A.C.A.B: All Cops Are Benevolent – die Polizei ins 21. Jahrhundert holen!

Das Sammeln von persönlichen Hintergrunddaten zum Zwecke der Polizeiarbeit ist ein wichtiges Werkzeug in der Verbrechensbekämpfung und -prävention, welches zur vermeintlichen Vermeidung von Diskriminierung oft nicht aufgegriffen wird. Insbesondere sogenanntes Racial Profiling macht Sorgen, welches in einen einem liberalen, antirassistischem Staat nicht akzeptiert werde kann und für dessen Bekämpfung immer noch zu wenig getan wird. Die Bekämpfung von Racial Profiling und eine tiefe und breite Datenerfassung bei der Polizeiarbeit greifen an diesem Punkt ineinander: der Erfassung von persönlichen Hintergrunddaten, so wertvoll sie bei der Polizeiarbeit auch sein mag, wird von der Bevölkerung nur akzeptiert, wenn ihr Missbrauch effektiv verhindert wird. Die jungen liberalen Niedersachsen glauben, dass wir der Polizei dieses wertvolle Werkzeug in die Hand geben müssen und gleichzeitig das Thema Racial Profiling nicht mehr stiefmütterlich behandeln, sondern mit direkten Maßnahmen bekämpfen müssen. Deswegen fordern wir:

Die Ausgliederung der der bestehenden Beschwerdestelle und verstärkter Dialog

Die bestehende Beschwerdestelle soll aus dem Innenministerium ausgegliedert werden. Sie soll ein unabhängiger Anlaufpunkt bei missbräuchlicher Polizeiarbeit, insbesondere Racial Profiling, sein, die vor allem den legalen Graubereich abdeckt, indem Sie vertraulich Beschwerden sammelt und auf diese Weise einerseits Polizisten vor Diffamierung, andererseits den Beschwerdesteller vor Vergeltungsaktionen schützt. Sollten sich die Beschwerden als haltlos oder vereinzelt herausstellen, können die Beschwerden ohne Rufschädigung des Polizisten verworfen werden, während bei vermehrten Beschwerden die Beschwerdestelle je nach Schwere und Häufigkeit nacheinander mit einem Gespräch, Sensibilisierungsmaßnahmen oder der Einschaltung der Dienstaufsichtsbehörde reagieren kann. Bei Verfehlungen, die sich außerhalb des legalen Graubereiches bewegen, dürfen und sollten die Bürger weiterhin den Weg einer Klage wählen.

Um Spannungsverhältnissen zwischen Polizei und Bevölkerung weiter präventiv entgegen zu wirken und gegenseitiges Verständnis aufzubauen, fordern wir auch verstärkt eine Begegnung und einen Dialog zwischen Bevölkerung und Polizei – konkret soll die Polizei ihre Arbeit vermehrt in Schulen vorstellen und sich den Fragen der Schüler stellen, sowie häufiger Tage der offenen Tür anbieten. Weiterhin sollen Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, besser über den Stand der Ermittlungen auf dem Laufenden gehalten werden.

Der Polizei muss die Datenverarbeitung als Werkzeug an die Hand gegeben werden

Die Datenverarbeitung ist ein wichtiges Mittel zur Verbrechensbekämpfung und -prävention. Wenn Daten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit polizeilich gesammelt werden, müssen sie verarbeitet und interpretiert werden. Ein Nichterheben von Daten sollte ausschließlich auf sachlicher Grundlage möglich sein.

Eine teil-anonymisiert Datenerhebung von Straftätern zu Statistikzwecken sollte immer geschehen, wenn sie einen möglichen Mehrwert besitzt und den allgemeinen Gleichheitsgrundsätzen entspricht. Alle Daten von rechtskräftig verurteilten Straftätern sollten der Polizei anonymisiert auf unbegrenzte Zeit zur Auswertung zur Verfügung stehen. Daten von freigesprochenen Personen hingegen sollten immer konsequent gelöscht werden. Die Polizei soll außerdem mit Zustimmung anonymisiert opferbezogener Informationen erheben und auswerten. Die konkreten Ergebnisse sollen in geeigneter Weise an die einzelnen Polizisten kommuniziert werden.

Um der sensiblen Natur dieser Datenerhebung gerecht zu werden, muss sich die Polizei einem gewissenhaften und professionellem Umgang mit diesen Daten verpflichten, indem sich Polizisten bereits in ihrer Ausbildung intensiv mit der Ursachenforschung und der Erklärung der statistischen Zusammenhänge auseinandersetzen und während ihrer Dienstlaufzeit spezielle Schulungen zu richtiger Dateninterpretation und -aufnahme angeboten bekommen, die auch über die negativen Effekte von Racial Profiling bei Polizeiarbeit und für den Bürger aufklären.

Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) werden Betreiber von großen Social Media Plattformen (Telemediendienstanbieter) zu einer Löschung von „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten verpflichtet.

Die Beurteilung ob eine Äußerung rechtswidrig ist obliegt in Deutschland allerdings den Gerichten. Eine Verlagerung der Rechtsauslegung in die Hand privater Unternehmen lehnen die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb entschieden ab. Wir sehen eine reelle Gefahr des „Overblocking“ durch Betreiber von Social Media Plattformen, insbesondere bei kontroversen aber legalen Statements und damit einhergehend eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher die sofortige Abschaffung des NetzDG. Stattdessen ist ein Gesetz zu schaffen, dass eine rechtliche Vertretung sozialer Netzwerke, die in Deutschland agieren (eingeschränkt wie in § 1 Abs. 2 NetzDG) verpflichtend ist.

Gegebenenfalls müssen Justizbehörden angemessen ausgestattet werden, um die Strafverfolgung auch in digitalen Medien effizient durchzusetzen.

Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Fahrt mit ausschließlich muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.