Klasse statt Masse – die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als JuLis stehen wir für einen schlanken, wehrhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstelle eines von der Allgemeinheit finanzierten Rentner-Unterhaltungsprogrammes. Wir stehen als liberale Jugendorganisation für die jüngeren Generationen ein, die sich zunehmend von den Angeboten des ÖRR nicht umfasst sehen. Wir sehen den Reformbedarf der in die Jahre gekommenen Strukturen des Rundfunks und machen konstruktiv Vorschläge, um diese zu verbessern. Dennoch werden diese konstruktiven Vorschläge häufig undifferenziert als das „Anlegen der Axt an einem Bollwerk der Demokratie“ aufgefasst. Dieser Annahme widersprechen wir ausdrücklich. Während die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verfassungsrechtlich garantiert wird, steht es dem Gesetzgeber offen, wie er den Rahmen, die Strukturen und den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks novelliert. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefragt, durch Staatsverträge diese Aufgabe zu übernehmen und dadurch für Entlastung zu sorgen. Ein möglicher Reformprozess im ÖRR kann dabei nicht nur finanzielle Entlastung jeder und jedes Einzelnen in durch Inflation und steigende Lebenserhaltungskosten bestimmten Zeiten zur Folge haben, sondern durch größere Transparenz und einen klareren Auftrag auch vertrauensstiftend und demokratiefördernd wirken.

Mit diesem Antrag möchten wir neue Denkanstöße setzen und schlagen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Kostenkontrolle: Der ÖRR Deutschlands ist mit 8,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 der teuerste Rundfunk der Welt. Während die britische BBC rund 3,8 Mrd. EUR und die französischen france tv und radiofrance kumulativ mit ca. 3,7 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlagen, kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als seine britischen und französischen Pendants zusammen. Geboten ist daher eine Überprüfung der Ausgaben des Rundfunks und mehr Kontrolle über sie. Als Lehre aus der Causa Schlesinger ist insbesondere die Stellung der Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten hervorzuheben, die die wirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten kontrollieren sollten. In der Praxis mangelt es den Organen jedoch oft an fachlichem Know-how. Die Verwaltungsräte sollten hierfür zukünftig mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern, Finanzexpertinnen o.ä. besetzt werden, die professionell die Ausgaben beaufsichtigen. Auch sollten die Gehälter der Führungskräfte der Rundfunkanstalten zum einen angeglichen werden, beispielsweise an die Besoldung des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten, zum anderen aber auch gekoppelt werden an wirtschaftlichen (Miss-)Erfolg.
  • Mehrfachstrukturen verhindern: Perspektivisch sollte über eine Fusion der Verwaltungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk nachgedacht werden. Wenngleich die Trennung insbesondere von ARD und ZDF auf Programmebene als Ausdruck eines pluralistischen Rundfunks mit guten Argumenten vertretbar ist, so lässt sich eine Trennung der Verwaltungsstrukturen aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen schwer verstehen. Hier würde eine Zusammenlegung ressourcenschonend wirken. Zur Verschlankung des Apparats könnte daneben auch etwa die Anzahl der Landesrundfunkanstalten gesenkt werden. Das bisherige Modell mit neun verschiedenen Landesrundfunkanstalten könnte hier durch ein System mit vier Anstalten, aufgeteilt in Norden, Süden, Westen und Osten abgelöst werden. Dies reduziert ebenfalls Mehrfachstrukturen und senkt die Zahl benötigter Intendantinnen und Verwaltungsräte.
  • Klarer Auftrag: Der aktuelle Medienstaatsvertrag sieht in § 11 RStV vor, dass die Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. Wir setzen uns dafür ein, den Fokus des ÖRR künftig verstärkt auf Bildung und Information zu legen und die „Beratung“, Kultur und Unterhaltung zurückzufahren. Auch Dokumentationen können unterhaltsam sein und erfüllen zeitgleich den Bildungsauftrag. Im digitalen Zeitalter sollte zudem ein verstärkter Fokus auf On-Demand-Lösungen und Internetpräsenz liegen.
  • Programmdiät: Die aktuelle Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme umfasst 21 Fernsehsender und 83 Radiosender, sowie das Content Netwerk Funk Mediengruppe. Rein an der Vielzahl der Radiosender gemessen lassen sich bereits Argumente für eine Verschlankung des Programms in Zeiten von Digitalradio und überregionalem Empfang finden. Ähnliches gilt für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Mehr als die Hälfte der Sendezeit der öffentlichen Fernsehsender ist auf Unterhaltung ausgerichtet. Vor allem Sport- und Filmlizenzen, wie etwa die der Fußball-WM in Katar für alleine 214 Mio. EUR, nehmen einen Großteil des Budgets ein. Hierdurch entsteht unweigerlich eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Dies soll zukünftig in Hinblick auf den klarer formulierten Auftrag des ÖRR vermieden werden. Spartensender wie ARD One oder ZDFneo sollten in die Privatwirtschaft überführt und nicht ersetzt werden.
  • Alternative Finanzierungsformen: Die pauschale Erhebung der Rundfunkbeiträge i.H.v. aktuell 18,36 EUR erscheint in Zeiten flexibler Abo-Dienste sowohl preislich als auch strukturell aus der Zeit gefallen. In Frankreich entschied sich Emmanuel Macron für einen umstrittenen Weg der Abschaffung der Rundfunkbeiträge zugunsten einer Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Um die Unabhängigkeit des ÖRR von direkter oder indirekter Einflussnahme von Seiten des Staates oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren, lehnen wir ein solches Finanzierungsmodell genauso ab wie die verstärkte Generierung von Einnahmen durch mehr Werbung. Ein anderer Vorschlag könnte hier etwa das „skandinavische“ Modell sein, bei dem sich die Höhe des Beitrags proportional zum Einkommen ergibt. Zusätzlich hierzu wäre auch ein Abo-System sinnvoll, bei dem neben einem günstigen Basismodul erwünschte Zusatzmodule gegen Aufpreis enthalten wären.

