LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Make it start and simple

Wie sieht die Zukunft in Niedersachsen aus? Welche Zukunftsweisenden Erfolge kann ein Bundesland hervorbringen? Wieso sollen Innovationen nur in großen Unternehmen oder im
Ausland stattfinden? Wäre es nicht von Vorteil unsere Energie auf einen Punkt zu zielen? Ein Netzwerk zu schaffen aus Forschung, Wissenschaft, Mittelstand, Industrie und aus Starts Ups. Ein Netzwerk, das all diese Bereiche miteinander verbindet und Niedersachsen so stärker macht und führend in Europa ist. Diese Grundlage muss die Politik schaffen. Es muss ein Klima geschaffen werden, an dem sowohl junge als auch alte Pioniere an der Zukunft basteln. Wir müssen ein Klima schaffen, durch welches die verkrusteten Denkweisen aufgerissen werden. Wir müssen ein Land werden, das Macher und talentierte Menschen dazu auffordert seine Ideen umzusetzen. Wie kann das gelingen? Wir müssen ein Netzwerk schaffen an dem ein Gründer oder jemand mit einer Idee auf so viele Ressourcen wie möglich greifen kann und so wenig Hürden wie möglich hat. Ein Gründer darf nicht an der Bürokratie scheitern, sondern die Gründung muss ihm so einfach wie möglich gemacht werden. Ein Gründer darf nicht steuerlich so stark belastet werden, dass seine Investitionen darunter leiden. Die Gründer müssen die Möglichkeit haben, mit einem Netzwerk von bestehenden Unternehmen und Universitäten, ihre Ideen verwirklichen zu können.

Digitale Gründung

Ein Gewerbe soll jederzeit über das Internet angemeldet werden können. Des Weiteren sollen die Chance bestehen Stammeinlagen direkt beim Notar digital an die Bank zahlen zu können. Des Weiteren soll bei Gründung von Kapitalgesellschaften mit einem Mustervertrag keine Notar-Pflicht mehr bestehen. Eine Rückabwicklung ist vor Bekanntmachung im Handelsregister binnen 14 Tagen möglich. Die Eintragung beim Amtsgericht sowie im Handelsregister soll ebenfalls digital ermöglicht werden. Gleiches gilt auch für Änderungen, wie Beispielsweise einen Adresswechsels.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Damit sich Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase auf ihr eigentliches Geschäft konzentrieren können wollen wir die Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen. Dazu wollen wir eine neue Ausnahme einführen. Jene bringt die gleichen Pflichten und Rechte mit sich bringt, wie wenn keine Kleinunternehmerregelung greift. Der Unterschied ist, dass man statt einer Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal lediglich eine Umsatzsteuererklärung pro Jahr macht. Diese Regelung soll frei für Unternehmen mit einem Umsatz kleiner gleich 50.000€ per Bogen zur Steuerlichen-Erfassung gewählt werden können. Bei Überschreitung der Umsatzgrenze muss oder einmal jährlich kann das Unternehmen auf das Standard-Modell wechseln. Die Kleinunternehmerregelung soll beibehalten werden.

Rundfunkbeitragsbefreiung

Einzelunternehmer und Freiberufler sollen generell von einer zusätzlichen Rundfunksbeitragszahlung ausgenommen werden. Des Weiteren sollen Unternehmen, die ihren Mitarbeitern keinerlei Möglichkeiten bieten die Rundfunk-Inhalte zu konsumieren, ebenfalls keine Zahlungen leisten müssen.

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments

Patriarche Nachrangdarlehen und Eigenkapital Investments sollen bei der Insolvenz eines Unternehmens sofort als Verlust geltend gemacht werden können. Sollte im Verlauf der Insolvenz und Liquidierung des Unternehmens, dem Investor Geld zufließen, so soll jenes als Ertrag erklärt werden.

Crowdfunding nicht als Umsatz behandeln

Derzeit wird Crowdfunding gegen Leistung als Umsatz behandelt, wodurch Umsatzsteuer berechnet werden muss. Zur Förderung des Crowdfundings soll geprüft werden Crowdfunding-Einnahmen nicht mehr als Umsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts zu behandeln.

