Wolfsschutz ist keine Einbahnstraße!

Wir Junge Liberale begrüßen die anhaltende Rückkehr des Wolfes in deutsche Wälder. Der Wolf gehörte lange Zeit nicht mehr zum Naturbild Deutschlands. Seit über 20 Jahren verbreitet sich der Wolf mehr und mehr im gesamten Bundesgebiet. Besonders hohe Populationen entwickeln sich in Nord- und Ostdeutschland, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg.

In den dortigen Regionen wird der zunächst gern gesehene Wolf jedoch immer mehr zum Problem. Der Wolf gilt als geschützte Art und steht somit unter strengen Naturschutz, was bei einer stark ansteigenden Population allmählich einer Reevaluation bedarf. Allein die Anzahl der Angriffe durch Wölfe hat sich in Niedersachsen um 27% zum Vorjahreszeitraum erhöht. Der Wolf scheut sich immer weniger vor menschlichen Orten, was nicht nur ein unhaltbares Risiko für Nutztierhalter als auch für Haustierhalter, sondern auch ein nicht dagewesenes Risiko für Menschen und Kinder darstellt. Bei Wölfen, die furchtlos gegenüber Menschen sind, sind Angriffe auf Menschen nicht unwahrscheinlich. Das stellt ein untragbares Risiko für Menschen in ländlichen Regionen dar.

Immer mehr Nutztiere werden trotz Schutzmaßnahmen schwer verletzt und getötet. Für viele Landwirte ist dies existenzbedrohlich. Die staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte sind unzureichend. Vermeintlich wolfssichere Zäune kosten mehrere zehntausend Euro, und der Maximalbetrag für Billigleistungen bei Wolfsschäden beträgt gerade einmal 30.000€ im Jahr. Solche Summen reichen oft nicht aus, um Verluste auszugleichen und neue Schutzmaßnahmen zu treffen. Darüber hinaus ist damit ein hoher Bürokratieaufwand verbunden. Viele niedersächsische Landwirte werden mit den Problemen durch den Wolf allein gelassen. Zusätzlich gibt es massive Diskrepanzen zwischen Wolfsschutz und Tierschutz. Wird ein Wolf beispielsweise bei einem Verkehrsunfall schwer oder sogar lebensbedrohlich verletzt, darf der zuständige Jäger oder die Polizei das Leiden des Tieres nicht beenden. Es müsste zunächst ein sogenannter Wolfsbetreuer hinzugezogen werden, woraufhin endgültig erst das zuständige Ministerium bzw. Landesamt im Einzelfall die Tötung des Wolfes genehmigen muss. Das hat aus unserer Sicht nichts mit Tierschutz zu tun! Der Wolf muss unter Umständen stark leiden, bis er entweder seinen Verletzungen erliegt oder er doch noch den sog. Gnadenschuss bekommt. Wenn Artenschutz Qualen für Unfallopfer bedeutet, kann man diesen auch ganz abschaffen.

Der Wolf ist ein Tier, das seine Daseinsberechtigung in der heimischen Fauna hat und dessen Rückkehr wir begrüßen. Jedoch geht der Wolfsschutz mittlerweile an vielen Stellen zu Lasten der Bevölkerung, der Landwirte und der Wölfe selbst. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen:

  • Eine Neuregelung des Status des Wolfs im niedersächsischen Jagdgesetz
  • Ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf orientiert an bereits bestehenden Bestandsmanagementregelungen
  • Eine eindeutige gesetzliche Regelung für Notstandssituationen in Verbindung mit dem Wolf geschaffen werden
  • Der sogenannte Gnadenschuss für Wölfe bei Verkehrsunfällen oder anderen Lebenseinschränkenden bzw. gefährdenden Verletzungen vereinfacht werden, sodass Wölfe nicht unnötig leiden müssen.
  • Effektivere Unterstützung betroffener Landwirte bei Wolfsschäden, damit keine Existenzen auf Kosten des Artenschutzes gefährdet werden.

“Möpse verbieten” – effektives Vorgehen gegen Qualzuchten

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dazu auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Qualzuchten effektiv unterbindet.

