Reformimpuls Lehrerausbildung – Praxis und Fachwissen statt “ins kalte Wasser springen”

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Reform der Lehrerbildung ein, die Praxisnähe sowie die fachwissenschaftlichen und pädagogischen Kompetenzen unserer angehenden Lehrkräfte in den Vordergrund stellt. Lehramtsstudierende einfach im Hochschulalltag mitlaufen und lediglich nebenbei die immergleichen Erziehungswissenschaftskurse besuchen zu lassen wird der Relevanz des Berufes für die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler, sprich der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes, nicht gerecht.

Dazu fordern wir im Einzelnen:

  • Bachelor-Praxisphasen statt ASP: Das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) wird seinem Auftrag nicht gerecht. Statt vierwöchiger Schnupperveranstaltungen sollen zukünftig schon spätestens ab dem dritten Semester begleitende Hospitationsphasen die Regel werden. In den ersten beiden Semestern des Lehramtsstudiums muss zur Vorbereitung folglich im Pädagogik-Teil des Studiums ein deutlich höherer Schwerpunkt auf Aspekte wie Unterrichtsplanung, Classroom Management, Umgang mit Alltagskonflikten etc. gelegt werden. Studierende höherer Semester sollen in weitaus größerem Umfang vom Land Niedersachsen an den Schulen als pädagogische Mitarbeiter angestellt werden können und den Leistungen entsprechende Credit-Points erhalten. Die Möglichkeit zur freiwilligen Übernahme einzelner Stunden oder Team-Teaching-Phasen soll Lehramtsstudierenden nach Absprache und im Ermessen der Fachlehrkräfte zudem offenstehen. Diese Mehrleistungen sollen auf Honorarbasis vergütet werden. Klar ist, dass die Unterrichtsqualität nicht unter der Präsenz der Studierenden leiden darf, sondern die Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler weiterhin Vorrang haben müssen.
  • Duales Masterstudium: Die Zweiteilung der Lehramtsausbildung ist nicht zuletzt aufgrund eingefahrener Doppelstrukturen und maximal intransparenten Bewertungsprozessen an den niedersächsischen Studienseminaren aus der Zeit gefallen. Klar ist, dass weder die fachliche noch die pädagogische Ausbildung an den Studienseminaren ihrem Anspruch gerecht wird und dass der Löwenanteil der professionellen Entwicklung von Lehramtsanwärtern an der Ausbildungsschule stattfindet. Um dieser Realität gerecht zu werden und gleichzeitig die pädagogische wie fachdidaktische Ausbildung an den Universitäten zu steigern, soll das Masterstudium und der Vorbereitungsdienst zu einem dreijährigen Dualstudium zusammengeführt werden. Entsprechend werden die Studienseminare in ihrer derzeitigen Funktion abgeschafft und den lehrerbildenden Universitäten strukturell angegliedert. Die eigene Unterrichtsverantwortung der Referendare sowie der Umfang des Ausbildungsunterrichtes soll dabei bestehen bleiben. Auch im neu strukturierten Master of Education soll im Pädagogik-Teil des Studiums eine höhere Praxisnähe erreicht werden, wie z.B. durch Seminare zur Klassenleitung, rechtliche Aspekte bei Klassenfahrten oder zur sicheren und professionellen Elternkommunikation. Kürzlich hat das Land Baden-Württemberg für das kommende Schuljahr angekündigt Modellschulen einzurichten, die sich an dem von uns ebenfalls vorgeschlagenen Konzept orientiert. Es gibt für uns keine validen Gründe, diese Modellversuche in Niedersachsen nicht ebenso zeitnah anzustreben.
  • Ein weiterer Baustein der Reform ist, dass wir erheblich mehr Studienplätze für Lehrkräfte schaffen müssen. Wir bauen die in der Vergangenheit fusionierten Studienstandorte wieder auf. Dies bringt zum einen eine höhere Anzahl für Studienplätze mit sich, zum anderen aber sorgt es dafür, dass nicht alle niedersächsischen Studierenden in den Schulen von drei Großstädten eingesetzt, sondern weiter übers Land verbreitet werden.
  • Um der Fokussierung von Master-Dualstudierenden auf die aktuellen Großstadt- Ballungszentren entgegen zu wirken, soll es bei den Anwärterbezügen zukünftig mehrstufige Mobilitätspauschalen.
  • Freiere, vielfältigere Wahlmöglichkeiten der Module im Lehramtsstudium: Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist klar, dass eine Reform der Lehrerausbildung nicht auf Kosten der fachwissenschaftlichen Kompetenzen gehen darf. Nicht zuletzt stellt die individuelle Identifizierung einer Lehrkraft mit den studierten Fachwissenschaften einen wesentlichen Motivationsfaktor für die kreative Gestaltung des eigenen Unterrichts dar und beeinflusst somit die Begeisterungsfähigkeit für die jeweilige Fächerkombination. Wir wollen dieser Individualität jedoch schon im Studium mehr Ausdruck verleihen, indem Lehramtsstudierende in ihrem Professionalisierungsbereich vielfältigere Wahlmöglichkeiten bekommen. Wir wollen die angehende Mathelehrerin nicht daran hindern die 5. Vertiefung zur Kurvendiskussion zu belegen, aber der angehende Englischlehrer sollte sich zukünftig freier entscheiden können, ob er ein Modul zur Gamification von Grammatik anstatt zur Analyse von Phonemen im schottischen Hochland belegen möchte.

