Digitale BAföG-Anträge benutzerfreundlich ermöglichen

Selbst im Jahr 2018 müssen BAföG-Anträge immer noch in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Erweiterung und Vereinfachung der digitalen Möglichen im Bereich des sogenannten eBAföG eine Chance bürokratischen Hürden für Studierende abzubauen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist noch die Verwendung eines Kartenlesegeräts zur Identifikation des Antragstellers zwingend erforderlich. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung bedürfen sollen, so dass eine Online-Beantragung tatsächlich von jedem Studierenden bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Selbstverständlich muss trotzdem Verfahrenssicherheit garantiert werden können. Dazu gehört eine Sicherstellung der Identität des Beantragenden. Es existieren bereits Möglichkeiten, die Identifizierung auch ohne Kartenlesegerät online durchzuführen, beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung. Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards wie bei Bankgeschäften orientieren. Auch soll es unmittelbar nach Eingabe aller relevanten Daten eine erste Information über die zu erwartende Förderung geben.

Weil Eigenverantwortung Gerechtigkeit schafft – Für eine Altersvorsorge mit Zukunft!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest: Das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem ist aufgrund des demographischen Wandels mit großen Herausforderungen konfrontiert und mittelfristig nicht mehr finanzierbar, ohne dass der Beitragssatz ins Unermessliche steigt. Deshalb wollen wir das bisherige Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein kapitalgedecktes System umstellen.

I) Für die zukünftigen Generationen

1) Altersvorsorge beginnt mit der Geburt

Wir wollen jedem Neugeborenen zur Geburt ein zweckgebundenes Kapitalvermögen zur Altersvorsorge von kaufkraftbereinigt aktuell ca. 20.000 Euro widmen. Dieses Geld muss bis zur uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch die gesetzlichen Vertreter gem. § 1629 Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Finanzdienstleistungsinstitut angelegt werden. Anschließend ist diese Kapitalanlage vom Geschäftsfähigen fortzuführen. So eröffnen wir jedem die Möglichkeit frühestmöglich in ausreichender Höhe für das Alter vorzusorgen. Die 20.000 Euro werden im Laufe des Erwerbslebens, angepasst an die Inflation, zurückgezahlt.

2) Erwerb des Anspruchs

Einen Anspruch auf Altersvorsorge aus diesem Startkapital hat jedes Neugeborene mit deutscher Staatsbürgerschaft und jedes Neugeborene ohne deutsche Staatsbürgerschaft, das über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt. Wer nicht von Geburt an, sondern erst im Laufe seines Lebens einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwirbt und zu einem anspruchsberechtigten Jahrgang gehört, ist anspruchsberechtigt, sobald er über zuvor genannten Aufenthaltstitel verfügt. Dieser Personenkreis bekommt besagtes Startkapital zzgl. eines Zinses basierend auf dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB pro Lebensjahr, maximal jedoch die doppelte Summe.

3) Gesetzlicher Rahmen für die Kapitalanlage

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage ist so zu gestalten, dass im Wege einer vernünftigen Abwägung der Chancen und Risiken ein Mittelweg mit möglichst hohen Renditen einerseits und einer hohen Sicherheit andererseits beschritten wird. Daher bietet sich eine fondsgebundene Altersvorsorge an, da hier aufgrund einer breiten Streuung der Allokationen das Risiko minimiert wird. Als wählbare Investmentprodukte sollen beispielsweise Fonds mit einer UCITS/OGAW-Klassifizierung besparbar sein. In den letzten 20 Jahren vor dem erwarteten bzw. geplanten Ruhestand muss eine schrittweise Umstellung auf defensive Anlageprodukte zu erfolgen, um eine wirksame Absicherung gegen kurzfristige Einbrüche zu gewährleisten. Ein Kapitalerhalt muss dagegen nicht garantiert werden.

Eine gute Altersvorsorge muss flexibel sein. Deshalb muss es möglich sein, die Anlage auf unterschiedliche Produkte zu verteilen und auch ein Wechsel innerhalb der Anlageprodukte, also eine Kapitalentnahme aus einem wenig aussichtsreichem Investmentfonds und eine Einzahlung in einen aussichtsreicheren Fonds (Umschichtung), muss jederzeit möglich sein.

4) Rentenbezugsphase

Das bereitgestellte Kapital und die damit erwirtschaftete Rendite stehen nicht zum persönlichen Vergnügen zur Verfügung, sondern dienen ausschließlich zur Absicherung im Alter. Die erwirtschaftete Rücklage muss als Leibrente gezahlt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das angesparte Kapital nicht nach einigen Jahren verbraucht ist und nachträglich nicht noch Bürgergeld beantragt werden muss. Zusätzliches Vermögen oder Versicherungsansprüche beeinflussen die Höhe der Kapitalauszahlung nicht.

