Recycling Helden – Elektrotonnen

Der Klimawandel und die Verknappung von Ressourcen, insbesondere seltener Erden, zählen zu den drängendsten globalen Problemen unserer Zeit. Trotz der seit 2019 geltenden EU-Zielvorgabe von 65% Sammelquote für Elektro- und Elektronikaltgeräte erreichen wir lediglich 44%.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass bestehende Projekte zur Entsorgung von kleinen und mittleren Elektrogeräten  hinsichtlich ihrer Akzeptanz evaluiert werden.

Im Falle einer erfolgreichen Evaluation, sollte eine Erweiterung des solcher Entsorgungsmöglichkeiten auf weitere Kommunen angestrebt werden. Dies soll dann ggf. durch eine Informationskampagne unterstützt werden.

Freiwilligenämter stärken – Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale erhöhen

Das Ehrenamt und weitere freiwillige Tätigkeiten stärken in Deutschland die gesellschaftlichen Strukturen und fördern den Erhalt von kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen. Hierbei sind es meist junge Menschen, die in gruppenleitenden Funktionen, künstlerischen oder betreuenden Bereichen als Chorleiter:innen, Statist:innen, Übungsleiter:innen, Betreuer:innen oder auch Pfleger:innen älterer Menschen aber auch als Lehrtätige an einer Hochschule arbeiten. Diese Tätigkeiten werden über die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale als Freibeträge abgerechnet. Diese Freibeträge sorgen bei jungen Menschen in Ausbildung für mehr finanzielle Freiheiten.

Als Jugendverband stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Stärkung individueller Fähigkeiten und freiwilliger Tätigkeiten und fordern daher, auch als Antwort auf die hohe Inflationsrate:

  • Die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr steuerfrei auf 5000 Euro zu erhöhen.
  • Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr steuerfrei auf 1500 Euro zu erhöhen.

„Shut up and take my money!”

Die Jungen Liberalen fordern den §4 NLöffVZG zu überarbeiten.

Der §4 NLöffVZG regelt welche Geschäfte unter welchen Bedingungen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. Außerdem legt dieser Paragraph die Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen fest.

Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass unter anderem Supermärkte und der Einzelhandel am Sonntag schließen müssen. Lokale Unternehmen erleiden werden in Zeiten von Amazon und Co. einen weiteren Wettbewerbsnachteil, da dringende Käufe nun einmal mehr im Internet getätigt werden anstatt diese vor Ort zu tätigen.

Verkaufsoffene Sonntage bieten zudem neben dem Samstag einen weiteren freien Tag unter Woche, der zum Einkaufen genutzt werden kann und der somit auch dafür sorgt Städte an Samstagen zu entschlacken.

Schüler und Studenten erhalten des Weitern auch die Möglichkeit sich etwas dazu zu verdienen ohne die Schule/Uni schleifen zu lassen. Dieses Angebot kann natürlich auch für reguläre Arbeitnehmer in Frage kommen.

Unternehmen könnten frei entscheiden, ob und in wie fern eine Sonntagsöffnung für sie Sinn ergebe. Voll- und Teilzeit Beschäftigte, welche am Sonntag arbeiten, steht in diesem Fall ein anderer Wochentag zur Erholung zu.

Einheitliche Kriterien bei Nachteilsausgleichen für Lernschwächen

Als Wegbereiter für individuelle Bildungschancen sind die Jungen Liberalen Niedersachsen davon überzeugt: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben verdienen eine faire und leistungsgerechte Bewertung sowie eine individuelle Förderung durch sonderpädagogisch geschulte Lehrkräfte.

Die bisherigen Regelungen im Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen öffnen Tür und Angel für einen inkonsistenten und unfairen Umgang mit den Betroffenen. Ob ein Nachteilsausgleich für sie gewährt wird, sollte durch einheitliche Standards des Landes Niedersachsen geregelt sein. Eine nachgewiesene Rechtschreibschwäche, die keinen Effekt auf die weiteren Talente und Fähigkeiten eines jungen Menschen hat, darf nicht zur Chancenbremse werden.

