Dry Income vs Fachkräftemangel – Mitarbeiterbeteiligungen als Wettbewerbsfaktor

Die Sympathie für Start-Up-Gründungen und die marktwirtschaftliche Ablehnung von Subventionen kollidieren in Zeiten des Fachkräftemangels vielleicht häufiger als ohnehin schon. Eine charmante Methode, Start-Ups auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden zu lassen ohne gleich mit der steuerfinanzierten Gießkanne um die Ecke zu kommen, ist das in Deutschland aus steuerlichen Gründen noch recht unattraktive Feld der Mitarbeiterbeteiligungen.

Start-Ups haben in der Regel nicht die finanziellen Ressourcen, um mit niedersächsischen Big Playern wie z.B. VW auf dem Arbeitsmarkt mitzuhalten, insbesondere wenn es um hochqualifizierte oder händeringend auf dem Markt gesuchte Berufsgruppen geht. Mitarbeiterbeteiligung kann hier einerseits einen Anreiz für das Start-Up bieten und andererseits die Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.

Auch mittelständische Betriebe bzw. KMU, die nicht die Rechtsform der AG wählen, haben die Möglichkeit Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufzulegen. Hier können Mitarbeiter anstelle der Vergabe von Mitarbeiteraktien, Kommanditanteilen oder GmbH- Anteilen (Eigenkapital) z.B. auch durch stille Beteiligungen (Mezzaninkapital) oder verzinste Mitarbeiterdarlehen (Fremdkapital) mitbeteiligt werden.

Allein an diesen hier nur drei exemplarisch genannten Beteiligungsarten erwächst jedoch bereits das Problem der steuerlichen Nicht-Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen in Deutschland: Jede dieser Beteiligungsarten wird unterschiedlich versteuert (Kapitalertragssteuer, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Lohnsteuer/SV). Der Empfänger einer Beteiligung ist dann ggf. mit der Steuerschuld dieses Einkommens ohne Liquidität („Dry Income“) überfordert und ist schlimmstenfalls gezwungen diese zu veräußern, was den Aspekt der langfristigen Mitarbeiterbindung ad absurdum führt. Das Fondsstandortgesetz von 2021 (CDU/CSU/SPD) behebt dieses Problem trotz höherem Freibetrag und Besteuerungsaufschub von bis zu 12 Jahren nicht, da die Steuer bei einem Arbeitgeberwechsel sofort anfällt. Aus Sicht des Arbeitnehmers, ist
die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen also weiterhin nur bedingt gegeben.

Um Mitarbeiterbeteiligungen aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht zu einem attraktiven Wettbewerbsfaktor zu machen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen daher eine klare bundeseinheitliche Rechtssicherheit für die Besteuerung von Dry Income aller Beteiligungsformen sowie die einheitliche Besteuerung nach der Kapitalertragssteuer. Im Rahmen der Gründerkulturförderung fordern wir zudem zusätzlich eine zehnjährige Steuerfreiheit von „trockenem“ Einkommen aus Mitarbeiterbeteiligungsformen.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Mehr Freiheit für die Forschung – Stammzellforschung in Deutschland stärken

Das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen regelt seit dem Jahr 2002 die Nutzung von Stammzellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten und auch anderen nicht-europäischen Staaten ist das deutsche Recht sehr restriktiv.

Das Gesetz erlaubt den Import von vor dem 1. Januar 2002 erzeugten Stammzellen zu Forschungszwecken.

Auch das Embryonenschutzgesetz beschränkt den Fortschritt in der deutschen Stammzell- und Embryonalforschung. Das ESchG schränkt nicht nur die Forschung ein, sondern auch die Kinderwünsche von Paaren, die dann gezwungen sind ins Ausland zu gehen – wo Eizellspenden legal sind. Durch beide Gesetze begeben sich viele Forscher bei gemeinsamen Projekten mit internationalen Partnern oft in eine Grauzone.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher:                                          

  1. die Produktion von Stammzellen für Begründete Forschungszwecke in Deutschland zu legalisieren. Zudem soll der ethisch verantwortungsvolle Import entbürokratisiert werden.
  2. Insbesondere Lockerung der Forschungsbeschränkungen für den Einsatz in der regenerativen Medizin.
  3. Legalisierung von Eizellspende und Embryoselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung.
  4. Die Abschaffung des ESchG und den Ersatz durch ein neues Gesetz, welches Embryonen vor der Bildung von Klonen und Hybriden/Chimären schützt.

Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.

#NoSpy – Bürgerrechte schützen, Spionagesoftware verbieten

Spionagesoftware, die immer mehr von Privatakteuren entwickelt und eingesetzt wird, schafft ein zweites Standbein für Bürgerrechtsverletzungen neben bekannten staatlichen Repressionsmaßnahmen. Daher ist Spionagesoftware aus liberaler Sicht insgesamt kritisch zu sehen und soll nur in rechtlich beschränkten Rahmen und privat gar nicht eingesetzt werden.

