Green Offices flächendeckend an den Hochschulen Niedersachsens einführen

Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass durch Forschung und Innovation die schädigende Wirkung des Klimawandels eingedämmt werden kann. Unsere Forschungs- und Innovationsinstitute, allen voran unsere Hochschulen, setzen sich jedoch insbesondere in ihren Verwaltungsstrukturen nur oberflächlich mit nachhaltigen Themen auseinander. Hochschulen haben jedoch einen herausragenden Stellenwert im globalen Prozess. Als integrative Ausbildungsstätten künftiger Generationen und als Motor wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Hochschulen die Möglichkeit, diese institutionelle Verantwortung auf breiter Basis wahrzunehmen. Die Hochschulen sind folglich gefordert, innovative und nachhaltige Prozesse als am Lehr- und Lernprozess beteiligte Organisation selbst zu verinnerlichen.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fordern wir (in Anlehnung an das Internationale Office) die flächendeckende Einrichtung eines Green-Office an den Hochschulen in Niedersachsen. Dabei setzt sich das Green Office zunächst aus mindestens einer festen Mitarbeitenden-Stelle zusammen, die von Personen besetzt werden soll, die Kenntnisse im Bereich der (erneuerbaren) Energie oder Nachhaltigkeitsplanung hat. Zudem soll das Green-Office, anderes als viele andere Hochschulverwaltungsstrukturen, offene ehrenamtliche Stellen für Studierende bieten, die bei der Umsetzung campusnaher Projekte nicht nur helfen, sondern auch aktiver Teil der Entscheidungsfindung sein sollen.

Aufgaben des Green Office sind insbesondere:

  • Hochschul-Verwaltungsstruktur: Hochschulen werden von einer trägen Verwaltungsstruktur geführt. Das Erreichen der Pariser Klimaziele gebietet es jedoch, dass auch Hochschulen ihren Ausstoß von CO2-Emmissionen insbesondere durch Energie und Wärme senken. Hierfür sollen die festen Stellen im Green Office zusammen mit der freien Wirtschaft Ideenvorschläge (wie unter anderem die Vermietung von Dachflächen an Solargemeinschaften oder der Anschluss der
    Hochschule an ein Fernwärmenetz) diskutieren und den zuständigen Hochschulgremien vorschlagen.
  • Vernetzung der Forschenden mit der Wirtschaft: Nicht nur ab der „Einpreisung“ externer Kosten von CO2-Emissionen sind Unternehmen für deren Reduzierung in einem hohen Maß auf eine starke Forschung angewiesen. Entsprechend soll das Green Office auch als Verknüpfungselement zwischen Hochschule und Wirtschaft fungieren und so den Hochschulen erleichtern, Drittmittelanträge einzuwerben und Forschungskooperationen einzugehen.
  • Umsetzung studentischer Projekte: Studierende sind der Ideentreiber an Hochschulen, da sie sich nicht (sofort) an eingewöhnte Strukturen anpassen, sondern Vorgefundenes hinterfragen. Zudem soll die Hochschule maßgeblich den Studierenden dienen. Daher muss das Green Office studentische Initiativen (von der Wildblumenwiese für Insekten über die studentische Fahrradwerkstadt bis zur Einführung einer Food-Sharing-Option [jeweils beispielshaft]) für eine nachhaltigere Hochschule, je nach Bedarf der Studierendenschaft unterstützen.
  • Weiterbildung: Auch im Jahr 2021 müssen wir uns immer wieder mit Verschwörungstheorien herumärgern. Dass der Klimawandel real ist, steht allerdings außer Frage. Das Green Office sollte daher zur Weiterbildung in Verwaltung und für die Studierendenschaft Workshops und Veranstaltungsreihen anbieten. Fachkundige Vortragende sind an allen generellen Hochschulen vorhanden, sodass insoweit eine Verknüpfung von Weiterbildung und Forschung im Vordergrund steht. Die Hochschule ist als staatliche Einrichtung hierbei insbesondere der politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt in besonderem Maße für das Green Office.

