Familiengerechter Vollzug

Der familienorientierte (oder auch: familiengerechte) Vollzug soll im Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz verankert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Die Berücksichtigung der Belange der Familien soll ein zusätzlicher Gestaltungsgrundsatz des Strafvollzugs werden. Auch soll der Erhalt familiärer und sozialer Bindungen gefördert werden. (Bspw. als Ergänzung in § 2 NJVollZG)
  • Es sollen Mitwirkungsmöglichkeiten der Familien bei der Vollzugsgestaltung geschaffen werden. (Bspw. als Ergänzung in § 6 NJVollZG)
  • Zum Inhalt des Vollzugs sollen auch familienunterstützende Maßnahmen zählen sowie die Aufrechterhaltung, Förderung und Gestaltung von Außenkontakten. (Bspw. als Ergänzung zu § 9 Abs. 1 NJVollZG)
  • Der (bisher noch) sogenannte Hausfrauenfreigang soll geschlechtsneutral in die Regelungen zum offenen Vollzug Eingang finden. (§§ 12 ff. NJVollZG)
  • Familienunterstützende Angebote sollen ausdrücklich im NJVollZG benannt werden. Dabei sollen insbesondere Angebote wie Familien- und Paarberatung, Mütter- oder Väter-Trainings, Familienveranstaltungen und ähnliches festgeschrieben werden. Ebenfalls wie die Möglichkeit der Mitgestaltung dieser Angebote durch die Familien. Für Besuche und Maßnahmen dieser Art sollen geeignete Räumlichkeiten vorzuhalten sein. (Evtl. im dritten Kapitel des ersten Teils oder als eigenes Kapitel)
  • Das Jugendamt soll einvernehmlich in die Pflege der Beziehungen der Gefangenen mit ihren Kindern einbezogen werden. (Im Kontext zu den familienunterstützenden Angeboten zu regeln)
  • Die Kapazitäten des Eltern-Kind-Vollzugs (bisher noch: Mutter-Kind-Vollzug) sollen erweitert werden.

 

Orientierung kann hierbei die Gesetzgebung aus Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westphalen bieten.

Keine Geschlechterdiskriminerung in Haft – Für eine geschlechtsneutrale Gesetzesfassung und Praxis

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass die Möglichkeit eines Eltern-Kind-Vollzugs unter denselben Voraussetzungen wie für Mütter auch Vätern in Haft eröffnet wird.

Bisher dürfen nur weibliche Häftlinge ihre Haftstrafe gemeinsam mit ihrem Kind in einem Alter von bis zu sechs Jahren im sogenannten Mutter-Kind-Vollzug verbringen. Die Voraussetzungen hierfür sind sehr streng. Der Mutter-Kind-Vollzug kommt hauptsächlich dann infrage, wenn die inhaftierte Mutter die einzige (Haupt-)Bezugsperson des Kindes ist. Das Kindeswohl steht bei der Entscheidung an erster Stelle.

Dass diese Resozialisierungschance Vätern in Haft verwehrt und kleine Kinder von inhaftierten Vätern – sofern es sich bei diesen um ihre Hauptbezugsperson handelt – mit einem Bindungsabbruch konfrontiert werden sollen, ist nicht gerechtfertigt.

Daher soll entweder das bereits bestehende Mutter-Kind-Haus in Vechta in ein Eltern-Kind-Haus mit entsprechender Erweiterung der zur Verfügung stehenden Plätze ausgebaut oder eine neue, zusätzliche Einrichtung an eine JVA in Niedersachsen angegliedert werden. Vorbild kann dabei das Eltern-Kind-Haus in Engelsborg (Dänemark) sein. Bei Bedarf kann die Einrichtung auch als Vater-Kind-Haus ausgestaltet sein.

Die Rechtsgrundlage § 73 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz (“Mütter mit Kindern”) soll geschlechtsneutral gefasst werden. Außerdem soll eine Norm geschaffen werden die die Vorhaltung einer Eltern-Kind-Einrichtung bzw. Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen in Niedersachsen regelt.

Norddeutschen Verkehrsinfarkt verhindern!

In den letzten Jahren, seit Ende des Dialogforums Schiene Nord, ist sowohl der Deutschen Bahn als auch diversen Gutachtern klar geworden, dass die geplanten Ausbaumaßnahmen des optimierten Alpha-E nicht mehr sind, als eine Scheinmaßnahme. Die Infrastruktur ist nicht in der Lage die prognostizierten Zugzahlen zu verarbeiten und lässt keinerlei Ausbau des SPNV und SPFV zu. Der mangelnde Ausbau der Nord-Süd-Anbindungen der Nordsee-Häfen gefährdet die wirtschaftliche Zukunft des niedersächsischen Hinterlandes massiv. Auch aus Umweltschutzaspekten ist ein derartig stiefmütterlicher Ausbau untragbar. Eine Mobilitätswende kann nur mit hervorragender Infrastruktur geschehen.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher sowohl kurzfristige Maßnahmen, um die bisherige Situation zu verbessern, als auch langfristige und nachhaltige Lösungen.