Buchhaltung erleichtern

Um hohe Buchhaltungskosten für junge Unternehmen zu eliminieren soll vom Bund geprüft werden inwiefern die Buchhaltung für Startups erleichtert werden kann.

Co-Working Spaces fördern

Wir möchten Co-Working Spaces in Niedersachsen fördern. Dazu soll das Land geeignete Förderungen an Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern zahlen, um dort den Aufbau von Co-Working Spaces zu ermöglichen. Die Förderungen sollen bis maximal drei Jahre laufen.
Sollte der Co-Working Space nach 1,5 Jahren nicht ausgelastet sein, sollen die Mittel verringert werden. Zudem sollen die Co-Working Spaces durch einen landesweiten Accelerator nach Vorbild der VentureVilla in Hannover ergänzt werden.

Gründerstipendium

Wir fordern in Niedersachsen die Einführung eines Gründerstipendium nach Vorbild von Nordrhein-Westfalen.

Know-How vermitteln

An alles Schulen soll im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts allgemeines Wissen zum Thema Gründung vermittelt werden. Auch soll ein landesweiter Schüler-Gründerwettbewerb eingeführt werden.

Asyl ist ein Menschenrecht

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen sind überzeugt, dass das Menschenrecht auf Asyl nicht aberkannt werden kann. Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, dürfen an der Europäischen Außengrenze niemals abgewiesen werden, sondern haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Prüfung ihres Asylbegehrens in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Gerade die neue Europäische Kommission mit geopolitischen Ambitionen muss hier den eigenen Ansprüchen gerecht werden und die Union vor einer moralischen Bankrotterklärung bewahren.

Deshalb sind wir zutiefst erschüttert über die aktuelle Situation an der griechisch-türkischen Grenze. Wir fordern die Europäische Union auf, in Absprache mit der griechischen Regierung, Flüchtenden den Grenzübergang zu gestatten und zunächst in zentralen Auffanglagern unter menschenwürdigen Bedingungen unterzubringen. Anschließend sind die Geflüchteten nach einem Verteilungsschlüssel der Europäischen Union gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten zu verteilen. Sollte keine Einigkeit erzielt werden, muss Deutschland zusammen mit einer Koalition der Humanität vorangehen und eine Aufnahme von Flüchtlingen gestatten. Länder, die sich verweigern, verletzen den europäischen Grundgedanken. Sie haben verpflichtend in einen Fonds zur Finanzierung der europäischen Flüchtlingshilfe einzuzahlen oder ihnen sind die Beiträge aus der EU-Strukturförderung zu kürzen. Unter keinen Umständen dürfen Flüchtlinge mit Gewalt am Grenzübertritt gehindert werden.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Familien mit Kindern genießen absolute Priorität und dürfen nicht länger in den überfüllten Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln verbleiben. Wir fordern die Bundesregierung auf, in Absprache und gemeinsam mit weiteren europäischen Regierungen den Betroffenen die sichere Weiterreise und Aufnahme in Deutschland bzw. den beteiligten Ländern zu ermöglichen.

Nach wie vor befinden sich nicht nur in der Türkei, sondern auch in Jordanien und dem Libanon zahlreiche vor allem syrische Geflüchtete in Flüchtlingslagern des UNHCR. Die dortige Versorgungslage ist äußerst angespannt und die verfügbaren Mittel reichen oft nicht, um eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Deshalb fordern wir Deutschland und die Europäische Union auf, ihre Zahlungen an das UNHCR zu erhöhen und zugesagte Beiträge rechtzeitig zu überweisen. Wir sehen uns für die Situation vor Ort verantwortlich und wollen eine menschenwürdige Unterbringung sicherstellen.

In der syrischen Region Idlib harren derzeit Millionen Binnengeflüchtete aus, die durch die neuste Offensive des Assad-Regimes wieder zur Flucht gedrängt werden. Die Europäische Union muss sich umgehend für eine Waffenruhe in Idlib einsetzen und falls notwendig auch mit Sanktionen das russisch-syrische Bündnis sowie die Türkei zum Einlenken und Einhalten bewegen.

