Kunst am Bau ist Steuergeld-Klau

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Abschaffung der Passagen zu „Kunst am Bau“ innerhalb der Richtlinie zur Durchführung der Bauaufgaben des Bundes, welches bei öffentlichen Bauprojekten vorschreibt, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst zu investieren. Auch Vorschriften auf Landes- und Kommunalebene zur pauschalen Investition in Kunst lehnen wir ab. Die grundsätzliche Ausgestaltung von Kunst bei Bauprojekten soll vielmehr für jeden Einzelfall kritisch auf der jeweiligen Zuständigkeitsebene geprüft werden.

Die vierte Gewalt stärken – Auskunftsrecht für Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes

Die Auskunftsrechte von Journalistinnen und Journalisten leiten sich derzeit aus den Grundrechten und Informationsfreiheitsgesetzen ab. Sie sind aktuell in den jeweiligen Landespressegesetzen geregelt, jedoch finden sich keine expliziten Regelungen auf Bundesebene. Wegen dieser Unbestimmtheit sind Journalistinnen und Journalisten mitunter auf die Kooperativität der anfragten Behörden und Einrichtungen des Bundes angewiesen. Es können sich also Situationen ergeben, in denen das Auskunftsrecht nur unzureichend realisiert wird. Eine präzise Regelung des journalistischen Auskunftsanspruches in einem Bundespressegesetz ist daher notwendig, um die Presserechte zu stärken und die Informationsfreiheit zu gewährleisten.

Wir als Junge Liberale Niedersachsen fordern darum die Einführung eines Bundespressegesetzes, um das Auskunftsrecht von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und weiteren Einrichtungen des Bundes zu stärken und zu präzisieren. In dem Bundespressegesetz soll ein Zeitrahmen bestimmt werden, in dem Behörden und Einrichtungen des Bundes auf die Anfragen von Journalistinnen und Journalisten antworten müssen. Die Dauer sollte angemessen lang sein, um die jeweilige Anfrage seriös beantworten zu können, aber kurz genug sein, damit die Anfrage nicht zeitlich verzögert werden kann. Alle Anfragen und Antworten zwischen Journalistinnen bzw. Journalisten sowie Bundesbehörden und -einrichtungen müssen auf einer zentralen Online-Plattform veröffentlicht werden. Wenn eine Anfrage abgelehnt wird, soll die Begründung für die Ablehnung ebenfalls öffentlich einsehbar sein. Dies stellt sicher, dass Bundesbehörden rechenschaftspflichtig sind und keine Anfragen ohne triftigen Grund abgelehnt werden können. Ein pauschaler Verweis auf Gründe wie Staatsgeheimnisse soll dabei nicht möglich sein.

Wir sind der Überzeugung, dass eine starke und unabhängige Presse als „vierte Gewalt“ eine wesentliche Tragsäule jeder Demokratie ist. Diese zu stärken, ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und unabhängig ausüben können und dass die öffentliche Meinungsbildung auf einer soliden Informationsgrundlage beruht.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Klasse statt Masse – die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als JuLis stehen wir für einen schlanken, wehrhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstelle eines von der Allgemeinheit finanzierten Rentner-Unterhaltungsprogrammes. Wir stehen als liberale Jugendorganisation für die jüngeren Generationen ein, die sich zunehmend von den Angeboten des ÖRR nicht umfasst sehen. Wir sehen den Reformbedarf der in die Jahre gekommenen Strukturen des Rundfunks und machen konstruktiv Vorschläge, um diese zu verbessern. Dennoch werden diese konstruktiven Vorschläge häufig undifferenziert als das „Anlegen der Axt an einem Bollwerk der Demokratie“ aufgefasst. Dieser Annahme widersprechen wir ausdrücklich. Während die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verfassungsrechtlich garantiert wird, steht es dem Gesetzgeber offen, wie er den Rahmen, die Strukturen und den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks novelliert. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefragt, durch Staatsverträge diese Aufgabe zu übernehmen und dadurch für Entlastung zu sorgen. Ein möglicher Reformprozess im ÖRR kann dabei nicht nur finanzielle Entlastung jeder und jedes Einzelnen in durch Inflation und steigende Lebenserhaltungskosten bestimmten Zeiten zur Folge haben, sondern durch größere Transparenz und einen klareren Auftrag auch vertrauensstiftend und demokratiefördernd wirken.

