Für den mündigen Verbraucher, gegen Werbeverbote

Grundsätzliches

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten Kommunikationsmaßnahmen (z. B. Werbung) nicht für verbraucherschädigend. Wir glauben an den mündigen Bürger, der selbstbestimmt und selbstverantwortlich über seinen Konsum entscheidet. Wir setzen uns für eine umfassende Produktinformation für die Verbraucher ein -etwa über Nährwerte und enthaltene Zusatzstoffe-, um für die eigene Entscheidung des Verbrauchers eine geeignete Grundlage zu schaffen. Wir halten allerdings die Werbebranche grundsätzlich für bereits umfassend reguliert. Irreführende Werbung ist genauso verboten, wie alles, was ansatzweise dazu geeignet ist, den Verbraucher zu täuschen.

Lebensmittel

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen jedwede Werbeverbote ab, die auf Basis einer Bewertung von Lebensmitteln verhängt werden, die eine Kategorisierung in gesund und ungesund zum Ziel hat. Wir sind davon überzeugt, dass Werbung als Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens auch an Kinder gerichtet werden darf. Aufklärung und Prävention halten wir für wichtig, damit Kinder lernen, Konsumentscheidungen selbstständig zu treffen. Die Platzierung von Waren innerhalb von Verkaufsstätten soll weiterhin den Inhabern obliegen.

Alkohol

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Werbeverbot für Alkohol ab. Aufklärung und Prävention ist ein Weg, um dem Missbrauch von Alkohol entgegenzuwirken. Alkoholwerbung zu verbieten, die zum Ziel hat, den Verbraucher über Produktangebot, -qualität und -geschmack zu informieren, trägt nicht zur Verhinderung bzw. Minderung von Alkoholmissbrauch bei.

Tabakprodukte

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein völliges Werbe- und Kommunikationsverbot für die Tabak-Unternehmen ab. Wir lehnen ebenfalls die Inhalte der Tabakproduktrichtlinie ab. Des Weiteren befürworten wir die partielle Reliberalisierung der Tabakproduktwerbung: So sollte das Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller wieder ermöglicht werden und analog zum Werbeverbot in Kinos auch die Werbung in Fernsehen und Rundfunk zu nächtlichen Zeiten wieder erlaubt werden. Uns Liberalen ist es wichtig, dass die Tabakproduktwerbung nach wie vor nicht das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung des körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellen darf. Es ist wichtig, die Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu informieren. Eine Beschränkung von Verpackungsgrößen, eine Vorgabe über den Anteil der Warnhinweise an der Verpackungsfläche, ein Verbot von brand stretching bzw. brand sharing oder gar die Einführung von Plain Packaging ist damit nicht zu begründen; solche Vorgaben und Beschränkungen sind vielmehr als tiefgehender Eingriff in die Eigentumsrechte der Markenhersteller zu sehen.

Bundeswehr

Wir Junge Liberale Niedersachsen lehnen ein Verbot von Information der Bundeswehr für Minderjährige ab. Vor allem junge Heranwachsende müssen sich der Herausforderung stellen, eine Entscheidung über die Zeit nach der Schule zu fällen. Besonders für diese jungen Menschen sind Informationen über die Bundeswehr daher relevant.

Entblößte Kinder

Wir Junge Liberale Niedersachsen halten ein Verbot von Werbung mit entblößten Kindern für zu weitgehend. Ein Verbot von Werbung mit kinderpornografischen Inhalten ist für uns selbstverständlich, allerdings sind kinderpornografische Inhalte unabhängig von Werbung ohnehin verboten. Bei Werbung, in der lediglich nackte Haut von Kindern sichtbar ist (z.B. ein 41 Kind in Bademode bei Sonnencreme-Werbung), sehen wir keine Verletzung des Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

Glücksspiel

Das bestehende Außenwerbeverbot für private Anbieter von legalem Glücksspiel an Geldspielgeräten soll umgehend aufgehoben werden.

Gerechte Besteuerung von Arbeitnehmer-Aktienoptionen (stock options)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der vergünstigten oder kostenlosen Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter als Gegenleistung für ihre Arbeitsleistung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§2 I 1 Nr. 4 EStG).

Da die Besteuerung bisher erst im Zeitpunkt der Ausübung der Option greift, beinhaltet der Wert in diesem Zeitpunkt neben einer Entlohnung für die Arbeitsleistung auch Wertkomponenten, die sich aus der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und der Wertpapiermärkte ergeben.

Die derzeitige Regelung der vollen Besteuerung des Differenzbetrages zwischen anteiligem Ausgabepreis der Option und dem Kurswert zum Zeitpunkt der Ausübung als Arbeitsentgelt wird nicht zuletzt deshalb als ungerecht empfunden, weil private Kapitalanleger, die stock options regulär am Kapitalmarkt erworben haben, den Wertzuwachs nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr nicht versteuern müssen. Eine vollständige Steuerfreiheit von Aktienoptionen für Mitarbeiter lehnen die die Jungen Liberalen ab, da sie gegen das Gebot der leistungsgerechten Besteuerung verstieße.

Daher halten die Jungen Liberalen eine Besteuerung im Zeitpunkt des Options-Erwerbs in Höhe des Differenzbetrages zwischen Marktwert und Ausgabepreis der Option für angemessen. Nur diese Differenz stellt den sogenannten geldwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis dar. Wertsteigerungen der Option zwischen Erwerb und Ausübung sind damit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und nur dann als Spekulationsgewinne zu besteuern, wenn zwischen Erwerb und Ausübung der Option weniger als ein Jahr vergangen ist.

Bei nicht an einer Börse notierten Gesellschaften bzw. Optionen ist deren theoretischer Marktwert nach den üblichen Verfahren zu ermitteln, wobei die in der Regel vorgegebene Bindungsfrist bis zur ersten Ausübbarkeit der Option ggf. wertmindernd berücksichtigt wird.

Umweltplakette

Die Jungen Liberalen fordern die sofortige Abschaffung der Umweltzonen in Deutschland. Die letzen Jahr nach der Einführung haben gezeigt das diese für die Feinstaubbelastung keine Änderung gebracht haben, aber die leidtragenden die Bürger mit kleine Einkommen sind, da diese sich vermutlich kein neues Auto leisten können.