Wer reif genug für Sex ist, ist reif genug für Pornos – Pornos ab 14!

Jugendliche schauen Pornos: tagtäglich, unabhängig von Geschlecht und Sexualität, online wie offline. Dennoch wird Pornographie in eine Schmuddelecke gestellt. Aufklärung über Pornographie, die Unterschiede zwischen Porno und Realität und über die reellen Gefahren der Pornosucht findet selten statt. Konservative Politikerinnen und Politiker, die heimlich auch Pornos anschauen, versuchen vergeblich Jugendlichen den Zugang zu Pornographie abzuschneiden. Dabei ist Pornographie natürlicher Teil der menschlichen Sexualität. Das Verbot für Jugendliche ist realitätsfremd, praktisch nicht durchsetzbar und Überbleibsel einer überholten christlichen Sexualmoral, die Sex, außerhalb der Ehe, zur Sünde erklärt. Es ist nur schwer zu begreifen, wie die Idee entstanden ist, dass es für Jugendliche, die selbst schon Sex haben dürfen und haben, pauschal schädlich sein soll, anderen Menschen beim einvernehmlichen Lustspiel zuzuschauen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt, dass Pornographie, welche von der BPJI als Darstellung von Consensual und Safer-Sex deklariert wird, für Jugendliche ab 14 Jahren frei zugänglich wird. Dies soll unabhängig davon gelten, ob pornographisches Material über ein Trägermedium (z.B. DVD oder Blu-ray) oder Telemedien (z.B. Internet oder TV) bereitgestellt wird. Eine gegebenenfalls anfallende Altersverifizierung beim Bezug von Pornographie über das Internet muss die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt waren. Die diesbezüglichen Vorschriften im Strafgesetzbuch, Jugendschutzschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind entsprechend anzupassen. Im Zuge dessen ist auch das einvernehmliche Sexting, also der Austausch pornographischer Darstellungen, ab 14 Jahren straffrei zu stellen, wobei eine dem § 182 Abs. 3 StGB entsprechende Regelung zu schaffen ist.

Parallel zur Freigabe von Pornographie ab 14 Jahren wollen wir die Aufklärung über Pornographie vor allem in den Schulen deutlich verstärken. Pornographie muss fester Bestandteil der Sexualaufklärung sein. So beglückend der Konsum von Pornos auch sein mag, so wichtig es auch, Jugendlichen klarzumachen, dass Pornos in der Regel nicht die Realität abbilden. Zu Aufklärungszwecken befürworten wir daher auch die Förderung feministischer Pornos, die insbesondere auch Consent und Safer Sex darstellen.

Unsere Sportler von Morgen fördern

Die erfolgreichen Zeiten im europäischen Profisport der niedersächsischen Vereine liegen Jahre zurück.

