Keine Schummler am Steuer

Immer häufiger kommt es vor, dass Personen unlautere Methoden anwenden, um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen – mehrere tausend Fahrschüler werden jährlich erwischt. Diese Entwicklung birgt ein besorgniserregendes Problem: Diejenigen, die betrügen, bleiben ohne Konsequenzen. Den Betrügern droht keinerlei ernste Strafe, da die Täuschung weder eine Ordnungswidrigkeit noch ein strafrechtliches Vergehen darstellt. Ihre Handlungsweise kann weder als klassischer Betrug noch als Urkundenfälschung betrachtet werden. Die einzige „drohende“ mögliche Sanktion für diejenigen, die schummeln, besteht in einer Sperrung für die Teilnahme an der theoretischen Führerscheinprüfung für maximal sechs Monate. Doch selbst hier zeigt sich ein Problem: Es existiert keine zentrale Kennzeichnung für Prüflinge, die bei der Theorieprüfung erwischt wurden. Aufgrund dessen haben diese Prüflinge die Möglichkeit, sich bereits vor Ablauf der Sperrfrist bei anderen Prüforganisationen erneut anzumelden oder wiederholt betrügerische Versuche zu unternehmen, bis sie ihr Ziel erreichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Prüflinge, die bei der Theorieprüfung schummeln, zweifellos eine ernsthafte Gefährdung für den Straßenverkehr darstellen und schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Deshalb fordern wir:

  • Die Einrichtung eines zentralen Registers, das Prüfungsverstöße dokumentiert und festhält.
  • Personen, die bei ihrer eigenen Prüfung betrügen oder Betrug durch Dritte in Anspruch nehmen, sollten mit einer angemessenen Geldstrafe belegt werden und für einen Zeitraum von einem Jahr von weiteren Prüfungen ausgeschlossen werden. Bei wiederholtem Vergehen sollte die Sperrfrist auf drei Jahre erhöht werden.
  • Personen, die gewerbsmäßig Dienstleistungen anbieten, um bei Fahrprüfungen zu betrügen, sei es durch das Stellvertreten bei Prüfungen oder das Vermitteln von Stellvertretern, sollten je nach Schwere des Falles mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Panzerknacker hochgehen lassen

Im letzten Jahr wurden insgesamt 493 Geldautomatensprengungen verübt, was die höchste Anzahl in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Hierfür verantwortlich sind maßgeblich organisierte Verbrecherbanden aus den Niederlanden, die äußerst professionell vorgehen, sind dafür verantwortlich. Häufig rekrutieren bekannte Kriminelle junge Niederländer aus sogenannten Problemvierteln, indem sie ihnen schnelles Geld und Prestige versprechen. Diese werden dann im Umgang mit Sprengstoff geschult. Ihr Hauptziel ist Deutschland, und sie schlagen meistens nachts zu. Innerhalb weniger Minuten sprengen sie die Automaten und flüchten dann über die Autobahn in Richtung Niederlande. Hierbei werden ganze Filialen teils massiv beschädigt; in einzelnen Fällen bedrohen die anschließenden Brände gar die über den Banken gelegenen Wohnungen und bringen somit Leib und Leben unbescholtener schlafender Bürger in erhebliche Gefahr.

Maßgeblicher Grund, warum diese Banden ihre Straftaten vornehmlich in Deutschland begehen, sind die im Vergleich zu den Niederlanden deutlich weniger effektiven Sicherheitsmaßnahmen der deutschen Geldinstitute. In den letzten Jahren haben die Niederlande deutlich mehr in den Schutz vor Geldautomatensprengungen investiert. Dies hat zu einem kontinuierlichen Rückgang der Zahlen in Bezug auf diese Straftaten und zur Verlagerung solcher Bandenaktivitäten nach Deutschland geführt. Zwar sind wir Junge Liberale grundsätzlich von der Eigenverantwortung der Banken überzeugt; es ist zuvorderst im vitalen Eigeninteresse der Banken – als Eigentümer der Geldautomaten – alles Notwendige zu tun, um in einem ökonomisch vertretbaren Umfang das eigene Eigentum zu sichern. Gleichwohl sind hier weitergehende politische Maßnahmen angezeigt: Da die Banken nämlich in der Regel über umfassende Versicherungen verfügen, läuft ihre Kosten-Nutzen-Abwägung häufig auf das Zahlen einer höheren Versicherungspolice und das Hoffen auf ein „verschont werden“ hinaus; legt man den reinen materiellen Schaden nur (!) der Bank zu Grunde, lohnen sich die verstärkten Sicherheitsvorhaben für die Geldinstitute schlicht nicht. Diese bankinternen Kosten- Nutzen-Analysen lassen jedoch die drohenden Schäden an Eigentum, Leib und Leben Dritter ebenso außer Betracht, wie die gesteigerten Aufklärungs- und Verfolgungskosten der Allgemeinheit.