Mit diesem Antrag möchten wir neue Denkanstöße setzen und schlagen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Kostenkontrolle: Der ÖRR Deutschlands ist mit 8,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 der teuerste Rundfunk der Welt. Während die britische BBC rund 3,8 Mrd. EUR und die französischen france tv und radiofrance kumulativ mit ca. 3,7 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlagen, kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als seine britischen und französischen Pendants zusammen. Geboten ist daher eine Überprüfung der Ausgaben des Rundfunks und mehr Kontrolle über sie. Als Lehre aus der Causa Schlesinger ist insbesondere die Stellung der Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten hervorzuheben, die die wirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten kontrollieren sollten. In der Praxis mangelt es den Organen jedoch oft an fachlichem Know-how. Die Verwaltungsräte sollten hierfür zukünftig mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern, Finanzexpertinnen o.ä. besetzt werden, die professionell die Ausgaben beaufsichtigen. Auch sollten die Gehälter der Führungskräfte der Rundfunkanstalten zum einen angeglichen werden, beispielsweise an die Besoldung des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten, zum anderen aber auch gekoppelt werden an wirtschaftlichen (Miss-)Erfolg.
  • Mehrfachstrukturen verhindern: Perspektivisch sollte über eine Fusion der Verwaltungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk nachgedacht werden. Wenngleich die Trennung insbesondere von ARD und ZDF auf Programmebene als Ausdruck eines pluralistischen Rundfunks mit guten Argumenten vertretbar ist, so lässt sich eine Trennung der Verwaltungsstrukturen aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen schwer verstehen. Hier würde eine Zusammenlegung ressourcenschonend wirken. Zur Verschlankung des Apparats könnte daneben auch etwa die Anzahl der Landesrundfunkanstalten gesenkt werden. Das bisherige Modell mit neun verschiedenen Landesrundfunkanstalten könnte hier durch ein System mit vier Anstalten, aufgeteilt in Norden, Süden, Westen und Osten abgelöst werden. Dies reduziert ebenfalls Mehrfachstrukturen und senkt die Zahl benötigter Intendantinnen und Verwaltungsräte.
  • Klarer Auftrag: Der aktuelle Medienstaatsvertrag sieht in § 11 RStV vor, dass die Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. Wir setzen uns dafür ein, den Fokus des ÖRR künftig verstärkt auf Bildung und Information zu legen und die „Beratung“, Kultur und Unterhaltung zurückzufahren. Auch Dokumentationen können unterhaltsam sein und erfüllen zeitgleich den Bildungsauftrag. Im digitalen Zeitalter sollte zudem ein verstärkter Fokus auf On-Demand-Lösungen und Internetpräsenz liegen.
  • Programmdiät: Die aktuelle Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme umfasst 21 Fernsehsender und 83 Radiosender, sowie das Content Netwerk Funk Mediengruppe. Rein an der Vielzahl der Radiosender gemessen lassen sich bereits Argumente für eine Verschlankung des Programms in Zeiten von Digitalradio und überregionalem Empfang finden. Ähnliches gilt für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Mehr als die Hälfte der Sendezeit der öffentlichen Fernsehsender ist auf Unterhaltung ausgerichtet. Vor allem Sport- und Filmlizenzen, wie etwa die der Fußball-WM in Katar für alleine 214 Mio. EUR, nehmen einen Großteil des Budgets ein. Hierdurch entsteht unweigerlich eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Dies soll zukünftig in Hinblick auf den klarer formulierten Auftrag des ÖRR vermieden werden. Spartensender wie ARD One oder ZDFneo sollten in die Privatwirtschaft überführt und nicht ersetzt werden.
  • Alternative Finanzierungsformen: Die pauschale Erhebung der Rundfunkbeiträge i.H.v. aktuell 18,36 EUR erscheint in Zeiten flexibler Abo-Dienste sowohl preislich als auch strukturell aus der Zeit gefallen. In Frankreich entschied sich Emmanuel Macron für einen umstrittenen Weg der Abschaffung der Rundfunkbeiträge zugunsten einer Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Um die Unabhängigkeit des ÖRR von direkter oder indirekter Einflussnahme von Seiten des Staates oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren, lehnen wir ein solches Finanzierungsmodell genauso ab wie die verstärkte Generierung von Einnahmen durch mehr Werbung. Ein anderer Vorschlag könnte hier etwa das „skandinavische“ Modell sein, bei dem sich die Höhe des Beitrags proportional zum Einkommen ergibt. Zusätzlich hierzu wäre auch ein Abo-System sinnvoll, bei dem neben einem günstigen Basismodul erwünschte Zusatzmodule gegen Aufpreis enthalten wären.

