Malische Ortskräfte – Vorbereitung einer Evakuierung

Als die Bundesrepublik Deutschland und ihre Verbündeten sich 2021 aus Afghanistan zurückzogen, war der Abzug vor allem von den katastrophalen Ereignissen der Endphase gekennzeichnet. Die Ministerien und Nachrichtendienste Deutschlands und der Alliierten hatten sich hinsichtlich der Stabilität der afghanischen Regierung und den Folgen für die Ortskräfte bis kurz vor dem Ende stark getäuscht – mit fatalen Folgen. Die Bilder und Berichte vom Kabuler Flughafen zeichneten nicht nur ein Bild eines Westens, der sich in seiner Außen- und Sicherheitspolitik verschätzt hatte, sondern auch von einer absolut verfehlten Planung und mangelnder Vorbereitung sowie Koordination zwischen den deutschen Ministerien.

Derzeit finden wir uns in einem Konflikt wieder, der deutlich weniger Aufmerksamkeit genießt. Das Risiko einer Fehleinschätzung ist hier aber nicht weniger signifikant. Dass der Abzug der Bundeswehr so friedlich verläuft wie aktuell prognostiziert, ist leider nicht garantiert – aus Afghanistan wissen wir, wie schnell eine Lage eskalieren kann. Ganz zu schweigen von der Situation der Ortskräfte und deren Familien nach dem Abzug der Bundeswehr. Der erweiterte Bundesvorstand der Jungen Liberalen forderte im August 2022 neben einem Abzug aus Mali auch „die Aufnahme malischer Ortskräfte, die unmittelbar mit deutschen Sicherheitskräften und Entwicklungshelfenden zusammengearbeitet haben“.

In Mali handelt es sich dem SPIEGEL zufolge um ca. 400 Ortskräfte (+ Familien), die für Deutschland, bzw. eines seiner Ministerien tätig waren. Im Vergleich zu Afghanistan, wo mehrere zehntausende Menschen ausgeflogen wurden, ist diese Zahl sehr gering. Ein gelungener Abzug mit erfolgreicher Sicherheitsgewährleistung der Ortskräfte ist somit umso wichtiger, da die Erwartungen nach dem Versagen in Afghanistan und einer deutlich geringeren Anzahl an Ortskräften höher sein müssen.

Ein wichtiger Aspekt stellt dabei die Aktivität der Wagner Gruppe vor Ort dar. Die Präsenz russischer Proxykräfte verkompliziert die Situation und muss als Risiko wahrgenommen werden. Nicht nur, weil Russlands Propaganda den Konflikt in der Ukraine als einen zwischen dem Westen und Russland darstellt und somit den Söldnern einen Eskalationsgrund bietet, sondern auch, weil Russland ein Interesse daran hat, dass Deutschlands Abzug aus Mali ein zweites Afghanistan wird, um die vermeintliche Inkompetenz des Westens hervorzuheben.

Konkret fordern wir:

Die Ministerien treffen unmittelbar Vorbereitungsmaßnahmen für eine Evakuierung von Ortskräften und deren Familien in Mali. Die Ministerien wie unter anderem AA, BMVG, BMZ, BMI koordinieren sich untereinander, sodass:

  • Alle Ortskräfte (aller Ministerien) und deren Familien, bzw. alle potenziell zu evakuierenden Personen verzeichnet werden.
  • Eine Liste aller Ortskräfte mit Kontaktdaten und Adressen, um die Kommunikation während einer Evakuierung zu unterstützen.
  • Vorbereitungen getroffen werden, um notwendige Dokumente (Visa etc.) für die Evakuierung so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.
  • Ortskräfte die notwendigen Informationen (z.B. benötigte Dokumente) für eine Evakuierung im Vorfeld erhalten.

Alle Listen, die sensible Daten beinhalten, sind nicht öffentlich und bis zum eingetretenen Ernstfall nur für direkt beteiligte Personen einsehbar.

Liberalen Feminismus ernst nehmen: Ehegattensplitting abschaffen!