Größe Struktur und Studienangebot und somit auch die Hochschulen selbst unterscheiden sich von Ort zu Ort. Daher soll die Einrichtung eines Green Office für jede Hochschule individuell ausgestaltet sein. Einer starren Anbindung des Green Office an hochschulübergreifende Bewegungen oder Organisationen stehen wir daher kritisch gegenüber. Die feste Mindestzahl von einer festen Mitarbeitenden-Stelle soll vom Land finanziert werden, soweit die Hochschule ein Green Office einführen möchte. Weitere (feste) Stelle sind aus dem Hochschulhaushalt oder über Drittmittel einzuwerben. Aufgrund der Anbindung ehrenamtlichen Engagements Studierender können so kostengünstig nachhaltige Veränderung an den Hochschulen angestoßen werden.

Wiederholungsprüfungen flexibilisieren

An den meisten Hochschulen besteht für Prüfungsleistungen eine Obergrenze von drei Versuchen, gegebenenfalls mit einem sogenannten „Viertversuch“ in Form einer mündlichen Prüfung. Ein endgültiges Nichtbestehen hat zur Folge, dass die betreffende Person in der ganzen Bundesrepublik lebenslang für dieses Fach gesperrt ist. Dieses System hat sich insofern bewährt, als dass ein einmaliges Versagen bei einer Prüfung ohne große Folgen bleibt, andererseits allerdings der erwünschte Auswahleffekt weiterhin besteht.

Allerdings hat das bestehende System auch Nachteile. Obwohl es Härtefallklauseln gibt, ist es doch möglich aufgrund einer persönlichen Krise oder einer seelischen oder körperlichen Erkrankung, die nur einige Zeit besteht, lebenslang die Möglichkeit eines Studienabschlusses in einem bestimmten Bereich zu verlieren.

Um diesen Umstand zu ändern, soll statt der aktuellen Regelung jedem Studenten eine gewisse Zahl an Wiederholungsprüfungen für den gesamten Studiengang zugestanden werden. Dies soll das Ziel haben, fachlich konkrete oder zeitweise bestehende Schwächeperioden zu überbrücken und gleichzeitig weiterhin die Auswahlfunktion der Prüfungen an sich zu erhalten.

Speziell für Nebenfächer und eine überfachliche Qualifikation soll eine entsprechend kleinere Zahl an Prüfungswiederholungen pro Abschluss bestehen. Wahlpflichtmodule sollen dagegen gemeinsam mit den Pflichtmodulen in die Prüfungswiederholungszahl hineinzählen. Die Festlegung von Wiederholungszahlen soll an jeder Universität für jeden Studiengang einzeln bestimmt werden, und zwar auf Grundlage von Erfahrungswerten durch eine entsprechende Kommission, der Lernende und Lehrende angehören.

Ein Überschreiten der Prüfungswiederholungszahl hat zur Folge, dass der Student für dieses Studienfach vorerst exmatrikuliert wird. Beim Studienfachwechsel zählen die nicht bestandenen Prüfungen weiter in das neue Studienfach hinein. Wenn die für das neue Studienfach bestehende Prüfungswiederholungszahl einen entsprechenden Anteil der maximalen Anzahl ausmacht, sollte dafür eine Immatrikulation in diesem Fach versagt werden. Dieser Anteil sollte ebenfalls durch eine entsprechende Kommission ermittelt werden.

Nicht bestandene Prüfungen sollen nach dem Ablauf von fünf Jahren erlöschen. So wird sichergestellt, dass auch bei einer Exmatrikulation in jungen Jahren später das gleiche Fach erneut studiert werden kann.

Refugee Law Clinicen an Hochschulen: helfen und fördern

Die in den letzten Jahren gestiegenen Zahlen an Geflüchteten in Europa stellen die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Abgesehen von unserer liberalen, von Aufklärung und Humanismus abgeleiteten Pflicht, schutzbedürftigen Menschen zu helfen, müssen wir den Zuwachs an Geflüchteten als Chance begreifen, nicht nur um das vom demographischen Wandel stark betroffene Europa zukunftsfähig zu machen. Um diese Chance zu nutzen, müssen wir als Gesellschaft von den Fehlern der Migrations- und Integrationspolitik im Umgang mit den Gastarbeitern lernen und von Anfang an Geflüchtete als Teil unserer Gesellschaft begreifen.

