Jedermannsrecht muss auch in Deutschland gelten!

Wir leben in Zeiten von erhitzen Städte und fehlender Nähe der Stadtbevölkerung zur Natur. Diese beiden Punkte treffen beim Wildcampen aufeinander. Erholung und das Kennenlernen der Natur ist gleichzeitig möglich. Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern darum ein Jedermannsrecht nach skandinavischer Art für die Waldfläche in öffentlicher Hand. Dies sind etwa 40% des Waldes in Deutschland. Bund, Kommunen und die Bundesländer sollen dies umsetzen und so Übernachten, Bewegung im Wasser, Pflücken von wild wachsenden Beeren, Pilzen und Blumen ermöglichen. Abfall und das Anzünden eines Lagerfeuers sollen weiterhin verboten bleiben. Ausnahmen vom Jedermannsrecht dürfen trotzdem Kommunen in Absprachen mit einem örtlichen Förster aufgrund örtlicher Gegebenheiten festgelegen.

Wolfsschutz ist keine Einbahnstraße!

Wir Junge Liberale begrüßen die anhaltende Rückkehr des Wolfes in deutsche Wälder. Der Wolf gehörte lange Zeit nicht mehr zum Naturbild Deutschlands. Seit über 20 Jahren verbreitet sich der Wolf mehr und mehr im gesamten Bundesgebiet. Besonders hohe Populationen entwickeln sich in Nord- und Ostdeutschland, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg.

In den dortigen Regionen wird der zunächst gern gesehene Wolf jedoch immer mehr zum Problem. Der Wolf gilt als geschützte Art und steht somit unter strengen Naturschutz, was bei einer stark ansteigenden Population allmählich einer Reevaluation bedarf. Allein die Anzahl der Angriffe durch Wölfe hat sich in Niedersachsen um 27% zum Vorjahreszeitraum erhöht. Der Wolf scheut sich immer weniger vor menschlichen Orten, was nicht nur ein unhaltbares Risiko für Nutztierhalter als auch für Haustierhalter, sondern auch ein nicht dagewesenes Risiko für Menschen und Kinder darstellt. Bei Wölfen, die furchtlos gegenüber Menschen sind, sind Angriffe auf Menschen nicht unwahrscheinlich. Das stellt ein untragbares Risiko für Menschen in ländlichen Regionen dar.

Immer mehr Nutztiere werden trotz Schutzmaßnahmen schwer verletzt und getötet. Für viele Landwirte ist dies existenzbedrohlich. Die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte sind unzureichend. Vermeintlich wolfssichere Zäune kosten mehrere zehntausend Euro, und der Maximalbetrag für Billigleistungen bei Wolfsschäden beträgt gerade einmal 30.000€ im Jahr. Solche Summen reichen oft nicht aus, um Verluste auszugleichen und neue Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist damit ein hoher Bürokratieaufwand verbunden. Viele niedersächsische Landwirte werden mit den Problemen durch den Wolf allein gelassen. Zusätzlich gibt es massive Diskrepanzen zwischen Wolfsschutz und Tierschutz. Wird ein Wolf beispielsweise bei einem Verkehrsunfall schwer oder sogar lebensbedrohlich verletzt, darf der zuständige Jäger oder die Polizei das Leiden des Tieres nicht beenden. Es müsste zunächst ein sogenannter Wolfsbetreuer hinzugezogen werden, woraufhin endgültig erst das zuständige Ministerium bzw. Landesamt im Einzelfall die Tötung des Wolfes genehmigen muss. Das hat aus unserer Sicht nichts mit Tierschutz zu tun! Der Wolf muss unter Umständen stark leiden, bis er entweder seinen Verletzungen erliegt oder er doch noch den sog. Gnadenschuss bekommt. Wenn Artenschutz Qualen für Unfallopfer bedeutet, kann man diesen auch ganz abschaffen.

