Expansion durch Förderung einer neuen Generation. Das geht auch in der Landwirtschaft!

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, es gilt gründungswillige Jungunternehmer zu fördern, um ihnen einfachere Möglichkeiten zu eröffnen,  Innovation und Fortschritt voranzutreiben. Doch dabei sollten junge Landwirte nicht außen vor gelassen werden. Auch diese sind Unternehmer, sowie Innovationstreibende in unserem Land. Somit gilt es diese, dementsprechend genauso zu fördern.

Aktuell fehlt es jungen Landwirten, welche sich im Prozess einer Betriebsübernahme befinden, an effizienten Förderungen, Freiheiten in der Umsetzung und einer Konstanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die beiden letzteren Aspekte, sind durch komplizierte Restriktionen schwer veränderbar, doch wären für junge Landwirte sicherlich risikoärmer zu betrachten, wenn ihnen ein gewisser Teil des unternehmerischen Risikos, durch passende Förderungen und Unterstützung abgenommen werden würde. So wie im restlichen Spektrum des Gründertums. Denn in der Landwirtschaft ist die Konsequenz des Scheiterns oftmals sogar noch größer als in der herkömmlichen Startup-Szene.

Somit gilt es auch dieser Gruppe, soweit wie es nur möglich ist, politisch unter die Arme zu greifen und sie zu fördern. Denn nur so kann einem zunehmenden Höfesterben, der Monopolisierung der Betriebe und der Urbanisierung des Landes entgegengewirkt werden. Hierin liegt aus unserer Sicht ein gesamtgesellschaftliches Interesse.

Aus diesem Grund fordern wir, die Einführung eines landesweites und auf junge Landwirte ausgelegten Stipendiums zur Betriebsübernahme. Dies sollte zudem, klassische Faktoren eines aus der Startup-Szene bekannten Accelerator Programms beinhalten. Denn wenn etwas ähnliches bei Landärzten für die Landesregierung durchsetzbar ist, dann bei Landwirten erst recht, nur besser.

Dieses Stipendium bringt eine zeitlich begrenzte, finanzielle Förderung für junge Landwirte mit sich, welche sich im Frühstadium einer Betriebsübernahme und einer damit verbunden Umstrukturierung befindet, um den Lebensunterhalt abzudecken und das  unternehmerische Risiko weitgehend zu minimieren. Dies sollte in einer Größenordnung geschehen, wie es oftmals in klassischen Gründer-Stipendien der Fall ist. Kombiniert werden, sollte diese finanzielle Absicherung, wie angesprochen mit weiteren Vorteilen aus einem solchen Accelerator-Programm. Ähnlich wie es in der Startup-Szene bereits, durch das Land Niedersachsen mehrfach mit massiven Summen gefördert wird. Beispielsweise in Form einer betreuenden Expertise welche Rat und Netzwerk im nötigen Fachbereich erschafft, sowie verbesserten Kredit-Konditionen bei Förderbanken, um einen oftmals notwendigen Betriebsausbau aussichtsvoll zu gestalten. Dabei geht es uns besonders um den genannten Aspekt der Expertise. Das grundsätzliche Problem einer erschwerten Planungssicherheit in Anbetracht landwirtschaftlicher Restriktionen ist ein so komplexes Problem, welches zeitlich kaum schnell lösbar ist. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass durch Vernetzung und Expertise eine Entscheidungssicherheit für Landwirte entsteht, welche sie bis zu einer möglichen Besserung der Umstände unterstützt und eine neue Generation motiviert, weiterhin in dieser Branche tätig zu bleiben.

All diese Gesichtspunkte kombiniert, würden junge Leute weitestgehend mehr dazu motivieren, den internen Hof zu übernehmen oder in einen externen Betrieb mit einzusteigen, um dadurch die Charakteristik und Größe der niedersächsischen Landwirtschaft erhalten.

