Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und gehört deshalb auch so besteuert

Als Junge Liberale Niedersachsen setzen wir uns für eine grundlegende Reform der Umsatzsteuererhebung auf Produkte ein. Bis zu einer umfangreichen Reform fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Endometri…Was?

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen (Endometrioseherde) auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können.
10-15% aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60% der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Dennoch wird die Endometriose gesellschaftlich kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bis zur Diagnose im Durchschnitt 10 Jahre vergehen können.
Ein Grund für Fehldiagnosen ist, dass sich die Erkrankung sehr unterschiedlich äußert. Häufige Beschwerden sind starke Schmerzen und Monatsblutungen, aber auch Müdigkeit, Erschöpfung und starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Dies schränkt somit auch die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ein.
Ein weiterer Grund ist, dass sich die eindeutige Diagnose nur durch einen operativen Eingriff (Laparoskopie) feststellen lässt.
Obwohl die Erkrankung schon lange bekannt ist, sind die Ursachen ungeklärt. Die Therapiemöglichkeiten bestehen zumeist aus schmerzlindernden und hormonellen Medikamenten. Zudem gilt sie zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar.

Deshalb fordern wir:

  • eine bundesweite Aufklärungskampagne zu Endometriose, um junge Menschen zu informieren und eine frühere Diagnose zu ermöglichen.
  • Die Behandlung von Endometriose-Patientinnen adäquat zu entlohnen, da Ärztinnen und Ärzte häufig nicht den realen Aufwand von chronischen Erkrankungen geltend machen können.
  • Komplementär-medizinische Therapien zu unterstützen, denn die Erforschung von helfenden Therapien und deren Kostenübernahme sind unerlässlich.
  • Die Übernahme von AHB und Reha durch die Krankenkassen. Rehabilitationsmaßnahmen sind für die Genesung nach Operationen häufig notwendig. Der Zugang dazu muss für Patientinnen vereinfacht werden. Vermehrt kommt es vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird.

Digitalisierung kommunaler Haushalte

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Haushaltsberatungen vollständig zu digitalisieren und künftig so weit wie möglich auf gedruckte Dokumente in Haushaltsberatungen zu verzichten.

Kommunalen Mandatsträgern soll nur noch auf Antrag eine gedruckte Form des Haushaltsplanentwurfes zur Verfügung gestellt werden.

Ein Meister braucht kein Master

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die berufliche Bildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems, den es zu fördern gilt. Dies spiegelt sich bereits in dedizierter Form in der Beschlusslage wider.

Im Rahmen des „Gesetz[es] zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ hat mit dem Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2019 eine Reform der Nomenklatur von Fortbildungsabschlüssen ihren Weg in das Berufsbildungsgesetz gefunden, die unserer Meinung nach in der nationalen sowie internationalen Wahrnehmung von deutschen Bildungsabschlüssen zu erheblichen Irritationen führen wird und gleichzeitig keine Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet.

Die in § 53 BBiG spezifizierte Umbenennung von Abschlüssen der zweiten und dritten beruflichen Fortbildungsstufe in „Bachelor“ bzw. „Master Professional“ lehnen wir ab.

Daher fordern wir die Rückkehr zum Meistertitel. Die etablierten Abschlussbezeichnungen sind international anerkannt und geschätzt. Weiterhin schadet die Umbenennung der mit der Meisterwürde verbundenen Achtung.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders!

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.

Der Staat ist neutral

Das Justizministerium in Niedersachsen plant ein Verbot von religiösen Symbolen und Bekleidungen für Richter und Staatsanwälte.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen ein allgemeines Verbot des sichtbar Tragens von religiösen, weltanschaulichen und politischen Symbolen für alle hauptberuflichen Mitglieder des gerichtlichen Spruchkörpers und der Staatsanwaltschaft in Gerichtssälen. Das Verbot sollte aber nicht für Laienrichter gelten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern ferner alle Gerichtssäle religiös neutral zu gestalten.

Aus Toleranz und Respekt für verschiedener Glaubensrichtungen und Lebensentwürfe ist es wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft, dass der Staat religiös neutral auftritt.

Staatsanwälte und Richter treten in ihrem Amt als unabhängige und nur dem Gesetz unterworfenen Vertreter der Staatsgewalt auf. Daher sehen wir den Landtag in der Pflicht eine entsprechende Regelung zu erlassen.

