Für freie Wissenschaft – EU-weites Open Access Journal

Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern die Einführung eines EU-weiten Open Access Journals. In diesem Journal sollen Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse ohne Gebühren veröffentlichen können. Staatlich finanzierte Forschung wird so der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht und Universitäten finanziell entlastet.

Aufgelegt werden soll das Journal über eine von der Europäischen Union in gegründeten Organisation, welche über die Mitgliedstaaten finanziert werden soll. Jene Organisation übernimmt dann die gleichen Dienste wie auch private Journals, wie das unendliche zu Verfügung stellen der Daten, die Organisation des Peer-Review-Prozess sowie die Veröffentlichung.

Den Arbeitnehmer vor der SPD beschützen.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995, zuletzt auf Initiative der SPD ergänzt um den Artikel I vom 21.02.2017, ist umgehend auf den Stand vor dem 21.02.2017 rückabzuwickeln. Dies soll geschehen, bis eine funktionierende Regelung zur Überlassungsdauer und dem Prinzip des equal pay gefunden wurde.

Kondome sind keine Luxus

Ergänzend zur derzeitigen Beschlusslage sollen auch Kondome dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen.

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht verhandelbar

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht nur der Eckpfeiler unserer liberalen und demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein wichtiger Ankerpunkt im politischen Selbstverständnis der Jungen Liberalen und der Freien Demokratischen Partei. Vor allem ist sie aber ein Gut, das von einem Demokraten und Liberalen niemals zur Disposition gestellt werden darf.
Dieses Selbstverständnis darf nicht einfach zugunsten überparteilicher Bündnisse geopfert werden. Aus diesem Grund verpflichten sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dazu, in Zukunft nur noch dann an überparteilichen Bündnissen teilzunehmen, wenn sich das Bündnis in seiner Gänze im Rahmen einer Selbstverständniserklärung zu den Werten der FDGO bekennt.
Diese Erklärung kann entfallen, wenn alle beteiligten Parteien und Organisationen von sich aus in ihren eigenen programmatischen Aufstellungen festgehalten haben, dass sie sich zur FDGO bekennen.
Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht in der Lage, an der Bündnisarbeit teilzunehmen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn sich der erweiterte Landesvorstand mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) dafür ausspricht.

Änderung der Tabaksteuer (Keine Benachteiligung von Shishabars)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen mögen sich dafür einsetzen, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.

Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.

Freie Namenswahl

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Änderung des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) § 3 und § 11 ein. Eine Namensänderung sollte nicht nur gerechtfertigt sein, wenn vom zuständigen Amt ein wichtiger Grund festgestellt wird, sondern nach eigenem Ermessen der betroffenen Person. Die Änderung soll das erste Mal frei möglich sein, danach alle sechs Jahre.

Dem zuständigen Amt wird jedoch weiterhin ein Vetorecht zugesprochen werden, von dem insbesondere bei mit Betrugsdelikten vorbestraften Personen und Anträgen auf Namensänderungen zu unangemessenen Namen Gebrauch gemacht werden kann. Die unmittelbare Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde ist hierfür wichtig.

Die Forderung nach freien Namenswahl dient der Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens, in dem die Entscheidungen von Privatpersonen vom Staat toleriert werden müssen.

Anonyme Bewerbungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Aufnahme einer „kann Vorschrift“ über anonymisierte Bewerbungsverfahren, nach dem Vorbild der USA, im Corporate Governance Kodex ein. Dies dient der Diskriminierungsprävention. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat im Jahr 2014 in einer repräsentativen Studie, mit dem Namen „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“ nachweisen können, dass bei gleicher Qualifikation, Bewerber mit ausländischem Namen, wesentlich weniger Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche haben, als Bewerber mit deutschem Namen. Aus der Aufnahme in den Corporate Governance Kodex versprechen wir uns, dass die Praxis der anonymisierten Bewerbung in der deutschen Unternehmenskultur anklang findet.

Spontanparties legalisieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Schaffung der Möglichkeit einer Spontananmeldung für kleine Kulturveranstaltungen, zum Beispiel Musikveranstaltungen, auf passenden Freiflächen ein.

Seit einigen Jahren existiert in Deutschland, insbesondere unter Liebhabern elektronischer Musik, der Trend, bei gutem Wetter spontan Musikveranstaltungen auf abgelegenen Freiflächen stattfinden zu lassen. Da die Veranstalter, aufgrund des bürokratischen und zeitlichen Aufwandes, in der Regel ihre Veranstaltung nicht anmelden, bewegen sie sich in einer gesetzlichen Grauzone und laufen Gefahr, dass ihre Veranstaltung von den Ordnungshütern aufgelöst wird.

Die Schaffung der Möglichkeit für kleine, unkommerzielle Kulturveranstaltungen, zeitliche und bürokratische Hürden zu umgehen würde daher einen Mehrwert für die Kulturlandschaft Deutschlands schaffen und dafür sorgen, dass die Hürden zur Sammlung von Praxiserfahrung von angehenden Eventmanagern niedriger sind.

Konkret fordern wir folgenden Rahmen für die Anmeldung von Spontanveranstaltungen:

  • Möglich für Veranstaltungen von bis zu 500 Personen.
  • An von städtischen Behörden ausgewiesenen Plätzen.
  • Die jeweilige Höchstlautstärke wird vom Ordnungsamt in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort bestimmt (Richtwert 103 Dezibel).
  • Eine Veranstaltung kann bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn über ein Onlineformular eingereicht werden. Bei Einreichungen, die diese Zeitfrist nicht einhalten, entscheidet das Ordnungsamt.
  • Spontanparties genießen keinen Demonstrationsschutz, sodass Veranstalter für die Kosten von Straßensperrungen, Müllbeseitigung oder sonstigen Maßnahmen grundsätzlich herangezogen werden können.
  • Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht können nicht über dieses Verfahren angemeldet werden.