Frieden für die Ukraine – Kampfjet-Lieferungen für die Ukraine!

Am 16. März 2023 verkündete Polen die Bereitschaft, Kampfjets in die Ukraine zu liefern. Zeitgleich wird die Ukraine massiv vom russischen Einsatz der iranischen Shahed-136-Drohne bedroht. Die russische Luftüberlegenheit ist nicht zuletzt wegen des Mangels an modernen Kampfjets auf Seiten der Ukraine so eklatant. Als Junge Liberale steht für uns fest: die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen. Die Rufe nach diplomatischen Lösungen sind ohne jeden Zweifel wünschenswert, leider jedoch schlichtweg realitätsfern. Putin hat mehrfach deutlich gemacht, dass er für einen Rückzug aus der Ukraine nicht zur Verfügung steht. Für uns ist dabei klar, dass es keine andere Lösung als den vollständigen Rückzug der russischen Soldaten aus dem ukrainischen Hoheitsgebiet, einschließlich der Krim, geben kann. Für völkerrechtwidrige Annexionen und die gewaltsame Verschiebung von Grenzen fordern wir eine Null-Toleranz-Politik. Um das zu gewährleisten, muss die Ukraine jederzeit dazu in der Lage sein, auf Augenhöhe gegen die Putin’sche Aggression zu kämpfen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Keine pauschalen Ausschlüsse bestimmter Waffenlieferungen mit Ausnahme von ABC-Waffen.
  2. Die sofortige Unterstützung der ukrainischen Armee bei der Ausbildung der Piloten für den Einsatz von Kampfjets, die möglicherweise geliefert werden können.
  3. Die, in Absprache mit unseren Bündnispartnern, sofortige Lieferung kritischer Luftwaffen und Kampfflugzeuge  an die Ukraine, sofern diese verfügbar sind und nicht die Aufgabenwahrnehmung der Bundeswehr behindern.
    1. Die Freigabe durch die Bundesregierung zur Lieferung der in Deutschland produzierten Kampfjets, wie etwa mehrere Exemplare der MiG-29 im Bestand Polen.
  4. Eine Verschärfung des Sanktionspakets gegen den Iran, sowie die grundsätzliche Sanktionierung aller Staaten, die Russland in diesem Krieg militärisch unterstützen. Der Umfang der Sanktionen soll sich an den Sanktionen gegen Russland selbst orientieren.

Die Türkei als Handelsdrehscheibe für Russland? Nicht mit uns!

Am 24.02.2023 jährte sich der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Seitdem hat die EU mehrere Sanktionspakete verabschiedet, die darauf abzielen, Russland wirtschaftlich zu isolieren. Wir Jungen Liberalen unterstützen das gemeinsame Handeln der EU-Mitgliedstaaten, die militärischen und technologischen Möglichkeiten Russlands zur Fortführung des Angriffskriegs zu beschränken.

Mit Sorge betrachten wir die Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem EU-Beitrittskandidaten Türkei und Russland. Die Regierung in Ankara hat keinerlei Sanktionen gegen Russland erlassen und hat sich dadurch zu einer Umgehungslösung für Russland entwickelt. Durch sogenannte “Parallel-Importe” werden westliche Produkte über Containerschiffe in die Türkei geliefert, dort umgeladen und in den russische Schwarzmeerhafen Noworossiysk transportiert. Auffällig ist, dass in jüngster Zeit die Einfuhr von Computerchips in die Türkei stark gewachsen ist. Diese Computerchips lassen sich nach marginalen Änderungen völlig legal nach Russland exportieren. Der aktuelle Mangel an Mikrochips inRussland stellt die russische Rüstungsindustrie vor enorme Herausforderungen.

Sofern die Türkei nicht anders von ihrem Untergraben der Sanktionen abgebracht werden kann, fordern wir Jungen Liberalen erste Sanktionspakete gegen die Türkei. Dabei fordern wir ein zweigleisiges Vorgehen. Einerseits sollen türkische Unternehmen, die High-Tech-Güter nach Russland exportieren, vom europäischen Markt abgeschnitten und sanktioniert werden. Andererseits soll Druck auf die türkische Regierung aufgebaut werden, um diese Exporte zu unterbinden. Nur wenn dieser graduierte Ansatz scheitert, sollen Sanktionen gegen die ganze Türkei im High-Tech-Sektor erlassen werden.

Finanzielle Entlastung für Studierende

Die finanzielle Lage der Studierenden wurde in den letzten Jahren, zunächst durch weniger Jobs aufgrund der Coronapandemie, dann durch die stark steigende Inflation und hohe Energiekosten, häufig schwieriger. Kurzfristige Hilfen sind zwar willkommen, bilden allerdings keine langfristige Lösung. Ebenso sind verschiedene Kriterien für die Rahmenbedingungen eines Studiums willkürlich gewählt und von starren Altersgrenzen geprägt.

