absolventen gut informiert die Entscheidung treffen können, direkt in den Beruf einzusteigen oder ein weiterführendes Master-Studium aufzunehmen. Dazu sollen die Hochschulen rechtzeitig vor Abschluss informieren.

Die Jungen Liberalen unterstützen es, dass Studenten sich in Master-Studiengängen auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren können, und sehen deswegen kein grundsätzliches Problem in der zunehmenden Zahl spezialisierter Master-Programme. Solange ein Master-Studiengang wissenschaftlichen Anforderungen genügt und Gelegenheit zum Kontakt mit benachbarten Fachgebieten, etwa im Bereich der Schlüsselkompetenzen oder des Studium Generale, gibt, kann er unterstützt werden. Wir fordern daher die Abschaffung solcher Zugangsbeschränkungen durch die Hintertür, konkret dürfen sich Beschränkungen nur noch an den Studiengängen im allgemeinen, an der erforderlichen Gesamt-Creditzahl und der Abschlussnote orientieren. Ausgleichsmöglichkeiten wie etwa Elternzeit, Zivil- bzw. Wehrdienst oder Berufszeit bleiben bestehen.

Nach dem Erreichen des Bachelors stellt sich für viele die Frage nach einem Masterstudiengang. Viele Hochschulen konstruieren die Zugangsvoraussetzungen für Master-Studiengänge um die Inhalte ihrer eigenen Bachelor-Studiengänge herum, um den Zugang für externe Bewerber zu erschweren. So werden beispielsweise bestimmte Creditzahlen in ausgewählten Fachgebieten gefordert, die speziell nur im eigenen Curriculum erreicht werden. Wir fordern daher, dass die Absolventen, die an ihrer Hochschule bleiben wollen, ein Vortrittsrecht gegenüber Bewerbern anderer Hochschulen haben. Ein Mittel wäre eine Quotierung der Plätze, bei der 25% der Masterplätze für Absolventen der jeweiligen Hochschule reserviert sind.

B. Finanzierung der Lehre

Im Moment werden noch durchschnittlich 90% der Hochschule allein vom Staat finanziert. Der Löwenanteil von 80% wird dabei von den Ländern und lediglich 10% vom Bund getragen. Seit Jahren stagnieren die staatlichen Investitionen, während die Drittmittel sich mehr als verdoppelt haben. Die vom Bologna-Prozess am meisten betroffene Lehre erhält, aber im Gegensatz zur Forschung kaum Drittmittel. In manchen Studiengängen können Drittmittel einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Der Staat muss die Lehre weiterhin finanzieren, aber wo Drittmittel zur Verfügung stehen müssen diese auch genutzt werden.

Die ersatzlose Streichung der Studiengebühren sehen wir kritisch. Zwar lehnen Junge Liberale Studiengebühren während des Studiums ab. Wir stehen stattdessen dafür, dass alle Hochschulen eine der folgenden Möglichkeiten nutzen:

* Im Sinne einer “Graduate Tax” muss ein Absolvent, nachdem er den Abschluss erreicht hat und einen Arbeitsplatz gefunden hat, dann einen Teil seines Einkommens an die Fakultät zahlen. So wird niemand während des Studiums belastet, aber die Fakultäten müssen nicht auf wertvolle Mittel verzichten, die bspw. länger Öffnungszeiten der Bibliotheken ermöglichen, auch die Studentenwerke sollen davon profitieren. Die Höhe der Abgabe ist von der jeweiligen Fakultät festzulegen.
* Im Sinne nachgelagerter Studiengebühren sollen Studenten dann belastet werden, wenn sie ihr Studium abgeschlossen haben, im Berufsleben angekommen sind und ein festes Einkommen haben. Die Höhe der Studiengebühren ist pro Semester durch die Fakultäten festzulegen, eine gesetzliche Höchstgrenze ist einzuführen. Die ratierliche Zahlweise der Studiengebühren wird individuell von den Hochschulen festgelegt. Die Hochschulen werden verpflichtet, jedem Studieninteressierten geplante Veränderungen der Höhe der Gebühren für die Regelstudienzeit vor der Immatrikulation transparent darzustellen.

