Niemand muss allein sein – Geben wir Heimkindern eine Chance!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass Sozialgesetzbuch (SGB) dahingehend zu ändern, dass Jugendliche ohne Eltern, die im Heim aufgewachsen sind, in diesem auch nach ihrem 18. Geburtstag bis zu ihrem 23. Geburtstag verweilen können, soweit sie dies wünschen. Dies soll insbesondere für Jugendliche gelten, die noch zur Schule gehen und/oder noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz finden konnten. Ferner sind die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Heimkinder, auch über die Berufsorientierung hinaus z.B. bei der Wohnungssuche oder der Beantragung von BAföG, deutlich auszubauen. Eine Inanspruchnahme dieser Angebote muss auch nach Verlassen des Heims noch möglich sein.

Solange sich der Bundesgesetzgeber einer entsprechenden Änderung des SGBs verschließt, fordern wir das Land Niedersachsen auf eigenmächtig die entsprechenden Mittel bereitzustellen, um eine verlängerte Unterbringung und bessere Beratung zu ermöglichen.

KiTa-Qualität stärken

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen den massiven Ausbau von Plätzen in Kindertagesstätten und Kinderkrippen. Gleichzeitig mahnen wir, nicht nur über die Anzahl von KiTa-Plätzen zu sprechen, sondern auch über die Qualität der Betreuung. Da immer mehr Kinder früher Krippen und KiTas besuchen und mehr Zeit des Tages dort verbringen, wird es immer wichtiger, nicht nur über Kinderbetreuung, sondern auch über frühkindliche Bildung zu sprechen.

1. KiTa-Betreuung wird KiTa-Bildung

Frühkindliche Bildung macht aus Kindertagesstätten keine Schulen, sondern fördert Kinder in den spielerischen Situationen ihres Alltagslebens. Durch bewusstes Anleiten und Begleiten im Spiel können gezielt Defizite in der Beherrschung von Sprache, von Zahlen und anderen frühkindlichen Kompetenzen beseitigt und schnelle Fortschritte erreicht werden. Dazu braucht es ein Bewusstsein über die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung, entsprechend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher, eine entwicklungspädagogische Begleitung vom Eintritt in die KiTa bis zur Einschulung und eine enge Kooperation von KiTas und Grundschulen. Um diese Ziele umzusetzen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Zuständigkeit für Kindertagesstätten auf die Bildungs- bzw. Kultusministerien zu übertragen.

2. Gute Qualität für alle KiTas

Kindertagesstätten in Deutschland werden von vielen verschiedenen Trägern unterhalten, die für unterschiedliche Zielgruppen von Eltern und Kinder unterschiedliche Angebote machen. Die Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen diese Vielfalt, erkennen aber gleichzeitig die Notwendigkeit, auch bei nicht-staatlichen Trägern eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung zu fordern. Deswegen fordern wir den Beschluss eines KiTa-Qualitätsgesetzes, das Mindeststandards festlegt, die für KiTas in staatlicher und nicht-staatlicher Trägerschaft gleichermaßen gelten.

Ein solches KiTa-Qualitätsgesetz setzt nicht nur Mindestanforderungen an die räumliche Gestaltung und Ausstattung oder die Verpflegung, sondern definiert auch die Ziele der frühkindlichen Bildung und Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des eingesetzten Personals. Die zuständigen Ministerien sollen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Standards kontrollieren.

Außerdem fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass sich jede Kindertagesstätte explizit ein eigenes, ausführliches Konzept gibt. So können Eltern die verschiedenen Angebote besser vergleichen und das für sie passende Konzept auswählen.

3. Erzieher aus- und weiterbilden

Eine vollständige Akademisierung des Erzieherberufs lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen ab. Stattdessen müssen die Möglichkeiten zur fachlichen Weiterbildung massiv ausgebaut werden. Nach Ausbildung und Berufserfahrung können sich Erzieher berufsbegleitend oder in Vollzeit fachlich, z.B. in Form eines Studiums oder an Weiterbildungsinstituten, weiterbilden und sich so für Leitungsaufgaben qualifizieren. Auch die Möglichkeit, sich im dualen Studium zum Erzieher auszubilden, soll geschaffen werden.