Schließlich bedarf es nach wie vor einer funktionsfähigen und ausreichend finanzierten EU-Seenotrettungsmission, die Flüchtlinge im Mittelmeer vor dem Ertrinken bewahrt und in zentrale, sichere und menschenwürdige Auffanglager bringt, wo ein Asylantrag gestellt werden kann.

Das Thema Migration muss zudem zentrales Thema der deutschen Ratspräsidentschaft sein. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Prioritäten auch auf die Findung einer gemeinsamen Lösung der EU-Staaten zu konzentrieren. Zudem muss auch in den Verhandlungen zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen ein Fokus auf die Ausgabenbereiche gelegt werden, die der Europäischen Union die Verantwortungsübernahme ermöglichen.

Elternzeit ist auch Väterzeit!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen setzen sich dafür ein, dass Familien die Elternzeit nach ihren individuellen Bedürfnissen flexibel gestalten können. Das scheitert nach einer jüngsten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft vor allem an der Erwartungshaltung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin oder aus finanziellen Gründen. Insbesondere Väter sind durch diese Bedenken in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Um den Zugang zur Elternzeit zu erleichtern, fordern wir folgendes:

1. Für Väter soll die freiwillige Option bestehen, die Mutterschutzzeit vollständig oder teilweise (je nach Wunsch) zu begleiten. Wird diese „Familienzeit“ beantragt, gelten §§ 17 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2; 18 MuSchG entsprechend. Diese Option muss auch für nicht-schwangere Partnerinnen in homosexuellen Lebensgemeinschaften oder Ehen bestehen. Ebenso wie für Männer, die nicht der biologische Vater sind, die Vaterschaft nach der Geburt aber anerkennen werden.

2. Der aktuelle Höchstsatz des Elterngeldes soll um eine freiwillige Option mit Rückzahlungsverpflichtung ergänzt werden.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils höher als der Höchstsatz des Elterngeldes (1800€) ist:
Es besteht die Möglichkeit den Höchstsatz aufzustocken. Dies orientiert sich weiterhin an der üblichen Quote des Gehalts (§2 Abs. 1 BEEG). Diese Möglichkeit besteht zu einem Maximum bis zu 3000€. Der Überschuss muss im Nachhinein voll zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar.
• Es wird eine Aufstockungsoption angeboten, wenn das Gehalt des in Elterngeld befindlichen Elternteils unter oder genau bei 1800€ liegt:
Es besteht eine Aufstockungsmöglichkeit bis zu 100% des Gehalts. Der überschüssige Anteil muss im Nachhinein zur Hälfte zurückgezahlt werden, außer es ist ein Härtefall nachweisbar. § 2 Abs. 2 BEEG bleibt hiervon unberührt.
• Die Rückzahlungspflicht ist flexibel und ohne bürokratischen Aufwand zu gestalten. Daher soll die Summe innerhalb von 6 Jahren ab Ende der Elternzeit bzw. dem letzten ElterngeldPlus-Monat eingezahlt werden. Wie schnell und in welchen Raten die Eltern einzahlen, liegt in ihrem Ermessen. Ein neues Kind hemmt den Ablauf der Frist.

3. Der sogenannte Partnerschaftsbonus soll auch dann bezogen werden können, wenn die 14-monatige Elternzeit voll ausgeschöpft worden ist. Außerdem sind die Regelungen zur Rückzahlungspflicht bei Über- oder Unterschreitung der Arbeitsstunden zu liberalisieren. Wird die Stundenzahl unverschuldet nicht eingehalten (Krankheit, Pflegefall etc.), darf keine Rückzahlungspflicht entstehen. In anderen Fällen soll es auf die durchschnittliche Arbeitszeit in vier Wochen ankommen, sodass das Überschreiten der Stundenanzahl einer Woche mit dem Unterschreiten der Stundenanzahl in einer anderen Woche ausgeglichen werden kann.