Das Vermitteln der Kulturtechniken Lesen und Schreiben ist Kernaufgabe und Bringschuld des staatlichen Bildungssystems, deshalb gilt es nicht nur die Ungerechtigkeiten bei der Bewertung aus dem Weg zu räumen, sondern auch sonderpädagogische Inhalte im Pädagogikteil des Lehramtsstudiums zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb:

  1. Einheitliche Standards: Das Kultusministerium muss klare gesetzliche Vorgaben zum Nachteilsausgleich im Primarbereich, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II definieren. Diese Sachfrage darf zukünftig nicht länger nur per Ministerialerlass geregelt sein.
  2. Entwicklung und Bewertung:  Zukünftig soll ein einheitlicher Kriterienkatalog für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für alle niedersächsischen Schulen gelten, an denen sich die Schulleitungen und Klassenkonferenzen zu orientieren haben. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich fällt weiterhin in Einzelfallprüfungen, soll aber auf diese Weise schulübergreifend vergleichbar sein.  Im Schulalltag muss der Einsatz technischer Hilfsmittel in allen relevanten Fächern ermöglicht werden. Für die Feststellung dieses Förderbedarfs soll im Abstand von zwei Jahren, in jedem Fall aber vor Beginn der Oberstufe oder des Abschlussjahrgangs, eine psychologische und psychiatrische Überprüfung vorgenommen werden.  Die Verwendung eines Computers mit automatischer Rechtschreibkorrektur soll rechtlich auch für Prüfungen ermöglicht werden. Besteht diese Möglichkeit nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so wird auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet.
  3. Lehrkräfte für Legasthenie sensibilisieren: Die Auseinandersetzung mit Legasthenie muss zu einem festen Bestandteil des Lehramtsstudiums werden. Ebenfalls sollen Quereinsteiger sowie Lehrkräfte, die in den Primarbereich abgeordnet werden, im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Rechtschreibschwäche geschult werden. An jeder Schule sollen weitergebildete Fachkräfte oder Lerntherapeuten angestellt werden, die die Lernstörungen frühzeitig erkennen und die betroffenen Schülerinnen und Schüler qualifiziert fördern können.
  4. Schulen adäquat ausrüsten: Schulen und Ausbildungseinrichtungen sollen kostenfrei ausreichend technische Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben erhalten.
  5. Außerschulische Therapieangebote: Wenn die Inanspruchnahme außerschulischer Therapieangebote erforderlich ist, sind die dafür entstehenden Kosten von den Krankenkassen zu tragen. Für Menschen, denen im Erwachsenenalter eine Legasthenie diagnostiziert wird, sind die Kosten für technische Hilfsmittel sowie Therapie ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.
  6. Umgang an Hochschulen und Berufsschulen: Mit Vorlage des Gutachtens wollen wir auch an den niedersächsischen Hochschulen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Viele Hochschulen in Niedersachsen bieten bereits die Option alternativer Prüfungsformate (z.B. mündliche Ersatzleistungen) oder die Möglichkeit, bei Klausuren einen Computer mit automatischer Rechtsschreibkorrektur nutzen zu dürfen. Wir fordern, dass dies zukünftig an allen niedersächsischen Universitäten und Berufsschulen der Fall ist. Besteht die Möglichkeit digitaler Hilfsmittel nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so sollte auch hier auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet werden.
  7. Bei Aufnahmetests im öffentlichen Dienst, wie etwa der Polizei, wird nach Vorlage des Gutachtens eine Alternative zum Diktat angeboten. Ist dies nicht möglich, wird auf den Diktatteil des Aufnahmeprozesses ganz verzichtet.

Sturmfest und erdverwachsen: Gegen völkische Landnahme in Niedersachsen!

Die hohe Fragmentierung der rechtsextremen Szene macht es für die demokratische Mehrheitsgesellschaft häufig schwierig, die Feinde unserer Demokratie als solche zu identifizieren. Eine besondere Gefahr stellen dabei sogenannte völkische Siedler dar, die subtil und gezielt versuchen, insbesondere strukturschwache ländliche Räume zu unterwandern.

Neben den ostdeutschen Bundesländern stellen dabei auch die Lüneburger Heide und der Harz einen besonderen Schwerpunkt der völkischen Siedlerbewegung dar. Seit 2021 stehen sie als Sammelbeobachtungsobjekt auf dem Radar des Niedersächsischen Verfassungsschutzes.

