Einstieg zum Aufstieg – für eine moderne berufliche Bildung

Für Liberale zählt nicht, woher jemand kommt, sondern wohin er möchte. Der individuelle soziale Hintergrund darf bei der persönlichen Entwicklung und Ausbildung keine unüberwindbare Hürde darstellen. Der Staat schafft dann faire Chancen, wenn er die soziale Mobilität erhöht, also insbesondere Aufstiegschancen eröffnet und indem er die Durchlässigkeit nach oben verbessert. Wenn die Aufzüge zwischen verschiedenen sozialen Schichten in einer Gesellschaft funktionieren, werden Talent, Ehrgeiz und Anstrengung belohnt. Neben einem erfolgreichen Schulabschluss und der Möglichkeit ein Studium aufzunehmen, ist die Absolvierung einer Berufsausbildung der Garant für eine selbstbestimmte Zukunft – aber sie muss auch wieder der Einstieg für den Aufzug zum Aufstieg sein.

Die deutsche Berufsausbildung genießt in der Welt einen exzellenten Ruf, während sie in Deutschland vor großen Herausforderungen steht. Sowohl die duale Ausbildung als auch die vollzeitschulische Ausbildung mit ihren jeweiligen Verknüpfungen von theoretischen und praktischen Elementen haben sich dabei bewährt. Das deutsche Ausbildungssystem verbindet den Bildungs- und Arbeitsmarkt, verringert die Jugendarbeitslosigkeit, ermöglicht die Ausbildung qualifizierter, junger Fachkräfte und sorgt für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft.

Gleichzeitig sinkt jedoch die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ebenso wie die Zahl der Ausbildungsstellen und der Ausbildungsbetriebe, während die Zahl der nicht besetzen Ausbildungsplätze steigt. Junge Liberale wollen deshalb Hürden für junge Menschen vor, in und nach der Berufsausbildung abbauen, die Ausbildung wieder – unabhängig vom Schulabschluss – attraktiver machen und damit den Einstieg zum Aufstieg ermöglichen.

Dafür setzen wir uns ein:

Einstieg erleichtern.

  • Wir wollen Gebühren für vollzeitschulische Berufsausbildungen, zum Beispiel im Erziehungswesen, abschaffen und die privaten Schulen als Kompensation mit ausreichend Finanzmitteln ausstatten. Wir wollen weiterhin eine enge Kooperation zwischen Betrieb und Berufsschule gewährleisten. Wir wollen eine ausbildungsplatznahe Beschulung, damit auch Ausbildungsplätze in kleineren Betrieben erhalten werden können und die Fahrtwege für die Auszubildenden keine unüberwindbare Hürde darstellen.
  • Wir wollen, dass hohe Fahrt- und Unterbringungskosten ab einer bestimmten Grenze nicht länger allein von den Auszubildenden getragen werden. Wir wollen einen Ausbau von Wohnheimplätzen – sowohl für Auszubildende, als auch Studenten in Gebieten mit niedrigem Leerstand, um keinen Jugendlichen durch die zumal schwierige Suche nach einer Unterbringung von der Annahme einer Ausbildungsstelle oder eines Studienplatzes abzuhalten. Hierzu böte sich unter anderem der Umbau von ehemaligen Kasernen und anderen stillgelegten Objekten zu Wohneinrichtungen an. Ferner wollen wir ein System für ein bezahlbares Nahverkehrsticket für Auszubildende schaffen.
  • Auszubildende, die aus finanziell schwierigen Verhältnissen kommen, brauchen eine gesicherte finanzielle Grundlage. Deshalb müssen das Schüler-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe erhöht und zukünftig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden.
  • Viele kleine und mittlere Unternehmen können heute die Anforderungen der Ausbildungsordnungen nicht komplett erfüllen. Hierbei wollen wir auch das Zusammenwirken kleinerer Betriebe mit dem Ziel der Ausbildungskooperation fördern – insbesondere im ländlichen Raum. Die Organisation der Berufsausbildung in Form eines Baukastensystems soll es ermöglichen, dass auch kleinere Unternehmen Berufsausbildung anbieten können.
  • Der Übergang von Schule und Beruf muss verbessert werden. Wir wollen, dass die Schule junge Menschen auch verstärkt auf die Herausforderungen des Lebens und des Arbeitsmarktes vorbereitet. Hierzu sollten Jugendliche so früh wie möglich an praxisorientiertem Unterricht in der Schule und an Praktika in Betrieben teilnehmen. Diese Programme sollen fester Bestandteil des Lehrauftrages jeder Schulform sein, um die Berufswahl zu erleichtern. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns nicht dazu führt, dass Jugendliche auf eine Berufsausbildung verzichten, um stattdessen einer Vollzeitbeschäftigung ohne Berufsausbildung nachzugehen.