Eine umfangreiche finanzielle Entlastung, sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen an ausschlaggebende Kriterien ist daher notwendig.

25 and out – Familienversicherung und Kindergeld anpassen

Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres kommen auf Studierende auf einen Schlag stark erhöhte Kosten zu, ohne dass es dafür zwingende oder ausschlaggebende Gründe gibt. Eine Mitgliedschaft in der familiären Krankenversicherung ist ab diesem Zeitpunkt regulär nicht mehr möglich und auch das Kindergeld wird nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.

Für uns Junge Liberale bilden gerechte Aufstiegschancen die Grundlage einer guten Zukunft. Es kann daher nicht sein, dass in diesen beiden Fällen schlicht auf starre Altersgrenzen gesetzt wird und andere Kriterien kaum eine Rolle spielen. Wir fordern deshalb die Abschaffung dieser starren Altersgrenzen. Bis zur Einführung des elternunabhängigen Bafögs sollen, auch für ein übersichtliches und einheitliches System, die Regelungen für den BAföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog gelten, solange es sich um ein Vollzeitstudium handelt.

Durch die analoge Anwendung dieser Regelungen würden wichtige Kriterien wie eine Schwangerschaft, die Erziehung der eigenen Kinder, Gremientätigkeiten als gewählte Vertreter der Studierendenschaft, das Nichtbestehen einer Prüfung oder Auslandssemester berücksichtigt werden und nicht zu einer finanziellen Belastung werden.

Auch für das Kindergeld gilt derzeit eine nahezu starre Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Hier fordern wir ebenfalls, bis zur Einführung des elternunabhängigen BaföGs, die Regeln für den BaföG-Bezug, exklusive der familiären Verhältnisse, analog anzuwenden, allerdings nur solange, wie ein tatsächlicher Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern besteht.

Studienkredite

Aufgrund der fehlenden Elternunabhängigkeit des Bafögs müssen viele Studierende derzeit noch einen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Die KfW ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und sollte mit Bildung keinen Profit machen. Auch wenn die Zinssätze derzeit niedriger sind als marktübliche, fordern wir die generelle Abschaffung von Zinsen bei Studien- sowie Bildungskrediten, solange die monatliche Auszahlungshöhe den Förderungshöchstsatz von BaföG nicht um mehr als 30% überschreitet. Bei Krediten für Studiengebühren, beispielsweise für Masterstudiengänge, ist eine Obergrenze von 10.000,00€ ebenfalls nicht mit einem Zinssatz zu versehen. Außerdem fordern wir für in Zukunft abgeschlossene KfW- Studienkredite, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, Studierenden bei Vertragsabschluss die Möglichkeit einer Festsetzung des Zinssatzes in der Auszahlungsphase anzubieten, damit die Zinsen in Krisenzeiten nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung werden.

Unser Ziel bleibt hierbei weiterhin allen Studierenden, unabhängig vom Elternhaus, den Zugang zu BaföG zu ermöglichen und Studienkredite weitestgehend überflüssig zu machen.

Beibehaltung der Langzeitstudiengebühren

Im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen Regierung in Niedersachsen hat man sich auf die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren geeinigt.

Wir Jungen Liberalen sehen den Aspekt der Chancengerechtigkeit als einen der wichtigsten Aspekte im Bereich der Bildung. Durch Sie wird jedem ein sozialer Aufstieg ermöglicht und damit der Weg in ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben eröffnet. Bildung darf somit nicht vom Elternhaus und den damit verbundenen finanziellen Mitteln abhängen. Eine generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren lehnen wir allerdings ab. Langzeitstudiengebühren werden erst dann erhoben, wenn das Studienguthaben „aufgebraucht“ ist. Dieses setzt sich aus der Regelstudienzeit plus sechs weiteren Semestern zusammen. Hierbei werden jedoch Semester/Trimester nicht angerechnet, in denen besondere Umstände wie etwa die Erziehung der eigenen Kinder oder die Pflege eines nahen Angehörigen im Sinne des § 12 Abs. 3 NHG vorliegt. Diese bereits vorhandenen Regelungen beinhalten unserer Meinung nach bereits jetzt genügend Spielraum, um den individuellen Umständen der Studierenden gerecht zu werden, auch wenn wir anerkennen, dass diese Ausnahmeregelungen nicht abschließend alle besonderen Umstände regeln. Für uns ist eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelungen jedoch der bessere Weg, als die generelle Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und dem damit verbundenen, zumutbaren und notwendigen Anreiz, sein Studium zu beenden.