Mit Hannover 96, dem VFL Wolfsburg, Eintracht Braunschweig, dem VfB Oldenburg, den EWE Baskets Oldenburg, dem VFL Osnabrück, dem SV Meppen,  dem TSV Hannover Burgdorf, der HSG Nordhorn-Lingen, dem Buxtehuder SV, den EWE Baskets Oldenburg, der BG Göttingen, den Basketball Löwen Braunschweig, den Grizzlys Wolfsburg, dem Waspo 98 Hannover, den New Yorker Lions, den Hildesheim Invaders bietet Niedersachsen zurzeit in sechs der beliebtesten Sportarten Deutschlands zwar zumindest noch Profisport an, jedoch weist die Tendenz dieser Clubs einen Abwärtstrend auf. Das liegt nicht zuletzt an den fehlenden Möglichkeiten im Nachwuchsbereich, welcher für die Entwicklung neuer Talente essenziell ist. Tatsächlich hat der Erfolg der Lokalvereine einen wesentlichen Einfluss auf die Stimmung innerhalb der Bevölkerung. Kommerz und die Übernahme durch Großkonzerne wird von einem Großteil der Fans kritisch gesehen, da dadurch die Tradition des Sports in den Hintergrund rückt. Hier müssen alternative Wege gefunden werden.

Um die Entwicklung des Sports und der Vereine nachhaltig voranzutreiben fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

1. Das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen stärker zu fördern. Sportvereine sind auf ehrenamtliches Enagegement angewiesen.

  • Eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits-, und Studienzeit, sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit insbesondere Jugendliche besser dazu in der Lage sind, ihr Ehrenamt auszuüben.
  • Ehrenamtlich Tätige sollen für Fahrten im Rahmen ihrer Tätigkeit Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte im ÖPNV haben.

2. Schulen können einen wesentlichen Beitrag zur Interessenserweckung und Entwicklung von Ehr-, und Teamgeist leisten. Um Kinder und Jugendliche frühzeitig an den Sport heranzuführen, fordern wir die Regionen, beziehungsweise Bezirke in Niedersachsen dazu auf…

  • 2.1. Einen Wettbewerb für Schulmannschaften in der jeweiligen Region zu organisieren, der einen Preis für die Gewinnerschule in Aussicht stellt. Hierzu soll sichergestellt werden, dass alle Schulen über das notwendige Equipment und über notwendige Sportanlagen verfügen. Dabei sollen auch Kooperationen mit Vereinen möglich sein. Der Wettbewerb wird ab Klassenstufe 5 bis zur Klassenstufe 8 ausgerichtet. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und findet am Nachmittag statt. Schulen sollen finanziell stärker unterstützt werden, Sportarten wie Fußball, Leichtathletik und Handball etc. anzubieten.
  • 2.2 Damit die Schulmannschaften keine Konkurrenz zu den Vereinen darstellen, sollen gezielte Kooperationen beim Training und bei der Talentförderungen mit den Lokalvereinen organisiert werden. Das langfristige Ziel ist es, dass begabte Schülerinnen und Schüler Mitglieder des örtlichen Vereins werden
  • 2.3 Die Spiele und Wettbewerbe der Schulmannschaften finden grundsätzlich öffentlich statt und sind für jeden Zuschauer kostenlos zugänglich. Hiermit wollen wir Verantwortlichen, Scouts und Vereinsvertretern die Möglichkeit geben, neue Talente zu entdecken.

 3. Finanzielle Förderung der Lokalvereine: Durch die Pandemie stehen viele Sportvereine in der Niedersachsen vor gewaltigen finanziellen Problemen.

  • 3.1 Wir fordern eine Förderoffensive zur Sanierung von Sporthallen, die sowohl von Schulen, als auch von Sportvereinen genutzt werden.
  • 3.2 Zusätzlich sollen Lokalsportvereine im Rahmen eines Aktions-und Messetages an Schulen ihr Angebot präsentieren können, um neue Mitglieder für ihre Vereine zu generieren. Darüber hinaus wollen wir die Durchführung von Vereinstagen etablieren, bei denen sich Vereine einem breiten Publikum in der jeweiligen Region vorstellen können.
  • 3.3 Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter soll nicht mehr länger von den Vereinen getragen werden. Stattdessen sollen diese Kosten vom NFV getragen werden.
  • 3.4 Am Beispiel des Kunstrasenprogramms der Stadt Hannover soll das Land Niedersachsen diese moderne und nachhaltige Technik fördern. Die Auswahl der Vereine, die diese Förderung, erhalten soll sich an folgenden Kriterien orientieren:
    • Umfang des ehrenamtlichen Engagements
    • finanzielle Situation des Vereins
      • Insbesondere finanziell schlecht ausgestellte Vereine sollen von dem Programm profitieren.
    • Auslastung des Platzes
    • Für die Pflege des Kunstrasens sollen bei finanziell schwächeren Vereinen
  • 3.5 Außerdem sollen die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöht werden, um dem Engagement in unseren Vereinen Wertzuschätzung entgegenzubringen und den entstehenden Aufwand angemessen zu entschädigen.