Dieser versteht unter diesem Phänomen vor allem Gruppierungen und Familienverbände, die eine naturorientierte, ländliche und kleinbäuerliche Lebensweise auf der Basis einer völkisch-nationalistischen Ideologie pflegen und die innerhalb ihres kinderreichen Familien- und Freundeskreises nach völkischen Denk- und Verhaltensmustern leben und sich dabei an der von den Nationalsozialisten propagierten Volksgemeinschaft orientieren.

Als Junge Liberale Niedersachsen bekennen wir uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zu unserer wehrhaften Demokratie. Für uns gilt: Keinen Fußbreit dem Faschismus! Daher fordern wir:

  1. Das Niedersächsische Innenministerium soll ein Verbotsverfahren gegen die folgenden völkischen Personenzusammenschlüsse auf den Weg bringen:
    • „Der Sturmvogel – Deutscher Jugendbund“,
    • „Die Anastasia-Bewegung“,
    • „Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.“
  2. Weitere, mit den oben genannten Vereinen in Verbindung stehende Organisationen und Personen, sind vom Niedersächsischen Verfassungsschutz mindestens als Verdachtsfall einzustufen und von ihm als Beobachtungsobjekt zu behandeln. Zeitgleich soll der Niedersächsische Verfassungsschutz seine Kooperation mit den Landesämtern für Verfassungsschutz der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen ausbauen.
  3. Auf kommunaler Ebene sollen regelmäßig offene Infoveranstaltungen stattfinden, in denen über die völkische Siedlerbewegung aufgeklärt und die Bevölkerung hierfür sensibilisiert wird. Insbesondere lokalen Vereinen kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. In Workshops sollen Mitglieder verstärkt darin geschult werden, wie sie gegen rassistische und antidemokratische Tendenzen innerhalb der eigenen Reihen vorgehen können. Außerdem sollen in Vereinen besonders geschulte Ansprechpersonen geschaffen werden, auf die Mitglieder zugehen können, wenn sie eine Unterwanderung befürchten. Auch in den Kommunen sind entsprechende Anlaufstellen einzurichten.
  4. Das Land Niedersachsen sowie die niedersächsischen Kommunen sollen verstärkt darauf achten, wer öffentliche Gebäude nutzt oder gar kauft. Eine Nutzung oder ein Kauf durch die oben genannten Organisationen oder Personen, die mit diesen nachweislich in Verbindung stehen, ist zu untersagen. Sollten sich bereits völkische Siedlerbewegungen niedergelassen haben, sind alle rechtlichen Möglichkeiten, wie etwa das Steuer- oder Baurecht auszuschöpfen, um eine Nutzung von Immobilien für völkische Zwecke möglichst zu verhindern.
  5. Das Land Niedersachsen soll verstärkt Gelder in die Rechtsextremismusforschung investieren, die sich explizit mit dem Phänomen und dem Umgang mit der völkischen Siedlerbewegung beschäftigt.

Für einen besseren Schutz öffentlicher Gebäude vor Amok und Terror

Die Sicherheit in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Flughäfen oder Stadien sind für uns Julis ein wichtiges Anliegen. Allerdings sind öffentliche Einrichtungen potenziell vulnerable Ziele und sollten daher im Fokus sicherheitsstrategischer Planungen liegen. In der Tat haben jüngste Gewaltverbrechen wie der Amoklauf an der Universität in Heidelberg und an Schulen in Bremerhaven, Hamm sowie Ibbenbüren oder der Angriff auf eine religiöse Einrichtung in Hamburg leider gezeigt, dass derartige Verbrechen auch hierzulande vorkommen können. In Deutschland macht der Gesetzgeber in erster Linie viele (bauliche) Vorschriften für öffentliche Gebäude bezüglich des Brandschutzes. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen somit beim Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Amok und Terror Nachholbedarf.