Stopp mit dem Überwachungswahn: Auch digitale Kommunikation muss vertraulich sein!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen erkennen die Bedeutung vertraulicher Kommunikation für das Miteinander der Menschen in einer demokratischen Gesellschaft an und setzen sich für den Schutz der Privatheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Staat darf die Vertraulichkeit der Kommunikation grundsätzlich nicht verletzen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest, dass die digitale Kommunikation und die Privatheit vielfältig, etwa durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in seinen Ausformungen als Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG verfassungsrechtlich wie auch aus Art. 8 EMRK oder Art. 7 EU-GrCH geschützt sind. Wir setzen uns für eine Neujustierung von Vertraulichkeit und Sicherheit ein, bei der die private Kommunikation der großen Mehrzahl der rechtschaffenen Bürger Vorrang vor den Redaktionsmöglichkeiten auf den Freiheitsmissbrauch weniger Übeltäter genießt. Im Zweifel für die Freiheit!

Eingriffe in die Privatsphäre müssen gut begründet sein

Die Jungen Liberalen Niedersachsen betrachten die zunehmende Überwachung und Durchleuchtung der Bürgerinnen und Bürger mit großer Sorge. Dass neue Überwachungsbefugnisse für den Staat nur dann gerechtfertigt sind, wenn es eine wissenschaftliche Evidenz für die Wirkung einer Maßnahme gibt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ein abstrakter Verweis auf vermeintlich positive Effekte für die Sicherheit darf niemals ausreichen. Wir plädieren daher für einen verschärften Prüfungsmaßstab der Evidenzkontrolle: Die Freiheitsrechte dürfen kein Experimentierlabor für den flächendeckenden Einsatz unerprobter Maßnahmen werden. Wir fordern die Durchführung einer Überwachungsgesamtrechnung, die alle Überwachungsbefugnisse des Staates aufführt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert. Maßnahmen, die in der Vergangenheit keinen erkennbaren Nutzen für die Sicherheit erwirken konnten, sind ausnahmslos zu streichen.

Zwar sind anlasslose Kontrollen verfassungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen, gleichwohl sollte von dieser Möglichkeit äußerst maßvoll und nur im extremen Ausnahmefall Gebrauch gemacht werden. Für uns Junge Liberale gilt: Die Ausübung solcher staatlichen Überwachungskompetenzen sollte möglichst immer nur anlassbezogen, mit Wirkung auf begründet ausgewählte einzelne Personen in eng abgegrenzten Ausnahmefällen und zeitlich beschränkt erfolgen. Grundsätzlich müssen alle Eingriffe in die Privatheit der Kommunikation immer über einen Richtervorbehalt verfügen. Sofern dies in Ausnahmefällen – etwa wegen einer Unaufschiebbarkeit – ausscheidet, muss dies stets unverzüglich nachgeholt werden. Ein gesetzlicher Richtervorbehalt dient dem effektiven Rechtsschutz und darf niemals zu einer bloßen Formalie werden. Behörden müssen den Eingriff in die Privatsphäre so zielgenau wie organisatorisch und technisch möglich umsetzen. Nur solche erhaltenen Informationen dürfen genutzt werden, die unmittelbar mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängen.

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr mit Augenmaß

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sprechen sich entschieden gegen die Verletzung der Integrität der digitalen Endgeräte von Bürgerinnen und Bürger durch Sicherheitsbehörden aus. Insbesondere darf der Staat keine ihm bekannten IT- Sicherheitslücken zurückhalten oder zu Überwachungszwecken ausnutzen (Recht auf IT- Sicherheit, Verbot von Staatstrojanern). Der Staat darf von Kommunikationsanbietern nicht verlangen, Hintertüren einzubauen oder Zweitschlüssel bereitzustellen, mit denen die Kommunikation eingesehen werden kann (Recht auf Verschlüsselung), oder Unterhaltungen automatisiert zu überwachen (Verbot von Chatkontrollen und Datenscans). Der Staat darf von digitalen Diensten keine Klarnamen- oder Identifizierungspflicht für die Nutzer verlangen (Recht auf Anonymität). Sicherheitsbehörden sollen ihren Aufgaben vielmehr durch die Auswertung von Metadaten und die Nutzung von Login-Fallen nachkommen. Durch das Aufdecken eines Personennetzwerkes, die Vernehmung der Verdächtigen sowie Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sollen Informationen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung erhalten werden. Des Weiteren sollen Sicherheitsbehörden personell gestärkt werden und Schwerpunktteams eingerichtet werden. Außerdem muss die föderale Sicherheitsarchitektur so angepasst werden, dass über alle Ebenen wirkungsvoll zusammengearbeitet werden kann.

