3D-Drucken statt wegschmeißen

Die Jungen Liberalen Niedersachen machen sich stark für innovative Konzepte zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft als Bestandteil einer Ressourcen schonenden, nachhaltigen Marktwirtschaft.

In diesem Zuge fordern wir, dass Herstellerinnen und Patentinhaber von Produkten, deren Wartung und Instandhaltung sie eigenmächtig und endgültig einstellen oder ohne erkennbare Notwendigkeit für Endverbraucher unverhältnismäßig unwirtschaftlich machen, künftig verpflichtet werden können, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen zu veröffentlichen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betreffenden Teile mittels 3D-Druckverfahren reproduzierbar sind. Davon ausgenommen werden Hersteller und Patentinhaber, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung stellen.

Dies hat unweigerlich großen Einfluss auf die Reparabilität von Produkten und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen kleineren Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bieten, sich am Reparatur- und Wartungsmarkt zu beteiligen. Zusätzlich schützt die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen die Verbraucherrechte, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, defekte Produkte selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen und die Möglichkeit zur Reparatur von defekten Teilen trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von CO2-Emissionen bei. Im Übrigen bleibt das Patentrecht geschützt und findet Beachtung.

Recycling Helden – Elektrotonnen

Der Klimawandel und die Verknappung von Ressourcen, insbesondere seltener Erden, zählen zu den drängendsten globalen Problemen unserer Zeit. Trotz der seit 2019 geltenden EU-Zielvorgabe von 65% Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte erreichen wir lediglich 44%.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass bestehende Projekte zur Entsorgung von kleinen und mittleren Elektrogeräten  hinsichtlich ihrer Akzeptanz evaluiert werden.

Im Falle einer erfolgreichen Evaluation, sollte eine Erweiterung des solcher Entsorgungsmöglichkeiten auf weitere Kommunen angestrebt werden. Dies soll dann ggf. durch eine Informationskampagne unterstützt werden.

„Shut up and take my money!”

Die Jungen Liberalen fordern den §4 NLöffVZG zu überarbeiten.

Der §4 NLöffVZG regelt welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Außerdem legt dieser Paragraph die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen fest.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass unter anderem Supermärkte und der Einzelhandel am Sonntag schließen müssen. Lokale Unternehmen erleiden werden in Zeiten von Amazon und Co. einen weiteren Wettbewerbsnachteil, da dringende Käufe nun einmal mehr im Internet getätigt werden anstatt diese vor Ort zu tätigen.

Verkaufsoffene Sonntage bieten zudem neben dem Samstag einen weiteren freien Tag unter Woche, der zum Einkaufen genutzt werden kann und der somit auch dafür sorgt Städte an Samstagen zu entschlacken.

Schüler und Studenten erhalten des Weitern auch die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne die Schule/Uni schleifen zu lassen. Dieses Angebot kann natürlich auch für reguläre Arbeitnehmer in Frage kommen.

Unternehmen könnten frei entscheiden, ob und in wie fern eine Sonntagsöffnung für sie Sinn ergebe. Voll- und Teilzeit Beschäftigte, welche am Sonntag arbeiten, steht in diesem Fall ein anderer Wochentag zur Erholung zu.

“Haben wir noch PrEPs dabei?” – HIV-Stigmatisierung beenden!

Das „Human Immunodeficiency Virus“, kurz HIV, welches unbehandelt die Krankheit auslöst, ist schon lange nicht mehr so gefährlich wie es einst war, dennoch leiden Positive stark unter der anhaltenden vorurteilsbehafteten Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb einen neuen und faktenbasierten Umgang mit der Erkrankung.

Konkret fordern wir:

 Umgang mit HIV-Positiven:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) soll eine neue Aufklärungskampagne über die aktuelle Gefährlichkeit und den Schutz vor HIV in Auftrag geben. Dazu gehört vor allem darüber aufzuklären, dass Positive, die sich in erfolgreicher Therapie befinden, das Virus nicht mehr weitergeben können, darüber wie HIV weitergegeben werden kann. Zudem soll über die Möglichkeit, negative Kinder trotz HIV-Infektion zu bekommen, aufgeklärt werden.
  • Aufnahme der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Medizinstudium und die Lehrpläne medizinischer Ausbildungen (Pflegefachkraft, MTA, MFA, ZFA etc.)
  • Finanzielle Unterstützung von Initiativen, wie der Aidshilfe, die positiven Menschen beim Empowerment, der Hilfe bei Rechtsfragen oder Therapiefragen vermittelnd zur Seite stehen

Förderung von Safer-Use:

  • Das Aufstellen von Spritzen-Automaten an den Drogen-Hotspots durch die Kommunen sowie aktive Hilfe für Abhängige durch den Staat, anstatt von Repression
  • Das Aufstellen von stichsicheren Mülleimern an Drogen-Hotspots, um Nadelstichverletzungen von Passant:innen und Müllentsorger:innen zu verhindern
  • Rechtliche Klarheit für Drug-Checking Initiativen schaffen

 Ausbau von Testkapazitäten:

  • Einen generellen Ausbau von anonymen Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) zur frühen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten
  • Eine Kostenübernahme der Testungen auch von Nicht-Risikogruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Werbekampagnen für die Testmöglichkeiten von der BzgA

Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP):

  • Verschreibung von PrEP nicht nur durch spezielle HIV-Schwerpunktärzte, von denen es nur sehr wenige gibt, sondern von sämtlichen Ärzten
  • Übernahme der Kosten für PrEP durch die Krankenkassen auch außerhalb der Hochrisikogruppen
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit des effektiven Schutzes vor einer Ansteckung mit HIV mit PrEP durch die BzgA

 Post-Expositionsprophylaxe (PEP):

  • Den Ausbau der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, die eine PEP anbieten
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit von PEP und unter welchen Umständen und für wen sie in Frage kommt durch die BzgA

Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.