Neue (Arbeits-)Zeit für die IT-Branche

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Einführung eines liberalisierten Arbeitszeitgesetzes für die IT-Branche. Es bedarf neuer Schritte der Flexibilisierung um Niedersachsen sowohl als arbeitgeber- und arbeitnehmerfreundliches Land zu entwickeln, welches besonders für IT-Unternehmen attraktiv als internationaler Standort angesehen werden kann.

Die IT-Branche lebt von der Kreativität der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Programmierer. Ein kreativer Beruf ist jedoch nicht immer leicht auszuüben, da nicht immer die nötige Inspiration vorhanden ist. Ziel ist es dabei nicht dem Arbeitnehmer eine Pflicht zur Sonntagsarbeit aufzupflichten, sondern viel mehr dem Arbeitnehmer ein rechtlich zulässiges Mittel in die Hand zu geben, um seine Zeit flexibel und individuell einzuteilen. Da die Kreativität nicht in Schranken gehalten werden soll, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

– die Abschaffung einer Tageshöchstarbeitszeit von 10h

– die Abschaffung der Werkstagsregelung, jedoch mit Beibehaltung der 5 Tage Woche

– die Abschaffung der zwanghaften Sonderzulagen für Nachtschicht- und Wochenendarbeit für programmierende Tätigkeiten

– die Beibehaltung der Ruhezeitenregelung von 11 Stunden zwischen den Arbeitstagen

– die Beibehaltung der Ruhepausenregelung

– die Einführung einer Projektsarbeitszeit mit projektgebundener Überhöhung über die durchschnittlich 8 Stunden in 6 Monaten. Dabei soll bei Projektabschluss die Wahl bestehen, sich die Zeit in Freizeitausgleich oder als Einzahlung in ein Lebensarbeitzeitkonto vergüten zu lassen

im IT-Sektor.

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt ist ein immenses gesellschaftliches Problem, das sich durch alle sozialen Schichten zieht und bei Weitem nicht nur wenige Ausnahmen darstellt. Sexualisierte Gewalt stellt einen Angriff auf die Würde eines jeden Opfers dar und jeder kann davon betroffen sein. Das öffentliche Bewusstsein in Bezug auf sexualisierte Gewalt ist nach wie vor oftmals noch nicht vorurteilsfrei und mit Fehleinschätzungen verbunden. Staat und Gesellschaft sind gleichermaßen gefragt dem Einhalt zu gebieten: Sowohl der Kampf gegen Gewalttaten, insbesondere durch Prävention, als auch durch ein hochqualitatives Hilfs- und Unterstützungsangebot für Gewaltbetroffene sind elementare Ansatzpunkte.

Sexualisierte Gewalt ist nachfolgend i. S. v. 13. Abschnitt StGB “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (§174 – 184g) zu verstehen. Um gesellschaftlicher Bagatellisierung und Tabuisierung entgegen zu wirken muss die Aufklärung ausgeweitet werden, daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Aufklärung der Öffentlichkeit über sexualisierte Gewalt und Vergewaltigungsmythen durch Integration in den Lehrplan an Schulen und entsprechende Aufklärungs-Kampagnen des Staates bzw. seiner Einrichtungen. Insbesondere sollte auch Augenmerk darauf gelegt werden über Formen sexueller Belästigung aufzuklären.
* Eine dem Alter entsprechende Aufklärung im Sexualkundeunterricht für eine selbstbestimmte Sexualität und einen toleranten, selbstbewussten Umgang mit Sexualität – auch entsprechend organisierte und verifizierte Institutionen wie beispielsweise Profamilia oder Projekte wie beispielsweise „Mit Sicherheit verliebt“ können diese Aufgabe übernehmen.