Wer reif genug für Sex ist, ist reif genug für Pornos – Pornos ab 14!

Jugendliche schauen Pornos: tagtäglich, unabhängig von Geschlecht und Sexualität, online wie offline. Dennoch wird Pornographie in eine Schmuddelecke gestellt. Aufklärung über Pornographie, die Unterschiede zwischen Porno und Realität und über die reellen Gefahren der Pornosucht findet selten statt. Konservative Politikerinnen und Politiker, die heimlich auch Pornos anschauen, versuchen vergeblich Jugendlichen den Zugang zu Pornographie abzuschneiden. Dabei ist Pornographie natürlicher Teil der menschlichen Sexualität. Das Verbot für Jugendliche ist realitätsfremd, praktisch nicht durchsetzbar und Überbleibsel einer überholten christlichen Sexualmoral, die Sex, außerhalb der Ehe, zur Sünde erklärt. Es ist nur schwer zu begreifen, wie die Idee entstanden ist, dass es für Jugendliche, die selbst schon Sex haben dürfen und haben, pauschal schädlich sein soll, anderen Menschen beim einvernehmlichen Lustspiel zuzuschauen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt, dass Pornographie, welche von der BPJI als Darstellung von Consensual und Safer-Sex deklariert wird, für Jugendliche ab 14 Jahren frei zugänglich wird. Dies soll unabhängig davon gelten, ob pornographisches Material über ein Trägermedium (z.B. DVD oder Blu-ray) oder Telemedien (z.B. Internet oder TV) bereitgestellt wird. Eine gegebenenfalls anfallende Altersverifizierung beim Bezug von Pornographie über das Internet muss die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt waren. Die diesbezüglichen Vorschriften im Strafgesetzbuch, Jugendschutzschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind entsprechend anzupassen. Im Zuge dessen ist auch das einvernehmliche Sexting, also der Austausch pornographischer Darstellungen, ab 14 Jahren straffrei zu stellen, wobei eine dem § 182 Abs. 3 StGB entsprechende Regelung zu schaffen ist.

Parallel zur Freigabe von Pornographie ab 14 Jahren wollen wir die Aufklärung über Pornographie vor allem in den Schulen deutlich verstärken. Pornographie muss fester Bestandteil der Sexualaufklärung sein. So beglückend der Konsum von Pornos auch sein mag, so wichtig es auch, Jugendlichen klarzumachen, dass Pornos in der Regel nicht die Realität abbilden. Zu Aufklärungszwecken befürworten wir daher auch die Förderung feministischer Pornos, die insbesondere auch Consent und Safer Sex darstellen.

Unsere Sportler von Morgen fördern

Die erfolgreichen Zeiten im europäischen Profisport der niedersächsischen Vereine liegen Jahre zurück.