Die Jungen Liberalen sprechen sich gegen eine Fortführung des Ehegattensplittings, als Bevorteilung von Ehepartnern ggü. unverheirateten Paaren aus. Dieses Steuermodell verringert – nach Berechnungen u.a. der „Wirtschaftsweisen“ eindeutig nachweisbar – den Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit von Zweitverdienenden sowie zu der Ausweitung ihrer Arbeitsstundenzahl, beides mit Auswirkungen auf die Renten- und Sozialleistungen der Zweitverdienenden. Laut Schätzungen des ifo Instituts könnte die Beschäftigung ohne Ehegattensplitting um bis zu 200.000 Vollzeitstellen steigen. Neben dem problematischen Beschäftigungseffekt konserviert das Ehegattensplitting auch das hiermit verbundene Gesellschaftsbild: Eine Ehe mit klassischer Arbeitsteilung im Sinne einer „Hausfrauen-Ehe“. Denn je größer der Unterschied im Einkommen ist, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch das Ehegattensplitting. Im Ergebnis steht das Ehegattensplitting einem Liberalen Feminismus diametral gegenüber.

Da die derzeitige jährliche Steuerersparnis für Familien und Paare durch das Ehegattensplitting rund 25 Milliarden Euro beträgt, bedarf es einer ausgewogenen Reform, um eine übermäßige Belastung zu vermeiden. Zum einen wäre ein plötzlicher Systemwechsel insbesondere für Ehepaare, die sich im Vertrauen auf die geltenden Regeln auf die klassische Arbeitsteilung eingerichtet haben und bei denen die Zweitverdiener nicht ohne weiteres Erwerbsarbeit aufnehmen können und wollen, existenziell. Die Jungen Liberalen fordern daher, aus Gründen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes der Ehen die alten Regeln für existierende Ehen für eine Übergangsphase fortbestehen zu lassen. Zum anderen soll ein Übergang entweder in ein Steuermodell des „Realsplittings“ (Individualbesteuerung mit der Möglichkeit zur Übertragung eines gewissen Betrags des Erstverdieners auf den Zweitverdiener) oder des „Ehezusatzfreibetrags“ (der mit wachsendem Einkommen des Zweitverdieners sinkt) erfolgen. Langfristig streben wir die Abschaffung der steuerlichen Ungleichbehandlung zusammenlebender kinderloser unverheirateter Paare und kinderloser Ehepaare an. Um die übrigen Belastungen zu minimieren, sollten die restlichen Mehreinnahmen verwendet werden, um etwa die Einkommensteuer oder andere Steuern zu senken, was zusätzliche Beschäftigungseffekte ermöglicht.

Kommunale Wärmeplanung stärken – Neue Deutschland-Geschwindigkeit bei der Wärmewende!

Angesichts der, von der angedachten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorausgesetzten, engen Verzahnung der kommunalen Wärmeplanung mit der gesetzlich geforderten individuellen Wärmewende brauchen die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen schnellstmögliche Gewissheit, ob und wann sie an ein kommunales Wärmenetz angeschlossen werden. In Anbetracht der drohenden ausführlichen Baumaßnahmen und des finanziellen Aufwands beim Umtausch des eigenen Heizsystems können und wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht bis zur, im Niedersächsischen Klimagesetz gesetzlich festgeschriebenen, Frist Ende 2026 warten, ehe sie Gewissheit haben, ob und wenn ja, wann sie an ein kommunales Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden. Zwar treiben bereits jetzt einzelne niedersächsische Kommunen ihre Kommunale Wärmeplanung stark voran und bspw. Hannover wird voraussichtlich innerhalb des kommenden Jahres einen fertigen Plan beschließen können. Gerade kleinere Kommunen stehen jedoch noch oftmals am Anfang einer für sie nur mit viel Aufwand handhabbaren Aufgabe. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen die Niedersächsische Landesregierung sowie die Bundesregierung auf, die Kommunen mit Nachdruck bei der gesetzlich zwingenden Aufstellung der kommunalen Wärmepläne administrativ und wenn nötig auch personell sowie finanziell zu unterstützen. Die Jungen Liberalen fordern für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einen Wärmeplanungs-Booster.

Gleichzeitig steht für die Jungen Liberalen fest, dass die Nah- und Fernwärme in den hierfür geeigneten Quartieren eine ideale Lösung für die Wärmewende darstellt, ist sie doch kosteneffizient und ermöglicht den zentralen Umstieg auf nicht-fossile Energieträger. Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen, dass das Land Niedersachsen sowie der Bund die – insbesondere wirtschaftlich schwächeren – Kommunen vollumfänglich dabei unterstützen, möglichst zügig die entsprechenden, in der Kommunalen Wärmeplanung angestrebten, Wärmenetze aufzubauen. Für die schnellstmögliche Dekarbonisierung des Heizens im Wohnbereich muss das Ziel ein “Masterplan Ausbau Wärmenetze” sein. Hierbei sollte der Fokus auf die Nutzung der Abwärme z.B. der Industrie, Verbrennungsanlagen, o.Ä. gelegt werden.

