Lehrerfortbildung

1. Ruf nach Fortbildungspflicht

Im Zusammenhang mit der PISA Studie wird in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Pflicht zur Fortbildung für Lehrkräfte erhoben. Es wird angeführt, dass der Unterricht effektiver und die Leistungsergebnisse der Schüler im internationalen Vergleich besser werden, wenn sich alle Lehrer fortbilden. Eine weiteres Argument für eine Fortbildungspflicht ergibt sich aus der zunehmenden Selbstständigkeit von Schulen. Die bestehende Aus- und Fortbildung ist auf Pädagogik, Schulfächer und Schulformen bezogen, nicht auf die Schule als pädagogische Handlungseinheit. Diese neue Einstellung erfordert neue Kompetenzen, die bisher nur in geringem Umfang vermittelt werden.

2. Rechtliche Möglichkeiten zur Fortbildungspflicht

Das Niedersächsische Schulgesetz sagt schon jetzt aus: „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, sich (…) fortzubilden“ (NSchG, § 51,2). Dies findet größtenteils ungesteuert durch Lektüre von Fachliteratur statt und nicht durch Teilnahme an kommunikativen Arbeitsformen wie Foren, Arbeitsgruppen oder Kursen.

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung kann zwar nach § 41 Abs. 2 NLVO, Beamte verpflichten, an konkreten dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen, jedoch sind die wenigen angebotenen Kurse bereits von freiwillig teilnehmenden Lehrkräften mehrfach überbucht.

Der Erlass „Regelungen für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen“ (Erlass des Kultusministeriums vom 23.04.1996) regelt alle formalen Aspekte der Durchführung der verschiedenen Formen dienstlicher Fort- und Weiterbildung. Er sieht vor, Kurse „auf zentraler, regionaler und schulinterner Ebene in der Unterrichtszeit und (…) in der unterrichtsfreien Zeit einschließlich Schulferien“ durchzuführen. Möglich sind „Nachmittagsveranstaltungen, (…) Ganztagsveranstaltungen (…) Abendveranstaltungen“ und mehrtägige Veranstaltungen.

Da die Arbeitszeit der Lehrkräfte teilweise schulische Unterrichtszeit und teilweise heimische Verwaltungsarbeit beinhaltet, müssen Fortbildungen weiterhin zum Teil in der unterrichtsfreien Zeit absolviert werden. Fortbildungen ohne Ausgleichsregelung in den Schulferien durchzuführen, um Unterrichtsausfälle zu vermeiden, wirft grundsätzliche Probleme auf: Die Kultusministerien verweisen im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte stets auf den kompensatorischen Effekt der Ferienzeit für Höherbelastungen der Lehrkräfte während der Schulzeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen. Aber auch nach Verrechnung mit den Schulferien arbeiten Lehrkräfte je nach Untersuchungsmethode 39,6, 40,5, 40,0, 43,0, 44,2, 41,6, 40,7, 41,4 bzw. 42,2 Zeitstunden pro Woche bezogen auf das Kalenderjahr. Dieser Wert liegt höher als die durchschnittliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst von 38,5 Stunden und schöpft somit schon den Rahmen der Verpflichtung zu unbezahlter Mehrarbeit im Beamtenrecht aus.

3. Ziele der Fortbildungspflicht

Zunehmend selbstständige Schulen entwerfen in ihrem Schulprogramm ein Grundkonzept ihrer Zielvorstellungen und formulieren einen Entwicklungsplan. Damit entsteht die Verantwortung der Schulleitungen, in einem vorgegeben Rahmen über Auswahl und Umfang der Fortbildung ihrer Lehrkräfte zu entscheiden.

Die Schulen bedürfen in diesem Prozess zentral angebotener, qualitativ hochwertiger, flexibel abrufbarer Beratungs- und Fortbildungsangebote. Vorhandene Potenziale und Angebote müssen wirksam gebündelt und koordiniert sowie externe Anbieter verstärkt einbezogen werden.

4. Finanzierung der Fortbildungspflicht

Bei einer Pflicht zur Teilnahme an einem bestimmten Umfang von Fortbildungen stellt sich die Ressourcenfrage. Bei ca. 3.700 Schulen und ca. 75.000 Lehrkräften in Niedersachen und momentan ca. 2.000.000 € Fortbildungsetat wäre pro Lehrkraft nur etwa alle zehn Jahre eine einwöchige Fortbildung möglich.

