Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht verhandelbar

Die freiheitlich demokratische Grundordnung ist nicht nur der Eckpfeiler unserer liberalen und demokratischen Gesellschaft, sondern auch ein wichtiger Ankerpunkt im politischen Selbstverständnis der Jungen Liberalen und der Freien Demokratischen Partei. Vor allem ist sie aber ein Gut, das von einem Demokraten und Liberalen niemals zur Disposition gestellt werden darf.
Dieses Selbstverständnis darf nicht einfach zugunsten überparteilicher Bündnisse geopfert werden. Aus diesem Grund verpflichten sich die Jungen Liberalen Niedersachsen dazu, in Zukunft nur noch dann an überparteilichen Bündnissen teilzunehmen, wenn sich das Bündnis in seiner Gänze im Rahmen einer Selbstverständniserklärung zu den Werten der FDGO bekennt.
Diese Erklärung kann entfallen, wenn alle beteiligten Parteien und Organisationen von sich aus in ihren eigenen programmatischen Aufstellungen festgehalten haben, dass sie sich zur FDGO bekennen.
Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehen sich die Jungen Liberalen Niedersachsen nicht in der Lage, an der Bündnisarbeit teilzunehmen.

Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn sich der erweiterte Landesvorstand mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3 Mehrheit) dafür ausspricht.

Integration – Diversity is Our Strength

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Wir Junge Liberale sehen die Vielfalt der Menschen und Kulturen in unserem Land nicht als Bedrohung, sondern als Chance und Bereicherung für Gesellschaft und Wirtschaft. Wir wollen ein vielfältiges, buntes und weltoffenes Deutschland. Doch wir sind uns der Herausforderung, die die Integration von Migrantinnen und Migranten darstellt, bewusst. Integration ist ein Prozess, der nicht von heute auf morgen geschieht, sondern Zeit in Anspruch nimmt. Integration bedeutet nicht Assimilation in eine wie auch immer geartete Leitkultur. Integration bedeutet, dass die notwendigen Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind die Achtung von Recht und Gesetz, insbesondere der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die Beherrschung der deutschen Sprache und das Streben nach Eigenverantwortung, also der Wunsch eines jeden seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir sind uns bewusst, dass nach dieser Definition auch viele Deutsche nicht als integriert gelten können. Abseits von den vorgenannten Bedingungen soll jeder nach seiner Façon selig werden und sich nicht gesellschaftlichen Zwängen oder Vorstellungen einer „Mehrheitsgesellschaft“ unterordnen müssen. Integration stellt deshalb auch Anforderungen an die Gesellschaft, in die integriert wird. Sie muss Toleranz und Akzeptanz für Diversität aufbringen und Haltung zeigen gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz.

Für eine Willkommenskultur.

Der Integrationsprozess beginnt mit der Ankunft in Deutschland. Gleich zu Beginn werden die ersten Weichen gestellt. Hier müssen wir unsere Erwartungen klar artikulieren und gleichzeitig respekt- und würdevoll mit allen Neuankömmlingen umgehen.

Wir wollen jedem Neuankömmling, so er dies wünscht, gleich zu Beginn einen Ansprechpartner – quasi einen Paten – an die Seite stellen, an den er oder sie sich bei Problemen, Fragen oder Schwierigkeiten wenden kann. Familien sollen statt eines Paten pro Familienmitglied eine Patenfamilie bekommen. Die Paten sollen als erster Anknüpfungs- und Verbindungspunkt zu unserer Gesellschaft dienen und eine echte Vertrauensperson auf Augenhöhe sein. Bei den Paten soll es sich um Ehrenamtliche handeln. Ihre Zuteilung hat über die Kommunen zu erfolgen, entstehende Verfahrenskosten muss der Bund tragen.

Besonderer Fürsorge bedürfen unbegleitete minderjährige und heranwachsende (unter 22) Flüchtlinge. Hier muss zunächst alles Mögliche unternommen werden, um einen Nachzug der Familie zu ermöglichen. Ist dies nicht möglich oder nimmt der Nachzug voraussichtlich viel Zeit in Anspruch, so ist die Betreuung in Pflegefamilien die nächstbeste Lösung. Die Kosten der Pflegefamilien hat der Bund zu tragen. Erst wenn sich keine Pflegefamilie findet sollen die Betroffenen ins Kinder- bzw. Jugendheim kommen. Entscheidend ist, das Minderjährige und Heranwachsende ein vergleichbares Maß an Fürsorge erfahren, individuelle Unterschiede aber trotzdem Berücksichtigung finden.

Jeder Neuankömmling muss umgehend an einem Deutschkurs teilnehmen können, der ihn auf das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen bringt. Dazu wollen wir mit Schulen, Universitäten und gemeinnützigen Organisationen (z.B. Goethe-Institut) zusammenarbeiten. Daneben muss auf digitale Lernmöglichkeiten wie Duolingo hingewiesen werden.

Neben Sprachkursen müssen Integrationskurse angeboten werden. Darin müssen Neuankömmlingen die Grundlagen des Lebens in Deutschland vermittelt werden. Dazu gehört die Funktionsweise unserer Demokratie, unsere humanistischen Werte und ihre Ursprünge, unsere Geschichte, insbesondere auch die Shoah, der Nationalsozialismus und die DDR-Diktatur, aber auch grundlegende Dinge wie der Abschluss einer Versicherung, das Abgeben einer Steuererklärung, die Kommunikation mit Behörden, die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt und die Funktionsweise unseres Bildungssystems. Keinesfalls dürfen wir eine falsche Scheu vor schwierigen Themen, wie der Gleichberechtigung von Mann und Frau, Homosexualität, Judentum, dem Existenzrecht Israels und Religionskritik, haben.

