Extremisten das Leben erschweren – Grundgesetz stärken!

Das Grundgesetz ist mittlerweile über 70 Jahre alt. Keine andere deutsche Verfassung hat so lange überdauert und sich als so erfolgreich erwiesen. Doch keine Verfassung ist in der Lage einen 100%tigen Schutz vor einer antidemokratischen Machtergreifung zu bieten. Wenn eine antidemokratische Mehrheit oder eine hinreichend große antidemokratische Kraft auf eine gleichgültige Mehrheit trifft, muss jede Verfassung irgendwann weichen. Dennoch kann eine starke Verfassung diesen Prozess verlangsamen und wertvolle Zeit gewinnen, um die Demokratie doch noch zu retten. Deshalb wollen wir das Grundgesetz an einigen Schlüsselstellen reformieren, um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie zu erhöhen.

Konkret fordern wir:

  • Das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages für die vom Bundestag zu berufenden Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG) sowie von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates für die vom Bundesrat zu berufenden Richterinnen und Richter (§ 7 BVerfGG) ist durch eine Ergänzung von Art. 94 GG im Grundgesetz zu verankern.
  • Gesetze, welche die Rechte, Verfahrensabläufe und Wahlen von obersten Bundesorganen, Teilen dieser Organe oder ihrer Angehörigen regeln oder erheblich beeinflussen, müssen zukünftig statt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen werden und bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Bundesrates. Darunter verstehen wir insbesondere folgende Gesetze:
    • Artikel 10-Gesetz (G 10)
    • Parteiengesetz (PartG)
    • Bundeswahlgesetz (BWG)
    • Abgeordnetengesetz (AbgG)
    • Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG)
    • Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
    • Wehrbeauftragtengesetz (WBeauftrG)
    • Kontrollgremiumgesetz (PKGrG)
    • Bundespräsidentenwahlgesetz (BPräsWahlG)
    • Bundesministergesetz (BMinG)
    • Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)

“TÜV” für Autofahrer*innen

Die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung der körperlichen als auch geistigen Eignung sämtlicher Führerscheininhaber*innen ab dem 70ten Lebensjahr durch eine unabhängige Stelle (bspw. durch das Gesundheitsamt).

  • Die Überprüfung der Fahreignung sollte in einem wiederkehrenden Rhythmus von zwei Jahren erfolgen.
  • Kann die Fahreignung nicht festgestellt werden, besteht maximal 3-mal in einem frei wählbaren Zeitraum die Möglichkeit zur Wiederholung einer Überprüfung. Bis zur erneuten Erteilung der Eignung ist die Fahrerlaubnis einzubehalten. Nach der dritten nicht bestandenen Überprüfung ist die Fahrerlaubnis dauerhaft zu entziehen.
  • Kann die Eignung auf Grund von körperlichen als auch geistigen Auffälligkeiten nicht erneut erteilt werden oder gibt der/die Inahber*in die Fahrerlaubnis freiwillig ab, erhalten diese Personen als Ausgleichsmaßnahme zur Mobilitätserhaltung ein regionales ÖPNV-Ticket. Dies ist bis zum Lebensende für die Personen kostenlos. Dieses Ticket ist aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren.

Juristische Examen digitalisieren!

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern die Digitalisierung der juristischen Staatsprüfungen. Sowohl das erste als auch das zweite Staatsexamen soll in Zukunft nicht mehr handschriftlich von den Prüflingen abgefasst werden, sondern auf dafür vorgesehenen Computern. Überdies sollen auch die Gesetzestexte und Kommentare, die von den Prüflingen mitgeführt werden dürfen, digital zur Verfügung stehen. Zudem wäre es wünschenswert, wenn bereits die Klausuren im Laufe des Studiums digitalisiert werden.