§11 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der Züchtung solcher Wirbeltierrassen, die durch biotechnische Maßnahmen so verändert wurden, dass ihnen Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, diese untauglich oder umgestaltet sind und dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden für das betroffene Tier auftreten. Dies gilt auch für die Nachkommen solcher durch biotechnische Maßnahmen nicht artgemäß veränderten Tiere.

Aufgrund dieses Gesetzes haben die zuständigen Behörden – in Niedersachsen das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – die Befugnis, das Unfruchtbarmachen von solchen Wirbeltieren anzuordnen, welche den in Absatz 1 §11 des BTierSchG geregelten Merkmalen entsprechen. Damit kann die weitere Vermehrung von Qualzuchtlinien verhindert werden.

Zusätzlich ist das BMEL dazu ermächtigt, mit der Zustimmung des Bundesrates konkretisierende Rechtsverordnungen zu erlassen, welche erstens die erblichen bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach Absatz 1 näher bestimmen und zweitens das Züchten von Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien verbieten oder beschränken.

Da gegenwärtig zu viele Wirbeltierrassen das Ergebnis solcher in Absatz 1 verbotener Qualzuchten sind, fordern wir das BMEL auf, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen, welche zukünftig die Zucht und den Verkauf jener Wirbeltierzuchtlinien verbietet, die im „Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)“ des Bundesministeriums für Umwelt festgesetzt sind und Merkmale aufweisen, welche gegen Absatz 1 des BTierSchG verstoßen. Zusätzlich soll der Besitz solcher Tiere untersagt werden. Allerdings soll für bestehende Besitzer ein Bestandsschutz für die Lebensdauer des betroffenen Tieres eingeräumt werden, um eine gerechte Übergangsregelung zu gewährleisten.

Bewusst ist an dieser Stelle nur ein Verbot von Zuchtlinien und nicht etwa das Verbot der Züchtung ganzer Rassen erwähnt, da bereits Rückzüchtungsversuche bestimmter qualgezüchteter Rassen vorgenommen werden. Diese rückgezüchteten Wirbeltiere wären von einer etwaigen Regelung ausgenommen.

Des weiteren wird das BMEL dazu aufgefordert, eine Expertenkommission einzusetzen, welche sich mit Möglichkeiten der weiteren Konkretisierung des Absatzes 1 des BTierSchG auseinandersetzt und dem BMEL hierzu beratend zur Seite steht. Ziel muss es sein, die im BTierSchG geregelten Verbote qualgezüchteter Rassen auch konkret in der Praxis umzusetzen.

Nachhaltige Energie aus Niedersachsen für Europa

Unbezahlbare Energiekosten und dadurch enorme Unsicherheiten für Unternehmen und die Bevölkerung dürfen kein dauerhaftes Problem werden. Krisen stellen jedoch immer auch Chancen dar und so ergibt sich aktuell für das Land Niedersachsen die Möglichkeit, Vorreiter im Bereich erneuerbarer Energien und insbesondere der Windkraftanlagen zu werden.

Durch Standortvorteile spielt die Windenergie eine zentrale Rolle in der niedersächsischen Energieproduktion. Für den Ausbau wollen wir uns daher auf Landes- aber auch auf kommunaler Ebene für die größtmögliche Mobilisierung von potentiellen Flächen für Windenergieparks einsetzen. Bereits im Jahr 2020 verfügt das Land über eine Windenergieleistung von ca. 11 Gigawatt, was etwa 38 Prozent der Bruttostromerzeugung entspricht. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Bürger:innen nicht nur durch die nachhaltige Energie profitieren, sondern sich auch direkt finanziell an sogenannten Bürgerwindparks beteiligen können. Um den Bau- und Planungsprozess von Windkraftanlagen zu beschleunigen, müssen dafür bürokratische Hürden abgebaut werden.

