“Frauen, Leben, Freiheit!” (Jin, jiyan, azadî)

Das Mullah-Regime im Iran kriminalisiert seit Jahren systematisch die Selbstbestimmung von Frauen. Polizei und rechtliche Verordnungen engen Frauen gezielt immer weiter in ihrer Freiheit ein. In den letzten Monaten hat die iranische Regierung willkürlich Verhaftungen und gerichtliche Schikane gegen Aktivist:innen der Zivilgesellschaft, insbesondere Aktivist:innen der Frauenbewegung verstärkt, um diejenigen zum Schweigen zu bringen, die sich gegen systematische Diskriminierung und Unterdrückung aussprechen. Gleichzeitig nahm die Gewalt der sogenannten “Moral”-Polizeipatrouillen gegen Frauen immer weiter zu. Der Fall Jîna Mahsa Amini zeigt diese Willkür und die Brutalität in aller Härte. Infolge einer Festnahme durch die Sittenpolizei wurde sie einige Stunden nach der Festnahme ins Krankenhaus eingeliefert, wo sie ins Koma fiel und wenig später verstarb. Auf ihrer Beerdigung nahmen Frauen ihre Kopftücher ab und es kam zu weit verbreiteten Protesten in der Provinz Kurdistan. Diese kollektive Trauer um ein so früh und so ungerecht verlorenes Leben eskalierte zu landesweiten Protesten, bei denen Frauen an der Spitze jeder Demonstration standen. In den vergangenen Wochen wurden schätzungsweise 185 Menschen getötet, viele weitere wurden verhaftet und der Internetzugang wurde stark zensiert.

Wir, als junge Liberale, solidarisieren uns mit den Protesten und sind empört über den Tod von Jîna Mahsa Amini – und aller Menschen, die durch die repressiven und gewalttätigen Reaktionen der iranischen Regierung auf die Proteste ihr Leben verloren haben.

Deshalb fordern wir,

  • das Mullah-Regime dazu auf, die brutale Repression friedlicher Demonstrationen sofort einzustellen und alle politischen Gefangenen freizulassen.
  • die Bundesregierung auf, geschlossen Stellung gegen die Behandlung von Frauen im Iran zu beziehen.
  • Umgehend die Dokumentation der Menschen- und Frauenrechtsverletzungen durch UN-Organisationen, Mandatsträger:innen und weiterer unabhängiger internationalen Organisationen, damit eine spätere juristische Verurteilung möglich wird und Frauen- und Menschenrechtsverletzungen lückenlos aufgeklärt werden.
  • Eine Ausweitung der EU-Sanktionen auf „alle Personen und Organe des iranischen Regimes, die mit der Unterdrückung der aktuellen Proteste befasst, beziehungsweise an dieser beteiligt sind“ sowie die EU-weite Listung der sogenannten Revolutionsgarden und die Belegung ihrer Mitglieder mit Einreisesperren und Einfrieren von Vermögenswerten.
  • Keinerlei politische Zusammenarbeit mehr mit Lobbyist:innen des iranischen Regimes, weder auf kommunaler, noch auf Landes- oder Bundesebene.
  • den Erfolg der laufenden Atomverhandlungen an eine Besserung der Menschenrechtslage im Iran zu knüpfen. Im Einigungsprozess wurde der Islamischen Republik eine Aufhebung von Wirtschaftssanktionen in Aussicht gestellt. Dieses Geld würde nicht in den Ausbau von ziviler Infrastruktur fließen, sondern zur weiteren Destabilisierung der gesamten Region genutzt werden. Dies lässt der schrittweise Rückzug des Irans aus dem Abkommen in den letzten Jahren vermuten.
  • Zudem würdedie Wiederaufnahme der Verhandlungen dem aktuellen Verhalten des Regimes gegenüber seiner Bevölkerung auf internationaler Bühne eine politische Legitimation verliehen.
  • dass die iranische Zivilgesellschaft und Exil-Iraner:innen dringend und allumfassend in die Prozesse in Bezug auf den politischen Umgang mit dem Iran einbezogen werden. Hierbei müssen insbesondere Frauen und Angehörige von Minderheiten (ethnisch-religiöse Gruppen, Mitglieder der LGBTIQ+-Community sowie jegliche weitere diskriminierte Gruppen) miteinbezogen werden. Nur so können Maßnahmen ergriffen werden, die zielführend sind.
  • eine Wende in der Iran-Politik der Bundesregierung, die die Frauen- und Menschenrechte in den Fokus und nicht kurzsichtige Wirtschaftsinteressen über alle anderen Belange stellt. Nicht zuletzt ist dieser Aspekt im Koalitionsvertrag vereinbart worden durch die Verpflichtung zu einer feministischen Außenpolitik. Daraus folgend muss Deutschland aus der Zweckgemeinschaft „Instrument in Support of Trade Exchanges“ (INSTEX) zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Iran auf unbestimmte Zeit aussteigen und sich dafür einsetzen, dass andere EU Staaten dies auch tun. Dies bedeutet auch, Verantwortung für Frauen, die im Iran verfolgt sind, Verantwortung zu übernehmen. Insbesondere dürfen sie nicht ausgewiesen werden und Asylanträge müssen schnell und unbürokratisch bearbeitet werden.