Das gesamte juristische Studium und die Referendarausbildung bereitet die Studierenden bzw. die Referendare auf die Staatsprüfungen vor. Diese sind ausschlaggebend, um sowohl das Studium als auch die Referendarausbildung abzuschließen. Letztlich sind die Gesamtnoten der Staatsexamina die einzig entscheidenden Anhaltspunkte, um in der Berufswelt Fuß zu fassen. Gerade aufgrund der immensen Bedeutung der Staatsprüfungen ist es irrsinnig, dass diese noch handschriftlich abgefasst werden müssen. Es ist weder fortschrittlich noch haben die Prüflinge einen Mehrwert dadurch. Vor allem aber ist es in Zeiten der Einführung des beA und der Digitalisierungspflicht der Gerichte nicht praxisnah. Kein Anwalt, kein Richter, kein Staatsanwalt verfasst Schriftsätze, Urteile, Anklageschriften o.Ä. handschriftlich. Folglich erscheint es nur logisch, wenn die Studierenden und Referendare bereits frühzeitig auf die Praxis – auch in dieser Hinsicht – vorbereitet werden.

Zudem schafft eine digitalisierte Prüfung mehr Chancengleichheit bei nahezu unlesbaren Schriftbildern, unterschiedlichen Schriftgrößen und stark abweichenden Schreibtempi. Bei einer digitalen Prüfung könnten Ungleichheiten bspw. durch 10-Finger-Kurse im Studium vermieden werden.

Mithin kann es nur die logische Konsequenz seien, dass auch die zugelassenen Gesetzestexte und Kommentare während der Prüfungen digital abgerufen werden können.

Um eine mögliche Benachteiligung zu verhindern, soll weiterhin die Möglichkeit bestehen eine handschriftliche Staatsprüfung abzulegen.

Deshalb fordern wir, die Jungen Liberalen Niedersachsen, digitalisierte Staatsexamen.

Sensibilisierung für Regenbogenfamilien

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern, dass unterschiedliche Sexualitäten fest im Kerncurriculum verankert werden. Im zweiten Sexualkunde-Unterricht (Zwischen 9.- 10. Klasse) auf der weiterführenden Schule soll nicht nur Heterosexualität, sondern auch Homo-, Bi-, Demi-, A-, Inter-, Pan- und Polysexualität erläutert und normalisiert werden.

Außerdem sollen Begrifflichkeiten wie Non-Binary, genderqueer, Transgender, Cisgender und Genderfluid ausführlich beleuchtet werden.

Zwischen Eigenverantwortung und Solidarität gehört kein aber! – Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Die Jungen Liberalen bekennen sich zu einem föderalen und solidarischem Deutschland. Die föderale Struktur der Bundesrepublik verhindert nicht nur Machtkonzentration und schafft mehr Bürgernähe, sondern der entstandene Wettbewerb hat eine einzigartige gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Dynamik geschaffen. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen in strukturschwachen Regionen abgehängt. Das Versprechen des Grundgesetzes, annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, wurde nicht erfüllt. Die bisherigen Finanzausgleichssysteme haben ihre Ziele nicht erreichen können. Die Jungen Liberalen erkennen daher die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen an.

Deutschland braucht finanzstarke Länder und Kommunen, welche die Herausforderungen vor Ort meistern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die dezentrale Struktur der Bundesrepublik wiederzurückgewinnen können. Länder und Kommunen dürfen dabei weder von der Gnade des Bundes abhängig sein, noch darf mangelnde Solidarität der Gebietskörperschaften untereinander dazu führen, dass ganze Regionen und ihre Bevölkerung auf der Strecke bleiben und von der positiven volkswirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt werden. Eine Reform der föderalen Finanzbeziehungen muss in diesem Spannungsverhältnis einen guten Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Wettbewerb auf der einen Seite und der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auf der anderen Seite, sicherstellen.

I. Der Bund

Der Bund erhält künftig die Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz, abzüglich des an die EU zu entrichtenden Betrags, vollständig. Diesbezügliche Gesetze bedürfen nicht mehr der Zustimmung des Bundesrates.

