Nachhaltige Energie aus Niedersachsen für Europa

Unbezahlbare Energiekosten und dadurch enorme Unsicherheiten für Unternehmen und die Bevölkerung dürfen kein dauerhaftes Problem werden. Krisen stellen jedoch immer auch Chancen dar und so ergibt sich aktuell für das Land Niedersachsen die Möglichkeit, Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien und insbesondere der Windkraftanlagen zu werden.

Durch Standortvorteile spielt die Windenergie eine zentrale Rolle in der niedersächsischen Energieproduktion. Für den Ausbau wollen wir uns daher auf Landes- aber auch auf kommunaler Ebene für die größtmögliche Mobilisierung von potentiellen Flächen für Windenergieparks einsetzen. Bereits im Jahr 2020 verfügt das Land über eine Windenergieleistung von ca. 11 Gigawatt, was etwa 38 Prozent der Bruttostromerzeugung entspricht. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Bürger:innen nicht nur durch die nachhaltige Energie profitieren, sondern sich auch direkt finanziell an sogenannten Bürgerwindparks beteiligen können. Um den Bau- und Planungsprozess von Windkraftanlagen zu beschleunigen, müssen dafür bürokratische Hürden abgebaut werden.

Im Rahmen von Forschungsprojekten fordern wir, dass das Wissen und die Erfahrungen im Umgang mit Windkraftanlagen gesichert und ausgebaut werden, um Folgeprojekte in Niedersachsen, Deutschland und der Welt verbessern zu können. Bereits bestehende Forschungsvorhaben sollten dabei stärker durch die Landesregierung gefördert werden. Kooperationen mit vergleichbaren Standorten auf der ganzen Welt sollen verstärkt werden, um die gesteckten Ziele der Landesregierung, bis 2040 100% Energie aus regenerativen Quellen zu beziehen, um einige Jahre zu unterbieten.  Im Rahmen von Forschungsprojekten sollen dabei auch innovative Techniken untersucht werden, die das Potential haben, langfristig Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen.

Als Stichwort sei hier Agri-Photovoltaik genannt, ein Verfahren, bei dem landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Photovoltaik-Anlagen ‘überdacht’ werden. Dabei besteht unter den Paneelen nach wie vor die Möglichkeit, Landwirtschaft zu betreiben, während mit der PV-Anlage Energie erzeugt wird. In einigen Ländern, darunter die USA, Frankreich und Japan, wird die Technik durch Staatsmittel gefördert und effektiv eingesetzt.

Wir Junge Liberale fordern daher, Landesmittel verstärkt in die Forschung und Entwicklung modernster Techniken zu investieren, die unmittelbar mit dem Erfolg der niedersächsischen Wirtschaft zusammenhängen. Die Mittel sollen dabei über Investitionen in die niedersächsischen Hochschulen in die Forschung gelangen und müssen dort unbürokratisch zur Verfügung stehen. Um praxisnahe Forschung zu ermöglichen und um bereits bestehende Techniken schneller ausbauen zu können, fordern wir weiterhin den Abbau bürokratischer Hürden.

Meerwasserentsalzung in Afrika – Entwicklungszusammenarbeit gegen den Klimawandel

Die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Staaten mit Afrika soll in Zukunft besonders die Meerwasserentsalzung fördern. Die Meerwasserentsalzung wird als Technologie in den Golfstaaten bereits eingesetzt. Dieses Verfahren ist sehr energieintensiv, bietet gleichzeitig aber auch große Chancen für eine bessere Trinkwasserversorgung.

Durch die Bereitstellung größerer Mengen Frischwassers kann vor Ort die Landwirtschaft besser betrieben werden. Insbesondere wird sowohl eine intensivere als auch eine extensivere Landwirtschaft als zuvor möglich. Die Aufforstung mit künstlicher Bewässerung im Rahmen des sogenannten Desert Greenings kann einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, und die fortschreitende Desertifkation in der Sahel-Zone mit aufhalten.

Die Energieversorgung der Wasserentsalzungsanlagen soll nur mit erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie stattfinden. Da das Wasser gespeichert werden kann, benötigt es keine weitere Energiespeicher. Gleichzeitig können überschüssige Energiemengen in synthetischen Treibstoff oder grünen Wasserstoff umgewandelt werden, um die Infrastruktur zusätzlich zu nutzen.