Allgemeine Maßnahmen für alle öffentliche Gebäude

  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass bei der Bauplanung öffentlicher Gebäude in Zukunft neben Stand-, Brand- und Arbeitssicherheit auch andere Gefahren, wie Maßnahmen zum technischen Schutz vor Amok und Terror, beachtet werden. Neben der Feuerwehr, die bereits jetzt bezüglich des Brandschutzes fest eingebunden ist, soll auch die Polizei stärker am Baugeschehen beteiligt werden. Wir Julis sind überzeugt, dass ebenfalls die nötigen (baulichen) Maßnahmen für bekannte Gefahren getroffen werden sollten, die über den Brandschutz hinausgehen. Daher sollte nicht nur die Verhinderung von Personenschäden durch Feuer im Baurecht festgeschrieben werden, sondern auch die Verhinderung von Personenschäden durch Gewalteinwirkung wie Amok und Terror beachtet werden. Hierzu empfiehlt es sich die DIN VDE V 0827 in den allgemeinen Baugesetzen sowie in den Verwaltungsvorschriften für technische Baubestimmungen der Länder und des Bundes zu integrieren, an der Planer, Architekten, Polizei und Risikomanager mitgearbeitet haben. Die Maßnahmen sollen für alle öffentliche Gebäude zutreffen, die im Rahmen der DIN 18040-1 aufgeführt werden, mit Ausnahme von Toilettenanlagen.
  • Bei bereits allen bestehenden öffentlichen Gebäuden soll die Funktionsfähigkeit von Lautsprechern zur Personenwarnung überprüft und ggf. hergestellt werden. Zudem gilt es zu prüfen, inwiefern Aushänge von Verhaltensregeln bei Unfällen sowie im Brandfall durch spezifische Verhaltensregeln bei Amok- und Terrorlagen ergänzt werden können, wie es schon in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Außerdem sollen Türen künftig nur noch nach außen geflügelgelt, aber auch von innen verschließbar sein. Eine andere hilfreiche Maßnahme ist die flächendeckende Einführung eines Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systems (NGRS) angelehnt an die DIN V 0827, wodurch alle sich im Gebäude befindenden Personen die Möglichkeit haben (mittels einer NRGS-Sprechstelle mit Druckknopf) Alarm auszulösen, um alle anderen Personen zu warnen und schnell qualifizierte Hilfe von Sicherheitsbehörden zu erhalten. Dieses System soll es ermöglichen neben Feuer- auch Terror- und Amokalarm auszulösen. Zudem kann das NRGS-System beispielsweise im Amokfall zu einer stabilen Kommunikationsebene zwischen der alarmierenden Person und der Polizei werden. Parallel kann das NRGS auch einen Einschließalarm im Gebäude ertönen lassen. Die Polizei sowie andere Sicherheitsbehörden haben zudem die Möglichkeit über das NRGS Anweisungen zu geben. Auch bei medizinischen Notfällen kann das NRGS Hilfe bieten, indem zum Beispiel das Sekretariat, mögliche Ersthelfer und der Hausmeister informiert werden.
  • Des Weiteren sollten Rettungskräfte öfter Amok- und Terroreinsätze üben. In der Tat sind regelmäßige Übungen eine effektive Methode, um bei realen Einsätzen einen bestmöglichen Handlungsablauf zu garantieren
  • Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern zudem die Innenministerkonferenz auf, ein zentrales Maßnahmenpaket zur besseren Bekämpfung von Amok und Terror zu erarbeiten, angelehnt an das französische Dispositiv Vigipirate. In der Tat ermöglicht ein derartiges Schutzpaket wie Vigipirate eine Einbindung aller Beteiligten, also den Bund, Länder und Kommunen, aber auch Bürger und Firmen, in eine Haltung der Wachsamkeit, des Schutzes und der Prävention. Außerdem ist Vigipirate eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Behörden. Vigipirate ermöglicht also sowohl die Entwicklung einer Kultur der Wachsamkeit und Prävention als auch das Ergreifen angemessener Schutzmaßnahmen.