Hochschulen sind und werden hierbei einer von mehreren Bausteinen sein, aus den Herausforderung Chancen für Deutschland und Europa werden zu lassen.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich die Gründung von sogenannten Refugee Law Clinicen (RLC) an Hochschulen in Deutschland, deren Ziel es ist, MigrantInnen – insbesondere AsylbewerberInnen und Geflüchtete – aber auch internationale Studierende in Fragestellungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts beratend zu unterstützen. Die Möglichkeit zunächst auf dem Gebiet der Beratung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen eine theoretische Ausbildung zu erlangen, um diese dann auch praktisch einzusetzen, verbindet die Hochschulen als Bildungsstätten mit dem alltäglichen Leben in der Praxis. Zudem kann so der – von vielen Studierenden so empfundenen – Praxisferne viele Studiengänge entgegengewirkt werden. Hochschulen können dies unterstützen, indem das Lehrpersonal verschiedenster Fachbereiche die Ausbildung der zukünftig beratenden Studierenden unterstützt. Lehrende, die sich diesbezüglich engagieren wollen wir die Stunden die sie in der originären Ausbildung der künftigen Beratenden verbringen, als auf ihre vertragsmäßige Lehrverpflichtung im Rahmen der Beschäftigung an der Hochschule anrechnen. Hochschulen bleiben dennoch maßgeblich eine Bildungsstätte. Daher fordern wir, dass Studierende, die eine Ausbildung in einer RLC absolvieren, diese im Rahmen ihres Studiums anrechnen dürfen, soweit es hierfür eine fachliche Begründung gibt. Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen trifft dies ausdrücklich auf eine Vielzahl von nicht-rechtswissenschaftlichen Studiengängen zu. Wir fordern, dass die Prüfungs- und Studienordnungen entsprechend für die RLC geöffnet werden. Zudem wollen wir erreichen, dass die RLC praktisch unterstützt werden, indem die Hochschulen Räume, sowohl für die Ausbildung als auch für die eigentliche Rechtsberatung, zur Verfügung stellen.

Einer Weiterentwicklung zu den allgemeinen studentischen Rechtsberatungen für (international) Studierende durch Studierende stehen wir offen gegenüber.

Upgrade für die Wissenschaft in Niedersachsen – Hochschule 4.0

Will das Land Niedersachsen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe wettbewerbsfähig bleiben und nicht abgehängt werden, muss der Hochschulstandort Niedersachsen endlich sein volles Potenzial ausschöpfen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Digitalisierung in den Hochschulen vernachlässigt wurde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen darum riesigen Nachholbedarf, denn die Corona-Pandemie und das Digitalsemester haben lediglich strukturelle Defizite in Forschung, Lehre und Verwaltung aufgedeckt, die vorher schon vorhanden waren. Deshalb setzen wir uns für eine dringend benötigte allumfassende und ambitionierte Digitalisierungsstrategie für die Hochschulen 4.0 am Wissenschaftsstandort Niedersachsen ein. Unsere Hochschulen müssen raus aus der Kreidezeit und endlich im 21. Jahrhundert ankommen!

Die Hochschule der Zukunft ist eine digitale Präsenzeinrichtung

Die Hochschulen der Zukunft sind digital. Lehre und Forschung sollen nach wie vor vorwiegend in Präsenz stattfinden und die persönliche Interaktion zwischen Forschenden, Lehrenden und Lernenden in den Fokus stellen. Insbesondere sollen Lehrveranstaltungen in Präsenz um digitale Angebote erweitert und ergänzt werden, wo es einen tatsächlichen Mehrwert für die Lehrenden und die Studierenden schafft und zu mehr Qualität und Innovation beiträgt. Digitale Hochschulen sind für uns Präsenzuniversitäten in einer digitalen Gesellschaft, Hochschulen sollen nicht zu Fernuniversitäten „um-digitalisiert“ werden. Analoge Konzepte können nicht einfach ins Digitale übertragen werden, andersherum sind digitale Formate nicht zwangsläufig analogen überlegen. Vielmehr muss Digitalisierung ganzheitlich gedacht werden.

