Liquid ist kein Tabak!

Die Jungen Liberalen fordern die Abschaffung des § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Tabaksteuergesetz.

Eine Besteuerung von Nikotin kann man vertreten. Eine Besteuerung, die zum Beispiel bei der nikotinlosen Basisflüssigkeit in etwa 900% beträgt, ist strikt abzulehnen. Nach der aktuellen Regelung steigen die Kosten eines durchschnittlichen Dampfers auf mehrere hundert Euro pro Monat.

Die aktuelle Regelung wird in der Produktion und im Handel wie in Italien tausend Arbeitsplätze kosten und keine signifikanten Einnahmen generieren. Zudem wird die Anzahl der Raucher herkömmlicher Tabakwaren steigen.

Qualifikation statt Quote – Zweitstudienquote abschaffen!

Wer sich in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium neu orientieren oder zusätzlich qualifizieren will, wird schnell mit der sogenannten Zweitstudienquote konfrontiert. Diese regelt, dass lediglich 3% der zulassungsbeschränkten Studienplätze an Zweitstudienbewerber vergeben werden.

Ziel dieser Quote ist es, einen Ausgleich zwischen zwei berechtigten Interessen zu schaffen: Einerseits ist eine zusätzliche Qualifikation der Zweitstudienbewerber vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens wünschenswert. Gleiches gilt auch für eine thematische Umorientierung, weil schwindendes Interesse an einem zuvor gewählten Themengebiet zu beruflicher Unzufriedenheit führt und der Selbstverwirklichung des betroffenen Individuums im Wege steht.

Andererseits haben Erstbewerber auf ein Studium die Chance verdient, überhaupt das erste Mal studieren zu dürfen. Auch volkswirtschaftlich kann argumentiert werden, dass eine höhere Verweildauer im Studium und eine daraus resultierende kürzere Teilnahme am Arbeitsmarkt nicht wünschenswert sind.

Aus diesen Gründen ist das Ziel des Interessenausgleichs grundsätzlich richtig. Allerdings ist eine starre Quote kein geeignetes Instrument, weil sie weder auf die Verteilung der Bewerber noch die Anzahl der Studienplätze Rücksicht nimmt. Im Zweifel führen solche Quoten nicht dazu, dass sich stets die leistungsstärksten Bewerberinnen und Bewerber durchsetzen, sondern verzerren die Bewertung zugunsten eines pauschalen Kriteriums.

Hochschulen sollen selbst Kriterien für die Aufnahme erstellen können. Hierbei muss den Studierenden ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Durch den Wettbewerb der Hochschulen soll jedem Interessenten, egal ob für das Erst- oder Zweitstudium, ein gutes Angebot sichergestellt werden.“

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine ersatzlose Abschaffung der Zweitstudienquote.

Betroffenenrechte stärken – gesetzliche Informationspflicht bei Funkzellenabfragen auch praktisch umsetzen

Sofern auf Grund einer Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung (z.B. Mord und Totschlag, bestimmte Formen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bandendiebstahl) ermittelt wird und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht sowie die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, können Strafermittlungsbehörden mit richterlicher Zustimmung gemäß § 100 g Abs. 3 StPO alle in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abfragen. Die Größe von Funkzellen können hierbei – je nach technischer Ausstattung – zwischen Mikro-Funkzellen mit einem Bereich von wenigen Metern bis hin zu größeren mit mehreren Kilometern Reichweite variieren. Bei solchen Funkzellenabfragen übermitteln die Mobilfunkanbieter sodann die Verkehrs- und Bestandsdaten aller Mobiltelefone, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort mit der fraglichen Mobilfunkzelle verbunden waren, an die Staatsanwaltschaft. Die Daten umfassen unter anderem den Zeitpunkt und die Dauer von Anrufen, Informationen über die Mobilfunk- und Internetnutzung sowie die Rufnummer und damit mittelbar auch den Namen und die Anschrift des Mobilfunkteilnehmers. Nach § 101 a Abs. 6 StPO besteht für den Staat grundsätzlich die Pflicht, die Betroffenen einer solchen Funkzellenabfrage im Nachhinein über die Abfrage in Kenntnis zu setzen, damit die Betroffenen über die Möglichkeit verfügen, nachträglich Rechtsschutz nach § 101a Abs. 6 Satz 2 StPO i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO zu ersuchen. Das Gesetz lässt allerdings zahlreiche Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht zu (vgl. § 101 Abs. 4 bis 6 StPO).

