Fortschritt für den ÖPNV – Volle Fahrt voraus!

Die Jungen Liberalen setzen sich dafür ein, das momentane ÖPNV-System zukunftsfähig zu machen. Wir wollen eine Reform der bestehenden personenbezogenen Subventionen, die Erhaltung der gebietsbedingten Förderungen und eine Umrüstung, um digitale Zahlungsmöglichkeiten flächendeckend zu ermöglichen.

Wir fordern eine Unterstützung über sogenannte 1€-Tickets für Rentner, Freiwilligendienstler, Ehrenämtler, in Ausbildung befindliche und Geringverdiener.

Zudem fordern wir, dass Schüler der Unter-, Mittel- & Oberstufe, Studenten und Freiwilligendienstler kostenlos Bus und Bahn fahren dürfen.

Alles sollte in der vom regionalen Verkehrsverbund ausgegebenen Region eines jeweiligen Ländertickets erfolgen.

Die Kosten für die personenbezogenen Subventionen sollten vom Land getragen werden, außer wenn eine andere Stelle bestehende Subventionen bereits leistet. Angehörige der Bundeswehr sollten durch den Bund gefördert werden. Bei der Subventionierung von Studenten sollten wie bislang die Studierendenschaften und -werke mitwirken. Für Schüler sollte wie bisher der Schulträger zuständig sein. Um Passagierströme zwischen Bundesländern auszugleichen, sollen die Länder untereinander entsprechende Ausgleichszahlungen leisten, um die Universalität eines 1-Euro-Tarifs zu gewährleisten.

Im dritten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ist der digitale Ausbau von Zahlungsmöglichkeiten wichtiger denn je. Auch die Unternehmen im Sektor des ÖPNV sollten nun vorangehen und die Möglichkeit der Kartenzahlung einer Fahrt durch NFC-Chip ermöglichen.
Daher fordern die Jungen Liberalen weiter noch die Subventionierung der ÖPNV-Anbieter beim Ankauf eines NFC-Fähigen Bezahlsystems, sowie die Bereitstellung eines länderübergreifenden Systems durch die Zusammenarbeit der Bundesländer. Das  “Ein- und Auschecken” im jeweiligen Tarif mit einem NFC-Chip sollte in Bussen und Bahnen möglich sein. Dieser sollte über eine von den Ländern finanzierte Smartphone-App laufen und den jeweiligen Tarif durch die Identifikationsnummer eines NFC-Chips mit einem Account verknüpfen. Der jeweilige Betrag sollte dann mit der auf der App ausgewählten Zahlungsmethode des Accounts abgebucht werden. Personen, die keinen Account erstellt haben, können über eine wiederaufladbare Prepaid-Karte zahlen. Diese gibt es in verschiedenen Varianten und bei einer Erstaufladung wird der zugehörige Tarif geprüft. Bei der Verwendung einer herkömmlichen Bankkarte mit NFC-Chip, an die kein Tarif gebunden ist, wird der Standard-Tarif abgebucht. Dieser kann bei Vorlage der Unterlagen an der Geschäftsstelle eines ÖPNV-Anbieters bis zu einem Monat rückerstattet werden. Die Kosten hierfür werden vom Land übernommen. Jeder Anbieter hat die Möglichkeit über ein extern gestelltes Portal Kundendaten einzutragen, zu editieren oder abzurufen, wenn es nötig ist.

Dennoch sollen aber im 1-Euro-Tarif weiterhin Papier-Tickets verfügbar sein, die man auch mit Bargeld erwerben kann. Diese Papier-Tickets sollen dann an einen Fahrausweis gebunden sein, der die Berechtigung zum Erwerb und der Verwendung ausweist. Der Geltungsbereich dieser Maßnahmen soll bundesweit gelten und grundsätzlich allen Deutschen, EU-Bürgern und Menschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland entsprechend offen stehen, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Klimaschutz durch Innovation – Keine unnötigen Abstände für Windenergie

Für die Errichtung von Windenergieanlagen bestehen in Deutschland vielfältige Mindestabstände zu anderen Objekten oder gar die Einschränkung auf bestimmte Vorranggebiete. Zuletzt ermöglichte der Bund den Ländern, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauung einzuführen. Als Junge Liberale Niedersachsen lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab.

Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner anhängigen Vorschriften. So können Abstände zum einen abhängig von der Himmelsrichtung gestaltet werden. Zum anderen erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.

Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschemissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.