Bei Gewinnrealisierung sollen keine Steuern anfallen. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt und ggf. mit der Einkommensteuer besteuert.

5) Vererbbarkeit nur zur Hinterbliebenenfürsorge

Die erwirtschaftete Rücklage soll nur in Ausnahmefällen vererbbar sein und grundsätzlich im Todesfall an den Staat fallen, um die Finanzierung des Startkapitals für die Absicherung künftiger Generationen zu vereinfachen. Lediglich unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Kinder, Ehepartner, Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft) dürfen auf das Kapital zugreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

6) Pflicht zur ergänzenden privaten Vorsorge

Soweit das Kapital einschließlich der zu erwartenden Rendite voraussichtlich nicht genügen wird, um eine ausreichende Absicherung im Alter zu garantieren, gilt eine Pflicht zur zusätzlichen privaten Vorsorge entsprechend der vorgenannten Modalitäten. Dies wird vor allem Menschen betreffen, die erst lange nach ihrer Geburt nach Deutschland gekommen sind.

7) Schutz des Altersvorsorgevermögens

Das Kapital ist vor dem Zugriff der §§ 1601 ff. BGB (Unterhaltspflicht) und dem AGB-Pfandrecht nach Nr. 14 der Banken-AGB geschützt. Sozialhilfe (und Vergleichbares, wie bspw. BAföG oder liberales Bürgergeld) darf nicht mit Verweis auf bestehendes Altersvorsorgevermögen versagt werden. Das Vermögen, das dem Startkapital entspringt, ist folglich als nicht verfügbares Sondervermögen des Bundes zu behandeln.

II) Für die aktuellen Generationen

Diese Lösung hilft natürlich nur all jenen, die neu geboren werden und nicht denen, die aktuell leben. Deshalb müssen sich die zukünftigen Generationen im Gegenzug dafür, dass sie ihre Absicherung bei der Geburt vom Staat erhalten, an der Finanzierung der abzuwickelnden gesetzlichen Rente beteiligen. Zusätzlich bedarf es einer Reform der Altersvorsorge für die jetzigen Generationen.

1) Vom Umlagesystem zu einem kapitalgedeckten System

Jede Person, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, soll monatlich einen bestimmten Anteil ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen und dieses Geld am Kapitalmarkt investieren. Dieser Anteil soll schrittweise steigen. Somit sinkt der Gesamtanspruch im Rentenalter und das Umlagesystem wird schrittweise auf ein kapitalgedecktes umgestellt. Die aktuellen Generationen zahlen dementsprechend auch weiterhin voll ein, während die zukünftigen sich nur über das Steuersystem an der Finanzierung beteiligen.

2) Altersvorsorge für nicht-gesetzlich Versicherte

Auch nicht-gesetzlich Versicherte müssen privat vorsorgen, indem sie eine feste Mindestsumme in eine frei wählbare private Vorsorge einzahlen. Die Höhe dieser Summe muss nach regelmäßiger Spardauer (i.d.R. 45 Jahre) eine Rente mindestens auf Grundsicherungsniveau gewährleisten. Dieser Mindestbeitrag ist bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes zu berücksichtigen.

3) Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage, die Auszahlungsmodalitäten und der Schutz des Altersvorsorgevermögens entspricht dem I. Abschnitt. Allerdings ist die Vererbbarkeit, soweit vertraglich möglich, unbeschränkt zulässig.

4) Befreiung von der Pflicht zur privaten Vorsorge

Wer noch lediglich 10 Jahre bis zum Renteneintritt hat, erhält keine Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rente, sondern wird entsprechend der aktuellen Rechtslage behandelt.

III) Für alle Generationen

1) Schaffung eines vorsorgefreundlichen Steuersystems

Das deutsche Steuerrecht wollen wir an mehreren Stellen reformieren, um zum einen die verpflichtende private Altersvorsorge, zum anderen aber auch darüberhinausgehende freiwillige Vorsorge zu stärken. Deshalb fordern wir:

  • Alle Beiträge, die in eine verpflichtende Altersvorsorge eingezahlt werden müssen zu 100% steuerbefreit sein und Sozialversicherungsbeiträge dürfen ebenfalls nicht anfallen. Dies soll bis zu einer gewissen Höhe auch für zusätzliche freiwillig betriebene Altersvorsorge gelten. Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich jedoch selbstverständlich nicht steuerbegünstigend oder sozialversicherungsbegünstigend geltend machen.
  • Bei Gewinnrealisierung sollen für Altersvorsorgeprodukte, die von oben genannten Begünstigungen profitiert haben oder mit Vorabauszahlungen der gesetzlichen Rente finanziert wurden, keine Steuern fällig werden. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt.
  • Für eine Kapitalentnahme dürfen keine Steuern anfallen, wenn diese lediglich der Einzahlung in einen anderen Fonds (Umschichtung) dient.
  • Eine Steuervorauszahlung darf es bei der Kapitalertragsteuer nicht geben, solange das Kapital aus anderen Vermögenswerten als Geld besteht.
  • Der Freibetrag der Kapitalertragsteuer (Sparerpauschbetrag) muss von derzeit 801 € auf 3.068 € pro Person und Jahr bzw. das Doppelte für Ehepartner angehoben werden.

2) Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge soll weiterhin in ihrer derzeitigen Form bestehen bleiben und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern die Möglichkeit geben aus dem Bruttoeinkommen in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzuzahlen. Eine Besteuerung findet dann im Rentenbezug je nach Durchführungsweg statt.

3) Solidarität

Wer aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend vorsorgen konnte, dem sind wir zu Solidarität verpflichtet. Dazu setzen wir auf das Bürgergeld. Ähnlich wie bei Arbeitslosen oder Geringverdienern soll das Bürgergeld im Alter Renten aufstocken, um jedem mindestens das Existenzminimum zu garantieren. Hierbei ist sicher zu stellen, dass wer mehr angespart hat, auch immer eine signifikant höhere Rente erhält als jemand, der weniger gespart hat.Weiterhin sollen alle Hinzuverdienstgrenzen im Rentenalter wegfallen und selbstverständlich entfällt mit Renteneintritt die Verpflichtung zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit.

Das Bürgergeld zur Absicherung im Alter wird vor allem in der Anfangsphase relevant sein und jene Rentner betreffen, die nach heutiger Gesetzeslage Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Nach vollständiger Umstellung auf das neue kapitalgedeckte System wird eine Inanspruchnahme von Bürgergeld im Alter nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein.

4) Flexibler Renteneintritt

Statt eines starren Renteneintrittsalters soll jeder ab dem 60. Lebensjahr (in bestimmten Berufsgruppen und begründeten Ausnahmefällen auch früher) grundsätzlich in Rente gehen oder eine Teilrente in Anspruch nehmen und gleichzeitig Teilzeit arbeiten können, wann und wie er will. Voraussetzung dafür ist, dass die gesammelten Rentenansprüche dem Existenzminimum genügen. Wem dies nicht möglich ist, für den gilt ein festes Renteneintrittsalter, ab dem wie oben genannt die Verpflichtung zur Suche nach Erwerbsarbeit entfällt. Dieses hat sich an die Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen, muss aber selbstverständlich auch individuellen Härtefällen und Menschen in körperlich fordernden Berufen gerecht werden. Konkret soll als Ergebnis einer gesellschaftlichen Debatte bestimmt werden, wie das Verhältnis von Arbeitszeit und Ruhestandszeit bei neugewonnener Lebenszeit (steigender Lebenserwartung) aussehen soll.

5) Transparente Altersvorsorgeplanung

Wir fordern die Einführung eines digitalen Vorsorgekontos, das die individuellen Rentenansprüche aus Altersvorsorgefonds, anderweitiger privater, betrieblicher und (solange noch bestehend) gesetzlicher Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, muss eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Einkünfte hinsichtlich der verwendeten Zinssätze und der Kapitalmarktentwicklungsszenarien bestehen. Die ermittelten Werte gilt es jährlich zu aktualisieren.

6) Bildungsmaßnahmen zur Altersvorsorge

Nur wenige kennen alle unterschiedlichen Arten der privaten Vorsorge, sowie ihre Vor- und Nachteile. Daher sollen die Möglichkeiten zur Altersvorsorge in den Schullehrplan aufgenommen werden. Daneben sollen regelmäßige verpflichtende Weiterbildungsangebote für bereits Erwerbstätige geschaffen werden, damit auch jene sich über die Arten der Altersvorsorge und ihren Nutzen weiterbilden können. Hierzu sollen allgemeine staatlich finanzierte Anlaufstellen mit unabhängigen Experten, vergleichbar mit den Verbraucherschutzzentralen, geschaffen werden.

Open Borders – Weil Freizügigkeit ein Menschenrecht ist!