Die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen ist verpflichtend für alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie deren über den Familiennachzug hinzuziehende Familienangehörige, die mindestens 14 Jahre alt sind. Dabei ist für 14 bis 21-Jährige ein altersgerechtes Angebot zu schaffen. Für alle übrigen Migrantinnen und Migranten ist die Teilnahme freiwillig, kann allerdings von der zuständigen Ausländerbehörde, falls diese es zum Zwecke der Integration für notwendig erachtet, verpflichtend angeordnet werden.

Bildung ermöglicht Aufstieg.

Der Bildungsbericht 2016 zeigt, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund immer noch geringere Bildungschancen haben als ohne. Er zeigt aber auch, dass Chancenungleichheit überwiegend im sozioökonomischen Status der Eltern begründet liegt und da dieser bei Einwanderern und ihren Nachkommen statistisch gesehen niedriger ist, die Benachteiligung dieser Gruppe in der Summe stärker ins Gewicht fällt. Daraus folgt, dass wir neben den speziellen Anforderungen, die Migration an das Bildungssystem stellt, die Durchlässigkeit des Bildungssystems insgesamt verbessern müssen. Daher fordern wir:

  • In Kindertagesstätten müssen jährliche Sprachstandserhebungen stattfinden und darauf basierend Fördermaßnahmen für alle Kinder mit sprachlichen Defiziten durchgeführt werden. Der Zugang zu Kitas für Familien mit geringem Einkommen muss flächendeckend gegeben sein. Ein Jahr vor der Einschulung müssen auch Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und im Falle von Defiziten an einer verpflichtenden Sprachförderung teilnehmen.
  • Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status müssen ein German Dream Concept aufstellen, das konkrete Fördermaßnahmen beinhaltet, um Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten in der Schule individuell zu fördern. Dafür erhalten sie zusätzliche Finanzmittel, mit denen sie eigenverantwortlich Förderprogramme auflegen können. Nach fünf Jahren muss von der Landesregierung eine umfassende Evaluierung durchgeführt werden.
  • Vorbilder sind wichtig, um Perspektiven aufzuzeigen und zu motivieren. Unternehmer mit Migrationshintergrund sollen daher im Rahmen von Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung in Schulen stärker eingebunden werden.
  • Die MeTwo-Debatte hat gezeigt, dass Rassismus auch vor Schulen nicht Halt macht. Daher muss die Lehrerausbildung verstärkt interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Thema Rassismus im Unterricht stärker behandelt werden. Insbesondere Vertrauenslehrer sind für das Thema zu sensibilisieren und müssen für Schülerinnen und Schüler ansprechbar sein, die sich diskriminiert fühlen und bei der Klärung von diskriminierenden Vorfällen unterstützten.
  • Die Angebote für muttersprachlichen Unterricht müssen ausgebaut werden. Schulkooperation sowie die Zusammenarbeit von Schulen und Universitäten stellen hierzu eine Möglichkeit dar.
  • Die Jungen Liberalen bekennen sich zu lebenslangem Lernen. Um Menschen – ob alt oder jung -, die mehr lernen möchten, dies zu ermöglichen, soll die Einrichtung sogenannter Massive Open Online Courses (deutsch offener Massen-Online-Kurs), kurz MOOC, stärker gefördert und aktiver darüber informiert werden.
  • Solange bekenntnisorientierter Religionsunterricht ordentliches Schulfach an öffentlichen Schulen ist, muss auch islamischer Religionsunterricht angeboten werden. Dafür benötigen wir jedoch zunächst die entsprechenden Lehrkräfte. Dies wiederum setzt voraus, dass Islamische Theologie an Universitäten in Deutschland studiert werden kann. Dabei darf es keine Kooperation mit DITIB oder anderen konservativen Islamverbänden, wie sie vornehmlich im Zentralrat der Muslime vorzufinden sind, geben. Wir wollen stattdessen mit liberalen Islamverbänden wie Muslimisches Forum Deutschland, Liberal-Islamischer Bund und der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee zusammenarbeiten.
  • In vielen Ländern aus denen Geflüchtete kommen ist Antisemitismus Staatsdoktrin, was zur weiten Verbreitung von antisemitischen Einstellungen führt. Daher muss das Thema in der Schule auch abseits des Nationalsozialismus behandelt werden. Unter Antisemitismus verstehen wir auch die Dämonisierung Israels und die Ablehnung seines Existenzrechts. Um breit kursierenden Unwahrheiten über den Nahostkonflikt entgegenzutreten, muss auch dieser Teil des ordentlichen Lehrplans werden.
  • Der Bundestag hat im Jahr 2016 in einer Resolution den Völkermord an den Armeniern, Aramäern, Assyrern, Chaldäern und Pontosgriechen offiziell anerkannt. Vor dem Hintergrund der Mitschuld des Deutschen Reiches als Verbündeter des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg und der fortwährenden Leugnung des Völkermords durch die türkische Regierung, ist es notwendig diesen in die Lehrpläne zu integrieren. Deutschland darf jedoch seine eigenen Verbrechen nicht verleugnen und muss deshalb auch den Völkermord an den Herero und Nama offiziell anerkennen, alles andere wäre heuchlerisch.