  • Die Beschleunigung und Verbesserung der für den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommenen Maßnahmen des Alpha-E:— Ausbau der Streckengeschwindigkeit Hamburg-Hannover auf bis zu 230 km/h, durchgehend drei Gleise bis Uelzen und zusätzliche Überholbahnhöfe.

    — Ausbau der Streckengeschwindigkeit auf 230km/h, in Verbindung mit Schnellfahrweichen von mindestens 160km/h bis 230km/h und mehr Überleitstellen für einen flexibleren Betriebsablauf.

    — Einrichtung von ETCS Level 3 und ERTMS als digitales Zugsteuerungssystem.

    — Neubau von Überleitbauwerken an Engpässen und Abzweigstellen.

    — Mehr “Bahnsteigkanten” an den Bahnhöfen, um alle Gleise flexibel benutzen zu können, unbeschadet der Durchgangsgleise.

    — Mittelfristige Wiederaufnahme der Planung einer Neubaustrecke entlang der A7 mit möglichst durchgängig 400km/h, mit Anbindung von unter anderem Soltau und Park + Ride Möglichkeiten, nach Vorbild München-Nürnberg-Express.

    — Zusätzlich muss eine Fernverkehrsverbindung zwischen Uelzen, Lüneburg und Celle garantiert werden, notfalls durch das Land Niedersachsen. Die Neubaustrecke ist nur für ICE und ICE-Sprinter gedacht.

    — Breimeier-Trasse als Ost-Westverbindung nach Bremerhaven für den Güterverkehr prüfen.

    — Strecke Bremen-Hamburg durchgehend dreigleisig auf 270 km/h mit genügend Schnellfahrweichen für eine flexible Betriebsführung, langfristig ist der Bau eines vierten Durchganggleises zu prüfen.

    — Prüfung einer Neubaustrecke zwischen Hannover und Bremen sowie Ausbau der Bestandsstrecken.

    — Keine Züge im Eigentum des Landes Niedersachsen (LNVG), sondern Ausschreibung.
    — Einrichtung von ETCS/ERMTS auf allen Bahnstrecken im Land Niedersachsen, um eine bessere Koordination der Zugfahrten zu gewährleisten und Kapazitätsreserven freizuschalten.

    — Durchbindung des Regionalverkehres durch den Hamburger Hauptbahnhof, sowie gemeinsame Ausschreibung der Netze mit den Bundesländern Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

Reform der niedersächsischen Bauverordnung

Prolog

Das Thema Wohnen ist eines der drängendsten Themen unserer Zeit. Die Angebotsmieten haben sich den in den vergangenen Jahren – insbesondere in den A und B Städten – nahezu verdoppelt und liegen in den Oberzentren Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Berlin mittlerweile in der Neuvermietung deutlich oberhalb der 10-15 EUR/qm. Der Anteil der Miete am Gesamteinkommen eines Haushalts steigt somit stetig. Auch Kaufpreise für Wohneigentum sind in den vergangenen Jahren kräftig gestiegen. Im Ergebnis fällt es immer mehr Menschen schwer, Geld zur Seite zu legen oder sich Eigentum zur Altersvorsorge zu kaufen. Politische Maßnahmen (Mietpreisbremse, Mietendeckel, Baukindergeld) konnten bislang nicht den gewünschten Effekt erzielen oder sind nicht gesetzeskonform.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Prinzip des Eigentums. Wir wollen es möglichst vielen Menschen ermöglichen, sich eigenen Wohnraum in Form einer Eigentumswohnung oder eines EFH zu kaufen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, dass Menschen langfristig nicht mehr als 1/3 ihres Haushaltseinkommens für Miete ausgeben müssen. Wir erkennen an, dass bei konstanter bis steigender Nachfrage nach Wohnraum insb. in Städten nur eine Vergrößerung des Angebots (=mehr Wohnraum) zielführend ist. Unser Ziel ist es daher, zukünftig deutlich mehr Wohnraum zu schaffen als bislang. Starke Eingriffe in das Eigentumsrecht (Mietendeckel) oder Beschränkung des Besitzes lehnen wir ab.

Mit diesem Antrag wollen wir bestehende Hürden in der Bauordnung abbauen und Weichen für die Zukunft stellen. Konkret fordern wir:

  •  Einrichtung einer webbasierten Plattform zur Einreichung von Bauanträgen
  • Verbindliche Service-Level für die Bauämter:— Innerhalb von 3 Tagen erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit

    — Innerhalb von 2 Monaten erfolgt die Bearbeitung des Bauantrags

    — Bekommt der Antragsteller innerhalb von 2 Monaten keine Rückmeldung, gilt der Bauantrag als genehmigt (sofern Unterlagen vollständig sind)1

    – Verlängerungen der Bearbeitungszeit bedürfen der Einzelfallprüfung durch den Bauderzernenten

     