Im Mittelpunkt steht der einzelne Lernende

Als liberale Jugendorganisation stellen wir das Individuum in das Zentrum der akademischen Lehre und Forschung. In einer sich immer rasanter verändernden Welt sind Flexibilität und Individualität im Studium ausschlaggebend für einen eigenverantwortlichen Selbstlernprozess der Studierenden – und das muss auch das Studium selbst widerspiegeln. Dabei erachten wir digitale Angebote und Prüfungs- und Studienordnungen mit Freiräumen als hilfreich.

In Anbetracht der Eigenverantwortung der Studierenden messen die Jungen Liberalen Niedersachsen der informationellen Selbstbestimmung und dem Datenschutz eine hohe Wichtigkeit bei. Daher befürworten wir dezentrale Datenspeicherung in Kombination mit Interoperabilität und Open Source-Entwicklungen. Einer digitalen Zukunft der Hochschulen, die von diesen Werten geleitet wird, blicken wir mit Optimismus entgegen.

IT-Infrastruktur und Ausstattung

Für digitale Hochschulen ist eine umfangreiche IT-Grundausstattung in Forschung, Lehre und Verwaltung nötig, die sowohl Hard- als auch Software einschließt. Ein entsprechend hoher Finanzbedarf ergibt sich daher für die Einrichtungen. Das Land Niedersachsen ist in der Pflicht, die Mehrkosten in geeigneter Weise in der Grundfinanzierung zu berücksichtigen. Bund und Länder sollen ergänzend für die Digitalisierung in Studium und Lehre einen Digitalpakt Hochschule verabschieden, der sowohl für technische als auch didaktische Innovationen genutzt werden kann. Hochschulen sollen sich zudem für Sponsoring durch Unternehmen öffnen.

Zur IT-Grundausstattung in den Hochschulen gehören neben Computern für Verwaltung und Forschung auch campusöffentliche Computer für die Studierenden, die anstelle von oder ergänzend zu eigenen Endgeräten genutzt werden können. Für letztere wiederum ist eine umfangreiche Ausstattung der Hochschulgebäude und insbesondere der Vorlesungssäle mit Steckdosen notwendig. Natürlich sollen die Hochschulen auch ein lückenloses, stabiles und zuverlässiges Campus-WLAN für alle Angehörigen anbieten. Hochschulen sollen in geeigneter Weise für Studierende, Lehrende und Mitarbeitende auch Mailing-, Cloud- und Messenger-Dienste, Campuslizenzen für Office-Dienste sowie allgemeine und fachspezifische Programme zur Verfügung stellen. Die digitale Hochschule eröffnet auch Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice. Entsprechend entwickelt sie geeignete IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.

Die verschiedenen Anforderungen an Hard- und Software sollen in einem Hochschulrechenzentrumgebündelt werden, das vorrangig aus Mitteln der Hochschule finanziert wird. Solche Hochschulrechenzentren können einzelne oder mehrere Hochschulen beliefern. Niedersächsische Hochschulrechenzentren sollen sich austauschen und ihre Dienste gegenseitig für alle niedersächsischen Hochschulangehörigen öffnen.

Hochschulen 4.0 spiegeln den digitalen Wandel auch räumlich wider. In der digitalen Zukunft stehen Interaktion und Kollaboration mehr im Vordergrund, daher werden neben Hörsälen, Seminarräumen und Einzelarbeitsplätzen Gruppenräume oder digital ausgestattete Coworking Spaces immer wichtiger. Hochschulen und ihre Bibliotheken sollen frühzeitig entsprechende Entwicklungen in ihren Bauplänen bedenken und bei der Gebäudeplanung auch didaktisch geschultes Personal hinzuziehen.