Die Einnahmen aus den Langzeitstudiengebühren sollen weiterhin vor allem dazu genutzt werden den Studierenden, die die Regelstudienzeit überschritten haben, Angebote zu machen, die einen zügigen Studienabschluss zu unterstützen. Somit kommt das Geld unmittelbar wieder den Studierenden zu gute.

Zur Badesaison die Behörde schlank machen

Rufe nach einer umfassenden Entbürokratisierung der öffentlichen Verwaltung sind zwar politisch opportun, führen aber leider viel zu selten zu notwendigen tiefgreifenden Maßnahmen. Eine Debatte, die sich vielmals an Buzzwörtern aufhängt, ist wenig zielführend und wird dem akuten Bedarf nach Reformen in keinster Weise gerecht. Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers muss es nun sein, diesen Reformwillen auch personell in den Behörden der Nation aufgehen zu lassen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind deshalb überzeugt, dass Stellen für sogenannte Lean-Manager in den verschiedenen Verwaltungseinheiten geschaffen werden müssen. Deren Aufgabe soll es sein, behördenspezifische bestehende Prozesse stringent zu vereinfachen.

Lean Management ist eine Managementphilosophie, die darauf abzielt, die Prozesse in einer Organisation kontinuierlich zu verbessern und Verschwendung zu reduzieren. In einer öffentlichen Verwaltungseinheit kann Lean Management dazu beitragen, eine effizientere und kosteneffektivere Organisation aufzubauen, die bessere Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger liefert. Das Ziel ist hierbei nicht, konkurrierende und inkongruente Strukturen zwischen harmonierenden Behörden zu schaffen, sondern insbesondere unnötige und behördenspezifische Arbeitsweisen aus dem Weg zu räumen.

Von besonderer Bedeutung sind aus Perspektive Jungen Liberalen vor allem folgende Punkte des Lean Managements:

  1. Identifizierung von Verschwendung: Der erste Schritt besteht darin, die Prozesse in der Verwaltung zu analysieren, um unnötige Schritte oder Ressourcenverschwendung zu identifizieren. Dazu gehören zum Beispiel Doppelarbeit, Wartezeiten, Lagerhaltung von Dokumenten oder unnötige Wege.
  2. Prozessoptimierung: Basierend auf der Analyse der Prozesse werden Verbesserungspläne erstellt, um die Effizienz zu verbessern. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass man bestimmte Prozesse automatisiert, Abläufe schlanker gestaltet oder Aufgaben anders verteilt.
  3. Schulung der Mitarbeiter: Um die Umsetzung der neuen Prozesse und Arbeitsweisen zu erleichtern, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Hier kann man auch Schulungen zu Lean-Methoden und -Tools anbieten.
  4. Überwachung der Fortschritte: Der Fortschritt der Implementierung der Verbesserungspläne sollte laufend überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Ergebnissen entsprechen. Hier können auch Kennzahlen oder Scorecards eingesetzt werden.
  5. Kulturwandel: Lean Management erfordert auch eine Kulturveränderung innerhalb der Organisation, um kontinuierliche Verbesserungen zu fördern. Das kann bedeuten, dass man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermutigt, Verbesserungsvorschläge einzubringen, Feedback einzuholen und Probleme anzusprechen.

Deshalb fordern wir:

  • Einen Lean-Manager pro Verwaltungseinheit oder je nach Größe für einen Zusammenschluss von Verwaltungseinheiten, der in seiner Einheit die bestehenden Prozesse analysiert und optimiert. Weiterhin soll er als Ansprechpartner für kommende und bereits im Gange befindliche Verwaltungsmodernisierungsoffensiven des Gesetzgebers als Ansprechpartner vor Ort fungieren.

Für einen schlagkräftigen Katastrophenschutz: Bevölkerungswarnung und Bund-Länder-Kooperation überarbeiten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass die Bevölkerungswarnung überarbeitet werden muss, um besser an neue Gegebenheiten und Gefahren angepasst zu sein. Damit die Bevölkerung effektiv gewarnt werden kann, müssen vorhandene Strukturen und Mittel überarbeitet werden. Für uns steht fest, dass der Staatshaushalt nicht auf Kosten der Sicherheit der Bevölkerung saniert werden darf. Zudem sollen jeder Bürger und jede Bürgerin gleich gut gewarnt werden, unabhängig vom Wohnort und Bundesland.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen beschließen daher:

  • Wir sind davon überzeugt, dass Sirenen einen wichtigen Teil des Warnmittelmix darstellen. Es reicht nicht, sich nur auf digitale Mittel zu verlassen. Wir begrüßen, dass ein Fördermittelprogramm des Bundes zum Ausbau bzw. zur Sanierung von Sirenen eingerichtet worden ist. Die Jungen Liberalen fordern dieses Programm zu verstetigen sowie eine Aufstockung der Mittel. Sirenen sind besonders nachts und zur Warnung von Bürgern, die weniger auf Warn-Apps zugreifen, hilfreich. Wir sind davon überzeugt, dass Sirenen wieder in der Breite verfügbar sein müssen. Es ist nicht verständlich, dass einige Teile Deutschlands kaum über Sirenen verfügen. Wie gut man gewarnt wird, darf nicht vom Wohnort abhängen. Daher fordern die Jungen Liberalen alle Städte und Kommunen auf, moderne Sirenenanlagen zu installieren, die den jetzigen Empfehlungen des BKK entsprechen (Akkupufferung für mindestens 4 Warn- und Entwarnungszyklen, Anschluss an das TETRA BOS-Netz, …). Wir sind grundsätzlich davon überzeugt, dass Sirenensignale (Warnung, Entwarnung und Tests) sowie das Datum von Tests bundesweit vereinheitlicht werden sollten.
  • Einen weiteren Teil zur Optimierung der Bevölkerungswarnung stellen mobile Lautsprecherfahrzeuge dar. Diese Fahrzeuge sollten nicht nur über Lautsprecher verfügen, sondern auch mit digitalen Anzeigetafeln ausgestattet sein. Künftig soll jede Polizeidirektion über ein Lautsprecherfahrzeug verfügen. Es ist sinnvoller diese Fahrzeuge an die Polizei anzugliedern, denn die Polizei kann diese auch für andere Einsätze, wie beispielsweise Demonstrationen, verwenden.
  • Der bundesweite Warntag soll für alle Bundesländer und Kommunen künftig verpflichtend sein. Jede Kommune soll an diesem Tag seine verfügbaren Warnmittel testen. Dank des Warntages können Schwachstellen im System erkannt werden, wodurch die Bevölkerungswarnung verbessert wird. Zudem ist es wichtig, dass die Bürger stärker miteinbezogen werden. Sensibilisierung und Prävention bleiben immer noch die wichtigsten Maßnahmen zur Abmilderung von Katastrophenfällen. Es gilt die Selbsthilfefähigkeit in der Bevölkerung zu stärken.
  • Warn-Apps und Soziale Medien stellen einen weiteren wichtigen Bestandteil innerhalb der Bevölkerungswarnung da. Die Jungen Liberalen fordern eine bessere Bewerbung dieser Applikationen und Einbeziehung Sozialer Medien in die Warnungen. Außerdem soll geprüft werden, ob die bisher verfügbaren Warn- und Notrufapps (NINA, NORA…) zu einer bundesweit einheitlichen , möglicherweise auch europaweit einheitlichen, Sicherheits-App zusammengefügt werden können. Darüber hinaus sollen Warnungen über Cellbroadcasting europaweit ausgeweitet werden, um zu gewährleisten, dass möglichst viele Menschen auch bei Grenzüberschreitung möglichst leicht erreicht werden.
  • Viele der in Deutschland verwendeten Warnmittel sind auf Strom angewiesen. Daher ist es wichtig, dass alle Warnmittel so konzipiert werden, dass sie möglichst energieeffizient und auch ohne Strom funktionieren.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Barrierefreiheit. Die Bevölkerungswarnung muss so konzipiert werden, dass alle Menschen, unabhängig möglicher Einschränkungen, effektiv gewarnt werden können. Die Nutzung der Gebärdensprache ist in dieser Hinsicht ein namhaftes Beispiel.
  • Die Jungen Liberale begrüßen ausdrücklich die letzte Reform des BBK zur Errichtung des gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB). Wir sehen die Kooperation zwischen Bund und Ländern beim Katastrophenschutz als essenziell an. Daher fordern wir ausdrücklich alle Bundesländer dazu auf Personal ins GeKoB zu entsenden, so wie es bei der Innenministerkonferenz vereinbart worden ist. Künftig wollen wir das BBK zu einer nationalen Zentralstelle weiterentwickeln nach dem Vorbild des Bundeskriminalamtes (BKA): In einigen Fällen, wie beispielsweise bei nationalen Katastrophenlagen, sollte der Bund über das BBK-Weisungen an die Bundesländer erteilen dürfen. Einer hierfür benötigten Grundgesetzänderung stehen wir offen gegenüber. Grundsätzlich fordern wir Bund- und Länder dazu auf, einen konstruktiven Dialog über die Verbesserung der Organisation des Katastrophenschutzes zu beginnen.
  • Wir können uns ebenfalls vorstellen der Bundesregierung bei der Bevölkerungswarnung (auch bei nicht militärischen Katastrophenlagen) mehr Kompetenzen zukommen zu lassen, insofern mehr als ein Bundesland von derselben Katastrophensituation bedroht wird. Ein Beispiel hierfür wäre das Elbhochwasser. Bei gleichen Gefahrenlagen wollen wir erreichen, dass alle Bürger gleich gut und gleichermaßen gewarnt werden.
  • Des Weiteren sollte ein einheitliches Cloud-System mit höchsten Sicherheitsstandards errichtet werden, welches Kommunen, Bundesländer und der Bund zusammen nutzen können.