Die Bewässerung in der Landwirtschaft kann auch mit Drohnen oder modernen Tropf-Anlagen durchgeführt werden, die wesentlich wassersparender als klassische Berieselungsverfahren zur Bewässerung arbeiten können. Die Infrastruktur vor Ort kann dann auch zur weiteren Erforschung und Weiterentwicklung von Technologien zur Meerwasserentsalzung, erneuerbaren Energien, Bewässerung und der Produktion von synthetischen Kraftstoffen genutzt werden.

Die Verteilung des produzierten Wassers soll einerseits Privatpersonen als öffentliches Gut zur Verfügung gestellt werden, zur kommerziellen Nutzung allerdings effizient und marktwirtschaftlich verteilt werden.

Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Meerwasserentsalzung – Dem Klimawandel nicht hilflos entgegentreten

Der Klimawandel hat unterschiedlichste Auswirkungen auf Deutschland, unter anderem
Trockenheit und Hitze. Momentan sind wir dem gegenüber recht hilflos und können dies nur schwer bekämpfen.

Um diesen Sachstand in Zukunft zu verändern, benötigen wir ein eigenes Meerwasserentsalzungswerk größeren Ausmaßes in Deutschland. Der Zweck des Werkes besteht darin, das gewonnene Trinkwasser zu von Trockenheit und Dürre betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands zu transportieren um dieses dort auszubringen. Weiterhin können durch diese zusätzliche Verfügbarmachung dieser wichtigen Ressource Trinkwasserengpässe leicht überwunden werden und gar vermieden werden. Dabei muss die Nutzung absolut flexibel sein und die Ressourcen nach Dringlichkeit verteilt werden.

Ein Ende oder gar Umschwung ist nicht in Sicht und auch nicht wahrscheinlich, weshalb ein Wirkverbund aus unterschiedlichen Maßnahmen in Bezug auf Trinkwasserhandhabung und Gewinnung greifen muss, um dieser aktuellen und zukünftigen Herausforderung Herr zu werden.

Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Meerwasserentsalzung, welche bereits in vielen Staaten der Erde zur Trinkwassergewinnung angewandt wird und alternativlos erscheint.

Wenn der Meeresspiegel steigt ist mehr Wasser da als wir brauchen, aber viele Regionen in Deutschland und der Welt werden trotzdem unter Wasserknappheit und Dürren leiden, denn Meerwasser ist nicht einfach so nutzbar. Es muss aufbereitet werden.

Ergänzend zu anderen Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit Trinkwasser, dessen Verteilung, Nutzung und Gewinnung, wird der Synergieeffekt durch die Meerwasserentsalzung nochmals verstärkt.

Fluch und Segen der Abfallprodukte: Wird Meerwasser von den Stoffen befreit die es zum Trinkwasser machen, gibt es Abfallprodukte. Diese sind u. A. Magnesium, Natrium, Calcium, Kalium, Lithium und Bromid. Diese zurück zu gewinnen und für die Industrie wieder nutzbar zu machen muss erforscht und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ob eine „Reinigung“ des Meeres mit dieser Meerwasserentnahme erfolgen kann, sollte auch erforscht werden.

Die Energiegewinnung zum Betrieb der Anlage, welche praktischerweise an der Küste liegen muss, kann u. A. durch Windenergie oder Gezeitenkraftwerk erfolgen.

Zur weiteren Erforschung der Technologie und Verbesserungsmöglichkeiten an dieser ist ein Forschungseinrichtung mit zu integrieren, um zukünftig eine höhere Ausbeute unter geringsten Energieaufwendungen zu schaffen. Eine Gefährdungsminimierung und sanfte Entnahmemethoden sind auch zu erforschen um maritimes Leben zu schützen.

Eine Herausforderung wird die Infrastruktur zur Verteilung des Wassers. Das Trinkwasser muss so aufbereitet und mit entsprechenden Zusätzen eingestellt werden, dass es über lange Strecken verteilt werden kann.

Wir haben in Deutschland das Know-How, die Technologie und die Firmen um dies zu bewerkstelligen. Der gesamte Komplex Meerwasserentsalzung ist so facettenreich und wichtig, dass er in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Daran hängt unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Export-Schlager zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, Made in Germany.