Wir Jungen Liberalen sind überzeugt, dass niemand etwas für seinen Geburtsort kann und wollen deshalb jedem Menschen die Chance geben, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zuwanderer, die hart arbeiten, innovative Ideen mitbringen und unsere Werteordnung übernehmen sehen wir als Bereicherung für unser Land. Für uns kommt es nicht darauf an woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will.

Deshalb schlagen wir folgende Punkte vor, um Schritt für Schritt den Weg zu immer offeneren Grenzen zu gehen:

  1. Jeder Mensch, dem ein Arbeitsplatz in Deutschland angeboten wird, hat das Recht, nach einer Sicherheitsüberprüfung einzureisen.
  2. Jeder Mensch, der sich in Deutschland egal zu welchem Zweck legal aufhält, darf arbeiten.
  3. Jeder Mensch, der in Deutschland arbeitet, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze, die der Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern dienen, bleiben, solange er einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Bei Verlust ist ihm, falls keine Niederlassungserlaubnis vorliegt, eine an seiner bisherigen Arbeitsdauer orientierte angemessene Frist einzuräumen, in der er sich eine neue Erwerbstätigkeit suchen kann. Solange seine finanziellen Mitteln es erlauben, kann er auch darüber hinaus bleiben.
  4. Jeder Mensch darf zur Erwerbstätigkeitssuche vorbehaltlich einer Sicherheitsüberprüfung nach Deutschland einreisen und sich solange seine finanziellen Mittel es ermöglichen und keine Abschiebegründe, die sich aus Straftaten oder Terrorgefahr ergeben, vorliegen, bei uns aufhalten.
  5. Jeder Mensch, der über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, darf vorbehaltlich einschlägiger Sicherheitsgesetze auch zu anderen Zwecken als der Erwerbstätigkeit oder Erwerbstätigkeitssuche einreisen und sich, soweit es seine finanziellen Mittel erlauben, in Deutschland aufhalten.

Keiner dieser Grundsätze soll die Rechte von Bürgern der Europäischen Union, des EWR, der Schweiz, Asylbewerbern, Asylberechtigen oder Personen mit subsidiärem Schutz einschränken, sondern vielmehr sollen die Rechte von möglichst vielen Menschen erweitert werden.

Um zu verhindern, dass unverhältnismäßig viele Menschen nach Deutschland kommen, die keine realistischen Aussichten auf einen Arbeitsplatz haben, kann von Staatsbürgern der betroffenen Länder eine Kaution in Höhe der Abschiebekosten verlangt werden. Die Kaution ist umgehend zurückzuzahlen, wenn der Betroffene über drei Monate am Stück gearbeitet hat. Anstelle einer Kaution kann auch eine Bürgschaft bestellt werden.

Neuankömmlingen stehen steuerfinanzierte Sozialleistungen ab Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in demselben Maße zur Verfügung wie auch Deutschen. Bei Beendigung der Erwerbstätigkeit gelten die Fristen aus Punkt 3 entsprechend, soweit keine Niederlassungserlaubnis vorliegt.

Niemand muss allein sein – Geben wir Heimkindern eine Chance!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Sozialgesetzbuch (SGB) dahingehend zu ändern, dass Jugendliche ohne Eltern, die im Heim aufgewachsen sind, in diesem auch nach ihrem 18. Geburtstag bis zu ihrem 23. Geburtstag verweilen können, soweit sie dies wünschen. Dies soll insbesondere für Jugendliche gelten, die noch zur Schule gehen und/oder noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz finden konnten. Ferner sind die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Heimkinder, auch über die Berufsorientierung hinaus z.B. bei der Wohnungssuche oder der Beantragung von BAföG, deutlich auszubauen. Eine Inanspruchnahme dieser Angebote muss auch nach Verlassen des Heims noch möglich sein.

Solange sich der Bundesgesetzgeber einer entsprechenden Änderung des SGBs verschließt, fordern wir das Land Niedersachsen auf eigenmächtig die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um eine verlängerte Unterbringung und bessere Beratung zu ermöglichen.

KiTa-Qualität stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen den massiven Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Gleichzeitig mahnen wir, nicht nur über die Anzahl von KiTa-Plätzen zu sprechen, sondern auch über die Qualität der Betreuung. Da immer mehr Kinder früher Krippen und KiTas besuchen und mehr Zeit des Tages dort verbringen, wird es immer wichtiger, nicht nur über Kinderbetreuung, sondern auch über frühkindliche Bildung zu sprechen.

