Prävention statt Nachsehen – Katastrophenschutz auf Katastrophen vorbereiten

Der anhaltende Klimawandel hat auch in Deutschland in den letzten Jahren für größere Naturkatastrophen gesorgt. Die Fluten im Ahrtal, die Brände in der sächsischen Schweiz, die Dürre des Sommers 2022 in ganz Europa und die Erhöhung des Meeresspiegels sind Anzeichen dafür, welche großen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Zukunft zu erwarten sind. Die Vielfältigkeit dieser Katastrophen, sowie ihre Intensität, sollten ein Weckruf für Niedersachsen sein sich gut dafür zu wappnen. Die 2022 beschlossenen 40 Millionen Euro Extramittel sind fast ausschließlich für die Erneuerung des bereits vorhandenen Fuhrparks und der Ausrüstung gedacht. Wenn wir aber zukunftsgerecht handeln wollen, ist ein Ausbau des Katastrophenschutzes dringend notwendig.

Auf größere Brände in Mooren ist Niedersachsen nicht vorbereitet. Dies lässt sich anhand des Moorbrands 2018 im Emsland erkennen. Der Katastrophenschutz besitzt nämlich keine spezialisierten Fahrzeuge, um in dieser stark verbreiteten Landschaftsform effektiv gegen Brände vorzugehen. Auch besitzt der Katastrophenschutz keine Helikopter o.Ä., um auch größere Areale bei Bränden abzudecken.

Daher fordern wir Jungen Liberalen, dass:

  • nach dem Auslauf der 40 Millionen Euro Förderung in 2 Jahren, der Etat des Katastrophenschutzes angehoben wird auf 25 Millionen Euro.
  • der niedersächsische Katastrophenschutz in Dürreperioden, mit den Kommunen vor Ort, Präventionspläne und Maßnahmen entwickelt. (Anlegen von Löschteichen, Brandschneisen usw.)
  • 3 Helikopter, welche für Brandbekämpfung genutzt werden, für den
    Katastrophenschutz angeschafft werden.

Wer reif genug für Sex ist, ist reif genug für Pornos – Pornos ab 14!

Jugendliche schauen Pornos: tagtäglich, unabhängig von Geschlecht und Sexualität, online wie offline. Dennoch wird Pornographie in eine Schmuddelecke gestellt. Aufklärung über Pornographie, die Unterschiede zwischen Porno und Realität und über die reellen Gefahren der Pornosucht findet selten statt. Konservative Politikerinnen und Politiker, die heimlich auch Pornos anschauen, versuchen vergeblich Jugendlichen den Zugang zu Pornographie abzuschneiden. Dabei ist Pornographie natürlicher Teil der menschlichen Sexualität. Das Verbot für Jugendliche ist realitätsfremd, praktisch nicht durchsetzbar und Überbleibsel einer überholten christlichen Sexualmoral, die Sex, außerhalb der Ehe, zur Sünde erklärt. Es ist nur schwer zu begreifen, wie die Idee entstanden ist, dass es für Jugendliche, die selbst schon Sex haben dürfen und haben, pauschal schädlich sein soll, anderen Menschen beim einvernehmlichen Lustspiel zuzuschauen.

Daher fordern die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt, dass Pornographie, welche von der BPJI als Darstellung von Consensual und Safer-Sex deklariert wird, für Jugendliche ab 14 Jahren frei zugänglich wird. Dies soll unabhängig davon gelten, ob pornographisches Material über ein Trägermedium (z.B. DVD oder Blu-ray) oder Telemedien (z.B. Internet oder TV) bereitgestellt wird. Eine gegebenenfalls anfallende Altersverifizierung beim Bezug von Pornographie über das Internet muss die Anonymität der Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt waren. Die diesbezüglichen Vorschriften im Strafgesetzbuch, Jugendschutzschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind entsprechend anzupassen. Im Zuge dessen ist auch das einvernehmliche Sexting, also der Austausch pornographischer Darstellungen, ab 14 Jahren straffrei zu stellen, wobei eine dem § 182 Abs. 3 StGB entsprechende Regelung zu schaffen ist.

Parallel zur Freigabe von Pornographie ab 14 Jahren wollen wir die Aufklärung über Pornographie vor allem in den Schulen deutlich verstärken. Pornographie muss fester Bestandteil der Sexualaufklärung sein. So beglückend der Konsum von Pornos auch sein mag, so wichtig es auch, Jugendlichen klarzumachen, dass Pornos in der Regel nicht die Realität abbilden. Zu Aufklärungszwecken befürworten wir daher auch die Förderung feministischer Pornos, die insbesondere auch Consent und Safer Sex darstellen.