Die Realität ist kein Sci-Fi-Film: Moderne Cyberkriegsführung in Deutschland

Nicht erst seit dem russischen Vernichtungskrieg gegen die Ukraine und Putins Feldzug gegen die westlichen Demokratien ist der Einsatz von elektronischer und Cyber- Kriegsführung ein Thema der Verteidigungspolitik. Statistisch gesehen findet mehr als ein Angriff pro Tag auf kritische Infrastrukturen in Deutschland statt – das sind allerdings nur die gemeldeten und entdeckten Angriffe, die Dunkelziffer der versuchten Angriffe wird bedeutend höher sein.

Um diesen Bedrohungen für unsere sicherheitspolitische Ordnung entgegenzutreten, muss sich unsere Bundeswehr besser und strukturell anders aufstellen!

Fokus auf Hack Backs sind Ressourcenverschwendung

In den letzten Jahren wurde vermehrt auf das Thema der sogenannten Hack-Backs als Teil der informationstechnischen Abschreckung eingegangen. Dabei handelt es sich um offensive Gegenmaßnahmen, die ergriffen werden, falls ein anderer Staat oder eine Organisation die Infrastruktur Deutschlands angreift. Die Effektivität von Abschreckung im digitalen Kontext ist allerdings umstritten. Denn um eine abschreckende Wirkung zu entfalten, muss die Androhung von Vergeltung klar signalisiert, die Fähigkeiten und Intentionen bekannt und die Androhung technisch durchführbar sein. Weiterhin sollte ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. All dies ist im digitalen Raum nicht gegeben. Wird ein Angriff bemerkt, ist es häufig schon zu spät. Aus diesem Grund wird Cyber-Abschreckung überschätzt und Hack Backs sind eine Fehlallokation von Ressourcen.

Deshalb fordern die Julis Niedersachsen:

Wirksame Cyber-Abwehr: Resilienz von Systemen und Gesellschaft, Verteidigung durch die Bundeswehr

Die Bundeswehr muss in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Verfassungsschutz die technischen und personellen Grundlagen schaffen, die kritische Infrastruktur auch mit zu verteidigen. Um dies umzusetzen, fordern wir daher, zu prüfen wie die Organisation vom BSI reformiert werden kann, um in den hier erwähnten Szenarien mit dem Cyber und Informationsraum der Bundeswehr zu kooperieren. In der konventionellen Kriegsführen wären es auch Soldaten, die kritische Infrastruktur in privater Hand wie Kraftwerke, Häfen oder landwirtschaftliche Betriebe verteidigen würden. Dies muss in geeigneter Weise auf die digitale Welt angewandt werden. Es darf nicht zum Großteil in der Hand privatwirtschaftlicher Unternehmen, die oft eben hier versuchen zu sparen, liegen müssen, die kritische Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss der Staat handwerklich und beratend zur Seite stehen. Es geht um die Sicherheit und Verteidigung unseres Staates und unserer Verfassung!

Die Zivilgesellschaft muss in geeigneter Form in die digitale Verteidigungsstrategie der Bundeswehr integriert werden. Wird der Verteidigungsfall festgestellt, werden wehrfähige und -erfahrene Personen einberufen, um unsere Infrastruktur zu verteidigen. Hier muss die Bundeswehr einen Aktionsplan und einen Talentpool bereithalten, um auch akut Cyber-Forces auf Bundes- sowie im Falle einer EU-Armee auf Europäischer Ebene ausheben zu können. Weiterhin sollte sog. White Hats (Hacker mit guten Absichten) Rechtssicherheit gewährt werden, wenn sie durch das friedliche Eindringen in staatliche Systeme Sicherheitslücken aufdecken.

Es muss ein Fokus auf die Resilienz der Systeme gelegt werden, statt auf umstrittene Hack Backs zu setzen. Jedes System der Bundeswehr gehört auf den regelmäßigen Prüfstand und muss auch von unabhängigen Stellen überprüft werden. Auf Produkte und Dienstleistungen aus chinesischer Herstellung und der anderer aggressiver Autokratien muss komplett verzichtet werden.

Kooperationen in der Sicherheitsforschung mit Instituten wie dem DLR sind auszuweiten und dem neuen Fokus anzupassen.