Nein zur EU-Chatkontrolle!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass digitale Dienste immer auch anonym genutzt werden können und die digitale Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern vertraulich, sicher und verschlüsselt stattfinden kann. Darum lehnen wir die von der EU-Kommission vorgeschlagene Chatkontrolle kategorisch ab! Die Chatkontrolle soll eigentlich zum Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kindesmissbrauchsdarstellungen beitragen. Unter anderem verpflichtet sie Internetdienstleister dazu, Kundendaten auf illegales Material zu scannen und Verstöße an die Sicherheitsbehörden zu melden. Dabei ist die Chatkontrolle fehleranfällig und ihre Wirkung für den beabsichtigten Zweck zweifelhaft. Eine Chatkontrolle bedroht die verschlüsselte digitale Kommunikation und IT-Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Sie stellt damit einen nie dagewesenen Angriff auf die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union dar und ist mit den Werten einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

IT-Sicherheit der öffentlichen Verwaltungen in Niedersachsen stärken

In der letzten Zeit nahmen Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen zu. Besonders häufig waren sogenannte Ransomware-Attacken, vor allem auch gegen kommunale Verwaltungen. Bei solchen Angriffen kompromittieren Cyberkriminelle die IT-Systeme einer Einrichtung und erpressen dann Lösegeld, nach dessen Zahlung die Verbrecher der Einrichtung wieder Zugriff auf ihre Systeme gewähren.

Während das IT-Sicherheitsgesetz (ITSIG) sowie das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) die Informationssicherheit für die Einrichtungen des Bundes sowie für kritische Infrastrukturen in vielen Bereichen regelt, bestehen in Niedersachsen für die Landesverwaltung trotz des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltungen und Informationssicherheit (NDIG) und die kommunalen Verwaltungen umfangreiche Regelungslücken. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Stärkung der Cybersecurity für die öffentlichen Verwaltungen des Landes Niedersachsen sowie der Landkreise, Städte und Gemeinden.

Neue IT-Sicherheitsregelungen für Niedersachsen

Das Land Niedersachsen soll ein neues Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) einrichten, das in ähnlicher Weise zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die IT-Sicherheit der Einrichtungen des Landes sicherstellt und zusätzlich die kommunalen Verwaltungen berät und unterstützt. Das LSI soll dabei einheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Landes- und kommunalen Verwaltungen entwickeln und festlegen. Wesentliche Maßnahmen sollen regelmäßige unabhängige Prüfungen durch Dritte (IT-Sicherheitsaudits und Penetrationstests) sowie Transparenzberichte über den Zustand und die Umsetzung der IT-Sicherheit der jeweiligen Einrichtungen darstellen. Dafür sind entweder in einem neuen IT-Sicherheitsgesetz oder durch Novellierung des NDIG vergleichbare Regelungen wie in §8 BSIG zu treffen. Bei den kommunalen Verwaltungen soll das LSI beratend und unterstützend bei der Entwicklung von IT-Sicherheitskonzepten helfen und dabei auf die individuellen Begebenheiten in den Städten und Gemeinden eingehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die gesetzlichen Regelungen, die es den öffentlichen Verwaltungen verbieten, Lösegeld an Cyberkriminelle auszuzahlen, konkreter gefasst und vor allem deutlicher an Behördenleitungen und Öffentlichkeit kommuniziert werden. Das würde den Einrichtungsleitungen bei der Entscheidungsfindung in einer solchen Gefahrenlage helfen und könnte außerdem dazu beitragen, dass Angriffe gegen öffentliche Einrichtungen für Kriminelle weniger attraktiv erscheinen.