Die Gesetzgebungskompetenz und die Einnahmen der Kfz-Steuer, der Verbrauchsteuern und der Verkehrsteuern, mit Ausnahme der Grunderwerbsteuer, der Spielbankabgabe, der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern sowie der kommunalen Steuern und Abgaben, verbleiben bzw. gehen auf den Bund über. Gesetze, welche besagte Steuern zum Gegenstand haben, bedürfen keiner Zustimmung des Bundesrates. Gleiches gilt bis zu seiner vollständigen Abschaffung für den Solidaritätszuschlag.

II. Die Länder

Mit Zustimmung des Bundesrates erlässt der Bundestag weiterhin die Gesetze über die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer, ohne jedoch Steuersätze zu bestimmen oder Einnahmen aus diesen Steuern zu erlangen. Dies schließt die Gewerbesteuerumlage mit ein, welche künftig ausschließlich den Ländern zusteht, die auch über ihre Höhe entscheiden.

Die Steuersätze der Einkommensteuer bestimmen fortan die Länder. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Zusätzlich kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Mindest- und Höchststeuersätze festlegen. Bis zu einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes, hat der Bund die Länder zur Erhebung von Hebesätzen zu ermächtigen und die Einkommensteuer entsprechend abzusenken.

Die Gesetzgebungskompetenz für die abzuschaffende Erbschafts- und Schenkungsteuer, die Vermögensteuer(deren Einführung wir ablehnen), die Grunderwerbsteuer und die Grundsteuer geht auf die Länder über, ohne dass diese im Falle der beiden Letzteren die Steuersätze bestimmen oder ihnen die Einnahmen zustehen. Der Bundestag kann mit Zustimmung des Bundesrates die Bemessungsgrundlagen unter den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG harmonisieren.

III. Die Kommunen

Neben der Gewerbesteuer erhalten die Kommunen iRd. Einkommensteuer einen eigenen Steuersatz, der sich auf den Steuersatz des jeweiligen Landes addiert. Die Länder können Mindest- und Höchstgrenzen für diese Steuersätze sowie für die Hebesätze der Gewerbesteuer, bestimmen.

Die Einnahmen aus der Einkommensteuer von Personen mit mehreren Wohnsitzen sind zwischen den betroffenen Ländern bzw. Kommunen gerecht zu zerlegen. Damit entfällt jede Notwendigkeit für die Zweitwohnungsteuer, die folglich abzuschaffen ist. Die hierzu erforderlichen gesetzlichen Regelungen trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.

Im Rahmen der Grundsteuer sollen die Kommunen fortan nicht nur die Steuersätze, sondern auch Freibeträge und Begünstigungen zugunsten ökologischer und sozialer Flächennutzung bestimmen können. Außerdem erhalten die Kommunen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und können hierfür den Steuersatz sowie Freibeträge bestimmen.

IV. Die Strukturentwicklungsfonds

Grundsätzlich kann jede Gebietskörperschaft, die mittels eigener Steuern erlangten Einnahmen für sich behalten und damit nach eigenem Ermessen haushalten. Dies ermöglicht Eigenverantwortung und schafft Wettbewerb. Dieser Grundsatz muss jedoch eine Ausnahme finden, um Solidarität zwischen den Gebietskörperschaften und annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamtem Bundesgebiet zu schaffen. Dazu muss jede Gebietskörperschaft, d.h. jede Kommune und jedes Bundesland, einen gleichen prozentualen Anteil ihres Bruttonationaleinkommens in einen Strukturentwicklungsfonds einzahlen. Die Kommunen zahlen in einen landesweiten, die Länder in einen bundesweiten Fonds ein. Der bundesweite Strukturentwicklungsfonds der Länder soll mittels Staatsvertrag geschaffen und von den Ländern verwaltet werden. Sie bestimmen, welche Projekte in welchen Regionen unter welchen Bedingungen gefördert werden und wie hoch die prozentuale Abgabe ausfallen soll. Die Kommunen können analog dazu landesweite Strukturentwicklungsfonds mittels öffentlich-rechtlichem Vertrag gründen.