#NoSpy – Bürgerrechte schützen, Spionagesoftware verbieten

Spionagesoftware, die immer mehr von Privatakteuren entwickelt und eingesetzt wird, schafft ein zweites Standbein für Bürgerrechtsverletzungen neben bekannten staatlichen Repressionsmaßnahmen. Daher ist Spionagesoftware aus liberaler Sicht insgesamt kritisch zu sehen und soll nur in rechtlich beschränkten Rahmen und privat gar nicht eingesetzt werden.

Überwachungssoftware im Sinne dieses Antrags ist Software, die explizit entwickelt wird, um andere Menschen zu überwachen, indem entweder verdeckt in die Lebenswelt eingedrungen wird, oder als vertraulich zu behandelnde Daten in einer grundrechtsverletzenden Art und Weise massenhaft analysiert werden. Software die allgemein einsetzbar ist, wird nicht erfasst.

Für diese Software soll ein Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung durch die EU-Kommission bestehen. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Lieferung an einen Staat erfolgt bei dem kein Zweifel an liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien besteht. Zusätzlich soll eine Whitelist mit Staaten geführt werden, bei denen grundsätzlich eine Genehmigung erteilt wird. Alle Genehmigungen sollen öffentlich gemacht werden. Dazu soll eine Pflicht bestehen, Informationen zu veröffentlichen, die von Anbietern von Sicherheits-Software benutzt werden kann um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die EU soll als ganzes dem Wassenaar-Abkommen beitreten und sich dafür einsetzen dass es auch auf Spionagesoftware angewendet wird. Auf Staaten die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, soll weiterhin Druck aufgebaut werden zumindest die Regelungen zur Kontrolle der Spionagesoftware zu etablieren.

Die öffentliche Förderung der IT-Sicherheitsforschung soll auf EU-Ebene gestärkt werden, indem die nationalen Sicherheitsbehörden wie das BSI stärker mit der ENISA zusammenarbeiten und langfristig neue Initiativen auf transnationaler Ebene etabliert werden.

Verstöße gegen ein Verbot des Imports oder Exports von Spionagesoftware sollen strafrechtlich geahndet werden. Dabei ist das Weltrechtsprinzip anzuwenden, insoweit die Bürgerrechte von Deutschen und Unionsbürgern gefährdet werden.

Zusätzlich soll die Sicherheit von IoT-Geräten (Internet der Dinge), welche anfällig für Spionageangriffe sind, verstärkt in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen rücken. Gesetzliche Regelungen sollen Hersteller von internetfähigen Geräten verpflichten, klar und transparent die Laufzeit von Sicherheitsupdates für ihre Produkte offenzulegen, um Verbraucher umfassend über die Sicherheitsstandards der jeweiligen Produkte zu informieren.

Schießt Oma Erna zum Mond – für ein liberales Bestattungsgesetz!

Das niedersächsische Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist sehr restriktiv und schränkt den letzten Willen und die religiösen Gefühle vieler Sterbender stark ein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine umfassende Reform des BestattG. Dieses Gesetz muss es zum Ziel haben die individuellen Bestattungswünsche der Sterbenden nachzukommen. Konkret fordern wir:

  • Liberalisierung der Friedhofspflicht – In Niedersachsen müssen Verstorbene, abgesehen von kirchlichen Würdenträgern, auf Friedhöfen bestattet werden. Ein modernes BestattG muss auf die individuellen Bedürfnisse der Verstorbenen eingehen. So muss es auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen, beispielsweise als Urne zu Hause, Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder auch anderen modernen Bestattungsformen ermöglichen, solange diese professionell durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Bestattungen außerhalb von Friedhöfen und gleichwertigen Ruhestätten sollen dabei ausschließlich in Form von Asche erfolgen. Insbesondere soll hiermit dem öffentlichen Gesundheitsschutz gedient werden, z.B. sollen keine Leichname in privaten Gärten o.ä. bestattet werden dürfen.
  • Befreiung der Geschwister von der Bestattungsfürsorgepflicht – Im niedersächsischen BestattG müssen nach, dem:r Partner:in, den Kindern, den Enkelkindern, den Eltern, den Großeltern auch die Geschwister für die Bestattung aufkommen. Diese fordern wir aus der Verantwortung für ihre Geschwister zu nehmen.
  • Privatwirtschaftliche Friedhöfe – Um den individuellen Wünschen Verstorbener und dem Mangel an Friedhofsplätzen nachzukommen fordern wir die Abschaffung des § 13 (1) BestattG, welcher vorschreibt, dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden, die Kirche, Kirchengemeinden(-verbände) und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein können. Dies soll zum einen eine vielfältigere Friedhofslandschaft schaffen und zum anderen auch muslimischen Gemeinden die Möglichkeit geben ebenfalls Friedhöfe zu schaffen, was momentan häufig aufgrund des fehlenden Körperschaftsstatus nicht möglich ist.
  • Schnellere Überführung der Leichen – Anders als momentan geregelt sollen Leichen nicht innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden müssen sondern innerhalb von 24 Stunden und bereits nach 12 statt wie momentan 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn zweifelsfrei eine natürliche Todesursache durch den Arzt festgestellt ist, welcher die Leichenschau durchführt. Dies dient dem Zweck die Religionsfreiheit zu wahren, da im Islam Bestattungen innerhalb von 24 Stunden gefordert sind.