Jugendliche mitnehmen.

  • Wir wollen das Prinzip „kein Abschluss ohne Anschluss“ verwirklichen. Hierzu ist es erforderlich, möglichst alle Jugendliche zu einem Schulabschluss und zu einer Ausbildungsreife zu führen – in gemeinsamer Arbeit mit dem Elternhaus, dem schulischen Umfeld und der Sozialarbeit. Jugendliche mit Haupt- und mittlerem Schulabschluss schaffen zudem immer seltener nahtlos der Sprung von der Schule in die Ausbildung. Wir wollen insbesondere für diese jungen Menschen Lebenschancen und Perspektiven schaffen – mit lokalen Netzwerken aus Schulen, Eltern, Wirtschaft, Industrie- und Handelskammer, Kommunen und Vereinen, da insbesondere auch persönliche Netzwerke eine Plattform zur Ausbildungsvermittlung bieten – und die Ausbildungseignung der Jugendlichen verbessern können.
  • Wir wollen Jugendliche und Betriebe bei der Berufsausbildung unterstützen und eine Modularisierung der Ausbildung in bestimmten Ausbildungsberufen anstreben, die auch für leistungsschwächere Jugendliche eine Teilqualifizierung auf Basis der vorhandenen und verstärkt zu fördernden Ressourcen bietet. So wäre es zum Beispiel möglich, die Ausbildung mit weiterführenden Modulen zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer längeren Phase der Berufstätigkeit, fortzusetzen. Wir wollen ferner innerbetriebliche Hilfs- und Unterstützungsangebote, auch mit sozialpädagogischen Hintergrund, sowie Modelle der assistierten Ausbildung ausbauen, um vorzeitigen Ausbildungsabbrüchen entgegenzutreten.
  • Die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit schwierigem sozialen Umfeld und von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist weiterhin unterdurchschnittlich. Wir wollen die Ausbildungsbeteiligung insgesamt, aber insbesondere für diese Gruppe erhöhen. Hierzu ist es wichtig, lokale Netzwerke aus Arbeitsagenturen, Geschäftsführern mit Migrationshintergrund, Integrationslotsen, Ausbildungsberatern, Industrie- und Handelskammer, Vereinen sowie Kommunen zu initiieren.
  • Wir begrüßen die umfassenden Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die die berufsbildenden Schulen bieten. Hier werden Schulabschlüsse auf allen Qualifikationsebenen erworben bzw. nachgeholt und die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife mit besonderem Qualifikationsprofil erlangt. In den berufsbildenden Schulen werden Fachkräfte für verschiedene Wirtschaftsbereiche und nicht zuletzt für Pflege und Erziehung auch in Vollzeit ausgebildet. Vielfach gelingt es, Schülerinnen und Schülern, die das allgemein bildende Schulwesen ohne Abschluss verlassen haben, durch intensive Betreuung und Praxisbezug zu neuem Erfolg und Selbstvertrauen zu verhelfen. Eine einheitliche Festlegung der Wochenstunden des berufsbezogenen Unterrichtes lehnen wir für das Berufsschulwesen ab.

Für eine moderne berufliche Bildung.