In diesem Zusammenhang ist es bedenklich, dass von einer ungleichen Verteilung der Ressourcen für die Ausbildung einerseits und für die Fort- und Weiterbildung andererseits geredet wird. Es darf nicht zu einer Umverteilung der Mittel zu Lasten der Lehrerausbildung kommen, sondern es wird eine Erhöhung der Mittel für die Lehrerfortbildung benötigt.

Da die Festlegung der Schulprogramme und Entwicklungsziele Aufgabe der selbstständigen Schulen ist und dies auch für die Auswahl der Qualifizierungsangebote gilt, müssen den Schulen auch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entsprechende Unterstützung einzuholen. Dies kann grundsätzlich nur über eine Budgetierung geschehen.

5. Kontrolle der Ziele der Fortbildungspflicht

Zur Dokumentation erworbener Qualifikationen und damit auch zur Rechenschaftslegung ihrer eigenen Fortbildungsbemühungen legen Lehrkräfte ein Portfolio an. Dieses dient der Schaffung von Transparenz von Qualifikationen angesichts der ständig wachsenden Mobilität und der Tendenz zur Erweiterung und Versachlichung von Beurteilungsformen.

In Modellversuchen mit wissenschaftlicher Begleitung kann dieses Konzept in der Praxis erprobt und optimiert werden. Für die konkrete Ausgestaltung einer notwendigen Versuchsphase ist eine Vereinbarung zwischen Kultusministerium, öffentlichen und privaten Anbietern von Fortbildungsangeboten, Lehrerverbänden sowie Eltern- und Schülerverbänden notwendig.

Für eine wirksame Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen im häuslichen Bereich

Jede vierte Frau in Deutschland wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt durch ihren Lebenspartner. Vielfach erleben Kinder diese Gewalt gegen ihre Mütter mit. Allein in Niedersachen sind 75 Prozent aller Frauen mit dem Täter bekannt oder sogar verwandt. Gewalt im sozialen Nahbereich ist meistens kein einmaliges Ereignis, sie wiederholt sich. Häufigkeit und Intensität eskalieren oftmals mit der Zeit. Frauen erleben diese Gewaltbereitschaft der Männer nicht nur physisch, sondern auch psychisch.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen zwar den Aktionsplan des Landes Niedersachen bzw. den nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der eine enge Vernetzung der einzelnen Hilfsangebote vorsieht.

Wir kritisieren jedoch, dass es in Niedersachen zu viele Projekte gibt, die untereinander eine mangelnde Koordination und Selbstkontrolle aufweisen. Außerdem gibt es in der Handhabung dieses Problems große Unterschiede zwischen den Städten einerseits und den Landkreisen / Gemeinden andererseits. Da die Häufigkeit dieses Deliktes hier geringer ist, wird die häusliche Gewalt ausschließlich als ein „städtische Phänomen“ abgetan.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich deshalb für folgende Maßnahmen ein:

  • Einführung von Koordinierungsstellen
  • Eine gesicherte finanzielle Ausstattung
  • Beratung von Frauen für Frauen
  • Zeitnahe Beratung im konkreten Fall um das Schuldbewusstsein der Täter zu aktivieren und zu nutzen.
  • Einführung einer speziellen Anti – Gewalt – Therapie als Strafmaßnahme.
  • Entwicklung und Anwendung eines landesweiten Interventionsprojektes. In diesem Zusammenhang kann das Hannoversche Interventionsprojekt HAIP Vorbildcharakter einnehmen.

Am Beispiel von HAIP kann mit Hilfe eines Mediators / einer Mediatorin gemeinsam mit dem
(EHE-) Partner vertragliche Vereinbarungen über die Voraussetzungen (Beratung, Training, Therapie) für ein zukünftiges, gewaltfreies Zusammenleben oder Vereinbarungen über eine gütliche Trennung verhandelt, gegebenenfalls auch über eine Wiedergutmachung erstellt werden. Die Einhaltung der Vereinbarungen wird im Nachhinein überprüft.