In der Praxis wird diese Ausnahme jedoch dermaßen extensiv ausgelegt, dass sie mittlerweile die Regel geworden ist. Eine Information findet bislang fast nie statt. Die genauen Gründe für eine Unterlassung der Benachrichtigung werden seitens der Staatsanwaltschaften fast nie aktenkundig gemacht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren diese Praxis der Ermittlungsbehörden und fordern die Stärkung der Bürgerrechte, indem die Betroffenen konsequent über solche Funkzellenabfragen informiert werden. Für die Umsetzung dieser Informationspflicht des Staates schlagen wir vor, die Betroffenen im Nachhinein mit einer SMS über die Funkzellenabfrage zu benachrichtigen, sofern die Betroffenen entsprechend des Verfahrens in Berlin ihre Nummer bei einer staatlichen Stelle eingetragen haben. Andernfalls bleibt die Regelung des § 101 Abs. 4-6 StPO bestehen Die SMS soll den Bürger informieren, in welchem Umfang er von der Funkzellenabfrage betroffen ist (Ort und Zeit), Angaben zur zuständigen Strafermittlungsbehörde enthalten und auf eine Internetseite für weitere Informationen verweisen, die die technischen und rechtlichen Grundlagen einer Funkzellenabfrage sowie die Betroffenenrechte und Wege zu deren Geltendmachung ausführt. Die Umsetzung der staatlichen Informationspflicht über SMS kann technisch einfach und automatisiert umgesetzt werden. Außerdem müssen dazu keine weiterführenden personenbezogenen Daten außer der Rufnummer verarbeitet werden. Die Mobilfunkanbieter sollen technisch sicherstellen, dass bei der Weitergabe einer Rufnummer der Nachbesitzer keine solche Information erhält, die sich auf den Vorbesitzer bezieht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sich die niedersächsische Landesregierung im Bund für das Verfahren einsetzt, sodass Bund und Länder gemeinsam eine länderübergreifende Regelung treffen. Hierfür fordern wir, dass in Niedersachsen eine vollständige und unabhängige Evaluation mit dem Abwägen aller Vor- und Nachteile entsprechender Benachrichtigungsmethoden erfolgt; hierbei ließe sich beispielsweise auf dem Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein aufbauen, welcher für den Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits 2017 die „Möglichkeiten für verbesserte Transparenz bei Funkzellenabfragen“ untersuchte (Umdruck 18/7553).

Klasse statt Masse – die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als JuLis stehen wir für einen schlanken, wehrhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstelle eines von der Allgemeinheit finanzierten Rentner-Unterhaltungsprogrammes. Wir stehen als liberale Jugendorganisation für die jüngeren Generationen ein, die sich zunehmend von den Angeboten des ÖRR nicht umfasst sehen. Wir sehen den Reformbedarf der in die Jahre gekommenen Strukturen des Rundfunks und machen konstruktiv Vorschläge, um diese zu verbessern. Dennoch werden diese konstruktiven Vorschläge häufig undifferenziert als das „Anlegen der Axt an einem Bollwerk der Demokratie“ aufgefasst. Dieser Annahme widersprechen wir ausdrücklich. Während die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verfassungsrechtlich garantiert wird, steht es dem Gesetzgeber offen, wie er den Rahmen, die Strukturen und den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks novelliert. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefragt, durch Staatsverträge diese Aufgabe zu übernehmen und dadurch für Entlastung zu sorgen. Ein möglicher Reformprozess im ÖRR kann dabei nicht nur finanzielle Entlastung jeder und jedes Einzelnen in durch Inflation und steigende Lebenserhaltungskosten bestimmten Zeiten zur Folge haben, sondern durch größere Transparenz und einen klareren Auftrag auch vertrauensstiftend und demokratiefördernd wirken.