Die Leitung von Kindertagesstätten soll zukünftig grundsätzlich von Erziehern übernommen werden, die, in Anlehnung an das Credit-Point-System, Punkte als Nachweis ihrer fachlichen Kenntnisse erworben haben. Solche Punkte müssen nicht zwingend durch ein Studium, sondern können durch unterschiedliche Bildungseinrichtungen, erworben werden. Umfassende Weiterbildung in pädagogischen Konzepten sowie betriebswirtschaftliches Wissen muss Grundlage in sämtlichen Qualifikationswegen sein, um eine Basis an Fachkenntnissen vorraussetzen zu können.

Zeit für Beruf und Familie

A. Präambel

Mit der Veränderung von Familienentwürfen gewinnt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer mehr an Bedeutung: Häufig wollen oder müssen beide Elternteile arbeiten gehen. Dabei ist es mitunter schwierig, die beruflichen Karrieren und das familiäre Leben unter einen Hut zu bekommen; dies gilt im Besonderen für Alleinerziehende. Jede Familie muss für sich ganz individuell den bestmöglichen Weg finden, die Politik kann und sollte keine allgemeingültige Musterlösung vorschreiben. Aufgabe der Politik ist es vielmehr, den Eltern die notwendigen Werkzeuge in die Hand zu geben, um für sich und für ihre Kinder die besten Lösungen zu zimmern. Dabei kommt es darauf an, möglichst viele Gestaltungsfreiräume zu schaffen und Gestaltungseinschränkungen zu minimieren.

B. Unerfüllte Kinderwünsche verwirklichen

Zur Familiengründung gehört der Nachwuchs, doch nicht jeder hat darauf die gleichen Chancen. Wir wollen dabei unterstützen, unerfüllte Kinderwünsche zu verwirklichen. Für diejenigen Kinderwünsche, die aus medizinischen Gründen unerfüllt sind, wollen wir – unter später genannten Voraussetzungen – Samen- und Eizellspende sowie Tragemutterschaft legalisieren. Die Tragemutterschaft soll nur bei gegebener medizinischer Indikation, die von zwei unabhängigen GynäkologInnen festgestellt wurde, möglich sein. Dabei müssen Tragemütter unentgeltlich handeln, die Unionsbürgerschaft innehaben und dürfen nicht vermittelt werden. Für eine Legalisierung der Samen- und Eizellspende muss gewährleistet sein, dass das Kind keinerlei rechtlichen Ansprüche – wie etwa Unterhaltsansprüche – gegen den oder die SpenderIn hat.

Die sogenannte Kinderwunschbehandlung soll in Zukunft auch Menschen, die ohne medizinische Indikation keine Kinder bekommen, ermöglicht werden. Dabei soll die Behandlung bis zu einer nach der Meinung des behandelnden Arztes notwendigen Anzahl an Versuchen aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.

Wir wollen darüber hinaus das sogenannte “Social Freezing” ermöglichen, bei dem Zellen über einen langen Zeitraum bei niedrigsten Temperaturen konserviert werden und somit ihre Eigenschaften erhalten. Dabei wird es Frauen und Männern ermöglicht ihre Eizellen bzw. ihr Sperma auf unbestimmte Zeit einzufrieren um dann zu einem späteren Zeitpunkt – ohne die Risiken des Alters – Kinder zu bekommen. Wir schaffen damit die Chance, auch im höheren Alter Kinderwünsche zu verwirklichen, was z. B. Paaren zu Gute käme, die sich erst in späteren Lebensjahren kennengelernt haben.

Wir wollen allen Paare ihre Kinderwünsche erfüllen. Das gilt auch für die Paare, denen diese Möglichkeit bis jetzt aus politischen Gründen verwehrt bleiben. Das Adoptionsrecht soll in Zukunft allen staatlich anerkannten Verantwortungsgemeinschaften, aber auch Alleinerziehenden zustehen. Jeder soll die gleichen Rechte und Pflichten in der Adoption bekommen.