Im Rahmen von Forschungsprojekten fordern wir, dass das Wissen und die Erfahrungen im Umgang mit Windkraftanlagen gesichert und ausgebaut werden, um Folgeprojekte in Niedersachsen, Deutschland und der Welt verbessern zu können. Bereits bestehende Forschungsvorhaben sollten dabei stärker durch die Landesregierung gefördert werden. Kooperationen mit vergleichbaren Standorten auf der ganzen Welt sollen verstärkt werden, um die gesteckten Ziele der Landesregierung, bis 2040 100% Energie aus regenerativen Quellen zu beziehen, um einige Jahre zu unterbieten.  Im Rahmen von Forschungsprojekten sollen dabei auch innovative Techniken untersucht werden, die das Potential haben, langfristig Energie aus regenerativen Quellen zu erzeugen.

Als Stichwort sei hier Agri-Photovoltaik genannt, ein Verfahren, bei dem landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Photovoltaik-Anlagen ‘überdacht’ werden. Dabei besteht unter den Paneelen nach wie vor die Möglichkeit, Landwirtschaft zu betreiben, während mit der PV-Anlage Energie erzeugt wird. In einigen Ländern, darunter die USA, Frankreich und Japan, wird die Technik durch Staatsmittel gefördert und effektiv eingesetzt.

Wir Junge Liberale fordern daher, Landesmittel verstärkt in die Forschung und Entwicklung modernster Techniken zu investieren, die unmittelbar mit dem Erfolg der niedersächsischen Wirtschaft zusammenhängen. Die Mittel sollen dabei über Investitionen in die niedersächsischen Hochschulen in die Forschung gelangen und müssen dort unbürokratisch zur Verfügung stehen. Um praxisnahe Forschung zu ermöglichen und um bereits bestehende Techniken schneller ausbauen zu können, fordern wir weiterhin den Abbau bürokratischer Hürden.

Expansion durch Förderung einer neuen Generation. Das geht auch in der Landwirtschaft!

Die Jungen Liberalen sind der Überzeugung, es gilt gründungswillige Jungunternehmer zu fördern, um ihnen einfachere Möglichkeiten zu eröffnen,  Innovation und Fortschritt voranzutreiben. Doch dabei sollten junge Landwirte nicht außen vor gelassen werden. Auch diese sind Unternehmer, sowie Innovationstreibende in unserem Land. Somit gilt es diese, dementsprechend genauso zu fördern.

Aktuell fehlt es jungen Landwirten, welche sich im Prozess einer Betriebsübernahme befinden, an effizienten Förderungen, Freiheiten in der Umsetzung und einer Konstanz der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die beiden letzteren Aspekte, sind durch komplizierte Restriktionen schwer veränderbar, doch wären für junge Landwirte sicherlich risikoärmer zu betrachten, wenn ihnen ein gewisser Teil des unternehmerischen Risikos, durch passende Förderungen und Unterstützung abgenommen werden würde. So wie im restlichen Spektrum des Gründertums. Denn in der Landwirtschaft ist die Konsequenz des Scheiterns oftmals sogar noch größer als in der herkömmlichen Startup-Szene.

Somit gilt es auch dieser Gruppe, soweit wie es nur möglich ist, politisch unter die Arme zu greifen und sie zu fördern. Denn nur so kann einem zunehmenden Höfesterben, der Monopolisierung der Betriebe und der Urbanisierung des Landes entgegengewirkt werden. Hierin liegt aus unserer Sicht ein gesamtgesellschaftliches Interesse.

Aus diesem Grund fordern wir, die Einführung eines landesweites und auf junge Landwirte ausgelegten Stipendiums zur Betriebsübernahme. Dies sollte zudem, klassische Faktoren eines aus der Startup-Szene bekannten Accelerator Programms beinhalten. Denn wenn etwas ähnliches bei Landärzten für die Landesregierung durchsetzbar ist, dann bei Landwirten erst recht, nur besser.