Da die Wärmeversorgung hierbei oftmals von einem einzelnen kommunalen Versorger durchgeführt wird, ist es zwingend notwendig, dass keine wirtschaftlichen Monopole entstehen, bzw. diese bestmöglich überwacht werden, um einen Marktmissbrauch und intransparente Preise zu verhindern.

Mit der Kombination dieser Maßnahmen gelingt für die Bürgerinnen und Bürger die erforderliche, schnellstmögliche, effiziente, planbare und nicht zuletzt ökonomisch nicht überfordernde Wärmewende.

Mobilitätsoffensive für junge Menschen in Niedersachsen

Junge Menschen haben ein hohes Bedürfnis nach Mobilität. Sie wollen Bildungschancen ergreifen, berufliche Möglichkeiten nutzen, soziale Kontakte pflegen und ihre persönliche Entwicklung vorantreiben. Diese Mobilitätsbedürfnisse haben sie also nicht nur als Privatpersonen, sondern vor allem auch als Schülerinnen und Schüler, als Studierende, als Auszubildende und als Freiwilligendienstleistende – Kurz: diese Bedürfnisse haben sie als Trägerinnen und Träger der Gesellschaft von morgen.

Ernstgenommene Chancengerechtigkeit ist auch das Anerkennen von Mobilitätsbedürfnissen. Junge Menschen sollten unabhängig von ihrem sozioökonomischen und geographischen Standort, die Chancen wahrnehmen können, die sie zur optimalen individuellen Entfaltung ihrer Talente und Stärken benötigen. Attraktive und zugängliche Mobilitätsangebote sind Bedingung dafür.

Die Einführung des Deutschlandtickets stellt eine Zeitenwende für den ÖPNV in Deutschland dar. Es hat Zugangshürden für den klimafreundlichen ÖPNV gesenkt und den Weg für eine moderne, digitalisierte und vernetzte Mobilität geebnet. In Niedersachsen kann diese Geschichte mit einer Mobilitätsoffensive für junge Menschen fortgeschrieben werden. Wir Junge Liberale Niedersachsen fordern deshalb:

  • Nach dem Vorbild des Landkreises Vechta soll das Land Niedersachsen die Landkreise dabei unterstützen, das Deutschlandticket als reguläre Fahrkarte für alle Schüler einzuführen.
  • Das Land Niedersachsen soll eine vom Verkehrsverbund unabhängige vergünstigte Variante des Deutschlandtickets ermöglichen, die das bisherige landesweite Semesterticket ersetzt. Die Nutzung dieses Tickets muss für Studierende freiwillig sein.
  • Für Auszubildende und Freiwilligendienstleistende steht das Land Niedersachsen nach dem Scheitern eines landesweit gültigen Azubitickets in der Verantwortung, eine Vergünstigung des Deutschlandtickets für diese Personengruppen zu gewährleisten.

German STOCK ACT – Transparenzregeln für Trades von Amts- und Mandatsträgern schärfen

Als Reaktion auf die „Augustus Intelligence“-Affäre des bekannten CDU-Politikers Phillip Amthor verschärfte der Deutsche Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode die im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Transparenzregeln für den Handel mit Aktienoptionen und vergleichbaren vermögensrelevanten Vorteilen.

Schon im Nachgang der globalen Finanzkrise beschloss der US-Kongress 2012 mit überwältigender, überparteilicher Mehrheit den STOCK ACT, der neue Maßstäbe für die Transparenzanforderungen gewählter Volksvertreter setzte. Gewählte Volksvertreter in den USA, sowie ihre direkten Angestellten und die Mitarbeitenden im US-Kongress selbst, dürfen keine Informationen nutzen, die nicht auch der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, um ihre Trading-Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus sind die amerikanischen Volksvertreter dazu verpflichtet, ihre Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren mindestens alle 45 Tage auf ihren offiziellen Websites zu veröffentlichen.

