Transparenz in allen Lagen – DIVI-Register erhalten und ausbauen

Das DIVI-Intensivregister dient zur tagesaktuellen Erfassung von betriebsfähigen Versorgungskapazitäten, unter Berücksichtigung von personellen und materiellen Ressourcen, auf deutschen Intensivstationen. Es stellt damit einen wichtigen Gradmesser zur Einschätzung der aktuellen Lage auf den Intensivstationen dar, indem es Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung regional und zeitnah erkennen lässt. Mit Hilfe des DIVI-Intensivregisters ist es zudem für Rettungsleitstellenpersonal und Intensivmediziner*Innen möglich, zielgerichtet in den Austausch hinsichtlich weiterführender Behandlungsstrategien zu treten und ggfs. Eine (Weiter-)Verlegung zu forcieren. Die hohe Qualität der erfassten Daten ermöglicht es zudem, langfristig gezielte Versorgungsforschung zu betreiben, damit die vorhandenen Strukturen stetig an Qualität gewinnen können.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb, dass das DIVI-Intensivregister auch in Zukunft unabhängig von einer pandemischen Lage für alle Krankenhäuser fortzuführen ist. Darüber hinaus soll der Schnittstellenausbau zwischen dem DIVI-Register und dem interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) forciert und gefördert werden.

Schülerfirmen stärken

1. Schülerfirma

Schülerfirmen sind eine spezielle Form von schulischer Projektarbeit, in der Schülerinnen und Schüler, außerhalb des regulären Unterrichts, eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Eine Schülerfirma produziert und verkauft reale Produkte oder bietet Dienstleistungen an. Der Absatzmarkt einer Schülerfirma sind die Schule und das schulische Umfeld.

2. Schülerfirmen stärken

Primär geht es nicht darum, hohe Umsätze und Gewinne zu erzielen. Schülerfirmen sollen vielmehr attraktive Lernanlässe und fächerübergreifendes, handlungsorientiertes Lernen ermöglichen. Den Schülern soll Verantwortung übertragen werden und dadurch verantwortungsvolles Arbeiten gelehrt werden. Deshalb wollen wir die Projektarbeit unterstützen und fördern, denn den Schülerinnen und Schülern soll auch in der Schule die Möglichkeit gegeben werden, sich auf ein selbstständiges Berufsleben vorzubereiten. Außerdem möchten wir jungen Menschen das Gründen eines Unternehmens näher bringen und somit die große Angst vor der Selbstständigkeit verringern.

Uns ist es wichtig, das Vertrauen in eine mögliche Selbstständigkeit und in die Wirtschaft zu stärken und Schüler und Schülerinnen näher zu bringen, dass es die Möglichkeit gibt sich zu versuchen bevor man in das reale Arbeitsleben einsteigt. Desweiteren wollen wir ein Umfeld schaffen in dem näher gebracht wird, dass auch Scheitern erlaubt ist man aber auch Erfolgserlebnisse für sich verbuchen kann.

2.1 Wettbewerbe

Zur Stärkung der Schülerfirmen und der Kreativität soll eine Landesschülerfirmenmesse stattfinden, dort sollen sie ihre Projekte vorstellen und ihre Ehrfahrungen mit anderen Schülern aus Niedersachsen teilen. Im Rahmen dieser Messe soll auch ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Dabei wird beachtet, dass die unterschiedlichen Schülerfirmen auch andere Ziele verfolgen können. Eine unabhängige Jury vergibt dementsprechend Preise in verschiedenen Kategorien. Diese sind:

  • Die kreativste/innovativste Idee
  • Der größte wirtschaftliche Erfolg
  • Den größte Nutzen für die Allgemeinheit
  • Die höchste Nachhaltigkeit

Die Gewinner der einzelnen Kategorien sollen ein vorher festgelegtes Gewinnpaket erhalten. Dieses soll sich aus finanzieller Unterstützung der Projekte, einem kleinen Taschengeld und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen wie Kurzreisen im Rahmen der Vorstellung des eigenen Projekts an anderen Schulen zusammensetzen.

Das Gewinnpaket legt fest: Bildungsministerium, Wirtschaftsministerium und Förderring.

Die Jury besteht aus Mitgliedern des Förderrings.