C. Kinder bilden und nicht nur betreuen

Wir sehen die Betreuung unserer Kinder nicht nur als eine reine Unterbringungsmöglichkeit während der Arbeitszeit der Eltern; wir sehen sie vielmehr als Chance zur Förderung der Entwicklung und des Lernens in einer kindgerechten Umgebung unter der Anleitung und der Obhut von Fachpersonal, das unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch bildet. Insbesondere im jungen Alter lernen Kinder schnell und können grundlegende Kenntnisse mit auf ihre Reise durch das Bildungssystem nehmen. Uns ist deshalb wichtig, dass alle Eltern ab Geburt des Kindes sowohl den Rechtsanspruch auf, als auch einen tatsächlichen Platz in einer passenden Betreuungseinrichtung erhalten. Dabei soll den Eltern die größtmögliche Wahlfreiheit geboten werden, um das richtige Betreuungsangebot für ihr Kind zu finden. Es gibt eine Vielzahl von Betreuungskonzepten und Trägern, die wir begrüßen und daher erhalten und fördern wollen. Nur wenn ein vielfältiges Angebot vorhanden ist, kann für jedes Kind der beste individuelle Platz gewährleistet werden. Bürokratische Hürden, die die Schaffung privater Betreuungseinrichtungen erschweren, müssen daher abgebaut werden. So wollen wir zum Beispiel durch entsprechende Ausschreibungen in den Kommunen den Ausbau von Kinderbetreuung in privater Trägerschaft vorantreiben. Andererseits müssen fachliche Kompetenzen der ErzieherInnen gewährleistet sein und ggf. weiter ausgebaut werden; nur so wird erreicht, dass unsere Kinder nicht nur betreut, sondern auch gebildet werden.

Die Nachfrage für gut ausgebildete ErzieherInnen ist groß, deswegen müssen berufliche Perspektiven attraktiv gestaltet sein. Dazu gehören ansprechende Gehaltsperspektiven ebenso wie Weiterbildungsmöglichkeiten und insbesondere eine wirklichkeitsnahe Altersvorsorge. Denn potenzielle Auszubildende erwarten eine Antwort auf die Frage, inwiefern es realistisch ist, im gehobenen Alter diesem Beruf weiter nachzugehen.

Bei der elterlichen Entscheidung über die Ausgestaltung der Art des Jobs und der Arbeitszeiten, spielen die Kosten für die Kinderbetreuung bzw. -bildung eine große Rolle. Daher fordern wir konkret folgendes Finanzierungsmodell:

Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind grundsätzlich vollständig von der Kommune zu tragen; das gilt sowohl für öffentliche als auch für private Betreuungseinrichtungen. Der Betreuungsplatz wird allerdings von der Kommune nur maximal in der Höhe von 120% des kommunalen Durchschnittsbeitrags gezahlt. Die Finanzierung der Betreuungsleistung muss unabhängig von der Art der Betreuungseinrichtung sein, solange die fachliche Kompetenz der betreuenden Person gewährleistet ist. Das schließt auch Tagesmütter bzw. -väter mit ein. Sie leisten einen wichtigen Beitrag innerhalb unserer Betreuungslandschaft; das gilt insbesondere für Überbrückungszeiten bis zum nächstmöglichen Aufnahmezeitpunkt an den Betreuungseinrichtungen. Die Kommune ist dabei von Bund und Land zu unterstützen.

Arbeitsweisen und damit Arbeitszeitmodelle können sehr unterschiedlich sein. Es kann im Job zum Beispiel arbeitsintensive Hochphasen geben oder auch entspannte Nebensaisons. Deswegen müssen Betreuungsangebote flexibel sein. Wir setzen uns daher für ein vielfältiges Angebot an Betreuungszeiträumen ein, innerhalb einer Bandbreite von Kurzzeitbetreuung bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung. Dafür ist der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dahingehend zu ändern, dass er nicht nur für die Betreuung in einer Vormittagsgruppe gerichtet ist (vgl. § 24 Abs. 1 S. 2 NKiTaG). Weiterhin wollen wir darauf hinarbeiten, dass langfristig in allen Kommunen, zumindest aber in den großen Städten, ein 24-Stunden-KiTa-Angebot eingerichtet wird.