1. KiTa-Betreuung wird KiTa-Bildung

Frühkindliche Bildung macht aus Kindertagesstätten keine Schulen, sondern fördert Kinder in den spielerischen Situationen ihres Alltagslebens. Durch bewusstes Anleiten und Begleiten im Spiel können gezielt Defizite in der Beherrschung von Sprache, von Zahlen und anderen frühkindlichen Kompetenzen beseitigt und schnelle Fortschritte erreicht werden. Dazu braucht es ein Bewusstsein über die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung, entsprechend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, eine entwicklungspädagogische Begleitung vom Eintritt in die KiTa bis zur Einschulung und eine enge Kooperation von KiTas und Grundschulen. Um diese Ziele umzusetzen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Zuständigkeit für Kindertagesstätten auf die Bildungs- bzw. Kultusministerien zu übertragen.

2. Gute Qualität für alle KiTas

Kindertagesstätten in Deutschland werden von vielen verschiedenen Trägern unterhalten, die für unterschiedliche Zielgruppen von Eltern und Kinder unterschiedliche Angebote machen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen diese Vielfalt, erkennen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, auch bei nicht-staatlichen Trägern eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung zu fordern. Deswegen fordern wir den Beschluss eines KiTa-Qualitätsgesetzes, das Mindeststandards festlegt, die für KiTas in staatlicher und nicht-staatlicher Trägerschaft gleichermaßen gelten.

Ein solches KiTa-Qualitätsgesetz setzt nicht nur Mindestanforderungen an die räumliche Gestaltung und Ausstattung oder die Verpflegung, sondern definiert auch die Ziele der frühkindlichen Bildung und Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Personals. Die zuständigen Ministerien sollen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Standards kontrollieren.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass sich jede Kindertagesstätte explizit ein eigenes, ausführliches Konzept gibt. So können Eltern die verschiedenen Angebote besser vergleichen und das für sie passende Konzept auswählen.

3. Erzieher aus- und weiterbilden

Eine vollständige Akademisierung des Erzieherberufs lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Stattdessen müssen die Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung massiv ausgebaut werden. Nach Ausbildung und Berufserfahrung können sich Erzieher berufsbegleitend oder in Vollzeit fachlich, z.B. in Form eines Studiums oder an Weiterbildungsinstituten, weiterbilden und sich so für Leitungsaufgaben qualifizieren. Auch die Möglichkeit, sich im dualen Studium zum Erzieher auszubilden, soll geschaffen werden.

Die Leitung von Kindertagesstätten soll zukünftig grundsätzlich von Erziehern übernommen werden, die, in Anlehnung an das Credit-Point-System, Punkte als Nachweis ihrer fachlichen Kenntnisse erworben haben. Solche Punkte müssen nicht zwingend durch ein Studium, sondern können durch unterschiedliche Bildungseinrichtungen, erworben werden. Umfassende Weiterbildung in pädagogischen Konzepten sowie betriebswirtschaftliches Wissen muss Grundlage in sämtlichen Qualifikationswegen sein, um eine Basis an Fachkenntnissen vorraussetzen zu können.

Zeit für Beruf und Familie

A. Präambel

Mit der Veränderung von Familienentwürfen gewinnt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr an Bedeutung: Häufig wollen oder müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Dabei ist es mitunter schwierig, die beruflichen Karrieren und das familiäre Leben unter einen Hut zu bekommen; dies gilt im Besonderen für Alleinerziehende. Jede Familie muss für sich ganz individuell den bestmöglichen Weg finden, die Politik kann und sollte keine allgemeingültige Musterlösung vorschreiben. Aufgabe der Politik ist es vielmehr, den Eltern die notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um für sich und für ihre Kinder die besten Lösungen zu zimmern. Dabei kommt es darauf an, möglichst viele Gestaltungsfreiräume zu schaffen und Gestaltungseinschränkungen zu minimieren.

B. Unerfüllte Kinderwünsche verwirklichen

Zur Familiengründung gehört der Nachwuchs, doch nicht jeder hat darauf die gleichen Chancen. Wir wollen dabei unterstützen, unerfüllte Kinderwünsche zu verwirklichen. Für diejenigen Kinderwünsche, die aus medizinischen Gründen unerfüllt sind, wollen wir – unter später genannten Voraussetzungen – Samen- und Eizellspende sowie Tragemutterschaft legalisieren. Die Tragemutterschaft soll nur bei gegebener medizinischer Indikation, die von zwei unabhängigen GynäkologInnen festgestellt wurde, möglich sein. Dabei müssen Tragemütter unentgeltlich handeln, die Unionsbürgerschaft innehaben und dürfen nicht vermittelt werden. Für eine Legalisierung der Samen- und Eizellspende muss gewährleistet sein, dass das Kind keinerlei rechtlichen Ansprüche – wie etwa Unterhaltsansprüche – gegen den oder die SpenderIn hat.