Mit diesem Antrag möchten wir neue Denkanstöße setzen und schlagen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Kostenkontrolle: Der ÖRR Deutschlands ist mit 8,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 der teuerste Rundfunk der Welt. Während die britische BBC rund 3,8 Mrd. EUR und die französischen france tv und radiofrance kumulativ mit ca. 3,7 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlagen, kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als seine britischen und französischen Pendants zusammen. Geboten ist daher eine Überprüfung der Ausgaben des Rundfunks und mehr Kontrolle über sie. Als Lehre aus der Causa Schlesinger ist insbesondere die Stellung der Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten hervorzuheben, die die wirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten kontrollieren sollten. In der Praxis mangelt es den Organen jedoch oft an fachlichem Know-how. Die Verwaltungsräte sollten hierfür zukünftig mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern, Finanzexpertinnen o.ä. besetzt werden, die professionell die Ausgaben beaufsichtigen. Auch sollten die Gehälter der Führungskräfte der Rundfunkanstalten zum einen angeglichen werden, beispielsweise an die Besoldung des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten, zum anderen aber auch gekoppelt werden an wirtschaftlichen (Miss-)Erfolg.
  • Mehrfachstrukturen verhindern: Perspektivisch sollte über eine Fusion der Verwaltungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk nachgedacht werden. Wenngleich die Trennung insbesondere von ARD und ZDF auf Programmebene als Ausdruck eines pluralistischen Rundfunks mit guten Argumenten vertretbar ist, so lässt sich eine Trennung der Verwaltungsstrukturen aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen schwer verstehen. Hier würde eine Zusammenlegung ressourcenschonend wirken. Zur Verschlankung des Apparats könnte daneben auch etwa die Anzahl der Landesrundfunkanstalten gesenkt werden. Das bisherige Modell mit neun verschiedenen Landesrundfunkanstalten könnte hier durch ein System mit vier Anstalten, aufgeteilt in Norden, Süden, Westen und Osten abgelöst werden. Dies reduziert ebenfalls Mehrfachstrukturen und senkt die Zahl benötigter Intendantinnen und Verwaltungsräte.
  • Klarer Auftrag: Der aktuelle Medienstaatsvertrag sieht in § 11 RStV vor, dass die Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. Wir setzen uns dafür ein, den Fokus des ÖRR künftig verstärkt auf Bildung und Information zu legen und die „Beratung“, Kultur und Unterhaltung zurückzufahren. Auch Dokumentationen können unterhaltsam sein und erfüllen zeitgleich den Bildungsauftrag. Im digitalen Zeitalter sollte zudem ein verstärkter Fokus auf On-Demand-Lösungen und Internetpräsenz liegen.
  • Programmdiät: Die aktuelle Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme umfasst 21 Fernsehsender und 83 Radiosender, sowie das Content Netwerk Funk Mediengruppe. Rein an der Vielzahl der Radiosender gemessen lassen sich bereits Argumente für eine Verschlankung des Programms in Zeiten von Digitalradio und überregionalem Empfang finden. Ähnliches gilt für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Mehr als die Hälfte der Sendezeit der öffentlichen Fernsehsender ist auf Unterhaltung ausgerichtet. Vor allem Sport- und Filmlizenzen, wie etwa die der Fußball-WM in Katar für alleine 214 Mio. EUR, nehmen einen Großteil des Budgets ein. Hierdurch entsteht unweigerlich eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Dies soll zukünftig in Hinblick auf den klarer formulierten Auftrag des ÖRR vermieden werden. Spartensender wie ARD One oder ZDFneo sollten in die Privatwirtschaft überführt und nicht ersetzt werden.
  • Alternative Finanzierungsformen: Die pauschale Erhebung der Rundfunkbeiträge i.H.v. aktuell 18,36 EUR erscheint in Zeiten flexibler Abo-Dienste sowohl preislich als auch strukturell aus der Zeit gefallen. In Frankreich entschied sich Emmanuel Macron für einen umstrittenen Weg der Abschaffung der Rundfunkbeiträge zugunsten einer Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Um die Unabhängigkeit des ÖRR von direkter oder indirekter Einflussnahme von Seiten des Staates oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren, lehnen wir ein solches Finanzierungsmodell genauso ab wie die verstärkte Generierung von Einnahmen durch mehr Werbung. Ein anderer Vorschlag könnte hier etwa das „skandinavische“ Modell sein, bei dem sich die Höhe des Beitrags proportional zum Einkommen ergibt. Zusätzlich hierzu wäre auch ein Abo-System sinnvoll, bei dem neben einem günstigen Basismodul erwünschte Zusatzmodule gegen Aufpreis enthalten wären.