2.2 Einrichtung eines Förderrings

Die Jungen Liberalen fordern die Einrichtung eines Förderrings, der aus Unternehmen verschiedener Größe und aus verschiedenen Branchen besteht, damit für jede Schülerfirma, von Snackautomat bis eigene App, der richtige Partner dabei ist.

Der Förderring soll folgende Aufgaben übernehmen:

Jede Schülerfirma, die Unterstützung vom Förderring erhalten möchte, muss ein Bewerbungsverfahren durchlaufen, in dem die eigene Geschäftsidee und ein dazugehöriges Konzept einem Komitee aus Vertretern des Förderrings vorgestellt wird. Hält dieses Komitee die Idee für umsetzbar und erfolgversprechend, bekommt die Schülerfirma Zugriff auf den Unternehmenspool des Rings und kann sich ein Unternehmen suchen, das die Idee unterstützen möchte.

Dieses Unternehmen soll ein dauerhafter Partner für eine selbst ausgewählte Schülerfirma sein.

Das Unternehmen kann die Schülerinnen und Schüler nun mit seinem Wissen und auf anderem Wege unterstützen, indem zum Beispiel bei der Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung des Produktes geholfen wird. Darüber hinaus kann bei der Organisation der Schülerfirma geholfen werden.

Im Optimal Fall sind Partnerschaften so eng, dass das Unternehmen bereit ist, Referenten an die jeweilige Schule zu schicken, um in der Berufsberatung und -Vorbereitung zu helfen.

Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung ist das Gewähren eines Darlehens. Diese Möglichkeit ist für Schülerfirmen besonders wichtig, da in den meisten Fällen ein Startkapital fehlt, das unter Umständen nicht von der Schule getragen werden kann. Für ein solches Darlehen haftet lediglich die Schülerfirma und keine Privatperson. Die Tilgung soll durch die Abgabe eines Teils des Gewinns erfolgen. Kann die Schülerfirma keinen Gewinn erzielen und scheitert, wird sämtliches Vermögen liquidiert und genutzt, um das Darlehen zurückzuzahlen. Reicht das bestehende Vermögen für die gesamte Tilgung nicht aus, verfallen die Forderungen. Diese Bedingungen werden geregelt in einem Standardvertrag, der zwischen Schülerfirma, Förderring und jeweiligen Unternehmen geschlossen wird.

Das Geld für das Darlehen kann von einem Unternehmen direkt oder von dem speziell eingerichteten Fördertopf stammen. In dem Fördertopf kann jede Privatperson oder Unternehmen spenden. Darüber hinaus zahlt der Staat jährlich eine vom Kultusministerium festgelegte Summe ein.

Darüber hinaus soll der Förderring einen detaillierten Leitfaden und Ansprechpersonen zur Gründung einer Schülerfirma, die Rahmenbedingungen und die Anfangsphase zur Verfügung stellen. Insbesondere gilt die Hilfe für offiziellen Dokumenten.

3. Einführung einer neuen Rechtsform für Schülerfirmen

Unter welcher Rechtsform eine Schülerfirma läuft ist nicht klar definiert. Dadurch kommt es oft zu Problemen und Komplikationen. Aus diesem Grund wollen wir eine neue Rechtsform für Schülerfirmen schaffen.

Voraussetzungen für die Anmeldung als Schülerfirma sind:

  • Es muss im Rahmen einer Schulaktivität stattfinden
  • Mindestens ein Betreuungslehrer der Schülerfirma muss den Behörden als Ansprechperson gegeben sein
  • Dem Finanzamt müssen jährliche Berichte der Kostenrechnungen vorliegen
  • Dem Betreuungslehrer müssen Quartalsberichte vorliegen
  • Der Umsatz darf in drei aufeinanderfolgenden Monaten die Grenze von im Durchschnitt 4.584€ nicht übersteigen (Die Hälfte von der Grenze zur Einkommensteuer). Wenn dieser Betrag überschritten wird, muss die Schülerfirma in einer anderen Rechtsform überführt werden.

Für die Schülerfirmen gilt folgendes:

  • Befreiung von sämtlichen Steuern
  • Das Startkapital, dass die Schülerfirma von dem Förderring erhält, muss nur zurück gezahlt werden, wenn die Firma dadurch nicht zahlungsunfähig wird.
  • Die Haftung einer Schülerfirma ist beschränkt. Sie haftet lediglich mit Firmenvermögen. Das verbleibende Firmeneigentum geht in den Besitz des Förderrings über.
  • Die Verpflichtung zur Verfügung gestellte grundlegende Ausstattung seitens der Schule wird nicht als Firmenvermögen angesehen.