Arbeit ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben.

Es muss unser Kernanliegen sein, Einwanderer so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu müssen wir fördern und fordern, aber auch zahlreiche überflüssige Hemmnisse abbauen. Konkret fordern wir:

  • Wir fordern einen sofortigen und unbürokratischen Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Migrantinnen und Migranten. Jeder, der sich in Deutschland legal – ganz gleich zu welchem Zweck – aufhält, soll berechtigt sein einer nichtselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Vorrangprüfung wollen wir abschaffen. Wer erwerbstätig ist, darf nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit ausgewiesen werden. Auch die Ablehnung eines Asylantrags darf kein Ausweisungsgrund sein. Vielmehr muss bei längerfristiger Erwerbstätigkeit der Weg für einen zunächst befristeten und anschließend unbefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) offenstehen.
  • Die Bundesagentur für Arbeit muss von Beginn an eingebunden werden und jedem Einwanderer eine individuelle Beratung über Erwerbsmöglichkeiten, Weiterbildungen und die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen geben. Dies muss ein langfristiger Prozess sein. Es darf nicht nur darum gehen jedem einen beliebigen Arbeitsplatz zu verschaffen – wenngleich dies zu Beginn häufig die einzige Perspektive sein wird – sondern vielmehr müssen Einwanderer über mehrere Jahre hinweg betreut werden und Unterstützung erhalten, wenn es darum geht ihren Traum zu verwirklichen. Dasselbe muss natürlich auch für deutsche Staatsangehörige gelten.
  • Ein großes Hindernis stellen Berufszulassungsbeschränkungen dar. Wir erkennen an, dass solche Beschränkungen teilweise z.B. im medizinischen Bereich notwendig sind. Dort wo sie es nicht sind, wollen wir sie hingegen abschaffen. So soll der Meister zukünftig lediglich ein Qualitätsnachweis, aber keine notwendige Voraussetzung für eine Selbstständigkeit im Handwerk sein.

Für eine liberale und weltoffene Gesellschaft.

Das Bekenntnis ein Einwanderungsland zu sein genügt nicht. Es muss sich auch in der rechtlichen und tatsächlichen Realität wiederspiegeln, dass wir Einwanderung begrüßen und sich in Deutschland jeder frei entfalten kann. Daher fordern wir:

  • Die Jungen Liberalen fordern ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben. Wer in Deutschland lebt, sollte die Politik in seiner nächsten Umgebung mitbestimmen können.
  • Wir kritisieren die Aussetzung und Einschränkung des Familiennachzugs scharf und wollen sie wieder rückgängig machen. Der familiäre Zusammenhalt stellt einen unverzichtbaren Pfeiler der Integration dar, denn niemand kann sich heimisch fühlen, wenn die eigene Familie tausende Kilometer entfernt und möglicherweise in Lebensgefahr schwebt.
  • Die Jungen Liberalen sehen die Wahl der Kleidung als einen Teil der freien Persönlichkeitsentfaltung an. Allerdings sprechen wir uns kultur- und religionsunabhängig für ein Verbot von Verhüllungen dort aus, wo eine Identifikation der einzelnen Person notwendig ist. Da dies am besten durch das Gesicht eines Menschen geschehen kann, muss dieses in öffentlichen Gebäuden und Institutionen immer sichtbar bleiben. Darüber hinaus darf die Wahl der Kleidung niemals durch Zwang Dritter erfolgen. Hier muss gegebenenfalls wegen Nötigung ermittelt werden. Schüler müssen ihre Kleidung im Unterricht so anpassen, dass sie jederzeit am Unterricht teilnehmen können. Dies gilt auch für den Sport- und Schwimmunterricht.
  • Die Jungen Liberalen wollen multiple Staatsangehörigkeiten uneingeschränkt ermöglichen. Es ist für das subjektive Zugehörigkeitsgefühl häufig schädlich, sich in einer Entweder-Oder-Entscheidung zu nur einem Land bekennen zu müssen, wenn man sich mit zwei oder mehr Ländern identifiziert. Ein Anspruch auf Einbürgerung soll künftig bereits nach vier statt acht Jahren entstehen können. Die Einbürgerungskultur in Deutschland braucht ein Update, denn schätzungsweise erfüllen schon jetzt bis zu 75 Prozent der in Deutschland lebenden Ausländer die Einbürgerungsvoraussetzungen. Daher müssen nicht die Voraussetzungen zur Einbürgerung gesenkt, sondern stärker durch aktive Informationspolitik und Aufklärung auf die Einbürgerungsmöglichkeit hingewiesen werden. Denn das stärkste und nachhaltigste Bekenntnis zu unserer Werteordnung ist die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft.
  • Menschen mit Migrationshintergrund sind in Parteien und Parlamenten vielfach unterrepräsentiert. Die Jungen Liberalen fordern die FDP auf, in der Mitgliederwerbung gezielt auch Migranten anzusprechen und Kontakte zu interkulturellen Verbänden aufzubauen und zu intensivieren – sehen hier aber auch insbesondere im eigenen Verband Nachholbedarf.

Der liberale Rechtsstaat.