Menschen entlasten – Mehrwehrtsteuer senken!

Wir wollen Menschen finanziell entlasten, statt sie immer weiter zu belasten. Die Mehrwertsteuer gehört als reine Konsumsteuer zu den unsozialsten Belastungen, da sie insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen überproportional trifft. Eine Senkung der Mehrwertsteuer kann durch sinkende Preise zu einer erhöhten Nachfrage und damit wachsenden Wirtschaft beitragen. So können am Ende sogar mehr Steuereinnahmen das Ergebnis sein. Zudem gewinnt der Steuerstandort Deutschland dadurch einen Wettbewerbsvorteil.

Wir setzen uns daher für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in Deutschland auf den europäischen Mindeststeuersatz von 5 bzw. 15 Prozent ein. Der verminderte Steuersatz von 5 Prozent soll auf alle Güter erhoben werden, bei denen das möglich ist.  Langfristig setzen wir uns auf EU-Ebene dafür ein, dass ein einheitlicher Mindeststeuersatz bei der Mehrwertsteuer von 5 Prozent eingeführt wird.

Bei den Warengruppen, wo dies möglich ist, wie z.B. Lebensmitteln, wollen wir die Erhebung einer Mehrwertsteuer dauerhaft abschaffen.

Wer reif genug für Sex ist, ist reif genug für Pornos – Pornos ab 14!

Jugendliche schauen Pornos: tagtäglich, unabhängig von Geschlecht und Sexualität, online wie offline. Dennoch wird Pornographie in eine Schmuddelecke gestellt. Aufklärung über Pornographie, die Unterschiede zwischen Porno und Realität und über die reellen Gefahren der Pornosucht findet selten statt. Konservative Politikerinnen und Politiker, die heimlich auch Pornos anschauen, versuchen vergeblich Jugendlichen den Zugang zu Pornographie abzuschneiden. Dabei ist Pornographie natürlicher Teil der menschlichen Sexualität. Das Verbot für Jugendliche ist realitätsfremd, praktisch nicht durchsetzbar und Überbleibsel einer überholten christlichen Sexualmoral, die Sex, außerhalb der Ehe, zur Sünde erklärt. Es ist nur schwer zu begreifen, wie die Idee entstanden ist, dass es für Jugendliche, die selbst schon Sex haben dürfen und haben, pauschal schädlich sein soll, anderen Menschen beim einvernehmlichen Lustspiel zuzuschauen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt, dass Pornographie, welche von der BPJI als Darstellung von Consensual und Safer-Sex deklariert wird, für Jugendliche ab 14 Jahren frei zugänglich wird. Dies soll unabhängig davon gelten, ob pornographisches Material über ein Trägermedium (z.B. DVD oder Blu-ray) oder Telemedien (z.B. Internet oder TV) bereitgestellt wird. Eine gegebenenfalls anfallende Altersverifizierung beim Bezug von Pornographie über das Internet muss die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt waren. Die diesbezüglichen Vorschriften im Strafgesetzbuch, Jugendschutzschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind entsprechend anzupassen. Im Zuge dessen ist auch das einvernehmliche Sexting, also der Austausch pornographischer Darstellungen, ab 14 Jahren straffrei zu stellen, wobei eine dem § 182 Abs. 3 StGB entsprechende Regelung zu schaffen ist.

