Eine neue Zeitzone für Europa

Im Spätsommer 2018 kündigte der EU-Kommissionspräsident das beabsichtigte Ende der Zeitumstellung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an. Seitdem werden Lösungen für das zukünftige Zeitsystem innerhalb der EU gesucht. Schlafforscher und Chronobiologen werben in diesem Kontext für eine möglichst späte Zeit, um den gesundheitlichen Risiken durch den sogenannten Sozialen Jetlag entgegenzuwirken.

Als Junge Liberale Niedersachsen vertreten wir die Auffassung, dass Europa die koordinierte Weltzeit UTC als gemeinsame Zeit einführen soll. Wir fordern die deutsche Bundesregierung dazu auf, auf EU-Ebene auf diese Lösung hinzuwirken. Nationale Alleingänge lehnen wir vor dem Hintergrund der erleichterten innereuropäischen Kommunikation ab. Die UTC hat sich für viele Anwendungen in der Kommunikation zwischen verschiedenen Zeitzonen als Verkehrszeit bewährt und ist daher die ideale gemeinsame Zeit. Wir sehen die Einführung der UTC in Europa zudem als wichtigen Schritt hin zu einer globalen Harmonisierung des Zeitsystems. Da die UTC gleichzeitig der spätesten bislang in der EU vertretenen Zeit WEZ entspricht, kann mit ihrer Einführung gleichzeitig für große Teile Europas den Erkenntnissen der Chronobiologie Rechnung getragen werden.

Sollte sich eine einheitliche europäische Zeit nicht durchsetzen können, soll Deutschland gemeinsam mit allen europäischen Staaten, von denen zumindest Teile westlich der idealen Zonengrenze bei 7,5° östlicher Länge liegen, und möglichst vielen weiteren Staaten die koordinierte Weltzeit UTC als neue Zeit einführen.

Für eine moderne Weiterbildungskultur und lebenslanges Lernen – eine Win-Win-Situation

Lebenslanges Lernen ist die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben, in welchem der Lebensunterhalt auch bei hoher Flexibilität gesichert ist. Doch lebenslanges Lernen sucht man in Deutschland vielfach vergebens. Immer noch existiert der Begriff „ausgelernt“, immer noch bilden sich nur wenige nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss weiter.

Doch auch berufsqualifizierende Abschlüsse verlieren ihren Wert, wenn die Fachkräfte ihre formalen Kenntnisse nicht regelmäßig auffrischen. Aus diesem Grund fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, Abschlussbezeichnungen um eine Jahreszahl zu ergänzen, z.B. „Bachelor of Arts (2015).“ Die Jahreszahl soll dabei das Jahr der zuletzt abgeschlossenen akkreditierten fachbezogenen Fortbildung darstellen. So ist direkt erkenntlich, ob die Abschlussinhaberin oder der Abschlussinhaber auf dem aktuellen Stand seines Fachbereichs ist.

Transparenz ist uns auch bei der Qualität von Weiterbildungsangeboten wichtig. Hierzu fordern wir, dass unabhängige Prüfanstalten die bestehenden Weiterbildungsangeboten bewerten und entsprechend ihrer Anforderungen mit Gütesiegeln versehen. Um die Verbraucher vor Risiken einer ungewollten Fehlinvestition oder Zeitverschwendung zu schützen, ist es unabdingbar, dass diese sich einfach und schnell über sein angestrebtes Fortbildungsziel informieren können. Dies gilt insbesondere für Weiterbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II durchgeführt werden.

Um diese Faktoren zusammenzubringen ist unser Lösungsvorschlag eine unbürokratische digitale Bildungsarena, in der Weiterbildungsinteressierte die Angebote privater wie öffentlicher Träger transparent miteinander vergleichen, buchen und teilweise direkt digital durchführen können. Hierbei soll auch das individuelle Prof der Lernenden so Berücksichtigung finden, dass diese ihre jeweiligen Ziele damit verwirklichen können. Die Bildungsarena umfasst dabei vielfältige Aus- und Weiterbildungs- sowie Auffrischungsformate von E-Learning-Angeboten bis hin zu Präsenzstudiengängen.