Überwachungssoftware im Sinne dieses Antrags ist Software, die explizit entwickelt wird, um andere Menschen zu überwachen, indem entweder verdeckt in die Lebenswelt eingedrungen wird, oder als vertraulich zu behandelnde Daten in einer grundrechtsverletzenden Art und Weise massenhaft analysiert werden. Software die allgemein einsetzbar ist, wird nicht erfasst.

Für diese Software soll ein Verbot der Ein- und Ausfuhr ohne Genehmigung durch die EU-Kommission bestehen. Eine Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die Lieferung an einen Staat erfolgt bei dem kein Zweifel an liberal-demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien besteht. Zusätzlich soll eine Whitelist mit Staaten geführt werden, bei denen grundsätzlich eine Genehmigung erteilt wird. Alle Genehmigungen sollen öffentlich gemacht werden. Dazu soll eine Pflicht bestehen, Informationen zu veröffentlichen, die von Anbietern von Sicherheits-Software benutzt werden kann um entsprechende Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Die EU soll als ganzes dem Wassenaar-Abkommen beitreten und sich dafür einsetzen dass es auch auf Spionagesoftware angewendet wird. Auf Staaten die dem Abkommen noch nicht beigetreten sind, soll weiterhin Druck aufgebaut werden zumindest die Regelungen zur Kontrolle der Spionagesoftware zu etablieren.

Die öffentliche Förderung der IT-Sicherheitsforschung soll auf EU-Ebene gestärkt werden, indem die nationalen Sicherheitsbehörden wie das BSI stärker mit der ENISA zusammenarbeiten und langfristig neue Initiativen auf transnationaler Ebene etabliert werden.

Verstöße gegen ein Verbot des Imports oder Exports von Spionagesoftware sollen strafrechtlich geahndet werden. Dabei ist das Weltrechtsprinzip anzuwenden, insoweit die Bürgerrechte von Deutschen und Unionsbürgern gefährdet werden.

Zusätzlich soll die Sicherheit von IoT-Geräten (Internet der Dinge), welche anfällig für Spionageangriffe sind, verstärkt in den Mittelpunkt politischer Maßnahmen rücken. Gesetzliche Regelungen sollen Hersteller von internetfähigen Geräten verpflichten, klar und transparent die Laufzeit von Sicherheitsupdates für ihre Produkte offenzulegen, um Verbraucher umfassend über die Sicherheitsstandards der jeweiligen Produkte zu informieren.

Schießt Oma Erna zum Mond – für ein liberales Bestattungsgesetz!

Das niedersächsische Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) ist sehr restriktiv und schränkt den letzten Willen und die religiösen Gefühle vieler Sterbender stark ein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine umfassende Reform des BestattG. Dieses Gesetz muss es zum Ziel haben die individuellen Bestattungswünsche der Sterbenden nachzukommen. Konkret fordern wir:

  • Liberalisierung der Friedhofspflicht – In Niedersachsen müssen Verstorbene, abgesehen von kirchlichen Würdenträgern, auf Friedhöfen bestattet werden. Ein modernes BestattG muss auf die individuellen Bedürfnisse der Verstorbenen eingehen. So muss es auch Bestattungen außerhalb von Friedhöfen, beispielsweise als Urne zu Hause, Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder auch anderen modernen Bestattungsformen ermöglichen, solange diese professionell durch ein Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Bestattungen außerhalb von Friedhöfen und gleichwertigen Ruhestätten sollen dabei ausschließlich in Form von Asche erfolgen. Insbesondere soll hiermit dem öffentlichen Gesundheitsschutz gedient werden, z.B. sollen keine Leichname in privaten Gärten o.ä. bestattet werden dürfen.
  • Befreiung der Geschwister von der Bestattungsfürsorgepflicht – Im niedersächsischen BestattG müssen nach, dem:r Partner:in, den Kindern, den Enkelkindern, den Eltern, den Großeltern auch die Geschwister für die Bestattung aufkommen. Diese fordern wir aus der Verantwortung für ihre Geschwister zu nehmen.
  • Privatwirtschaftliche Friedhöfe – Um den individuellen Wünschen Verstorbener und dem Mangel an Friedhofsplätzen nachzukommen fordern wir die Abschaffung des § 13 (1) BestattG, welcher vorschreibt, dass Träger von Friedhöfen nur Gemeinden, die Kirche, Kirchengemeinden(-verbände) und andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein können. Dies soll zum einen eine vielfältigere Friedhofslandschaft schaffen und zum anderen auch muslimischen Gemeinden die Möglichkeit geben ebenfalls Friedhöfe zu schaffen, was momentan häufig aufgrund des fehlenden Körperschaftsstatus nicht möglich ist.
  • Schnellere Überführung der Leichen – Anders als momentan geregelt sollen Leichen nicht innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden müssen sondern innerhalb von 24 Stunden und bereits nach 12 statt wie momentan 48 Stunden bestattet werden dürfen, wenn zweifelsfrei eine natürliche Todesursache durch den Arzt festgestellt ist, welcher die Leichenschau durchführt. Dies dient dem Zweck die Religionsfreiheit zu wahren, da im Islam Bestattungen innerhalb von 24 Stunden gefordert sind.