Wissensbeschaffung und Medienmanagement

Der Zugang zu Wissen ist elementarer Bestandteil für eine erfolgreiche Lehre und Forschung und damit auch für den Wettbewerb um die besten Ideen. Dementsprechend setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für eine Verbesserung der Wissensbeschaffung an allen Hochschulen und diese Chancengerechtigkeit ein.

Derzeit liegt ein recht unkoordiniertes Geflecht aus unterschiedlichen Katalogen und Inhalten vor, das die wissenschaftliche Recherche unnötig erschwert. Wir fordern daher die Vertreterinnen und Vertreter in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) dazu auf, einen gemeinsamen Katalog aller wissenschaftlichen Medien und Publikationen niedersächsischer und deutscher Hochschulen zu erstellen. Dabei soll das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen IT-Infrastruktur finanzieren. In der Bereitstellung von Medien muss weitergehend auch europäisch gedacht werden. Wir fordern daher, dass sich die Bundesregierung für ein europaweites System digitaler Fernleihen unter Kostenbeteiligung der Anfragenden einsetzt. Entgegenstehendes nationales Urheberrecht ist durch eine europäische Richtlinie zum vereinfachten Zugang zu Wissen im Binnenmarkt für Hochschulen eine großzügige Bereichsausnahme für Wissenschaft und Forschung einzuräumen. Die Interessen der Rechteinhaber sind entsprechend finanziell zu berücksichtigen. Das Auffinden von Medien, welche die eigene Hochschule nicht besitzt, darf nicht mehr als einen Klick entfernt sein.

Zudem sollen Hochschulen vermehrt in digitale Medien investieren und Schritt für Schritt Präsenzbestände von Büchern durch Campus- und Heimzugänge um digitale Medien erweitern. Die Finanzmittel für Lizenzen sind den Hochschulen in Niedersachsen durch eine langfristige Mittelplanung durch das Land Niedersachsen unter Kostenbeteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen. Wir fordern zudem die Bundesregierung auf, bestehende Wissenschaftsdatenbanken, die kommerziell geführt werden, unter dem Gesichtspunkt des Kartellrechts zu überprüfen. Wir verlangen darüber hinaus, das Urheberrecht dahingehend anzupassen, dass ein Mindestzugang zu Wissen zum Zweck der Wissenschaft und Forschung gewährleistet wird. Regelungen, die einer Digitalisierung, automatischen Auswertungen und digitalen Fernleihen für den öffentlichen wissenschaftlichen Gebrauch entgegenstehen, sollen aufgehoben bzw. abgeschwächt werden. Zusätzlich soll der Bund die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen als Open Access fördern. Dazu sollen die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Plan S auf EU-Ebene und das Projekt DEAL auf nationaler Ebene finanziell und ideell unterstützt werden.

Digitales Lehren und Lernen

Studierende an Hochschulen müssen sowohl für die gesellschaftliche Teilhabe als auch für ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden und daher digitale Kompetenzen erwerben. Um diese Kompetenzen zu vermitteln, sollen digitalisierungsbezogene Inhalte in die Hochschullehre und die akademische Lehrerbildung integriert werden. Relevante Kompetenzen sind dabei nicht nur die sachgemäße Nutzung von Hardware, sondern auch das Lernen mit digitalen Medien, über digitale Medien sowie die Reflexion der Digitalisierung und deren Auswirkung auf die Gesellschaft. Diesem umfassenden Verständnis von digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird im Studium noch kaum Rechnung getragen. Über diese Basiskompetenzen hinaus benötigen Studierende Kompetenzen zu fachspezifischer Technologie und Wissen über den Einfluss der Digitalisierung auf ihr zukünftiges Berufsfeld. Diese Inhalte können die Lehrenden an Hochschulen nur vermitteln, wenn sie regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen und sich über allgemeine wie auch fachspezifische Technologien auf dem Laufenden halten. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen sollen verpflichtend und spezifisch in jedem Studiengang vermittelt werden. Die curricularen Veränderungen sollen auf Basis der Strategie zur Bildung in der digitalen Welt der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2016 und Empfehlungen von Expertinnen und Experten zum Curriculum 4.0 und Future Skills durch die Hochschulen umgesetzt werden.

