„Shut up and take my money!”

Die Jungen Liberalen fordern den §4 NLöffVZG zu überarbeiten.

Der §4 NLöffVZG regelt welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Außerdem legt dieser Paragraph die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen fest.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass unter anderem Supermärkte und der Einzelhandel am Sonntag schließen müssen. Lokale Unternehmen erleiden werden in Zeiten von Amazon und Co. einen weiteren Wettbewerbsnachteil, da dringende Käufe nun einmal mehr im Internet getätigt werden anstatt diese vor Ort zu tätigen.

Verkaufsoffene Sonntage bieten zudem neben dem Samstag einen weiteren freien Tag unter Woche, der zum Einkaufen genutzt werden kann und der somit auch dafür sorgt Städte an Samstagen zu entschlacken.

Schüler und Studenten erhalten des Weitern auch die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne die Schule/Uni schleifen zu lassen. Dieses Angebot kann natürlich auch für reguläre Arbeitnehmer in Frage kommen.

Unternehmen könnten frei entscheiden, ob und in wie fern eine Sonntagsöffnung für sie Sinn ergebe. Voll- und Teilzeit Beschäftigte, welche am Sonntag arbeiten, steht in diesem Fall ein anderer Wochentag zur Erholung zu.

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Baulandmobilisierung durch Aufstockung

Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu schaffen, ist leider schon viel zu lange eine der größten und dringendsten Herausforderungen in Deutschland. Die Erschließung weiterer Flächen und damit einhergehende Flächenversiegelung haben jedoch zunehmend negativen Einfluss auf die Umwelt und das Klima in der Stadt. Ein Beitrag zur Baulandmobilisierung ohne Versiegelung unberührter Flächen wird durch die Aufstockung von Gebäuden  u.a. in Ballungsgebieten geleistet. Dafür gilt es jetzt Weichen zu stellen, um den Investoren, ganz gleich ob öffentlich oder privat, barrierearme Genehmigungsprozesse zu ermöglichen.

Vorschlag Nr. 1: Änderungen des Flächennutzungsplans erleichtern.

Im Flächennutzungsplan wird üblicherweise festgelegt, welche Bereiche innerhalb eines Gemeindegebiets welcher Nutzungsart (privat oder gewerblich) zugeordnet werden. Großes Potential für Aufstockungen liegt auf  Dächern  u.a. von Supermärkten, die häufig auch im innerstädtischen Raum  einstöckig sein können, hier muss eine Umnutzung bzw. Erweiterung der Nutzung vereinfacht und vor allem beschleunigt werden (aktuell liegt der Planungshorizont bei etwa 10 bis 15 Jahren!).

Eine gleiche Vereinfachung gilt für den Umgang mit Bebauungsplänen (B-Pläne). Darin sind diverse Angaben zu den zulässigen Geometrien und optischen Merkmalen angegeben. Da sich durch die Aufstockung die Geschossigkeit ändern kann, muss eine Aufstockung auch ohne größeren Aufwand ermöglicht werden. Etwaige Verfahren dauern ca. sechs Monate.

Vorschlag Nr. 2:  Anpassung der (aus der Zeit gefallenen) Stellplatzverordnung, zu einer Herabsetzung der erforderlichen Stellplätze. Dies würde bei Baukosten von ca. 15.000€/Stellplatz (in Tiefgaragen → siehe Studie) auch Baukosten senken. Wir schlagen für den innerstädtischen Bereich vor, die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen herabsenken, wenn nachweisbar alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit soll die Blockade von Aufstockungen bewohnter Gebäude durch einen Mangel an Stellplätzen verhindert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alternative Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen.

Vorschlag Nr. 3: Ausnutzung der möglichen baulichen Dichte

Ein Maß, um die bauliche Dichte zu bestimmen, ist die Geschossflächenzahl (GFZ), die im Wesentlichen über das Bauordnungsrecht in den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück erreicht werden darf. In Abhängigkeit von anderen Kennwerten, wie beispielsweise der Geschossigkeit, ergibt sich daraus die maximale erreichbare Bauhöhe. Studien haben ein Potenzial zur durchschnittlichen Erhöhung der GFZ, in Abhängigkeit von konstruktiven Rahmenbedingungen, von bis zu 1,3 ermittelt. D.h., dass eine durchschnittliche Erhöhung der Gebäude um 1,3 Geschoss möglich ist.

Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.

Turbo bei der Genehmigung: Referentielle Baugenehmigung und Typengenehmigung

Kostenminderung kann auch im Baubereich durch ‘Serienproduktion’ erreicht werden. Werden in einem Gebiet mit gleichem Bebauungsplan also identische Gebäude (Geschossigkeit, Grundfläche, etc.) geplant, sollte die Erstellung einer “Muster-Genehmigung” für eine Vielzahl gleicher Bauwerke übergreifend gelten. So können nicht nur Genehmigungsverfahren (erheblich) beschleunigt, sondern auch Anreize für serielles Bauen gesetzt werden, um die Baukosten zu senken.

Diese Art der sogenannten referentiellen Baugenehmigung wird bereits in NRW in einigen Städten erfolgreich angewandt.