Mit Hannover 96, dem VFL Wolfsburg, Eintracht Braunschweig, dem VfB Oldenburg, den EWE Baskets Oldenburg, dem VFL Osnabrück, dem SV Meppen,  dem TSV Hannover Burgdorf, der HSG Nordhorn-Lingen, dem Buxtehuder SV, den EWE Baskets Oldenburg, der BG Göttingen, den Basketball Löwen Braunschweig, den Grizzlys Wolfsburg, dem Waspo 98 Hannover, den New Yorker Lions, den Hildesheim Invaders bietet Niedersachsen zurzeit in sechs der beliebtesten Sportarten Deutschlands zwar zumindest noch Profisport an, jedoch weist die Tendenz dieser Clubs einen Abwärtstrend auf. Das liegt nicht zuletzt an den fehlenden Möglichkeiten im Nachwuchsbereich, welcher für die Entwicklung neuer Talente essenziell ist. Tatsächlich hat der Erfolg der Lokalvereine einen wesentlichen Einfluss auf die Stimmung innerhalb der Bevölkerung. Kommerz und die Übernahme durch Großkonzerne wird von einem Großteil der Fans kritisch gesehen, da dadurch die Tradition des Sports in den Hintergrund rückt. Hier müssen alternative Wege gefunden werden.

Um die Entwicklung des Sports und der Vereine nachhaltig voranzutreiben fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

1. Das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen stärker zu fördern. Sportvereine sind auf ehrenamtliches Enagegement angewiesen.

  • Eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits-, und Studienzeit, sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit insbesondere Jugendliche besser dazu in der Lage sind, ihr Ehrenamt auszuüben.
  • Ehrenamtlich Tätige sollen für Fahrten im Rahmen ihrer Tätigkeit Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte im ÖPNV haben.

2. Schulen können einen wesentlichen Beitrag zur Interessenserweckung und Entwicklung von Ehr-, und Teamgeist leisten. Um Kinder und Jugendliche frühzeitig an den Sport heranzuführen, fordern wir die Regionen, beziehungsweise Bezirke in Niedersachsen dazu auf…

  • 2.1. Einen Wettbewerb für Schulmannschaften in der jeweiligen Region zu organisieren, der einen Preis für die Gewinnerschule in Aussicht stellt. Hierzu soll sichergestellt werden, dass alle Schulen über das notwendige Equipment und über notwendige Sportanlagen verfügen. Dabei sollen auch Kooperationen mit Vereinen möglich sein. Der Wettbewerb wird ab Klassenstufe 5 bis zur Klassenstufe 8 ausgerichtet. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig und findet am Nachmittag statt. Schulen sollen finanziell stärker unterstützt werden, Sportarten wie Fußball, Leichtathletik und Handball etc. anzubieten.
  • 2.2 Damit die Schulmannschaften keine Konkurrenz zu den Vereinen darstellen, sollen gezielte Kooperationen beim Training und bei der Talentförderungen mit den Lokalvereinen organisiert werden. Das langfristige Ziel ist es, dass begabte Schülerinnen und Schüler Mitglieder des örtlichen Vereins werden
  • 2.3 Die Spiele und Wettbewerbe der Schulmannschaften finden grundsätzlich öffentlich statt und sind für jeden Zuschauer kostenlos zugänglich. Hiermit wollen wir Verantwortlichen, Scouts und Vereinsvertretern die Möglichkeit geben, neue Talente zu entdecken.

 3. Finanzielle Förderung der Lokalvereine: Durch die Pandemie stehen viele Sportvereine in der Niedersachsen vor gewaltigen finanziellen Problemen.