Neben dem Aufbau der digitalisierungsbezogenen Kompetenzen wird der fächer- und seminarübergreifende Einsatz digitaler Medien im Studium in Form pädagogisch sinnvoller Lernsettings angestrebt. Digitale Medien können die tiefere Auseinandersetzung mit Inhalten fördern, wie sie gerade im Studium gefordert wird. Durch Vorlesungsaufzeichnungen, Massive Open Online Courses (MOOCs), Online-Übungen und -Workshops sollen Studierende ihre Lernsettings selbst bestimmen können. Das orts- und zeitsouveräne Lernen ermöglicht die nötige Flexibilität, die vor allem im Sinne der Inklusion mobilitätseingeschränkter oder pflegender bzw. betreuender Studierender benötigt wird. Darüber hinaus profitieren auch berufstätige oder internationale Studierende von einem so digital unterstützten Studium. Wir fordern Bund und Länder auf, den Austausch von Lehrinhalten zwischen Hochschulen zu fördern und dazu eine nationale virtuelle Hochschuleeinzurichten. Die Inhalte sollen für Studierende frei zugänglich gemacht werden. Dozierende in den Hochschulen schaffen Inhalte und stellen sie bereit, die Qualitätssicherung erfolgt im Peer-Review-Verfahren. Das BMBF soll die digitale Infrastruktur aufbauen und erhalten. Hochschulen sollen zusätzliche Finanzmittel erhalten, wenn ihre freien Online-Veranstaltungen überdurchschnittlich oft besucht werden.

Als Konsequenz zu digitalen Seminaren sollen auch digitale Prüfungsformen angeboten werden. E-Klausuren und adaptive Tests sollen dort angeboten werden, wo sie didaktisch sinnvoll sind. In jedem Fall soll es Studierenden bei Hausarbeiten oder Berichten möglich sein, die Leistungen in Form von getippten statt handschriftlichen Dokumenten einzureichen. Außerdem soll auch immer eine digitale Abgabe möglich sein. Wir sehen in diesen Punkten die Hochschulen im Kompetenzrahmen ihrer Selbstverwaltung in der Verantwortung, Zukunft durch die Anpassung von Prüfungs- und Studienordnungen zu gestalten.

Digitale Studienorganisation und Studierendenverwaltung

Zusätzlich zum digitalen Lehren und Lernen spielen auch digitale Studienservices eine wichtige Rolle. Die Digitalisierung der eigenen Studienorganisation und der hochschulischen Studierendenverwaltung bieten großes Potenzial für die Lernenden und für die Prozessoptimierung der Einrichtung.

Alle Hochschulen sollen Lernmanagementsysteme einführen und sukzessive ausweiten, um neben den grundlegenden Funktionen wie Kursanmeldungen, Abrufen von Dokumenten und Dateien oder der Gruppenorganisation auch Möglichkeiten für die digitale Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden sowie unter den Studierenden sowie zum Aufzeichnen und Anschauen von Lehrveranstaltungen anzubieten. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Hochschulen auf, eine Campus-App einzuführen, welche über die Funktionalitäten des Lernmanagementsystems hinaus alle digitalen Services der Hochschule und ihrer Partnereinrichtungen wie den Studierendenwerken bündelt (z.B. Online-Lageplan, Raumbuchungen, Termine bei der Studienberatung oder der Studienfinanzierung). Außerdem sollen die Hochschulen eine elektronische Prüfungsverwaltungsplattform einführen, über die An- und Abmeldungen sowie die Leistungsübersicht der Studierenden erfolgen kann. Auch die digitale Prüfungseinsicht soll über eine solche Plattform möglich sein. Wir fordern die Hochschulen auf, Abschlusszeugnisse digital auszustellen, sie mit einer individuellen digitalen Signatur zu versehen und auch digitale Abschlusszeugnisse in ihren Bewerbungsverfahren zu akzeptieren. Wenn Abschlusszeugnisse von allgemein- und berufsbildenden Schulen folgen, können so Bewerbungsverfahren beschleunigt werden.