  • Wir wollen ein attraktives Ausbildungssystem – auch für leistungsstärkere Schüler und Abiturienten. Hierzu braucht es attraktive Arbeitsbedingungen, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten, geldwerte Vorteile, Ausbildungsverbünde mit mehreren Unternehmen, eine angemessene Vergütung und verlässliche Aufstiegschancen. Diese Ausbildungsbedingungen sollten nicht nur von privaten Unternehmen, sondern auch vom Staat garantiert werden. Eine Verbeamtung sollte nur noch bei der Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten (Steuer, Justiz, Polizei usw.) erfolgen. Zudem muss die Durchlässigkeit in der Beamtenlaufbahn (insbesondere zwischen gehobenem und höheren Dienst) und bei den Entgeltgruppen des öffentlichen Dienstes erhöht werden.
  • Die einheitliche gesetzgeberische Festlegung für eine Mindestausbildungsdauer lehnen wir ab. Ob zwei, drei, vier oder fünf Jahre – die Ausbildungsdauer muss von den Ausbildungsinhalten sowie den Anforderungen der Unternehmen in den unterschiedlichen Branchen abhängen. Zudem wollen wir keine weitere Akademisierung von Ausbildungsberufen. In vielen Bereichen, wie zum Beispiel in Gesundheits- und Pflegeberufen, ist es nicht erforderlich, neue Zugangsvoraussetzungen zu schaffen. Auch im Hinblick auf die anerkannten Ausbildungsberufe muss es eine Erweiterung für derzeit nicht anerkannte Ausbildungsberufe geben, sofern eine Ausbildung hier Sinn machen sollte. Durch die Deregulierung werden mehr Anreize für Betriebe geboten, sodass diese mehr Ausbildungsplätze anbieten können.
  • Wir wollen einen massiven Ausbau von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kinderbetreuung ab dem Ende des Mutterschutzes. Wir wollen eine Weiterentwicklung der Angebote von Kindertagesstätten und eine Stärkung von Betriebskindergärten, sodass eine größtmögliche Nähe zwischen Kind und Eltern geschaffen werden kann. Ein familienfreundliches Arbeitsumfeld ist sowohl für Auszubildende mit Kindern, als auch für junge Fachkräfte wichtig.
  • Wir wollen, dass noch mehr duale Studienplätze zur Verfügung gestellt werden – insbesondere über den technischen und wirtschaftlichen Bereich hinaus. Das duale Studium, also die Verknüpfung aus einem Studium und einer praktischen Ausbildung, ist ein großer Gewinn für die Betriebe – und eine gute Möglichkeit für einen qualifizierten Berufseinstieg. Hierbei ist es wichtig, die Ausbildungszeit nicht in einem zu kurzen zeitlichen Fenster zu veranschlagen und den dualen Studenten auch eine Perspektive auf einen Master-Abschluss zu ermöglichen.
  • Branchenfonds oder Ausbildungsumlagen lösen keine Probleme auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Vielmehr müssen freiwillige Ausbildungspakte mit Politik, Unternehmen, Verbänden und Gewerkschaften geschlossen werden. Damit werden die Unternehmen nicht aus der Ausbildungsverantwortung entlassen, aber erhalten gleichzeitig die notwendige unternehmerische Freiheit bei der betriebsinternen Personalstruktur.

Perspektiven zum Aufstieg.