Der Wolf ist ein Tier, das seine Daseinsberechtigung in der heimischen Fauna hat und dessen Rückkehr wir begrüßen. Jedoch geht der Wolfsschutz mittlerweile an vielen Stellen zu Lasten der Bevölkerung, der Landwirte und der Wölfe selbst. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen:

  • Eine Neuregelung des Status des Wolfs im niedersächsischen Jagdgesetz
  • Ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf orientiert an bereits bestehenden Bestandsmanagementregelungen
  • Eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandssituationen in Verbindung mit dem Wolf geschaffen werden
  • Der sogenannte Gnadenschuss für Wölfe bei Verkehrsunfällen oder anderen Lebenseinschränkenden bzw. gefährdenden Verletzungen vereinfacht werden, sodass Wölfe nicht unnötig leiden müssen.
  • Effektivere Unterstützung betroffener Landwirte bei Wolfsschäden, damit keine Existenzen auf Kosten des Artenschutzes gefährdet werden.

Maßnahmen in der Baubranche zur CO2-Reduktion und Ressourcenschonung

Die Bauindustrie ist ein bedeutender Wirtschaftszweig, der jedoch auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und den Klimawandel hat. In Anbetracht der drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit CO2-Emissionen und Ressourcenknappheit ist es unerlässlich, innovative Ansätze zu entwickeln, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Baubranche zu gestalten. Die Junge Liberale Niedersachsen sehen es als ihre Verantwortung an, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Sektor umweltfreundlicher und ressourceneffizienter zu gestalten. Den am 30. April 2023 vom 83. Landeskongress in Bovenden beschlossenen Antrag „Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren“ fassen wir weiter:

Emissionszertifikatehandel in der Baubranche a priori

Bei der Ausweitung des Emissionszertifikatehandels sollen auch die bei Abriss bzw. Abtransport entstehenden CO2-Emissionen a priori bei der Herstellung der Baumaterialien über Emissionszertifikate abgegolten werden. Diese Maßnahme trägt zur CO2-Reduktion im Bauprozess sowie zur Förderung nachhaltiger und emissionsarmer Baumaterialien bei. Gleichzeitig wird dadurch Anreiz geschaffen, innovative und umweltfreundliche Bautechnologien zu entwickeln und einzusetzen.

Verpflichtendes Recycling von Kunststofffenstern und Erforschung von Recyclingverfahren für Isolierglas

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, die Recyclingpraxis von Kunststofffenstern flächendeckend zu etablieren. Kunststofffenster sollen nach ihrer Nutzungsdauer von zumeist 30 Jahren bei der Entsorgung verpflichtend durch den Bauherren recycelt werden, um die Wiederverwertung von Ressourcen zu fördern und den Abfallaufkommen zu reduzieren. Was bereits in Teilen der Praxis gut ohne Qualitätsverlust funktioniert, soll nun flächendeckend erfolgen.

Für Isolierglas mit gasgefülltem Zwischenraum, welches zur energetischen Isolation in Gebäuden dient, sollen Recyclingverfahren erprobt und gefördert werden. Sollten geeignete Recyclingmethoden entwickelt werden, so sollen diese vorrangig angewandt werden, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren. Sollte keine wirtschaftlich vertretbare Recyclinglösung gefunden werden, wird auf den bereits oben beschriebenen Emissionszertifikatehandel zurückgegriffen.

Keine Sabotage der Kabotage – Kabotageverbot im Luftverkehr abschaffen!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die deutsche Bundesregierung auf, sich bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für eine Aufhebung von Artikel 7, Satz 1 des Chicagoer Abkommens einzusetzen. Dieses regelt den sogenannten Kabotagevorbehalt, der es den Vertragsstaaten ermöglicht, jegliche Luftbeförderung von Passagieren, Post und Fracht zu gewerblichen Zwecken zwischen zwei Punkten des eigenen Hoheitsgebiets und somit kommerziellen Inlandsflugverkehr durch Luftfahrzeuge fremder Staatszugehörigkeit zu untersagen. Verzichtet ein Vertragsstaat auf seinen Kabotagevorbehalt, darf er dies zudem nicht exklusiv zugunsten eines bestimmten Staates oder Luftfahrtunternehmens tun.