Noch vor einigen Jahren/Jahrzehnten handelte es sich bei der sog. Typengenehmigung um ein häufig verwendetes Instrument, um für baugleiche Bauvorhaben eine sog. Typenplanung (mit Typenstatik, usw.) zu erstellen, um damit kürzere Genehmigungsphasen zu ermöglichen. Dieses Art der Genehmigung ist seit einer Überarbeitung der Musterbauordnung auch Teil der  Niedersächsischen Bauordnung, wird jedoch nur selten genutzt

Um das Ziel kostengünstigen Bauens zu erreichen, müssen wir diese Werkzeuge flächendeckend einbinden und vorantreiben.

Unnötigen Klimakillern den Anreiz nehmen

Während der Corona-Pandemie hat die Lufthansa 18.000 so genannten „Leerflüge“ durchgeführt. Die so genannte „Slot Verordnung (Start-Landing-Operation- Time)“ bezeichnet die Start- und Landerechte einer Airline. Diese Rechte werden etwa ein Jahr im Voraus vergeben. Durch das stetige Wachstum des Flugverkehrs stoßen zahlreiche Flughäfen an ihre Kapazitätsgrenzen, so dass die Nachfrage das Angebot an Start- und Landemöglichkeiten übersteigt. Die Mehrzahl der Slots wird als so genannte Großvaterrechte vergeben. Danach orientiert sich die Vergabe an der Nutzung in der  Vergangenheit.

Hierbei gibt es keine Möglichkeit diese Slots weiterzuverkaufen oder mit ihnen zu handeln. Primär werden die Slots nach der „use it or lose it“ Regelung vergeben. Wenn eine Airline weniger als 80% der Slots nutzt, werden die Slots an andere Airlines vergeben.

Da während der Pandemie deutlich weniger Nachfrage nach Flügen herrschte mussten viele Airlines, wie unter anderem die Lufthansa, Leerflüge durchführen, um die Slots nicht zu verlieren. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar: Klimakiller, wie Leerflüge dürfen keinerlei finanziellen Anreiz für Unternehmen haben. Die grundsätzliche Vergabe durch die „use it or lose it“ Regelung halten wir für sinnvoll, um auch kleineren Airlines eine faire Partizipation am Wettbewerb zu gewährleisten. Dennoch müssen in Ausnahmefällen, wie einer globalen Pandemie, einer Öl- und Gaskriese etc. Ausnahmeregelungen greifen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Dass die EU-Kommission in Ausnahmesituationen, wie einer globalen Pandemie, einer Öl-,Gas-, oder Wirtschaftskrise die „use it or lose it“ Regelung vorübergehend ganz aufzuheben oder stark einzuschränken.
  2. Die dauerhafte Senkung der Mindestnutzung auf 70%.
  3. Die Änderung der Slot-Verordnung (Verordnung [EWG] Nr. 95/93) dahingehend, dass Leerflüge bei Nutzung der Start- und Landerechte nicht berücksichtigt werden, um den Anreiz für Leerflüge dauerhaft zu eliminieren.
  4. Um die mit den Leerfügen teilweise verbundene Aufrechterhaltung der Pilot:innenlizenzen nicht zu gefährden, fordern wir regulative Anpassungen zu den Pilot:innenlizenzen, sodass hierdurch kein Lizenzverlust entsteht.

Klima-Hebel Baubranche: Mit Stoffkreisläufen zu einer nachhaltigen Baupolitik

Bauwerke und Infrastrukturen entscheiden über die Lebensqualität von Menschen, die Leistungsfähigkeit von Volkswirtschaften und ihre Zukunftsfähigkeit. Die Baubranche zählt zu den bedeutendsten Wirtschaftszweigen in Deutschland und ihre Produkte, wie Gebäude oder Straßen, sind für unseren Alltag unverzichtbar. Die Bauwirtschaft ist einer der wichtigsten Branchen des Landes. Bauen ist kein Massenprodukt!

Auf Baustellen fällt tonnenweise Abfall an, ob beim Erdaushub oder durch Abriss. Daraus ließe sich neues Baumaterial gewinnen. In Europa entfällt mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs auf den Baubereich. Darüber hinaus werden nur 40% des Bauschutts von Gebäuden aufbereitet oder wiederverwertet.

Die aktuellen Krisen und Entwicklungen der Welt zeigen, wie wichtig ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen in allen Bereichen des Lebens, gerade in Bezug auf die Baubranche sein sollte. Bedingt durch den hohen Materialeinsatz und Energiebedarf während der Bauphase ist auch die Baubranche durch immer weiter steigende Materialpreise, Lieferengpässe und die Inflation stark betroffen. Obwohl gerade im Rohbau auf regionale Produkte (Lieferwege bei Beton und Mauersteinen meist unter 500 km) gesetzt wird, kommt die Bauproduktion durch enorme Energiepreise und Rohstoffknappheit zunehmend ins Stoppen.