4. Eine Verlängerung eines Elternzeitabschnitts von höchstens sechs Monaten Dauer um zwei weitere Monate soll mit einer Frist von zwei Wochen vor Ende der Elternzeit möglich sein, sofern der 16. Lebensmonat des Kindes noch nicht vollendet ist. Um den Eltern diese Verlängerung auch finanziell zu ermöglichen, soll der Elterngeldanspruch auf den Verlängerungszeitraum erweitert werden. Ziel ist es, dem Elternteil, das kürzer in Elternzeit gegangen ist, eine finanzierte Verlängerungsmöglichkeit zu bieten. In Teilen besteht durch eine stärkere emotionale Bindung zum Kind nämlich der Wunsch die Elternzeit länger fortzusetzen als zunächst geplant.

Konsequentes, rechtsstaatliches Vorgehen gegen Rechtsextremismus und Reformation nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffungsmaßnahmen.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus darf nicht nur durch die Zivilgesellschaft und das bürgerliche Engagement ausgetragen werden. Der Staat muss sich an der strukturellen Zerschlagung gewaltbereiter, rechtsextremer Organisationen und Parteien aktiv und mit aller gebotenen Härte beteiligen.

Aus diesem Grund fordern wir die Einstufung von Combat 18 als terroristische Vereinigung. Das bereits verbotene, jedoch mit Combat 18 verzahnte und weiterhin im Untergrund operierende Netzwerk „Blood and Honor“ und dessen Mitglieder müssen nachfolgend wegen Finanzierung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belangt werden.

Des Weiteren fordern wir eine nachrichtendienstliche Überprüfung der Geldflüsse, die sich durch immer professionellere und größere Musikveranstaltungen im subkulturellen Geschäftszweig der rechtsextremen Szene etabliert haben, um auch hier im Zweifelsfall juristische Schritte nach § 89c StGB einleiten zu können.

Darüber hinaus fordern wir die juristische Aufarbeitung und gegebenenfalls die Einleitung eines 17 Verbotsverfahrens gegen die rechtsextremistischen Splitterparteien „Die Rechte“ sowie „Der III. Weg“, sofrn dies juristisch nicht haltbar sein sollte, den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung gemäß Art. 21 Abs. 3 GG.

Nach eingehender Evaluation der Erkenntnisse aus den NSU Untersuchungsausschüssen und der jüngeren Vergangenheit, gelangen wir zu der Schlussfolgerung, dass das System von Vertrauenspersonen und so genannten V-Mann Führern nicht mehr uneingeschränkt vertrauenswürdig und einsatzfähig ist.

Aus diesem Grund fordern wir eine Reformation des V-Mann Systems unter Begleitung mehrerer gesetzlicher Änderungen und Anpassungen.

1. In Strukturen und Regionen mit hoher V-Mann Dichte sind im Einzelnen verdeckte Ermittler zu platzieren, um eine geeignete Gegenkontrolle der V-Personen vornehmen zu können.

2. Die Innenministerien der Länder haben eine Prüfgruppe einzuführen, die nicht in den Landesämtern für Verfassungsschutz, aber innerhalb des Innenministeriums liegt, welche in regelmäßigen Abständen eine Prüfung der Fortschritte und der Vertrauenswürdigkeit nach Aktenlage der Landesämter für Verfassungsschutz vornimmt.

3. Es sind juristische Vorschriften zu schaffen, nach denen es illegal ist Gelder, die von dem Landesamt für Verfassungsschutz für V-Mann Tätigkeiten erworben wurde, zurück in die Szene zu investieren.

Darüber hinaus sind folgende gesetzlichen Anpassungen und Maßnahmen vorzunehmen, um eine bessere Lagebilderkennung in extremistischen Gruppen vornehmen zu können.

1. Der § 2 des Rechtsextremismus Datei Gesetzes (RedG) ist so abzuändern, dass nicht erst bei Aufruf oder Durchführung von Gewalt eine Speicherung in der betroffenen Datei erfolgt, sondern bereits dann, wenn polizeiliche oder nachrichtendienstliche Erkenntnisse die Annahme rechtfertigen, dass die betroffene Person einen regelmäßigen Kontakt hält und/oder Aktivitäten rechtsextremer Gruppierungen oder losen Personenverbindungen beiwohnt.

Der § 7 des RedG ist so zu ändern, dass von den Landesämtern und dem Bundesamt für Verfassungsschutz jederzeit zur sogenannten Lagebilderkennung Einblick in die Datei genommen werden kann.