Für die Jungen Liberalen ist klar, dass auch gewählten Abgeordneten und Regierungsmitgliedern der Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen & Co. grundsätzlich und im Einklang mit möglichen, fachspezifischen Compliance-Vorschriften möglich sein muss. Der private Missbrauch von Insiderinformationen schadet jedoch dem Ansehen der demokratischen Institutionen, die diese Abgeordneten und Regierungsmitglieder vertreten.

Statt auf Verbote zu setzen, fordern wir scharfe Transparenzregeln und orientieren uns dabei am amerikanischen STOCK (Stop Trading on Congressional Knowledge) ACT.

Konkret fordern wir:

Mitgliedern des Bundestages und der 16 Landesparlamente sowie den Mitgliedern der Bundesregierung und der 16 Landesregierungen wird fortan untersagt, nicht öffentlich zugängliche Informationen für ihre privaten Finanztransaktionen mit Aktien, Fondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren zu verwenden. Das gilt auch für Unternehmen an denen der Abgeordneten hauptsächlich beteiligt ist.

Darüber hinaus werden sie dazu verpflichtet, unverzüglich über die offizielle Website des betreffenden Gremiums, dem sie angehören, über ihre zuvor genannten Kapitalgeschäfte zu informieren.

Zudem soll sich die deutsche Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, eine entsprechende Regelung auch für Mitglieder des EU-Parlaments sowie der EU-Kommission einzuführen.

Liberaler Klimaschutz jetzt: Akzeptanz für CO2-Preis durch Klimaschutzdividende bis 2025

Die Jungen Liberalen stützen ihre klimapolitische Programmatik auf wissenschaftlich fundierte Empirie. Nach Auswertungen unzähliger unabhängiger wie staatlicher Stellen, u.a. des Umweltbundesamtes, sparen Sektoren mit Emissionshandel weitaus mehr CO2 ein als Sektoren, in denen hauptsächlich mit Subventionen gearbeitet wird. Folglich begrüßen die Jungen Liberalen die jüngste Reform des bestehenden EU- Emissionshandelssystems (EU-ETS I) mit gleichzeitiger Schaffung eines zweiten Handelssystems EU-ETS II speziell für u.a. Verkehr und Gebäude, welches größtenteils das deutsche “nationale Emissionshandelssystem” (nEHS) ablösen wird.

Für die Lenkungswirkung eines Emissionshandelssystems ist der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente der entscheidende Faktor. Der anvisierte Preispfad innerhalb des nEHS muss daher nachgebessert sowie schneller und stärker erhöht werden. Der aktuell geplante bzw. in Teilen kürzlich mit dem Haushaltsentwurf für 2024 beschlossene Preispfad von 40 €/t ab 2024, 50 €/t ab 2025 und 65 €/t ab 2026 genügt nicht. Zum einen muss das Ziel sein, möglichst zügig und reibungslos einen Preis von 100 €/t zu etablieren, da nach nahezu einhelliger Einschätzung von Experten erst ab einem solchen Preis die erwünschte Lenkungswirkung einsetzt. Zum anderen muss eine Überführung des deutschen Systems nEHS in den europaweiten EU-ETS II – der mit frei handelbaren Zertifikaten und mithin (grundsätzlich) volatilen Preisen einen erheblichen und wünschenswerten marktorientierten Systemwechsel darstellt – gelingen, ohne dass, wie bislang zu befürchten ist, zum Übergang mit sprunghaft signifikant höheren CO2-Preisen gerechnet werden muss. Um einen solch drohenden Preisschock ab 2027 zu verhindern, muss die Bundesregierung bereits jetzt einen möglichst ambitionierten Preispfad einschlagen, um einen fließenden Übergang in das europäische System zu ermöglichen.

Der erforderliche hohe CO2-Preis darf jedoch nicht kompensationslos bleiben. Jüngsten Umfragen zur Folge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz bereits heute massiv, da er vielen Bürgerinnen und Bürgern neben den fortwährenden Krisen an die wirtschaftliche Substanz geht. Insbesondere untere Einkommensgruppen sind relativ stärker betroffen, da diese einen größeren Anteil ihres Haushaltsbudgets etwa für Brenn- und Heizstoffe ausgeben müssen. Es ist zwingend notwendig, mit aller politischen Kraft auf die schleunige Einführung einer Klimaschutzdividende noch in dieser Legislatur hinzuarbeiten.