Sackgasse Klassenzimmer? – Karrierechancen für Lehrkräfte ausbauen

Für Liberale hat das Prinzip „Leistung muss sich lohnen“ einen Grundwertcharakter. Grade in der Schule muss das Leistungsprinzip nach unserer Auffassung klaren Bestand haben. Die Leistungen, die Lehrkräfte außerhalb des Klassenzimmers erbringen und von denen Schülerinnen und Schüler naturgemäß nur verhältnismäßig wenig mitbekommen, rentieren sich für die entsprechenden Lehrkräfte jedoch nur bedingt. Viel zu oft obliegt es allein dem privaten Engagement von Lehrkräften, Projekte für die Schulgemeinschaft voranzubringen.

Die Jungen Liberalen fordern daher die Ausweitung von A14-Funktionsstellen an niedersächsischen Schulen. Funktionsstellen umfassen beispielsweise die Organisation des Ganztages, Veranstaltungsplanung, eLearning/IT-Support, Stundenplan, Materialsammlung, Erstellung und Evaluation des Schulfahrten-Konzeptes, Förderunterricht, Inklusion und Diversität, Digitale Medien, Berufsorientierung uvm. Unser Schulsystem muss Anreize für engagierte Lehrkräfte setzen, Verantwortung zu übernehmen und auf Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen zu können.

Dabei reicht nur die Ausweitung von Funktionsstellen allerdings nicht aus. Vor allem Zeit ist für Lehrkräfte eine knappe Ressource. Entsprechend fordern wir deutlich klarere Regelungen für die zeitliche Kompensation bei übernommenen Aufgaben, die über die normalen Unterrichtsverpflichtungen hinausgehen. Darüber hinaus fordern wir das Land Niedersachsen auf, seine Bemühungen für Karriereoffensiven im schulischen Bereich deutlich zu erhöhen, um Lehrkräfte nicht nur für das Schulsystem zu gewinnen, sondern um sie langfristig zu halten.

Einheitliche Kriterien bei Nachteilsausgleichen für Lernschwächen

Als Wegbereiter für individuelle Bildungschancen sind die Jungen Liberalen Niedersachsen davon überzeugt: Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben verdienen eine faire und leistungsgerechte Bewertung sowie eine individuelle Förderung durch sonderpädagogisch geschulte Lehrkräfte.

Die bisherigen Regelungen im Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen öffnen Tür und Angel für einen inkonsistenten und unfairen Umgang mit den Betroffenen. Ob ein Nachteilsausgleich für sie gewährt wird, sollte durch einheitliche Standards des Landes Niedersachsen geregelt sein. Eine nachgewiesene Rechtschreibschwäche, die keinen Effekt auf die weiteren Talente und Fähigkeiten eines jungen Menschen hat, darf nicht zur Chancenbremse werden.

Das Vermitteln der Kulturtechniken Lesen und Schreiben ist Kernaufgabe und Bringschuld des staatlichen Bildungssystems, deshalb gilt es nicht nur die Ungerechtigkeiten bei der Bewertung aus dem Weg zu räumen, sondern auch sonderpädagogische Inhalte im Pädagogikteil des Lehramtsstudiums zu stärken.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb:

  1. Einheitliche Standards: Das Kultusministerium muss klare gesetzliche Vorgaben zum Nachteilsausgleich im Primarbereich, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II definieren. Diese Sachfrage darf zukünftig nicht länger nur per Ministerialerlass geregelt sein.
  2. Entwicklung und Bewertung:  Zukünftig soll ein einheitlicher Kriterienkatalog für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für alle niedersächsischen Schulen gelten, an denen sich die Schulleitungen und Klassenkonferenzen zu orientieren haben. Die Entscheidung über einen Nachteilsausgleich fällt weiterhin in Einzelfallprüfungen, soll aber auf diese Weise schulübergreifend vergleichbar sein.  Im Schulalltag muss der Einsatz technischer Hilfsmittel in allen relevanten Fächern ermöglicht werden. Für die Feststellung dieses Förderbedarfs soll im Abstand von zwei Jahren, in jedem Fall aber vor Beginn der Oberstufe oder des Abschlussjahrgangs, eine psychologische und psychiatrische Überprüfung vorgenommen werden.  Die Verwendung eines Computers mit automatischer Rechtschreibkorrektur soll rechtlich auch für Prüfungen ermöglicht werden. Besteht diese Möglichkeit nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so wird auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet.
  3. Lehrkräfte für Legasthenie sensibilisieren: Die Auseinandersetzung mit Legasthenie muss zu einem festen Bestandteil des Lehramtsstudiums werden. Ebenfalls sollen Quereinsteiger sowie Lehrkräfte, die in den Primarbereich abgeordnet werden, im Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit Rechtschreibschwäche geschult werden. An jeder Schule sollen weitergebildete Fachkräfte oder Lerntherapeuten angestellt werden, die die Lernstörungen frühzeitig erkennen und die betroffenen Schülerinnen und Schüler qualifiziert fördern können.
  4. Schulen adäquat ausrüsten: Schulen und Ausbildungseinrichtungen sollen kostenfrei ausreichend technische Hilfsmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Rechtschreiben erhalten.
  5. Außerschulische Therapieangebote: Wenn die Inanspruchnahme außerschulischer Therapieangebote erforderlich ist, sind die dafür entstehenden Kosten von den Krankenkassen zu tragen. Für Menschen, denen im Erwachsenenalter eine Legasthenie diagnostiziert wird, sind die Kosten für technische Hilfsmittel sowie Therapie ebenfalls von den Krankenkassen zu übernehmen.
  6. Umgang an Hochschulen und Berufsschulen: Mit Vorlage des Gutachtens wollen wir auch an den niedersächsischen Hochschulen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Viele Hochschulen in Niedersachsen bieten bereits die Option alternativer Prüfungsformate (z.B. mündliche Ersatzleistungen) oder die Möglichkeit, bei Klausuren einen Computer mit automatischer Rechtsschreibkorrektur nutzen zu dürfen. Wir fordern, dass dies zukünftig an allen niedersächsischen Universitäten und Berufsschulen der Fall ist. Besteht die Möglichkeit digitaler Hilfsmittel nicht und kann kein vergleichbarer Nachteilsausgleich gewährt werden, so sollte auch hier auf die Bewertung der sprachlichen Richtigkeit verzichtet werden.
  7. Bei Aufnahmetests im öffentlichen Dienst, wie etwa der Polizei, wird nach Vorlage des Gutachtens eine Alternative zum Diktat angeboten. Ist dies nicht möglich, wird auf den Diktatteil des Aufnahmeprozesses ganz verzichtet.