Die sogenannte Kinderwunschbehandlung soll in Zukunft auch Menschen, die ohne medizinische Indikation keine Kinder bekommen, ermöglicht werden. Dabei soll die Behandlung bis zu einer nach der Meinung des behandelnden Arztes notwendigen Anzahl an Versuchen aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Wir wollen darüber hinaus das sogenannte “Social Freezing” ermöglichen, bei dem Zellen über einen langen Zeitraum bei niedrigsten Temperaturen konserviert werden und somit ihre Eigenschaften erhalten. Dabei wird es Frauen und Männern ermöglicht ihre Eizellen bzw. ihr Sperma auf unbestimmte Zeit einzufrieren um dann zu einem späteren Zeitpunkt – ohne die Risiken des Alters – Kinder zu bekommen. Wir schaffen damit die Chance, auch im höheren Alter Kinderwünsche zu verwirklichen, was z. B. Paaren zu Gute käme, die sich erst in späteren Lebensjahren kennengelernt haben.

Wir wollen allen Paare ihre Kinderwünsche erfüllen. Das gilt auch für die Paare, denen diese Möglichkeit bis jetzt aus politischen Gründen verwehrt bleiben. Das Adoptionsrecht soll in Zukunft allen staatlich anerkannten Verantwortungsgemeinschaften, aber auch Alleinerziehenden zustehen. Jeder soll die gleichen Rechte und Pflichten in der Adoption bekommen.

C. Kinder bilden und nicht nur betreuen

Wir sehen die Betreuung unserer Kinder nicht nur als eine reine Unterbringungsmöglichkeit während der Arbeitszeit der Eltern; wir sehen sie vielmehr als Chance zur Förderung der Entwicklung und des Lernens in einer kindgerechten Umgebung unter der Anleitung und der Obhut von Fachpersonal, das unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch bildet. Insbesondere im jungen Alter lernen Kinder schnell und können grundlegende Kenntnisse mit auf ihre Reise durch das Bildungssystem nehmen. Uns ist deshalb wichtig, dass alle Eltern ab Geburt des Kindes sowohl den Rechtsanspruch auf, als auch einen tatsächlichen Platz in einer passenden Betreuungseinrichtung erhalten. Dabei soll den Eltern die größtmögliche Wahlfreiheit geboten werden, um das richtige Betreuungsangebot für ihr Kind zu finden. Es gibt eine Vielzahl von Betreuungskonzepten und Trägern, die wir begrüßen und daher erhalten und fördern wollen. Nur wenn ein vielfältiges Angebot vorhanden ist, kann für jedes Kind der beste individuelle Platz gewährleistet werden. Bürokratische Hürden, die die Schaffung privater Betreuungseinrichtungen erschweren, müssen daher abgebaut werden. So wollen wir zum Beispiel durch entsprechende Ausschreibungen in den Kommunen den Ausbau von Kinderbetreuung in privater Trägerschaft vorantreiben. Andererseits müssen fachliche Kompetenzen der ErzieherInnen gewährleistet sein und ggf. weiter ausgebaut werden; nur so wird erreicht, dass unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch gebildet werden.

Die Nachfrage für gut ausgebildete ErzieherInnen ist groß, deswegen müssen berufliche Perspektiven attraktiv gestaltet sein. Dazu gehören ansprechende Gehaltsperspektiven ebenso wie Weiterbildungsmöglichkeiten und insbesondere eine wirklichkeitsnahe Altersvorsorge. Denn potenzielle Auszubildende erwarten eine Antwort auf die Frage, inwiefern es realistisch ist, im gehobenen Alter diesem Beruf weiter nachzugehen.

Bei der elterlichen Entscheidung über die Ausgestaltung der Art des Jobs und der Arbeitszeiten, spielen die Kosten für die Kinderbetreuung bzw. -bildung eine große Rolle. Daher fordern wir konkret folgendes Finanzierungsmodell:

Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind grundsätzlich vollständig von der Kommune zu tragen; das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Betreuungseinrichtungen. Der Betreuungsplatz wird allerdings von der Kommune nur maximal in der Höhe von 120% des kommunalen Durchschnittsbeitrags gezahlt. Die Finanzierung der Betreuungsleistung muss unabhängig von der Art der Betreuungseinrichtung sein, solange die fachliche Kompetenz der betreuenden Person gewährleistet ist. Das schließt auch Tagesmütter bzw. -väter mit ein. Sie leisten einen wichtigen Beitrag innerhalb unserer Betreuungslandschaft; das gilt insbesondere für Überbrückungszeiten bis zum nächstmöglichen Aufnahmezeitpunkt an den Betreuungseinrichtungen. Die Kommune ist dabei von Bund und Land zu unterstützen.