Dieses Stipendium bringt eine zeitlich begrenzte, finanzielle Förderung für junge Landwirte mit sich, welche sich im Frühstadium einer Betriebsübernahme und einer damit verbunden Umstrukturierung befindet, um den Lebensunterhalt abzudecken und das  unternehmerische Risiko weitgehend zu minimieren. Dies sollte in einer Größenordnung geschehen, wie es oftmals in klassischen Gründer-Stipendien der Fall ist. Kombiniert werden, sollte diese finanzielle Absicherung, wie angesprochen mit weiteren Vorteilen aus einem solchen Accelerator-Programm. Ähnlich wie es in der Startup-Szene bereits, durch das Land Niedersachsen mehrfach mit massiven Summen gefördert wird. Beispielsweise in Form einer betreuenden Expertise welche Rat und Netzwerk im nötigen Fachbereich erschafft, sowie verbesserten Kredit-Konditionen bei Förderbanken, um einen oftmals notwendigen Betriebsausbau aussichtsvoll zu gestalten. Dabei geht es uns besonders um den genannten Aspekt der Expertise. Das grundsätzliche Problem einer erschwerten Planungssicherheit in Anbetracht landwirtschaftlicher Restriktionen ist ein so komplexes Problem, welches zeitlich kaum schnell lösbar ist. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass durch Vernetzung und Expertise eine Entscheidungssicherheit für Landwirte entsteht, welche sie bis zu einer möglichen Besserung der Umstände unterstützt und eine neue Generation motiviert, weiterhin in dieser Branche tätig zu bleiben.

All diese Gesichtspunkte kombiniert, würden junge Leute weitestgehend mehr dazu motivieren, den internen Hof zu übernehmen oder in einen externen Betrieb mit einzusteigen, um dadurch die Charakteristik und Größe der niedersächsischen Landwirtschaft erhalten.

Hanfanbau in Niedersachsen ausweiten/CBD-Branche unterstützen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Hanfpflanze extrem viele Vorteile hat – ganz abgesehen davon, dass man Teile davon rauchen kann.

Anbau in Niedersachsen

Der Nutzhanfanbau ist in Deutschland derzeit (unter strengen Auflagen) für Landwirtinnen und Landwirte erlaubt, es gibt allerdings zahlreiche Vorschriften (beispielsweise die komplizierte Saatgutbestellung), die dafür sorgen, dass der Anbau schnell unwirtschaftlich werden kann – und das, obwohl die Pflanze unglaublich nützlich ist und im Gesamten verwendet werden kann. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn es darum geht den Anbau zu unterstützen. Hanf ist deutlich nachhaltiger als viele andere Pflanzen und kann als Beimischung für viele landwirtschaftliche Betriebe interessant sein – allerdings nur, wenn einheitliche Regelungen geschaffen werden und der Umstieg auf die Pflanze erleichtert wird.

CBD-Branche unterstützen und entkriminalisieren

Das Thema CBD muss ebenfalls dringend neu aufgerollt werden: auch wenn die Studienlage zum Thema CBD noch ausbaufähig ist (was auch der unklaren rechtlichen Situation geschuldet ist) deuten die Ergebnisse beispielsweise auf die Reduzierung von Schlafstörungen, Verringerung von Epilepsie-Anfällen oder aber auch Verminderung von Schmerzen bei chronischen Krankheiten hin. Nicht umsonst gilt es heute als erwiesen, dass Cannabinoide bei verschiedenen Erkrankungen einen therapeutischen Nutzen besitzenInsbesondere die Tatsache, dass bisher kein Suchtpotenzial bekannt ist, ist bei der Betrachtung von CBD von großer Bedeutung: wir können nicht verlieren, sondern nur gewinnen! Um das große Potenzial der CBD-Pflanze zu nutzen und die zahlreichen Start-Ups die sich dem Thema CBD widmen zu unterstützen, braucht es klare rechtliche Rahmenbedingungen die dafür sorgen, dass niemand der CBD-Produkte herstellt oder vertreibt eventuell mit Strafverfolgung rechnen muss.