  • 3.1 Wir fordern eine Förderoffensive zur Sanierung von Sporthallen, die sowohl von Schulen, als auch von Sportvereinen genutzt werden.
  • 3.2 Zusätzlich sollen Lokalsportvereine im Rahmen eines Aktions-und Messetages an Schulen ihr Angebot präsentieren können, um neue Mitglieder für ihre Vereine zu generieren. Darüber hinaus wollen wir die Durchführung von Vereinstagen etablieren, bei denen sich Vereine einem breiten Publikum in der jeweiligen Region vorstellen können.
  • 3.3 Die Aufwandsentschädigung für Schiedsrichter soll nicht mehr länger von den Vereinen getragen werden. Stattdessen sollen diese Kosten vom NFV getragen werden.
  • 3.4 Am Beispiel des Kunstrasenprogramms der Stadt Hannover soll das Land Niedersachsen diese moderne und nachhaltige Technik fördern. Die Auswahl der Vereine, die diese Förderung, erhalten soll sich an folgenden Kriterien orientieren:
    • Umfang des ehrenamtlichen Engagements
    • finanzielle Situation des Vereins
      • Insbesondere finanziell schlecht ausgestellte Vereine sollen von dem Programm profitieren.
    • Auslastung des Platzes
    • Für die Pflege des Kunstrasens sollen bei finanziell schwächeren Vereinen
  • 3.5 Außerdem sollen die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale erhöht werden, um dem Engagement in unseren Vereinen Wertzuschätzung entgegenzubringen und den entstehenden Aufwand angemessen zu entschädigen.

Lasst uns die Fahne der Demokratie hissen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen bekennen sich zu den Werten der Deutschland- und Europafahne. Wir sind der Meinung, dass es einige Gebäude in Niedersachsen gibt, die auf Grund ihrer Bedeutung für Demokratie und Gesellschaft täglich durch die Niedersachsen-, Deutschland und Europafahne beflaggt werden sollten. Dazu zählen: 

  •  die Staatskanzlei sowie die Ministerien in Niedersachsen
  •  der Landtag in Hannover
  •  der Staatsgerichtshof in Bückeburg sowie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg
  •  der Hauptsitz des Verfassungsschutzes in Hannover und alle Polizeidirektionen 

Kein Kicken in Katar – WM Boykott 2022

Die Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar ist eine sehr kontroverse Sportveranstaltung. Fußballstadien wurden mit moderner Sklavenarbeit errichtet, Homosexualität ist verboten, Menschen – und insbesondere Frauenrechte werden in Katar mit Füßen getreten. Eine Ausrichtung der Fußball WM verstößt nicht nur gegen die eigenen Statuten der FIFA, sondern vor allem gegen unsere liberalen Grundwerte.

Daher fordern die Julis Niedersachsen:

  •  Den Boykott der Fußballweltmeisterschaft 2022 seitens der deutschen
     Nationalmannschaft. Der DFB soll keine Spieler zur WM entsenden.
  •  Einen Boykott der WM durch deutsche Politiker und diplomatische Vertreter.

Die öffentlichen Medien sollen zudem auf eine Übertragung der WM-Spiele in Katar verzichten, da eine Berichterstattung nicht mit dem Auftrag eines schlanken, demokratiefördernden ÖRR einhergehen würde. Zeitgleich zur WM soll stattdessen durch die öffentlich rechtlichen Medien umso intensiver auf die gravierenderen Menschenrechtsverletzungen hingewiesen werden.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, bei der Vergabe zukünftiger, ähnlicher Sportveranstaltungen, ausschließlich menschenrechtsgewährleistende Nationen in die Auswahl zu nehmen.

Unterricht für Migrant:innen

Bildung ist der Schlüssel zu vielerlei Arten individueller Freiheit:

Durch einen durch Bildung erlangten Schulabschluss stehen dem Individuum zahlreiche Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Bildung korreliert positiv mit psychischer sowie physischer Gesundheit, aus der wiederum zahlreiche Freiheiten hervorgehen. Bildung erleichtert die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es das Lesen von Busplänen, das Zählen des an der Supermarktkasse erhaltenen Rückgeldes oder den Abschluss eines Handyvertrages. Durch Bildung werden Individuen zu mündigen Bürgern, die die Verhältnisse im Land hinterfragen und aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Bildung wird vor allem im Schulunterricht vermittelt. Um aber aktiv am Unterricht in einer deutschen Schule teilnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine absolut notwendige Bedingung.

Was aber, wenn diese nicht beherrscht wird?

Seit 2015 kommen immer mehr Migranten nach Deutschland, die die deutsche Sprache oft nicht gut beherrschen. Unter ihnen sind viele junge Menschen, die häufig noch eine Schule besuchen. Allein die Zahl der Asylsuchenden betrug im Jahr 2015 890.000, also fast eine Million.