Des Weiteren fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Ausbildung von IT-Sicherheitsfachkräften in Niedersachsen zu stärken. Dabei sollen sowohl die berufliche als auch die hochschulische Ausbildung gefördert werden. Um hochqualifizierte IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten auch für den öffentlichen Dienst gewinnen und längerfristig binden zu können, muss das Land Niedersachsen bei der Vergütung konkurrenzfähig mit der Privatwirtschaft werden. Dazu sind neue Vergütungsregelungen zu entwickeln und in den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder einzubringen.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen das Land Niedersachsen dazu auf, den Aufbau eines Cyberhilfswerks (CHW) auf Bundesebene in Anlehnung an das Konzept zur Steigerung der Bewältigungskapazitäten in Cyber-Großschadenslagen der AG KRITIS zu unterstützen. Das CHW soll ähnlich wie das Technische Hilfswerk (THW) ermöglichen, dass freiwillige und ehrenamtliche IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten in akuten digitalen Gefahrenlagen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen und kritischer Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen und Betreibern wieder herstellen können.

Zusätzlich sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dafür aus, dass das Land Niedersachsen zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützt, die die Bürgerinnen und Bürger über IT-Sicherheit in ihrem persönlichen und beruflichen Alltag informieren und aufklären.

Cybersecurity in den Kommunen stärken

Die IT-Sicherheit der Verwaltungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden kann am effektivsten durch eine Stärkung des Personals für diesen Zuständigkeitsbereich erzielt werden. Denn schon mit der regelmäßigen Wartung von IT-Systemen können viele und wesentliche Sicherheitslücken geschlossen werden. Darum sollten die Kommunen mehr Personalstellen für IT-Sicherheit ausweisen und dem Bereich in ihren Verwaltungen eine starke Position einräumen. Die IT-Sicherheitsfachkräfte sollen dann entsprechend dem IT-Grundschutzprofil Basisabsicherung Kommunalverwaltung des BSI sowie weitergehenden Anforderungen des Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitskonzepte entwickeln, die ausreichend hohe Mindestsicherheitsstandards in allen Bereichen ihrer Verwaltungen sowie Notfallpläne für Sicherheitsvorfälle vorsehen, und die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzen. Die IT-Sicherheitsteams sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommunalen Verwaltungen für typische Cybergefahren sensibilisieren.

Um dem personellen und finanziellen Aufwand gerecht werden zu können, können sich Kommunen übergreifend in kooperativen Zusammenschlüssen organisieren, in denen sowohl Personal und Wissen als auch technische Lösungen geteilt werden könnten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass das Niedersachsen Computer Emergency Response Team (NCERT) auch für kommunale Verwaltungen geöffnet wird, damit das NCERT Kommunen im Cybergefahrenfall unterstützt, um schnell die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Verwaltungen wiederherzustellen. Dazu muss das NCERT personell gestärkt werden. Die Kosten sollen sich Land und Kommunen teilen.

Hanfanbau in Niedersachsen ausweiten/CBD-Branche unterstützen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Hanfpflanze extrem viele Vorteile hat – ganz abgesehen davon, dass man Teile davon rauchen kann.

Anbau in Niedersachsen

Der Nutzhanfanbau ist in Deutschland derzeit (unter strengen Auflagen) für Landwirtinnen und Landwirte erlaubt, es gibt allerdings zahlreiche Vorschriften (beispielsweise die komplizierte Saatgutbestellung), die dafür sorgen, dass der Anbau schnell unwirtschaftlich werden kann – und das, obwohl die Pflanze unglaublich nützlich ist und im Gesamten verwendet werden kann. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn es darum geht den Anbau zu unterstützen. Hanf ist deutlich nachhaltiger als viele andere Pflanzen und kann als Beimischung für viele landwirtschaftliche Betriebe interessant sein – allerdings nur, wenn einheitliche Regelungen geschaffen werden und der Umstieg auf die Pflanze erleichtert wird.