Parallel zur Freigabe von Pornographie ab 14 Jahren wollen wir die Aufklärung über Pornographie vor allem in den Schulen deutlich verstärken. Pornographie muss fester Bestandteil der Sexualaufklärung sein. So beglückend der Konsum von Pornos auch sein mag, so wichtig es auch, Jugendlichen klarzumachen, dass Pornos in der Regel nicht die Realität abbilden. Zu Aufklärungszwecken befürworten wir daher auch die Förderung feministischer Pornos, die insbesondere auch Consent und Safer Sex darstellen.

Eine neue Zeitzone für Europa

Im Spätsommer 2018 kündigte der EU-Kommissionspräsident das beabsichtigte Ende der Zeitumstellung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Seitdem werden Lösungen für das zukünftige Zeitsystem innerhalb der EU gesucht. Schlafforscher und Chronobiologen werben in diesem Kontext für eine möglichst späte Zeit, um den gesundheitlichen Risiken durch den sogenannten Sozialen Jetlag entgegenzuwirken.

Als Junge Liberale Niedersachsen vertreten wir die Auffassung, dass Europa die koordinierte Weltzeit UTC als gemeinsame Zeit einführen soll. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene auf diese Lösung hinzuwirken. Nationale Alleingänge lehnen wir vor dem Hintergrund der erleichterten innereuropäischen Kommunikation ab. Die UTC hat sich für viele Anwendungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zeitzonen als Verkehrszeit bewährt und ist daher die ideale gemeinsame Zeit. Wir sehen die Einführung der UTC in Europa zudem als wichtigen Schritt hin zu einer globalen Harmonisierung des Zeitsystems. Da die UTC gleichzeitig der spätesten bislang in der EU vertretenen Zeit WEZ entspricht, kann mit ihrer Einführung gleichzeitig für große Teile Europas den Erkenntnissen der Chronobiologie Rechnung getragen werden.

Sollte sich eine einheitliche europäische Zeit nicht durchsetzen können, soll Deutschland gemeinsam mit allen europäischen Staaten, von denen zumindest Teile westlich der idealen Zonengrenze bei 7,5° östlicher Länge liegen, und möglichst vielen weiteren Staaten die koordinierte Weltzeit UTC als neue Zeit einführen.

Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und gehört deshalb auch so besteuert

Als Junge Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Umsatzsteuererhebung auf Produkte ein. Bis zu einer umfangreichen Reform fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Open Information: Offener Informationszugang für Bürger

Die Jungen Liberalen Niedersachsen achten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Darum sprechen sie sich dafür aus, dass die Internet-Auftritte öffentlicher Einrichtungen datensparsam gestaltet werden. Digitale Informationen sollen die Bürgerinnen und Bürger auch immer anonym und unabhängig von Drittanbietern erhalten können.

Genauer fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen rechtliche Vorgaben und bindende Umsetzungsvorschriften dafür, dass auf den Webseiten der öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes

  •  keine Daten erfasst werden, die für den Besuch der Webseite nicht zwingend erforderlich sind (keine analytischen oder statistischen Daten, keine nicht- funktionellen Cookies) und dass
  •  bei Wahlmöglichkeiten für persönliche Datenschutzeinstellungen alle Optionen (Zustimmung und Ablehnung) gleichberechtigt dargestellt werden und auswählbar sind (keine Dark Patterns).

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass die öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes wichtige Mitteilungen und Informationen, die in kommerziellen sozialen Medien bekannt gemacht werden,

  •  auch immer direkt über die Webseiten der Einrichtungen ohne Einbindung der Plattformen zugänglich sind und dass
  •  in einem Pilotprojekt die Verteilung der Informationen auch über die bekannteren digitalen Dienste unabhängiger Netzwerke wie bspw. Mastodon aus dem Fediversum getestet wird.