Auch nach der Einschulung kann eine Betreuung gebraucht werden. Wir fordern daher den zügigen Ausbau von freiwilligen Ganztagsschulen. Dabei hat nach unserem Konzept der autonomen Schule, jeder Schulträger ein Ganztagsangebot an den Schulen oder in geeigneter Erreichbarkeit vorzuhalten. Dies soll ausdrücklich auch in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen und Gruppen möglich sein. Auch die außerschulische Ganztagsbetreuung erfüllt dabei einen pädagogischen Anspruch und unterliegt der Aufsicht der für die Schulen zuständigen Schulverwaltungen und Ministerien. Die Richtlinien zur Einbindung von Vereinen u. Ä. sollen dabei in einer Weise gestaltet werden, dass es den Vereinen auch tatsächlich möglich ist, diese Angebote in einer angemessenen Weise bereitzustellen.

D. Gerechte Chancen für die familiäre Haushaltskasse schaffen

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die sich gegen Kinder entscheiden. Auch die Anzahl der Kinder pro Frau liegt laut statistischem Bundesamt mit 1,47 unter dem europäischen Durchschnitt. Die Gründe für den Verzicht sind vielschichtig und mit Erfindung der Pille in den 60ziger Jahren kam endlich ein wichtiger Meilenstein zur freien Entscheidung und Kontrolle hinzu. Die Möglichkeit dieser Entscheidung aus freien Stücken heraus ist großartig. Furchtbar ist es allerdings, wenn sich Menschen unfreiwillig gegen Kinder entscheiden müssen. Bis zur Volljährigkeit kostet ein Kind knapp 130.000 Euro. Leider gibt es Menschen, die sich von diesen Kosten abschrecken lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der rückläufigen Einwohnerzahl, ist es bedauerlich, dass in unserem wirtschaftsstarken Land die Entscheidung über die Familiengestaltung immer noch vom Portemonnaie der Familie abhängig sein kann.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind sinnvolle Instrumente zur finanziellen Förderung. Das maximale Förderungsalter von volljährigen Kindern in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs halten wir für angemessen. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Elternzeit nach der Geburt des Kindes ist wichtig und richtig. Für die Entscheidung über die Dauer der Elternzeit darf ein Verlust von Einkünften allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Eltern, die insbesondere die ersten Lebensmonate des Kindes intensiv begleiten wollen, dürfen nicht durch finanzielle Abhängigkeit davon abgehalten werden. Deshalb wollen wir das Angebot des Elterngeldes folgendermaßen verbessern:

Die Höhe des Elterngeldes soll sich nicht am Netto- sondern am Bruttoeinkommen orientieren. Denn sonst werden unverheiratete Paare schlechter gestellt als verheiratete. Letztere profitieren nämlich erheblich von einer Steuerklassenoptimierung. Der Elterngeldanspruch soll im Gegenzug angehoben werden auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Das Elterngeld Plus muss flexibler werden: Wir fordern eine freie Aufteilungsmöglichkeit der monatlichen Zahlungen im Rahmen des maximalen Förderzeitrahmens von 24 Monaten. Der Partnerschaftsbonus soll auch dann möglich sein, wenn beide Elternteile zu unterschiedlichen Zeiten für vier Monate in Teilzeit arbeiten. Ebenso sollen Teilzeitarbeitsmöglichkeiten im Rahmen des Partnerschaftsbonus auf 15 bis 30 Wochenstunden ausgeweitet werden.

Das Ehegattensplitting soll reformiert werden. Es wird zukünftig von einem Familiensplitting nach dem französischen Modell ersetzt. Das Einkommen der Eltern wird weiterhin gemeinsam besteuert. Jedoch fließt nun die Anzahl der Kinder in die Berechnung mit ein, wobei die Eltern einen Faktor von eins erhalten und die Kinder einen Faktor von 0,5 erhalten. Das Jahreseinkommen wird dann entsprechend geteilt und nur dieser Betrag besteuert. Das Familiensplitting greift ab dem ersten Kind.

Die Jungen Liberalen fordern Alleinerziehende durch die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Zudem wollen wir für Alleinerziehende die steuerliche Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen von derzeit 20% auf 30% zu erhöhen.