Wer sich nicht an unsere Gesetze hält, der muss mit allen Konsequenzen des Rechtsstaats rechnen. Dazu brauchen wir keine Gesetzesverschärfungen, sondern deren konsequente Anwendung. Dies erfordert eine gute personelle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden. Daher fordern wir:

  • Das Aufenthaltsgesetz bietet bereits heute ausreichend Möglichkeiten um Gefährder und Straftäter abzuschieben. Die Sicherheitsbehörden sind gehalten den Rechtsrahmen voll auszuschöpfen und insbesondere bei schweren und politisch motivierten Straftaten die Möglichkeit einer Ausweisung zu prüfen.
  • In der Praxis scheitern Abschiebungen häufig an mangelnder Kooperation der zur Aufnahme verpflichteten Länder. Die Europäische Union muss mit diesen Staaten schnellstmöglich Rückführungsabkommen aushandeln und diese notfalls auch mit Kürzungen der Entwicklungszusammenarbeit durchsetzen, im Gegenzug aber auch Entgegenkommen einzelner Staaten belohnen.
  • Im Zuge der Flüchtlingskrise wurde entgegen der EU-Verordnung Nr. 603/2013 (EURODAC-VO) häufig keine ordnungsgemäße Registrierung von Flüchtlingen vorgenommen, so auch im Fall Anis Amri. Die EU-Kommission muss in solchen Fällen künftig die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens prüfen und die Bundesrepublik muss private Träger bei Missachtung der Verordnung mit Bußgeldern belegen.
  • Die Forderung nach einer tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen richtet sich an alle in Deutschland lebenden Kulturkreise. Dort, wo Rechte von Frauen verletzt werden, beispielsweise bei Zwangsehen oder anderen Formen von Entmündigung, muss der Staat eingreifen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch qualifizierte Beratungsangebote für Frauen und eine Betreuung bei Verfolgung und Bedrohung, um Fälle von Diskriminierung ans Tageslicht zu bringen. Der nachhaltigste Ansatz zur Bekämpfung von Diskriminierung ist es, schon in der Schule gezielter über die eigenen Rechte aufzuklären.
  • Der Staat respektiert eine weitgehende innere Autonomie der Bekenntnisgemeinschaften im Rahmen der für alle geltenden Gesetze. Eine staatliche Unterstützung durch den Status der Gemeinnützigkeit, sowie die Finanzierung der Theologie, des Religionsunterrichts, der Anstalts- und Militärseelsorge ist denjenigen Bekenntnisgemeinschaften verwehrt, denen richterlich attestiert wurde, dass sie verfassungsfeindlich sind. Ebenso können Personen, deren Verfassungsfeindlichkeit richterlich beschieden worden ist, keine Funktionen im staatlichen Raum (Universitäten, Bekenntnislehrer, Seelsorger) ausüben.

Pflege reformieren – mit sinnvollen Lösungen dem Fachkräftemangel begegnen

Präambel

Pflegeberufe zählen in Deutschland nicht nur zu den wichtigsten, sondern auch zu den anspruchsvollsten Berufen. Wir Junge Liberale setzen uns dafür ein, diese Umstände politisch wie gesellschaftlich anzuerkennen und würdigen jede/n, die/der sich dafür entscheidet, einen Pflegeberuf zu ergreifen.

Wir sind der Meinung, dass der Pflege deutschlandweit nicht die Aufmerksamkeit zukommt, die sie verdient. Die Möglichkeit, zum Pflegefall zu werden, besteht für jeden Menschen oder einen seiner nahen Angehörigen und angesichts unserer alternden Bevölkerung wird die Anzahl Pflegebedürftiger weiterhin steigen, während die entsprechenden Arbeitsressourcen durch den demografischen Wandel knapper werden.

In diesem Zusammenhang begrüßen Wir Junge Liberale das neue Pflegesofortprogramm des Bundesgesundheitsministeriums dahingehend, dass es die Debatte um den Pflegenotstand in Deutschland neu angestoßen hat, setzen uns aber für sinnvolle Lösungen anstelle von Symbolpolitik ein.

Der Kern der Probleme in der Pflege liegt ganz klar im Fachkräftemangel. Der Pflegeberuf gilt in Deutschland vielen als unattraktiv, was daran liegt, dass er es in den meisten Fällen schlichtweg ist. Nicht nur eine mitunter unangemessen niedrige Bezahlung und (familien-) unfreundliche Arbeitszeiten schrecken Menschen ab, die in Erwägung ziehen, beruflich in den Pflegebereich zu gehen. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen sind durch die chronische Unterbesetzung von übermäßigem Arbeitsaufwand, enormem Zeitdruck und hoher Stressbelastung gekennzeichnet. Als Folge leiden immer mehr Pflegekräfte an Burn-out und ähnlichen Erscheinungen oder steigen sogar aus dem Beruf aus, was die Situation noch weiter verschärft. Um hier echte Verbesserungen zu schaffen, braucht es grundlegende Veränderungen.

Eine unbesetzte Stelle ist keine Stelle

Unzureichend erscheint dabei aber die Schaffung 13.000 neuer Stellen in der Pflege, wenn bereits heute in Deutschland 35.000 Stellen unbesetzt sind.

