Die Autobahn gehört dem Bund: Gemeinden für Feuerwehreinsätze auf Bundesfernstraßen entlasten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass der Bund in stärkerem Maße als bisher an den Kosten von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren auf Bundesfernstraßen beteiligt wird.

Dies soll unter anderem durch finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Fahrzeugen und technischen Ausrüstungen geschehen. Nötigenfalls ist die Finanzverfassung des Grundgesetzes in der Weise zu ändern, dass sich der Bund durch Finanzhilfen an diesen Investitionen beteiligen darf. Als Vorbild dafür kann der 2019 neu gefasste Art. 104c GG dienen, der im Rahmen des Digitalpaktes die verfassungsrechtliche Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Investitionen in die Bildungsinfrastruktur gelegt hat.

Fortschritt für den ÖPNV – Volle Fahrt voraus!

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, das momentane ÖPNV-System zukunftsfähig zu machen. Wir wollen eine Reform der bestehenden personenbezogenen Subventionen, die Erhaltung der gebietsbedingten Förderungen und eine Umrüstung, um digitale Zahlungsmöglichkeiten flächendeckend zu ermöglichen.

Wir fordern eine Unterstützung über sogenannte 1€-Tickets für Rentner, Freiwilligendienstler, Ehrenämtler, in Ausbildung befindliche und Geringverdiener.

Zudem fordern wir, dass Schüler der Unter-, Mittel- & Oberstufe, Studenten und Freiwilligendienstler kostenlos Bus und Bahn fahren dürfen.

Alles sollte in der vom regionalen Verkehrsverbund ausgegebenen Region eines jeweiligen Ländertickets erfolgen.

Die Kosten für die personenbezogenen Subventionen sollten vom Land getragen werden, außer wenn eine andere Stelle bestehende Subventionen bereits leistet. Angehörige der Bundeswehr sollten durch den Bund gefördert werden. Bei der Subventionierung von Studenten sollten wie bislang die Studierendenschaften und -werke mitwirken. Für Schüler sollte wie bisher der Schulträger zuständig sein. Um Passagierströme zwischen Bundesländern auszugleichen, sollen die Länder untereinander entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, um die Universalität eines 1-Euro-Tarifs zu gewährleisten.

Im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist der digitale Ausbau von Zahlungsmöglichkeiten wichtiger denn je. Auch die Unternehmen im Sektor des ÖPNV sollten nun vorangehen und die Möglichkeit der Kartenzahlung einer Fahrt durch NFC-Chip ermöglichen.
Daher fordern die Jungen Liberalen weiter noch die Subventionierung der ÖPNV-Anbieter beim Ankauf eines NFC-Fähigen Bezahlsystems, sowie die Bereitstellung eines länderübergreifenden Systems durch die Zusammenarbeit der Bundesländer. Das  “Ein- und Auschecken” im jeweiligen Tarif mit einem NFC-Chip sollte in Bussen und Bahnen möglich sein. Dieser sollte über eine von den Ländern finanzierte Smartphone-App laufen und den jeweiligen Tarif durch die Identifikationsnummer eines NFC-Chips mit einem Account verknüpfen. Der jeweilige Betrag sollte dann mit der auf der App ausgewählten Zahlungsmethode des Accounts abgebucht werden. Personen, die keinen Account erstellt haben, können über eine wiederaufladbare Prepaid-Karte zahlen. Diese gibt es in verschiedenen Varianten und bei einer Erstaufladung wird der zugehörige Tarif geprüft. Bei der Verwendung einer herkömmlichen Bankkarte mit NFC-Chip, an die kein Tarif gebunden ist, wird der Standard-Tarif abgebucht. Dieser kann bei Vorlage der Unterlagen an der Geschäftsstelle eines ÖPNV-Anbieters bis zu einem Monat rückerstattet werden. Die Kosten hierfür werden vom Land übernommen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit über ein extern gestelltes Portal Kundendaten einzutragen, zu editieren oder abzurufen, wenn es nötig ist.

Dennoch sollen aber im 1-Euro-Tarif weiterhin Papier-Tickets verfügbar sein, die man auch mit Bargeld erwerben kann. Diese Papier-Tickets sollen dann an einen Fahrausweis gebunden sein, der die Berechtigung zum Erwerb und der Verwendung ausweist. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen soll bundesweit gelten und grundsätzlich allen Deutschen, EU-Bürgern und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland entsprechend offen stehen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Klimaschutz durch Innovation – Keine unnötigen Abstände für Windenergie

Für die Errichtung von Windenergieanlagen bestehen in Deutschland vielfältige Mindestabstände zu anderen Objekten oder gar die Einschränkung auf bestimmte Vorranggebiete. Zuletzt ermöglichte der Bund den Ländern, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung einzuführen. Als Junge Liberale Niedersachsen lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab.

Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner anhängigen Vorschriften. So können Abstände zum einen abhängig von der Himmelsrichtung gestaltet werden. Zum anderen erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.

Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.

Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Bett

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Ausbau des transeuropäischer Eisenbahnnetzes. Dies soll zu einem entsprechenden Nachtzugverkehrs mit Hochgeschwindigkeitszügen führen. Dieses Projekt ist von der Europäischen Union zu fördern, um eine CO2-günstige Wettbewerbs-Alternative zu innereuropäischen Flügen zu bieten. Dazu bedarf es des Ausbaus von Stadt-Umgehungsbahnen, um ein Reisetempo mit hohem Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten und die Lärmbelästigung für Anwohner von mittelzentrischen Hauptbahnhöfen zu minimieren. Desweiteren bedarf es genügender Streckenkapazitäten um einen adäquaten Takt von Hochgeschwindigkeitszügen auch in der Nacht zu ermöglichen, so dass nicht, wie bisher, der Güterverkehr, wie z.B. in Deutschland, vorrang hat, sondern eben jene Nachtzüge. Dies soll gleichzeitig keine Einbußen beim Güterverkehr zur Folge haben. Um Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr zu vermeiden, muss langfristig die Trennung in zwei Netze erfolgen.

 

Wir fordern die Anbindung aller relevanten Flughäfen sowie deren nächstgelegenen Hauptbahnhöfen, mit Ausnahme von Hochseeinseln wie Mallorca oder Ibiza. Desweiteren fordern wir einen entsprechenden Fahrzeugpark für mindestens 300 km/h und als Fernziel eine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h.

Bei einer angenommener Schlafdauer von 8h und durchschnittlich jeweils 2h Fahrzeit vor und nach dem Schlaf, entspricht dies einer zurückgelegten Distanz von 2400 km. Bei dann gefühlt 2h Fahrtdauer werden die Flugzeuge auf der Distanz weit in den Schatten gestellt.

“TÜV” für Autofahrer*innen

Die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung der körperlichen als auch geistigen Eignung sämtlicher Führerscheininhaber*innen ab dem 70ten Lebensjahr durch eine unabhängige Stelle (bspw. durch das Gesundheitsamt).

  • Die Überprüfung der Fahreignung sollte in einem wiederkehrenden Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
  • Kann die Fahreignung nicht festgestellt werden, besteht maximal 3-mal in einem frei wählbaren Zeitraum die Möglichkeit zur Wiederholung einer Überprüfung. Bis zur erneuten Erteilung der Eignung ist die Fahrerlaubnis einzubehalten. Nach der dritten nicht bestandenen Überprüfung ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
  • Kann die Eignung auf Grund von körperlichen als auch geistigen Auffälligkeiten nicht erneut erteilt werden oder gibt der/die Inahber*in die Fahrerlaubnis freiwillig ab, erhalten diese Personen als Ausgleichsmaßnahme zur Mobilitätserhaltung ein regionales ÖPNV-Ticket. Dies ist bis zum Lebensende für die Personen kostenlos. Dieses Ticket ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Norddeutschen Verkehrsinfarkt verhindern!

In den letzten Jahren, seit Ende des Dialogforums Schiene Nord, ist sowohl der Deutschen Bahn als auch diversen Gutachtern klar geworden, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen des optimierten Alpha-E nicht mehr sind, als eine Scheinmaßnahme. Die Infrastruktur ist nicht in der Lage die prognostizierten Zugzahlen zu verarbeiten und lässt keinerlei Ausbau des SPNV und SPFV zu. Der mangelnde Ausbau der Nord-Süd-Anbindungen der Nordsee-Häfen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des niedersächsischen Hinterlandes massiv. Auch aus Umweltschutzaspekten ist ein derartig stiefmütterlicher Ausbau untragbar. Eine Mobilitätswende kann nur mit hervorragender Infrastruktur geschehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher sowohl kurzfristige Maßnahmen, um die bisherige Situation zu verbessern, als auch langfristige und nachhaltige Lösungen.