E. Arbeitgeber zur Förderung des Nachwuchses ermuntern

Arbeitgeber profitieren von einer ausgewogenen Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Arbeitnehmer, wenn diese dadurch ihren Alltag leichter und besser bestreiten können. Für Arbeitnehmer reichen jedoch Lippenbekenntnisse ihrer Arbeitgeber für eine echte Chance auf eine Vereinbarkeit nicht aus; sie brauchen vielmehr rechtlich verbindliche Ansprüche, die ihnen Planungssicherheit geben. Dazu zählt unter anderem das Recht auf eine mindestens gleichwertige Stelle bei Rückkehr aus der Elternzeit, was sowohl für das Gehalt als auch für die Tätigkeitsbeschreibung gilt. Zudem fordern wir das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit bei Rückkehr aus der Elternzeit für beide Elternteile, unabhängig von der gewünschten Höhe der Reduzierung und der Art der Stelle. Auch fordern wir das grundsätzliche Recht auf Telearbeit für alle Arbeitnehmer. Von diesen Rechten darf nur abgewichen werden, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen vorgebracht werden.

Wir wollen Unternehmen dabei unterstützen Betriebskindergärten einzurichten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch besser zu verzahnen.

„Da werden Sie geholfen“ – Erste-Hilfe-Kenntnisse ausweiten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen enormen Nachholbedarf bezüglich der Kenntnis von Erste-Hilfe-Maßnahmen. Korrekt ausgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen können sowohl das Verletzungsausmaß eindämmen, das Risiko von Folgeschäden mindern, als auch im Zweifel Leben retten. Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  • Die Etablierung von Erste-Hilfe-Maßnahmen in die Lehrpläne der niedersächsischen Schulen. Hierbei ist das Ziel keine Kongruenz mit den Inhalten der Lebensrettende-Sofortmaßnahmen-Kurse (LRSM), sondern das Erwerben spezieller Kenntnisse um in alltäglichen oder schulischen Situationen helfen zu können. So sollen die Schüler lernen, wie sie sich bei Verletzungen im Sportunterricht oder bei Experimenten in naturwissenschaftlichen Fächern um ihre Mitschüler oder Lehrer kümmern können (z.B. einfache Blutungsstillung, Wundversorgung). Außerdem sollten grundlegende Kenntnisse über die Rettungskette und das Auffinden eines Notfallpatientens (Absichern und Eigenschutz, Feststellen des Bewusstseins und das Absetzen eines Notrufs) erworben werden. Die Lerninhalte müssen jeweils auf das Alter der Schüler abgestimmt sein.
  • Die Verpflichtung zur Auffrischung des LRSM-Kurses für alle KFZ-Führerscheininhaber in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren.
  • Eine Absetzbarkeit von Ausbildung in Erste-Hilfe (insbesondere des LRSM-Kurses) von der Steuer.

Freiheit für Food Trucks

Freiheit für Food Trucks

Die Jungen Liberalen in Niedersachsen setzen sich für die Deregulierung des Straßenhandels ein. Seit einiger Zeit gibt es auch in Deutschland das Phänomen des Food Trucks. Die Idee des Food Trucks stammt aus Amerika. Dabei handelt es sich um eine Art Mobile Kantine, in der warme, meist qualitativ hochwertige Speisen erworben werden können. Die derzeitige Gesetzgebung erlaubt zwar das Feilbieten von Waren, allerdings beschränkt sich diese auf private und gewerbliche Stellflächen.

Wir fordern Gewerbeausübung auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen für reisende Gastronomiebetriebe. Damit wollen wir erreichen, dass auf vielen öffentlichen Plätzen Speisen und Getränke mobil verkauft werden dürfen. Diese Veränderung bietet eine interessante Möglichkeit auch mit geringem Budget zu gründen und eröffnet einen neuen Markt.

