Datenschutz und Wählbarkeit

Auf den niedersächsischen Wahlzetteln zu den Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen soll anstelle der privaten Adressen der Kandidatinnen und Kandidaten fortan lediglich der Wohnort in Form des Gemeindenamens angegeben werden. Hierfür sind § 39 Abs. 1 S. 1 NKWO i.V.m. Anlage 16, 17, § 40 Abs. 1 S. 1, 2 NKWO i.V.m. Anlage 20, 21, 22, § 36 S. 2 i.V.m. § 33 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-3 NLWO und § 43 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BWO entsprechend anzupassen. Die Vorschriften zur Wählbarkeit bleiben hiervon unberührt.

Zur besseren Listentransparenz sollen, wie in Bayern und Schleswig-Holstein, die ersten fünf Kandidatinnen und Kandidaten in der Spalte der Zweitstimme genannt werden.

LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Mettiquette

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Hepatitis-E-Infektionen von Schlachtschweinen einholt. Sollte der Anteil der infizierten Schweine tatsächlich erheblich sein, wie so oft behauptet, fordern die Jungen Liberalen serologische Routinetests in Schweineställen einzusetzen. Das Fleisch (potentiell) infizierter Schweine muss nicht zwangsläufig vom Markt genommen werden, sondern sollte mit entsprechendem Zubereitungshinweis gekennzeichnet werden (“Nicht zum rohen Verzehr geeignet”).

Für den mündigen Verbraucher, gegen Werbeverbote

Grundsätzliches

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Werbung) nicht für verbraucherschädigend. Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbstbestimmt und selbstverantwortlich über seinen Konsum entscheidet. Wir setzen uns für eine umfassende Produktinformation für die Verbraucher ein -etwa über Nährwerte und enthaltene Zusatzstoffe-, um für die eigene Entscheidung des Verbrauchers eine geeignete Grundlage zu schaffen. Wir halten allerdings die Werbebranche grundsätzlich für bereits umfassend reguliert. Irreführende Werbung ist genauso verboten, wie alles, was ansatzweise dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.

Lebensmittel

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen jedwede Werbeverbote ab, die auf Basis einer Bewertung von Lebensmitteln verhängt werden, die eine Kategorisierung in gesund und ungesund zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass Werbung als Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens auch an Kinder gerichtet werden darf. Aufklärung und Prävention halten wir für wichtig, damit Kinder lernen, Konsumentscheidungen selbstständig zu treffen. Die Platzierung von Waren innerhalb von Verkaufsstätten soll weiterhin den Inhabern obliegen.

Alkohol

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Werbeverbot für Alkohol ab. Aufklärung und Prävention ist ein Weg, um dem Missbrauch von Alkohol entgegenzuwirken. Alkoholwerbung zu verbieten, die zum Ziel hat, den Verbraucher über Produktangebot, -qualität und -geschmack zu informieren, trägt nicht zur Verhinderung bzw. Minderung von Alkoholmissbrauch bei.

Tabakprodukte

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein völliges Werbe- und Kommunikationsverbot für die Tabak-Unternehmen ab. Wir lehnen ebenfalls die Inhalte der Tabakproduktrichtlinie ab. Des Weiteren befürworten wir die partielle Reliberalisierung der Tabakproduktwerbung: So sollte das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller wieder ermöglicht werden und analog zum Werbeverbot in Kinos auch die Werbung in Fernsehen und Rundfunk zu nächtlichen Zeiten wieder erlaubt werden. Uns Liberalen ist es wichtig, dass die Tabakproduktwerbung nach wie vor nicht das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung des körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellen darf. Es ist wichtig, die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu informieren. Eine Beschränkung von Verpackungsgrößen, eine Vorgabe über den Anteil der Warnhinweise an der Verpackungsfläche, ein Verbot von brand stretching bzw. brand sharing oder gar die Einführung von Plain Packaging ist damit nicht zu begründen; solche Vorgaben und Beschränkungen sind vielmehr als tiefgehender Eingriff in die Eigentumsrechte der Markenhersteller zu sehen.

Bundeswehr

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Verbot von Information der Bundeswehr für Minderjährige ab. Vor allem junge Heranwachsende müssen sich der Herausforderung stellen, eine Entscheidung über die Zeit nach der Schule zu fällen. Besonders für diese jungen Menschen sind Informationen über die Bundeswehr daher relevant.

Entblößte Kinder

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten ein Verbot von Werbung mit entblößten Kindern für zu weitgehend. Ein Verbot von Werbung mit kinderpornografischen Inhalten ist für uns selbstverständlich, allerdings sind kinderpornografische Inhalte unabhängig von Werbung ohnehin verboten. Bei Werbung, in der lediglich nackte Haut von Kindern sichtbar ist (z.B. ein 41 Kind in Bademode bei Sonnencreme-Werbung), sehen wir keine Verletzung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Glücksspiel

Das bestehende Außenwerbeverbot für private Anbieter von legalem Glücksspiel an Geldspielgeräten soll umgehend aufgehoben werden.

Iss was Du willst, wisse was Du isst!

Verschiedene Lebensmittel können im Verzeichnis der Zutaten zu Gruppen zusammengefasst werden. Gewürze und Kräuter aller Art können so als “Gewürze” bzw. “Kräuter” zusammengefasst werden. Zutaten, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, sind hier zwar ausgenommen und müssen zusätzlich gekennzeichnet werden; Beispiele für diese Allergene sind Senf oder Sellerie. Die Liste der kennzeichnungspflichtigen Zutaten ist jedoch begrenzt und umfasst nicht alle potentiellen Allergene. Verbraucher, die unter ungewöhnlicheren Allergien leiden, haben hier das Nachsehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher eine detaillierte Auflistung von Inhaltsstoffen in Lebensmitteln. Diese vollständigen Inhaltsangaben müssen nicht zwangsläufig auf den Verpackungen Platz finden, sondern können auch an anderer Stelle hinterlegt werden, auf die dann auf der Verpackung verwiesen wird. Für lose gewerblich verkaufte Waren (z.B. beim Bäcker, Metzger oder in Restaurants o.ä.) sollte dies selbstverständlich analog gelten. Hier sollten auf Anfrage sämtliche Inhalte schriftlich genannt werden können.

Es empfiehlt sich, Listen über die Inhaltsstoffe ins Internet zu stellen, entweder auf den Seiten der Hersteller oder in Datenbanken von Händlern oder Verbraucherschützern. Auf den Verpackungen selbst würde dann ein schriftlicher Hinweis oder auch ein QR-Code genügen, um dem Verbraucher alle Informationen bereit zu stellen, die er braucht.

Werbung

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern eine Änderung der Gesetzeslage dahingehend, daß es zukünftig einer Schule freigestellt ist, ob und mit wem sie Werbeverträge abschließt.

Werbung für Alkohol und Nikotin soll unzulässig sein.

Für mehr Transparenz im Supermarkt

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die deutliche Kennzeichnung von Herstellungsorten auf Lebensmittelverpackungen. Formulierungen wie „Hergestellt für xyz“ oder die Erwähnung von Vertriebsgesellschaften können zwar weiter verwendet werden, geben nach Meinung der Jungen Liberalen aber allein nicht genügend Auskunft über den tatsächlichen Herstellungsort der Lebensmittel.

Keine heimlichen Düfte in Geschäften und öffentlichen Gebäuden

Der Einsatz von nicht von den gehandelten Waren ausgehenden Düften muss gekennzeichnet werden.