Beitragsentlastung für Kinderlose

Kinderlose Menschen ab dem 23. Lebensjahr müssen zusätzlich zu dem normalen Beitragssatz von 1,525% einen Beitragszuschlag von 0,35 % zur Pflegeversicherung 3 zahlen, vgl. § 55 (3) SGB XI.

Der Beitrag entsteht pauschal für jedes Mitglied der Pflegeversicherung bis nachgewiesen wird, dass das Mitglied nicht kinderlos oder aus anderen Gründen befreit ist.

Mit den gezahlten Beträgen die wir heute leisten, zahlen wir die Bedürfnisse aktuell Pflegebedürftiger. Eltern werden dafür belohnt, dass ihre Kinder später unsere Pflege finanzieren, indem bei ihnen kein Zuschlag erhoben wird.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Altersgrenze für die Erhebung des Pflegeversicherungszuschlages auf das 30. Lebensjahr angehoben wird.

Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und gehört deshalb auch so besteuert

Als Junge Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Umsatzsteuererhebung auf Produkte ein. Bis zu einer umfangreichen Reform fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Für eine moderne Weiterbildungskultur und lebenslanges Lernen – eine Win-Win-Situation

Lebenslanges Lernen ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, in welchem der Lebensunterhalt auch bei hoher Flexibilität gesichert ist. Doch lebenslanges Lernen sucht man in Deutschland vielfach vergebens. Immer noch existiert der Begriff „ausgelernt“, immer noch bilden sich nur wenige nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter.

Doch auch berufsqualifizierende Abschlüsse verlieren ihren Wert, wenn die Fachkräfte ihre formalen Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, Abschlussbezeichnungen um eine Jahreszahl zu ergänzen, z.B. „Bachelor of Arts (2015).“ Die Jahreszahl soll dabei das Jahr der zuletzt abgeschlossenen akkreditierten fachbezogenen Fortbildung darstellen. So ist direkt erkenntlich, ob die Abschlussinhaberin oder der Abschlussinhaber auf dem aktuellen Stand seines Fachbereichs ist.

Transparenz ist uns auch bei der Qualität von Weiterbildungsangeboten wichtig. Hierzu fordern wir, dass unabhängige Prüfanstalten die bestehenden Weiterbildungsangeboten bewerten und entsprechend ihrer Anforderungen mit Gütesiegeln versehen. Um die Verbraucher vor Risiken einer ungewollten Fehlinvestition oder Zeitverschwendung zu schützen, ist es unabdingbar, dass diese sich einfach und schnell über sein angestrebtes Fortbildungsziel informieren können. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II durchgeführt werden.

Um diese Faktoren zusammenzubringen ist unser Lösungsvorschlag eine unbürokratische digitale Bildungsarena, in der Weiterbildungsinteressierte die Angebote privater wie öffentlicher Träger transparent miteinander vergleichen, buchen und teilweise direkt digital durchführen können. Hierbei soll auch das individuelle Prof der Lernenden so Berücksichtigung finden, dass diese ihre jeweiligen Ziele damit verwirklichen können. Die Bildungsarena umfasst dabei vielfältige Aus- und Weiterbildungs- sowie Auffrischungsformate von E-Learning-Angeboten bis hin zu Präsenzstudiengängen.

Deutschland braucht eine progressive Weiterbildungskultur, damit diese Angebote auch wahrgenommen werden. Hierzu benötigt der oder die Einzelne unter Umständen Unterstützung von Weiterbildungsprofs. Die Beratung von Arbeitnehmern soll durch den Arbeitgeber organisiert werden. Diesen wollen wir verpflichten, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter jährlich ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Der Beratungsträger soll organisatorisch und finanziell unabhängig vom Arbeitgeber sein, um eine neutrale Beratung im Sinne der Angestellten zu ermöglichen. Informationen über Beratungsinhalte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer fünf Jahre oder länger keine Weiterbildungsberatung besucht hat, ist zur Annahme des Beratungsangebots durch den Arbeitgeber verpflichtet.

Im Sinne eines präventiven Vorgehens zur Beschäftigungssicherung sollen die Beratungskosten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung getragen werden. Denn eine breite und fortwährende Qualifizierung ist der Garant dafür, auch in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt bestehen zu können.