Eine Begabtenförderung, die ihren Namen verdient!

Wenn das Leben für Studierende teurer wird, muss sich auch die Begabtenförderung daran anpassen. Das gilt vor allem für das sogenannte Büchergeld, den einkommensunabhängigen Grundsockel, den alle Stipendiatinnen und Stipendiaten monatlich erhalten. Er leistet damit einen substanziellen Teil zur Förderung begabter und leistungsstarker junger Menschen, die sich in besonderem Maße für Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft einsetzen. Die Höhe des Grundsockels ist besonders für die leistungsbereiten Stipendiatinnen und Stipendiaten relevant, die ihr Studium und ihr Stipendium gleichzeitig noch mit einer Nebentätigkeit verbinden. Für sie ist die Höhe des Grundsockels automatisch auch die Obergrenze ihrer finanziellen Förderung. Wer den Studienstandort Deutschland für die Köpfe von morgen attraktiv halten will, muss das auch finanziell wertschätzen können.

Als Junge Liberalen Niedersachsen sind wir deshalb überzeugt, dass nach über 10 Jahren seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 eine erneute Erhöhung des Büchergeldes von 300 € auf 450 € für die ca. 30.000 Stipendiaten lange fällig ist. Weiterhin setzen wir uns für eine zukünftige Anpassung nach der Inflation ein.

Baulandmobilisierung durch Aufstockung

Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen zu schaffen, ist leider schon viel zu lange eine der größten und dringendsten Herausforderungen in Deutschland. Die Erschließung weiterer Flächen und damit einhergehende Flächenversiegelung haben jedoch zunehmend negativen Einfluss auf die Umwelt und das Klima in der Stadt. Ein Beitrag zur Baulandmobilisierung ohne Versiegelung unberührter Flächen wird durch die Aufstockung von Gebäuden  u.a. in Ballungsgebieten geleistet. Dafür gilt es jetzt Weichen zu stellen, um den Investoren, ganz gleich ob öffentlich oder privat, barrierearme Genehmigungsprozesse zu ermöglichen.

Vorschlag Nr. 1: Änderungen des Flächennutzungsplans erleichtern.

Im Flächennutzungsplan wird üblicherweise festgelegt, welche Bereiche innerhalb eines Gemeindegebiets welcher Nutzungsart (privat oder gewerblich) zugeordnet werden. Großes Potential für Aufstockungen liegt auf  Dächern  u.a. von Supermärkten, die häufig auch im innerstädtischen Raum  einstöckig sein können, hier muss eine Umnutzung bzw. Erweiterung der Nutzung vereinfacht und vor allem beschleunigt werden (aktuell liegt der Planungshorizont bei etwa 10 bis 15 Jahren!).

Eine gleiche Vereinfachung gilt für den Umgang mit Bebauungsplänen (B-Pläne). Darin sind diverse Angaben zu den zulässigen Geometrien und optischen Merkmalen angegeben. Da sich durch die Aufstockung die Geschossigkeit ändern kann, muss eine Aufstockung auch ohne größeren Aufwand ermöglicht werden. Etwaige Verfahren dauern ca. sechs Monate.

Vorschlag Nr. 2:  Anpassung der (aus der Zeit gefallenen) Stellplatzverordnung, zu einer Herabsetzung der erforderlichen Stellplätze. Dies würde bei Baukosten von ca. 15.000€/Stellplatz (in Tiefgaragen → siehe Studie) auch Baukosten senken. Wir schlagen für den innerstädtischen Bereich vor, die Anzahl an erforderlichen Stellplätzen herabsenken, wenn nachweisbar alternative Transportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit soll die Blockade von Aufstockungen bewohnter Gebäude durch einen Mangel an Stellplätzen verhindert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass alternative Mobilitätsangebot zur Verfügung stehen.

Vorschlag Nr. 3: Ausnutzung der möglichen baulichen Dichte

Ein Maß, um die bauliche Dichte zu bestimmen, ist die Geschossflächenzahl (GFZ), die im Wesentlichen über das Bauordnungsrecht in den Städten und Gemeinden festgelegt wird. Die GFZ gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück erreicht werden darf. In Abhängigkeit von anderen Kennwerten, wie beispielsweise der Geschossigkeit, ergibt sich daraus die maximale erreichbare Bauhöhe. Studien haben ein Potenzial zur durchschnittlichen Erhöhung der GFZ, in Abhängigkeit von konstruktiven Rahmenbedingungen, von bis zu 1,3 ermittelt. D.h., dass eine durchschnittliche Erhöhung der Gebäude um 1,3 Geschoss möglich ist.