Das sogenannte “Schwachstellenmanagement”, bei dem bekannte Sicherheitslücken offengehalten werden um als Einfallstor für staatliche Hacker dienen zu können, gefährdet die IT-Sicherheit der ganzen Welt und die Bürgerrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis. Daher soll das sogenannte “Schwachstellenmanagement” gesetzlich vollständig ausgeschlossen werden und zudem auch etwaige Kooperationen mit anderen Staaten beendet und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

Die olympische Idee wieder aufflammen lassen – Olympia 2036 in Berlin und Tel Aviv-Jaffa

Olympische und Paralympische Spiele können elektrisierende Sportgroßveranstaltungen sein. Wenn sich Athletinnen und Athleten aus der ganzen Welt in den unterschiedlichsten Disziplinen in Wettkämpfen messen, ist das nicht nur ein sportliches Highlight, sondern auch ein Fest der Völkerverständigung. Der internationale Sport hat das Potenzial, Ländergrenzen zu überwinden, Vorurteile abzubauen und Verständigung zu fördern. So ist es das Ziel der Olympischen Bewegung zum Aufbau einer friedlichen und besseren Welt beizutragen und junge Menschen im Geiste von Freundschaft, Verbundenheit und Fair Play ohne jegliche Diskriminierung zu leiten.

Genauso sind und waren Olympische und Paralympische Spiele immer auch herausragende Kulturereignisse. Bei den Eröffnungsfeiern stellen sich die gastgebenden Länder einer interessierten Weltöffentlichkeit vor, vermitteln ihren historischen Werdegang, ihre kulturellen Leistungen und demonstrieren die Leistungsfähigkeit ihrer Gesellschaften. Sowohl für Kunst und Literatur, als auch Musik und Wissenschaft sind die Spiele bedeutsame Anlässe.

In den vergangenen Jahren hat diese „Faszination Olympia“ allerdings massiv gelitten. Olympische Spiele fanden und finden immer wieder in Staaten statt, die sich durch mangelhafte Menschenrechtslagen, die aktive Verletzung von Menschenrechten und die Ausschlachtung des Sports zu Propagandazwecken auszeichnen. Die Olympischen Winterspiele in China 2022 und Russland 2014 sind nur zwei junge Beispiele. Für die als nächstes zu vergebenden Spiele im Jahr 2036 gilt Katar als ein aussichtsreicher Kandidat. Ein Land das erst im vergangenen Jahr während der Austragung der Fußball- Weltmeisterschaft einen bedeutend negativen Eindruck auf die Weltöffentlichkeit hinterlassen hat: Arbeiter, die auf den Stadionbaustellen ausgebeutet wurden und starben, Journalisten, die auch während der WM nicht frei berichten durften, Übergriffe auf iranische Fans, die gegen das Terror-Regime der Mullahs protestierten, verbotene Regenbogenflaggen und die offene Diskriminierung von queeren Menschen und anderen Minderheiten – dadurch ist das Land Katar bei der Fußballweltmeisterschaft aufgefallen. Mit dem Olympischen Gedanken und dem Ideal einer offenen und respektvollen Verständigung zwischen den verschiedenen Nationen ist das nicht vereinbar.

Als Junge Liberale sind wir überzeugt davon, dass Deutschland in der Lage ist, ein Konzept mit allerhöchsten Standards in Sachen Menschenrechte, Diversität und Nachhaltigkeit für die Austragung Olympischer und Paralympischer Spiele vorzulegen. Wer zurecht die schlechte Entwicklung internationaler Sportgroßveranstaltungen und den Missbrauch dieser Ereignisse durch Autokratien anprangert, muss auch in der Lage sein, Verantwortung für den Einsatz für Menschenrechte auf der ganzen Welt zu übernehmen und ein Angebot an den IOC und die Weltöffentlichkeit zu machen, das sich explizit als Gegenentwurf zu ausbeuterischen, klimaschädlichen Großprojekten an fragwürdigen Austragungsorten versteht. Es sollen mit innovativen Konzepten und Strategien neue Maßstäbe für Großveranstaltungen gesetzt werden, die durch Nachhaltigkeit und dynamische Funktionalität über das Turnier hinaus überzeugen. Deswegen begrüßen und unterstützen wir die Bestrebungen des DOSB ausdrücklich, bis Ende 2023 eine Konzeption für eine Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele in Deutschland zu erstellen. Die Idee einer gemeinsamen Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele in Berlin mit Tel Aviv-Jaffa 100 Jahre nach den Berliner Spielen 1936 im nationalsozialistischen Deutschland stößt bei den Jungen Liberalen auf noch größere Unterstützung. Hierbei sollte eine Lösung im Sinne der Athletinnen und Athleten beispielsweise durch die feste Ausrichtung bestimmter Sportarten an nur einem Standort angestrebt werden, damit unnötige Reisestrapazen zwischen den beiden Standorten verhindert werden.