Lasst uns die Fahne der Demokratie hissen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zu den Werten der Deutschland- und Europafahne. Wir sind der Meinung, dass es einige Gebäude in Niedersachsen gibt, die auf Grund ihrer Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft täglich durch die Niedersachsen-, Deutschland und Europafahne beflaggt werden sollten. Dazu zählen: 

  •  die Staatskanzlei sowie die Ministerien in Niedersachsen
  •  der Landtag in Hannover
  •  der Staatsgerichtshof in Bückeburg sowie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
  •  der Hauptsitz des Verfassungsschutzes in Hannover und alle Polizeidirektionen 

Kein Kicken in Katar – WM Boykott 2022

Die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar ist eine sehr kontroverse Sportveranstaltung. Fußballstadien wurden mit moderner Sklavenarbeit errichtet, Homosexualität ist verboten, Menschen – und insbesondere Frauenrechte werden in Katar mit Füßen getreten. Eine Ausrichtung der Fußball WM verstößt nicht nur gegen die eigenen Statuten der FIFA, sondern vor allem gegen unsere liberalen Grundwerte.

Daher fordern die Julis Niedersachsen:

  •  Den Boykott der Fußballweltmeisterschaft 2022 seitens der deutschen
     Nationalmannschaft. Der DFB soll keine Spieler zur WM entsenden.
  •  Einen Boykott der WM durch deutsche Politiker und diplomatische Vertreter.

Die öffentlichen Medien sollen zudem auf eine Übertragung der WM-Spiele in Katar verzichten, da eine Berichterstattung nicht mit dem Auftrag eines schlanken, demokratiefördernden ÖRR einhergehen würde. Zeitgleich zur WM soll stattdessen durch die öffentlich rechtlichen Medien umso intensiver auf die gravierenderen Menschenrechtsverletzungen hingewiesen werden.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, bei der Vergabe zukünftiger, ähnlicher Sportveranstaltungen, ausschließlich menschenrechtsgewährleistende Nationen in die Auswahl zu nehmen.

Unterricht für Migrant:innen

Bildung ist der Schlüssel zu vielerlei Arten individueller Freiheit:

Durch einen durch Bildung erlangten Schulabschluss stehen dem Individuum zahlreiche Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Bildung korreliert positiv mit psychischer sowie physischer Gesundheit, aus der wiederum zahlreiche Freiheiten hervorgehen. Bildung erleichtert die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es das Lesen von Busplänen, das Zählen des an der Supermarktkasse erhaltenen Rückgeldes oder den Abschluss eines Handyvertrages. Durch Bildung werden Individuen zu mündigen Bürgern, die die Verhältnisse im Land hinterfragen und aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Bildung wird vor allem im Schulunterricht vermittelt. Um aber aktiv am Unterricht in einer deutschen Schule teilnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine absolut notwendige Bedingung.

Was aber, wenn diese nicht beherrscht wird?

Seit 2015 kommen immer mehr Migranten nach Deutschland, die die deutsche Sprache oft nicht gut beherrschen. Unter ihnen sind viele junge Menschen, die häufig noch eine Schule besuchen. Allein die Zahl der Asylsuchenden betrug im Jahr 2015 890.000, also fast eine Million.

Eine Nichtbeherrschung der jeweiligen Landessprache führt nicht nur dazu, dass dem Individuum der Zugang zu Bildung verschlossen bleibt, sondern behindert ebenfalls die Integration. Diese ist aber von hoher Wichtigkeit für ein gelungenes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern.

Zudem ist das Schulsystem vieler Herkunftsländer von Migranten dem deutschen nicht äquivalent, sodass möglicherweise große Mängel hinsichtlich des Grundlagenwissens in den einzelnen Schulfächern bestehen. Wenn aber beispielsweise in Mathematik oder Englisch grundlegende Inhalte nicht beherrscht werden, ist es häufig kaum möglich, aktiv am Unterricht teilzunehmen, da dieser auf bestimmten grundlegenden Inhalten basiert.