C. Verbesserung der Lehre

Die beste Hochschulbildung der Welt kann nur gelingen, wenn die Lehre an niedersächsischen Hochschulen ständig verbessert wird. Nur durch einen ständigen Prozess des Feedbacks und des Austausches zwischen Studenten und Lehrende kann eine gute Lehre gewährleistet werden. Die Bedingungen bei Vorlesungen müssen verbessert werden, es braucht ausreichende Kapazitäten um die immer weiter steigend Zahl an Studenten zu verkraften. Dies schließt nicht nur eine Modernisierung der bestehenden Gebäude, sondern auch den Neubau von Gebäuden ein. ProfessorInnen und andere DozentInnen müssen berufsbegleitend regelmäßig didaktisch geschult werden. Solche Schulungen sind besonders wirksam, wenn sie ergänzt werden durch gegenseitige Vorlesungsbesuche von DozentInnen mit Feedback, der Besprechung von Vorlesungsaufzeichnungen in der Schulung und der regelmäßige Austausch über Lehrererfahrungen unter DozentInnen. Außerdem fordern wir, dass grundsätzlich alle Lehrveranstaltungen durch die Teilnehmer evaluiert werden. Zusätzlich sollen Vorlesungen durch unabhängige Fachdidaktiker unangekündigt besucht werden, um den Lehrenden so weiteres Feedback für ihre Vorlesungsgestaltung zu geben. Wir halten die Freiheit der Lehre für richtig. Es kann aber vorkommen, dass Lehrende den inhaltlichen und didaktischen Anforderungen der Lehre nicht gerecht werden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Hochschulen ihre Studierende vermehrt auf die Möglichkeit hinweisen, sich im Falle einer schlechten Lehre an das zuständige Hochschulpersonal zu wenden. In einem solchen Fall kann das Hochschulpersonal eine Evaluation der Lehrveranstaltung (z.B. durch eine Online-Befragung) durchführen. Bestätigen die Ergebnisse der Evaluation Probleme des Lehrbetriebs, kann eine hochschuleigene Ombudsperson eingesetzt werden, die eine Konfliktlösung durch sukzessive Eskalationsstufen erarbeitet.

D. Zugangsvoraussetzungen

Die Jungen Liberalen setzen sich für transparente und faire Zugangsvoraussetzungen zum Studium ein. Es soll weiterhin Sache der Hochschule sein, wen sie zu welchen Bedingungen aufnimmt. Ein besonders geeignetes Mittel ist dafür ein studienspezifischer Aufnahmetest, der unabhängig von Noten die Eignung eines jeden Bewerbers prüft. 20% der Studienplätze müssen aber generell nach der Abiturnote vergeben werden. Es muss auch beruflich qualifizierten der Weg zum Hochschulstudium geöffnet werden, über diese Möglichkeiten müssen die Hochschulen stärker informieren. Es kann nur von Vorteil sein, wenn beruflich qualifizierte nach ihrem Abschluss ein ergänzendes Studium aufnehmen.

E. Fachhochschulen und private Hochschulen

Die Fachhochschulen ergänzen das System der eher grundlagenorientierten Hochschulen durch eine eher anwendungsorientierte Lehre und Forschung. Durch den Bologna-Prozess verschwimmen allmählich die Grenzen zwischen klassischen Hochschulen und Fachhochschulen. Nichtsdestotrotz sprechen wir uns für den Erhalt der Fachholschulen aus, die auch weiterhin führend sind beim Angebot von Studiengängen mit hohem Praxisbezug und der Vernetzung mit regionalen Unternehmen der Wirtschaft. Dass forschungsstarke Fachhochschulen zunehmend mit Hochschulen um die besten Studenten konkurrieren, kann für beide Seiten nur belebend sein.

Private Hochschulen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Bildungslandschaft. Sie müssen die gleichen Anforderungen an Lehre und Forschung erfüllen um gleichwertige Abschlüsse zu gewährleisten. Sie müssen aber in der Ausgestaltung der Studiengänge und Lehrveranstaltungen freier sein, als staatliche Hochschulen. Der Wissenschaftsrat muss über die Vergleichbarkeit von Lehrinhalten und der damit verbundenen Verleihung von Abschlüssen entscheiden.

F. Digitalisierung der Lehre

Die rasante Entwicklung der digitalen Medien bietet Hochschulen immer neue Möglichkeiten zur Gestaltung der Lehre. Dabei bietet die Digitalisierung von Lehrveranstaltung nicht nur mehr Flexibilität für Studenten und erleichtert so gerade den Hochschulzugang für Menschen mit Einschränkungen, sondern hat auch das Potential, unaufwändig Weiterbildung auf Hochschulniveau für Menschen außerhalb der Hochschule und in der ganzen Welt zu ermöglichen.
Wir wollen deswegen die Möglichkeiten der Digitalisierung stärker in der Lehre nutzen. Die Videoaufzeichnung von Vorlesungen soll ausgeweitet und mehr rein digitale und interaktive Lehrveranstaltungen wie Webseminare angeboten werden. Nach dem Vorbild der Virtuellen Hochschulen Bayern soll eine gemeinsame Einrichtung aller niedersächsischen Hochschulen gegründet werden, die den Austausch des technischen KnowHows und der Erfahrungen mit digitaler Lehre koordiniert und die Möglichkeit schafft, dass alle niedersächsischen Studenten digitale Lehrveranstaltungen aller niedersächsischer Hochschulen belegen und sich, insbesondere im Schlüsselkompetenz- und Studium-Generale-Bereichen, anrechnen lassen können. Langfristig ist anzustreben, auf diese Weise die digitale Lehre aller deutschen Hochschulen zu vernetzen. Weiterhin soll stärker die Möglichkeit genutzt werden, bereits vorhandene digitale Lehrangebote kostenfrei der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dadurch können Hochschulen einen großen Beitrag zum berufsbegleitenden und lebenslangen Lernen außerhalb strukturierter Bildungsprogramme leisten.