Deutschland braucht eine progressive Weiterbildungskultur, damit diese Angebote auch wahrgenommen werden. Hierzu benötigt der oder die Einzelne unter Umständen Unterstützung von Weiterbildungsprofs. Die Beratung von Arbeitnehmern soll durch den Arbeitgeber organisiert werden. Diesen wollen wir verpflichten, jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter jährlich ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Der Beratungsträger soll organisatorisch und finanziell unabhängig vom Arbeitgeber sein, um eine neutrale Beratung im Sinne der Angestellten zu ermöglichen. Informationen über Beratungsinhalte sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen insbesondere nicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wer fünf Jahre oder länger keine Weiterbildungsberatung besucht hat, ist zur Annahme des Beratungsangebots durch den Arbeitgeber verpflichtet.

Im Sinne eines präventiven Vorgehens zur Beschäftigungssicherung sollen die Beratungskosten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung getragen werden. Denn eine breite und fortwährende Qualifizierung ist der Garant dafür, auch in einer digitalisierten und automatisierten Arbeitswelt bestehen zu können.

Neben Transparenzmaßnahmen ist für uns aber auch entscheidend, dass Lernwillige auch die Möglichkeiten erhalten, Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Hierfür sind insbesondere zwei Bedingungen zu nennen: Zeit und Geld.

Um Arbeitnehmern die Zeit zu gewähren, besteht heute in vielen Bundesländern, darunter Niedersachsen, bereits die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Diesen wollen wir reformieren! Statt eines Anspruchs von fünf Arbeitstagen fordern wir eine Umwandlung in einen Anspruch von 50 Arbeitsstunden. So besteht mehr Flexibilität, in Teilzeit oder in Abendveranstaltungen stattfindende Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen, auch wenn diese über längere Zeiträume laufen. Auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Familie kann durch diese Wahlfreiheit erreicht werden. Um keine Missverständnisse darüber zuzulassen, dass Fortbildung nicht der Erholung dient, wollen wir fortan von „Entwicklungszeit“ sprechen.

Damit auch finanzielle Mittel keine unüberwindbare Hürde darstellen, soll die tarifliche Einkommensteuer um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1.650 Euro, ermäßigt werden. Hierzu zählen explizit auch Kinderbetreuungskosten, die ggf. zur Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten erforderlich sind. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

Flexicurity – Arbeit neu denken

Flexibilität und Wahlfreiheit stellen einen Gewinn für denjenigen dar, der diese ausüben kann. Dies gilt insbesondere für die Koordination von Arbeit, da diese den Alltag prägt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ermöglicht werden, ihre Erwerbstätigkeit um ihr Leben, nicht ihr Leben um die Erwerbstätigkeit herum zu planen. Arbeitgebern wollen wir die Option geben, rasch auf sich ändernde Rahmenbedingungen zu reagieren. Doch die Flexibilität des einen muss immer mit der Sicherheit für den anderen einhergehen, um zu einem Mehrwert für alle Beteiligten zu gelangen. Zu diesem Flexicurity-Ansatz haben wir Junge Liberale Niedersachsen uns bereits bekannt. Diesem Ansatz wollen wir Leben einhauchen.