Um die Olympische Idee im Sinne der Menschenrechte wieder aufflammen zu lassen, machen sich die Jungen Liberalen darüber hinaus für umfassende Reformen im internationalen Sport stark. Wir fordern:

  • Einen verbindlichen Ethikkodex, der die Ausrichtung von Olympischen Spielen in Staaten untersagt, welche sich schwerer Menschenrechtsverletzungen schuldig machen.
  • Unabhängige Institutionen der Korruptionsbekämpfung und eine umfassende Stärkung von Transparenz und Compliance. Korruptionsversuche müssen für den betreffenden Verband nicht nur die Rücknahme einer bereits erteilten Zusage, sondern auch den langjährigen Ausschluss von zukünftigen Bewerbungen zur Folge haben; außerdem müssen angemessene Sanktionen gegen die persönlich Verantwortlichen getroffen werden.
  • Eine kontinuierliche Weiterentwicklung des im September 2022 vom IOC verabschiedeten „Strategischen Rahmenplan zu den Menschenrechten“ unter Einbeziehung betroffener Gruppen, zu den zwingend Zuschauer, Journalisten, Kinder, Athleten, LGBTQI+ Personen und Menschen mit Behinderungen gehören sollten. Durch diese transparente Einbeziehung direkt betroffener Personen und Gemeinschaften soll ein besseres Verständnis entwickelt werden, wie das IOC Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten effektiv verhindern kann.
  • Die Einrichtung eines internationalen Komitees, das eng mit Menschenrechtsorganisationen zusammenarbeitet, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte im Austragungsland zu überwachen.
  • Eine faire Beteiligung von Athletinnen und Athleten an den Erlösen des IOC. Dazu soll ein Teil der Erlöse direkt an die Sportlerinnen und Sportler und nicht nur an die nationalen Verbände ausgeschüttet werden.
  • Eine ersatzlose Streichung von Sondergesetzen zugunsten des IOC, insbesondere des sog. Olympia-Gesetzes.
  • Die konsequente Überprüfung, ob internationale Dachverbände und ihre nationalen Pendants noch in der richtigen Rechtsform angemeldet sind, und ggf. darauf aufbauend steuer- und gesellschaftsrechtliche Reformen.
  • Die konsequente Besteuerung des IOC sowie seiner Aktivitäten nach den für alle geltenden Gesetzen.
  • Eine Reform des Leitungsgremiums des IOC. Insbesondere muss aktiven und ehemaligen Athletinnen und Athleten ein stärkerer Einfluss zugebilligt werden. Zudem soll die Besetzung dieser Gremien transparenter erfolgen.
  • Eine Stärkung der Durchsetzung der bestehenden Befugnisse und der Unabhängigkeit der Anti-Doping-Institutionen. Staaten, welche sich systematischen Dopings schuldig machen, dürfen nicht aus politischer Rücksichtnahme geschont werden können.
  • Die Achtung der Äußerungs- und Beteiligungsrechte von Athletinnen und Athleten. Insbesondere empfinden wir die Einschränkungen von politischen Äußerungen, die sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen, als unangemessen. Wir fordern daher eine Reform der Regel 50 der Olympischen Charta.
  • Verbindliche Regeln für soziale und ökologische Nachhaltigkeit, insbesondere die Achtung des Pariser Klimaabkommens sowie der ILO-Kernarbeitsnormen.
  • Einen Boykott des DOSB und seiner Sportlerinnen und Sportler, wenn künftige Olympische Spiele in Ländern ausgetragen werden, die grundlegende Menschenrechtstandards nicht einhalten.
  • dass sich die Bundesregierung auf Ebene der EU dafür einsetzt, auch andere Mitgliedsländer von einem politischen als auch sportlichen Boykott zu überzeugen, wenn Olympische Spiele erneut in Ländern mit grottiger Menschenrechtsbilanz stattfinden.
  • Die Einhaltung ethischer Standards bei der Auswahl von Sponsoren und Finanzpartnern des DOSB hinsichtlicher möglicher Beteiligungen an Menschenrechtsverletzungen.
  • Den Ausschluss von Staaten an Olympischen Spielen, wenn sie durch illegale Kriegsführung das Völkerrecht in höchstem Maße missachten. Das gilt insbesondere für Russland.
  • Eine Bewerbung des DOSB, wenn sich ansonsten nur Länder bewerben würden, die die Menschenrechte nicht achten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich für das IOC bei ausnahmslos jeden Spielen die Möglichkeit bietet, diese an einem würdigen Ort stattfinden zu lassen.
  • Eine Bankrotterklärung für die Menschenrechte, wie der blamable Auftritt von Nancy Faser auf internationalem Parkett bei der Fußball-WM in Katar darf sich nicht wiederholen. Deshalb braucht es eine kooperative Strategie der Bundesregierung und des DOSB, die das Ziel hat, die bereits genannten notwendigen Reformen und den thematisierten Kulturwandel im IOC zu erwirken.