Daher fordern wir:

  •  Rechtssicherheit für Nutzhanfanbauende (im landwirtschaftlichen Bereich) und
     damit den Weg in eine nachhaltigere Landwirtschaft unterstützen
  •  CBD-Produkte rechtlich einordnen und vom BTM-Bereich entkoppeln

Meerwasserentsalzung in Afrika – Entwicklungszusammenarbeit gegen den Klimawandel

Die Entwicklungszusammenarbeit der EU und ihrer Staaten mit Afrika soll in Zukunft besonders die Meerwasserentsalzung fördern. Die Meerwasserentsalzung wird als Technologie in den Golfstaaten bereits eingesetzt. Dieses Verfahren ist sehr energieintensiv, bietet gleichzeitig aber auch große Chancen für eine bessere Trinkwasserversorgung.

Durch die Bereitstellung größerer Mengen Frischwassers kann vor Ort die Landwirtschaft besser betrieben werden. Insbesondere wird sowohl eine intensivere als auch eine extensivere Landwirtschaft als zuvor möglich. Die Aufforstung mit künstlicher Bewässerung im Rahmen des sogenannten Desert Greenings kann einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, und die fortschreitende Desertifkation in der Sahel-Zone mit aufhalten.

Die Energieversorgung der Wasserentsalzungsanlagen soll nur mit erneuerbaren Energien wie Wind- und Solarenergie stattfinden. Da das Wasser gespeichert werden kann, benötigt es keine weitere Energiespeicher. Gleichzeitig können überschüssige Energiemengen in synthetischen Treibstoff oder grünen Wasserstoff umgewandelt werden, um die Infrastruktur zusätzlich zu nutzen.

Die Bewässerung in der Landwirtschaft kann auch mit Drohnen oder modernen Tropf-Anlagen durchgeführt werden, die wesentlich wassersparender als klassische Berieselungsverfahren zur Bewässerung arbeiten können. Die Infrastruktur vor Ort kann dann auch zur weiteren Erforschung und Weiterentwicklung von Technologien zur Meerwasserentsalzung, erneuerbaren Energien, Bewässerung und der Produktion von synthetischen Kraftstoffen genutzt werden.

Die Verteilung des produzierten Wassers soll einerseits Privatpersonen als öffentliches Gut zur Verfügung gestellt werden, zur kommerziellen Nutzung allerdings effizient und marktwirtschaftlich verteilt werden.

Meerwasserentsalzung – Dem Klimawandel nicht hilflos entgegentreten

Der Klimawandel hat unterschiedlichste Auswirkungen auf Deutschland, unter anderem
Trockenheit und Hitze. Momentan sind wir dem gegenüber recht hilflos und können dies nur schwer bekämpfen.

Um diesen Sachstand in Zukunft zu verändern, benötigen wir ein eigenes Meerwasserentsalzungswerk größeren Ausmaßes in Deutschland. Der Zweck des Werkes besteht darin, das gewonnene Trinkwasser zu von Trockenheit und Dürre betroffenen Gebieten innerhalb Deutschlands zu transportieren um dieses dort auszubringen. Weiterhin können durch diese zusätzliche Verfügbarmachung dieser wichtigen Ressource Trinkwasserengpässe leicht überwunden werden und gar vermieden werden. Dabei muss die Nutzung absolut flexibel sein und die Ressourcen nach Dringlichkeit verteilt werden.

Ein Ende oder gar Umschwung ist nicht in Sicht und auch nicht wahrscheinlich, weshalb ein Wirkverbund aus unterschiedlichen Maßnahmen in Bezug auf Trinkwasserhandhabung und Gewinnung greifen muss, um dieser aktuellen und zukünftigen Herausforderung Herr zu werden.

Ein geeignetes Mittel hierzu ist die Meerwasserentsalzung, welche bereits in vielen Staaten der Erde zur Trinkwassergewinnung angewandt wird und alternativlos erscheint.

Wenn der Meeresspiegel steigt ist mehr Wasser da als wir brauchen, aber viele Regionen in Deutschland und der Welt werden trotzdem unter Wasserknappheit und Dürren leiden, denn Meerwasser ist nicht einfach so nutzbar. Es muss aufbereitet werden.

Ergänzend zu anderen Möglichkeiten in Bezug auf den Umgang mit Trinkwasser, dessen Verteilung, Nutzung und Gewinnung, wird der Synergieeffekt durch die Meerwasserentsalzung nochmals verstärkt.