Umweltflüchtlingen eine Perspektive bieten

Bereits seit dem 78. Landeskongress in Oldenburg verfügen die Jungen Liberalen Niedersachsen über ein sinnvolles Konzept, um die aktuellen weltklimatischen Veränderungen einzudämmen. Die Ursachen des Klimawandels gilt es weltweit zu bekämpfen und weitestgehend zu verlangsamen. Nichtsdestotrotz wird der Klimawandel unabwendbare Folgen mit sich bringen, mit denen sich Europa, Deutschland und Niedersachsen auseinandersetzen müssen. Experten rechnen mit bis zu 250 Millionen Flüchtlingen, die sich wegen Überschwemmungen, Dürre und Naturkatastrophen auf den Weg nach Europa machen werden. Auch innerhalb Europas werden wir die direkten Folgen der Erderwärmung zu spüren bekommen. Damit Europa nicht vollkommen unvorbereitet mit diesen Herausforderungen konfrontiert wird, müssen nun frühzeitig Konzepte zur Bewältigung neuer Flüchtlingswellen erarbeitet werden. Als Junge Liberale sind wir in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass dabei unsere liberalen Grundwerte nicht vernachlässigt werden.

Für uns als Liberale ist klar, dass die Bekämpfung der Fluchtursachen von höchster Priorität ist, damit so wenig Menschen wie nur möglich zur Flucht gezwungen werden. Europa soll dabei sowohl finanzielle als auch strukturelle Hilfe anbieten. Europa soll als Vorbild beim Klimaschutz vorangehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Europäische Union dazu auf, den Ländern, die ihren Bürgern, verursacht durch die Folgen des Klimawandels, keine Lebensperspektive mehr bieten können, Hilfe anzubieten. Die Höhe der finanziellen Hilfen soll sich an verschiedenen Kriterien wie der Einwohnerzahl in betroffenen Gebieten, dem Entwicklungsgrad und der wirtschaftlichen Situation orientieren. Die strukturellen Hilfen sollen von der Entwicklungszusammenarbeit der EU ausgehen.

Deshalb fordern die Jungen Liberalen:

I. Die Europäische Kommission soll akut bedrohte Länder auf folgende Kriterien überprüfen:

  1.  Liegt eine Existenzbedrohung vor?
  2.  Unternimmt das Land eigene Anstrengungen, um die Folgen weitestgehend abzufedern?

Sämtliche Maßnahmen müssen in engem Austausch mit der EU stattfinden und von ihr überprüft werden können.

 Die EU behält sich bei Vertragsbruch oder Missbrauch der Gelder vor, die Hilfen einzustellen.

II. Umweltflüchtlinge sind als Flüchtlinge zu behandeln, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1.  Deposition: unwirtschaftliche und langfristig unbewohnbare Gebiete
  2.  Degradation: Umweltzerstörungen, welche ein Überleben unmöglich machen
  3.  Desaster: Naturkatastrophen, die den Lebensraum zerstört haben
  4.  Destabilisierung: Eskalation durch Ressourcenknappheit

Des Weiteren ist es entscheidend, ob der betroffene Staat eigenständig dazu in der Lage ist, den Menschen Zuflucht und Schutz unter menschenwürdigen Bedingungen zu bieten.

III. Die EU soll die Kompetenz für die Aufteilung der Asylbewerber innehaben. Die Richtlinien für das Asylverfahren sollen dabei bindend von der EU festgelegt werden. Die in Art. 15 2011/95/EU beschriebenen Richtlinien sollen um die in Punkt II genannten Kriterien erweitert werden.

IV. Um eine sinnvolle rechtliche Regelung in Europa zu schaffen, fordern wir weiter:

  1. Mittelfristig Umweltflüchtlinge als subsidiär Schutzberechtigte nach § 4 (1) des Asylgesetzes anzuerkennen. Wie bei Konventionsflüchtlingen soll für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug gelten.
  2. Langfristig eine neue internationale Konvention zu etablieren, die Umweltflüchtlingen ein reguläres Asylverfahren, dauerhaften Aufenthalt und Einbürgerung ermöglicht. Dabei sollen die oben genannten Kriterien als Grundlagen dienen. Diese soll sich an der Genfer Flüchtlingskonvention orientieren, an der weltweit 147 Länder beteiligt sind.

Weniger schwitzen: Für ein besseres Stadtklima!