Außerdem fordern wir einen digitalen europäischen Studierendenausweis als App. Der digitale Ausweis soll Studierenden Lernmobilität innerhalb von Europa ermöglichen, Verwaltungsaufwand reduzieren und papierlose Prozesse etablieren. Ferner soll er Zahlungsmöglichkeit bei universitären Dienstleistern, Zugangskarte zu Hochschulgebäuden sowie auch zum digitalen Transfer von Studieninformationen dienen. Daten sollen dezentral am Hochschulstandort gespeichert werden und durch den Studierenden online für dritte Einrichtungen freigegeben werden können. Neben der App-Lösung sollen Studierende aber auch die alternative Möglichkeit einer Chipkarte als Studienausweis nutzen können. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, auf ein EU-weites Programm für eine so beschriebene Ausweitung der European Student Card hinzuwirken oder alternativ eine nationale Ausschreibung für eine solche Studienausweis-App zu starten.

Digital forschen und Digitales erforschen

Neben dem neuen Lehren und Lernen in den Hochschulen der Zukunft soll auch die Forschung digitaler werden. Dabei spielt unter anderem eine nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) eine wesentliche Rolle, die perspektivisch zu einer europäischen Infrastruktur ausgebaut werden soll. Daher soll der Bund die aktuellen Bestrebungen zum Aufbau der NFDI in den Fachcommunities weiterhin unterstützen und verstärkt vorantreiben. Neben finanziellen Zuwendungen durch das BMBF, die in einem wissenschaftsbasierten Verfahren durch die DFG vergeben werden, soll die Bundesregierung innerhalb der EU den Aufbau der europäischen Forschungsdateninfrastruktur (European Research Data Network) forcieren. Die Bundesländer sollen in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulen die Nutzung und Erweiterung der NFDI durch die Hochschulen benennen und Anreize für Forschende schaffen, um die Infrastruktur in die Breite auszurollen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, sich künftig für die Einrichtung einer EU-weiten Projektdatenbankeinzusetzen, in die sich europaweit Forschende wie bspw. Doktoranden mit ihren jeweiligen Projekten eintragen können. Dies soll zum einen Kontaktmöglichkeiten zwischen Forscherinnen und Forscher aus den Nationalstaaten ermöglichen und kann zum anderen auch dazu dienen, Forschungsprojekte voneinander abzugrenzen. Das Anliegen kann in einer Neuauflage des EU-Förderprogramms für Forschung und Innovation Horizon umgesetzt werden.

Darüber hinaus soll nicht nur digitaler, das heißt unter Ausnutzung digitaler Infrastruktur und Methoden, geforscht werden, sondern es soll auch die Digitalisierung als gesellschaftlicher Wandel in all ihren Facetten untersucht werden. Neben der Grundlagenforschung in der Informatik und anwendungsorientierten Entwicklungen in den sogenannten Bindestrich-Informatiken sollen auch ökonomische, soziale und ökologische Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet werden. In diesem Sinne sollen die verschiedenen Initiativen auf Bundes- und Länderebene zur Entstehung von Digitalisierungsprofessuren gestärkt werden. Um die fähigsten Kandidatinnen und Kandidaten für die Lehrstühle gewinnen zu können, muss die Flexibilisierung der W-Besoldungs- und Beschäftigungsmodelle durch die Landesregierungen angegangen werden.

Selbstverwaltung in der digitalen Hochschule

Der digitale Wandel zeichnet sich durch schnelle Veränderungen aus, auf die Hochschulen mit ihren feudalen Verwaltungsstrukturen nur schlecht reagieren können. Um das Potenzial der Studierenden als Lernende und Digital Natives zu nutzen, ist es nötig, das Mitspracherecht der Studierenden in allen Belangen der Digitalisierung im Bereich Studium und Lehre zu stärken. Zu diesem Zwecke sollen Institutionen wie ein studentischer Vizepräsident oder ein Student Digital Officer geschaffen werden, die der Hochschulleitung als Ansprechpartner auf Studierendenseite bereitstehen. In Bezug auf den Datenschutz sollen Studierenden unbedingt in alle Prozesse eingebunden werden, in denen Studierendendaten verarbeitet werden. Solche studentischen Datenschutzvertreterinnen und -vertreter sollen mit einem Veto-Recht ausgestattet werden.