G. Sprache

Das Lernen und Denken der meisten Menschen in Deutschland vollzieht sich auf Deutsch. Viele Menschen können nur in ihrer Muttersprache ihre vollen intellektuellen Fähigkeiten ausschöpfen. Gleichzeitig befindet sich Deutschland in einem Prozess der zunehmenden Internationalisierung und gerade in der Wissenschaft ist die Fähigkeit zum Austausch über Forschungsinhalte in englischer Sprache von grundlegender Bedeutung.

Nichtsdestotrotz sprechen wir uns dafür aus, dass Bachelor- und Master-Studiengänge an deutschen Hochschulen grundsätzlich auf Deutsch angeboten werden. So ermöglichen wir Menschen aus Deutschland die bestmögliche Hochschulbildung. Den Hochschulen steht es weiterhin frei, besondere Studienangebote auch in anderen Sprachen anzubieten.

III. Forschen

Forschung ist Fortschritt, deshalb setzen sich die Jungen Liberalen für eine freie Forschung an niedersächsischen Universitäten ein.

A. Forschungsfinanzierung

Um die Freiheit der Forscher zu gewährleisten, brauchen Hochschulen eine solide staatliche Grundfinanzierung, damit wissenschaftliche Erkenntnisse frei von jedem Einfluss externer Geldgeber gewonnen werden können. Dies gilt gleichermaßen für grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung. Die zusätzliche Nutzung von Drittmitteln ist sinnvoll, darf aber die Wissenschaftler nicht vom Forschen abhalten. Insbesondere bei staatlichen Drittmittelprojekten, also etwa Projektförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft oder die Europäische Union, ist zu evaluieren, ob die Verfahren zur Auswahl und Begleitung wissenschaftlicher Projekte nicht zu bürokratisch und aufwänidg gestaltet sind.

B.Forschungsfreiheit

Für den Erfolg von Forschung ist die Forschungsfreiheit unerlässlich. Deshalb setzen sich die Jungen Liberalen gegen eine Zivilklausel und gegen jegliche andere Einschränkung der Forschungsfreiheit ein. Eine reine Informationspflicht über die Beteiligung der Bundeswehr oder von Rüstungskonzernen bleibt davon ausgeschlossen.

Wir wenden uns gegen staatliche Eingriffe bei der Forschung, sei es Stammzellenforschung oder Gentechnik. Es ist nicht die Pflicht des Staates den Hochschulen vorzuschreiben, was sie erforschen dürfen und was aus politischen Gründen unerwünscht sein könnte.

C. Promotion

Die Promotion bescheinigt die Fähigkeit zu selbstständigem, wissenschaftlichem Arbeiten. Dabei ist besonders das selbstständige Arbeiten zu betonen, Plagiate und schlechte wissenschaftliche Arbeit dürfen in niedersächsischen Hochschulen keinen Platz haben. Wir wollen, dass die besten Absolventen eines jeden Studienfachs die Möglichkeit haben, mit einer Promotion eine wissenschaftliche Karriere beginnen. Die Hochschulen sollten Informationsveranstaltungen zu Promotionsmöglichkeiten durchführen und auch die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion selber festlegen. Wir möchten es auch forschungsstarken Fachbereichen von Fachhochschulen ermöglichen ein selbstständiges Promotionsrecht zu erhalten. Es muss Aufgabe der Universität sein festzulegen welche speziellen Voraussetzungen sie an Promotionswillige stellt. Zwischen Promovierendem und Betreuer muss eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten, aller Partner, während der Promotionszeit geschlossen werden. Diese ist durch den Promotionsausschuss zu legitimieren.

Promovierende, die als akademische Mitarbeiter oder im Rahmen der strukturierten Promotion in Forschung, Verwaltung und/oder Lehre arbeiten, ist vertraglich und faktisch genügend Freiraum zu gewähren, um in einem angemessenen Zeitraum von in der Regel 3 bis 4 Jahren die Promotion abschließen zu können. Lehrverpflichtungen erfolgen in einem Umfang, der Vor- und Nachbereitung angemessen berücksichtigt. Arbeitsverträge von Promovierenden sollen nicht unter drei Jahren befristet werden.

Die Betreuung soll, wenn möglich, von der Bewertung getrennt sein. Die Auswahl der externen Gutachter wird durch die Fachbereiche und Fakultäten individuell geregelt.

Der Doktorgrad ist kein Namenszusatz, er soll zukünftig nicht mehr in den Personalausweis aufgenommen werden.

Wir setzen uns für eine Reform der medizinischen Promotion ein. Spätestens seitdem die Europäische Union den deutschen Doktor der Medizin nicht mehr als gleichwertig mit einem wissenschaftlichen Doktorgrad anerkennt, ist die fehlende wissenschaftlichen Qualität in vielen medizinischen Promotionen offensichtlich. Eine Promotion der Medizin soll ausschließlich nach Abschluss des Medizinstudiums beginnen dürfen und muss wissenschaftlichen Standards, wie in allen anderen Disziplinen, genügen. Insbesondere muss daher strengerals bisher bei der Begutachtung von medizinischen Doktorarbeiten der wissenschaftliche Gehalt überprüft werden.