Darüber hinaus sind Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein automatisiertes Verfahren ermöglichen, indem die Verfassungsschutzämter immer dann informiert werden, wenn polizeiliche Erkenntnisse ergeben, dass eine Person, die in der ReD gespeichert ist, einer Straftat mit szenetypischen Motivations- und Handlungsmuster beschuldigt wird.

2. Die gesetzliche Lage im Bereich des Datenschutzes ist so zu erweitern und anzupassen, dass die oben genannten Punkte juristisch einwandfrei umsetzbar sind.

Darüber hinaus, halten die Jungen Liberalen Niedersachsen eine nachrichtendienstliche Beobachtung der teil-rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland und seiner Vorfeldorganisation wie bspw. der Jungen Alternative für geboten. Es ist die Möglichkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu prüfen, in dem die Verbindung der Alternative für Deutschland in organisierte, rechtsextreme Milieus aufzuarbeiten ist. Wie bspw. in das Umfeld der Identitären Bewegung und Einzelpersonen aus dem Spektrum der NPD und Neonazi Szene.

Wir fordern eine nachrichtendienstliche Überprüfung und gegebenenfalls Überwachung des Institutes für Staatspolitik, des Antaios Verlages, der Kampagnenplattform 1%, der Compact Magazin GmbH sowie der Personen Götz Kubitschek und Jürgen Elsässer.

Der Forderung der Bundes-FDP nach einer Generalrevision unserer Mittel im Kampf gegen rechtsextremen Terror unterstützen wir ausdrücklich.

Perspektivisch werben wir auch weiterhin für eine Zusammenlegung aller Landesämter für Verfassungsschutz mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz.

Ehrenmann im Ehrenamt

1. Gegen ein allgemeines Dienstjahr

Teile des politischen Spektrums in Deutschland versuchen sich aktuell wieder darüber zu profilieren, dass sie ein allgemeines Dienstjahr für Jugendliche fordern. Die Jungen Liberalen Niedersachsen lehnen eine solche Verstaatlichung eines Lebensjahres junger Menschen vehement ab. Aus unserer Sicht sollen hierdurch nur die Verfehlungen der Politik in Sachen Verteidigungs-, Pflege- und Ehrenamtspolitik der letzten Jahre auf dem Rücken der jungen Generation ausgeglichen werden. Allerdings werden die Personal- und Materiallücken z.B. in der Bundeswehr und der Pflege nicht durch unausgebildete und unmotivierte Zeitarbeitskräfte gefüllt. Im Gegenteil würden Dienstpflichtige nur eine kurzzeitige Entlastung, wenn nicht sogar eine Belastung der dauerhaften Arbeitskräfte in diesen Berufsgruppen darstellen, da ihre Ausbildung bzw. Einarbeitung nicht nur (Arbeits-) Zeit, sondern auch Geld und andere Kapazitäten kosten würde. Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern stattdessen eine adäquate Bezahlung und attraktive Ausbildungsgestaltung der entsprechenden Berufsgruppen, damit sich wieder mehr junge Menschen freiwillig dazu entscheiden solche Berufe zu ergreifen.

2. Stärkung des Ehrenamts

Weiterhin setzen wir uns für eine Stärkung von freiwilligen Engagement ein. Wir erkennen an, dass das Ehrenamt eine  tragende Säule der Alltags- und Freizeitgestaltung vieler junger Menschen darstellt. Gleichzeitig leisten ehrenamtlich Tätige einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft und sollten entsprechend gewürdigt werden. In der heutigen Gesellschaft  bietet sich allerdings immer weniger Raum und Zeit dafür ein Ehrenamt wahrzunehmen. Besonders Jugendliche sind in ihrer Freizeitgestaltung sehr eingeschränkt und finden kaum die Möglichkeit ein Ehrenamt wahrzunehmen. Um das Ehrenamt zu stärken und attraktiver zu gestalten, sprechen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen deshalb für folgende Forderungen aus:

2.1 Mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement

Es muss im Alltag mehr Zeit für ehrenamtliches Engagement bzw. eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung bleiben. Besonders wichtig ist für Schüler, Auszubildende und Studierende eine Anpassung der Unterrichts-, Arbeits- und Studienzeiten sowie eine Flexibilisierung des Ganztagsbereichs, damit die nicht für unterrichtliche Zwecke genutzte Zeit auch der Ausübung einem sozialen Amt gewidmet werden kann. Außerdem ist es für ein Ehrenamt unerlässlich, dass auch außerhalb von Unterrichts- und Studienzeiten Ansprechpartner bei Behörden angetroffen werden können. In diesem Zuge setzen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für das Ehrenamt auf kommunaler Ebene ein. So sollen sich ehrenamtlich Tätige bei Fragen und Problemen, die sich bei der Ausübung eines Ehrenamts ergeben, an eine hauptamtliche Person wenden können. Für das aktive Engagement im Vorstand oder in bestimmten Projekten eines Vereins soll außerdem die Möglichkeit einer vereinfachten Freistellung von Arbeit, Unterricht oder Studium bestehen.

2.2 Vorteile durch ehrenamtliches Engagement

Zusätzlich sollen für eine Ausbildung oder ein Studium förderliche Erfahrungen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz besonders berücksichtigt werden. Daneben soll in bestimmten Fällen außerdem die Möglichkeit bestehen, sich die Vorstandsarbeit oder das ehrenamtliche Engagement in bestimmten Projekten für Module innerhalb der Ausbildung bzw. des Studiums selbst anrechnen zu lassen. Auch die BAFöG-Bezugsdauer soll durch nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement des Empfängers verlängert werden können. Dabei soll die bereits existierende Regelung von hochschulpolitisch aktiven Studierenden adaptiert werden. Um Missbrauch zu vermeiden, müssen die Stunden über die Ausübung des Ehrenamtes entsprechend nachgewiesen werden. Der Antrag soll durch ein einfaches Formular erfolgen.
Politische Ehrenämter sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Da gerade durch Anfahrten zum Verein oder diversen Veranstaltungen in Verbindung mit dem Ehrenamt oft hohe Kosten entstehen, die nicht jeder Ehrenamtliche tragen kann, fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen außerdem, dass ehrenamtlich Tätige grundsätzlich, so wie auch FSJler oder BfDler usw. Anspruch auf eine ermäßigte Fahrkarte für den ÖPNV haben. Fahrkarten, welche bis jetzt nur für Schüler der Sek I und II und Freiwilligendienstler bis zu einem bestimmten Alter gedacht sind, sollen auch für ehrenamtlich Tätige nutzbar sein. Außerdem fordern wir die Altersgrenze für Ehrenamtliche außer Kraft zu setzen.

Die hier geforderten Vorteile durch ehrenamtliches Engagement sowie die Möglichkeit der Nutzung einer Ehrenamtskarte o.Ä. sollen auf das Engagement in gemeinnützigen Vereinen beschränkt werden.

2.3. Heranführen an das Ehrenamt

Oft fehlt es dem Ehrenamt an Nachwuchs. Dem wollen wir entgegenwirken, indem wir junge Menschen frühzeitig an ehrenamtliches Engagement heranführen. So fordern wir bspw., dass an möglichst vielen weiterführenden Schulen einzelne Kurse oder sogar Bestandteile der Grundausbildung der Feuerwehr, des DRK, des THW usw. im Rahmen von Projekten, als Wahl(pflicht)fächer oder in Arbeitsgemeinschaften nach dem regulären Unterricht angeboten werden können. Daneben setzen wir uns dafür ein, dass für alle Schüler der SEK I – angelehnt an die Berufsorientierungstage – mindestens einmal im Laufe der SEK I ein Tag des Ehrenamts organisiert wird, in dessen Rahmen sich ehrenamtliche Vereine und Organisationen präsentieren und für sich werben können. Hierdurch wollen wir möglichst viele junge Menschen für das Ehrenamt begeistern und hierzu befähigen.

Endometri…Was?