Insbesondere die Polizei als exekutives Vollzugsorgan des Staates ist mit Fällen sexualisierter Gewalt betraut. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern sowohl den Bund als auch die Länder auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

* Fortbildung aller Polizisten, die aufgabenfeldbedingt mit Opfern sexualisierter Gewalt in Berührung kommen (könnten) in puncto
– Bandbreite der Betroffenen, um der Angst der Betroffenen vor weiterer Diskriminierung oder Bagatellisierung entgegenzuwirken
– Psychosoziale Notfallversorgung insbesondere im Hinblick auf dem Umgang mit Traumata
* Hilfe für die Helfer: die gesicherte Finanzierung von psychosozialer (Notfall-) Versorgung wie Einsatzkräftenachsorge sowie das Bekanntmachen dieser Möglichkeiten um Sekundärtraumata entgegenzuwirken.
* Regelmäßige Supervision aller Polizisten, die mit sexualisierter Gewalt in Berührung gekommen sind.
* Eine bessere finanzielle Ausstattung für die Präventionsarbeit der Polizei. Hierzu zählt auch, genügend finanzielle Mittel für die spezielle Ausbildung von Polizisten, die in der Präventionsarbeit arbeiten sollen, bereit zu stellen.

Immer noch wird nur ein Bruchteil der Sexualdelikte angezeigt – im Falle einer Anzeige kommt es auch nur bei einem Bruchteil zur Verurteilung. Dennoch kann bei Opfern ein Wunsch nach medizinischer Nachsorge bzw. Versorgung sowie Spurensicherung bestehen, ohne dass eine Anzeigebereitschaft besteht, denn ein Verfahren bedeutet für das Opfer oftmals eine hohe Belastung. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass ein beachtlicher Teil der sexualisierten Gewalttaten im häuslichen oder privaten Umfeld stattfindet, weswegen sich die Opfer häufig erst nach Jahren zu einer Anzeige entschließen können. Hier gilt es die Möglichkeiten für Betroffene auszubauen, deswegen fordern wir:

* Die flächendeckende Einführung der Anonymen Spurensicherung als vorgelagerte Maßnahme für ein eventuell späteres Ermittlungsverfahren. Es ist ein Rechtsanspruch auf kostenlose anonyme Spurensicherung vorzusehen.
* Bundesweit standardisierte Verfahrensweisen bei Vorstellung im medizinischen Versorgungssystem: Eine Abweisung von Opfern sexualisierter Gewalt, wie sie vor einiger Zeit in Köln bekannt wurde, ist nicht hinnehmbar.
* Finanzierung staatlicher und angemessene finanzielle Unterstützung nicht- oder teilstaatlicher Institutionen wie Beratungs-,Hilfe- und Anlaufstellen wie z.B. Opferberatungsstellen, Männer- und Frauenhäuser, Hilfetelefon usw.
* Das Hilfetelefon des BFSFJ ist dahingehend umzubenennen und umzugestalten, dass es neben “Gewalt gegen Frauen” auch für “sexualisierte Gewalt” offen ist.
* Bundeseinheitliche Qualitätskriterien für die psychosoziale Prozessbetreuung
Rechtsanspruch auf den kostenfreien Zugang für Betroffene sexualisierter Straftaten zu psychosozialer Prozessbetreuung
* finanzielle Planungssicherheit für die Anbieter der psychosozialen Prozessbetreuung, insbesondere Finanzierung notwendiger Fortbildungsmaßnahmen
* Einführung des Zeugnisverweigerungsrechts für Fachkräfte, die im Rahmen der psychosozialen Prozessbetreuung wirken

Im Kontext von Sexualdelikten wird oftmals nur an Frauen und Kinder gedacht. Forschungsergebnisse zeigen, dass aber weitaus mehr Personengruppen von sexualisierter Gewalt betroffen sind – hier werden teils spezielle Maßnahmen benötigt um der Personengruppe gerecht zu werden.

Deswegen fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen:

* Eine umfassende gesellschaftliche Aufklärung über sexualisierte Gewalttaten an Männern, Homosexuellen, Bisexuellen, Transgendern, Intersexuellen, Gefängnisinsassen und Menschen mit Behinderungen.
* Die Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes, sodass auch Betroffenen, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung oder Pflegebedarf in Einrichtungen untergebracht sind, dort Schutz gewährt werden kann.
* Die Förderung von zielgruppenspezifischer Aufklärung in entsprechenden Institutionen, die die Menschen zu einem selbstbewussten Umgang mit Sexualität befähigt.