Diese Regelung stellt ein nicht unerhebliches Wettbewerbshemmnis dar, das selbst zwischen befreundeten Staaten wie Deutschland und den USA und somit im vergleichsweise deregulierten und liberalisierten transatlantischen Luftverkehrsraum als starre Markteintrittsbarriere greift. Auch gehören vermehrte Empty-Leg-Flüge ohne Passagiere, die klimapolitisch kaum zu begrüßen sind, zu den Konsequenzen des Kabotagevorbehaltes.

Im Falle einer erfolgreichen Streichung des besagten Passus soll Paragraf 23 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gestrichen werden, der den Kabotagevorbehalt in nationalstaatliche Gesetzgebung umsetzt. Weiterhin wird die deutsche Bundesregierung angehalten, sich für eine Streichung des Kabotagevorbehaltes aus bilateralen Luftverkehrsabkommen einzusetzen, an denen die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel durch die Europäische Union) beteiligt ist.

Kommunale Wärmeplanung stärken – Neue Deutschland-Geschwindigkeit bei der Wärmewende!

Angesichts der, von der angedachten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorausgesetzten, engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit der gesetzlich geforderten individuellen Wärmewende brauchen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen schnellstmögliche Gewissheit, ob und wann sie an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen werden. In Anbetracht der drohenden ausführlichen Baumaßnahmen und des finanziellen Aufwands beim Umtausch des eigenen Heizsystems können und wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht bis zur, im Niedersächsischen Klimagesetz gesetzlich festgeschriebenen, Frist Ende 2026 warten, ehe sie Gewissheit haben, ob und wenn ja, wann sie an ein kommunales Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden. Zwar treiben bereits jetzt einzelne niedersächsische Kommunen ihre Kommunale Wärmeplanung stark voran und bspw. Hannover wird voraussichtlich innerhalb des kommenden Jahres einen fertigen Plan beschließen können. Gerade kleinere Kommunen stehen jedoch noch oftmals am Anfang einer für sie nur mit viel Aufwand handhabbaren Aufgabe. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Niedersächsische Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, die Kommunen mit Nachdruck bei der gesetzlich zwingenden Aufstellung der kommunalen Wärmepläne administrativ und wenn nötig auch personell sowie finanziell zu unterstützen. Die Jungen Liberalen fordern für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Wärmeplanungs-Booster.

Gleichzeitig steht für die Jungen Liberalen fest, dass die Nah- und Fernwärme in den hierfür geeigneten Quartieren eine ideale Lösung für die Wärmewende darstellt, ist sie doch kosteneffizient und ermöglicht den zentralen Umstieg auf nicht-fossile Energieträger. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen, dass das Land Niedersachsen sowie der Bund die – insbesondere wirtschaftlich schwächeren – Kommunen vollumfänglich dabei unterstützen, möglichst zügig die entsprechenden, in der Kommunalen Wärmeplanung angestrebten, Wärmenetze aufzubauen. Für die schnellstmögliche Dekarbonisierung des Heizens im Wohnbereich muss das Ziel ein “Masterplan Ausbau Wärmenetze” sein. Hierbei sollte der Fokus auf die Nutzung der Abwärme z.B. der Industrie, Verbrennungsanlagen, o.Ä. gelegt werden.

Da die Wärmeversorgung hierbei oftmals von einem einzelnen kommunalen Versorger durchgeführt wird, ist es zwingend notwendig, dass keine wirtschaftlichen Monopole entstehen, bzw. diese bestmöglich überwacht werden, um einen Marktmissbrauch und intransparente Preise zu verhindern.

Mit der Kombination dieser Maßnahmen gelingt für die Bürgerinnen und Bürger die erforderliche, schnellstmögliche, effiziente, planbare und nicht zuletzt ökonomisch nicht überfordernde Wärmewende.