Um dieser Zunahme der Bedrohung von Eigentum, Leib und Leben unbeteiligter Bürger und den steigenden Kosten für die Allgemeinheit endlich effektiv zu begegnen, fordern wir eine Reihe von Maßnahmen, um die Geldautomaten deutscher Geldinstitute besser vor diesen Straftaten zu schützen:

  1. Erschwerte Gelegenheiten: Es sollte eine breitflächige Ausweitung von Installationen zur Gasneutralisation, Banknoteneinfärbung/- Verklebung und mechanischen Sicherungssystemen geben, um den Schutz zu verbessern.
  2. Erweiterung des § 308 StGB: Personen, die die Voraussetzung des § 308 StGB erfüllen, um unrechtmäßig Geld zu erlangen, sollten angemessen strenger bestraft werden. Daher ist die Einführung einer Qualifikation des § 308 StGB vorgeschlagen, die eine Erhöhung der Mindeststrafe vorsieht.

Wieder gut zu Recht kommen – Reform der juristischen Ausbildung

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als eines der schwierigsten in Deutschland. Neben der stetig wachsenden Stoffmenge bringt aber auch die besondere Prüfungsform im Gewand des Staatsexamens besondere Herausforderungen mit sich, die nicht nur den ohnehin schon hohen Schwierigkeitsgrad noch weiter erhöhen, sondern auch zu einer allgemeinen Unzufriedenheit und einem schlechten Mental-Health-Status der Studierenden führen.

Seit geraumer Zeit werden nun die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert, wie man das Studium reformieren und somit nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern auch die Lebensqualität sowie den Zustand der psychischen Gesundheit unter den Studierenden fördern könnte. Doch wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen, lassen sich die auf den Weg gebrachten Reformen bislang nur in Diskussionen wiederzukennen. Anzeichen für eine schnelle Umsetzung fehlen leider.

Dieser Zustand führt verständlicherweise bei vielen Studierenden zu Frustration und Unverständnis über die Untätigkeit bei der Umgestaltung und Vereinheitlichung des Studienganges zu Zwecken der Vergleichbarkeit. Eine neu durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass ein Großteil der Studierenden viele der derzeit diskutierten Reformideen befürwortet und einige der Ideen auch bei einer Vielzahl der Dozierenden Anklang findet.

Um eine lang notwendige Reform endlich auf den Weg bringen zu können, fordern wir deshalb die zügige Umsetzung der folgenden Reformidee:

Einführung eines vollständig integrierten Bachelors

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Dort müssen neben der Schwerpunktbereichsprüfung meist innerhalb von zwei Wochen je nach Bundesland bis zu acht fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Die im Studium erbrachten Leistungen zählen dann nur als Voraussetzung, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Bei einer Regelstudienzeit von zehn Semestern führt dies zu einer Drucksituation, bei der die Zukunft allein von diesen Klausuren abhängt und bei Nichtbestehen die letzten fünf Jahre keinen Abschluss zur Folge haben. Da das Jurastudium bereits jetzt mehr Aufwand und Arbeit erfordert als ein durchschnittlicher Bachelorstudiengang, fordern wir die Einführung eines vollständig integrierten Bachelors, der ohne Mehraufwand oder zusätzliche Lehrveranstaltungen erwerbbar sein muss. Voraussetzung für den Erwerb des Bachelors muss allerdings das Bestehen des universitären Teils des Examens sein, sodass die Studierenden gezeigt haben, dass sie wissenschaftliches Arbeiten beherrschen. Laut der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften begrüßen dies auch 83 % der Studierenden.