  • Wir wollen berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die mit ihrem eigenständigen Profil eine gleichwertige, praxisorientierte Alternative zu einem Hochschulstudium bieten – und konkrete Karriereperspektiven eröffnen. Darüber hinaus muss Auszubildenden auch der parallele Erwerb einer Hochschulreife ermöglicht werden. Die Studienfinanzierung, die Weiterbildung und das Nachholen schulischer und beruflicher Abschlüsse sollen in einem Gesetz zusammengeführt werden – und damit den Einstieg in ein lebenslanges Lernen sichern.
  • Die Mittel für Stipendienprogramme müssen erhöht werden. Die Angebote müssen dabei nicht nur für Studium und Promotion, sondern auch für Weiterbildungen ausgeweitet werden. Das Begabtenförderungswerk berufliche Bildung soll daher besser ausgestattet und die Förderungsstrukturen für private Stiftungen attraktiver gemacht werden.
  • Wir wollen, dass Menschen, die eine dafür angemessene Zeit lang in einem Betrieb ohne Berufsausbildung gearbeitet haben, einen Ausbildungsabschluss in einem verkürzten, teilweise berufsbegleitenden Modell erlangen können. Es ist nicht einzusehen, warum Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit in ihrem Beruf gearbeitet haben und damit praktisch ihren Beruf ausüben, deutlich schlechter gestellt werden sollen.
  • Wir wollen eine deutlich verbesserte Anerkennung internationaler Universitäts- und Ausbildungsabschlüsse. Wir wollen die sogenannte „formale Teilanerkennung“, wonach beispielsweise ein Ingenieur aus einem Nicht-EU-Staat zumindest als Fachtechniker in der Europäischen Union arbeiten kann, als wichtigen Zwischenschritt für eine migrationsfreundlichere Politik. Hierbei sollte den Unternehmen, die Zuwanderer einstellen möchten, auch eine größere Entscheidungskompetenz gesetzgeberisch übertragen werden.
  • Wir wollen konkrete Perspektiven für Studienabbrecher. Hierzu zählt eine umfassende Anerkennung von Prüfungsleistungen für den Übergang in das Ausbildungssystem, Gründungsberatung, die Möglichkeit einen schnellen berufsqualifizierenden Abschluss zu erwerben und Varianten zum Umstieg in ein duales Studiensystem.
  • Wir wollen den Ausbildungsmarkt in Europa vernetzen. So müssen Programme, bei denen freie Ausbildungsplätze mit motivierten Jugendlichen aus europäischen Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit besetzt werden, ausgebaut werden. Wir brauchen gemeinsame europäische Standards und analog zum Bologna-Prozess einen flexiblen europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, der die Mobilität in der Europäischen Union erhöht – und damit den Dialog von jungen Europäern stärkt.
  • Wir wollen eine Abschaffung des Arbeits- und Ausbildungsverbots für Asylbewerber. Geduldete Menschen brauchen genauso wie Asylbewerber und deren Kinder einen rechtssicheren Aufenthaltsstatus – damit sowohl für die Betriebe, als auch für die potenziellen Auszubildenden die Aufnahme und die Beendigung einer Berufsausbildung sichergestellt werden kann.

Demokratie zurück ins Rathaus

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Überarbeitung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein und fordern:

– Mögliche Gebietsänderungen (§ 24 NKomVG) müssen vor Ort von den Bürgern entschieden werden. Hier sollte ein Bürgerentscheid zwingend durchgeführt werden, damit immer im Einzelfall von den direkt betroffenen Personen die richtige Lösung gefunden werden kann. Gebietsreformen von oben herab durch das Land lehnen wir kategorisch ab. Das Land ist an die kommunalen Entscheidungen gebunden.
– In Niedersachsen gibt es das einmalige Konstrukt der Samtgemeinden. Dabei bilden die Mitgliedsgemeinden einen Zusammenschluss, der ebenfalls eine Kommune darstellt. Bestrebungen, diese abzuschaffen, widersprechen wir ausdrücklich. Allerdings sollen verbindliche Mindestgrößen für Samtgemeinden festgelegt werden. In vielen Bereichen habt sich dieses Modell bewährt. Die Umbildung von Samtgemeinden zu Einheitsgemeinden müssen von den Kommunen vor Ort entschieden werden.
– Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten soll künftig auch von Männern ausgeübt werden können. Gerade aufgrund der Änderung von der Frauen- zur Gleichstellungsbeauftragten, ist nicht ersichtlich, warum nur eine Frau dieses Amt ausführen können soll. Das Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten soll nicht mehr zwingend hauptberuflich ausgeübt werden. Wir sehen keine Notwendigkeit darin, den Kommunen mit über 20.000 Einwohnern aufzuzwingen, eine Vollzeitstelle mit diesen Aufgaben zu verplanen.
– Für den Einwohnerantrag nach § 31 NKomVG wollen wir eine inhaltliche Auseinandersetzung des Rates mit dem Antragsthema notwendig machen. Der Zeitraum bis der Rat sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben muss, soll gekürzt werden. Zur Zeit beträgt dieser noch sechs Monate.
– Die Instrumentarien des Einwohnerantrags, des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheidens begrüßen wir als Möglichkeiten, dass Einwohner und Bürger auch außerhalb von Wahlen ihren Willen kund tun können. Die Hürden hierfür sind jedoch so hoch gesetzt, dass die wenigsten Initiativen auch Erfolg haben. Wir fordern daher, die Quoren deutlich zu senken.
– Wir wollen, dass Jugendliche stärker am politischen Leben in der Gemeinde beteiligt werden. Zum einen sollen die Kommunen Jugendparlamente ins Leben rufen, die selbstständig über aktuelle Themen diskutieren. Diese sollen auch die Möglichkeit haben, von der Kommune mit einem Budget ausgestattet zu werden, um z.B. Veranstaltungen für die Jugendlichen der Kommune organisieren zu können. So wird auch der Anreiz erhöht in einem Jugendparlament mitzuarbeiten. Zum anderen sollen die Kommunen die Jugendlichen durch einzelne Projekten besser ins politische Leben einbinden. Solche Projekte sollen themenspezifisch stattfinden und die Jugendlichen aktiv zur Mitgestaltung einladen/anregen. Diese Projekte werden von den Kommunen finanziert, welche dabei vom Land unterstützt werden.
– Wir halten es für richtig, dass Kommunen die Möglichkeit haben Räte bei Bedarf zu verkleinern. Diese Verkleinerung darf allerdings nur mit einer Zustimmung der Bürger durch einen Bürgerentscheid erfolgen. Somit ist eine rein politisch motivierte Verkleinerung der Räte nicht möglich.
– Die Orts- und Bezirksräte haben bisher fast keine Rechte. Sie haben als reguläre Aufgabe jediglich die Benennung von Straßen. Wir möchten die Möglichkeit schaffen, dass die Kommunen in ihren Hauptsatzungen weitere Aufgaben an die Orts- und Bezirksräte übertragen können.
– Hauptamtliche Bürgermeister sollen ihre Kommune verwalten. Sie sind dem Rat gegenüber rechenschaftspflichtig, gleichzeitig gehören sie dem Rat derzeitig auch an und haben eine Stimme. Dem Gremium, das sie kontrollieren sollen, gehören ie selbst an. Dies widerspricht der Logik, Bürgermeister sollen verwalten, Räte kontrollieren. Das Stimmrecht der Hauptverwaltungsbeamten ist daher abzuschaffen.
– Die kommunalen Finanzen sind das Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung. Diese müssen immer transparent für die Einwohner sein. Wir fordern daher, dass alle Haushaltspläne, Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und deren Prüfungen dauerhaft auf den Internetseiten der Kommunen zu veröffentlichen sind.
– Aktuelle Bestrebungen der Landesregierung die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen aufzuweichen, lehnen wir ab. Wir fordern, dass die bisher gültige Differenzierung (§ 136 Absatz 1 NKomVG) erhalten bleibt.

Exhibitionistische Handlungen

Die Jungen Liberalen stehen für Gleichstellung von Männern und Frauen, deswegen sollte auch bei exhibitionistischen Handlungen nicht unterschieden werden.

Daher fordern wir:

  • Ersetze §183 StGB, Absatz 1: “Ein Mann, der” durch “Eine person, die”.

Abschaffung von 1 und 2 Cent Stücken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung von 1- und 2 Cent Stücken.

Keine bürokratische Arbeitszeiterfassung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern unverzüglich die von Andrea Nahles eingeführte bürokratische Arbeitszeiterfassungsvorschriften aufzuheben.

Rechtsschutz für Whistleblower ausbauen

Demokratische Gesellschaften leben von Offenheit und Transparenz.
Hierzu ist es erforderlich, Personen, die auf Missstände hinweisen, die dem öffentlichen Informationsinteresse dienen, zu schützen und sie nicht als Verräter an den Pranger zu stellen. Die bisher fehlenden gesetzlichen Grundlagen, die unklare Rechtsprechung und Lücken im Arbeitsrecht erschweren es den Informanten auf Gesetzesverstöße, Korruption und sonstige Missstände in Unternehmen oder Behörden hinzuweisen.

Für die Jungen Liberalen ist hierbei eine ausgewogene Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und der Sicherung der Geschäftsinteressen eines Unternehmens bzw. von Staatsgeheimnissen in öffentlichen Institutionen von zentraler Bedeutung.

Hierzu begrüßen die Liberalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2011, wonach festgestellt wurde, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstößt.