Auch Personaluntergrenzen werden die Pflegesituation nicht verbessern, wenn der Arbeitsmarkt leergefegt ist. Zum Zwecke der Patientensicherheit und Motivation, mehr Personal einzusetzen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit einer Kürzung der Mittel zu drohen, wenn sie nicht genug Stellen besetzen können, erscheint in diesem Zusammenhang als eine unzureichende Maßnahme, die die falschen bestraft und das Problem des Fachkräftemangels nicht lösen wird.

Entlastung durch Digitalisierung

Wir begrüßen die geplanten Investitionen in Digitalisierung, wie zum Beispiel den Ausbau der Telemedizin. Auch die damit verbundenen Pläne zur Entbürokratisierung finden wir gut, da damit eine Entlastung der Fachkräfte in der Pflege und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen einhergehen. Wir fordern eine schnelle und effektive Umsetzung.

Pflegenachwuchs fördern – Ausbildung erleichtern

Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir auch überprüfen, wo die Bedingungen der Ausbildung verbessert werden können. Dazu fordern wir eine Abschaffung der Schulkosten für alle Auszubildenden, dies schließt auch die Ausbildung zur Pflegehilfskraft ein.

Die mit der Ausbildungsreform ab 2020 greifende generalistische Ausbildung mit Spezialisierungsmöglichkeit im dritten Jahr begrüßen wir, da wir hier eine Anpassung an veränderte Bedingungen in der Pflege sehen und die noch steigenden Anforderungen an fachübergreifende Kompetenzen berücksichtigt werden.

Wir möchten zudem die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zur Pflegefachkraft senken, sodass ein guter Hauptschulabschluss zukünftig ausreicht, sofern der Bewerber die entsprechenden persönlichen Fähigkeiten mitbringt.

Auch wollen wir Ausbilder auffordern, vermehrt an allen Schulen zu werben und junge Menschen auf den Pflegeberuf aufmerksam zu machen.

An Gymnasien muss zudem vermittelt werden, dass es durch diverse Pflegestudiengänge auch akademische Wege in eine Karriere in der Pflege gibt.

Zuwanderung als Chance

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel müssen auch Zugewanderte eine Rolle spielen. Dabei sollen eigentlich abgelehnte AsylbewerberInnen, die bereits eine anerkennbare Qualifikation in einem Pflegeberuf haben, grundsätzlich nicht abgeschoben, sondern in der Pflege eingesetzt werden, wo sie dringend gebraucht werden. Voraussetzung dafür sind allerdings Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Liegen diese nicht vor, müssen die ausländischen Fachkräfte umgehend entsprechend gefördert werden.

Eine Aufnahme von Aufenthaltsgenehmigungen speziell für Pflegeberufe ins Einwanderungsgesetz lehnen wir jedoch ab, da wir glauben, dass ein effektives neues Einwanderungsgesetz Sachverhalte wie diesen umfassend für alle Fachkräfte sinnvoll aufnehmen kann und sollte.

AsylbewerberInnen, die Interesse bekunden, eine Ausbildung in einem Pflegeberuf in Deutschland zu beginnen, sollten in ihrem Wunsch unterstützt und schnell vermittelt werden. Ohne dabei grundsätzlich einen Missbrauch des Asylsystems zu unterstellen, gelten hierbei allerdings die Motivation und menschlichen Fähigkeiten eingehend zu prüfen, um sicher zu stellen, dass das persönliche Interesse der Bewerber der Arbeit an sich mindestens ebenso wie einer Aufenthaltsgenehmigung gilt.

Unterstützung von allen Seiten

Auch Anreize für Teilzeitkräfte zu schaffen, wenige Stunden in der Woche mehr zu arbeiten, begrüßen wir. Ein erster Schritt ist hier ein ausgebautes Betreuungsangebot für Kinder, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Zudem kann eine höhere Vergütung der zusätzlichen Stunden hier ein Instrument sein.

Schließlich kann nicht nur die Mobilisierung von Fachkräften kann in der Pflegesituation Belastungen abbauen. Auch das ehrenamtliche Engagement kann eine Entlastung im Berufsalltag der Pflegekräfte bedeuten und verdient hohe Anerkennung. Wir junge Liberale schätzen dies und möchten an dieser Stelle jeden würdigen, der ohne finanzielle Gegenleistung als Stütze den Pflegekräften beiseite steht. Dabei ist natürlich stets der gesetzliche Rahmen einzuhalten und die Sicherheit der Pflegebedürftigen nicht dadurch zu gefährden, dass Ehrenamtliche angesicht der Überlastung der qualifizierten Kräfte unbefugte Arbeiten dieser übernehmen.

Mut zu neuen Lösungen

Wir begrüßen die Aktion Konzertierte Pflege der Bundesregierung und hoffen, dass die beteiligten Akteure und Arbeitsgruppen zu weiteren Lösungen kommen werden. In diesem Zusammenhang wünschen wir uns eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen. Gleichermaßen erwarten wir von allen Bürgerinnen und Bürgern, dass sie die Entwicklungen in der Gesundheitspolitik ebenso kritisch wie respektvoll begleiten und sich nicht durch Stimmungsmache zu fehlerhaften Pauschalisierungen hinreißen lassen. Die Aufgabe, Lösungen für die Pflegesituation zu finden ist keine leichte und erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die auch unkonventionelle Ideen zulassen muss.