Neben Transparenzmaßnahmen ist für uns aber auch entscheidend, dass Lernwillige auch die Möglichkeiten erhalten, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Hierfür sind insbesondere zwei Bedingungen zu nennen: Zeit und Geld.

Um Arbeitnehmern die Zeit zu gewähren, besteht heute in vielen Bundesländern, darunter Niedersachsen, bereits die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Diesen wollen wir reformieren! Statt eines Anspruchs von fünf Arbeitstagen fordern wir eine Umwandlung in einen Anspruch von 50 Arbeitsstunden. So besteht mehr Flexibilität, in Teilzeit oder in Abendveranstaltungen stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, auch wenn diese über längere Zeiträume laufen. Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie kann durch diese Wahlfreiheit erreicht werden. Um keine Missverständnisse darüber zuzulassen, dass Fortbildung nicht der Erholung dient, wollen wir fortan von „Entwicklungszeit“ sprechen.

Damit auch finanzielle Mittel keine unüberwindbare Hürde darstellen, soll die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1.650 Euro, ermäßigt werden. Hierzu zählen explizit auch Kinderbetreuungskosten, die ggf. zur Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten erforderlich sind. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

Altersarmut bekämpfen – Krankengeld für Rentner öffnen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass alte Menschen und Rentner einen wichtiger Teil im Kampf gegen den Fachkräftemangel sein können. Ihnen sollte generell die Möglichkeit gegeben werden, auch während des Bezugs einer Rente zu arbeiten – egal ob sie ihre Rente damit aufstocken wollen oder einfach weiterhin Spaß daran haben.

Da zum höheren Alter allerdings auch ein höheres gesundheitliches Risiko gehört, müssen gerade diese Menschen ausreichend abgesichert werden. Momentan sind Rentner durch den §44 Abs.2 Nr.4 SGB V vom Krankengeldbezug bei den gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die Öffnung des Krankengeldes für Rentner.

Goodbye Semesterticket – 365€-Ticket statt Zwangssystem

Im Zuge der Einführung des 365€-Ticket für Azubis bleibt nur noch die Gruppe der Studierenden, die in alten Strukturen verharren müssen. Lange nicht alle Studierende nutzen das Semesterticket in einem Rahmen, der die hohen Kosten zweimal im Jahr rechtfertigt. Dabei spielt es keine Rolle ob mit dem Fahrrad, zu Fuß, dem eigenen Auto, Carsharing oder eben dem ÖPNV zur Hochschule gefahren wird. Zahlen sollte nur wer die Dienstleistung auch nutzt. Mit dem 365€-Ticket ist eine Alternative geschaffen worden, die die Transportkosten im Vergleich zum bisherigen landesweiten Solidarticket sogar auch für diejenigen reduziert, die es weiterhin nutzen wollen bzw. darauf angewiesen sind.

Konkret heißt dies: Die Verträge für das landesweite Semesterticket werden nicht erneuert. Um Mobilität für Studierende weiterhin zu garantieren wird das neue 365€-Jahresticket für Azubis wird auch auf die Gruppe der niedersächsischen Studierenden ausgeweitet.

Keine Gebärpflicht

Schwangerschaftsabbrüche sind seit jeher Gegenstand kontroverser gesellschaftlicher Diskussionen, in denen um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person und dem Schutz des ungeborenen Lebens gerungen wird. Die seit den 90ern unveränderte Regelung im deutschen Strafgesetzbuch und ihre Folgewirkungen werden diesem Anliegen, einen angemessenen Ausgleich zu schaffen zu Lasten schwangerer Frauen nicht gerecht. Unberücksichtigt bleibt vor allem der schwere Interessenkonflikt, in dem sich jeder ungewollt schwangere Mensch befindet. Der rechtliche Rahmen muss sich daran orientieren, diese Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung neutral zu unterstützen, anstatt ein gesellschaftliches Wertesystem als einzig richtige Entscheidung vorzugeben. Neben der Abschaffung von § 219a StGB sehen wir Junge Liberale Niedersachsen daher einen grundlegenden Reformbedarf im Abtreibungsrecht.