Keine Sanierung kommunaler Haushalte durch Blitzer

Im Jahr 2021 wurden 93.915 Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland registriert. In Niedersachsen gibt es momentan insgesamt 527 mobile oder feste Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung, sogenannte Blitzer. Durch Blitzer nehmen der Staat und die kommunalen Institutionen teils mehrere Millionen Euro jährlich ein. Die Einnahmen durch Messgeräte sanken im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Prompt erhöhte das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 100 Prozent. Wer etwa innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Für uns ist klar, dass Bußgelder im Straßenverkehr kein Instrument zur Aufstockung oder zum Ausgleich von kommunalen Haushalten sein dürfen. Vielmehr sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der Verkehrsüberwachung, sowie der finanziellen Verhältnismäßigkeit bei der Ahndung von Verstößen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern:

  1. Blitzer Apps legalisieren: Wir fordern die restlose Streichung von §23 Abs. 1c StVO, dem Verbot der Nutzung sogenannter Blitzer Apps.
  2. Den Rechtsweg transparent machen: Nicht selten werden Blitzer rechtswidrig aufgestellt. Etwa weil der Abstand zu einem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild nicht eingehalten wird oder auch weil die verantwortliche Verwaltung die Installation des Blitzers nicht im Vorhinein mit der örtlichen Polizei abgesprochen hat. Deshalb fordern wir:

    • auf Bußgeldbescheiden nicht nur die Möglichkeit der Anfechtung, sondern explizit auch die Rechtsgrundlage und Notwendigkeit für die Installation des jeweiligen Blitzers hingewiesen wird.

    • der Bearbeitung von Anfechtungen eine hohe Priorität zuzuweisen und im Falle einer rechtswidrigen Installation die unverzügliche Entfernung, sowie die selbstständige Rücküberweisung von Bußgeldern an alle Betroffenen durch die Behörde.

    • Die zuständige Kommune soll auf den Bau neuer Blitzer in ihren öffentlichen Bekanntmachungen hinweisen.

  3. Installation von Blitzern und Voraussetzungen gemäß §45 StVZO

    • Mobile und feste Blitzer dürfen nur nach dem erfolglosen Versuch sämtlicher anderer verkehrsberuhigende Maßnahmen eingesetzt werden.

    • Grundsätzlich sollte die Verwendung von Blitzern immer das letzte Mittel der Wahl für eine (vorübergehende) Verkehrsberuhigung sein. Bauliche Maßnahmen oder neuartige Formen der Verkehrsberuhigung haben grundsätzlich Vorrang. Das dauerhafte Ziel ist deshalb immer die Vermeidung von Blitzern.

    • Feste Blitzer sollen in einem Abstand von zwei Jahren auf ihre Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls entfernt werden. Lässt sich ein Regelungsbedarf nicht mehr belegen, so ist der Blitzer abzubauen und gegebenenfalls durch andere verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ersetzen.

    • Mit einem Abstand von mindestens 300 Metern muss für alle Verkehrsteilnehmer sichtbar ein entsprechendes Hinweisschild aufgestellt werden.

  1. Prävention statt Intervention

    • Neben der schlichten Abfrage der Verkehrsregeln, wollen wir in den Fahrschulen einen stärkeren Fokus auf die möglichen Folgen von “Rasen” legen. Unter Lektion 7 “Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise” wollen wir den Schwerpunkt: Folgen von Unfällen infolge der Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ergänzen. Exemplarisch soll hierbei auf die möglichen Folgen eines Unfalls, z.B. in Form von Überlebenschancen oder Fallbeispielen mit persönlichen Schicksalen, eingegangen werden.

    • In Schulen wollen wir  Verkehrssicherheit Seminare zur Sensibilisierung durchführen.

    • Tempolimits jenseits von 130 km/h wollen wir ermöglichen, um neben dem Limit von 130 und dem Wegfall einer Geschwindigkeitsbegrenzung, eine adäquate Verkehrsberuhigung zu erreichen.

    • Auf Landstraßen wollen wir durch die Ersetzung von Ampeln durch Kreisverkehre nach niederländischem Vorbild einen fließenden Verkehr, sowie eine Verkehrsberuhigung durch die wiederkehrende Vergegenwärtigung der eigenen Geschwindigkeit erreichen.