CBD-Branche unterstützen und entkriminalisieren

Das Thema CBD muss ebenfalls dringend neu aufgerollt werden: auch wenn die Studienlage zum Thema CBD noch ausbaufähig ist (was auch der unklaren rechtlichen Situation geschuldet ist) deuten die Ergebnisse beispielsweise auf die Reduzierung von Schlafstörungen, Verringerung von Epilepsie-Anfällen oder aber auch Verminderung von Schmerzen bei chronischen Krankheiten hin. Nicht umsonst gilt es heute als erwiesen, dass Cannabinoide bei verschiedenen Erkrankungen einen therapeutischen Nutzen besitzenInsbesondere die Tatsache, dass bisher kein Suchtpotenzial bekannt ist, ist bei der Betrachtung von CBD von großer Bedeutung: wir können nicht verlieren, sondern nur gewinnen! Um das große Potenzial der CBD-Pflanze zu nutzen und die zahlreichen Start-Ups die sich dem Thema CBD widmen zu unterstützen, braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen die dafür sorgen, dass niemand der CBD-Produkte herstellt oder vertreibt eventuell mit Strafverfolgung rechnen muss.

Daher fordern wir:

  •  Rechtssicherheit für Nutzhanfanbauende (im landwirtschaftlichen Bereich) und
     damit den Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft unterstützen
  •  CBD-Produkte rechtlich einordnen und vom BTM-Bereich entkoppeln

Goodbye Semesterticket – 365€-Ticket statt Zwangssystem

Im Zuge der Einführung des 365€-Ticket für Azubis bleibt nur noch die Gruppe der Studierenden, die in alten Strukturen verharren müssen. Lange nicht alle Studierende nutzen das Semesterticket in einem Rahmen, der die hohen Kosten zweimal im Jahr rechtfertigt. Dabei spielt es keine Rolle ob mit dem Fahrrad, zu Fuß, dem eigenen Auto, Carsharing oder eben dem ÖPNV zur Hochschule gefahren wird. Zahlen sollte nur wer die Dienstleistung auch nutzt. Mit dem 365€-Ticket ist eine Alternative geschaffen worden, die die Transportkosten im Vergleich zum bisherigen landesweiten Solidarticket sogar auch für diejenigen reduziert, die es weiterhin nutzen wollen bzw. darauf angewiesen sind.

Konkret heißt dies: Die Verträge für das landesweite Semesterticket werden nicht erneuert. Um Mobilität für Studierende weiterhin zu garantieren wird das neue 365€-Jahresticket für Azubis wird auch auf die Gruppe der niedersächsischen Studierenden ausgeweitet.

Meerwasserentsalzung in Afrika – Entwicklungszusammenarbeit gegen den Klimawandel

Die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Staaten mit Afrika soll in Zukunft besonders die Meerwasserentsalzung fördern. Die Meerwasserentsalzung wird als Technologie in den Golfstaaten bereits eingesetzt. Dieses Verfahren ist sehr energieintensiv, bietet gleichzeitig aber auch große Chancen für eine bessere Trinkwasserversorgung.

Durch die Bereitstellung größerer Mengen Frischwassers kann vor Ort die Landwirtschaft besser betrieben werden. Insbesondere wird sowohl eine intensivere als auch eine extensivere Landwirtschaft als zuvor möglich. Die Aufforstung mit künstlicher Bewässerung im Rahmen des sogenannten Desert Greenings kann einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, und die fortschreitende Desertifkation in der Sahel-Zone mit aufhalten.

Die Energieversorgung der Wasserentsalzungsanlagen soll nur mit erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie stattfinden. Da das Wasser gespeichert werden kann, benötigt es keine weitere Energiespeicher. Gleichzeitig können überschüssige Energiemengen in synthetischen Treibstoff oder grünen Wasserstoff umgewandelt werden, um die Infrastruktur zusätzlich zu nutzen.

Die Bewässerung in der Landwirtschaft kann auch mit Drohnen oder modernen Tropf-Anlagen durchgeführt werden, die wesentlich wassersparender als klassische Berieselungsverfahren zur Bewässerung arbeiten können. Die Infrastruktur vor Ort kann dann auch zur weiteren Erforschung und Weiterentwicklung von Technologien zur Meerwasserentsalzung, erneuerbaren Energien, Bewässerung und der Produktion von synthetischen Kraftstoffen genutzt werden.

Die Verteilung des produzierten Wassers soll einerseits Privatpersonen als öffentliches Gut zur Verfügung gestellt werden, zur kommerziellen Nutzung allerdings effizient und marktwirtschaftlich verteilt werden.