Digitale BAföG-Anträge benutzerfreundlich ermöglichen

Selbst im Jahr 2018 müssen BAföG-Anträge immer noch in Papierform ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht werden. Die Jungen Liberalen Niedersachsen sehen in der Erweiterung und Vereinfachung der digitalen Möglichen im Bereich des sogenannten eBAföG eine Chance bürokratischen Hürden für Studierende abzubauen. Im derzeitigen Online-Verfahren ist noch die Verwendung eines Kartenlesegeräts zur Identifikation des Antragstellers zwingend erforderlich. Stattdessen sollte das Verfahren so benutzerfreundlich wie möglich ausgestaltet werden. Dies beinhaltet, dass jegliche benötigten Hilfsmittel keiner besonderen Anschaffung bedürfen sollen, so dass eine Online-Beantragung tatsächlich von jedem Studierenden bequem von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Selbstverständlich muss trotzdem Verfahrenssicherheit garantiert werden können. Dazu gehört eine Sicherstellung der Identität des Beantragenden. Es existieren bereits Möglichkeiten, die Identifizierung auch ohne Kartenlesegerät online durchzuführen, beispielsweise über eine Video-Live-Schaltung. Dabei sollen sich die Verfahren an den üblichen Standards wie bei Bankgeschäften orientieren. Auch soll es unmittelbar nach Eingabe aller relevanten Daten eine erste Information über die zu erwartende Förderung geben.

Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.

Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Fahrt mit ausschließlich muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.

Weil Eigenverantwortung Gerechtigkeit schafft – Für eine Altersvorsorge mit Zukunft!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen stellen fest: Das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem ist aufgrund des demographischen Wandels mit großen Herausforderungen konfrontiert und mittelfristig nicht mehr finanzierbar, ohne dass der Beitragssatz ins Unermessliche steigt. Deshalb wollen wir das bisherige Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein kapitalgedecktes System umstellen.

I) Für die zukünftigen Generationen

1) Altersvorsorge beginnt mit der Geburt

Wir wollen jedem Neugeborenen zur Geburt ein zweckgebundenes Kapitalvermögen zur Altersvorsorge von kaufkraftbereinigt aktuell ca. 20.000 Euro widmen. Dieses Geld muss bis zur uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit durch die gesetzlichen Vertreter gem. § 1629 Abs. 1 S. 1 BGB bei einem Finanzdienstleistungsinstitut angelegt werden. Anschließend ist diese Kapitalanlage vom Geschäftsfähigen fortzuführen. So eröffnen wir jedem die Möglichkeit frühestmöglich in ausreichender Höhe für das Alter vorzusorgen. Die 20.000 Euro werden im Laufe des Erwerbslebens, angepasst an die Inflation, zurückgezahlt.

2) Erwerb des Anspruchs

Einen Anspruch auf Altersvorsorge aus diesem Startkapital hat jedes Neugeborene mit deutscher Staatsbürgerschaft und jedes Neugeborene ohne deutsche Staatsbürgerschaft, das über einen unbefristeten Aufenthaltstitel verfügt. Wer nicht von Geburt an, sondern erst im Laufe seines Lebens einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwirbt und zu einem anspruchsberechtigten Jahrgang gehört, ist anspruchsberechtigt, sobald er über zuvor genannten Aufenthaltstitel verfügt. Dieser Personenkreis bekommt besagtes Startkapital zzgl. eines Zinses basierend auf dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB pro Lebensjahr, maximal jedoch die doppelte Summe.

3) Gesetzlicher Rahmen für die Kapitalanlage

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage ist so zu gestalten, dass im Wege einer vernünftigen Abwägung der Chancen und Risiken ein Mittelweg mit möglichst hohen Renditen einerseits und einer hohen Sicherheit andererseits beschritten wird. Daher bietet sich eine fondsgebundene Altersvorsorge an, da hier aufgrund einer breiten Streuung der Allokationen das Risiko minimiert wird. Als wählbare Investmentprodukte sollen beispielsweise Fonds mit einer UCITS/OGAW-Klassifizierung besparbar sein. In den letzten 20 Jahren vor dem erwarteten bzw. geplanten Ruhestand muss eine schrittweise Umstellung auf defensive Anlageprodukte zu erfolgen, um eine wirksame Absicherung gegen kurzfristige Einbrüche zu gewährleisten. Ein Kapitalerhalt muss dagegen nicht garantiert werden.

Eine gute Altersvorsorge muss flexibel sein. Deshalb muss es möglich sein, die Anlage auf unterschiedliche Produkte zu verteilen und auch ein Wechsel innerhalb der Anlageprodukte, also eine Kapitalentnahme aus einem wenig aussichtsreichem Investmentfonds und eine Einzahlung in einen aussichtsreicheren Fonds (Umschichtung), muss jederzeit möglich sein.

4) Rentenbezugsphase

Das bereitgestellte Kapital und die damit erwirtschaftete Rendite stehen nicht zum persönlichen Vergnügen zur Verfügung, sondern dienen ausschließlich zur Absicherung im Alter. Die erwirtschaftete Rücklage muss als Leibrente gezahlt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das angesparte Kapital nicht nach einigen Jahren verbraucht ist und nachträglich nicht noch Bürgergeld beantragt werden muss. Zusätzliches Vermögen oder Versicherungsansprüche beeinflussen die Höhe der Kapitalauszahlung nicht.

Bei Gewinnrealisierung sollen keine Steuern anfallen. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt und ggf. mit der Einkommensteuer besteuert.