Effizienz und Effektivität des Länder-Fonds werden fortwährend durch den Bundesrechnungshof, die der kommunalen Fonds durch den jeweils zuständigen Landesrechnungshof überprüft. Dadurch bleiben die Kosten für Bürokratie und Verwaltung niedrig.

Damit nicht einzelne Bundesländer eine Blockadehaltung in den Verhandlungen einnehmen können, ist das Grundgesetz, um einen Auftrag an die Länder zur Schaffung eines entsprechenden Fonds zu ergänzen. Sollten die Länder dennoch keine Einigung erzielen, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates in engen verfassungsrechtlichen Grenzen entsprechende Regelungen aufstellen, die jedoch nur solange gültig sind, wie die Länder keinen Vertrag schließen. Mindestens alle zehn Jahre ist der Vertrag neu zu verhandeln. Wird hierbei keine Einigung erzielt, kann der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates notwendige Änderungen bestimmen, bis eine Einigung erzielt wird. Auf Landesebene lässt sich mit den Kommunen analog verfahren, dies ist jedoch nicht im Grundgesetz, sondern in den jeweiligen Landesverfassungen zu regeln.

Mit diesem neuem Finanzausgleichssystem entfallen auch die Konsolidierungshilfen, die Regionalisierungsmittel (ÖPNV) und die Bundesergänzungszuweisungen. Der Bund hat jedoch einen etwaigen Zuwachs an Steuereinnahmen infolge dieser Reform bedingungsfrei in den Strukturentwicklungsfonds der Länder einzuzahlen.

V. Die Körperschaftsteuer

Eine Körperschaftsteuer wird nur noch erhoben, wenn die zu zahlende Gewerbesteuer einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland unter einer vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates festzulegenden Mindestbesteuerung liegt, die anhand einer einzuführenden EU-weiten Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Die Höhe der zur zahlenden Körperschaftsteuer bemisst sich dann nach der Differenz zwischen der Mindestbesteuerung und den tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuern. Die hierzu notwendigen Gesetze werden vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die Einnahmen fließen an die Länder.

Der entstehende Einnahmeausfall ist einerseits dadurch auszugleichen, dass die Kommunen die Gewerbesteuer anheben, welche künftig vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird und andererseits durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Einkünfte aus Kapital werden dann mit dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Gewerbesteuer ist für natürliche Personen um eine Obergrenze in Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer zu ergänzen.

Bologna 2.0. – noch ist hier nichts abgeschlossen

Über 20 Jahre nach der Bologna-Reform im tertiären Bildungssektor und im Hochschulwesen allgemein ist es nicht nur Zeit Bilanz zu ziehen, sondern auch Zeit die Maßnahmen der Reform zu überarbeiten, anzupassen und neue hinzuzufügen.

Kern der Reform war der Umstieg auf das gestufte Studiensystem, die Orientierung an der Beschäftigungsbefähigung, Beschleunigung des Studiums, die Vergleichbarkeit von Abschlüssen, Modulen und erbrachten Leistungen, sowie die Mobilität zwischen europäischen Studienstandorten. All diese Ziele wurden und werden noch immer umgesetzt.

Vieles hat sich gut etabliert, etabliert sich weiterhin oder weißt gute Entwicklungen auf.

An folgenden Punkten sehen wir Junge Liberale Niedersachsen allerdings Handlungsbedarf:

Besseren und einfacheren Zugang zum Masterstudium:

Das mehrstufige Studiensystem darf keinesfalls dazu führen, dass am Weiterstudium Interessierte und wissbegierige Bachelor-Absolvent(inn)en keinen Masterstudienplatz bekommen. Klar ist, dass nicht jede(r) Bachelor-Absolvent(in) im unmittelbaren Anschluss an das Bachelorstudium einen Anspruch auf einen Masterstudienplatz haben kann. Jedoch wird bei vielen Masterstudiengängen lediglich auf die Bachelornote gesetzt. Hier fordern wir eine bessere und vielfältigere Regelung, so dass mehr Studierenden der Zugang zum Masterstudium ermöglicht wird.