Einführung des E-Examens

In der Berufswelt, als auch bei Gericht ist es schon lange Alltag Schriftsätze, Korrespondenz oder Urteile mit dem Computer zu schreiben. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Einreichung bei Gericht sogar eine Pflicht zu Nutzung des „beA“ (besonderes elektronisches Anwältepostfach). Auch im Studium ist die elektronische Anfertigung von Hausarbeiten in den meisten Fällen Pflicht und während Corona mussten viele Klausuren ebenfalls digital verfasst werden. Anhand der kaum noch vorhandenen Anwendungsfälle und damit einer kaum noch vorhandenen Bedeutung von handschriftlich angefertigten Arbeiten ist es längst überfällig, das Examen ebenfalls digital unter Aufsicht anfertigen zu können. Hierdurch würde man das Studium nicht nur realitätsnäher gestalten, sondern vielmehr auch bestehende Unterschiede im Schriftbild ausgleichen und somit ebenfalls den Aspekt der Chancengerechtigkeit stärken. Bekannte Problematiken wie Sehnenscheidenentzündungen nach dem Examen würde damit ebenfalls Einhalt geboten werden. Auch die Korrektur der Arbeiten würde damit wesentlich vereinfacht werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungen an Papier und damit verbunden die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Einführung des E-Examens darf es allerdings nicht dazu kommen, dass Prüfungsstandorte wegfallen.

Gegen eine Streichung der Ruhetage

Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir konsequent ab. Ruhetage bilden derzeit im ersten Examen einen freien Tag in der Woche, an dem keine Klausur geschrieben wird. Sie sind in der stressvollen Zeit des Studiums zwingend notwendig, damit die Studierenden neben den Klausuren auch Zeit für körperliche als auch psychische Entspannung haben. Nur so ist  zwischen den Klausuren Zeit zu finden, um wieder zur Ruhe zu kommen und erneut Kraft tanken zu können. Die in der Vergangenheit anzutreffenden Bestrebungen der Vereinheitlichung der Klausurtermine zwischen den einzelnen Bundesländern ist unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwar durchaus verständlich und auch von unserer Seite gewünscht. Sie darf allerdings nicht zu einer Mehrbelastung der Studierenden führen. Vielmehr wäre eine bundeseinheitliche Ausweitung bzw. Einführung von Ruhetagen wünschenswert. Einer Streichung von Ruhetagen aus finanziellen Gründen stellen wir uns klar entgegen.

Einführung der Unabhängigkeit der Zweitkorrektur und Streichung der Lösungsskizzen

Bei der Korrektur von Klausuren sollte immer nur die jeweilige Leistung im Mittelpunkt der Bewertung stehen. Zwar ist es unmöglich, die Leistung nicht im Kontext der vorherigen zu sehen. Allerdings sollte der sogenannte „Ankereffekt“ so wenig wie möglich eintreten. Der Ankereffekt ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt das Phänomen, bei dem Menschen bei bewusst getroffenen Wahlen von vorhandenen Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Eine Auswertung von 3.696 Examensklausuren des JPA Berlin/Brandenburg durch Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel zeigte allerdings deutlich, dass es in der Realität deutliche Anzeichen für den Ankereffekt gibt. Sie stellten fest, dass die Bewertung der Zweitkorrektur bei nur ca. 1 % aller Klausuren um nicht mehr als einen Punkt von der Erstkorrektur abgewichen ist. Wir fordern deshalb, dass die Zweitkorrektur ohne Kenntnisnahme von den Ergebnissen der ersten Korrektur durchgeführt werden muss sowohl beim Examen als auch bei Remonstrationen im Grundstudium . Nur so kann eine objektive und gerechte Bewertung garantiert werden. Auch würde so eine erhöhte Transparenz und Objektivität der Ergebnisse geschaffen und dadurch ebenfalls das Vertrauen in die Justizprüfungssysteme gestärkt werden. Um eine Beeinflussung der Korrektur gänzlich ausschließen zu können, sollen auch die Lösungsskizzen abgeschafft werden. Es sollen vereinfachte Lösungswege zur Verfügung gestellt werden, in dem die zu prüfenden Ansprüche aufgelistet werden.

Möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommission bei mündlichen Prüfungen

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina im Vergleich zu Männern benachteiligt sind. Insbesondere wenn ausschließlich männliche Prüfer in der Prüfungskommission sitzen, verstärkt sich dieser Geschlechterunterschied noch weiter. Um eine möglicherweise unbewusste Diskriminierung zu verhindern, fordern wir daher, dass die Prüfungskommissionen möglichst paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Sobald auch nur eine Frau in der Kommission sitzt, verschwindet der Geschlechterunterschied bei den Prüfungsergebnissen. Eine paritätische Besetzung würde dazu beitragen, gleiche Chancen und faire Bedingungen für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Eine Erweiterung des Prüfungsstoffes nur unter Streichung von Bestehenden

Die Menge an Wissen, die Studierende im ersten Examen abrufen können müssen, wächst stetig. Mittlerweile müssten Studierende allein im Zivilrecht rund 1.566 Probleme und die dazugehörigen Streitstände sowohl kennen als auch anwenden können. Diese Stoffmenge führt dazu, dass sich viele Studierende bei der Examensvorbereitung lediglich auf das Auswendiglernen fokussieren und dabei den viel wichtigeren Aspekt des Systemverständnisses meist außer Acht lassen. Ebenso erscheint die Menge des zu lernenden Stoffes als so unüberwindbar, dass hierdurch der Druck auf die Studierenden erneut erhöht wird, was sich schlecht auf die psychische Gesundheit auswirkt. Wir fordern deshalb eine Neuaufnahme von Lehrstoff nur unter Streichung von Altem. Künftig soll der Fokus vor allem darauf gelegt werden, dass das Systemverständnis abgefragt wird und nicht möglichst viele Streitstände auswendig gekonnt werden müssen.

Einführung eines Gnadenversuches

Die erste juristische Prüfung kann regulär nur zweimal abgelegt werden. Bei Vorlage von bestimmten Voraussetzungen ist weiterhin ein sogenannter Freiversuch möglich. Die Anmeldung ist für diese Klausuren verbindlich und kann nach Erhalt der Anmeldebescheinigung kaum wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn besondere persönliche Umstände vorliegen. Im zweiten Staatsexamen ist es hingegen möglich einen weiteren sogenannten Gnadenversuch zu erhalten, wenn besondere Umstände das Ablegen der Prüfungen maßgeblich erschwert haben. Wir fordern diese Ausnahmeregelungen auch im ersten Staatsexamen anzuwenden. Besondere persönliche Umstände, wie beispielsweise der Verlust der eigenen Eltern oder die Pflege eines nahen Angehörigen darf nicht zu einem Nachteil der Studierenden führen.

Bundeseinheitliche Anzahl von Klausuren beibehalten – Keine neuen Klausuren einführen

Beim Examen hängt der psychische Druck insbesondere an der Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Derzeit müssen in der ersten staatlichen Prüfung zumeist sechs Klausuren geschrieben werden. Nur in Berlin/Brandenburg müssen bislang insgesamt sieben Klausuren abgeleistet werden. Im Februar 2024 tritt die neue Justizausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, wodurch dort ebenfalls eine weitere Klausur im Strafrecht eingeführt wird. Die Einführung von neuen Klausuren im ersten Staatsexamen sehen wir kritisch entgegen und fordern, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bei sechs beibehalten wird. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit der Leistung fordern wir weiterhin, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in Berlin/Brandenburg und Schleswig-Holstein wieder auf sechs reduziert wird. Zugleich wäre eine einheitliche Aufteilung dieser sechs Klausuren auf die verschiedenen Rechtsgebiete wünschenswert.

Einführung der Möglichkeit des Abschichtens

In Niedersachsen gibt es bislang noch die Möglichkeiten die Klausuren im ersten Examen nicht innerhalb eines Durchganges schreiben zu müssen, sondern diese auf zwei Durchgänge aufteilen zu können. Wir fordern diese Möglichkeit nicht nur unter bestimmten Umständen als zulässig zu betrachten, sondern den Studierenden durchgehend die Möglichkeit zu geben, die Klausuren an zwei verschiedenen Durchgängen schreiben zu können. So können Studierende frei wählen, ob Sie alle Klausuren schnell „hinter sich bringen“ wollen oder den Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf zwei Durchgänge verteilen und sich so besser auf die dann abzuleistenden Gebiete konzentrieren zu können.