Konkret fordern wir:

* Eine Änderung der kommunalen Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen (Erweiterung des Gemeingebrauches in der Sondernutzungssatzung)

* Die Kommunen in Niedersachsen sollen Modellprojekt für die Nutzung öffentlicher Straßen und Plätze für Food Trucks werden

* In Ausnahmefällen sollen besondere Plätze davon ausgenommen sein

Wohl werdender Mütter beachten!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen hat beschlossen:

Die Sätze 1 und 2 des Paragraphen 219 Absatz 1 StGBzu ersetzen durch:

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Wohl der Schwangeren. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.

Kinderwünsche erfüllen 2.0 – Tragemutterschaft legalisieren!

Die Jungen Liberalen setzen sich für eine schnellstmögliche Legalisierung der Tragemutterschaft ein. Im Rahmen einer zukunftsorientierten Fortpflanzungsmedizin sind Anstrengungen zu unternehmen, die Tragemutterschaft mit dem deutschen Gesetz in Einklang zu bringen. Wir setzen uns dafür ein, dass deutschen Staatsbürgen und Menschen mit ständigen Wohnsitz in Bundesrepublik Deutschland alle ethisch verantwortbaren Möglichkeiten geboten werden um ihren Kinderwunsch realisieren zu können.

1. Vorraussetzungen zur Inanspruchnahme

Die Möglichkeit der Tragemutterschaft soll Frauen nur bei gegebener medizinischer Indikation zur Verfügung stehen. Dies muss durch mindestens zwei unabhängige, mit dem Fall vertraute Gynäkologen festgestellt werden. Erkrankungen oder Fehlbildungen des Uterus, Hysterektomie, Deformierung der Gebärmutterhöhle oder des -halses, Synechia (Ashermann-Syndrom) und somatische Erkrankungen als Gegenanzeige zur Schwangerschaft sind beispielhaft als Indikationen zu benennen. Weitere Symptomatiken, die zur Inanspruchnahme einer Tragemutterschaft führen können, unterliegen der Verantwortlichkeit der Ärzte.

Sofern bei einer Frau mit Kinderwunsch eine medizinische Indikation vorliegt, sie volljährig ist und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten hat und keine herkömmlichen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen oder diese nicht zu einer erfolgreichen Schwangerschaft geführt haben, soll einer Frau die Möglichkeit einer Tragemutterschaft offen stehen.

Eine Ausnahme kann erfolgen, sofern die Wunschmutter das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, bei ihr die natürliche Menopause noch nicht eingesetzt hat und dies durch die beiden behandelnden Gynäkologen bestätigt wird.

Als Tragemutter kommen nur Frauen in Frage, die volljährig sind und das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Zusätzlich setzen wir eine Wiederholung der freien Bekundung zur Tragemutterschaft nach drei Monaten in Gegenwart der behandelnden Ärzte im Vorfeld der Behandlung voraus.

Das Kindeswohl muss eine übergeordnete Rolle spielen, daher halten wir es für unerlässlich, dass ebenfalls eine Freigabe seitens eines ausgebildeten Mitarbeiters des Jugendamts oder ProFamilia erfolgen muss.

2. Bedingungen bei Inanspruchnahme

Es muss eine genetische Elternschaft zwischen mindestens einem Wunschelternteil und dem Kind vorliegen und es darf keine genetische Elternschaft zwischen Tragemutter und Kind vorliegen. Die genetische Verwandtschaft muss bei der Anerkennung der Elternschaft belegt werden.

Genetischer Elternteil und Samen-/Eizellspender dürfen nicht in direkter Linie verwandt sein.

Sowohl die Frau mit Kinderwunsch, als auch die Tragemutter müssen über die gesamte Dauer medizinisch und psychologisch betreut werden. Der gesundheitliche Zustand der austragenden Frau muss vor dem Eingriff ärztlich überprüft werden, hierbei muss besonderen Wert darauf gelegt werden, dass die potentielle Tragemutter weder der Schwangerschaft entgegenstehende Erkrankungen hat noch Medikamente konsumiert hat oder konsumiert, die sich u.U. auf die Schwangerschaft auswirken. Es ist sowohl der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft als auch die schriftliche Zustimmung der Wunscheltern bzw. der Frau mit Kinderwunsch und der Tragemutter notwendig.