Sonderfall Schulen und Bildungseinrichtungen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass in allen Schulen Deutschlands die Schulsozialarbeit weiter gestärkt wird. Wir wollen die Anzahl der Schulsozialarbeiter weiter erhöhen und dieses Berufsfeld unterstützen. Zudem wollen wir Gewaltpräventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen gegen Mobbing und soziale Exklusion in allen Bildungseinrichtungen vertiefen und ausreichend finanziell untermalen. Die Kultusministerkonferenz sollte einheitliche Maßnahmen sowie Standards zum Umgang bzw. zur Verhinderung von Amok in Schulen und anderen Bildungsstätten erarbeiten. Ein besserer Austausch der Bundesländer über deren Erfahrungen kann sinnvoll sein. Des Weiteren setzen wir uns für eine Ausweitung der Fortbildungen bzw. der Fortbildungsmöglichkeiten des Schulpersonals zum Thema Amok und Gewaltprävention ein, damit Warnhinweise frühzeitig erkannt und im Krisenfall bestmöglich reagiert werden kann. Die Vermeidung von Amokläufen in Schulen ist dann am effektivsten, wenn alle Beteiligten genügend Hintergrundwissen über Ursachen und Kenntnisse zu möglichen Präventionsmaßnahmen haben.
  • Grundsätzliche sind Schulen und andere Bildungseinrichtungen relativ sichere Orte für Schüler und Studenten. Wir wollen, dass es auch künftig so bleibt. Wir sind überzeugt, dass das Land Niedersachsen und alle anderen Bundesländer, soweit noch nicht der Fall, künftig neben Feuer- auch Amokübungen in den Verwaltungsvorschriften für weiterführende Schulen klar empfehlen sollten. Allerdings wollen wir, dass diese Empfehlung zu keiner Verpflichtung wird. Jede Schule sollte selbst entscheiden dürfen, wie sie das Thema Amok mit ihren Schülern angeht. Amokübungen ermöglichen es sich besserer auf mögliche Gefahren vorzubereiten, denn die Verhaltensempfehlungen unterscheiden sich wesentlich von denen im Brandfall. Somit können Schüler und Lehrer an Selbstsicherheit gewinnen. Dennoch sollten diese Übungen, falls eine Schule sich hierfür entscheidet, pädagogisch begleitet werden, aber auch altersgerecht und nicht unnötig überspitzt sein.
  • Wir wollen den Austausch zwischen Deutschland und den europäischen Partnern zum Thema Umgang und Prävention von Amok und Terror stärken und ggf. von ihnen lernen.

Europäische Finanzpolitik für einen Europäischen Bundesstaat

Die Jungen Liberalen fordern einen Europäischen Bundesstaat. Dies erfordert neben tiefgreifenden institutionellen Reformen – Stärkung des Europäischen Parlaments, Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik, Spitzenkandidatenprinzip für die Wahl der Kommissionspräsidenten bzw.-präsidentin, um nur einige zu nennen – auch eine Reform der Finanzpolitik. Denn ein Bundesstaat muss auch finanziell handlungsfähig sein. Deshalb fordern wir:

  • Qualifizierte Mehrheit: Das Prinzip der Einstimmigkeit im Rat der EU steht der Handlungsfähigkeit der Union in vielen Politikbereichen im Weg, so auch in der Finanz- und Haushaltspolitik. Auch hier wollen wir deshalb die qualifizierte Mehrheit einführen.
  • Flexibler Mehrjähriger Finanzrahmen: Wir wollen den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) an die Wahlperiode des Europäischen Parlaments angleichen und flexibler gestalten. Künftig soll eine Umschichtung von Mitteln zwischen einzelnen Rubriken im EU-Haushalt möglich sein, ohne den MFR nachträglich ändern zu müssen.
  • EU-Eigenmittel: Wir wollen die EU zu einem Bundesstaat weiterentwickeln. In einem Bundesstaat muss jede staatliche Ebene über finanzielle Autonomie verfügen. Das heißt, sie muss die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben durch eigene Einnahmequellen gewährleisten können, die unabhängig von höheren oder unteren Ebenen sind. Andernfalls droht – wie bereits in Deutschland der Fall – Verantwortungsdiffusion. Deshalb wollen wir einen eigenen Umsatzsteuersatz der Europäischen Union einführen, auf den die Steuersätze der Mitgliedstaaten addiert werden. Damit wird der EU-Anteil am Umsatzsteueraufkommen der Mitgliedstaaten aufkommensneutral abgeschafft. Um Bürokratie zu minimieren, muss die Besteuerungsgrundlage vollständig harmonisiert sein. Mindeststeuersätze für den nationalen Umsatzsteuersatz lehnen wir ab. Die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes darf keine Steuererhöhung durch die Hintertür sein, sondern muss aufkommensneutral erfolgen. Ebenso darf der EU-Umsatzsteuersatz nicht binnen kürzester Zeit erhöht werden. Denn obwohl die EU neue Aufgaben zu erfüllen hat, stehen bereits jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung. Sie werden nur falsch eingesetzt. Bevor die Steuern erhöht werden können, müssen zunächst unnötige Subventionen abgebaut werden, daher soll die Einführung des EU-Umsatzsteuersatzes mit einem Moratorium für Erhöhungen verbunden sein. Das Moratorium gilt so lange, bis die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik und die EU-Kohäsionspolitik um jeweils mindestens 80 % reduziert wurden. Das Moratorium ist in den EU-Verträgen zu verankern.
  • EU-Schuldenbremse: Eine nachhaltige Haushaltspolitik achtet die finanziellen Handlungsspielräume künftiger Generationen und verzichtet daher grundsätzlich auf Kreditaufnahmen. Dennoch kann eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notlagen in engen Grenzen erforderlich sein, um die staatliche Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Deshalb fordern wir die Verankerung einer gerichtlich überprüfbaren Schuldenbremse nach dem Vorbild des Grundgesetzes in den Verträgen. Damit hegen wir Rufe nach ständig neuen Schulden auf EU-Ebene ein und sichern zugleich die Handlungsfähigkeit der EU in Krisen.
  • Stabilitäts- und Wachstumspakt: Der Euro als gemeinsame Währung hat das wirtschaftliche Zusammenwachsen der Mitgliedstaaten befördert und neues Wirtschaftswachstum ermöglicht. Doch eine gemeinsame Währung erfordert auch gemeinsame Regeln, um die Staatsverschuldung zu begrenzen. Andernfalls entstehen für einzelne Mitgliedstaaten Anreize sich auf Kosten anderer Mitgliedstaaten zu verschulden oder die Stabilität der Währung wird gefährdet. Deshalb halten wir am Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) fest und wollen verbindliche Kriterien für seine Aussetzung entwickeln. Um seine Durchsetzung zu verbessern, wollen wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) weiterentwickeln und in den Verträgen verankern. Der EWF soll als unabhängige Institution über die Einhaltung des SWP wachen und Verstöße selbstständig sanktionieren. Im Krisenfall oder zur Vorbeugung von Krisen kann er Mitgliedstaaten mit Krediten unterstützen, die an konkrete Reformen gebunden sind. Eine Aussetzung des SWP soll künftig der Zustimmung von Parlament und Rat bedürfen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Aussetzung des SWP soll vor dem EuGH auf Antrag eines Mitgliedstaates oder 25 % der Mitglieder des Parlaments überprüfbar sein.
  • Bankenunion: Die Insolvenz großer Banken birgt Risiken für die gesamte Volkswirtschaft. In der sozialen Marktwirtschaft dürfen diese Risiken nicht vergemeinschaftet werden. Deshalb wollen wir den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) konsequent anwenden und die Rettung insolventer Banken mit Steuergeld verbieten. Den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) wollen wir von der EZB trennen. Zudem fordern wir eine Europäische Rückversicherung für nationale Einlagensicherungssysteme, die bei den Beiträgen strikt nach Risiko differenziert. Die EU-Mindeststandards für nationale Einlagensicherungssysteme wollen wir verschärfen.
  • Reform der Europäischen Zentralbank: Der Europäischen Zentralbank (EZB) soll ein Selbstwahlrecht ihres Direktoriums seitens des EZB-Rates eingeräumt werden. Darüber hinaus soll, um die Unabhängigkeit der EZB und ihres Rates zu wahren, und diesen vor politischer Einflussnahme zu schützen, die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbankpräsidenten durch geeignete Instrumente gestärkt werden, beispielsweise durch ein Verbot der Wiederwahl nach einer Amtszeit. Schließlich fordern wir zur Sicherstellung einer stabilen Währungspolitik eine Erhöhung der Amtszeit des EZB-Präsidenten von bisher acht auf zehn Jahre.
  • Fairer und transparenter Steuerwettbewerb: Steuerwettbewerb ist essentiell für einen funktionierenden und lebhaften Föderalismus. Europäische Mindeststeuersätze oder Pflichten zur Einführung und Beibehaltung bestimmter Steuern durch die Europäische Union lehnen wir daher entschieden ab. Um Steuerwettbewerb fair und transparent zu gestalten, das heißt auf Steuersätze und nicht Steuerschlupflöcher auszurichten, von denen nur wenige große Unternehmen zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen profitieren, können harmonisierte Bemessungsgrundlagen im Einzelfall erforderlich sein. Dies gilt aus unserer Sicht für die Körperschaftsteuer. Deshalb unterstützen wir die Schaffung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB).