D. Karriere in der Wissenschaft

Eine Karriere in der Wissenschaft beginnt mit der Promotion und mündet nach vielen verschiedenen Positionen für einige wenige Wissenschaftler in einer Professur. Gleichsam könnte Forschung aber auch nicht funktionieren ohne die vielen Doktoranden und Post-Docs. Im internationalen Vergleich aber sind die Arbeitsbedingungen für Wissenschaftler, die noch keine Professur erreicht haben, oftmals prekär, sodass Deutschland viele gute Nachwuchswissenschaftler an das Ausland verliert. Wir wollen die wissenschaftliche Karriere attraktiver und familienfreundlicher gestalten. Befristungen in der Wissenschaft sind ein notwendiges Mittel beim Umgang mit den begrenzten Finanzmitteln. Nichtsdestotrotz muss die völlige Zügellosigkeit bei der Kettenbefristung von Wissenschaftlern eingeschränkt werden. So sollen Befristungen grundsätzlich nicht unterhalb der zu erwartenden Projektdauer, die sich entweder nach der Dauer der damit verbundenen Qualifizierungsmaßnahme oder gerade bei Drittmittelprojekten an der Gesamtdauer dieses Projekts richtet, ausgesprochen werden. Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter werden nicht mehr befristet beschäftigt. Die Begrenzung von befristeter Anstellung eines Wissenschaftlers an der selben Hochschule auf höchstens 12 Jahre is aufzuheben.

Die Möglichkeiten in der Wissenschaft voranzukommen, sind auszuweiten. Neben dem klassischen Weg der Habilitation sind Juniorprofessuren und Nachwuchsforschergruppen auszubauen. Diese ermöglichen Nachwuchswissenschaftlern schon früh, selbstständig zu arbeiten und zu forschen. Bei allen Modellen müssen Tenure-Tracks ermöglicht und so die Aussicht auf eine unbefristete Anstellung bei erfolgreicher Wissenschaftstätigkeit gegeben werden. Zusätzlich fordern wir die Einführung einer neuen Dozenten-Position, die unbefristet vergeben wird und im Vergleich zur Professur eine hohe Lehrverpflichtung und nur eine geringere Forschungstätigkeit vorsieht.

Die Exzellenzinitiative ist ein Erfolgsmodell der Förderung in Deutschland. Wir fordern daher, die Exzellenzinitiative um weitere Förderrunden zu ergänzen und ihre Konzeption nicht wesentlich zu ändern. Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen dafür aus, dieses erfolgreiche Instrument auch auf die Lehre anzuwenden, und fordern daher die Einrichtung einer separaten, unabhängigen Exzellenzinitiative für die Lehre.

ProfessorInnen und andere wissenschaftliche Mitarbeiter sollen nicht mehr verbeamten werden.

Offene Grenzen

Im 21. Jahrhundert leben wir in einer zunehmend globalisierten Welt. Immer mehr Themen können nur international behandelt werden, jeden Tag werden neue internationale Abkommen und Kooperationen vereinbart. Die Märkte für Waren, Dienstleistungen und Kapital öffnen sich immer weiter, es werden Freihandelsabkommen verhandelt und Schutzzölle abgebaut.

Vor diesem Hintergrund setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen langfristig für die weltweite Personenfreizügigkeit, also die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, nach europäischem Vorbild (gem. AEVU und der Europäischen Grundrechtscharta) ein. Konkret fordern wir, dass die Bundesrepublik Deutschland sukzessive wechselseitige Verträge mit Drittstaaten schließt, die die Rechte und Pflichten der Personenfreizügigkeit regeln. Eine einseitige Gewährung der Personenfreizügigkeit gegenüber Drittstaaten lehnen wir jedoch ab. Es muss einem Menschen möglich sein, in einem Land seiner Wahl zu leben und zu arbeiten. Menschen, die in ihren Herkunftsländern unter Armut, Verfolgung oder Krieg leiden, darf es nicht erschwert werden, von dort auszuwandern und ihr Glück anderswo zu finden. Dabei darf auch der Grund der Migration keine Rolle spielen. Ob ein Mensch vor politischer oder rassistischer Verfolgung, Krieg oder Bürgerkrieg flieht, oder einfach nur hofft, in seiner neuen Wahlheimat ein besseres Leben führen zu können, darf aus liberaler Sicht die aufnehmende Gesellschaft nicht interessieren.

Oberstes Ziel liberaler Politik ist es, dass jeder Mensch nach seiner Façon glücklich werden kann. Dazu muss auch gehören, dass man sich den Wohn- und Arbeitsplatz frei aussuchen kann. Innerhalb Deutschlands und Europas ist dies schon so gut wie problemlos möglich. Konsequent kann es jedoch nur sein, die Grenzen Schritt für Schritt weiter zu öffnen und so die weltweite Arbeitnehmerfreizügigkeit zu erreichen.