Eine Nichtbeherrschung der jeweiligen Landessprache führt nicht nur dazu, dass dem Individuum der Zugang zu Bildung verschlossen bleibt, sondern behindert ebenfalls die Integration. Diese ist aber von hoher Wichtigkeit für ein gelungenes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern.

Zudem ist das Schulsystem vieler Herkunftsländer von Migranten dem deutschen nicht äquivalent, sodass möglicherweise große Mängel hinsichtlich des Grundlagenwissens in den einzelnen Schulfächern bestehen. Wenn aber beispielsweise in Mathematik oder Englisch grundlegende Inhalte nicht beherrscht werden, ist es häufig kaum möglich, aktiv am Unterricht teilzunehmen, da dieser auf bestimmten grundlegenden Inhalten basiert.

Da jede:r Migrant:in eine unterschiedliche Schulbiographie, unterschiedliche Lernvoraussetzungen und damit auch einen individuellen Kenntnisstand hat, ist es problematisch, viele MigrantInnen, möglicherweise aus unterschiedlichen Herkunftsländern, gemeinsam in sogenannten “Willkommensklassen” zu beschulen. Daher fordern wir:

Grundlegendes

Im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres sollen einem oder mehreren Migrant:innen jeweils ein:e freiwillige:r Helfer:n zugeteilt werden. In einem Sonderunterricht wird ihnen von der Helferin/ dem Helfer die deutsche Sprache vermittelt sowie – falls nötig – fehlende Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern beigebracht. Teilnahmeberechtigt sind dabei alle Personen, die eine deutsche Schule besuchen, seit bereits maximal sechs Jahren in Deutschland leben und Förderbedarf aufweisen, vor allem hinsichtlich der deutschen Sprache, aber auch hinsichtlich grundlegender Kenntnisse in den verschiedenen Schulfächern.

Das Projekt richtet sich ausdrücklich an alle MigrantInnen (z. B. Flüchtlinge, Arbeitsmigranten) und ist unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Einzel- vs. Gruppenbeschulung

Befinden sich mehrere MigrantInnen auf einem ähnlichen Niveau hinsichtlich der deutschen Sprache und möglichst auch hinsichtlich der Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern und haben ein ähnliches Alter, kann der Sonderunterricht auch in Gruppen von bis zu vier/ fünf MigrantInnen stattfinden. Ansonsten oder im Fall, dass die:der Migrant:in eine sehr intensive Betreuung benötigt, findet ein Einzelunterricht statt.

Anteil Normaler Schulunterricht – Anteil Spezialunterricht

Für die Zeit dieses Spezialunterrichts werden die MigrantInnen vom normalen Schulunterricht freigestellt. An mindestens zehn normalen Schulstunden haben die Migrant:innen daran jedoch teilzunehmen, um eine soziale Integration zu fördern und ein Gefühl von Normalität zu vermitteln. Je besser die:der Migrant:n die deutsche Sprache beherrscht, je mehr Grundkenntnisse in den Schulfächern vorhanden sind und je selbstständiger die:der Migrant:in lernen kann, an desto mehr normalen Schulunterrichtsstunden hat sie/ er teilzunehmen.

Die:Der freiwillige Helfer:in sollte – falls erforderlich – mit der:dem Migrant:in den normalen Schulunterricht besuchen und dort neben dieser/ diesem sitzen, um sie/ ihn gegebenenfalls zu unterstützen (Schulunterrichtsassistenz).