Universitäres Repetitorium ausbauen

Um sich auf das Staatsexamen vorbereiten zu können, ist es gängige Praxis, ein sogenanntes Repetitorium zu besuchen, indem einem der bislang gelehrte Stoff noch einmal in Gänze und auf Examensniveau vermittelt wird. Ein Großteil dieser Repetitorien wird privatwirtschaftlich organisiert, was durchschnittliche Preise von um die EUR 200,00 pro Monat zur Folge hat. Damit der Erfolg im Examen allerdings nicht von der finanziellen Situation der Studierenden abhängt, fordern wir den Ausbau der universitären Repetitorien, sodass auch Studierende hieran teilnehmen können, wenn sie sich ein privat geführtes nicht leisten können.

Regelmäßiges Monitoring des Reformbedarfs

Angesichts der stetigen Entwicklung gesellschaftlicher, technologischer und rechtlicher Herausforderungen und der sich gleichzeitigen, wenn auch nur schleppend voranschreitenden Reformbemühungen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Inhalte des Studiums der Rechtswissenschaften fortlaufend auf seine Aktualität und Relevanz überprüft werden. Daher fordern wir die Einführung eines regelmäßigen Monitorings des Reformbedarfs. So würde ermöglicht, potenzielle Lücken im Lehrplan zeitnah zu erkennen und anzupassen und so den Studierenden eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird. Dabei sollen Studierendenvertretungen und die jeweiligen (Studien-)Dekane aktiv eingebunden werden, um ein breites Meinungsbild einzufangen und zielgerichtete Reformen zu initiieren.

Denkbar wäre, das zuständige Ministerium (Niedersächsisches Justizministerium) zu verpflichten, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren, einen Bericht über die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Studierendenvertretungen der juristischen Fakultäten oder deren Dachverbänden sowie der Dekane und Studiendekane zu verfassen. Dieser Bericht ist anschließend dem Landtag zu präsentieren und zu veröffentlichen.

Gegen die Streichung der Arbeitsgemeinschaften

Seit geraumer Zeit werden an einigen deutschen Universitäten die Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss der Zwischenprüfungen abgeschafft. Die Arbeitsgemeinschaften sind neben den Vorlesungen ein elementarerer Bestandteil des Lernprozesses während des Studiums. Ihre Streichung erschwert den ohnehin sehr umfangreichen Lernstoff nur noch weiter. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Arbeitsgemeinschaften an den niedersächsischen Universitäten ein. Die Finanzierung der AGs soll daher eine besonders hohe Priorität genießen.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Wir sehen uns vor Gericht – Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Deutschland als Wirtschaftsstandort steht in einem globalen Wettbewerb, der zunehmend von schnellen und effizienten Gerichtsverfahren geprägt ist. Deutschland droht, in diesem Wettbewerb den Anschluss zu verlieren. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es unerlässlich, dass Deutschland als Justizstandort modernisiert und weiterentwickelt wird.

Um den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

  1. Eine angemessene (bessere) Personal- und Sachausstattung der Gerichte gewährleisten.
    • Eine deutliche Erhöhung der Finanzmittel, um dem erheblichen Richtermangel begegnen, sowie mehr Justizbeamte einstellen zu können und bessere Ausstattung für die Gerichte zu ermöglichen.
    • Das Richteramt durch Verbesserung der Arbeitsbedingungen attraktiver machen. Dazu gehören besonders mit Blick auf die Konkurrenz aus der freien Wirtschaft eine angemessene Bezahlung, flexible Arbeitszeiten sowie eine fortgeschrittene Digitalisierung.
  1. Die bundesweit geplante Einführung von Commercial Courts weitergreifen und durchführen.
    • Das Eckpunktepapier des BMJ zur Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts vom 18. April 2023 ist grds. zu begrüßen.
    • Die Commercial Courts dürfen hierbei nicht nur auf Handelssachen i.S.v. § 95 GVG beschränkt sein.
    • Die lingua franca im internationalen Schiedsverfahren ist – sowie auch im internationalen Handel – Englisch. Eine Wahlmöglichkeit der Parteien für Englisch als Verfahrenssprache vorm LG und OLG muss demnach auch zwingend beim BGH ohne Zustimmung des zuständigen Senats möglich sein.
  1. Die Ratifizierung der Singapore Convention on Mediation (2018) durch die EU vorantreiben und das MediationsG nach dem sog. UNCITRAL Mediation Framework überarbeiten.