Hierbei sind im europarechtlich zulässigen Rahmen möglichst sämtliche Einnahmen aus der CO2-Abgabe zweckgebunden an diesen zu schaffenden Auszahlungsmechanismus zu leiten. Während, gemäß der europäischer Einigung in diesem Juni, ab 2027 etwa 25% der erwarteten Einnahmen des EU-ETS II über den neu zu schaffenden „Klimasozialfonds“ für Maßnahmen ausschließlich für finanziell schwächere und besonders betroffene Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer vorgesehen werden müssen (etwa für befristete direkte Einkommensbeihilfen oder Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen), sollten die restlichen Einnahmen der Finanzierung einer Klimaschutzdividende für alle zugeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) müsste dieser Ausgleichsmechanismus nämlich bereits bei einem CO2-Preis von 30€/t etwa 70€ pro Person betragen, um die durchschnittlichen CO2-Kosten der einkommensschwachen Haushalte auszugleichen, wofür wiederum rund 70% der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel aufgewendet werden müssten. Andere Klimaschutzprojekte und Investitionen, insbesondere der Schattenhaushalt des Klima- und Transformationsfonds, sind in Zukunft daher mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren – eine Mittelzuweisung aus dem EU-ETS II ist gesetzlich auszuschließen.

In diesem Rahmen fordern die Jungen Liberalen, dass der Auszahlungsprozess mittels einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung erfolgen soll. Eine solche datensparsame Auszahlungsvariante hat zum einen den Vorteil, dass sie im Sinne der praktischen Umsetzbarkeit einfacher und vor allem schneller durchführbar ist. Zum anderen muss betont werden, dass die Klimaschutzdividende keine sozialstaatliche Transferzahlung darstellt. Hierfür steht mit dem Europäischen Klimasozialfond bereits ein eigenes Instrument bereit. Vielmehr soll die Klimaschutzdividende jeder Bürgerin und jedem Bürger gleichermaßen eine Dividende an den Klimaschutzmaßnahmen zuführen und die Zustimmung zu klimapolitischen Maßnahmen gewährleisten. Ferner haben Studien gezeigt, dass bei einer pauschalen, einheitlichen jährlichen Pro-Kopf-Zahlung insbesondere einkommensschwache Haushalte relativ betrachtet stärker von den Entlastungen als einkommensstarke Haushalte profitieren, da gerade die oberen Dezile mehr CO2 emittieren. Nach Berechnungen des DIW Berlin aus dem Juni 2023 würde das einkommenschwächste Dezil bei Anhebung des CO2-Preises und gleichzeitiger Einführung einer Klimaschutzdividende schlussendlich gar in Höhe von 0,7% des Haushaltsnettoeinkommens entlastet werden.

Aus diesem Grund fordern die Jungen Liberalen daher die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag festgeschriebene soziale Ausgleichsverfahren (Klimaschutzdividende bzw. dort Klimageld genannt) so schnell wie möglich und noch innerhalb dieser Legislatur einzuführen. Die bisherigen Planungen des Bundesfinanzministeriums, bis 2025 die technische Möglichkeit zu schaffen, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung überhaupt nur theoretisch an die Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen, entspricht diesen Erwartungen nicht. Dass es bislang lediglich einen konkreten Plan für die Erfassung und Verwaltung des Datensatzes der Leistungsberechtigten des Klimageldes gibt (etwa mittels § 139b Abs. 3b AO), jedoch noch nicht für die Planung und Einführung eines Auszahlungsweges, ist unzureichend. Dass eine zügige Umsetzung bislang vor allem daran scheitert, keine technischen Möglichkeiten zu haben, um pauschale Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, ist für die Digitalisierungspartei in Regierungsverantwortung inakzeptabel. Die Jungen Liberalen fordern daher, zur Auszahlung der Klimadividende die bereits bestehende technische Infrastruktur der Familienkassen zu nutzen. Anders als über eine Erstattung der Krankenkassen oder im Rahmen eines „Huckepackverfahrens“ über die Lohnsteuer hätte die Klimaschutzdividende als eigenständig ausgezahlte Überweisung eine sehr hohe Sichtbarkeit. Die Wahrnehmung der Verursachergerechtigkeit von CO2-Emissionen innerhalb der Bevölkerung ist entscheidend für ihren Erfolg.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen beim Blick auf das Konto sehen und spüren können: Klimaschutz wirft eine Dividende ab.