Um sexuellen Gewalttaten rechtlich auch effektiv Einhalt zu gebieten, fordern wir:

* Die Zulässigkeit einer Nebenklage im Prozess gegen minderjährige Straftäter im Kontext mit sexuellen Tatbeständen auch bei Vergehen, nicht wie bisher ausschließlich bei Verbrechen. Dadurch würden Geschädigten wichtige Rechte eingeräumt werden können. Dies soll durch eine Ergänzung in § 80 III JGG nach Satz 1 geschehen, die lautet: Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anschluss an die öffentliche Klage als Nebenkläger auch bei Vergehen zulässig.
* Nein bedeutet auch Nein: der Paragraph „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ (§177, StGB) muss weiterhin dahingehend überarbeitet werden, indem am Ende des 1. Absatzes des § 177 StGB eingefügt wird: Ebenso wird bestraft, wer wissentlich gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt. Der Grundsatz In dubio pro reo bleibt dabei unangetastet.
* Schnellstmöglich muss zumindest in § 177 Abs. 1 Nr. 2 eine Änderung vorgenommen werden, sofern noch keine grundsätzliche Reformierung stattgefunden hat. Momentan gilt als Tatbestand nur eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dies muss ergänzt werden mit Gefahr für Leib oder Leben von Menschen und Tieren, zu denen das Opfer eine stark ausgeprägte emotionale Bindung hat, oder wenn eine existenzielle Bedrohung zu Grunde liegt, wie beispielsweise Verlust der Wohnung, des Arbeitsplatzes oder des Aufenthaltstitels.
* Die Strafmaße müssen überprüft und ggf. überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang würden wir es ebenfalls begrüßen, wenn bei schweren Fällen (wie vor allem § 177, Absatz 4) in § 79 StGB eine Ausnahme vorgesehen wird, sodass eine längere Verjährungsfrist gilt. Dies gilt sowohl für sexuelle Gewalttaten als auch für Falschbeschuldigungen.

Liberales Handwerksrecht

Kammerzwang aufheben

Die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern werden privatrechtlich organisiert. Hoheitliche Aufgaben werden von staatlichen Stellen übernommen. Die Mitgliedschaft in den Kammern ist freiwillig.

Niederlassungsfreiheit erweitern

In Übereinstimmung mit den Vorschriften für die Niederlassung von EU-Ausländern in Deutschland wird die selbstständige Ausübung eines reglementierten Handwerks als stehendes Gewerbe auf Antrag genehmigt, wenn

  • eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen ist oder
  • eine mehrjährige einschlägige Tätigkeit in leitender Stellung nachgewiesen werden kann oder
  • eine entsprechende Fachschulausbildung abgeschlossen ist oder
  • wenn ein entsprechendes Hochschulstudium abgeschlossen ist.

Die Liste der reglementierten Berufe im Handwerk (derzeit Anhang A der HWO) wird aktualisiert und gekürzt. Qualifikationen für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten, die mit besonders hohen Risiken für Leben, Gesundheit und Umwelt einhergehen und im Einzelfall nicht schon anderweitig erworben wurden, können durch spezielle Prüfungen und Zertifikate nachgewiesen werden. Bei einem solchen Zertifikat muss es sich nicht um eine Meisterprüfung handeln.

Restriktionen aufheben

Ein Handwerker oder sonstiger Dienstleister im Reisegewerbe, der über eine Reisegewerbekarte verfügt und über dessen persönliche Zuverlässigkeit demnach kein Zweifel besteht, kann für seine Leistungsangebote werben, Angebote unterbreiten und Aufträge annehmen auf jede Weise, die auch für stehende Gewerbe zulässig ist.

Rechtssicherheit verbessern

Als „unerlaubte Gewerbe- und Handwerksausübung“ im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes sollen nur solche Tätigkeiten gelten, die ohne Anmeldung eines Gewerbes bzw. ohne Arbeitserlaubnis und /oder unter Hinterziehung von Steuern und / oder Sozialabgaben ausgeführt werden und nicht unter eine der Ausnahmetatbestände (§1 Abs.3 SchwarzArbG – z.B. Nachbarschaftshilfe) fallen. Verstöße gegen die derzeitige Handwerksordnung sollen nur dann verfolgt werden, wenn Leben oder Gesundheit von Menschen konkret gefährdet ist oder wenn nicht nur geringfügige Umweltschäden drohen.