Als Kern der Flexibilität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstehen wir Junge Liberale Niedersachsen Gleitzeitautonomie, also die Aufhebung der arbeitszeitlichen Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Hierauf sollen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die grundsätzlich arbeitszeitunabhängig arbeiten können, einen Rechtsanspruch erhalten. Ein entsprechender Antrag kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn er einen sachlichen Grund nachweisen kann. Die Beweislast hierfür liegt bei ihm. Der Rechtsanspruch ist bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag nicht durchsetzbar. Nach Ablauf einer zweijährigen Frist entfällt die Einwendung, sodass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zweite Chance gewährt wird. Dies sichert die Interessen des Arbeitgebers. Um zu starke einseitige Belastungen infolge von Mehr- oder Minderarbeit zu vermeiden und damit die Unabhängigkeit aller zu gewährleisten, ist grundsätzlich ein Zeitkonto zu führen, auf das Abweichungen von der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit eingezahlt werden. Das Stundensaldo dieses Kontos darf sowohl im negativen wie im positiven Bereich das Fünffache der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nicht überschreiten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht ein Rückkehrrecht aus der Gleitzeitautonomie zu.

Um wirkliche Flexibilität zu gewährleisten, sollen die Einschränkungen durch das Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Gleitzeitautonomie gelockert werden. Sie sollen ihre tägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden verlängern dürfen, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.

Außerdem können sie ihre Ruhezeit eigenverantwortlich auf bis zu neun Stunden absenken. Diese Änderung ermöglicht insbesondere Menschen, die durch ihre fa-miliären oder sozialen Verpflichtungen (Erziehung, Pflege eines Angehörigen, etc.) in der Planung ihres Tagesablaufs eingeschränkt sind, eine Vollzeittätigkeit wahrzunehmen. Höchstens einmal innerhalb von 14 Tagen darf die Ruhezeit weiter so gekürzt werden, dass zwei aufeinanderfolgende Ruhezeiten im Durchschnitt neun Stunden nicht unterschreiten.

Gemäß Europäischem Gerichtshof sind alle Arbeitszeiten zu erfassen. Hierfür fordern wir die Pflicht zu einer testatfähigen Dokumentation. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung liegt dabei weiterhin beim Arbeitgeber, der diese aber an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer delegieren darf. In diesem Fall ist die EU-DSGVO so zu beachten, dass der Arbeitgeber nur im Rahmen berechtigter Interessen Einblick in die erfassten Arbeitszeiten nimmt.

Über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Überstunden sind dabei stets zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen. Auch eine Zwischenlagerung auf einem Zeitkonto ist möglich. Angeordnete Überstunden sind weiterhin mit einem Aufschlag von wenigstens 25% zu versehen. Dieser kann bis zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit inklusive Überstunden von 48 Stunden pauschal abgegolten werden. Darüber hinausgehende Überstunden müssen entsprechend beaufschlagt werden.

Parallel dazu sollen Arbeitgeber auch in die Lage versetzt werden, vereinbarte Arbeitszeit nach hinten schieben zu können, indem zunächst ein Freizeitausgleich für spätere Überstunden erfolgt. Für das Volumen des Freizeitausgleichs sind die Rahmenbedingungen des Zeitkontos zu berücksichtigen, um zu starke einseitige Belastungen zu vermeiden.

Nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich besteht Bedarf nach flexibler Arbeitsgestaltung. Für 60% der Arbeitstage soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern daher ein Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten gewährt werden, wenn die Anforderungen der konkreten Arbeitsstelle ortsunabhängig gleichermaßen erfüllt werden können. Die Wahl, an welchen Wochentage mobil gearbeitet wird, erfolgt im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber.

Für Eltern mit Kindern gilt bis zum Beginn des dritten Lebensjahres die Möglichkeit 100% der Arbeitstage in mobiler Arbeit zu verbringen, außer es wird ein angemessenes Eltern-Kind-Büro zur Verfügung gestellt.

Für die Einrichtung von Eltern-Kind-Büros soll eine Kürzung des zu versteuernden Gewinns in Höhe des damit verbundenen Aufwands nach §9 GewStG  erfolgen.