Wir Schöffen das – Schöffen ins 21. Jahrhundert bringen

In der Justiz gibt es neben den hauptamtlichen Berufsrichterinnen und Berufsrichter auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die Schöffen und Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in das Justizsystem ein.

Wir Jungen Liberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, welches eine spannende Beteiligungsmöglichkeit am Rechtsstaat darstellt. Während das Schöffenamt für die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes allerdings eine ehrenhafte Aufgabe darstellt, so gibt es insbesondere in rechtsextremen Gruppierungen Bestrebungen, durch gezielte Bewerbungsfluten die Schöffenpositionen für unlautere Ziele zu missbrauchen und die Justiz so zu unterwandern. Wir unterstützen insoweit voll und ganz den Vorstoß des Bundesjustizministeriums, gesetzlich hiergegen vor zu gehen.

Um zusätzlich dazu jedoch die Attraktivität des Schöffendienstes im Allgemeinen zu steigern und den Rechtsstaat zu festigen, fordern wir Jungen Liberalen daher:

  • Die Senkung des Mindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33 Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre, in Anlehnung an die uneingeschränkte Strafmündigkeit.
  • Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu senken.
  • Einen optimierten Bewerbungsprozess, bei welchem die Bewerber u.a. verpflichtend begründen müssen, warum sich diese als Schöffen bewerben.
  • Angesichts möglicher Gefahren durch extremistische Unterwanderung eine Überprüfung der Bewerber auf potenziell verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die Kommunen sollen dabei angehalten werden, bei stichhaltigen Indizien und Bedenken Anfragen an die jeweiligen Landesämter für Verfassungsschutz oder andere geeignete Institutionen zu stellen.

Betroffenenrechte stärken – gesetzliche Informationspflicht bei Funkzellenabfragen auch praktisch umsetzen

Sofern auf Grund einer Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung (z.B. Mord und Totschlag, bestimmte Formen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Bandendiebstahl) ermittelt wird und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht sowie die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre, können Strafermittlungsbehörden mit richterlicher Zustimmung gemäß § 100 g Abs. 3 StPO alle in einer Funkzelle angefallenen Verkehrsdaten zu Ermittlungszwecken abfragen. Die Größe von Funkzellen können hierbei – je nach technischer Ausstattung – zwischen Mikro-Funkzellen mit einem Bereich von wenigen Metern bis hin zu größeren mit mehreren Kilometern Reichweite variieren. Bei solchen Funkzellenabfragen übermitteln die Mobilfunkanbieter sodann die Verkehrs- und Bestandsdaten aller Mobiltelefone, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort mit der fraglichen Mobilfunkzelle verbunden waren, an die Staatsanwaltschaft. Die Daten umfassen unter anderem den Zeitpunkt und die Dauer von Anrufen, Informationen über die Mobilfunk- und Internetnutzung sowie die Rufnummer und damit mittelbar auch den Namen und die Anschrift des Mobilfunkteilnehmers. Nach § 101 a Abs. 6 StPO besteht für den Staat grundsätzlich die Pflicht, die Betroffenen einer solchen Funkzellenabfrage im Nachhinein über die Abfrage in Kenntnis zu setzen, damit die Betroffenen über die Möglichkeit verfügen, nachträglich Rechtsschutz nach § 101a Abs. 6 Satz 2 StPO i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO zu ersuchen. Das Gesetz lässt allerdings zahlreiche Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht zu (vgl. § 101 Abs. 4 bis 6 StPO).

