Freie Namenswahl

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für eine Änderung des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) § 3 und § 11 ein. Eine Namensänderung sollte nicht nur gerechtfertigt sein, wenn vom zuständigen Amt ein wichtiger Grund festgestellt wird, sondern nach eigenem Ermessen der betroffenen Person. Die Änderung soll das erste Mal frei möglich sein, danach alle sechs Jahre.

Dem zuständigen Amt wird jedoch weiterhin ein Vetorecht zugesprochen werden, von dem insbesondere bei mit Betrugsdelikten vorbestraften Personen und Anträgen auf Namensänderungen zu unangemessenen Namen Gebrauch gemacht werden kann. Die unmittelbare Beteiligung der zuständigen Polizeibehörde ist hierfür wichtig.

Die Forderung nach freien Namenswahl dient der Förderung eines möglichst selbstbestimmten Lebens, in dem die Entscheidungen von Privatpersonen vom Staat toleriert werden müssen.

Anonyme Bewerbungen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Aufnahme einer „kann Vorschrift“ über anonymisierte Bewerbungsverfahren, nach dem Vorbild der USA, im Corporate Governance Kodex ein. Dies dient der Diskriminierungsprävention. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat im Jahr 2014 in einer repräsentativen Studie, mit dem Namen „Diskriminierung am Ausbildungsmarkt“ nachweisen können, dass bei gleicher Qualifikation, Bewerber mit ausländischem Namen, wesentlich weniger Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche haben, als Bewerber mit deutschem Namen. Aus der Aufnahme in den Corporate Governance Kodex versprechen wir uns, dass die Praxis der anonymisierten Bewerbung in der deutschen Unternehmenskultur anklang findet.

Sinnvolle Trennung von Staat und Kirche

Staatliche Förderungen und Zuschüsse an kirchliche Einrichtungen sollen nur noch für Stellen verwendet werden dürfen, die nicht den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts unterfallen.

Spontanparties legalisieren

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich für die Schaffung der Möglichkeit einer Spontananmeldung für kleine Kulturveranstaltungen, zum Beispiel Musikveranstaltungen, auf passenden Freiflächen ein.

Seit einigen Jahren existiert in Deutschland, insbesondere unter Liebhabern elektronischer Musik, der Trend, bei gutem Wetter spontan Musikveranstaltungen auf abgelegenen Freiflächen stattfinden zu lassen. Da die Veranstalter, aufgrund des bürokratischen und zeitlichen Aufwandes, in der Regel ihre Veranstaltung nicht anmelden, bewegen sie sich in einer gesetzlichen Grauzone und laufen Gefahr, dass ihre Veranstaltung von den Ordnungshütern aufgelöst wird.

Die Schaffung der Möglichkeit für kleine, unkommerzielle Kulturveranstaltungen, zeitliche und bürokratische Hürden zu umgehen würde daher einen Mehrwert für die Kulturlandschaft Deutschlands schaffen und dafür sorgen, dass die Hürden zur Sammlung von Praxiserfahrung von angehenden Eventmanagern niedriger sind.

Konkret fordern wir folgenden Rahmen für die Anmeldung von Spontanveranstaltungen:

  • Möglich für Veranstaltungen von bis zu 500 Personen.
  • An von städtischen Behörden ausgewiesenen Plätzen.
  • Die jeweilige Höchstlautstärke wird vom Ordnungsamt in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort bestimmt (Richtwert 103 Dezibel).
  • Eine Veranstaltung kann bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn über ein Onlineformular eingereicht werden. Bei Einreichungen, die diese Zeitfrist nicht einhalten, entscheidet das Ordnungsamt.
  • Spontanparties genießen keinen Demonstrationsschutz, sodass Veranstalter für die Kosten von Straßensperrungen, Müllbeseitigung oder sonstigen Maßnahmen grundsätzlich herangezogen werden können.
  • Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht können nicht über dieses Verfahren angemeldet werden.

Machen wir Profispieler zu Profisportlern

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Anerkennung von E-Sports als gemeinnütziger Sportart durch den DOSB. Außerdem sprechen wir uns dafür aus, dass etwaige Sportvisa vom Ministerium für Inneres unabhängig von den Vorgaben des DOSB entschieden werden sollten, um vom DOSB nicht anerkannte Sportarten und ihre Sportler*innen nicht zu benachteiligen.

Des weiteren würden wir eine Lockerung der Aufnahmeordnung des DOSB befürworten, um andere Sportarten, welche von ihrer Disziplin aus weniger Sportler*innen benötigen, als der §56 BGB vorschreibt, gleiche Chancen zu ermöglichen.

Öffentliche Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Streichung des Paragrafen 4 Abs. 1 des Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG).

Wohl werdender Mütter beachten!

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen hat beschlossen:

Die Sätze 1 und 2 des Paragraphen 219 Absatz 1 StGBzu ersetzen durch:

Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Wohl der Schwangeren. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.

Kein Kauf von Staatsbürgerschaften

Die Jungen Liberalen lehnen den Kauf von Staatsbürgerschaften, wie es in Malta verabschiedet wurde, ab.

Wir fordern die EU dazu auf, die Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung zu überprüfen.

GEMA Vermutung abschaffen

Der Landeskongress der Jungen Liberalen Niedersachsen hat beschlossen: Den § 13c Abs. 1 und 2 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes zu ändern, sodass Verwertungsgesellschaften, wenn sie einen Auskunfts- oder Vergütungsanspruch geltend machen, nachweisen müssen, dass sie die Rechte der Berechtigten vertreten.