Arbeitsweisen und damit Arbeitszeitmodelle können sehr unterschiedlich sein. Es kann im Job zum Beispiel arbeitsintensive Hochphasen geben oder auch entspannte Nebensaisons. Deswegen müssen Betreuungsangebote flexibel sein. Wir setzen uns daher für ein vielfältiges Angebot an Betreuungszeiträumen ein, innerhalb einer Bandbreite von Kurzzeitbetreuung bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung. Dafür ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dahingehend zu ändern, dass er nicht nur für die Betreuung in einer Vormittagsgruppe gerichtet ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 NKiTaG). Weiterhin wollen wir darauf hinarbeiten, dass langfristig in allen Kommunen, zumindest aber in den großen Städten, ein 24-Stunden-KiTa-Angebot eingerichtet wird.

Auch nach der Einschulung kann eine Betreuung gebraucht werden. Wir fordern daher den zügigen Ausbau von freiwilligen Ganztagsschulen. Dabei hat nach unserem Konzept der autonomen Schule, jeder Schulträger ein Ganztagsangebot an den Schulen oder in geeigneter Erreichbarkeit vorzuhalten. Dies soll ausdrücklich auch in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen und Gruppen möglich sein. Auch die außerschulische Ganztagsbetreuung erfüllt dabei einen pädagogischen Anspruch und unterliegt der Aufsicht der für die Schulen zuständigen Schulverwaltungen und Ministerien. Die Richtlinien zur Einbindung von Vereinen u. Ä. sollen dabei in einer Weise gestaltet werden, dass es den Vereinen auch tatsächlich möglich ist, diese Angebote in einer angemessenen Weise bereitzustellen.

D. Gerechte Chancen für die familiäre Haushaltskasse schaffen

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die sich gegen Kinder entscheiden. Auch die Anzahl der Kinder pro Frau liegt laut statistischem Bundesamt mit 1,47 unter dem europäischen Durchschnitt. Die Gründe für den Verzicht sind vielschichtig und mit Erfindung der Pille in den 60ziger Jahren kam endlich ein wichtiger Meilenstein zur freien Entscheidung und Kontrolle hinzu. Die Möglichkeit dieser Entscheidung aus freien Stücken heraus ist großartig. Furchtbar ist es allerdings, wenn sich Menschen unfreiwillig gegen Kinder entscheiden müssen. Bis zur Volljährigkeit kostet ein Kind knapp 130.000 Euro. Leider gibt es Menschen, die sich von diesen Kosten abschrecken lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Einwohnerzahl, ist es bedauerlich, dass in unserem wirtschaftsstarken Land die Entscheidung über die Familiengestaltung immer noch vom Portemonnaie der Familie abhängig sein kann.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind sinnvolle Instrumente zur finanziellen Förderung. Das maximale Förderungsalter von volljährigen Kindern in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs halten wir für angemessen. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Elternzeit nach der Geburt des Kindes ist wichtig und richtig. Für die Entscheidung über die Dauer der Elternzeit darf ein Verlust von Einkünften allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Eltern, die insbesondere die ersten Lebensmonate des Kindes intensiv begleiten wollen, dürfen nicht durch finanzielle Abhängigkeit davon abgehalten werden. Deshalb wollen wir das Angebot des Elterngeldes folgendermaßen verbessern:

Die Höhe des Elterngeldes soll sich nicht am Netto- sondern am Bruttoeinkommen orientieren. Denn sonst werden unverheiratete Paare schlechter gestellt als verheiratete. Letztere profitieren nämlich erheblich von einer Steuerklassenoptimierung. Der Elterngeldanspruch soll im Gegenzug angehoben werden auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Das Elterngeld Plus muss flexibler werden: Wir fordern eine freie Aufteilungsmöglichkeit der monatlichen Zahlungen im Rahmen des maximalen Förderzeitrahmens von 24 Monaten. Der Partnerschaftsbonus soll auch dann möglich sein, wenn beide Elternteile zu unterschiedlichen Zeiten für vier Monate in Teilzeit arbeiten. Ebenso sollen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Partnerschaftsbonus auf 15 bis 30 Wochenstunden ausgeweitet werden.

Das Ehegattensplitting soll reformiert werden. Es wird zukünftig von einem Familiensplitting nach dem französischen Modell ersetzt. Das Einkommen der Eltern wird weiterhin gemeinsam besteuert. Jedoch fließt nun die Anzahl der Kinder in die Berechnung mit ein, wobei die Eltern einen Faktor von eins erhalten und die Kinder einen Faktor von 0,5 erhalten. Das Jahreseinkommen wird dann entsprechend geteilt und nur dieser Betrag besteuert. Das Familiensplitting greift ab dem ersten Kind.