Endometriose ist eine gynäkologische Erkrankung, bei der Zysten und Entzündungen (Endometrioseherde) auftreten und sich an Eierstöcken, Darm und Bauchfell ansiedeln können.
10-15% aller Frauen entwickeln eine Endometriose und selbst konservative Schätzungen sprechen von jährlich 30.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Sie ist verantwortlich für bis zu 60% der ungewollten Kinderlosigkeit und die zweithäufigste gynäkologische Erkrankung. Dennoch wird die Endometriose gesellschaftlich kaum wahrgenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass bis zur Diagnose im Durchschnitt 10 Jahre vergehen können.
Ein Grund für Fehldiagnosen ist, dass sich die Erkrankung sehr unterschiedlich äußert. Häufige Beschwerden sind starke Schmerzen und Monatsblutungen, aber auch Müdigkeit, Erschöpfung und starke Schmerzen beim Geschlechtsverkehr. Dies schränkt somit auch die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Frauen ein.
Ein weiterer Grund ist, dass sich die eindeutige Diagnose nur durch einen operativen Eingriff (Laparoskopie) feststellen lässt.
Obwohl die Erkrankung schon lange bekannt ist, sind die Ursachen ungeklärt. Die Therapiemöglichkeiten bestehen zumeist aus schmerzlindernden und hormonellen Medikamenten. Zudem gilt sie zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar.

Deshalb fordern wir:

  • eine bundesweite Aufklärungskampagne zu Endometriose, um junge Menschen zu informieren und eine frühere Diagnose zu ermöglichen.
  • Die Behandlung von Endometriose-Patientinnen adäquat zu entlohnen, da Ärztinnen und Ärzte häufig nicht den realen Aufwand von chronischen Erkrankungen geltend machen können.
  • Komplementär-medizinische Therapien zu unterstützen, denn die Erforschung von helfenden Therapien und deren Kostenübernahme sind unerlässlich.
  • Die Übernahme von AHB und Reha durch die Krankenkassen. Rehabilitationsmaßnahmen sind für die Genesung nach Operationen häufig notwendig. Der Zugang dazu muss für Patientinnen vereinfacht werden. Vermehrt kommt es vor, dass dem Antrag von Endometriosebetroffenen nicht oder nur in geringem Umfang entsprochen wird.

Ein Meister braucht kein Master

Für die Jungen Liberalen Niedersachsen ist die berufliche Bildung integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems, den es zu fördern gilt. Dies spiegelt sich bereits in dedizierter Form in der Beschlusslage wider.

Im Rahmen des „Gesetz[es] zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung“ hat mit dem Beschluss des Bundesrates vom 29.11.2019 eine Reform der Nomenklatur von Fortbildungsabschlüssen ihren Weg in das Berufsbildungsgesetz gefunden, die unserer Meinung nach in der nationalen sowie internationalen Wahrnehmung von deutschen Bildungsabschlüssen zu erheblichen Irritationen führen wird und gleichzeitig keine Stärkung der beruflichen Bildung bedeutet.

Die in § 53 BBiG spezifizierte Umbenennung von Abschlüssen der zweiten und dritten beruflichen Fortbildungsstufe in „Bachelor“ bzw. „Master Professional“ lehnen wir ab.

Daher fordern wir die Rückkehr zum Meistertitel. Die etablierten Abschlussbezeichnungen sind international anerkannt und geschätzt. Weiterhin schadet die Umbenennung der mit der Meisterwürde verbundenen Achtung.

NetzDG oder Klarnamenpflicht? Opferschutz geht auch anders!

Für uns Liberale ist es wichtig, das Internet als Raum der freien Meinungsäußerung und Informationsbeschaffung zu erhalten und gleichzeitig einen respektvollen, das Persönlichkeitsrecht wahrenden Umgang miteinander zu gewährleisten. Die Zunahme von Angriffen auf Politikerinnen und Politikern im Netz oder auch Internetmobbing in Schulen, nicht zuletzt der Fall von Frau Künast zeigen Handlungsbedarf auf. Klar ist: Die Freiheit Einzelner hört dort auf, wo die Freiheit Anderer beginnt.