3D-Drucken statt wegschmeißen

Die Jungen Liberalen Niedersachen machen sich stark für innovative Konzepte zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft als Bestandteil einer Ressourcen schonenden, nachhaltigen Marktwirtschaft.

In diesem Zuge fordern wir, dass Herstellerinnen und Patentinhaber von Produkten, deren Wartung und Instandhaltung sie eigenmächtig und endgültig einstellen oder ohne erkennbare Notwendigkeit für Endverbraucher unverhältnismäßig unwirtschaftlich machen, künftig verpflichtet werden können, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen zu veröffentlichen. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn die betreffenden Teile mittels 3D-Druckverfahren reproduzierbar sind. Davon ausgenommen werden Hersteller und Patentinhaber, die Fertigungszeichnungen von Ersatzteilen gegen Lizenzgebühren zur Verfügung stellen.

Dies hat unweigerlich großen Einfluss auf die Reparabilität von Produkten und leistet so einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen kleineren Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit bieten, sich am Reparatur- und Wartungsmarkt zu beteiligen. Zusätzlich schützt die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen die Verbraucherrechte, indem sie den Verbrauchern die Möglichkeit gibt, defekte Produkte selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten durch die Veröffentlichung von Fertigungszeichnungen und die Möglichkeit zur Reparatur von defekten Teilen trägt zudem zu einer erheblichen Reduktion von CO2-Emissionen bei. Im Übrigen bleibt das Patentrecht geschützt und findet Beachtung.

Zusammen was zusammen gehört – Bündelung der Außen- und Entwicklungspolitik im AA

Die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik teilt sich traditionell in das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Beide Ressorts ergänzen einander, leisten sich aber – aus unserer Sicht überflüssiger Weise – jeweils eine/n eigene/n Bundesminister/in.

Wir sind uns als Junge Liberale der multiperspektivischen Relevanz von Entwicklungspolitik bewusst. Nachhaltige Entwicklung insbesondere des globalen Südens ist von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sowie des 1,5-Grad-Ziels. Auch darüber hinaus ist Entwicklungspolitik für Deutschland ein Thema von u.a. hoher wirtschafts-, energie-, migrations- und selbst sicherheitspolitischer Relevanz.

Nichts desto trotz sehen wir nicht die Notwendigkeit eines eigenen Bundesministeriums, das sich mit diesen Fragestellungen auseinandersetzt, wenn Entwicklungspolitik effektiver im Rahmen einer Abteilung des Auswärtigen Amtes bzw. des Aufgabenbereiches eines Staatssekretärs realisiert werden kann. Jeder Euro, der in die Entwicklungszusammenarbeit statt in die Verwaltung fließt, ist ein guter Euro.

Es ist aus den o.g. Gründen nicht unser Ziel, den Umfang der deutschen Entwicklungspolitik zu beschneiden oder die Relevanz dieses wie o.g. interdisziplinär bedeutenden Politikfeldes zu schmälern. Die Bündelung der verschiedenen Ausprägungen der deutschen Außenpolitik im Auswärtigen Amt verspricht jedoch eine Steigerung der Effizienz und eine Verschlankung des Bundeskabinetts.

Freiwilligenämter stärken – Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale erhöhen

Das Ehrenamt und weitere freiwillige Tätigkeiten stärken in Deutschland die gesellschaftlichen Strukturen und fördern den Erhalt von kulturellen und gesellschaftlichen Institutionen. Hierbei sind es meist junge Menschen, die in gruppenleitenden Funktionen, künstlerischen oder betreuenden Bereichen als Chorleiter:innen, Statist:innen, Übungsleiter:innen, Betreuer:innen oder auch Pfleger:innen älterer Menschen aber auch als Lehrtätige an einer Hochschule arbeiten. Diese Tätigkeiten werden über die Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale als Freibeträge abgerechnet. Diese Freibeträge sorgen bei jungen Menschen in Ausbildung für mehr finanzielle Freiheiten.

Als Jugendverband stehen die Jungen Liberalen Niedersachsen für die Stärkung individueller Fähigkeiten und freiwilliger Tätigkeiten und fordern daher, auch als Antwort auf die hohe Inflationsrate:

  • Die Übungsleiterpauschale von 3000 Euro im Jahr steuerfrei auf 5000 Euro zu erhöhen.
  • Die Ehrenamtspauschale von 840 Euro im Jahr steuerfrei auf 1500 Euro zu erhöhen.