3. Auflagen

Eine Frau, die Tragemutter wird, sollte dies aus freien Stücken tun und nicht auf Drängen oder wegen persönlicher Not anbieten. Daher sprechen wir uns für ein Verbot der gewerblichen Vermittlung von Tragemüttern aus, da aus Notsituationen kein Kapital geschlagen werden darf, und fordern zugleich auch bei privater oder anderweitiger Vermittlung die Unentgeltlichkeit einer Tragemutterschaft. Allerdings haben die Wunscheltern für jegliche im Zuge der Schwangerschaft und Geburt auftretenden, notwendigen Ausgaben bzw. Entschädigungen, wie z.B. Verdienstausfälle, Geburtsvorbereitungskurs, aufzukommen. Ebenso sind Behandlungskosten im Falle von etwaigen Komplikationen bis hin zum natürlichen Abort zu übernehmen.

Mutter bleibt Mutter – auch vor 1992

Die Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die damit vebundenen Rentenansprüche sind derzeit willkürlich, nicht gerecht und unzureichend. Den zusätzlichen Einnahmen zugunsten der Versichertengemeinschaft stehen keine entsprechenden kinderbezogenen Rentenansprüche für die Mütter gegenüber.

Die rentenrechtliche Ungleichbehandlung der Erziehungszeiten trifft zudem genau die Mütter, die mit vor 1992 geborenen Kindern nicht auf ein ausreichendes Betreuungsangebot oder gar auf einen Rechtsanspruch für einen Kita-Platz zurückgreifen konnten. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist jedoch das einzige Instrument in der gesetzlichen Rentenversicherung, das elterliche Rentenansprüche aufgrund der Kindererziehung, d.h. unabhängig von der Beschäftigungsbiografie, begründet.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich deshalb für eine angemessene rentenrechtliche Berücksichtigung der Erziehungszeiten von Müttern ein, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.

Es muss mithin eine rechtliche Regelung gefunden werden, die auch zukünftig finanzierbar ist, Bestandsschutz gewährleistet sowie Kindererziehungszeiten angemessen und gerecht berücksichtigt. Die Finanzierung soll mit der untenstehenden Anpassung der Entgeltpunkte und über den bereits heute gezahlten Zuschuss des Bundes finanziert werden.

Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen zwei Entgeltpunkte erhalten. Gleichzeitig sollen zukünftige Neuansprüche auf einen gemeinsamen Mittelwert (z.B. bei 2,5 Entgeltpunkten) angepasst
werden. Damit wäre die politische Unfähigkeit bei der Einführung der Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zumindest teilweise neutralisiert.

Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten ist zudem keine bedarfsabhängige Lohnersatzleistung. Deshalb darf sie zukünftig rentenrechtlich auch nicht als solche bewertet werden. Das Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze soll deshalb für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Auswirkungen mehr haben (schrankenlose additive Lösung).

Menschen, die sich für Kinder entscheiden, tragen nicht nur individuelle finanzielle Risiken, sondern sorgen auch für zusätzliche Einnahmen zugunsten der Versichertengemeinschaft – damit müssen auch gerechte und kinderbezogene Rentenansprüche verbunden sein. Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb Ge-rechtigkeit in der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungsleistung herstellen und damit diejeni-gen vor Altersarmut schützen, die durch die Geburt und die Erziehung von Kindern einen elementaren Beitrag für die Tragfähigkeit unseres Sozialversicherungssystems leisten.

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//Anmerkung//

Dieser Antrag ist natürlich auch auf Väter bezogen. Die Kindererziehungszeit wird jedoch nur einem Elternteil zugeordnet, nämlich demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen die Eltern das Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kinderer-ziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen die Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Bei Lebenspartnern aus eingetragenen Lebenspartnerschaften gelten Sonderregelungen (vgl. Deutsche Rentenversicherung).

Erhöhung der Einkommensgrenze für Schüler/-innen aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Schülerinnen und Schüler aus ALG II-Bedarfsgemeinschaften ein. Wir fordern § 1 Abs. 4 ALG II-V dahingehend zu ergänzen, dass die Berechnung nach § 11b Abs. 3 SGB II bei geringfügigen Beschäftigungen (z.B. 450 Euro-Job) nicht gilt.