Die Jungen Liberalen fordern Alleinerziehende durch die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Zudem wollen wir für Alleinerziehende die steuerliche Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von derzeit 20% auf 30% zu erhöhen.

E. Arbeitgeber zur Förderung des Nachwuchses ermuntern

Arbeitgeber profitieren von einer ausgewogenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Arbeitnehmer, wenn diese dadurch ihren Alltag leichter und besser bestreiten können. Für Arbeitnehmer reichen jedoch Lippenbekenntnisse ihrer Arbeitgeber für eine echte Chance auf eine Vereinbarkeit nicht aus; sie brauchen vielmehr rechtlich verbindliche Ansprüche, die ihnen Planungssicherheit geben. Dazu zählt unter anderem das Recht auf eine mindestens gleichwertige Stelle bei Rückkehr aus der Elternzeit, was sowohl für das Gehalt als auch für die Tätigkeitsbeschreibung gilt. Zudem fordern wir das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit bei Rückkehr aus der Elternzeit für beide Elternteile, unabhängig von der gewünschten Höhe der Reduzierung und der Art der Stelle. Auch fordern wir das grundsätzliche Recht auf Telearbeit für alle Arbeitnehmer. Von diesen Rechten darf nur abgewichen werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen vorgebracht werden.

Wir wollen Unternehmen dabei unterstützen Betriebskindergärten einzurichten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser zu verzahnen.

„Da werden Sie geholfen“ – Erste-Hilfe-Kenntnisse ausweiten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen enormen Nachholbedarf bezüglich der Kenntnis von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Korrekt ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen können sowohl das Verletzungsausmaß eindämmen, das Risiko von Folgeschäden mindern, als auch im Zweifel Leben retten. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Etablierung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in die Lehrpläne der niedersächsischen Schulen. Hierbei ist das Ziel keine Kongruenz mit den Inhalten der Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurse (LRSM), sondern das Erwerben spezieller Kenntnisse um in alltäglichen oder schulischen Situationen helfen zu können. So sollen die Schüler lernen, wie sie sich bei Verletzungen im Sportunterricht oder bei Experimenten in naturwissenschaftlichen Fächern um ihre Mitschüler oder Lehrer kümmern können (z.B. einfache Blutungsstillung, Wundversorgung). Außerdem sollten grundlegende Kenntnisse über die Rettungskette und das Auffinden eines Notfallpatientens (Absichern und Eigenschutz, Feststellen des Bewusstseins und das Absetzen eines Notrufs) erworben werden. Die Lerninhalte müssen jeweils auf das Alter der Schüler abgestimmt sein.
  • Die Verpflichtung zur Auffrischung des LRSM-Kurses für alle KFZ-Führerscheininhaber in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren.
  • Eine Absetzbarkeit von Ausbildung in Erste-Hilfe (insbesondere des LRSM-Kurses) von der Steuer.

Freiheit für Food Trucks

Freiheit für Food Trucks

Die Jungen Liberalen in Niedersachsen setzen sich für die Deregulierung des Straßenhandels ein. Seit einiger Zeit gibt es auch in Deutschland das Phänomen des Food Trucks. Die Idee des Food Trucks stammt aus Amerika. Dabei handelt es sich um eine Art Mobile Kantine, in der warme, meist qualitativ hochwertige Speisen erworben werden können. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt zwar das Feilbieten von Waren, allerdings beschränkt sich diese auf private und gewerbliche Stellflächen.

Wir fordern Gewerbeausübung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen für reisende Gastronomiebetriebe. Damit wollen wir erreichen, dass auf vielen öffentlichen Plätzen Speisen und Getränke mobil verkauft werden dürfen. Diese Veränderung bietet eine interessante Möglichkeit auch mit geringem Budget zu gründen und eröffnet einen neuen Markt.

Konkret fordern wir:

* Eine Änderung der kommunalen Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen (Erweiterung des Gemeingebrauches in der Sondernutzungssatzung)

* Die Kommunen in Niedersachsen sollen Modellprojekt für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für Food Trucks werden

* In Ausnahmefällen sollen besondere Plätze davon ausgenommen sein

Wohl werdender Mütter beachten!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen hat beschlossen:

Die Sätze 1 und 2 des Paragraphen 219 Absatz 1 StGBzu ersetzen durch:

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Wohl der Schwangeren. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.