Weitere Vorteile von HAIP sind:

  • Hilfe bei der Bearbeitung des erlittenen Traumas.
  • Unterstützung bei der Veränderung von opfertypischen Beziehungsmustern.
  • Bei Trennungsabsichten auch Unterstützung bei konkreten Schritten in der Eigenverantwortlichkeit.
  • Einzelberatung, soziales Training, in denen die Täter mit ihrem Verhalten konfrontiert und zum Umlernen motiviert werden, und / oder Wiedergutmachungsverträge sollen Verhaltensänderungen erwirken:
  • Auf die Täter soll Druck ausgeübt werden, um deren Motivation zu steigern, ihr Verhalten zu ändern. (Täter nehmen erfahrungsgemäß selten freiwillig Beratung, Therapie oder Verhaltenstraining in Anspruch).
  • Durch die „Berücksichtigung des Nachtatverhaltens im drohenden Strafverfahren“ werden sie entweder zur Teilnahme am „Sozialen Trainingsprogramm“ und / oder zur Einhaltung von vertraglich abgesicherten Vereinbarungen motiviert, welche die individuellen Interessen der Opfer berücksichtigen.

Für ein modernes Niedersachsen-Kompetenzen klar ordnen, Verwaltung reformieren

Ein regelungswütiger Staat, riesige Beamtenapparate, unklare Aufgabenverteilung: Deutschland und Niedersachsen stecken in einer tiefen Krise. Um Niedersachsen wieder nach vorne zu bringen ist es nicht mit halbherzigen Reförmchen getan. Wir brauchen eine umfassende und radikale Aufgabenkritik des Staates, eine klare Aufgabenverteilung und eine moderne, am Bürger orientierte Verwaltung.

Das liberale Konzept für einen modernen Staat setzt auf die Eigenverantwortung der Bürger und mehr Freiheit vom Staat. Für Liberale ist nicht jede Regelungslücke ein unkalkulierbares Risiko sondern zuallererst eine Chance für mehr persönliche Entfaltungsfreiheit. Den Staat wollen wir daher auf seine Kernbereiche beschränken. Dadurch werden die Staatsmittel auf die eigentlichen Aufgaben konzentriert und Impulse für mehr wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Dynamik geschaffen. Um diese Ziele zu erreichen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

I. Bundespolitische Maßnahmen

1. Neuordnung der Kompetenzverteilung

Ein funktionierender und leistungsfähiger Bundesstaat bedarf der klaren Kompetenzverteilung und muss Mischzuständigkeiten vermeiden. Mit einer Neuordnung der Kompetenzen muss eine Neuordnung der Steuern erfolgen, die den einzelnen staatlichen Ebenen ihre Aufgabenerfüllung ermöglicht. Den Kommunen ist dabei ein Hebesatzrecht auf die Einkommenssteuer zu gewähren, um sie künftig von Schwankungen bei konjunkturell stärker betroffenen Steuern unabhängig zu machen. Die Kompetenzen sind wie folgt zu ordnen:

Kompetenzen des Bundes: Außenpolitik, Verteidigung, Entwicklungshilfe, Gesundheit, Rente, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Landwirtschaft, Umwelt, Küsten- und Hochwasserschutz, Bundespolizei und Grenzschutz, Asyl und Zuwanderung, überregionales Verkehrs- und Bauwesen, Arbeitsrecht, Familie, Jugend, Senioren, Steuern und Finanzen des Bundes, Zuständigkeit für Bundesgesetze.

Kompetenzen des Landes: Polizei, Strafvollzug und Strafverfolgung, Bildung, Schule, Hochschule, Wohnungsbau, Verkehrs- und Bauwesen für das Land, Medien, Tourismus, Bergbau, Häfen und Schifffahrt, Steuern und Finanzen des Landes, Zuständigkeit für Landesgesetze.
Kompetenzen der Kommunen: Kompetenzen der Kommunen sind alle nicht genannten Aufgaben, insbesondere die Flächenplanung und die Schulträgerschaft.

2. Neugliederung des Bundes

Die Größe und Struktur einiger Bundesländer ist dauerhaft nicht ausreichend, damit diese Länder selbstständig existieren können. Mittelfristig sind zumindest die Länder Berlin und Bremen aufzulösen und in den sie umschließenden Ländern Brandenburg und Niedersachsen einzugliedern. Dadurch wird der Beamtenapparat insgesamt verkleinert und der Steuerzahler entlastet.