Corona: Raus aus der Pandemie

Während der letzten zwei Jahre bestand die Strategie gegen das Corona Virus hauptsächlich darin sich mehr oder weniger plan- und ziellos von Maßnahme zu Maßnahme zu hangeln. Damit muss Schluss sein. Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass für jeden, der, ob selbstverschuldet oder nicht, an SARS-CoV-2 erkrankt, eine intensivmedizinische Behandlung möglich sein muss, hieran muss sich die Politik orientieren. Wir halten allerdings Maßnahmen nur dann für angemessen, wenn diese unabdingbar sind, um dies zu gewährleisten, alles, was darüber hinaus geht, lehnen wir als unverhältnismäßigen Eingriff in die persönliche Freiheit ab.

In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante stark angestiegen. Gleichzeitig ist die Belastung der Intensivstationen nach wie vor stabil und auch die Belastung auf den Normalstationen nur moderat angestiegen. Eine Überlastung des Gesundheitssystems droht derzeit nicht. Daher sehen wir keinen Raum für Verschärfungen von Maßnahmen, sondern vielmehr die Notwendigkeit, die Maßnahmen schrittweise zu reduzieren und zum 20. März 2022 vollständig zu beenden.

Impfung:

Wir appellieren an alle, die sich noch nicht zu einer Impfung entschieden haben, dies doch noch in Erwägung zu ziehen und sich impfen zu lassen. Ziel muss es sein die Hemmschwelle sich impfen zu lassen zu senken und überwindbar zu machen, um so die Impfquote drastisch zu steigern. Eine Stigmatisierung bisher ungeimpfter Personen steht der Impfbereitschaft nur im Weg. Hausärztinnen und Hausärzte sollen deshalb proaktiv auf die Menschen zugehen und sie in regelmäßigen Abständen zu unverbindlichen Impfterminen einladen. Hiermit soll auch die Möglichkeit eines Beratungsgespräches über die Impfung durch externe Stellen verbunden sein. Das Land Niedersachsen soll für die entstehenden Kosten aufkommen und den hierfür notwendigen Impfstoff zur Verfügung stellen. Um insbesondere im ländlichen Raum mehr Menschen zu erreichen, setzen wir uns außerdem für den verstärkten Einsatz mobiler Impfteams ein. Ungeimpfte Personen und Risikogruppen sollen hierbei priorisiert werden. Gleichzeitig müssen Hürden, die Menschen bisher davon abhalten eine konkrete Impfentscheidung zu treffen, wie etwa Sprachbarrieren, fehlende Internetanbindung oder ein mangelndes Informationsangebot, weiter abgebaut werden.

Maßnahmen:

Auf dem Weg zurück zur Normalität müssen sich die ersten Lockerungen vor allem an junge Menschen richten, die bisher stark unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelitten haben. Konkret fordern wir, dass die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Genesene und Minderjährige aufgehoben werden. Auch sollen Minderjährige von der 2G-Regel ausgenommen werden. In den Schulen soll schnellstmöglich wieder Normalität herrschen. Wandertage und Klassenfahrten sollen wie gewohnt stattfinden. Die Universitäten sollen zurück zur Präsenzlehre. Schließlich sollen Clubs und Diskotheken zügig öffnen dürfen. Bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sollen adäquate Maßnahmen getroffen werden.

Als weitere vorbeugende Maßnahme und zum Monitoring muss der Prozentsatz an sequenzierten Virusproben erhöht werden, weiter an verbesserten Impfstoffen geforscht werden und auch die Folgen einer Infektion müssen weiter untersucht werden.

Kein Kicken in Katar – WM Boykott 2022

Die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar ist eine sehr kontroverse Sportveranstaltung. Fußballstadien wurden mit moderner Sklavenarbeit errichtet, Homosexualität ist verboten, Menschen – und insbesondere Frauenrechte werden in Katar mit Füßen getreten. Eine Ausrichtung der Fußball WM verstößt nicht nur gegen die eigenen Statuten der FIFA, sondern vor allem gegen unsere liberalen Grundwerte.