Fluch und Segen der Abfallprodukte: Wird Meerwasser von den Stoffen befreit die es zum Trinkwasser machen, gibt es Abfallprodukte. Diese sind u. A. Magnesium, Natrium, Calcium, Kalium, Lithium und Bromid. Diese zurück zu gewinnen und für die Industrie wieder nutzbar zu machen muss erforscht und wettbewerbsfähig gemacht werden. Ob eine „Reinigung“ des Meeres mit dieser Meerwasserentnahme erfolgen kann, sollte auch erforscht werden.

Die Energiegewinnung zum Betrieb der Anlage, welche praktischerweise an der Küste liegen muss, kann u. A. durch Windenergie oder Gezeitenkraftwerk erfolgen.

Zur weiteren Erforschung der Technologie und Verbesserungsmöglichkeiten an dieser ist ein Forschungseinrichtung mit zu integrieren, um zukünftig eine höhere Ausbeute unter geringsten Energieaufwendungen zu schaffen. Eine Gefährdungsminimierung und sanfte Entnahmemethoden sind auch zu erforschen um maritimes Leben zu schützen.

Eine Herausforderung wird die Infrastruktur zur Verteilung des Wassers. Das Trinkwasser muss so aufbereitet und mit entsprechenden Zusätzen eingestellt werden, dass es über lange Strecken verteilt werden kann.

Wir haben in Deutschland das Know-How, die Technologie und die Firmen um dies zu bewerkstelligen. Der gesamte Komplex Meerwasserentsalzung ist so facettenreich und wichtig, dass er in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden muss. Daran hängt unsere Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein Export-Schlager zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, Made in Germany.

TTIP 2.0

Der Freihandel zwischen Staaten und Staatsverbänden hat in den letzten Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag zum Wohlstand und Frieden auf der Welt geleistet. Bereits vor einigen Jahren lag ein Freihandelsvertrag zwischen der EU und den USA vor, die Transatlantic Trade and Investment Partnership. Leider scheiterte dieser Vertrag unter anderem am Widerstand einiger Nationalstaaten Europas, wie auch dem der USA unter der Regierung Trump.

Sobald in den USA wieder eine freihandels-freundliche Regierung gewählt wurde, sollte TTIP neu aufgesetzt werden. Hierbei müssen einige Rahmenbedingungen gewährleistet bleiben, um aus den Fehlern des letzten Anlaufs zu lernen.

Die Agrarpolitik soll integraler Bestandteil des Vertrages bleiben.

In der Vergangenheit gab es oft transatlantische Unstimmigkeiten zum Intellektuellen Eigentum. Der neu verhandelte Vertrag sollte nach Möglichkeit keinen höheren Urheberrechtsschutz in der EU begründen, stattdessen sollten nach Möglichkeit die USA ihr Urheberrecht auf Lebenszeit + 70 Jahre beschränken. Gleichzeitig sollte im EU-Recht das Fair-Use-Prinzip aus dem amerikanischen Urheberrecht verankert werden.

Die USA wenden die Todesstrafe an, während in der EU die Todesstrafe geächtet ist. Daher sollten die bestehenden Sanktionen diesbezüglich, wie das Verbot des Exports von Pharmazeutika für Hinrichtungen bestehen bleiben.

Die USA und die EU sollen sich beide zu regulierten Waffenexporten an Drittstaaten verpflichten. Insbesondere sollen Waffenexporte an Staaten verboten werden, wenn diese Waffen zum Begehen von Angriffskriegen oder der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung dienen.

Klimaschutz durch Innovation – Keine unnötigen Abstände für Windenergie

Für die Errichtung von Windenergieanlagen bestehen in Deutschland vielfältige Mindestabstände zu anderen Objekten oder gar die Einschränkung auf bestimmte Vorranggebiete. Zuletzt ermöglichte der Bund den Ländern, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung einzuführen. Als Junge Liberale Niedersachsen lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab.

Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner anhängigen Vorschriften. So können Abstände zum einen abhängig von der Himmelsrichtung gestaltet werden. Zum anderen erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.

Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.