Jedem Menschen soll es möglich sein, in jedes Land zu reisen, dort zu arbeiten, zu wohnen oder am Geschäftsleben teilzunehmen. Dieses Recht sollte nur aus schwerwiegenden Gründen beschränkt werden dürfen. Solche liegen z.B. vor, wenn von der einreisenden Person kriminelle oder sogar terroristische Aktivitäten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Im Zuge dessen fordern die Jungen Liberalen eine Beweislastumkehr: Derjenige, der Freiheit und Freizügigkeit beschränken will, muss dies begründen, nicht derjenige, der seine Freiheit nutzen möchte.

Bei der Einführung der offenen Grenzen darf es zudem nicht um den Nutzen der aufnehmenden Gesellschaft gehen. Jemandem seine Freiheit und Freizügigkeit zu ermöglichen ist keine Frage des Eigennutzes. Genau wie das Recht auf freie Meinungsäußerung bedarf auch der Gebrauch der Arbeitnehmerfreizügigkeit grundsätzlich keiner besonderen Begründung. Jeder Mensch – egal ob Inländer oder Ausländer – sollte die gleichen Grundrechte und –freiheiten genießen.

Dabei ist es prinzipiell nicht relevant, dass andere Nachteile zu befürchten haben könnten. Jeder in- oder ausländische Unternehmer, der von seiner wirtschaftlichen Freiheit Gebrauch macht und beispielsweise ein neues Unternehmen gründet, verursacht möglicherweise Nachteile für seine Konkurrenten. Wir gewähren ihm diese Freiheit grundsätzlich trotzdem – und das gleiche Prinzip muss auch auf Arbeitnehmer Anwendung finden. Wirtschaftliche Freiheit darf nicht nur für Unternehmer gelten, sondern muss auch Arbeitnehmer einschließen.

Gleichzeitig stehen für uns Liberale das Konzept der offenen Grenzen und ein aufgeblähter Sozialstaat im gegenseitigen Widerspruch zueinander. Für Liberale sollte es primär darum gehen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Offene Grenzen könnten nicht nur einerseits zu größeren finanziellen Belastungen für einen überdimensionierten Wohlfahrtsstaat führen. Andererseits besteht auch die Gefahr, dass das Sozialsystem von immer mehr Menschen zum Bestreiten ihres Lebensunterhaltes genutzt wird. Diesen Lebensentwurf wollen wir als Liberale nicht fördern. Daher kommt für uns ein automatischer Sozialanspruch mit der Einwanderung nicht in Frage.

Wenn wir uns zwischen einem großzügigen Sozialstaat und offenen Grenzen entscheiden müssen, fällt dies den Jungen Liberalen denkbar einfach: Wir wollen lieber die Grenzen öffnen und allen Menschen Chancen auf ein Leben in Freiheit, Frieden und Selbstbestimmung ermöglichen und dafür den ohnehin wenig nachhaltigen Wohlfahrtsstaat auf ein lebensnotwendiges Maß reduzieren. Es ist zynisch, Menschen, die auf der Suche nach einem besseren Leben zu uns kommen (vulgo „Armuts- oder Wirtschaftsmigranten“), den Zuzug nach Deutschland oder Europa zu verweigern, weil sonst der Sozialstaat überlastet würde. Wer den Wohlfahrtsstaat ausbauen will, indem er die Ärmsten der Welt ausweist und ausschließt, handelt alles andere als sozial!

Trotzdem sollen natürlich auch Zuwanderer durch Erwerbsarbeit und Beitragszahlung in die Sozialversicherungen Ansprüche und Absicherungen erwerben können. Daher fordern wir, dass ein Zuwanderer dann einen Sozialanspruch erwirbt, wenn er mindestens drei Jahre in das eines Landes eingezahlt hat. Zudem sollte der Anspruch auf Sozialleistungen nur solange gelten, wie der Lebensmittelpunkt der Zuwanderer in Deutschland liegt.

Beamtentum Überdenken

Die Jungen Liberalen fordern, das Beamtentum in denjenigen Bereichen durch Angestelltenverhältnisse zu ersetzen, in denen eine Abschaffung des Beamtentums nicht die Funktionsfähigkeit des Staates einschränken würde.

Die Abschaffung des Beamtentums soll – abgesehen von rein administrativen Tätigkeiten – nicht für folgende Bereiche gelten:

  1. Richter, Staatsanwälte, Justizvollzugsbeamte
  2. Polizeivollzug
  3. Auswärtiger Dienst
  4. Bundesnachrichtendienst
  5. Bundeswehr
  6. Verfassungsschutz
  7. Zoll
  8. Finanzbeamte

Änderung der Satzung – Ombudsperson

Füge in § 5 I:

– die Wahl einer Ombudsperson

Füge nach § 9 einen neuen § 10 ein:

§ 10 Ombudsperson

(1) Die Ombudsperson wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie darf kein Wahlamt nach dieser Satzung innehaben oder Vorsitzender solcher Gremien im Landtag sein, die sich mit der politisch-programmatischen Arbeit befassen.
(2) Die Ombudsperson prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse der Landeskongresse durch den Landesvorstand und den erweiterten Landesvorstand und legt hierzu jedem Landeskongress eine Übersicht vor. Die Ombusdsperson kann an Sitzungen des geschäftsführenden und erweiterten Landesvorstandes ohne Stimmrecht teilnehmen. Sie kann durch Beschluss des Landesvorstandes von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden. Außerdem ist die Ombudsperson die erste Anlaufstelle für soziale Probleme innerhalb des Verbandes. Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts bleibt unberührt.