Fokus der Lehrkräfte JETZT auf Unterricht setzen – zeitliche Entlastungen als Schlüssel zur Unterrichtsqualität

Die bisherigen Maßnahmen der ehemaligen rot-schwarzen und der neuen rot-grünen Landesregierung sind ungenügend, um den Lehrberuf in den kommenden Jahren und Jahrzehnten attraktiver zu gestalten. A13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte im niedersächsischen Schuldienst bildet nur die Basis einer Karriereoffensive für den Lehrerberuf, da sich vor allem die zeitliche und psychologische Belastung negativ auf die tagtäglichen Arbeitsbedingungen und folglich die Attraktivität des Berufs niederschlägt.

Die Jungen Liberalen fordern, dass die zeitliche Entlastung von Lehrkräften in Zukunft stärker in den Mittelpunkt von Entlastungsdebatten gerückt wird. Wir schlagen folgende Maßnahmen zur Entlastung von Vollzeit-Lehrkräften im Berufsalltag vor:

  • Lehramtsstudierende höheren Semesters sollen zukünftig vermehrt an Schulen im Sinne einer pädagogischen Mitarbeit mitwirken. Insbesondere durch die Übernahme von Vertretungsstunden durch Studierende sollen die vollausgebildeten Fachlehrkräfte zeitlich entlastet werden. Mittelfristig soll diese pädagogische Mitarbeit durch die engere Einbindung von Praxisphasen bereits im Lehramts-Bachelor institutionalisiert und somit fester Bestandteil der ersten Phase der Lehrerausbildung werden.

Schon heute arbeiten viele M.Ed.-Studierende neben dem Studium als Feuerwehrlehrkraft an niedersächsischen Schulen. Für die Jungen Liberalen ist klar, dass Lehramtsstudierende kein Ersatz für voll ausgebildete Lehrkräfte sein können. Wir erkennen aber die Realität an niedersächsischen Schulen an und wollen den Fachlehrkräften auf diese Weise die Möglichkeit zurückgeben, ihrer eigentlichen Aufgabe wieder vermehrt nachzugehen, d.h. schülerorientierten, modernen, digitalen und kreativen Unterricht zu gestalten.

  • Einstellungsoffensive Schulassistenz: In Schulen aller Schulformen sollen über Lehramtsstudierende hinaus auch FSJ-ler und Quereinsteiger, Ganztags-, einfache Verwaltungs-, Betreuungs- und sonstige “nicht-lehr-Aufgaben” übernehmen.

Um flexibel auf Personalbedarf (z.B. durch Krankheiten, Teilzeit, Elternzeit) reagieren zu können, sollen die Schulen einen zusätzlichen Etat für diese Hilfskräfte erhalten, der vom Land Niedersachsen zu tragen ist.

Die 9,5 Thesen – für eine Reform des Religionsunterrichts

Als JuLis stehen wir für Werte ein wie Toleranz, Weltoffenheit und die Befähigung des Individuums unabhängig von seiner Herkunft. In einem maroden System schulischer Bildung auf dem Stand des 19. Jahrhunderts sticht ein Themenfeld heraus, das in besonderer Weise für überkommene Strukturen steht und diesen Grundwerten leider nicht gerecht werden kann: der Religionsunterricht. Unberechtigt einseitig bleibt er bis heute einer der blinden Flecken einer angemessenen Trennung von Staat und Kirche und spiegelt die pluralistische Gesellschaft Deutschlands traurigerweise kaum wider.

Zur Beendigung dieses Missstands fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

1. Bundespolitisch: Abschaffung des verfassungsrechtlichen Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts

Verfassungsrechtlich genießt der Religionsunterricht bis heute eine besondere Privilegierung in Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG. Nach dem, vom BVerfG geprägten, heutigen Verfassungsverständnis müsse sich der Religionsunterricht inhaltlich mit den Grundsätzen der zugrunde liegenden Religionsgemeinschaft “identifizieren” sowie deren Bekenntnisinhalt bzw. ihre Glaubenssätze darlegen und sie “als bestehende Wahrheiten vermitteln”. Eine “überkonfessionelle vergleichende Betrachtung religiöser Lehren”sei daher ausgeschlossen.