Wenngleich dies ein Resultat aus kurzfristigen Ereignissen ist, wird deutlich, wie wichtig der nachhaltige Umgang mit Rohstoffen perspektivisch werden sollte. Zweifelsohne sollte dabei angestrebt werden, mehr recyclebare Materialien zu verwenden, um einerseits langfristig weniger abhängig von weltweiten Lieferketten zu werden und andererseits um Materialien nach Ende eines Gebäudelebenszyklus erneut zu verwenden. Die öffentliche Hand sollte dafür als Vorbild dienen.

Unsere Industrie zeigt, dass selbst synthetische Stoffe recycelt und einer neuen Verwendung zugeführt werden können. So besteht mittlerweile die Möglichkeit, selbst EPS-Dämmstoffe in gewissem Maße einem Stoffkreislauf zuzuführen.

Gelingt es, eine Kreislaufwirtschaft am Bau zu etablieren, lassen sich nicht nur Kosten senken, sondern auch Treibhausgasemissionen reduzieren, da weniger Energie für die Herstellung neuer Materialien aufgewendet werden muss.

Durch neue Geschäftsfelder im Bereich der Kreislaufwirtschaft in der Baubranche, von der Planung bis zur Aufbereitung von Bauschutt zu wiederverwertbarem Material, bietet sich zudem die Möglichkeit, innovative Start-Ups zu etablieren und zu fördern. Als Beispiel hierfür sind Firmen zu sehen, die sich mit dem Thema ‘Building as a bank’ beschäftigen und zum Ziel haben, neue und bestehende Gebäude hinsichtlich nutzbarer Materialien zu Kartographieren. Im Fall eines Abbruchs oder Umbaus kann damit der Anteil nicht verwertbarer Materialien deutlich gesenkt werden. (Außerdem entstehen  zahlreiche neue Möglichkeiten der Immobilienbewertung.)

Um den Weg hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu ebnen, fordern wir als Junge Liberale Niedersachsen, bei der Planung und Umsetzung von öffentlichen Bauvorhaben verstärkt auf Nachhaltigkeitsaspekte zu achten.

Die Erfahrungen an öffentlichen Bauvorhaben sollen hier als Vorbild vorangehen. Im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft steht dabei im Vordergrund, bereits in der Planung den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks zu berücksichtigen, um spätere Anpassungen oder Nachrüstungen so einfach wie möglich zu gestalten. Wir fordern den verstärkten Einsatz von modernen, recycelbaren Materialien bei der Vergabe öffentlicher Bauvorhaben, um das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit zu verstärken und Zertifizierungen (Blauer-Engel-Siegel, etc.) zu etablieren. Erste Bauvorhaben, wie das ‘The Cradle’ in Düsseldorf zeigen die Machbarkeit solcher Bauvorhaben.

Es ist nun an der Zeit, das Wissen zu festigen, um von den Vorteilen zu profitieren. Ziel sollte es sein, bis 2030 eine Quote recycelbarer Materialien von mindestens 50% zu erreichen. Die Etablierung einer Gebäudedatenbank öffentlicher Gebäude kann zusätzlich dazu beitragen, Kreisläufe zu schließen. Gebäude-Datenbanken dienen dazu, bestehende Gebäude als Rohstoffspeicher zu betrachten. Eine daran angelehnte Immobilienbewertung kann den Anteil recyclebarer Materialien in Marktbewertung  berücksichtigen. Erste Start-ups und Ausgründungen haben in diesem Segment bereits Fuß gefasst (z.B. Madaster, Epea).

Dabei sollte zunehmend auch auf die Entwicklung von Methoden zum Recycling von Kunststoffen gesetzt werden. Bereits heute ist in der Wiederaufbereitung mineralischer Stoffe, wie Betonabbruch und Bodenaushub, eine Quote von etwa 90% erreicht. Dies sollte zum Anreiz dienen, auch andere, nicht mineralische Materialien wieder aufzubereiten.

Wir Junge Liberale fordern daher, dass die öffentliche Hand Vorbildfunktion im Umgang mit Stoffkreisläufen beim Bau und der Modernisierung öffentlicher Gebäude übernehmen soll. Die Kreislaufwirtschaft biete das Potential, vollkommen neue Wertschöpfungsketten zu erschaffen – es bietet sich die Möglichkeit das Wissen und know-how durch Förderung der Forschung in Niedersachsen zu sammeln und in die Welt zu tragen, neue Arbeitsplätze und Wohlstand zu schaffen.

Umschulung Light

Der Fachkräftemangel plagt in Deutschland viele Branchen. Wenn man als einzelner Bürger jedoch einen Branchenwechsel vollziehen möchte, dann muss man eine langwierige Umschulung durchlaufen, auch wenn der Beruf, den man dort erlernt große Schnittmengen mit dem bisher ausgeführten Job hat.

Wir Jungen Liberalen fordern also eine verkürzte Umschulungsmöglichkeit. Bei dieser „Umschulung Light“ sollen bisher erlernte Inhalte, die man während des bisherigen Berufes oder in der Berufsschule erlernt hat, angerechnet werden. Die Umschulung beschränkt sich in dem Fall nur auf die Inhalte, die sich zu dem neuen Job unterscheiden. Somit wirkt man zum einen dem Fachkräftemangel entgegen und schafft einen offeneren und mobileren Arbeitsmarkt für den Arbeitnehmer.