Da jede:r Migrant:in eine unterschiedliche Schulbiographie, unterschiedliche Lernvoraussetzungen und damit auch einen individuellen Kenntnisstand hat, ist es problematisch, viele MigrantInnen, möglicherweise aus unterschiedlichen Herkunftsländern, gemeinsam in sogenannten “Willkommensklassen” zu beschulen. Daher fordern wir:

Grundlegendes

Im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres sollen einem oder mehreren Migrant:innen jeweils ein:e freiwillige:r Helfer:n zugeteilt werden. In einem Sonderunterricht wird ihnen von der Helferin/ dem Helfer die deutsche Sprache vermittelt sowie – falls nötig – fehlende Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern beigebracht. Teilnahmeberechtigt sind dabei alle Personen, die eine deutsche Schule besuchen, seit bereits maximal sechs Jahren in Deutschland leben und Förderbedarf aufweisen, vor allem hinsichtlich der deutschen Sprache, aber auch hinsichtlich grundlegender Kenntnisse in den verschiedenen Schulfächern.

Das Projekt richtet sich ausdrücklich an alle MigrantInnen (z. B. Flüchtlinge, Arbeitsmigranten) und ist unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Einzel- vs. Gruppenbeschulung

Befinden sich mehrere MigrantInnen auf einem ähnlichen Niveau hinsichtlich der deutschen Sprache und möglichst auch hinsichtlich der Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern und haben ein ähnliches Alter, kann der Sonderunterricht auch in Gruppen von bis zu vier/ fünf MigrantInnen stattfinden. Ansonsten oder im Fall, dass die:der Migrant:in eine sehr intensive Betreuung benötigt, findet ein Einzelunterricht statt.

Anteil Normaler Schulunterricht – Anteil Spezialunterricht

Für die Zeit dieses Spezialunterrichts werden die MigrantInnen vom normalen Schulunterricht freigestellt. An mindestens zehn normalen Schulstunden haben die Migrant:innen daran jedoch teilzunehmen, um eine soziale Integration zu fördern und ein Gefühl von Normalität zu vermitteln. Je besser die:der Migrant:n die deutsche Sprache beherrscht, je mehr Grundkenntnisse in den Schulfächern vorhanden sind und je selbstständiger die:der Migrant:in lernen kann, an desto mehr normalen Schulunterrichtsstunden hat sie/ er teilzunehmen.

Die:Der freiwillige Helfer:in sollte – falls erforderlich – mit der:dem Migrant:in den normalen Schulunterricht besuchen und dort neben dieser/ diesem sitzen, um sie/ ihn gegebenenfalls zu unterstützen (Schulunterrichtsassistenz).

Zeitliche Regelungen der/ des HelferIn

Die:der freiwillige Helfer:in sollte dabei ca. 25 Einheiten wöchentlich in der Schule/ am Lernort arbeiten. Dazu kommt die Zeit, die außerhalb des Sonderunterrichts zur Vor- und eventuell Nachbereitung aufgebracht werden muss (max. fünf Zeitstunden). Eine Einheit entspricht dabei einer Dreiviertelstunde Sonderunterricht (egal, ob einzeln oder in Gruppen mit mehreren Migrant:innen) bzw. einer Zeitstunde der Unterrichtsassistenz. Dies ist darin begründet, dass das Abhalten des Sonderunterrichts aufwendiger und anstrengender ist als eine Schulunterrichtsassistenz. Mehr als 30 Zeitstunden insgesamt sind der:dem Helfer:in jedoch aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht zuzumuten (normale Arbeitszeit im FSJ: ca. 39 Stunden/ Woche). Ansonsten ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht und die benötigte Motivation kaum möglich.

Denkbar sind verschiedene Konstellationen: Wird nur ein:e Migrant:in betreut, entfallen die wöchentlichen ca. 25 Einheiten der:des Helfer:in ausschließlich auf diese:n.

Werden beispielsweise fünf MigrantInnen betreut, die jeweils aufgrund ihres hohen Leistungsniveaus nur jeweils etwa fünf Einheiten mit der:dem Helfer:in benötigen, teilen sich die 25 Einheiten auf diese fünf MigrantInnen auf.

Vorbereitung der/des Helfer:In

Diejenigen, die dieses Projekt im Rahmen des FSJ unterstützen, sollten vor ihrem Einsatz einen Kurs belegen. In dieser Schulung sollen grundlegende Kenntnisse im Bereich DaZ (Deutsch als Fremdsprache) vermittelt werden. Es soll vorab geprüft werden, wie lange eine solche Schulung sein muss und wie diese ausgestaltet wird. Wichtig ist aber auch, neben den FSJlern auch Fachlehrern diese zusätzlichen Kompetenzen zu ermöglichen, dies gilt ebenfalls für Kooperationen mit anderen Lehrkräften von z.B. Fachhochschulen.