1. Digitales Gewaltschutzgesetz:
Die Geltendmachung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche scheitert nicht selten an der unbekannten Identität des Accountinhabers oder der Accountinhaberin. Gleichzeitig ist das Blockieren des Accounts nicht immer ausreichend, wenn über den Account wiederholt gegen andere gehetzt wird. Für Politikerinnen und Politiker besteht außerdem das Problem durch ein Blockieren die Informations- und Meinungsfreiheit des Followers zu verletzen. Das Melden des Accounts legt die Entscheidung hingegen in die Hand der Online-Plattformen und ist nicht immer erfolgreich. Hierfür wollen wir eine rechtsstaatliche Alternative bieten. Entgegen einer Klarnamenpflicht oder einer Entscheidungsbefugnis der Online-Plattformen fordern wir für diese Konstellation ein „Digitales Gewaltschutzgesetz“. Angelehnt an das bereits existierende Gewaltschutzgesetz soll durch gerichtliche Eilentscheidungen in Fällen eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs der Account gesperrt werden können. Ob dieser besteht, wird summarisch geprüft. Das ist nur dann der Fall, wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie die Einschüchterung zur Meinungsäußerung der verletzten Personen der Meinungsäußerungsfreiheit der angreifenden Person überwiegt. Einfache Beleidigungen sind also nicht ausreichend. An die Sperrung des Accounts werden daher ebenso hohe Anforderungen gestellt, wie an den Unterlassungsanspruch selbst. Antragsgegnerin wäre mangels Kenntnis des Accountsinhabers oder der Accountinhaberin die Online-Plattform. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist nur dann anwendbar, wenn die Online-Plattform Kommunikationszwecken dient. Ist der Urheber oder die Urheberin der Nachricht namentlich bekannt, ist vorrangig der Rechtsweg gegen ihn bzw. sie zu bestreiten. Das digitale Gewaltschutzgesetz versteht sich als Instrument effektiven, rechtsstaatlichen Handelns – von automatisierten Filtern muss daher abgesehen werden.

2. Aufklärungskampagne:
Eine Aufklärungskampagne soll präventiv auf einen respektvolleren Umgang im Netz hinwirken. Dabei sollen einerseits psychologische Aspekte der digitalen Kommunikation vereinfacht beleuchtet werden. Andererseits kann eine unverbindliche Netiquette Vorschläge aufzeigen, wie sich dieser Umgang gestalten kann.

3. Opferentschädigung:
§ 1 des Opferentschädigungsgesetzes ist vom „tätlichen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ auf den „psychischen Angriff mit gesundheitlichen Folgen“ zu erweitern. Denn auch psychische Angriffe können medizinisch diagnostizierbare Krankheiten verursachen, die eine Heilbehandlung erforderlich machen. Entscheidend ist nicht wie, sondern dass die im OEG aufgezählten Folgen verursacht werden.

4. Kriminalitätsstatistik
Die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes ist in der Kategorie der „Hasskriminalität“ um das Merkmal der „sexistischen Motivlage“ zu ergänzen. Bis jetzt tauchen darin rassistische, antisemitische, linke, rechte und religiöse Motive auf. Obwohl gerade Frauen im Netz sexualisiert angegriffen werden, bleibt der Umfang dieser Straftaten unbeziffert. Für effektives Handeln der Verhütungs- und Ermittlungsbehörden ist eine statistische Handlungsgrundlage aber unerlässlich. Darüber hinaus sollen sich Fortbildungen in Justiz und Polizei zu digitaler Gewalt anschließen.

5. Adhäsionsverfahren:
Das Adhäsionsverfahren nach § 403 StPO ist von Schadensersatzansprüchen auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche zu erweitern. Bislang kann ein Strafgericht nach einer Verurteilung nur das zivilrechtliche Urteil zu Schadensersatzansprüchen übernehmen. In Fällen von psychischen Angriffen im Netz bestehen aber häufig nur Beseitigungs- und/oder Unterlassungsansprüche. Diese Erweiterung schützt die Opfer vor einem zweiten Gerichtsverfahren mit eigener Beweislast sowie einer weiteren emotionalen und finanziellen Belastung.

6. Personelle Stärkung:
Die Justiz- und Polizeibehörden sind personell so zu verstärken, dass Präventions-, Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeiten im Bereich digitaler Kriminalität nicht schon durch fehlende personelle Kapazitäten erschwert oder sogar verhindert werden.