Hinweis: Die ff. §§ verschieben sich sukzessiv.

Änderung der Geschäftsordnung der Landeskongresse

Ersetze in § 23 Abs. II „letzten“ durch:

„ersten“

Zwangsbeitrag? Nein Danke!

Die Jungen Liberalen lehnen den Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Die öffentlich-rechtlichen Medien haben ihre Zeit überlebt. Sie sind ein ineffizientes, teures System und bieten kein Angebot mehr, das eine Mehrheit der Bevölkerung wahrnimmt. Ihre Kernaufgabe der Information erfüllen sie nicht mehr.

Die privaten Medien stehen längst in Konkurrenz zu den öffentlich-rechtlichen, das war nie Ziel der Institutionen. Die Privaten können und wollen ein vergleichbares Angebot leisten.

Europa ist eine Festung der Menschenrechte

Alle Flüchtlinge, egal aus welchem Land sie kommen, egal ob sie vor Bürgerkrieg, vor politischer Verfolgung, vor Diskriminierung oder wegen fehlender Zukunftsperspektiven fliehen, egal ob sie Europa auf italienischen oder griechischen Inseln, an den spanischen Exklaven in Nordafrika oder an der ungarischen oder kroatischen Landgrenze erreichen, egal welcher Religion sie angehören, welche Sprache sie sprechen und welche berufliche Qualifikation sie besitzen – alle Flüchtlinge sind Menschen. Es ist daher die oberste Pflicht aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Menschenwürde und Menschenrechte der Flüchtlinge, deren Ziel die Europäische Union ist, zu achten und zu schützen.

Das Ziel der Jungen Liberalen Niedersachsen sind nicht nur offene Grenzen innerhalb der Europäischen Union, sondern offene Grenzen in der ganzen Welt. Die Schaffung von bedarfs- und qualifikationsorientierten Möglichkeiten zur legalen Einwanderung, eine Abkehr von der bisherigen EU-Agrarpolitik, die die Entwicklung der Landwirtschaft in Afrika behindert, ein konsequentes Eintreten für Menschen- und Bürgerrechte in der Diplomatie, ein Überdenken der Waffenexportpolitik, sowie das entschlossene Handeln in der Umweltpolitik, um die Folgen des durch den Menschen verursachten Klimawandels auf Entwicklungsländer einzudämmen, sind wesentliche Maßnahmen, die die Jungen Liberalen Niedersachsen zur Beseitigung von Fluchtursachen von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fordern.

In der aktuellen Situation, in der jeden Tag tausende Menschen ihre Heimatländer verlassen mit dem Ziel, in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl zu beantragen, muss die Europäische Union jedoch kurzfristig und entschlossen gemeinsame Sofortmaßnahmen finden, um weitere Todesfälle entlang der verschiedenen Fluchtrouten zu verhindern, um Grenzländer wie Ungarn bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme nicht länger allein zu lassen, und um die Akzeptanz des Menschenrechts auf Asyl in der europäischen Bevölkerung zu erhöhen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, das Dublin-System durch eine faire Verteilung auf alle Mitgliedsstaaten zu ersetzen, eine gemeinsame europäische Haltung zur Sicherung der EU-Grenzen und zur Flüchtlingshilfe entlang dieser zu finden, und ein stärkeres Engagement der EU bei der Flüchtlingshilfe in Staaten außerhalb der Europäischen Union.

1. Grenzschutz und Flüchtlingshilfe

Die Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union hat ihre Rechtfertigung in der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität wie Schmuggel von Waffen und Drogen, Menschenhandel, Terrorismus und auch illegaler Einwanderung. Grenzschutz darf aber nicht missverstanden werden als Maßnahme, um Schutzsuchende von der Stellung eines Asylantrages abzuhalten. Oberste Aufgabe muss vielmehr sein, Todesfälle von Flüchtlingen bei der Grenzüberquerung mit allen Mitteln zu verhindern.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

* Die Einrichtung einer umfassenden Seenotrettungsoperation im Mittelmeer nach Vorbild von Mare Nostrum durch die Europäische Union. Der Verlust von Menschenleben durch kenternde Boote muss nicht erst in Küstennähe, sondern bereits auf hoher See aktiv verhindert werden.

* Die europäische Grenzschutzagentur Frontex durch eine neue Grenzschutz- und Asylbehörde zu ersetzen, die die Verhinderung von Todesfällen an den europäischen Außengrenzen als integrale Aufgabe erhält. Dabei sind Menschenrechtsverletzungen durch nationale und europäische Grenzschützer durch die Ermittlungsbehörden konsequent zu ahnden und aufzuklären.