Dieser Anachronismus gehört abgeschafft. Das derzeitige staatliche und verfassungsrechtlich verbürgte Leitbild stellt in der heutigen Zeit eine Verkennung der gesellschaftspolitischen Realitäten dar. Wir fordern daher Art. 7 Abs. 3 Satz. 1 und 2 GG entsprechend abzuändern:

  1. Anstelle des Gebots eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts soll im Zuge einer Verfassungsänderung ein Schulfach im Grundgesetz verankert werden, welches philosophische, weltanschauliche und religiöse Werte überkonfessionell und wertneutral Die genaue Ausgestaltung dieses Fach obliegt hierbei den Ländern.
  2. Nur ausnahmsweise soll weiterhin die Möglichkeit bestehen, konfessionsgebundenen Unterricht zu erteilen, nämlich lediglich im Rahmen explizit bekenntnisgebundener Schulen (z.B. Privatschulen oder katholische Schulen).
  3. Als Konsequenz des geforderten Paradigmenwechsels muss im selben Zug auch der verfassungsrechtliche Mitwirkungsauftrag der Religionsgemeinschaften abgeschwächt werden. Im status quo ist der Religionsunterricht eine gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft: Die staatliche Seite sorgt für die (organisatorischen) Rahmenbedingungen; die Religionsgemeinschaft für die inhaltliche Ausrichtung des Unterrichts sowie die “religiöse Erkennbarkeit” der Lehrkraft, die eine religiöse Lehrerlaubnis (sog. Vokation) von der entsprechenden Religionsgemeinschaft erhalten muss, ehe sie im Unterricht eingesetzt wird. Für solche Privilegierungen der Religionsgemeinschaften bestehen im neuen Modell eines bekenntnisfreien Unterrichts keine Notwendigkeit mehr, sie müssen allesamt identifiziert werden und ersatzlos entfallen.

2. Landespolitisch: Ethikunterricht und freiwillige Religionswissenschaften einführen

Im Zuge der geforderten Systemumstellung soll in Niedersachsen anstelle des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts ein Ethikunterricht als grundsätzliches Pflichtfach treten. Als Alternativfach soll, analog zur jetzigen Wahl zwischen Werte und Normen und Religionsunterricht, das neue Fach der konfessionsübergreifenden Religionswissenschaften mit besonderem Schwerpunkt auf religiöse Werte geschaffen werden. §§ 124 ff. des Niedersächsischen Schulgesetzes und alle weiteren relevanten Normen sind entsprechend zu ändern.

3. Landespolitisch: Unverzügliche Gleichstellung aller Konfessionen in der Schule

Neben den Maßnahmen für eine konfessionelle Gleichstellung bzw. konfessionslose Schule, fordern wir einen Katalog unverzüglich umzusetzender Maßnahmen zur Beseitigung nicht nachvollziehbarer Privilegien der christlichen Religion:

  • Leitbild des Niedersächsischen Schulgesetzes ändern.

§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) statuiert den
Bildungsauftrag der Schulen wie folgt: „Die Schule soll […] die Persönlichkeit der
Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, […] weiterentwickeln.“
Wir fordern, „auf der Grundlage des Christentums“ durch „auf der Grundlage eines
weltanschaulich-pluralen Wertefundaments“ zu ersetzen.

  • Keine „Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses“

§ 129 ff. NSchG begründen – unter gewissen Voraussetzungen – einen subjektiven Anspruch auf Errichtung von öffentlichen Grundschulen für Schülerinnen und Schülern des gleichen Bekenntnisses. Die Möglichkeit einer solchen konfessionellen Trennung bereits zum Grundschulalter steht der Erziehung im konfessionsübergreifenden, von ethischen Werten geleiteten Rahmen jedoch diametral entgegen und gehört abgeschafft.

  • Keine Sonderstellung im Stundenplan

Nach 1.3. der aktuell geltenden „Niedersächsischen Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“ (RdErl. d. MK v. 10.5.2011) ist „bei der Aufstellung der Stundenpläne […] darauf zu achten, dass der Religionsunterricht und der Unterricht Werte und Normen nicht regelmäßig zu ungünstigen Zeiten, z.B. in Randstunden, erteilt werden“. Es bestehen jedoch keine Gründe, dem Religionsunterricht eine Sonderstellung einzuräumen und z.B. gegenüber Mathematik zu privilegieren. Diese Regelung gehört abgeschafft.

  • Keine Privilegierung des Religionsunterrichts bei der Allokation der Lehrkräfte.

Nach 7.2. des selbigen Runderlasses sollen Religionslehrkräfte nur dann für Werte und Normen eingesetzt werden, wenn ihr Einsatz im Religionsunterricht „nicht erforderlich“ ist. Besteht in einer Schule also gleichzeitig ein Lehrkraftmangel für den Religionsunterricht sowie für Werte und Normen, wird der Religionsunterricht bevorzugt. Eine solche Ungleichbehandlung auf Grund der Konfessionalität der Wertevermittlung ist mit der religiösen Neutralität des Staates unvereinbar. Alle Schülerinnen und Schüler müssen im gleichen Umfang in Fragen der Werteerziehung unterrichtet werden. 7.2. des Runderlasses gehört folglich abgeschafft.

  • Nicht-christliche Feiertage gleichermaßen feiern dürfen.