Schule

Die Schule ist dafür verantwortlich, diejenigen Migrant:innen, die einen solchen Helfer benötigen, an eine dafür vorgesehene Koordinationsstelle zu melden. Eine solche Koordinationsstelle kann beispielsweise eine Gemeinde sein. (Träger des Freiwilligen sozialen Jahres können unter anderem Gemeinden, Länder oder der Bund sein.) Der Förderbedarf und der individuelle Lernstand sollten durch die jeweilige Schule bzw. deren Lehrkräften ermittelt und dokumentiert werden. Ebenfalls ist ein enger Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrkraft einerseits und dem FSJler empfehlenswert. Gemeinsam können Fortschritte und evtl. auftretende Probleme besprochen und evaluiert werden.

Des Weiteren sollte jedes Dokument (offizielle Schreiben, Bücherlisten, usw.), die von der Schule ausgegeben werden zumindest in englischer Übersetzung verfügbar sein. Genauso sieht es mit der Internetseite der Schulen und der Gemeinde als Schulträger aus.

Koordinationsstelle

Interessierte Helfer:innen melden sich bei der Koordinationsstelle, die diese anschließend den jeweiligen Schulen zugeteilt (alle Schulformen).

Die Koordinationsstelle trägt die Kosten für die im Projekt benötigten Hilfsmittel. Eine schriftliche Genehmigung der Koordinationsstelle ist vorab einzuholen.

Örtlichkeit

Der Unterricht sollte – falls möglich – in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss sich die Koordinationsstelle um eine geeignete Räumlichkeit kümmern, die sich möglichst in örtlicher Nähe der jeweiligen Schule befindet oder von der zu der Schule aus eine gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Helfer:in als auch Migrant:in zeitökonomisch zwischen Schulunterricht und Spezialunterricht hin- und herwechseln können.

Sonstiges

Bevorzugt sind solche HelferInnen und MigrantInnen einander zuzuordnen, die eine gemeinsame Sprache beherrschen, z. B. Englisch oder Arabisch. Vorrang haben dabei diejenigen MigrantInnen, die die größten Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache aufweisen. Dadurch soll Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden.

Empfehlenswert ist der Gebrauch eines deutsch-arabischen Wörterbuches sowie – falls erwünscht – der Gebrauch eines Bilderwörterbuches.

Wer alles glaubt, verliert – Kennzeichnungspflicht für Deepfakes

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) hat ein hohes Wertschöpfungspotenzial und wird unser tägliches Leben nachhaltig verändern. Die rasante Entwicklung stellt unsere Gesellschaft vor neue Herausforderungen, daher liegt es an der Politik einen ganzheitlichen Rahmen für Entwicklungen und Anwendungen von KI zu gestalten. Der Begriff „Deepfake“ steht für verfälschte Video- und Audioinhalte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Durch die kontinuierlich steigende Leistungsfähigkeit und den immer einfach werdenden Gebrauch haben Deepfakes ein hohes Manipulationspotenzial. Die hohe Qualität der KI-Bearbeitung macht es für einen Laien unmöglich, Deepfake- Inhalte zu erkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG fällt das Verbreiten oder Äußern unrichtiger Tatsachenbehauptungen nicht unter den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Sobald also aus einem Deepfake-Inhalt (und dessen Kontext) für einen objektiven Betrachter nicht dessen Falschheit hervorgehen kann, kann dieser Inhalt grundsätzlich nicht mehr von der Meinungsfreiheit geschützt werden.

Da bewusst täuschende Inhalte nicht den verfassungsrechtlichen Aufgaben der freien Meinungsbildung dienen, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen eine generelle Kennzeichnungspflicht von Deepfakes in den Nutzungsbedingungen von Online- Plattformen. Davon ausgenommen werden KI-Bearbeitungen, die zu reinen Qualitätsverbesserung des originalen Inhaltes genutzt werden. Mit einer verpflichtenden Kennzeichnung würden Online-Plattformen einen wichtigen Beitrag zur Medienlandschaft im Social Web leisten. Da davon auszugehen ist, dass trotz Kennzeichnungspflicht noch viele ungekennzeichnete Deepfake-Inhalte mit Manipulationspotenzial im Internet abrufbar sein werden, ist die bewusste Auseinandersetzung mit audiovisuellen Inhalten ein wichtiger Baustein unserer demokratischen Grundordnung.