Vereinfachung der Weiterbildung:

Oft wird noch in die zu simple Zweiteilung des Lebens, die Lernphase und die anschließende Arbeitsphase unterteilt. Viel zu oft werden Masterstudiengänge klar einer Phase zugeteilt. Hier sollten Rahmenmöglichkeiten geschaffen werden die, im Masterstudium unterstützend, Berufspraxis mit dem wissenschaftlichen Lernen verzahnen. Flexiblere Zeiten, Teilzeitstudium oder auch berufsbegleitende Studiengänge sollten ausgebaut werden, um lebenslanges Lernen zu fördern. Durch Maßnahmen, wie z.B. das berufsbegleitende Studium würde eine Beschleunigung des Studiums an Bedeutung verlieren.

Einführung eines freiwilligen Studienorientierungsjahres:

Gerade in der Frühphase des Studiums brechen viele Studienanfänger(innen) ihr Studium ab. Seit der Einführung der mehrstufigen Studienstruktur sinkt zwar die Abbruchquote in den Rechts-/Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, jedoch steigt sie in den Natur- und Ingenieurswissenschaften weiter an. Wir fordern deswegen ein freiwilliges Studienorientierungsjahr, welches jungen Menschen Einblicke in verschiede Bereiche geben kann, jedoch auch die Möglichkeit bieten soll vereinzelt vorher Leistungspunkte zu erwerben (beispielsweise in methodischen Modulen).

Nachschulische Bildung:

Wir fordern eine stärkere Verzahnung von akademischer und beruflicher Bildung. Dieses sollte die Beschäftigungsfähigkeit weiter voranbringen.

Europäische Universitäten:

Wir Jungen Liberalen Niedersachsen unterstützen den Vorschlag von Frankreichs Präsident Macron der die Einführung & Etablierung von Europa-Universitäten vorsieht. Die Förderung dieses Projekts, von einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Union ist grundsätzlich gut, reicht jedoch nicht aus um das Projekt vollständig umzusetzen. Wir fordern, dass die Europäische Union die Initiative „Europäische Hochschulen“ vollständig im Rahmen des Erasmus+ Projekts umsetzt und das Budget auf mindestens 120 Millionen Euro aufstockt.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen sind der Überzeugung, dass die Bologna-Reform einen klaren Mehrwert für ein geeintes Europa bietet. In Zeiten von Populismus und Nationalstaatsdenken, setzt diese richtige Impulse eine Generation junger Europäer(innen) zu schaffen.

Hackfleisch aus der Petrischale – In-vitro-Fleisch als Novel food!

Tierwohl, Klima- und Umweltschutz sind ernstzunehmende Herausforderungen unserer Zeit.

Während im gesellschaftlichen Diskurs häufig Verzicht und Verbot als der Heilige Gral der Problemlösung präsentiert wird, setzen wir Junge Liberale auf Fortschritt und Innovation.

Sogenanntes „In-vitro-Fleisch“ stellt eine solche Innovation dar.

Um dieses herzustellen, werden einem Tier bestimmte Zellen entnommen, die in einem Nährmedium zu Muskel- und Fettzellen heranwachsen.

Aus sehr wenigen Ausgangszellen lassen sich auf diese Weise große Mengen an Fleisch herstellen. In-vitro-Fleisch ist somit – entgegen aller Vorurteile – weder “künstlich”, noch vegetarisch oder vegan.

Die auf dem Gebiet von In-vitro-Fleisch führenden Start-up-Unternehmen rechnen mit einer Marktreife innerhalb der nächsten ein bis fünf Jahre.

Damit In-vitro-Fleisch innerhalb der EU jedoch vertrieben werden darf, muss es zunächst als novel food gemäß EU-Richtlinie deklariert werden. Wir Junge Liberale fordern daher eine zeitnahe Aufnahme von In-vitro-Fleisch in die Novel-Food-Verordnung der EU sowie die rasche Umsetzung in deutsches Recht.