Zeitliche Regelungen der/ des HelferIn

Die:der freiwillige Helfer:in sollte dabei ca. 25 Einheiten wöchentlich in der Schule/ am Lernort arbeiten. Dazu kommt die Zeit, die außerhalb des Sonderunterrichts zur Vor- und eventuell Nachbereitung aufgebracht werden muss (max. fünf Zeitstunden). Eine Einheit entspricht dabei einer Dreiviertelstunde Sonderunterricht (egal, ob einzeln oder in Gruppen mit mehreren Migrant:innen) bzw. einer Zeitstunde der Unterrichtsassistenz. Dies ist darin begründet, dass das Abhalten des Sonderunterrichts aufwendiger und anstrengender ist als eine Schulunterrichtsassistenz. Mehr als 30 Zeitstunden insgesamt sind der:dem Helfer:in jedoch aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht zuzumuten (normale Arbeitszeit im FSJ: ca. 39 Stunden/ Woche). Ansonsten ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht und die benötigte Motivation kaum möglich.

Denkbar sind verschiedene Konstellationen: Wird nur ein:e Migrant:in betreut, entfallen die wöchentlichen ca. 25 Einheiten der:des Helfer:in ausschließlich auf diese:n.

Werden beispielsweise fünf MigrantInnen betreut, die jeweils aufgrund ihres hohen Leistungsniveaus nur jeweils etwa fünf Einheiten mit der:dem Helfer:in benötigen, teilen sich die 25 Einheiten auf diese fünf MigrantInnen auf.

Vorbereitung der/des Helfer:In

Diejenigen, die dieses Projekt im Rahmen des FSJ unterstützen, sollten vor ihrem Einsatz einen Kurs belegen. In dieser Schulung sollen grundlegende Kenntnisse im Bereich DaZ (Deutsch als Fremdsprache) vermittelt werden. Es soll vorab geprüft werden, wie lange eine solche Schulung sein muss und wie diese ausgestaltet wird. Wichtig ist aber auch, neben den FSJlern auch Fachlehrern diese zusätzlichen Kompetenzen zu ermöglichen, dies gilt ebenfalls für Kooperationen mit anderen Lehrkräften von z.B. Fachhochschulen.

Schule

Die Schule ist dafür verantwortlich, diejenigen Migrant:innen, die einen solchen Helfer benötigen, an eine dafür vorgesehene Koordinationsstelle zu melden. Eine solche Koordinationsstelle kann beispielsweise eine Gemeinde sein. (Träger des Freiwilligen sozialen Jahres können unter anderem Gemeinden, Länder oder der Bund sein.) Der Förderbedarf und der individuelle Lernstand sollten durch die jeweilige Schule bzw. deren Lehrkräften ermittelt und dokumentiert werden. Ebenfalls ist ein enger Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrkraft einerseits und dem FSJler empfehlenswert. Gemeinsam können Fortschritte und evtl. auftretende Probleme besprochen und evaluiert werden.

Des Weiteren sollte jedes Dokument (offizielle Schreiben, Bücherlisten, usw.), die von der Schule ausgegeben werden zumindest in englischer Übersetzung verfügbar sein. Genauso sieht es mit der Internetseite der Schulen und der Gemeinde als Schulträger aus.

Koordinationsstelle

Interessierte Helfer:innen melden sich bei der Koordinationsstelle, die diese anschließend den jeweiligen Schulen zugeteilt (alle Schulformen).

Die Koordinationsstelle trägt die Kosten für die im Projekt benötigten Hilfsmittel. Eine schriftliche Genehmigung der Koordinationsstelle ist vorab einzuholen.

Örtlichkeit

Der Unterricht sollte – falls möglich – in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss sich die Koordinationsstelle um eine geeignete Räumlichkeit kümmern, die sich möglichst in örtlicher Nähe der jeweiligen Schule befindet oder von der zu der Schule aus eine gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Helfer:in als auch Migrant:in zeitökonomisch zwischen Schulunterricht und Spezialunterricht hin- und herwechseln können.

Sonstiges

Bevorzugt sind solche HelferInnen und MigrantInnen einander zuzuordnen, die eine gemeinsame Sprache beherrschen, z. B. Englisch oder Arabisch. Vorrang haben dabei diejenigen MigrantInnen, die die größten Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache aufweisen. Dadurch soll Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden.

Empfehlenswert ist der Gebrauch eines deutsch-arabischen Wörterbuches sowie – falls erwünscht – der Gebrauch eines Bilderwörterbuches.