* Einen Verzicht auf den Bau rein abschottender Grenzzäune, die Fluchtbewegungen durch physische Hindernisse unterbinden wollen. Geschlossene Grenzen dämmen Flüchtlingsströme nicht ein, vielmehr drängen sie Flüchtlinge entweder auf gefährlichere Routen oder nehmen den Tod von Menschen bei dem Versuch, den Stacheldraht zu überqueren, in Kauf.

* Die Einrichtung von EU-Erstankunftszentren entlang der europäischen Außengrenzen, beispielsweise auf Lampedusa, auf Lesbos und an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien. In diesen Zentren, die von der EU finanziert und gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk betrieben werden, sollen die Flüchtlinge registriert werden, eine medizinische Erstversorgung erhalten und für die ersten Tage untergebracht werden.

* Darauf zu verzichten, Asylbewerber durch die Strafbewehrung der illegalen Einreise zu kriminalisieren.

2. Ein neues EU-Asylrecht

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Europäische Union Asyl als Gemeinschaftsaufgabe versteht und die Flüchtlinge folglich gerecht auf alle Mitgliedsstaaten verteilt. Dafür ist ein gemeinsames Rahmenasylverfahren erforderlich. Die Integration von Flüchtlingen verbleibt im Rahmen gemeinsamer Standards zur Unterbringung von Asylbewerbern und Einbindung in die Gesellschaft subsidiare Aufgabe der Mitgliedsstaaten.

Konkret fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Das Dublin-Verfahren wird abgelöst. Nach einem festen Schlüssel, der transparent nach Einwohnerzahl, nach Faktoren der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nach der Zahl bereits aufgenommener Flüchtlinge berechnet wird, werden die Flüchtlinge einem Mitgliedsstaat zugewiesen, in dem sie ihren Asylantrag stellen können. Es ist für die Flüchtlinge dann nicht mehr möglich, den Asylantrag in einem anderen Mitgliedsstaat zu stellen.

* Bei der Registrierung in einem Erstankunftszentrum stellen die Flüchtlinge einen Asylantrag nach einheitlichem Muster und werden einem EU-Mitgliedsstaat zugewiesen. Die Daten der ersten Registrierung werden unmittelbar dem zuständigen Mitgliedsstaat übermittelt, um einen reibungslosen Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten.

* Jeder Flüchtling wird spätestens zwei Wochen nach Ankunft in einem EU-Erstankunftszentrum in den zuständigen Mitgliedsstaat überführt. Für die Unterbringung von Asylbewerbern und Asylberechtigten gelten Mindeststandards hinsichtlich der Ausstattung mit Kleidung, Nahrung und anderen Dingen des täglichen Bedarfs und hinsichtlich der Unterbringung. Insbesondere ist eine Unterbringung in großen Lagern fern der Wohnbevölkerung („Ghettoisierung“) auszuschließen.

* Bis zum Entscheid über den Asylantrag ist es dem Asylbewerber verboten, das Gebiet des für ihn zuständigen Mitglieds zu verlassen. Bei positivem Bescheid über den Asylantrag wird diese Beschränkung aufgehoben und der Asylberechtigte erhält ein Aufenthaltsrecht für die gesamte Europäische Union; Sozialleistungen kann er aber weiterhin nur in dem für ihn zuständigen EU-Mitgliedsstaat beziehen.

* Es wird ein gemeinsamer Katalog der Asylgründe und eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer aufgestellt. Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, die in dem Erstankunftszentrum keine plausiblen Asylgründe angeben können, kann eine Abschiebung direkt aus dem Erstankunftszentrum durchgeführt werden.

* Die nationalen Asylverfahren sind binnen vier Wochen nach Ankunft der Asylbewerber in dem zuständigen Mitgliedsstaat abzuschließen.

* Es muss ermöglicht werden, dass Asylberechtigte Möglichkeiten der legalen Einwanderung wahrnehmen können, ohne dafür aus der Europäischen Union ausreisen zu müssen.

3. Maßnahmen in Drittländern

Die große Zahl der Flüchtlinge aus aktuellen Bürgerkriegsländern befinden sich nicht auf dem Weg in die Europäische Union, sondern in großen und häufig völlig überfüllten Flüchtlingslagern in den Anrainerstaaten ihrer Heimatländer. Da Flüchtlingsbewegungen nach Europa auch durch die Situation in diesen Flüchtlingslagern beeinflusst werden, halten die Jungen Liberalen Niedersachsen ein stärkeres Engagement der Europäischen Union in der internationalen Flüchtlingshilfe für geboten. Nicht zuletzt entzieht die Unterstützung der heimatnahen Flüchtlingslager und die Schaffung von Möglichkeiten der legalen Einreise für Bürgerkriegsflüchtlinge Schlepperbanden die wirtschaftliche Grundlage.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:

* Das UN-Flüchtlingshilfswerk und andere Organisationen, die Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten von Bürgerkriegsländern betreiben, ausreichend finanziell auszustatten. Dazu müssen alle Mitgliedsstaaten der EU ihren Beitrag leisten.

