Gehörlose dürfen nicht auf taube Ohren stoßen

Das Gehörlosengeld nach Vorbild aus Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachen-Anhalt, Sachsen und Berlin ist auch in Niedersachsen einzuführen. Die auszuzahlende Summe soll dabei anhand landesspezifischer Faktoren bemessen werden, sollte jedoch nicht unter dem nordrhein-westfälischen Satz fallen, um eine sinnvolle Nutzung sicherstellen zu können.

Auch Menschen mit Behinderung sollen Sparen dürfen!

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Freibetrag den Behinderte, die ein eigenes Einkommen haben und vom Staat Eingliederungshilfe erhalten, maximal Sparen dürfen abzuschaffen. Die Behinderten sollen kein Geld mehr abgeben müssen, welches Sie verdient und versteuert haben. Nur so kann eine angemessene private Altersvorsorge betrieben werden.

Des Weiteren soll das Sozialamt keine Abzüge von dem Nettolohn einfordern. Gleiches soll für Renteneinkommen, Mieteinnahmen sowie Kapitaleinkünfte gelten, sodass die Abgabenquote jener Einkommen nie höher ist als die eines nicht Behinderten.

BAföG-Verlängerung für pflegende Angehörige

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, eine Härtefallregelung zu schaffen, welche es Studenten, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, erlaubt, eine Verlängerung des BAföG über die Regelstudienzeit hinaus zu erhalten.

Für freie Wissenschaft – EU-weites Open Access Journal

Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern die Einführung eines EU-weiten Open Access Journals. In diesem Journal sollen Wissenschaftler ihre Forschungsergebnisse ohne Gebühren veröffentlichen können. Staatlich finanzierte Forschung wird so der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht und Universitäten finanziell entlastet.

Aufgelegt werden soll das Journal über eine von der Europäischen Union in gegründeten Organisation, welche über die Mitgliedstaaten finanziert werden soll. Jene Organisation übernimmt dann die gleichen Dienste wie auch private Journals, wie das unendliche zu Verfügung stellen der Daten, die Organisation des Peer-Review-Prozess sowie die Veröffentlichung.

Den Arbeitnehmer vor der SPD beschützen.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.02.1995, zuletzt auf Initiative der SPD ergänzt um den Artikel I vom 21.02.2017, ist umgehend auf den Stand vor dem 21.02.2017 rückabzuwickeln. Dies soll geschehen, bis eine funktionierende Regelung zur Überlassungsdauer und dem Prinzip des equal pay gefunden wurde.

Kondome sind keine Luxus

Ergänzend zur derzeitigen Beschlusslage sollen auch Kondome dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% unterliegen.

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht verhandelbar

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht nur der Eckpfeiler unserer liberalen und demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein wichtiger Ankerpunkt im politischen Selbstverständnis der Jungen Liberalen und der Freien Demokratischen Partei. Vor allem ist sie aber ein Gut, das von einem Demokraten und Liberalen niemals zur Disposition gestellt werden darf.
Dieses Selbstverständnis darf nicht einfach zugunsten überparteilicher Bündnisse geopfert werden. Aus diesem Grund verpflichten sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dazu, in Zukunft nur noch dann an überparteilichen Bündnissen teilzunehmen, wenn sich das Bündnis in seiner Gänze im Rahmen einer Selbstverständniserklärung zu den Werten der FDGO bekennt.
Diese Erklärung kann entfallen, wenn alle beteiligten Parteien und Organisationen von sich aus in ihren eigenen programmatischen Aufstellungen festgehalten haben, dass sie sich zur FDGO bekennen.
Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht in der Lage, an der Bündnisarbeit teilzunehmen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn sich der erweiterte Landesvorstand mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) dafür ausspricht.

Änderung der Tabaksteuer (Keine Benachteiligung von Shishabars)

Die Jungen Liberalen Niedersachsen mögen sich dafür einsetzen, das Tabaksteuergesetz (TabStG) zu liberalisieren. Das bestehende Tabaksteuergesetz verbietet es, lose Tabakmengen an Endverbraucher zu verkaufen. Der § 16 des TabStG ist dahingehend zu ändern, dass es erlaubt ist, lose Tabakmengen von bereits verzollten Tabak an Endkunden weiterzugeben.

Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.