Internet-Ombudsstelle: Erste Hilfe im Netz

Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Digitalisierung stehen wir vor zahlreichen Veränderungen auf nahezu allen gesellschaftlichen Ebenen. Wie genau sich die digitale Transformation entwickeln wird, kann niemand vorhersagen, aber es lassen sich eindeutige Tendenzen in vielen Bereichen feststellen. In diesen Bereichen braucht es neue, rasche und unbürokratische Lösungen, die es dem Individuum ermöglichen, seine Rechte durchzusetzen. Hierfür fordern wir eine unabhängige Internet-Ombudsstelle, die aus einer auf freiwilliger Basis aufgebauten Kooperationen mit Unternehmen gründet und von Bundesmitteln gefördert wird. Diese auf außergerichtliche ausgelegte Streitschlichtungsstelle soll als Online-Angebot allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden und neben der kostenlosen Beschwerdeannahme auch Informationen zur aktuellen Rechtslage beinhalten. Kommt es bei einem Streitfall zu keiner Lösung, unterstützt die Ombudsstelle bei der Vermittlung von rechtlichem Beistand.

Recht am eigenen Bild

Wer eigene Bilder ungewollt im Internet findet, hat einen rechtlichen Anspruch, diese entfernen zu lassen. Generell haben Betreiber von Internet-Plattformen ein hohes Interesse daran, gegen Rechtsverstöße vorzugehen. In der Regel gibt es einen entsprechenden Melde-Button für Betroffene. Jedoch kann es durch die hohe Anzahl von Meldungen dazu kommen, dass Betreiber sehr spät oder erst gar nicht handeln. Wenn die Bilder jedoch einmal online sind, können sie sich rasend schnell verbreiten. Ein Beispiel hierfür sind Rachepornos, bei denen Nacktbilder oder Videos mit sexuellem Inhalt ohne Zustimmung ins Internet gestellt werden. Diese Art der öffentlichen Bloßstellung kann schwerwiegende Folgen für die psychische Gesundheit der Betroffenen haben, da nicht selten auch der Name mit veröffentlicht wird. Um diesen Löschungsprozess effektiver zu gestalten, soll es am Vorbild des “Trusted Flagger- Programmes” von YouTube eine priorisierte Bearbeitung von Meldungen der Internet- Ombudsstelle geben. Betroffene können sich direkt an die Internet-Ombudsstelle wenden und die Verletzung durch sie melden lassen, damit die Bilder möglichst schnell entfernt werden. Diese angestrebte freiwillige Kooperation mit Onlineplattformen soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtswidrige Inhalte von ihrer Plattform zu entfernen.

Hatespeech

Hass und Hetze findet heutzutage zunehmend digital statt. Wenn Betroffene über längere Zeit im Internet von einer Person belästigt werden, spricht man von Cybermobbing. Aktuelle Studien zeigen, dass ungefähr zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Cybermobbing betroffen sind. Die COVID-19-Pandemie verschärfte diese Situation, da viele soziale Interaktionen ausschließlich über das Internet stattfinden. Viele Opfer von Cybermobbing scheuen sich davor, sich an Ermittlungsbehörden oder vorhandene Hilfsangebote zu wenden. Daher soll es möglich sein, der Internet-Ombudstelle öffentlich zugängliche Inhalte zu melden.

Die Internet-Ombudsstelle kann anschließend eine Abmahnungs-Empfehlung an den Betreiber weiterleiten. Dieser entscheidet dann, ob er den Täter oder die Täterin auf Basis einer für den Täter oder die Täterin anonymen Beschwerde abmahnen möchte oder nicht. Sollte der Fall im strafrechtlichen Bereich stattfinden, kann die Internet- Ombudsstelle nach Einwilligung der oder des Betroffenen den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Hierfür ist sie mit rechtlich ausgebildetem Personal auszustatten und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Datenschutz

Reagiert ein Unternehmen nicht auf eine Anfrage zur Datenauskunft, kann man sich bereits heute an die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenschutz wenden. Die Zuständigkeit ist abhängig vom Sitz des Unternehmens und hat dazu geführt, dass jedes Bundesland sein eigenes Online-Portal für Anfragen betreibt. Um diesen Prozess zu vereinfachen, sollen Anfragen künftig über die Internet-Ombudsstelle gestellt und an die entsprechende Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden können.

Sex sells

Sexuelle Aufklärung findet in jüngeren Generationen vermehrt durch eigene, nicht-kommunikative Aneignung von Inhalten aus dem Internet statt. Die Auseinandersetzung mit sexuellen Inhalten ist dabei nicht immer freiwillig, sondern wird durch Werbung oder Videos in Gruppenchats extern vorgegeben. Zielführend im Umgang mit diesen leicht zugänglichen sexuellen Inhalten ist eine hohe Medienkompetenz und ein früher, jeweils altersgerechter aufgeklärter Umgang mit Sexualität. Netzsperren oder staatliche Pornofilter lehnen wir als ineffizientes Instrument ab.