Recycling Helden – Elektrotonnen

Der Klimawandel und die Verknappung von Ressourcen, insbesondere seltener Erden, zählen zu den drängendsten globalen Problemen unserer Zeit. Trotz der seit 2019 geltenden EU-Zielvorgabe von 65% Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte erreichen wir lediglich 44%.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass bestehende Projekte zur Entsorgung von kleinen und mittleren Elektrogeräten  hinsichtlich ihrer Akzeptanz evaluiert werden.

Im Falle einer erfolgreichen Evaluation, sollte eine Erweiterung des solcher Entsorgungsmöglichkeiten auf weitere Kommunen angestrebt werden. Dies soll dann ggf. durch eine Informationskampagne unterstützt werden.

Emissionshandel statt Klimawandel – umfassender Emissionshandel in allen Sektoren

Klimaschutz ist eine fundamentale Menschheitsaufgabe. Deswegen einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens auf das Ziel, die globale Erderwärmung auf 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die EU verpflichtete sich zur Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050, Deutschland sogar bis zum Jahr 2045. Um dieses Ziel zu erreichen, sind weitreichende Emissionseinsparungen in allen emittierenden Sektoren notwendig.

Als Junge Liberale sind wir davon überzeugt, dass der beste Schlüssel zur Erreichung dieser Ziele marktwirtschaftliche Instrumente sind. Das zentrale Instrument ist hierbei eine Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, idealerweise durch einen Emissionshandel, da dieser gegenüber Alternativen wie einer CO2-Steuer eine deutliche höhere ökologische Treffsicherheit aufweist.

Auf europäischer Ebene existiert ein solches Instrument erfolgreich in Form des europäischen Emissionshandels (EU-ETS), der aktuell die Sektoren Energie, Industrie sowie den inneneuropäischen Luftverkehr und damit insgesamt 45% der europäischen Treibhausgasemissionen abdeckt. Hingegen sind andere Emittenten wie der Verkehrssektor, der Gebäudesektor und die Landwirtschaft bisher kein Teil dieses Systems. Für uns ist jedoch klar: Eine europäische Klimapolitik, die Emissionen nicht nur selektiv mindert, sondern umfassend, muss künftig alle emittierenden Sektoren in den EU-ETS integrieren.

Wir begrüßen daher die Pläne der EU, die Bereiche Verkehr und Gebäude ab 2027 in einen separaten Emissionshandel (EU-ETS 2) einzugliedern. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung gleich aus mehreren Gründen weiterer Handlungsbedarf:

  1. Durch die Schaffung eines separaten Emissionshandels werden zwei unterschiedliche Preise für den Ausstoß der gleichen Menge an CO2-Äquivalenten geschaffen. Das ist ökonomisch ineffizient, weil dadurch Emissionseinsparungen nicht immer zu den geringsten möglichen Grenzkosten erfolgen (Prinzip der Low Hanging Fruits). Daher sollten der bestehende EU-ETS und der EU-ETS 2 möglichst zeitnah in ein einheitliches Emissionshandelssystem mit gemeinsamem Zertifikatspreis überführt werden.
  2. Landwirtschaft und Fischerei bleiben von der neuen Reform unangetastet, sodass der Einsatz fossiler Brennstoffe in diesen beiden Sektoren noch immer vom EU-ETS ausgenommen bleibt. Diese Ausnahmeregelung bewerten wir kritisch und setzen uns daher für ihre Abschaffung ein.
  3. Bereits im EU-ETS 1 wurde ein Großteil der landwirtschaftlichen Emissionen, nämlich die Emissionen im Zusammenhang mit der Landnutzung, nicht einbezogen. Stattdessen wurde dafür ein eigener Rechtsrahmen für Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) geschaffen. Auch wenn wir die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Integration dieses Bereiches in den EU-ETS anerkennen, die unter anderem das Emissionsmonitoring betreffen, sollte diese Eingliederung das langfristige Ziel bleiben und entsprechende Ausgestaltungsoptionen von der EU-Kommission geprüft werden. Mögliche Ansatzpunkte könnten dazu die Erfassung von Emissionen bei der Tierhaltung oder der Lachgasemissionen des Düngemitteleinsatzes sein.
  4. Auch weitere Ausnahmen vom EU-ETS, insbesondere für Schiffe nicht-gewerblicher Betreiber und reine Freizeitboote, gewerbliche Passagier- und Frachtschiffe unter 5000 Bruttoregistertonnen, gewerbliche Fluganbieter unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 10000 Tonnen sowie selbst genutzten privaten oder gewerblichen Flugbetrieb unterhalb eines jährlichen CO2-Ausstoßes von 1000 Tonnen, sehen wir kritisch. Diese betreffen zwar nur einen prozentual geringen Teil der Emissionen, schaden aber massiv der Glaubwürdigkeit der europäischen Klimapolitik. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass solche Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Ein möglicher Ansatzpunkt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwandes kann es hierbei sein, den CO2-Preis analog zur bestehenden Regelung im Straßenverkehr auf den getankten Kraftstoff aufzuschlagen.
  5. Da die Pläne der EU zur Einführung des EU-ETS 2 erst im Jahr 2027 in Kraft treten, bleibt eine Übergangsphase, in der dennoch die für Deutschland verbindlich festgelegten Minderungsziele der EU-Lastenteilungsverordnung gelten und durch die nationale Gesetzgebung ausgestaltet werden müssen. Dies geschieht in Deutschland primär durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit dem ein sogenanntes „nationales Emissionshandelssystem“ (nEHS) in den bisher nicht am EU-ETS partizipierenden Sektoren Verkehr und Gebäude geschaffen wurde. Entgegen seinem Namen handelt es sich hier aber nicht um ein echtes Emissionshandelssystem, bei dem die Menge an Zertifikaten gedeckelt ist und sich dann der entsprechende Zertifikatspreis am Markt bildet. Stattdessen wird dieser analog zur Funktionsweise einer CO2-Steuer für jedes Jahr politisch festgelegt und soll sich erst ab 2027 frei bilden, also genau ab dem Jahr, in dem das nEHS durch die Implementation des EU-ETS 2 ohnehin obsolet wird. Wir fordern daher eine Reform des BEHG mit einem schnellstmöglichen Übergang zu einem echten Emissionshandel mit freier Preisbildung, bis dieser 2027 in den EU-ETS 2 übergeht. Die jährlich sinkende Zahl der Emissionszertifikate soll sich dabei an den deutschen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung orientieren. Die Einnahmen aus dem BEHG sollen künftig vollständig und gleichmäßig im Rahmen einer Klimadividende an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden.

Wir setzen uns außerdem dafür ein, nach der vorzeitigen Ausweitung des Emissionshandels in Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der EU zu kooperieren, um zwischenstaatlichen Handel mit Emissionsrechten zu ermöglichen und dadurch Vorteile eines größeren Marktes auszuspielen.

Diese Reformvorschläge sollen die Etablierung eines klimapolitischen Gesamtkonzepts unterstützen, bei dem alle Sektoren von einem einheitlichen EU-ETS erfasst sind und kleinteilige Maßnahmen des Ordnungsrechts in den Hintergrund rücken. Folglich ist es nur konsequent und darüber hinaus ökonomisch effizient, die bisher geltenden Sektorziele des Klimaschutzgesetzes (KSG) vollständig abzuschaffen und durch ein sektorübergreifendes Emissionsmonitoring zu ersetzen.

“Möpse verbieten” – effektives Vorgehen gegen Qualzuchten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualzuchten effektiv unterbindet.

§11 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der Züchtung solcher Wirbeltierrassen, die durch biotechnische Maßnahmen so verändert wurden, dass ihnen Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das betroffene Tier auftreten. Dies gilt auch für die Nachkommen solcher durch biotechnische Maßnahmen nicht artgemäß veränderten Tiere.