Die Jungen Liberalen erkennen den menschengemachten Klimawandel und all seine Folgen kompromisslos an. Großstädte in Niedersachsen spüren bereits die Folgen eines sich verändernden Klimas. Unter dem Begriff Stadtklima wird verstanden, dass die Temperatur innerhalb einer Stadt um mehrere Grad höher als im Umland sein kann. Ein erhöhtes Stadtklima wird ausgelöst durch fehlende Vegetation, dichte Bebauung und anthropogene Emissionen wie Luftschadstoffen und Abwärme. Die Ursachen für jene hohen, teilweise gesundheitsgefährdenden Temperaturen in Niedersachsens Städten lassen sich durch ein Maßnahmenpaket verhindern. Bisher unterscheidet sich das Engagement, das Städte diesem Thema widmen, in großem Maß. Beispiele für bereits bestehende Projekte sind das Ringgleis in Braunschweig, ein alte Bahntrasse, die in einen Radweg umgewandelt wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Stadt Buchholz, die Privatpersonen bei besserer Wärmedämmung unterstützt. Die JuLis sind der Auffassung, dass die Landesregierung bisher zu wenig Interesse am wichtigen Thema Stadtklima zeigt.

Die Jungen Liberalen mögen beschließen, sich für folgende Anliegen auf kommunaler Ebene einzusetzen und diese in ihrem Kommunalwahlprogramm zu berücksichtigen:

  • Die Abschaffung der 7-prozentigen Mehrwertsteuer auf ÖPNV-Fahrkarten.
  • Jeder Baum, der im Stadtgebiet gefällt wird und auf öffentlichem Grund steht, soll ersetzt und zusätzlich ein neuer Baum gepflanzt werden. Die neuen Bäume sollen im Stadtgebiet gepflanzt werden und so für mehr Begrünung zu sorgen, denn für uns als JuLis ist wichtig, dass Innenstädte über einen möglichst hohen Grünflächenanteil verfügen. Der Vorgang soll möglichst unbürokratisch ablaufen, damit die Neubepflanzung schnell durchgeführt wird. Kann eine Kommune dieser Forderung nicht nachkommen, sollen CO2-Zertifikate in Höhe der Bindungskraft eines Baumes gekauft werden.
  • Eine Begrünung von öffentlichen Gebäuden und Bushaltestellen nach niederländischem Vorbild sorgt für ein besseres Stadtklima, da vor allem fehlende Vegetation als eine der Ursachen gilt. Außerdem soll bei Neubauten im Stadtgebiet auf dunkle Oberflächen verzichtet werden.
  • Neben der E-Mobilität fordern die JuLis eine Berücksichtigung verschiedener nachhaltiger Kraftstoffe. Trotzdem lehnen wir eine verpflichtende Quote von E-Zapfsäulen oder Wasserstoff-Zapfsäulen ab, da die Autonomie von Unternehmen so in großem Maß angetastet wird und das Angebot nicht staatlich bestimmt werden darf. Stattdessen möchten wir Anreize schaffen, damit Tankstellen Ladeinfrastruktur freiwillig zur Verfügung stellen. Die bisherige Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge” soll neben E-Zapfsäulen auch auf andere emissionsfreie Kraftstoffe ausgeweitet werden, sodass keine einseitige Förderung einer Technologie stattfindet.
  • Das Land Niedersachsen soll ein Pilotprojekt zur Testung von weißen Straßenoberflächen einführen, da diese erheblich weniger Wärme absorbieren und daher Innenstädte deutlich abkühlen.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Investition statt Subvention

Präambel

Aufgrund der großen Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt, ist die Förderung von neuen Technologien und jenen, die sich mit diesem wichtigen Themenbereich auseinandersetzen, von enormer Bedeutung. In Deutschland sieht die Lage auf dem Start-up-Markt momentan sehr dürftig aus. Besonders in neuen, bahnbrechenden Technologien made in Germany sehen wir ein enormes Potenzial. Start-ups sind der Innovationsmotor unserer Gesellschaft und werden eine wichtige Rolle im Kampf gegen den Klimawandel und andere gesellschaftliche Probleme spielen. Um den Gründergeist und die Forschung an umweltschonenden Technologien voranzutreiben, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

Die Einrichtung eines Förderfonds 

Geld ist ein entscheidender Faktor bei der Förderung von Start-ups, denn oft sind große Investitionen in Technik, Personal und Räumlichkeiten notwendig. Zahlreiche Gründungen scheitern an fehlender Liquidität. Die Einrichtung eines entsprechenden Förderfonds würde sich positiv auf die Kapitalversorgung von Start-ups auswirken und folglich der Gründerkultur neue Wachstumsimpulse geben. Wir möchten den Fonds nicht durch eine zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger finanzieren, sondern durch die bestehenden finanziellen Ressourcen des Landes Niedersachsen. Hierzu fordern wir die stufenweise Veräußerung des Aktienpaketes, das Niedersachsen an der Volkswagen AG hält. Die Gewinne hieraus sollen direkt und vollständig in den neu zu schaffenden Förderfonds fließen. Privatpersonen soll es möglich sein, eigenverantwortlich in den Fonds zu investieren.