Vorschulzeit

Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern soll um sexualpädagogische Inhalte ergänzt werden. Hierbei kann es vor allem darum gehen, wie auf die natürlichen Entdeckungsphasen der Kinder altersgerecht eingegangen werden kann oder für Missbrauchsanzeichen zu sensibilisieren.

Schulen

Der Sexualkundeunterricht beschränkt sich derzeit auf die Aufklärung über Fortpflanzung, Verhütung und teilweise noch Geschlechtskrankheiten. Dieses beschränkte Verständnis von Sexualität wird dem Bild, was Jugendliche medial von Sexualität vermittelt bekommen, nicht gerecht. Inhaltlich soll der Unterricht insofern um die Auseinandersetzung mit verschiedenen sexuellen Identitäten und Orientierungen, consensual education, Aufklärung über die Pornografiebranche und Medienkompetenzen ergänzt werden. Anlässlich der Petition „Schluss mit dem Jungfernhäutchen Mythos“ soll die BZgA ihre Materialien anhand zeitgemäßer wissenschaftlicher Standards formulieren und gestalten.

Durch den Anstieg der Verbreitung von Abbildungen sexuellen Missbrauchs an Kindern durch Jugendliche im Netz sollen Kooperationen mit der Polizei am Vorbild der Schweiz angestrebt werden, bei denen im Rahmen einer Schulstunde die Gefahren der Weiterleitung von Bildern und Videos im Internet und die damit einhergehende Strafbarkeit thematisiert werden.

Wissenschaft

Jugendliche können ungehindert auf pornografische Inhalte im Internet zugreifen. Im Alter von 13 Jahren haben 50% der Jungen und 15% der Mädchen einen Pornofilm gesehen, in einem Alter von 16 sind es 89% und 63%. Die Sexualforschung hat festgestellt, dass eigene sexuelle Grenzen dabei durchaus wahrgenommen werden und die Realität von der Fiktion unterschieden werden kann. Dennoch werden die aktuellen Entwicklungen weitestgehend als problematisch wahrgenommen, zumal lediglich Korrelationen statt Kausalitäten festgestellt und Statistiken durch die Illegalität der Zurverfügungstellung von Pornografie auch nur über Selbstbefragungen aufgestellt werden können. Da angenommen wird, dass ein zu hoher Pornografiekonsum wesentlichen Einfluss für den Verzicht auf zwischenmenschliche Beziehungen oder auch Suchtverhalten haben kann, sind Forschungsvorhaben mit diesen Inhalten zu fördern. Indessen muss auch eine derzeit nicht stattfindende Forschung zu positiven Effekten, wie beispielsweise einer höheren sexuellen Aufklärung und Toleranz, stattfinden.

Pornografie

Die Mainstream-Pornografie verbreitet sexuelle Inhalte, die den Inhalten der gesellschaftlichen sexuellen Aufklärung zuwiderlaufen. Safer Sex, Kommunikation und Konsens, die Darstellung von unterschiedlichen Körperbildern finden nicht statt. Das kann gerade in einer sexuellen Entdeckungsphase für große Unsicherheiten sorgen und unrealistische Vergleichsfaktoren schaffen. Gleichzeitig gibt es in der Pornografiebranche Initiativen zur Produktion von ethischer Pornografie, die diese wesentlichen Elemente der sexuellen Aufklärung in die Darstellung einbindet. Für diese Produktionen soll ein einmaliges Filmförderprogramm beim Deutschen Filminstitut oder der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgelegt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Produktionen zusätzlich zu den genannten Werten eine sexualpädagogische Zielsetzung verfolgen und auch in sexualpädagogischer Betreuung hergestellt werden. Diese pornografischen Inhalte sollen ab 14 Jahren straffrei zugänglich gemacht werden dürfen. Selbiges gilt für ähnliche, privat finanzierte Projekte sofern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, ergänzt um eine sexualpädagogische Expertise, diese Inhalte ab 14 Jahren freigegeben hat. Die Entscheidung ist begründungspflichtig und öffentlich einsehbar. In der Bundesprüfstelle soll keine religiöse Interessenvertretung mehr sitzen. Diese strafrechtliche Liberalisierung soll auch in die Forschung über jugendliche Sexualität und pornografische Medien einfließen.