Sowohl § 7 i.V.m. § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage als auch der hierauf aufbauende Runderlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019) ist von einer unterschiedlichen Behandlung der Konfessionen geprägt. Beispielsweise muss die Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags bloß schriftlich durch die „religionsmündigen“ (= 14 Jahre) Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern „mitgeteilt“ werden; bei anderen Religionsgemeinschaften ist jedoch ein „Antrag“ der „volljährigen“ Schülerinnen und Schüler oder ihrer Eltern notwendig. Ferner soll unter anderem „auf die dem kirchlichen Unterricht vorbehaltenen Nachmittage […] bei der Unterrichtsplanung, insbesondere bei der Planung von Nachmittagsunterricht, Rücksicht [genommen werden]“. Rücksichtsnahmegebote für andere Religionsgemeinschaften, z.B. bei Klausurenphasen in Zeiten des Ramadans, fehlen. Diese zuvor beschriebenen unbürokratischen Prozeduren den christlichen Religionen gegenüber, wie beispielsweise die vereinfachte Genehmigung einer Teilnahme an einer Veranstaltung zwecks evangelischen oder katholischen Feiertags, soll beibehalten und gleichermaßen auf andere Religionen ausgeweitet werden.

Studentisches Mentoring als Chance für benachteiligte Jugendliche an Schulen implementieren

Noch immer ist der Wiederholeranteil an niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen im deutschen Vergleich hoch: Niedersachsen teilt sich mit einer Quote von 2,3 % den 4. Platz mit Thüringen (zum Vergleich: Bayern 3,8 %, Berlin 1,1 %). Eine Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler aus bildungsschwachen Haushalten zu unterstützen, wäre das Heranziehen studentischer Mentoren, die Lernende bei Schulaufgaben helfen. So geht aus einer neuen Ifo-Studie hervor, dass sich durch studentisches Mentoring insbesondere Zensuren in Mathematik, Sozialkompetenzen und Arbeitsmarktorientierung bei Acht- und Neuntklässlern verbessern.

Beim Mentoring profitieren beide Seiten: Während sich Berufschancen und Unterrichtsleistungen der Lernenden steigern, profitieren Studierende vom Austausch und Kontakt. Als Anreiz können zudem bis zu zwei Freisemester für diejenigen Studierenden angeboten werden, die sich ehrenamtlich bereit erklären, entsprechendes Mentoring durchzuführen.  Zudem soll das Mentoring im Rahmen des Lehramtsstudiums abzuleistende Praktika stundenweise angerechnet werden können. Das Potential von jungen angehenden Akademikern soll damit viel stärker zur Unterstützung neuerer Generationen genutzt und wertgeschätzt werden.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Implementierung studentischer Mentorings an Schulen für Lernende aus bildungsschwachen Haushalten, um sie hinsichtlich ihrer schulischen Leistungen und Kompetenzentwicklung zu unterstützen. Es sollen entsprechende Angebote geschaffen werden, die beide Seiten nach Wunsch wahrnehmen können.

Unterricht für Migrant:innen

Bildung ist der Schlüssel zu vielerlei Arten individueller Freiheit:

Durch einen durch Bildung erlangten Schulabschluss stehen dem Individuum zahlreiche Berufsmöglichkeiten zur Auswahl. Bildung korreliert positiv mit psychischer sowie physischer Gesundheit, aus der wiederum zahlreiche Freiheiten hervorgehen. Bildung erleichtert die Bewältigung alltäglicher Aufgaben, sei es das Lesen von Busplänen, das Zählen des an der Supermarktkasse erhaltenen Rückgeldes oder den Abschluss eines Handyvertrages. Durch Bildung werden Individuen zu mündigen Bürgern, die die Verhältnisse im Land hinterfragen und aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Bildung wird vor allem im Schulunterricht vermittelt. Um aber aktiv am Unterricht in einer deutschen Schule teilnehmen zu können, ist die Beherrschung der deutschen Sprache eine absolut notwendige Bedingung.

Was aber, wenn diese nicht beherrscht wird?

Seit 2015 kommen immer mehr Migranten nach Deutschland, die die deutsche Sprache oft nicht gut beherrschen. Unter ihnen sind viele junge Menschen, die häufig noch eine Schule besuchen. Allein die Zahl der Asylsuchenden betrug im Jahr 2015 890.000, also fast eine Million.

Eine Nichtbeherrschung der jeweiligen Landessprache führt nicht nur dazu, dass dem Individuum der Zugang zu Bildung verschlossen bleibt, sondern behindert ebenfalls die Integration. Diese ist aber von hoher Wichtigkeit für ein gelungenes Zusammenleben von Deutschen und Ausländern.

Zudem ist das Schulsystem vieler Herkunftsländer von Migranten dem deutschen nicht äquivalent, sodass möglicherweise große Mängel hinsichtlich des Grundlagenwissens in den einzelnen Schulfächern bestehen. Wenn aber beispielsweise in Mathematik oder Englisch grundlegende Inhalte nicht beherrscht werden, ist es häufig kaum möglich, aktiv am Unterricht teilzunehmen, da dieser auf bestimmten grundlegenden Inhalten basiert.

Da jede:r Migrant:in eine unterschiedliche Schulbiographie, unterschiedliche Lernvoraussetzungen und damit auch einen individuellen Kenntnisstand hat, ist es problematisch, viele MigrantInnen, möglicherweise aus unterschiedlichen Herkunftsländern, gemeinsam in sogenannten “Willkommensklassen” zu beschulen. Daher fordern wir:

Grundlegendes

Im Rahmen des Freiwilligen sozialen Jahres sollen einem oder mehreren Migrant:innen jeweils ein:e freiwillige:r Helfer:n zugeteilt werden. In einem Sonderunterricht wird ihnen von der Helferin/ dem Helfer die deutsche Sprache vermittelt sowie – falls nötig – fehlende Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern beigebracht. Teilnahmeberechtigt sind dabei alle Personen, die eine deutsche Schule besuchen, seit bereits maximal sechs Jahren in Deutschland leben und Förderbedarf aufweisen, vor allem hinsichtlich der deutschen Sprache, aber auch hinsichtlich grundlegender Kenntnisse in den verschiedenen Schulfächern.