Krankenkassenbeiträge für Existenzgründer

Bei Existenzgründern, welche sich neu selbständig gemacht haben, soll die Berechnung der Krankenkassenbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung in der Anfangszeit neu geregelt werden.

Grundlage für die Berechnung der Beitragsbemessungsgrundlage sollte in den ersten drei Jahren nach Gründung nicht mehr wie bisher der Unternehmensgewinn sein. Die Grundlage soll vielmehr der Betrag sein, welchen sich der Unternehmer als Lohn oder Privatnutzung aus dem Betrieb entnimmt.

Der Nachweis hierfür ist durch einen Beleg, welcher vom Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt wird, zu erbringen.

Nach den ersten vollen drei Jahren nach Unternehmungsgründung soll wieder die Berechnung nach Unternehmensgewinn angesetzt werden.

Museen heraus aus der Sponsoringfalle!

Für die Versteuerung von Sponsoring-Einnahmen bei Museen/Kultureinrichtungen fordern wir eine wirtschaftliche Entlastung – vor allem für die kleinen Häuser.

Daher sollte es für den Gewinn aus dem aktiven Sponsoring einen generellen Freibetrag geben.

Darüber hinaus muss die Gemeinnützigkeit auch weiterhin gegeben sein, wenn die Sponsoringerträge die Einnahmen aus dem ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden u.a.) übersteigen.

Mülltonnenepos beenden – Vorschriften zeitgemäß anpassen!

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern, dass der Paragraph §16 Nr. 1 der Unfallverhütungsvorschrift Müllbeseitigung aus dem Jahr 1979 mit dem Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: die Zufahrt zu den Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Diese gilt nicht, wenn ein kurzes Zurückstoßen für den Ladevorgang erforderlich ist, z.B. bei Absetzkippern“

geändert wird in den Wortlaut:

„Müll darf nur abgeholt werden, wenn: bei Straßen ohne Wendemöglichkeit das Rückwärtsfahren durch einen betriebszugehörigen Einweiser sicher gewährleistet wird.“

Wohneigentum fördern – Grunderwerbssteuer streichen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, einen Freibetrag von 500.000€ bei der Grunderwerbssteuer auf die erste selbstgenutzte Immobilie einzuführen.

Sag Nein zu GIRL – frische Landluft ist kein Gift!

Die Jungen Liberalen Niedersachen mögen beschließen, dass die GeruchsImmissionsschutzRichtlinie –kurz GIRL – soweit abgeändert wird, dass eine innerdörfliche Verdichtung möglich ist.

Bauwillige Bauherren müssen dann bei einer Baugenehmigung zustimmen, dass ihnen bewusst ist, dass es zu Geruchsimmissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Betriebe kommen könnte. Zudem müssen diese Bauherren auch zustimmen, dass Sie kein Klagerecht haben, wenn „ruhende Betriebe“ wieder ihre Arbeit aufnehmen wollten. Die Bauherren sind verpflichtet, spätere Mieter und Käufer darauf hinzuweisen, dass auch diese durch den Verzicht auf das Klagerecht gebunden sind.

Beamtentum Überdenken

Die Jungen Liberalen fordern, das Beamtentum in denjenigen Bereichen durch Angestelltenverhältnisse zu ersetzen, in denen eine Abschaffung des Beamtentums nicht die Funktionsfähigkeit des Staates einschränken würde.

Die Abschaffung des Beamtentums soll – abgesehen von rein administrativen Tätigkeiten – nicht für folgende Bereiche gelten:

  1. Richter, Staatsanwälte, Justizvollzugsbeamte
  2. Polizeivollzug
  3. Auswärtiger Dienst
  4. Bundesnachrichtendienst
  5. Bundeswehr
  6. Verfassungsschutz
  7. Zoll
  8. Finanzbeamte

Anmeldung von Eheschließungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Anmeldung zur Eheschließung nicht mehr nur frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag möglich ist. Konkret fordern wir die Anpassung des Personenstandsgesetzes. Die entsprechenden Hinweise in § 13 (4) PStG sowie im § 39 (2) PStG sollen gestrichen werden.