Digitale Hochschulen benötigen darüber hinaus eine benannte Ansprechperson im Hochschulpräsidium(z.B. hauptberuflicher Vizepräsident für Infrastrukturen und Digitalisierung), die strategisch für die digitale Transformation der Einrichtung verantwortlich zeichnet. Ergänzend soll ein Chief Information Officer (CIO)als Verantwortlicher für die Digitalisierung an der Hochschule fungieren und dem Hochschulrechenzentrum vorstehen. Bei der Digitalisierung der Hochschulen sollen selbstverständlich auch Strukturen und Prozesse der Verwaltung digitalisiert werden. Dazu gehören neben internen Verwaltungsprozessen wie Reisekostenabrechnungen auch die Durchführung von Online-Wahlen und die Möglichkeit zu virtuellen Gremiensitzungen. Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungskompetenz entsprechende Ordnungen dahingehend anpassen.

Wahlbeteiligung steigern – Online-Wahlen an Hochschulen erproben

Viele Studierende scheinen sich nicht der Bedeutung von Hochschulpolitik bewusst zu sein, darauf deutet zumindest die permanent niedrige Wahlbeteiligung bei Hochschulwahlen hin. Die meisten Hochschulen und Universitäten kennen dieses Problem. Die Zusammensetzung des Studierendenparlaments, das eigentlich als Vertreter der Studierendenschaft dienen soll, wird oft nur von einem Bruchteil der Studierenden einer Hochschule oder Universität bestimmt. Das stellt auch die demokratische Legitimation der Studierendenparlamente selbst infrage. Unser Ziel ist es deshalb, möglichst vielen Studierenden die Wichtigkeit von Hochschulpolitik zu verdeutlichen und sie wieder dazu zu bringen, sich an den Hochschulwahlen zu beteiligen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen wollen deshalb die Partizipationsmöglichkeiten von Studierenden verbessern. Darum fordern wir, dass alle Hochschulen und Universitäten die Möglichkeit einrichten, dass Studierende ihre Stimme bei Partizipationsmöglichkeiten wie Meinungsbildern, Referenden, Vollversammlungen und Hochschulwahlen auch online über ein hochschuleigenes Netzwerk abgeben können. Die Wahlrechtsgrundsätze einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahl sollen dabei gewahrt bleiben. Hochschulen und Universitäten können so auch als “Versuchslabore” für Formen des E-Government bzw. E-Voting dienen. So können die Auswirkungen von E-Voting auf die Wahlbeteiligung und Wahlergebnisse sowie mögliche auftretende Probleme erforscht werden.

#Digitalpakt Hochschule – programmbasierte Förderung deutscher Hochschulen

In einer zunehmend digitalen Gesellschaft sind Hochschulen in der Verantwortung, als Innovationsmotor die digitale Transformation voranzutreiben. Hochschulen können dabei insbesondere als Experimentierräume für Digitalisierungsprojekte in den Bereichen Forschung, Studium und Lehre sowie Verwaltung verstanden werden.

Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte können anschließend auf einer gesamtgesellschaftlichen öffentlichen Ebene umgesetzt werden. Um den innerdeutschen Wettbewerb zwischen den Hochschulstandorten anzukurbeln und darüber hinaus für exzellente Konzepte ausreichende finanzielle Mittel für Sach- und Personalkosten vorzuhalten, ist ein Digitalpakt Hochschule als milliardenschweres Finanzierungsprogramm vom Bund für die Lehre an deutschen Hochschulen notwendig. Mit dem Digitalpakt Hochschule sollen nicht nur infrastrukturelle Maßnahmen finanziert werden, sondern auch insbesondere didaktische Konzepte für digitales Lehren und Lernen entwickelt, implementiert und vorangetrieben werden.