  • Dachgeschoss-Ausbauten sind anzeigepflichtig, bedürfen jedoch keiner Genehmigung
  • Innerhalb von Gebieten mit Mischnutzung (Wohnen und Gewerbe) ist eine Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnraum anzeigepflichtig, bedarf jedoch keiner Genehmigung
  • Erteilte Baugenehmigungen gelten für einen Zeitraum von 3 Jahren als “Muster-BG”. Innerhalb eines Flurbereichs sind Neubauten lediglich anzeigepflichtig, sofern sie nicht negativ von der Muster-BG abweichen. (“serielles Bauen”)
  • Erstellung eines Personalsbedarfs-Plans für das Bauamt mit Horizont von 10 Jahren. Hier ist unter Berücksichtigung von Fluktuation und ruhestandsbedingten Abgängen eine Personalplanung mit Personalaufbau zu erstellen und mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen (z.B. Weiterbildung von MA, Rekrutierungskonzepten, Personalleihe aus anderen Behörden).

 

1 Im Hinblick auf den Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde und des entsprechenden Zeitpunktes, ist der Antragssteller zum Nachweis verpflichtet, wenn er sich deswegen auf die Genehmigungsfiktion berufen möchte. Sofern diese fingierte Genehmigung als nichtig erachtet werden sollte bzw. zurückgenommen oder widerrufen werden soll, wird hierfür auf die Regelungen der 43ff VwVfG verwiesen

Der Staat ist neutral

Das Justizministerium in Niedersachsen plant ein Verbot von religiösen Symbolen und Bekleidungen für Richter und Staatsanwälte.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen begrüßen ein allgemeines Verbot des sichtbar Tragens von religiösen, weltanschaulichen und politischen Symbolen für alle hauptberuflichen Mitglieder des gerichtlichen Spruchkörpers und der Staatsanwaltschaft in Gerichtssälen. Das Verbot sollte aber nicht für Laienrichter gelten.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern ferner alle Gerichtssäle religiös neutral zu gestalten.

Aus Toleranz und Respekt für verschiedener Glaubensrichtungen und Lebensentwürfe ist es wesentlich für eine spannungsfreie pluralistische Gesellschaft, dass der Staat religiös neutral auftritt.

Staatsanwälte und Richter treten in ihrem Amt als unabhängige und nur dem Gesetz unterworfenen Vertreter der Staatsgewalt auf. Daher sehen wir den Landtag in der Pflicht eine entsprechende Regelung zu erlassen.

EU-Kapitalertragssteuer Richtlinie

Die Jungen Liberalen Niedersachen fordern die Vereinfachung der Anrechnung von Kapitalertragssteuern innerhalb der EU. Dafür soll ein Formular nach Vorbild des W-8 BENs in den USA geschaffen werden. Durch einmaliges ausfüllen und Abgabe bei der depotführenden Bank, reicht diese die Informationen an die jeweiligen Institute im Gemeinschaftsgebiet weiter. Als Folge soll der Kapitalertragssteuersatz für einen nicht im Inland steuerbaren EU-Bürger auf 15% abgesenkt werden. Jene sollen voll anrechenbar auf die inländische Kapitalertragssteuer sein.

Mitarbeiterbeteiligungen: Bringt die Angestellten ins Kapital

Kapital- und Vermögensbildung für Gering- und Durchschnittsverdiener muss nicht immer nur ein Märchen sein. Echte Teilhabe kann möglich sein, wenn steuerfreie Vermögensbildung in Form von Mitarbeiterbeteiligungen nicht auf unter einen Euro pro Tag (360 € im Jahr) begrenzt sind.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern deshalb eine Anhebung des jährlichen Steuerfreibetrags des § 3 Nr. 39 Satz 1 EstG auf 3.600 €. Neben dem wesentlichen Vorteil der Vermögensbildung wird so auch explizit das unternehmerische Denken bei Angestellten aller Art leichter gefördert und es sorgt parallel für Attraktivität von u.a. Start-ups, die noch nicht die großen klassischen Gehälter zahlen können, aber auch Arbeitgebern generell.

Auf der anderen Seite bieten Mitarbeiterbeteiligungen natürlich auch Absicherungen bei drohender wachsender Rentenlücke und sorgen für einen möglichen Ernstfall wie einen Arbeitsplatzverlust finanziell vor.

Sitzungsvertretung durch Referendare in Jugendgerichtssachen wiedereinführen

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Streichung von § 36 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 JGG, um Rechtsreferendaren das Recht zur Sitzungsvertretung in Jugendgerichtssachen zurückzugeben.

Freie Arztwahl für Schwangere

Das grundsätzliche Recht der freien Arztwahl wird zurzeit durch die Regelung beeinträchtigt, dass die Betreuungspauschale für Schwangere (Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 EBM) nur von einem Arzt pro Quartal abgerechnet werden kann. Dies erschwert einer Schwangeren den Arztwechsel erheblich und ist mit dem Grundsatz der freien Arztwahl unvereinbar. Insofern soll diese Regelung dahingehend geändert werden, dass bei einem Arztwechsel auch der neue betreuende Arzt oder eine eventuelle Vertretung die Pauschale abrechnen können.