In der Praxis wird diese Ausnahme jedoch dermaßen extensiv ausgelegt, dass sie mittlerweile die Regel geworden ist. Eine Information findet bislang fast nie statt. Die genauen Gründe für eine Unterlassung der Benachrichtigung werden seitens der Staatsanwaltschaften fast nie aktenkundig gemacht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen kritisieren diese Praxis der Ermittlungsbehörden und fordern die Stärkung der Bürgerrechte, indem die Betroffenen konsequent über solche Funkzellenabfragen informiert werden. Für die Umsetzung dieser Informationspflicht des Staates schlagen wir vor, die Betroffenen im Nachhinein mit einer SMS über die Funkzellenabfrage zu benachrichtigen, sofern die Betroffenen entsprechend des Verfahrens in Berlin ihre Nummer bei einer staatlichen Stelle eingetragen haben. Andernfalls bleibt die Regelung des § 101 Abs. 4-6 StPO bestehen Die SMS soll den Bürger informieren, in welchem Umfang er von der Funkzellenabfrage betroffen ist (Ort und Zeit), Angaben zur zuständigen Strafermittlungsbehörde enthalten und auf eine Internetseite für weitere Informationen verweisen, die die technischen und rechtlichen Grundlagen einer Funkzellenabfrage sowie die Betroffenenrechte und Wege zu deren Geltendmachung ausführt. Die Umsetzung der staatlichen Informationspflicht über SMS kann technisch einfach und automatisiert umgesetzt werden. Außerdem müssen dazu keine weiterführenden personenbezogenen Daten außer der Rufnummer verarbeitet werden. Die Mobilfunkanbieter sollen technisch sicherstellen, dass bei der Weitergabe einer Rufnummer der Nachbesitzer keine solche Information erhält, die sich auf den Vorbesitzer bezieht.

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass sich die niedersächsische Landesregierung im Bund für das Verfahren einsetzt, sodass Bund und Länder gemeinsam eine länderübergreifende Regelung treffen. Hierfür fordern wir, dass in Niedersachsen eine vollständige und unabhängige Evaluation mit dem Abwägen aller Vor- und Nachteile entsprechender Benachrichtigungsmethoden erfolgt; hierbei ließe sich beispielsweise auf dem Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein aufbauen, welcher für den Schleswig-Holsteinischen Landtag bereits 2017 die „Möglichkeiten für verbesserte Transparenz bei Funkzellenabfragen“ untersuchte (Umdruck 18/7553).

Klasse statt Masse – die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Als JuLis stehen wir für einen schlanken, wehrhaften öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstelle eines von der Allgemeinheit finanzierten Rentner-Unterhaltungsprogrammes. Wir stehen als liberale Jugendorganisation für die jüngeren Generationen ein, die sich zunehmend von den Angeboten des ÖRR nicht umfasst sehen. Wir sehen den Reformbedarf der in die Jahre gekommenen Strukturen des Rundfunks und machen konstruktiv Vorschläge, um diese zu verbessern. Dennoch werden diese konstruktiven Vorschläge häufig undifferenziert als das „Anlegen der Axt an einem Bollwerk der Demokratie“ aufgefasst. Dieser Annahme widersprechen wir ausdrücklich. Während die Gewährleistung einer funktionsgerechten Finanzierung des Rundfunks durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG verfassungsrechtlich garantiert wird, steht es dem Gesetzgeber offen, wie er den Rahmen, die Strukturen und den Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks novelliert. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefragt, durch Staatsverträge diese Aufgabe zu übernehmen und dadurch für Entlastung zu sorgen. Ein möglicher Reformprozess im ÖRR kann dabei nicht nur finanzielle Entlastung jeder und jedes Einzelnen in durch Inflation und steigende Lebenserhaltungskosten bestimmten Zeiten zur Folge haben, sondern durch größere Transparenz und einen klareren Auftrag auch vertrauensstiftend und demokratiefördernd wirken.

Mit diesem Antrag möchten wir neue Denkanstöße setzen und schlagen daher folgende konkrete Maßnahmen vor:

  • Kostenkontrolle: Der ÖRR Deutschlands ist mit 8,4 Mrd. EUR im Jahr 2021 der teuerste Rundfunk der Welt. Während die britische BBC rund 3,8 Mrd. EUR und die französischen france tv und radiofrance kumulativ mit ca. 3,7 Mrd. EUR jährlich zu Buche schlagen, kosten ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr als seine britischen und französischen Pendants zusammen. Geboten ist daher eine Überprüfung der Ausgaben des Rundfunks und mehr Kontrolle über sie. Als Lehre aus der Causa Schlesinger ist insbesondere die Stellung der Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten hervorzuheben, die die wirtschaftliche Betätigung der Rundfunkanstalten kontrollieren sollten. In der Praxis mangelt es den Organen jedoch oft an fachlichem Know-how. Die Verwaltungsräte sollten hierfür zukünftig mit unabhängigen Wirtschaftsprüfern, Finanzexpertinnen o.ä. besetzt werden, die professionell die Ausgaben beaufsichtigen. Auch sollten die Gehälter der Führungskräfte der Rundfunkanstalten zum einen angeglichen werden, beispielsweise an die Besoldung des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten, zum anderen aber auch gekoppelt werden an wirtschaftlichen (Miss-)Erfolg.
  • Mehrfachstrukturen verhindern: Perspektivisch sollte über eine Fusion der Verwaltungen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk nachgedacht werden. Wenngleich die Trennung insbesondere von ARD und ZDF auf Programmebene als Ausdruck eines pluralistischen Rundfunks mit guten Argumenten vertretbar ist, so lässt sich eine Trennung der Verwaltungsstrukturen aus ökonomischen wie auch ökologischen Gründen schwer verstehen. Hier würde eine Zusammenlegung ressourcenschonend wirken. Zur Verschlankung des Apparats könnte daneben auch etwa die Anzahl der Landesrundfunkanstalten gesenkt werden. Das bisherige Modell mit neun verschiedenen Landesrundfunkanstalten könnte hier durch ein System mit vier Anstalten, aufgeteilt in Norden, Süden, Westen und Osten abgelöst werden. Dies reduziert ebenfalls Mehrfachstrukturen und senkt die Zahl benötigter Intendantinnen und Verwaltungsräte.
  • Klarer Auftrag: Der aktuelle Medienstaatsvertrag sieht in § 11 RStV vor, dass die Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. Wir setzen uns dafür ein, den Fokus des ÖRR künftig verstärkt auf Bildung und Information zu legen und die „Beratung“, Kultur und Unterhaltung zurückzufahren. Auch Dokumentationen können unterhaltsam sein und erfüllen zeitgleich den Bildungsauftrag. Im digitalen Zeitalter sollte zudem ein verstärkter Fokus auf On-Demand-Lösungen und Internetpräsenz liegen.
  • Programmdiät: Die aktuelle Zahl der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme umfasst 21 Fernsehsender und 83 Radiosender, sowie das Content Netwerk Funk Mediengruppe. Rein an der Vielzahl der Radiosender gemessen lassen sich bereits Argumente für eine Verschlankung des Programms in Zeiten von Digitalradio und überregionalem Empfang finden. Ähnliches gilt für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Mehr als die Hälfte der Sendezeit der öffentlichen Fernsehsender ist auf Unterhaltung ausgerichtet. Vor allem Sport- und Filmlizenzen, wie etwa die der Fußball-WM in Katar für alleine 214 Mio. EUR, nehmen einen Großteil des Budgets ein. Hierdurch entsteht unweigerlich eine Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern. Dies soll zukünftig in Hinblick auf den klarer formulierten Auftrag des ÖRR vermieden werden. Spartensender wie ARD One oder ZDFneo sollten in die Privatwirtschaft überführt und nicht ersetzt werden.
  • Alternative Finanzierungsformen: Die pauschale Erhebung der Rundfunkbeiträge i.H.v. aktuell 18,36 EUR erscheint in Zeiten flexibler Abo-Dienste sowohl preislich als auch strukturell aus der Zeit gefallen. In Frankreich entschied sich Emmanuel Macron für einen umstrittenen Weg der Abschaffung der Rundfunkbeiträge zugunsten einer Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln. Um die Unabhängigkeit des ÖRR von direkter oder indirekter Einflussnahme von Seiten des Staates oder privatwirtschaftlichen Unternehmen zu wahren, lehnen wir ein solches Finanzierungsmodell genauso ab wie die verstärkte Generierung von Einnahmen durch mehr Werbung. Ein anderer Vorschlag könnte hier etwa das „skandinavische“ Modell sein, bei dem sich die Höhe des Beitrags proportional zum Einkommen ergibt. Zusätzlich hierzu wäre auch ein Abo-System sinnvoll, bei dem neben einem günstigen Basismodul erwünschte Zusatzmodule gegen Aufpreis enthalten wären.