Das Projekt richtet sich ausdrücklich an alle MigrantInnen (z. B. Flüchtlinge, Arbeitsmigranten) und ist unabhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Einzel- vs. Gruppenbeschulung

Befinden sich mehrere MigrantInnen auf einem ähnlichen Niveau hinsichtlich der deutschen Sprache und möglichst auch hinsichtlich der Grundkenntnisse in den verschiedenen Schulfächern und haben ein ähnliches Alter, kann der Sonderunterricht auch in Gruppen von bis zu vier/ fünf MigrantInnen stattfinden. Ansonsten oder im Fall, dass die:der Migrant:in eine sehr intensive Betreuung benötigt, findet ein Einzelunterricht statt.

Anteil Normaler Schulunterricht – Anteil Spezialunterricht

Für die Zeit dieses Spezialunterrichts werden die MigrantInnen vom normalen Schulunterricht freigestellt. An mindestens zehn normalen Schulstunden haben die Migrant:innen daran jedoch teilzunehmen, um eine soziale Integration zu fördern und ein Gefühl von Normalität zu vermitteln. Je besser die:der Migrant:n die deutsche Sprache beherrscht, je mehr Grundkenntnisse in den Schulfächern vorhanden sind und je selbstständiger die:der Migrant:in lernen kann, an desto mehr normalen Schulunterrichtsstunden hat sie/ er teilzunehmen.

Die:Der freiwillige Helfer:in sollte – falls erforderlich – mit der:dem Migrant:in den normalen Schulunterricht besuchen und dort neben dieser/ diesem sitzen, um sie/ ihn gegebenenfalls zu unterstützen (Schulunterrichtsassistenz).

Zeitliche Regelungen der/ des HelferIn

Die:der freiwillige Helfer:in sollte dabei ca. 25 Einheiten wöchentlich in der Schule/ am Lernort arbeiten. Dazu kommt die Zeit, die außerhalb des Sonderunterrichts zur Vor- und eventuell Nachbereitung aufgebracht werden muss (max. fünf Zeitstunden). Eine Einheit entspricht dabei einer Dreiviertelstunde Sonderunterricht (egal, ob einzeln oder in Gruppen mit mehreren Migrant:innen) bzw. einer Zeitstunde der Unterrichtsassistenz. Dies ist darin begründet, dass das Abhalten des Sonderunterrichts aufwendiger und anstrengender ist als eine Schulunterrichtsassistenz. Mehr als 30 Zeitstunden insgesamt sind der:dem Helfer:in jedoch aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung nicht zuzumuten (normale Arbeitszeit im FSJ: ca. 39 Stunden/ Woche). Ansonsten ist ein qualitativ hochwertiger Unterricht und die benötigte Motivation kaum möglich.

Denkbar sind verschiedene Konstellationen: Wird nur ein:e Migrant:in betreut, entfallen die wöchentlichen ca. 25 Einheiten der:des Helfer:in ausschließlich auf diese:n.

Werden beispielsweise fünf MigrantInnen betreut, die jeweils aufgrund ihres hohen Leistungsniveaus nur jeweils etwa fünf Einheiten mit der:dem Helfer:in benötigen, teilen sich die 25 Einheiten auf diese fünf MigrantInnen auf.

Vorbereitung der/des Helfer:In

Diejenigen, die dieses Projekt im Rahmen des FSJ unterstützen, sollten vor ihrem Einsatz einen Kurs belegen. In dieser Schulung sollen grundlegende Kenntnisse im Bereich DaZ (Deutsch als Fremdsprache) vermittelt werden. Es soll vorab geprüft werden, wie lange eine solche Schulung sein muss und wie diese ausgestaltet wird. Wichtig ist aber auch, neben den FSJlern auch Fachlehrern diese zusätzlichen Kompetenzen zu ermöglichen, dies gilt ebenfalls für Kooperationen mit anderen Lehrkräften von z.B. Fachhochschulen.

Schule

Die Schule ist dafür verantwortlich, diejenigen Migrant:innen, die einen solchen Helfer benötigen, an eine dafür vorgesehene Koordinationsstelle zu melden. Eine solche Koordinationsstelle kann beispielsweise eine Gemeinde sein. (Träger des Freiwilligen sozialen Jahres können unter anderem Gemeinden, Länder oder der Bund sein.) Der Förderbedarf und der individuelle Lernstand sollten durch die jeweilige Schule bzw. deren Lehrkräften ermittelt und dokumentiert werden. Ebenfalls ist ein enger Austausch zwischen der verantwortlichen Lehrkraft einerseits und dem FSJler empfehlenswert. Gemeinsam können Fortschritte und evtl. auftretende Probleme besprochen und evaluiert werden.

Des Weiteren sollte jedes Dokument (offizielle Schreiben, Bücherlisten, usw.), die von der Schule ausgegeben werden zumindest in englischer Übersetzung verfügbar sein. Genauso sieht es mit der Internetseite der Schulen und der Gemeinde als Schulträger aus.

Koordinationsstelle

Interessierte Helfer:innen melden sich bei der Koordinationsstelle, die diese anschließend den jeweiligen Schulen zugeteilt (alle Schulformen).