Die Jungen Liberalen setzen sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

Rechtsgrundlage zum Schutz von Whistleblowern

Anders als in anderen Ländern entbehrt sich der Informantenschutz in Deutschland einer gesetzlichen Grundlage, sodass Betroffene arbeits- und dienstrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben. Einzelurteile schaffen jedoch weder Rechtssicherheit noch ersetzen sie eine Gesetzesgrundlage.

Es soll deshalb nach Auffassung der Jungen Liberalen eine schlanke gesetzliche Grundlage geschaffen werden, wonach sich der Arbeitnehmer bei einem Gesetzesverstoß zunächst an den Arbeitgeber oder eine zur innerbetrieblichen Klärung zuständige Stelle wenden kann. Erfolgt dabei keine Beseitigung des Missstandes, sollte sich der Arbeitnehmer an eine zuständige außerbetriebliche Stelle wenden können. Zudem sollte der Arbeitnehmer das Recht erhalten, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden, insofern das öffentliche Interesse am Bekanntwerden der Information das betriebliche Interesse an deren Geheimhaltung erheblich überwiegt.
Eine analoge Regelung soll für Beamte geschaffen werden, sodass selbige in diesem Fall berechtigt sein sollen, sich ohne Einhaltung des Dienstweges an eine zuständige Stelle zu wenden.

Die Gesetzesänderungen für einen stärkeren Informantenschutz können vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Bundesbeamtengesetz erfolgen. Ferner ist ein gemeinsames europäisches Vorgehen angezeigt.

Eigenes EU-Asylangebot schaffen

Der Fall Edward Snowden hat gezeigt, dass es Situationen geben kann, bei denen einzelne Länder massive wirtschaftliche und politische Schwierigkeiten befürchten müssen, wenn sie Asyl gewähren. Hier sollte die Europäische Union in die Lage versetzt werden, stellvertretend für die Mitgliedstaaten offiziell Asyl anzubieten. Die aufnehmenden Mitgliedstaaten können sich somit in besonderen Einzelfällen der Solidarität aller Mitgliedstaaten Gewiss sein. Wir erwarten von der Bundesrepublik Deutschland allerdings, auch unabhängig von einer europäischen Lösung, Asyl für politisch verfolgte Whistleblower zu bieten, die Verstöße gegen die europäische Charta für Menschenrechte veröffentlichen.

„Whistleblower-Konvention“

Die Liberalen treten zudem für ein internationales Abkommen zum Schutz von Whistleblowern ein. Angelehnt an die UN-Flüchtlingskonvention sollten Staaten dazu verpflichtet werden, Whistleblower aufzunehmen, insofern diese in ihren Heimatländern wegen der Enthüllung von bedeutenden Missständen juristische Folgen zu fürchten hätten.

Vielfalt. Braugut.

Damit der unternehmerische Geist weiter gefördert wird fordern wir, dass die Biersteuer, welche die Brauereien momentan noch belasten, abgeschafft wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass wir somit seitens der Behörden die Bürokratie noch weiter vermindern.

Keine sofortige und bedingungslose Anerkennung von Palästina als Staat

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen die Anerkennung von Palästina als Staat in der momentanen Situation aus.

Wir setzen uns für die Zweistaaten- Lösung ein, aber eine Anerkennung zu diesem Zeitpunkt würde lediglich der Terrorherrschaft der Hamas im Gazastreifen und der Fatah im Westjordanland unterstützen, wir kritisieren daher die Entscheidung des europäischen Parlaments und einiger Regierungen eine Anerkennung ohne die nötigen Vorraussetzungen zu beschließen.

Erst wenn beide Organisationen das Existenzrecht Israels kompromisslos anerkennen und den Terror beenden können und sollen auch Schritte in Richtung einer Staatlichkeit unternommen werden. Verhandlungen zwischen gewählten Vertretern der Palästinensern und der Israelis mit internationaler Unterstützung können eine stabilisierende Lösung erzielen.

Freies Fliegen für Freie Menschen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Fliegen mit Luftfahrzeugen zu liberalisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht möglich mit seinem persönlichen Luftfahrzeuge auf seinem eigenen, privaten Grundstück zu landen. Natürlich darf dabei die Umwelt nicht belastet werden.