Kartenzahlung im ÖPNV

Bei Ausschreibungen im ÖPNV sollen in Zukunft die Kriterien der bargeldlosen Zahlung (z.B. Kartenzahlung, kontaktlose Zahlung und mobile Zahlung) sowohl an Verkaufsstellen (z.B. Automat, App, Schalter) als auch in den Verkehrsmittel berücksichtigt werden.

“Haben wir noch PrEPs dabei?” – HIV-Stigmatisierung beenden!

Das „Human Immunodeficiency Virus“, kurz HIV, welches unbehandelt die Krankheit auslöst, ist schon lange nicht mehr so gefährlich wie es einst war, dennoch leiden Positive stark unter der anhaltenden vorurteilsbehafteten Stigmatisierung durch die Gesellschaft. Dies gilt es zu ändern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb einen neuen und faktenbasierten Umgang mit der Erkrankung.

Konkret fordern wir:

 Umgang mit HIV-Positiven:

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) soll eine neue Aufklärungskampagne über die aktuelle Gefährlichkeit und den Schutz vor HIV in Auftrag geben. Dazu gehört vor allem darüber aufzuklären, dass Positive, die sich in erfolgreicher Therapie befinden, das Virus nicht mehr weitergeben können, darüber wie HIV weitergegeben werden kann. Zudem soll über die Möglichkeit, negative Kinder trotz HIV-Infektion zu bekommen, aufgeklärt werden.
  • Aufnahme der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse in das Medizinstudium und die Lehrpläne medizinischer Ausbildungen (Pflegefachkraft, MTA, MFA, ZFA etc.)
  • Finanzielle Unterstützung von Initiativen, wie der Aidshilfe, die positiven Menschen beim Empowerment, der Hilfe bei Rechtsfragen oder Therapiefragen vermittelnd zur Seite stehen

Förderung von Safer-Use:

  • Das Aufstellen von Spritzen-Automaten an den Drogen-Hotspots durch die Kommunen sowie aktive Hilfe für Abhängige durch den Staat, anstatt von Repression
  • Das Aufstellen von stichsicheren Mülleimern an Drogen-Hotspots, um Nadelstichverletzungen von Passant:innen und Müllentsorger:innen zu verhindern
  • Rechtliche Klarheit für Drug-Checking Initiativen schaffen

 Ausbau von Testkapazitäten:

  • Einen generellen Ausbau von anonymen Testungen auf sexuell übertragbare Krankheiten (STI) zur frühen Erkennung und Unterbrechung von Infektionsketten
  • Eine Kostenübernahme der Testungen auch von Nicht-Risikogruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen
  • Werbekampagnen für die Testmöglichkeiten von der BzgA

Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP):

  • Verschreibung von PrEP nicht nur durch spezielle HIV-Schwerpunktärzte, von denen es nur sehr wenige gibt, sondern von sämtlichen Ärzten
  • Übernahme der Kosten für PrEP durch die Krankenkassen auch außerhalb der Hochrisikogruppen
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit des effektiven Schutzes vor einer Ansteckung mit HIV mit PrEP durch die BzgA

 Post-Expositionsprophylaxe (PEP):

  • Den Ausbau der behandelnden Ärzte und Krankenhäuser, die eine PEP anbieten
  • Eine Aufklärungskampagne über die Verfügbarkeit von PEP und unter welchen Umständen und für wen sie in Frage kommt durch die BzgA