Die Koordinationsstelle trägt die Kosten für die im Projekt benötigten Hilfsmittel. Eine schriftliche Genehmigung der Koordinationsstelle ist vorab einzuholen.

Örtlichkeit

Der Unterricht sollte – falls möglich – in den Räumlichkeiten der Schule stattfinden. Ist dies nicht möglich, muss sich die Koordinationsstelle um eine geeignete Räumlichkeit kümmern, die sich möglichst in örtlicher Nähe der jeweiligen Schule befindet oder von der zu der Schule aus eine gute Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Helfer:in als auch Migrant:in zeitökonomisch zwischen Schulunterricht und Spezialunterricht hin- und herwechseln können.

Sonstiges

Bevorzugt sind solche HelferInnen und MigrantInnen einander zuzuordnen, die eine gemeinsame Sprache beherrschen, z. B. Englisch oder Arabisch. Vorrang haben dabei diejenigen MigrantInnen, die die größten Defizite in der Beherrschung der deutschen Sprache aufweisen. Dadurch soll Kommunikationsproblemen vorgebeugt werden.

Empfehlenswert ist der Gebrauch eines deutsch-arabischen Wörterbuches sowie – falls erwünscht – der Gebrauch eines Bilderwörterbuches.

Aus 2 mach 4 – Erhöhung der Einstellungstermine zum Referendariat

In Niedersachsen werden jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres neue Referendare und Referendarinnen eingestellt. Mit der schriftlichen Hausarbeit bzw. den letzten Prüfungen endet jedoch das letzte Semester meist erst Ende August/September, weshalb man in der bisherigen Praxis als Absolvent bis Februar warten muss, um in Niedersachsen das Referendariat zu beginnen, und man bis zum Start des Referendariats ggf. sogar Hartz IV beantragen muss. Niedersachsen entgehen somit Quereinsteiger sowie fertige Lehramtsstudenten, die in Bundesländern ihr Referendariat beginnen, die frühere Einstellungstermine vorweisen.

So hat beispielsweise das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern diese Problematik erkannt und bietet daher (auch im Hinblick des Lehrkräftemangels) mit dem 1. Februar, 1. April, 1. August und 1. Oktober vier unterschiedliche Einstellungstermine an.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass die derzeitigen Einstellungstermine für das Referendariat im Februar und August sollen durch zwei weitere Termine ergänzt werden.

Das Bildungssystem im neuen Jahrzehnt

In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Computern und digitaler Infrastruktur massiv zugenommen. Dennoch können viele, besonders auch junge Menschen, nicht nachhaltig mit Computern und dem Internet umgehen. Sei es Cybermobbing, der Umgang mit Fake News, die Online-Bewerbung oder Recherchekompetenzen – das Internet mit all seinen Facetten spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Wenden wir uns davon ab, sind wir die Verlierenden. Deshalb sollten die Schüler von ihren Lehrern zu kritisch hinterfragenden Individuen – sowohl im echten Leben als auch im virtuellen Raum – erzogen werden. Die Schule als wesentlicher Vermittler dieser Kompetenzen bereitet die jungen Menschen dabei jedoch nur unzureichend auf die Zukunft vor.

1. Schulbildung

Um der aktuellen Entwicklung erfolgreich entgegenzusteuern, ist es notwendig, die Schüler deutlich besser im Bereich der Medienkompetenz sowie den Grundlagen der Informatik zu schulen. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig eine Verbesserung des Informatik- und Medienunterrichts in den Schulen Niedersachsens.

Dafür sollen die Themen in den Lehr- und Stundenplänen mehr Gewichtung finden. Dies soll in der Grundschule im Rahmen von Thementagen stattfinden. Zudem soll im Primarbereich der erste Umgang mit neuen Technologien ermöglicht werden. Daneben soll ein freiwillig wählbares AG-Angebot zum Thema des digitalen Forschens angeboten werden. Die Lehrpläne in den Klassen 5 und 6 sollen fächerübergreifend um Aspekte der Medienkompetenz erweitert wird, um die Schüler behutsam an die Thematik heranzuführen. Ab der 7. Klasse sollen Informatikkompetenzen verpflichtender Bestandteil des Lehrplans sein. In der gymnasialen Oberstufe kann eine Vertiefung als Wahlpflichtmodul stattfinden. Dabei sollte auch die Möglichkeit bestehen, dieses Fach als Leistungskurs zu wählen.

Zu Beginn der Mittelstufe, ab der 5. Klasse, sollen Grundlagen im Umgang mit Computersystemen und wichtiger Software, darunter auch dem MS-Office-Paket erlernt werden. Außerdem sollen die Schüler lernen, wie man (Internet-)Quellen richtig einordnet. Dies ermöglicht eine sichere Internetrecherche als zusätzliches Element des Unterrichts. Diese Kompetenzen sind fächerübergreifend zu thematisieren und praktisch anzuwenden. Zudem sollen die ersten, in der Grundschule erworbenen Kenntnisse im Bereich der Informatik grundlegend erweitert werden. Im weiteren Verlauf der Mittelstufe, d.h ab der 8. bzw. 9. Klasse sollen die Grundlagen der Praktischen Informatik erworben werden. Dies umfasst das Lernen von Algorithmen, IT-Sicherheit bzw. Datenschutz sowie einfaches Programmieren mit unterschiedlichen Lehrsprachen. Ein weiterer Themenschwerpunkt soll bis zum Erreichen der Mittleren Reife die Medienethik sein. Besonders ist dabei auf den Umgang mit „Fake News“, Hasskommentaren sowie Rechten und Pflichten im Netz einzugehen. Im Fach Wirtschaft soll darüber hinaus das Thema „digitale Geldwirtschaft“ in den Lehrplan aufgenommen werden. Im Bereich der Berufsorientierung spielt dann das Verfassen einer Bewerbung sowie die Nutzung von Online-Karrierebörsen eine gewichtige Rolle.