  • Die Beschleunigung und Verbesserung der für den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommenen Maßnahmen des Alpha-E:— Ausbau der Streckengeschwindigkeit Hamburg-Hannover auf bis zu 230 km/h, durchgehend drei Gleise bis Uelzen und zusätzliche Überholbahnhöfe.

    — Ausbau der Streckengeschwindigkeit auf 230km/h, in Verbindung mit Schnellfahrweichen von mindestens 160km/h bis 230km/h und mehr Überleitstellen für einen flexibleren Betriebsablauf.

    — Einrichtung von ETCS Level 3 und ERTMS als digitales Zugsteuerungssystem.

    — Neubau von Überleitbauwerken an Engpässen und Abzweigstellen.

    — Mehr “Bahnsteigkanten” an den Bahnhöfen, um alle Gleise flexibel benutzen zu können, unbeschadet der Durchgangsgleise.

    — Mittelfristige Wiederaufnahme der Planung einer Neubaustrecke entlang der A7 mit möglichst durchgängig 400km/h, mit Anbindung von unter anderem Soltau und Park + Ride Möglichkeiten, nach Vorbild München-Nürnberg-Express.

    — Zusätzlich muss eine Fernverkehrsverbindung zwischen Uelzen, Lüneburg und Celle garantiert werden, notfalls durch das Land Niedersachsen. Die Neubaustrecke ist nur für ICE und ICE-Sprinter gedacht.

    — Breimeier-Trasse als Ost-Westverbindung nach Bremerhaven für den Güterverkehr prüfen.

    — Strecke Bremen-Hamburg durchgehend dreigleisig auf 270 km/h mit genügend Schnellfahrweichen für eine flexible Betriebsführung, langfristig ist der Bau eines vierten Durchganggleises zu prüfen.

    — Prüfung einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bremen sowie Ausbau der Bestandsstrecken.

    — Keine Züge im Eigentum des Landes Niedersachsen (LNVG), sondern Ausschreibung.
    — Einrichtung von ETCS/ERMTS auf allen Bahnstrecken im Land Niedersachsen, um eine bessere Koordination der Zugfahrten zu gewährleisten und Kapazitätsreserven freizuschalten.

    — Durchbindung des Regionalverkehres durch den Hamburger Hauptbahnhof, sowie gemeinsame Ausschreibung der Netze mit den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Mobile Inklusion fördern – Den öffentlichen Personen Nahverkehr barrierefrei machen.

Die FDP-Landtagsfraktion und die FDP Bundestagsfraktion werden aufgefordert,

  1. sich dafür einzusetzen, dass die Barrierefreiheit im ÖPNV zügig tatsächlich hergestellt wird. Dazu gehört die Umstellung auf geeignete Fahrzeuge (Busse, Kfz und Straßen-/Bahnen) ebenso wie die Herstellung der baulichen Voraussetzungen an Haltestellen und Bahnhöfen.
  2. initiativ zu werden, damit die schon bestehende Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Personenbeförderungsgesetz, wirksam ab dem 01.01.2022, § 8 Absatz 3 PBefG, in den Ausnahmefällen einer längeren Umsetzungszeit i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 4 PBefG, bis spätestens zum 01.01.2024 umgesetzt sein muss.

Auch in der heutigen Zeit sind in Deutschland immer noch nicht alle Bürger in der Lage, die öffentliche Infrastruktur im Bereich des Personennahverkehrs zu nutzen. Haltestellen und auch die Verkehrsmittel selber sind nicht an die Bedürfnisse von teilhabeberechtigten Menschen angepasst. Hier ist beispielsweise der neue ICE 4 zu nennen. Gegenüber dem Vorgängermodell ergeben sich für Rollstuhlfahrer Verschlechterungen, die es unmöglich machen, alle Teile des Zuges zu erreichen.

Der fehlende Umbau vieler Bushaltestellen und Bahnhöfe in Niedersachsen führt dazu, dass der Zustieg mit Rollstuhl tatsächlich oder rechtlich nicht möglich ist. Das bedeutet, gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen, eine massive Benachteiligung von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihrer Mobilität. Durch diese Umstände findet ein de facto Ausschluss dieser Personengruppen aus einem Bereich des öffentlichen Lebens statt.

Zwischen Regenwürmern und Planierraupen – Für ein konstruktives Miteinander bei Bauvorhaben

In der Wahrnehmung zahlreicher Vertreter der Baubranche stellen die europäischen und nationalen Umweltauflagen enorme Hindernisse im Infrastrukturausbau und somit für den Wirtschaftsstandort Deutschland dar. Umweltverbände hingegen stehen dieser Ansicht von Bauunternehmen kritisch gegenüber und befürworten tendenziell eine Verschärfung der Umweltauflagen.