Ein Entscheidungsgremium für die Investition 

Aufgabe des Staates ist es, verantwortungsvoll mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger umzugehen. Aus diesem Grund müssen Fördergelder durch den Staat sorgfältig und kriterienorientiert vergeben werden. Die Gelder des Fonds sollen durch ein Gremium bestehend aus Vertretern der Start-up-Kultur, Wissenschaft, Risiko- und Fondsmanagern vergeben werden. Bei Interessenkonflikten ist eine Enthaltung der betroffenen Mitglieder dringend erwünscht. Im Abstand von zwei Jahren findet eine Neubesetzung des Gremiums statt. Alle Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Anhand der eigenen Expertise und folgenden Kriterien soll über eine Investition von bis zu einem Prozent des Fondsvolumens entschieden werden:

  • Nachhaltigkeit ist Teil der Firmenphilosophie
  • Produkte oder Dienstleistungen stehen im Einklang mit Menschen- und Bürgerrechten
  • Produkte oder Dienstleistungen stellen innovative Lösungsmöglichkeiten für aktuelle umwelt-, klima- oder energiepolitische Herausforderungen dar
  • Es ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch, dauerhaft Gewinne zu erzielen
  • Eine langfristige vertragliche Zusicherung, einen Standort oder Niederlassung in Niedersachsen zu unterhalten.

Verlauf der Förderung/Investition

Das Förder- und Investitionsprogramm stellt zunächst eine Investition im klassischen Sinne dar. Der Staat erwirbt Anteile an ausgewählten Start-ups. Durch erfolgreiche Investments soll der Fonds langfristig finanziert werden und durch eine breite Streuung weiterwachsen.

Im Förderprogramm soll außerdem die zeitlich auf maximal drei Jahre begrenzte Bereitstellung von Infrastruktur sowie Büroflächen in niedersächsischen Start-up-Hubs  integriert sein. Die Höhe des Venture Capitals sowie der Umfang der Bürogebäude und zur Verfügung stehenden Fläche soll sich am Bedarf orientieren und nach dem bereits beschriebenen Prozess durch ein Gremium entschieden werden.

Nach Ablauf der Förderung sind die Start-ups nicht länger Teil des Programms. Eine Rückzahlung der aufgewendeten Gelder ist nicht vorgesehen. Langfristig soll das Land Niedersachsen die Anteile wieder veräußern und den Erlös für neue Investitionen nutzen.

Bei Veräußerung der Unternehmensanteile besitzen die Gründer ein generelles Vorkaufsrecht. Die verbleibenden Anteile werden an Investoren verkauft, dabei sind Investitionen aus Deutschland zu bevorzugen.

Das leitende Gremium des Förderprogramms behält sich den Ausschluss aus dem Programm sowie die zeitnahe Veräußerung der Anteile vor, sollten die oben genannten Kriterien nicht oder nicht mehr erfüllt werden.

Verwendung der Erträge

Erträge aus dem Förderfonds sollen zu 50 % zur Investition in weitere Start-ups dienen. Als Richtwert sollen 30 % der Erträge an die Investoren ausgeschüttet werden. Der Staat reinvestiert seine Erträge vollständig in den Fonds. Die restlichen 20 % werden zum Ausbau der Start-up-Hubs genutzt. Bei diesen Zahlen handelt es sich lediglich um Richtwerte. Es werden nur im Fall eines wirtschaftlichen Erfolgs Ausschüttungen vorgenommen.

Klimaschutz durch Innovation – Keine unnötigen Abstände für Windenergie

Für die Errichtung von Windenergieanlagen bestehen in Deutschland vielfältige Mindestabstände zu anderen Objekten oder gar die Einschränkung auf bestimmte Vorranggebiete. Zuletzt ermöglichte der Bund den Ländern, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung einzuführen. Als Junge Liberale Niedersachsen lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab.

Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner anhängigen Vorschriften. So können Abstände zum einen abhängig von der Himmelsrichtung gestaltet werden. Zum anderen erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.

Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.