5) Vererbbarkeit nur zur Hinterbliebenenfürsorge

Die erwirtschaftete Rücklage soll nur in Ausnahmefällen vererbbar sein und grundsätzlich im Todesfall an den Staat fallen, um die Finanzierung des Startkapitals für die Absicherung künftiger Generationen zu vereinfachen. Lediglich unterhaltsberechtigte Hinterbliebene (Kinder, Ehepartner, Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft) dürfen auf das Kapital zugreifen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

6) Pflicht zur ergänzenden privaten Vorsorge

Soweit das Kapital einschließlich der zu erwartenden Rendite voraussichtlich nicht genügen wird, um eine ausreichende Absicherung im Alter zu garantieren, gilt eine Pflicht zur zusätzlichen privaten Vorsorge entsprechend der vorgenannten Modalitäten. Dies wird vor allem Menschen betreffen, die erst lange nach ihrer Geburt nach Deutschland gekommen sind.

7) Schutz des Altersvorsorgevermögens

Das Kapital ist vor dem Zugriff der §§ 1601 ff. BGB (Unterhaltspflicht) und dem AGB-Pfandrecht nach Nr. 14 der Banken-AGB geschützt. Sozialhilfe (und Vergleichbares, wie bspw. BAföG oder liberales Bürgergeld) darf nicht mit Verweis auf bestehendes Altersvorsorgevermögen versagt werden. Das Vermögen, das dem Startkapital entspringt, ist folglich als nicht verfügbares Sondervermögen des Bundes zu behandeln.

II) Für die aktuellen Generationen

Diese Lösung hilft natürlich nur all jenen, die neu geboren werden und nicht denen, die aktuell leben. Deshalb müssen sich die zukünftigen Generationen im Gegenzug dafür, dass sie ihre Absicherung bei der Geburt vom Staat erhalten, an der Finanzierung der abzuwickelnden gesetzlichen Rente beteiligen. Zusätzlich bedarf es einer Reform der Altersvorsorge für die jetzigen Generationen.

1) Vom Umlagesystem zu einem kapitalgedeckten System

Jede Person, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, soll monatlich einen bestimmten Anteil ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt bekommen und dieses Geld am Kapitalmarkt investieren. Dieser Anteil soll schrittweise steigen. Somit sinkt der Gesamtanspruch im Rentenalter und das Umlagesystem wird schrittweise auf ein kapitalgedecktes umgestellt. Die aktuellen Generationen zahlen dementsprechend auch weiterhin voll ein, während die zukünftigen sich nur über das Steuersystem an der Finanzierung beteiligen.

2) Altersvorsorge für nicht-gesetzlich Versicherte

Auch nicht-gesetzlich Versicherte müssen privat vorsorgen, indem sie eine feste Mindestsumme in eine frei wählbare private Vorsorge einzahlen. Die Höhe dieser Summe muss nach regelmäßiger Spardauer (i.d.R. 45 Jahre) eine Rente mindestens auf Grundsicherungsniveau gewährleisten. Dieser Mindestbeitrag ist bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes zu berücksichtigen.

3) Gesetzlicher Rahmen

Der gesetzliche Rahmen für die Kapitalanlage, die Auszahlungsmodalitäten und der Schutz des Altersvorsorgevermögens entspricht dem I. Abschnitt. Allerdings ist die Vererbbarkeit, soweit vertraglich möglich, unbeschränkt zulässig.

4) Befreiung von der Pflicht zur privaten Vorsorge

Wer noch lediglich 10 Jahre bis zum Renteneintritt hat, erhält keine Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rente, sondern wird entsprechend der aktuellen Rechtslage behandelt.

III) Für alle Generationen

1) Schaffung eines vorsorgefreundlichen Steuersystems

Das deutsche Steuerrecht wollen wir an mehreren Stellen reformieren, um zum einen die verpflichtende private Altersvorsorge, zum anderen aber auch darüberhinausgehende freiwillige Vorsorge zu stärken. Deshalb fordern wir:

  • Alle Beiträge, die in eine verpflichtende Altersvorsorge eingezahlt werden müssen zu 100% steuerbefreit sein und Sozialversicherungsbeiträge dürfen ebenfalls nicht anfallen. Dies soll bis zu einer gewissen Höhe auch für zusätzliche freiwillig betriebene Altersvorsorge gelten. Vorabauszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich jedoch selbstverständlich nicht steuerbegünstigend oder sozialversicherungsbegünstigend geltend machen.
  • Bei Gewinnrealisierung sollen für Altersvorsorgeprodukte, die von oben genannten Begünstigungen profitiert haben oder mit Vorabauszahlungen der gesetzlichen Rente finanziert wurden, keine Steuern fällig werden. Stattdessen werden die monatlichen Rentenzahlungen wie Einkommen behandelt.
  • Für eine Kapitalentnahme dürfen keine Steuern anfallen, wenn diese lediglich der Einzahlung in einen anderen Fonds (Umschichtung) dient.
  • Eine Steuervorauszahlung darf es bei der Kapitalertragsteuer nicht geben, solange das Kapital aus anderen Vermögenswerten als Geld besteht.
  • Der Freibetrag der Kapitalertragsteuer (Sparerpauschbetrag) muss von derzeit 801 € auf 3.068 € pro Person und Jahr bzw. das Doppelte für Ehepartner angehoben werden.

2) Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge soll weiterhin in ihrer derzeitigen Form bestehen bleiben und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern die Möglichkeit geben aus dem Bruttoeinkommen in eine kapitalgedeckte Vorsorge einzuzahlen. Eine Besteuerung findet dann im Rentenbezug je nach Durchführungsweg statt.

3) Solidarität

Wer aus eigener Kraft nicht oder nicht ausreichend vorsorgen konnte, dem sind wir zu Solidarität verpflichtet. Dazu setzen wir auf das Bürgergeld. Ähnlich wie bei Arbeitslosen oder Geringverdienern soll das Bürgergeld im Alter Renten aufstocken, um jedem mindestens das Existenzminimum zu garantieren. Hierbei ist sicher zu stellen, dass wer mehr angespart hat, auch immer eine signifikant höhere Rente erhält als jemand, der weniger gespart hat.Weiterhin sollen alle Hinzuverdienstgrenzen im Rentenalter wegfallen und selbstverständlich entfällt mit Renteneintritt die Verpflichtung zur Suche nach einer Erwerbstätigkeit.

Das Bürgergeld zur Absicherung im Alter wird vor allem in der Anfangsphase relevant sein und jene Rentner betreffen, die nach heutiger Gesetzeslage Grundsicherung im Alter beantragen müssen. Nach vollständiger Umstellung auf das neue kapitalgedeckte System wird eine Inanspruchnahme von Bürgergeld im Alter nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich sein.

4) Flexibler Renteneintritt

Statt eines starren Renteneintrittsalters soll jeder ab dem 60. Lebensjahr (in bestimmten Berufsgruppen und begründeten Ausnahmefällen auch früher) grundsätzlich in Rente gehen oder eine Teilrente in Anspruch nehmen und gleichzeitig Teilzeit arbeiten können, wann und wie er will. Voraussetzung dafür ist, dass die gesammelten Rentenansprüche dem Existenzminimum genügen. Wem dies nicht möglich ist, für den gilt ein festes Renteneintrittsalter, ab dem wie oben genannt die Verpflichtung zur Suche nach Erwerbsarbeit entfällt. Dieses hat sich an die Entwicklung der Lebenserwartung anzupassen, muss aber selbstverständlich auch individuellen Härtefällen und Menschen in körperlich fordernden Berufen gerecht werden. Konkret soll als Ergebnis einer gesellschaftlichen Debatte bestimmt werden, wie das Verhältnis von Arbeitszeit und Ruhestandszeit bei neugewonnener Lebenszeit (steigender Lebenserwartung) aussehen soll.

5) Transparente Altersvorsorgeplanung

Wir fordern die Einführung eines digitalen Vorsorgekontos, das die individuellen Rentenansprüche aus Altersvorsorgefonds, anderweitiger privater, betrieblicher und (solange noch bestehend) gesetzlicher Altersvorsorge konsolidiert darstellt. Um ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen, muss eine einheitliche Berechnungsgrundlage der prognostizierten Einkünfte hinsichtlich der verwendeten Zinssätze und der Kapitalmarktentwicklungsszenarien bestehen. Die ermittelten Werte gilt es jährlich zu aktualisieren.

6) Bildungsmaßnahmen zur Altersvorsorge

Nur wenige kennen alle unterschiedlichen Arten der privaten Vorsorge, sowie ihre Vor- und Nachteile. Daher sollen die Möglichkeiten zur Altersvorsorge in den Schullehrplan aufgenommen werden. Daneben sollen regelmäßige verpflichtende Weiterbildungsangebote für bereits Erwerbstätige geschaffen werden, damit auch jene sich über die Arten der Altersvorsorge und ihren Nutzen weiterbilden können. Hierzu sollen allgemeine staatlich finanzierte Anlaufstellen mit unabhängigen Experten, vergleichbar mit den Verbraucherschutzzentralen, geschaffen werden.

Das Strafrecht dem Rechtsgüterschutz

Die Böhmermann Affäre hat uns vor Augen geführt was für antiquierte Regelungen das deutsche Strafgesetzbuch immer noch enthält. Die beschlossene Abschaffung der „Majestätsbeleidigung“ (§ 103 StGB) kann deshalb nur der erste Schritt sein. Das Strafrecht stellt das schärfste Schwert des Staates dar und darf daher nur dem Rechtsgüterschutz dienen, dabei ist die Verhältnismäßigkeit stets zu wahren. Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts uns zu erziehen oder sittliches und anständiges Verhalten aufzuzwingen oder lediglich unanständiges Verhalten unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass wir einerseits die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einfordern, aber im StGB einige Menschen eben doch gleicher sind als andere und durch erhöhtes Strafmaß „besser geschützt“ werden als „normale Menschen“.

Konkret fordern wir daher die ersatzlose Streichung folgender Paragraphen des StGBs:

  1. § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  2. § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  3. § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  4. § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  5. § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
  6. § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
  7. § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
  8. § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  9. § 172 Doppelehe
  10. § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
  11. § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  12. § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
  13. § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
  14. § 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft
  15. § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
  16. § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
  17. § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

Schluss mit Stigmatisierung und Datenkrakerei!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass die Niedersächsische Landespolizei die Speicherung der Daten von Menschen mit HIV, sowie Hepatitis B und C Infektionen einstellt und sämtliche bestehenden Daten umgehend löscht.