Daher fordern wir:

  • Schwangere Menschen von der Strafbarkeit nach § 218 StGB gänzlich auszunehmen, wenn der Eingriff von ärztlichem Personal durchgeführt worden ist. Ärztinnen und Ärzte gilt weiterhin die Frist von zwölf Wochen seit Empfängnis, innerhalb der ein Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar ist, soweit nachfolgend nicht eine andere Frist bestimmt ist.
  • Die Abschaffung der Pflicht zu einer Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und dem Schwangerschaftskonfliktberatungsgesetz. Nach § 219 StGB haben Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen „sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen“ und der schwangeren Person bewusst zu machen, „dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr (Anm.: der schwangeren Person) gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat (…)“. Ausreichend zur Entscheidungsfindung ist demgegenüber ein umfangreiches ärztliches Aufklärungsgespräch mit zeitlichem Vorlauf zur Behandlung, zu dem das ärztliche Personal bereits verpflichtet ist. Beratungsangebote können zur Begleitung der betroffenen schwangeren Person in ihrer Zwangslage aufrechterhalten werden.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei einer lebensbedrohlichen Gefahr für die schwangere Person oder bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung der schwangeren Person nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern sie vom Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen.
  • Schwangerschaftsabbrüche bei Schwangerschaften durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung nicht mehr nur als nicht rechtswidrig einzuordnen, sondern bis zur 20. Woche von dem Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs auszunehmen, da hier die besondere psychische Belastung der schwangeren Person eine gesunde Entscheidungsfindung erheblich verzögern kann.
  • Schwangerschaftsabbrüche sollen Gegenstand in der theoretischen medizinischen Ausbildung sein.
  • Aufgrund der kritischen Versorgungslage soll zumindest in jedem Krankenhaus in staatlicher Trägerschaft mit Gynäkologie eine Ärztin, ein Arzt sein müssen, die oder der sich vor Anstellung bereit erklärt hat, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
  • Die Übernahme der medizinischen Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen aus Bundesmitteln.
  • Die Einschränkung von Sonderkündigungsrechten von Krankenhäusern in kirchlicher Trägerschaft gegenüber konfessionellem ärztlichen Personal, welches sich bereit erklärt, eine Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Insgesamt sollen die Regelungen im StGB dergestalt formuliert sein, dass ein Handeln innerhalb des oben genannten gesetzlichen und zeitlichen Rahmens für alle Beteiligten straffrei ist.

Um im Sinne des Liberalen Feminismus alle Personen einzuschließen, wird in diesem Antrag von schwangeren Personen gesprochen. Dies soll nicht von der jahrzehntelangen Marginalisierung von Frauen absehen, die Grundlage für diesen Antrag ist.

Endlich Rechtssicherheit für den „Rettungssanitäter Plus“

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass in der Corona Pandemie vor allem ein Berufszweig gezeigt hat, mit wieviel Herzblut dieser seinen Beruf ausübt. Wenn Menschen täglich physische und psychische Gefahren auf sich nehmen, um das Leben anderer Menschen zu retten, dann wird es höchste Zeit, ihnen rechtlich den Rücken zu stärken. Der „Rettungssanitäter Plus“ hat nicht nur seine eigentliche Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert und in den meisten Fällen einige Jahre Berufserfahrung, sondern auch noch einen Aufbaulehrgang mit Prüfung absolviert, bei dem es um die Gabe von ausgewählten Medikamenten und anderen wichtigen Maßnahmen geht.

Daher fordern wir:

  •  Klare gesetzliche Regelungen für den „RS+“ eng verbunden mit den erlernten
     Kompetenzen
  •  Zukünftig schnelle gesetzliche Reaktion auf dynamische Ausbildungslage in
     rettungsdienstlichen Berufen

Studentisches Mentoring als Chance für benachteiligte Jugendliche an Schulen implementieren

Noch immer ist der Wiederholeranteil an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im deutschen Vergleich hoch: Niedersachsen teilt sich mit einer Quote von 2,3 % den 4. Platz mit Thüringen (zum Vergleich: Bayern 3,8 %, Berlin 1,1 %). Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus bildungsschwachen Haushalten zu unterstützen, wäre das Heranziehen studentischer Mentoren, die Lernende bei Schulaufgaben helfen. So geht aus einer neuen Ifo-Studie hervor, dass sich durch studentisches Mentoring insbesondere Zensuren in Mathematik, Sozialkompetenzen und Arbeitsmarktorientierung bei Acht- und Neuntklässlern verbessern.

Beim Mentoring profitieren beide Seiten: Während sich Berufschancen und Unterrichtsleistungen der Lernenden steigern, profitieren Studierende vom Austausch und Kontakt. Als Anreiz können zudem bis zu zwei Freisemester für diejenigen Studierenden angeboten werden, die sich ehrenamtlich bereit erklären, entsprechendes Mentoring durchzuführen.  Zudem soll das Mentoring im Rahmen des Lehramtsstudiums abzuleistende Praktika stundenweise angerechnet werden können. Das Potential von jungen angehenden Akademikern soll damit viel stärker zur Unterstützung neuerer Generationen genutzt und wertgeschätzt werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Implementierung studentischer Mentorings an Schulen für Lernende aus bildungsschwachen Haushalten, um sie hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Es sollen entsprechende Angebote geschaffen werden, die beide Seiten nach Wunsch wahrnehmen können.