* Bei kurzfristig stark steigenden Fluchtbewegungen die Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten von Bürgerkriegsländern durch die Aufnahme von Flüchtlingskontingenten in die Europäische Union zu entlasten. Dabei werden die Flüchtlinge direkt aus den Anrainerstaaten in den zuständigen Mitgliedsstaat überführt, ohne auf Schlepper angewiesen sein zu müssen.

* Die Möglichkeit einzurichten, in Flüchtlingslagern in den Anrainerstaaten von Bürgerkriegsländern Asyl und legale Einwanderung zu beantragen. Bei positivem Bescheid können die Migranten direkt in die EU einreisen, ohne auf Schlepper angewiesen zu sein.

* Die Menschen in Drittländern, aus denen viele Asylbewerber in die EU einreisen, über das europäische Asylrecht und Möglichkeiten der legalen Einreise zu informieren.

„Da werden Sie geholfen“ – Erste-Hilfe-Kenntnisse ausweiten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen enormen Nachholbedarf bezüglich der Kenntnis von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Korrekt ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen können sowohl das Verletzungsausmaß eindämmen, das Risiko von Folgeschäden mindern, als auch im Zweifel Leben retten. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Etablierung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in die Lehrpläne der niedersächsischen Schulen. Hierbei ist das Ziel keine Kongruenz mit den Inhalten der Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurse (LRSM), sondern das Erwerben spezieller Kenntnisse um in alltäglichen oder schulischen Situationen helfen zu können. So sollen die Schüler lernen, wie sie sich bei Verletzungen im Sportunterricht oder bei Experimenten in naturwissenschaftlichen Fächern um ihre Mitschüler oder Lehrer kümmern können (z.B. einfache Blutungsstillung, Wundversorgung). Außerdem sollten grundlegende Kenntnisse über die Rettungskette und das Auffinden eines Notfallpatientens (Absichern und Eigenschutz, Feststellen des Bewusstseins und das Absetzen eines Notrufs) erworben werden. Die Lerninhalte müssen jeweils auf das Alter der Schüler abgestimmt sein.
  • Die Verpflichtung zur Auffrischung des LRSM-Kurses für alle KFZ-Führerscheininhaber in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren.
  • Eine Absetzbarkeit von Ausbildung in Erste-Hilfe (insbesondere des LRSM-Kurses) von der Steuer.

Jeder hat ein Recht auf Gesundheit – Impfen zur minderen Pflicht machen!

Flächendeckende Schutzimpfungen sind essentiell um gefährliche Krankheiten einzudämmen und einen Schutz vor eben jenen zu errichten. Die Allgemeinheit kann nur geschützt werden, wenn bei (nahezu) jedem ein Impfschutz besteht. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung einer Impf-Obliegenheit, die sich nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkomission (STIKO) richtet. Diese mindere Impf-Pflicht gilt nur, sofern keine Kontraindikation vorliegt.

Wir befürworten auch im Zusammenhang mit Impfungen das Selbstbestimmungsrecht: Jeder soll und darf selbst über seinen Körper und entsprechende Eingriffe entscheiden. Niemand darf zu Impfungen gezwungen werden. Deswegen sprechen wir uns gegen eine allgemeine Impfpflicht aus – Impfpflichten für besondere Gruppen, wie z.B. für die Bundeswehr, begrüßen wir aber, sofern sie zweckdienlich sind. Wir sehen die Regelung in §20, Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes als ausreichend an, um im Falle einer massiven, überregionalen Ausbreitung schnellstmöglich reagieren zu können – im Falle einer regional begrenzten Ausbreitung fehlen aber geeignete Instrumente.

Dennoch ist es unser Ziel die Allgemeinheit zu schützen: Wer also seiner Obliegenheit, die eine Pflicht minderen Grades darstellt, nicht nachkommt, kann zwar nicht zur Impfung gezwungen werden, muss aber im Zweifelsfall daraus entstehende Nachteile und (Rechte-)Einschränkungen hinnehmen – sofern im Kreis ein deutlicher Anstieg von Erkrankungen zu verzeichnen ist. Entstehende Nachteile können zum Beispiel der temporäre Ausschluss aus (teil-)städtischen bzw. staatlichen Institutionen (wie KiTas oder Schwimmbäder) sein. Die Entscheidungshoheit für mögliche Sanktionen liegt bei den Institutionen im Kreis, wie vor allem dem Gesundheitsamt. Eine Haftung aufgrund einer Ansteckung Dritter außerhalb dieser Räume bleibt, selbst wenn der Überträger nicht geimpft war, ausgeschlossen.

Weiterhin bekräftigen die Jungen Liberalen die Forderung nach einer deutlich besseren Aufklärung bzgl. Schutzimpfungen: Impfgegnern, die oftmals nicht wissenschaftlich fundiert argumentieren, Zweifel streuen und verängstigen, muss mit rationalen Argumenten widersprochen werden. Die sachliche Aufklärung über individuelle und epidemiologische Vorteile einer Impfung können zu einer erhöhten Impfbereitschaft führen.