Aufgrund dieses Gesetzes haben die zuständigen Behörden – in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – die Befugnis, das Unfruchtbarmachen von solchen Wirbeltieren anzuordnen, welche den in Absatz 1 §11 des BTierSchG geregelten Merkmalen entsprechen. Damit kann die weitere Vermehrung von Qualzuchtlinien verhindert werden.

Zusätzlich ist das BMEL dazu ermächtigt, mit der Zustimmung des Bundesrates konkretisierende Rechtsverordnungen zu erlassen, welche erstens die erblichen bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher bestimmen und zweitens das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken.

Da gegenwärtig zu viele Wirbeltierrassen das Ergebnis solcher in Absatz 1 verbotener Qualzuchten sind, fordern wir das BMEL auf, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche zukünftig die Zucht und den Verkauf jener Wirbeltierzuchtlinien verbietet, die im „Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ des Bundesministeriums für Umwelt festgesetzt sind und Merkmale aufweisen, welche gegen Absatz 1 des BTierSchG verstoßen. Zusätzlich soll der Besitz solcher Tiere untersagt werden. Allerdings soll für bestehende Besitzer ein Bestandsschutz für die Lebensdauer des betroffenen Tieres eingeräumt werden, um eine gerechte Übergangsregelung zu gewährleisten.

Bewusst ist an dieser Stelle nur ein Verbot von Zuchtlinien und nicht etwa das Verbot der Züchtung ganzer Rassen erwähnt, da bereits Rückzüchtungsversuche bestimmter qualgezüchteter Rassen vorgenommen werden. Diese rückgezüchteten Wirbeltiere wären von einer etwaigen Regelung ausgenommen.

Des weiteren wird das BMEL dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzusetzen, welche sich mit Möglichkeiten der weiteren Konkretisierung des Absatzes 1 des BTierSchG auseinandersetzt und dem BMEL hierzu beratend zur Seite steht. Ziel muss es sein, die im BTierSchG geregelten Verbote qualgezüchteter Rassen auch konkret in der Praxis umzusetzen.

Freiheitsenergien nicht verschwenden

Spätestens seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine ist es klar, dass die deutsche Energieversorgung und Industrie nicht länger auf russisches Gas aufgebaut seien kann. Die drastisch steigenden Preise für Energie sind für viele Bürger und Unternehmen eine ernstzunehmende Existenzbedrohung, daher dürfen wir keine wertvolle Energie  verschwenden! Und es muss gesichert sein, dass wir die erneuerbaren Energien möglichst effizient speichern und nutzen, für die Zeit, wenn die Produktion aufgrund gegebener Verhältnisse ausfällt.

Um dies zu verwirklichen ist es notwendig größere Speicherkapazitäten in Deutschland zu erschaffen, als auch den Betrieb der bestehenden Kapazitäten wieder wirtschaftlich zu gestalten.

Pumpspeicherkraftwerke sind ein wichtiger und bewährter Teil unserer Energiespeicher. Aufgrund des BGH-Urteils, welches die Kraftwerke gemäß § 3 Nr. 25 EnWG als Letztnutzer einstuft, ist der Betrieb dieser Anlagen für die Betreiber nicht mehr wirtschaftlich. Dies muss sich ändern!

Auch denkbar wäre überschüssigen Strom dafür zu verwenden durch Elektrolyse, Wasserstoff zu gewinnen, ähnlich wie auf den Orkney Inseln. Dieser könnte für die Industrie ein Substitut zu Gas darstellen.

Daher fordern wir Junge Liberale, dass:

  • Pumpspeicherkraftwerke im Sinne des Gesetzes als Kraftwerke einzustufen sind.
  • eine Machbarkeitsstudie zur Herstellung von Wasserstoff durch erneuerbare Energien (Power-to-Gas) durchgeführt wird.