Ein entsprechender Antrag kann vom Arbeitgeber nur abgelehnt werden, wenn er einen sachlichen Grund nachweisen kann. Die Beweislast hierfür liegt bei ihm. Der Rechtsanspruch ist bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag nicht durchsetzbar. Für Eltern ist eine vorsätzliche Pflichtverletzung erforderlich. Nach Ablauf einer zweijährigen Frist entfällt die Einwendung, sodass den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zweite Chance gewährt wird.

Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Arbeitsstelle mobiles Arbeiten zulässt, die Wahrnehmung zu ermöglichen, sollen arbeitsrechtliche Hürden bezüglich der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes für selbständig aufgesuchte Arbeitsorte außerhalb von Gebäuden des Arbeitgebers abgeschafft werden. Ob im eigenen Haushalt, im Zug oder am Strand – mobile Arbeit soll überall möglich sein.

Entlastung für Fortbildungen

Unsere Arbeitswelt befindet sich in einem stetigen Wandel. Damit niemand vom Fortschritt abgehängt wird, gewinnt das lebenslange Lernen immer stärker an Bedeutung. Doch vielen Menschen ist die Teilnahme an Fortbildungen durch finanzielle und/oder zeitliche Gründe erschwert. Gegen zeitliche Gründe bestehen in vielen Ländern bereits Bildungsurlaubsgesetze. Fortbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden – aber insbesondere für Menschen mit einem niedrigen Grenzsteuersatz ist das nur eine geringe Hilfe. „Alle sollen von der neuen Arbeitswelt profitieren & den Freiraum zur Weiterbildung haben – unabhängig vom Geldbeutel!“ [1]

Deswegen fordern wir Junge Liberale Niedersachsen, dass die tarifliche Einkommensteuer vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen durch Fortbildungskosten für nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Veranstaltungen um 50 Prozent der Ausgaben, höchstens jeweils 825 Euro für Einzelveranlagte, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten höchstens jeweils 1 650 Euro, ermäßigt wird. Darüberhinausgehende Ausgaben werden wie reguläre Werbungskosten behandelt.

[1] Johannes Vogel, MdB, 06.11.2019

Keine “Reichensteuer” für Pflegekinder

75% – das ist nicht einmal der Steuersatz für Gutverdiener, sondern das ist der Anteil, den viele Pflegekinder ab dem ersten Euro von ihrem Einkommen als Kostenbeitrag für die Leistung ihrer Pflegeeltern an den Staat abgeben müssen, ganz gleich ob Schülerjob oder Ausbildungsvergütung.

Diese Abgabe kann zum Teil oder ganz wegfallen, „wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.“ [1] Dabei ist dem Bundesfamilienministerium nicht bekannt, wie viele Pflegekinder welchen Anteil ihres Einkommens abführen müssen. Die Entscheidung über die Heranziehung obliegt nämlich dem zuständigen Jugendamt. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht.

(1)   Wir Junge Liberale Niedersachsen halten die Heranziehung von Pflegekindern und anderen Minderjährigen, bei denen das Jugendamt Leistungen übernimmt für leistungsfeindlich und ungerecht. Deshalb fordern wir die ersatzlose Abschaffung. Junge Menschen sollen unabhängig ihrer familiären Umstände in der Lage sein, Verantwortung für ihr eigenes Leben zu übernehmen. Eigene Leistung muss sich auch für sie lohnen.

(2)   Bis dieses Ziel erreicht ist, fordern wir das Bundesfamilienministerium dazu auf, die Art und Höhe der Heranziehung von Kindern und Jugendlichen nach § 90-94 SGB VIII zentral zu erfassen und in einem datenschutzkonformen Bericht je Kalenderjahr zu veröffentlichen. Dieser soll insbesondere Informationen dazu beinhalten, wie viele Pflegekinder mit dem vollen Satz von 75% belastet werden sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge. Auch die Anzahl der Pflegekinder, die mit einem verringerten Satz belegt oder komplett von der Heranziehung befreit sind, sowie die Summe der so erhobenen Kostenbeiträge sind darzustellen.

[1] §94 Abs. 6 SGB VII