II. Landespolitische Maßnahmen

1. Für mehr Eigenverantwortung des Bürgers

a) Keine wirtschaftliche Betätigung des Staates

Es ist nicht Aufgabe des Staates sich wirtschaftlich zu betätigen. Überall dort wo eine Übernahme durch private Anbieter möglich und sinnvoll ist, sollten sich das Land oder die Kommunen zurückziehen. Eine künftige wirtschaftliche Betätigung von Land oder Kommune ist in allen Fällen in denen es nicht zwingend notwendig ist zu verbieten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind zu ändern. Die bestehenden Beteiligungen von Land und Kommunen an Unternehmen sind zu privatisieren und zu veräußern.

b) Abschaffung des Berufsbeamtentums

Das Berufsbeamtentum soll stark reduziert werden. Generell sollte der Beamtenstatus künftig lediglich bei originär hoheitlichen Aufgaben erhalten bleiben. Insbesondere der Beamtenstatus der Lehrer ist abzuschaffen. Dadurch wird der Staat auch von den teureren Pensionskassen befreit und mehr Gerechtigkeit bei der Altersversorgung erreicht.

2. Für eine gerechte und leistungsfähige Gesetzessystematik

a) Reduzierung landesrechtlicher Gesetze und Vorschriften

Die unüberschaubare Masse an landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen erstickt die Wirtschaft und entmündigt den Bürger. Gesetze sind zwar ein notwendiger Bestandteil eines Rechtsstaates, zu viele Gesetze aber nehmen den Bürgern ihre Gestaltungsfreiheit und ihr Selbstbestimmungsrecht. Mehr Freiheit und Flexibilität insbesondere bei Verordnungen, die die Wirtschaft betreffen führen zu mehr Wachstum und Dynamik. Gesetze und Verordnungen sind daher umfassend zu reduzieren.

b) Befristung von Wirtschafts- und Finanzgesetzen

Wirtschafts- und Finanzgesetze sind künftig auf eine bestimmte Laufzeit zu befristen nach deren Ablauf sie erneut zu beschließen sind. Dadurch wird besonders bei Steuern und Ausnahmeregelungen von der Steuerpflicht eine fortlaufende Rechtfertigung zur Aufrechterhaltung benötigt.

c) Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung

Das Konnexitätsprinzip wird in der Landesverfassung verankert. Danach haben die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover ein Veto-Recht bei allen Landesgesetzen, die sie finanziell belasten. Abstimmen dürfen nur die Kommunen, die betroffen sind. Die Abstimmung erfolgt beim Niedersächsischen Landkreistag. Ein Veto kommt zustande, wenn mehr als die Hälfte der betroffenen Kommunen das Gesetz ablehnen. Das Land kann das Veto umgehen, wenn es vollständig die Kosten für die Umsetzung übernimmt.

3. Für eine effiziente Verwaltung

a) Abschaffung der Bezirksregierungen

Die Bezirksregierungen werden abgeschafft. Sämtliche Aufgaben werden an die Kommunen direkt oder an kommunalstaatliche Partnerschaften abgegeben. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover erhalten die Landesministerien.

b) Reduzierung der Landesministerien und Landesämter

Das Umweltministerium wird mit dem Landwirtschaftsministerium zusammengelegt. Die Landesämter sind auf ihre Effizienz und ihren Sinn zu überprüfen. Insgesamt soll ihre Zahl stark reduziert werden. Durch die Reduzierung des Staates auf seine Kernaufgaben wird die Notwendigkeit von Landesämtern abnehmen.

4. Für eine transparente und moderne Verwaltung

a) Ausbau des e-government

Leistungen des Landes und der Kommunen sind dem Bürger verstärkt über Internet zugänglich zu machen. Dadurch wird Zeit und Geld gespart und der Dienstleistungscharakter der Verwaltung gestärkt. Insbesondere die Rathäuser sind wegen ihrer großen Nähe zum Bürger „internetfähig“ zu machen.

b) Informationsfreiheitsgesetz

Ein Informationsfreiheitsgesetz soll den Bürgern in Niedersachsen die Möglichkeit geben, über Informationen und Verfahren der Verwaltung Auskunft zu verlangen. Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. Durch das Informationsfreiheitsgesetzt wird die Transparenz der Verwaltung erhöht und der Korruption entgegengewirkt.