Daher fordern die Julis Niedersachsen:

  •  Den Boykott der Fußballweltmeisterschaft 2022 seitens der deutschen
     Nationalmannschaft. Der DFB soll keine Spieler zur WM entsenden.
  •  Einen Boykott der WM durch deutsche Politiker und diplomatische Vertreter.

Die öffentlichen Medien sollen zudem auf eine Übertragung der WM-Spiele in Katar verzichten, da eine Berichterstattung nicht mit dem Auftrag eines schlanken, demokratiefördernden ÖRR einhergehen würde. Zeitgleich zur WM soll stattdessen durch die öffentlich rechtlichen Medien umso intensiver auf die gravierenderen Menschenrechtsverletzungen hingewiesen werden.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, bei der Vergabe zukünftiger, ähnlicher Sportveranstaltungen, ausschließlich menschenrechtsgewährleistende Nationen in die Auswahl zu nehmen.

Keine Gebärpflicht

Schwangerschaftsabbrüche sind seit jeher Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussionen, in denen um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem Schutz des ungeborenen Lebens gerungen wird. Die seit den 90ern unveränderte Regelung im deutschen Strafgesetzbuch und ihre Folgewirkungen werden diesem Anliegen, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen zu Lasten schwangerer Frauen nicht gerecht. Unberücksichtigt bleibt vor allem der schwere Interessenkonflikt, in dem sich jeder ungewollt schwangere Mensch befindet. Der rechtliche Rahmen muss sich daran orientieren, diese Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung neutral zu unterstützen, anstatt ein gesellschaftliches Wertesystem als einzig richtige Entscheidung vorzugeben. Neben der Abschaffung von § 219a StGB sehen wir Junge Liberale Niedersachsen daher einen grundlegenden Reformbedarf im Abtreibungsrecht.

Daher fordern wir:

  • Schwangere Menschen von der Strafbarkeit nach § 218 StGB gänzlich auszunehmen, wenn der Eingriff von ärztlichem Personal durchgeführt worden ist. Ärztinnen und Ärzte gilt weiterhin die Frist von zwölf Wochen seit Empfängnis, innerhalb der ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, soweit nachfolgend nicht eine andere Frist bestimmt ist.
  • Die Abschaffung der Pflicht zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Nach § 219 StGB haben Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen „sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ und der schwangeren Person bewusst zu machen, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr (Anm.: der schwangeren Person) gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat (…)“. Ausreichend zur Entscheidungsfindung ist demgegenüber ein umfangreiches ärztliches Aufklärungsgespräch mit zeitlichem Vorlauf zur Behandlung, zu dem das ärztliche Personal bereits verpflichtet ist. Beratungsangebote können zur Begleitung der betroffenen schwangeren Person in ihrer Zwangslage aufrechterhalten werden.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei einer lebensbedrohlichen Gefahr für die schwangere Person oder bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der schwangeren Person nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern sie vom Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei Schwangerschaften durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern bis zur 20. Woche von dem Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen, da hier die besondere psychische Belastung der schwangeren Person eine gesunde Entscheidungsfindung erheblich verzögern kann.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen Gegenstand in der theoretischen medizinischen Ausbildung sein.
  • Aufgrund der kritischen Versorgungslage soll zumindest in jedem Krankenhaus in staatlicher Trägerschaft mit Gynäkologie eine Ärztin, ein Arzt sein müssen, die oder der sich vor Anstellung bereit erklärt hat, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
  • Die Übernahme der medizinischen Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen aus Bundesmitteln.
  • Die Einschränkung von Sonderkündigungsrechten von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft gegenüber konfessionellem ärztlichen Personal, welches sich bereit erklärt, eine Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Insgesamt sollen die Regelungen im StGB dergestalt formuliert sein, dass ein Handeln innerhalb des oben genannten gesetzlichen und zeitlichen Rahmens für alle Beteiligten straffrei ist.

Um im Sinne des Liberalen Feminismus alle Personen einzuschließen, wird in diesem Antrag von schwangeren Personen gesprochen. Dies soll nicht von der jahrzehntelangen Marginalisierung von Frauen absehen, die Grundlage für diesen Antrag ist.