In der gymnasialen Oberstufe sollen, sofern die Kurse gewählt werden, weitere technische Grundlagen wie z.B. Rechneraufbau, Funktion und Aufbau von Netzwerken usw. und theoretische Grundlagen (z.B. Automatentheorie) behandelt werden.

Neben der Unterrichtsgestaltung ist außerdem die Leistungsüberprüfung der neuen schulischen Lernumgebung anzupassen, sofern es der methodische und inhaltliche Rahmen zulässt.

2. Lehrerbildung

Damit die Schüler das ihnen in Punkt 1 zur Verfügung gestellte Bildungsangebot richtig für sich nutzen können, bedarf es ebenfalls einer guten Vorbereitung der Lehrer* in diesem neuen Bereich der Bildung. Dabei sind Unterschiede bezüglich der Maßnahmen zwischen den angehenden Lehramtsanwärtern und den schon unterrichtenden Lehrern zu machen.

Angehende Lehramtsanwärter – Digitalisierung in der Lehrerbildung

Im Hochschulstudium:

Bereits in den Lehramtsstudiengängen, aber auch in der Erziehungswissenschaft soll das Thema Digitalisierung verpflichtender Bestandteil im Curriculum sein. Dafür soll ein Basismodul im Zeitraum des Bachelorstudiengangs angeboten werden, dessen Ziel es ist, Basiselemente im Themenbereich der Medienpädagogik und Informatik zu vermitteln. Die angehenden Lehrer sollen so erlernen, wie digitale Medien und Technologien gut in den Unterricht implementiert werden können. Wichtig ist, dass das Basismodul ein Pflichtelement in allen Unterrichtsfächern wird. So soll jedem Lehrer sowohl ein Überblick über den Einsatz als auch eine fachbezogene Reflexion über Chancen und Risiken zuteilwerden. Neben einem Basismodul sollten außerdem vertiefende Wahlpflichtangebote entwickelt werden.

In den Praktika & Prüfungen:

Neben den theoretischen Inhalten bezogen auf einen digitalisierten Unterricht sollen auch auf dem praktischen Feld Erfahrungen gesammelt werden. Es soll genau erlernt werden, wie die Digitalisierung in welchen Fachbereichen aufgegriffen wird. Deshalb sollte auch in diesem Abschnitt der Lehrerausbildung die Digitalisierung zum einen als Unterrichtsmittel und zum anderen als Unterrichtsgegenstand praktisch erfahren werden. Die Reflexion einer solchen Phase kann in Form eines E-Portfolios oder mit einem anderen digitalen Mittel seiner Wahl gestaltet werden.

In der Hochschule:

Um die Module in den Lehramtsstudiengängen erfolgreich ein- und umzusetzen ist es wichtig, bestimmte Strukturen zu schaffen. Dazu gehört Professuren mit ausgewiesenen Forschungsschwerpunkten im Bereich der Bildung in der digitalen Welt einzurichten. Dies soll besonders die Themen Medienpädagogik und Informatikdidaktik umfassen. Des Weiteren soll jede Universität in dem Bereich eine weitere Professur für eine digitale Strategie gründen. Diese dient der Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung auf diesem Themenfeld. Außerdem sollte zum Thema Bildung in der digitalen Welt, eine Art Lern-Lern-Labor geschaffen werden. Diese sollen fortlaufend Bildungsmaterialien und -konzepte entwickeln. Darüber hinaus sollten hochschulinterne Kooperationen mit Experten der jeweiligen Fachrichtungen angestrebt werden. Alle Bereiche sollen personell mit qualifizierten Fachkräften und sachbezogen angemessen ausgestattet werden.

Fortbildungen für alle Lehrkräfte

Die regionalen Kompetenzzentren für Lehrkräftefortbildung an niedersächsischen lehrerbildenden Hochschulen sollen in Zukunft gerade für die älteren Lehrkräfte Fortbildungen im Bereich der Digitalisierung entwickeln. Dieses Programm kann sowohl von den Studenten als auch von schon unterrichteten Lehrern gleichermaßen genutzt werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine landesweite Kooperation mit dem Programm „Roberta“ ein. Bisher gibt es in Niedersachsen 2 RobertaRegioZentren (Hannover, Osnabrück). Jedoch sollte Niedersachsen das achte Bundesland werden, welches den flächendeckenden digitalen Unterricht in die Schullandschaft integriert. Bei dem Programm der Fort- und Weiterbildungen kann jeder Lehrer*, egal ob mit oder ohne Vorkenntnisse, in dem Bereich der Robotik und Informatik geschult werden. Dadurch ist es für alle Lehrenden einfacher mitzuarbeiten. Darüber hinaus werden während des Schulungsprozesses neben dem Wissen auch sinnvolle Möglichkeiten zur Unterrichtsgestaltung aufgezeigt. Für die betroffenen Lehrkräfte ist es außerdem möglich, den individuellen Einsatzort in der Schule zu bestimmen. Das bedeutet, dass die Lehrer dies als Schnupperkurs, Projektwoche, Unterrichtseinheit oder mehrwöchige AG anbieten können. Dadurch kommt der Schule eine individuelle Erweiterung ihrer Angebote zugute.