In diesem Zusammenhang fordern wir außerdem ein klares Bekenntnis zum Leitspruch: „Ja zur Pluralität der Optionen – Nein zu Zwangsbeglückung“.

Wir Junge Liberale halten die Freiheit des Individuums für das höchste Gut. Insofern sollte In-vitro-Fleisch selbstverständlich kein Ersatz, sondern vielmehr eine zusätzliche Option, für herkömmliches Fleisch darstellen. Die Verbraucherin und der Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, sich selbstbestimmt für oder gegen ein Produkt zu entscheiden.

Im Vergleich zu herkömmlichem Fleisch bietet In-vitro-Fleisch gesundheitliche Vorteile durch die Möglichkeit, gezielt Zusammensetzung und Nährwerte des Produktes zu verbessern.

Zudem fällt selbstverständlich die Belastung durch Antibiotika weg, die zum Teil im Rahmen der herkömmlichen Fleischproduktion verwendet werden. Eine daraus resultierende Resistenzbildung von Bakterien bewirkt, dass eigentlich harmlose Krankheitserreger dem Menschen wieder gefährlich werden können.

Ein weiterer Vorteil besteht in der potentiellen Ressourcenausnutzung: Während ein Tier die ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen beispielsweise in Atmung, Herzschlag, Bewegung, Fortpflanzung, Nervensystem und Hormonproduktion steckt und damit zwangsläufig nur ein Bruchteil der ursprünglichen Ressourcen für den Aufbau des relevanten Muskel- und Fettgewebe zur Verfügung steht, gestaltet sich die Ressourcenausnutzung von In-vitro-Fleisch wesentlich effizienter.

Weiterhin stellt In-vitro-Fleisch insbesondere hinsichtlich Treibhausgasemittierung sowie Landverbrauch die in höchstem Maße signifikant umweltfreundlichere Alternative dar.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Weltbevölkerung (2050: 9,6 Mrd. Menschen, Prognose der UN) sowie der Tatsache, dass sich der weltweite Fleischkonsum in den vergangenen 50 Jahren fast um den Faktor 4 erhöht hat und diese Entwicklung auch weiter anhalten wird (Prognose des Weltagrarberichtes), müssen alternative Optionen zur herkömmlichen Fleischproduktion geschaffen werden.

Digitalisierung kommunaler Haushalte

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern alle Kommunen in Niedersachsen dazu auf, die Haushaltsberatungen vollständig zu digitalisieren und künftig so weit wie möglich auf gedruckte Dokumente in Haushaltsberatungen zu verzichten.

Kommunalen Mandatsträgern soll nur noch auf Antrag eine gedruckte Form des Haushaltsplanentwurfes zur Verfügung gestellt werden.

Haftentschädigung reformieren

Freiheit ist ein hohes Gut. Deshalb ist auch der Entzug von Freiheit die schärfste Strafe unseres Landes. Wenn man aber zu Unrecht belangt wird, und einem zu Unrecht die Freiheit geraubt wird, dann ist es an der Zeit diese Menschen vernünftig und gerecht zu Entschädigen, auch wenn der Verlust von Freiheit materiell nicht ersetzbar ist.  Hier muss der Staat endlich faire Rahmenbedingungen schaffen die in anderen europäischen Ländern bereits gegeben sind. Daher fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Haftentschädigung nach § 7 Abs. 3 StrEG von täglich 25 € auf mindestens 100 € zu erhöhen.

Zu Unrecht Inhaftierte sind Opfer des staatlichen Handelns und verdienen deshalb unterstützung bei Wiedereingliederung und Verfolgung seiner oder ihrer Ansprüche. Um das zu verwirklichen fordern wir Opferbeauftragte in jedem Bundesland die diese nicht bereits bereitstellen. Diese Beauftragten müssen klar getrennt von Bewährungshilfe und Führungsaufsicht sein und sollen sich aktiv beim falsch Inhaftierten melden und ihre Hilfe anbieten.