Für die Jungen Liberalen steht fest, dass der Schutz der lokalen Flora und Fauna sowie der Klimaschutz elementare Zukunftsthemen sind. Zudem sehen wir einen enormen Verbesserungsbedarf beim Ausbau der Infrastruktur im Bereich der Verkehrs- und Baupolitik. Daher liegt den Jungen Liberalen die Gestaltung eines konstruktiven Miteinanders von umweltpolitischen Aspekten und Bauvorhaben in besonderem Maße am Herzen.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

Ausschreibungsvorgaben neu denken

Das bisherige Bauvergabeverfahren obliegt keinen allgemeinen Vorgaben in der Auswahl der Kriterien von Seiten des Auftragnehmers. Dies führt zum einen zu einer Überdominanz des finanziellen Aspekts und organisiertem Preisdumping zu Gunsten des Bauzuschlags.  Zudem werden technologische und umweltschutzorientierte Themen in der jetzigen Ausschreibungsmethodik klar vernachlässigt. In Zukunft soll ein bundesweites Expertengremium von Vertretern der Politik, der Baubranche, Umweltverbänden und Wissenschaftlern über eine prozentuale Maximalhöhe des Kriteriums „Preis“ und über Mindesthöhen der Kriterien „Referenzen“ und „technische und ökologisch-innovative Aspekte“ entscheiden.

Dabei soll sichergestellt werden, dass dadurch keine Hürde für junge Betriebe entsteht, die keine Referenzen aufweisen können. Diese Umstände müssen berücksichtigt und die gleichen Voraussetzungen geboten werden wie etablierten Unternehmen.

Beispiel einer möglichen Ausgestaltung könnte eine Maximalbewertung des Preises mit 60% sowie einer Mindestbewertung des Referenzwertes mit 30% und des innovativen Faktors mit 10% vorsehen. Diese Aufteilung lässt eine individuelle Aufteilung der Kriterien projektbezogen zu und würdigt zudem ökologisch-innovative Ideen und erfolgreiches Projektmanagement der Vergangenheit.

Bonus-Malus-Verfahren einsetzen

Im Bauvergabeverfahren soll     häufiger das im Public-Private-Partnership gängige Bonus-Malus-Verfahren eingesetzt werden, nach dem Leistungen, die besser und schneller erreicht werden als vereinbart, honoriert werden, während zuvor definierte Kürzungen erfolgen, wenn Ziele nicht wie vereinbart eingehalten werden. Dadurch werden Anreize geschaffen, ein Projekt schneller zu realisieren, ohne dass es dabei zu Qualitätseinbußen kommt. Die bereits bestehende Zwei-Jahres-Grenze für die Haftung und die Beweislastumkehr bei Bauschäden soll beibehalten werden.

Runde Tische

Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens oder nach der Beendigung dieses sehen es die Jungen Liberalen als förderlich an, häufiger in Form von „Runden Tischen“ mit allen Betroffenen zusammenzukommen. Dabei sollen Bürgerbündnisse, Umweltverbände, Politik und Unternehmen vertreten sein. Hier sollen unter anderem Missverständnisse über das Projekt ausgeräumt und die unterschiedlichen Standpunkte der Akteure ausgetauscht werden. Die Größe und Häufigkeit der Runden Tische sollen sich dabei an dem jeweiligen Projektvolumen bemessen.

Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen für Bauprojekte dienen in erster Linie dem Ausgleich lokaler Umweltschäden und dem Erhalt regionaler Ökosysteme. Allerdings sollen Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich nicht mehr an nationalen Grenzen halt machen. Wo Infrastrukturprojekte die Grenzen überschreiten, sollen auch die dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen international gedacht werden. Zudem sollen Maßnahmen zum Ausgleich von Projekten mit besonderen global klimatischen Auswirkungen auch auf europäischer Ebene durchgeführt werden.

Marktwirtschaft auch an der deutschen Autobahn – Der Tank & Rast den Riegel vorschieben

Der Landesverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Vergabe von Konzessionen für den Betrieb von Autobahnraststätten marktwirtschaftlich zu organisieren, um das bestehende de facto Monopol der Tank & Rast aufzulösen und so die Qualität der Einrichtungen zu steigern und das Preisniveau zu stabilisieren.