Freier Markt für Medikamente – Apothekenpflicht abschaffen

Die in Deutschland angewandte Form der Apothekenpflicht führt zu einer negativen Beeinflussung des Medikamentenmarktes für den Endverbraucher. Darum setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür ein, dass die Apothekenpflicht in ihrer jetzigen Form abgeschafft wird und nur noch für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Durch den Wegfall, der durch die Apothekenpflicht hervorgerufenen, Markthemmnisse, führen Marktprinzipien, wie Konkurrenz und Wettbewerb zu einem wesentlich ausgeglicheneren Medikamentenmarkt. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Intention des Gesetzgebers bewusst, durch die Apothekenpflicht dem Konsumenten eine Beratung zugänglich zu machen und somit einem Medikamentenmissbrauch vorzubeugen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen gehen von einem eigenverantwortlichen Konsumenten aus, der im Fall einer möglichen Unverträglichkeit oder Wechselwirkung mit parallel eingenommenen Pharmaka weiterhin die Fachberatung in der Apotheke vorzieht. Eine Zunahme des Medikamentenmissbrauchs durch die angestrebte Gesetzesänderung wird nicht erwartet. Um diese Änderungen des Medikamentenmarkt durchsetzen zu können, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die entsprechende Änderung des Arzneimittelgesetzes.

Batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung zulassen

Dieser Antrag ist durch Beschluss des 78. Lako ausgelaufen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, § 57 StVZO so zu ändern, dass eine Lichtmaschine zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Fahrrades nicht mehr vorgeschrieben ist.

Liberales Handwerksrecht

Kammerzwang aufheben

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern werden privatrechtlich organisiert. Hoheitliche Aufgaben werden von staatlichen Stellen übernommen. Die Mitgliedschaft in den Kammern ist freiwillig.

Niederlassungsfreiheit erweitern

In Übereinstimmung mit den Vorschriften für die Niederlassung von EU-Ausländern in Deutschland wird die selbstständige Ausübung eines reglementierten Handwerks als stehendes Gewerbe auf Antrag genehmigt, wenn

  • eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen ist oder
  • eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit in leitender Stellung nachgewiesen werden kann oder
  • eine entsprechende Fachschulausbildung abgeschlossen ist oder
  • wenn ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen ist.

Die Liste der reglementierten Berufe im Handwerk (derzeit Anhang A der HWO) wird aktualisiert und gekürzt. Qualifikationen für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten, die mit besonders hohen Risiken für Leben, Gesundheit und Umwelt einhergehen und im Einzelfall nicht schon anderweitig erworben wurden, können durch spezielle Prüfungen und Zertifikate nachgewiesen werden. Bei einem solchen Zertifikat muss es sich nicht um eine Meisterprüfung handeln.

Restriktionen aufheben

Ein Handwerker oder sonstiger Dienstleister im Reisegewerbe, der über eine Reisegewerbekarte verfügt und über dessen persönliche Zuverlässigkeit demnach kein Zweifel besteht, kann für seine Leistungsangebote werben, Angebote unterbreiten und Aufträge annehmen auf jede Weise, die auch für stehende Gewerbe zulässig ist.

Rechtssicherheit verbessern

Als „unerlaubte Gewerbe- und Handwerksausübung“ im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sollen nur solche Tätigkeiten gelten, die ohne Anmeldung eines Gewerbes bzw. ohne Arbeitserlaubnis und /oder unter Hinterziehung von Steuern und / oder Sozialabgaben ausgeführt werden und nicht unter eine der Ausnahmetatbestände (§1 Abs.3 SchwarzArbG – z.B. Nachbarschaftshilfe) fallen. Verstöße gegen die derzeitige Handwerksordnung sollen nur dann verfolgt werden, wenn Leben oder Gesundheit von Menschen konkret gefährdet ist oder wenn nicht nur geringfügige Umweltschäden drohen.