Unleash the Sozialkassen

Die öffentlichen Sozialkassen verlieren effektiv Geld. Dies geschieht nicht nur durch den demografischen Wandel, sondern auch durch ineffektives Geldmanagement und zu strenge Regularien. Momentan dürfen Sozialkassen, zu denen beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung gehören, hauptsächlich die Beitragszahlungen in Deutsche Staatsanleihen anlegen und als Barvermögen vorhalten. Wir wollen, dass sich dies ändert! Dazu sollen bisherige Regularien gelockert werden. Ermöglicht werden sollen höhere Investmentquoten für folgende Anlageklassen:

  •  ausländische Staatsanleihen (Primär Europäische Anleihen und die der USA) [bis
     zu 40%],
  •  Unternehmensanleihen [bis zu 20%],
  •  Aktien [bis zu 20%],
  •  Infrastruktur [bis zu 10%],
  •  Immobilien [bis zu 10%],
  •  Investitionen in nicht an einer Börse gelisteten Mittelstandsunternehmen
     (Private Equity) [bis zu 5%],
  •  Startup Finanzierungen (Venture Capital) [bis zu 1%],

Die Investitionen müssen dabei auch in Liquidität und Fristigkeit an das jeweilige abgesicherte Risiko der Sozialkasse angepasst sein. Im Vordergrund steht immer die Sicherheit der Beitragszahler. Hier soll als Vorbild die EU-Richtlinie für private Versicherungsunternehmen namens Solvency II dienen.

Auf diese Weise ermöglichen wir nicht nur einen besseren Inflationsschutz, sondern auch solide Erträge in allen Marktlagen. Des Weiteren schaffen wir so freies Kapital, welches in Start-Ups, Wohnungsbau und Infrastruktur fließen kann.

NATO-Mitgliedschaft für Mexiko

Die Jungen Liberalen fordern, dass Deutschland sich dafür einsetzt, Mexiko die Mitgliedschaft in der NATO anzubieten. Mexiko wäre eine große Bereicherung für das transatlantische Bündnis. Mexiko kann als Brücke zu anderen lateinamerikanischen und karibischen Staaten fungieren und so die Zusammenarbeit der Demokratien in Amerika und Europa stärken. Gleichzeitig würde auch das Engagement der Vereinigten Staaten in der NATO für die Zukunft gesichert werden, da in den USA viele Migrantinnen und Migranten aus Mexiko leben. Derzeit ist das Interesse Mexikos an einer NATO- Mitgliedschaft nicht bekannt, da es an einer breiten öffentlichen Debatte fehlt. Ein entsprechendes Angebot kann diese Debatte auslösen und so kurzfristig zu einer stärkeren Kooperation beitragen, langfristig auch zu einer NATO-Mitgliedschaft Mexikos.

Um Mexiko die NATO-Mitgliedschaft zu ermöglichen, ist eine Reform des NATO-Vertrags erforderlich. Künftig sollen neben europäischen auch weitere nordamerikanische Staaten dem Bündnis beitreten können. Der Anwendungsbereich des Artikel 5 NATO-Vertrag (Bündnisfall) muss auf das gesamte nordatlantische Gebiet, d.h. den Atlantischen Ozean nördlich des Äquators einschließlich seiner Nebenmeere sowie den Arktischen Ozean und die Beringsee, ausgeweitet werden. Im Zuge dessen sollten nicht nur Inseln im nordatlantischen Gebiet, sondern auch Exklaven (wie die autonomen spanischen Städte Ceuta und Melilla) in den Anwendungsbereich des Artikel 5 fallen.

Gegen den Schlussstrich! Für eine Erinnerungskultur, die Nazis weinen lässt!

Über 75 Jahre nach der Schoah, dem grausamen Völkermord der Nationalsozialisten an den europäischen Juden, scheinen Antisemitismus und Rassismus in Deutschland wieder salonfähig zu werden. Aufgrund der wachsenden zeitlichen Distanz kommen weite Teile der Gesellschaft kaum noch in Berührung mit diesem wichtigen Thema, geschweige denn, dass sie sich aktiv mit ihm auseinandersetzen. Häufig ist die Rede von einem Schlussstrich oder einer erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad. Als liberale und offene Gesellschaft dürfen wir dies nicht hinnehmen. Wir wollen keinen Schlussstrich ziehen, sondern der Verantwortung gerecht werden, die sich aus der Geschichte, aber auch aus unseren liberalen Werten ergibt. Wir setzen uns auch zukünftig für eine lebendige Erinnerungskultur und mehr Räume der Begegnung ein. Die Jungen Liberalen fordern deshalb:

  • mindestens einen Besuch in einer KZ-Gedenkstätte für alle Schülerinnen und Schüler während der Sekundarstufe I. Dies soll durch eine angemessene Vor- und Nachbereitung des Besuchs begleitet werden. So sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere hinsichtlich des historischen und politischen Kontexts auf den bevorstehenden Besuch vorbereitet werden, um anschließend das Erlebte und ihre individuellen Erfahrungen hiermit gemeinsam zu reflektieren und kritisch zu diskutieren.
  • angesichts der schwindenden Zahl von Zeitzeugenberichten sollen Schülerinnen und Schüler zu Zweitzeuginnen und -zeugen ausgebildet werden. Im Rahmen von in den Lehrplan integrierten Workshops sollen sie gemeinsam mit Zeitzeuginnen und -zeugen sowie Überlebenden der Schoah ins Gespräch kommen, um mit ihnen und über sie und ihre Einzelschicksale zu lernen, solange dies noch möglich ist.
  • die stärkere Förderung und Einbindung kreativer digitaler Konzepte in den Unterricht, ggf. auch als eigene Schul- oder Klassenprojekte, um auch zukünftigen Generationen die Begegnung und Auseinandersetzung mit Zeitzeuginnen und -zeugen zu ermöglichen. Beispiele hierfür können etwa die Schaffung virtueller Zeitzeuginnen und -zeugen durch augmented reality, oder die Produktion von Social-Media-Content in Zusammenarbeit mit Historikerinnen und Historikern sein. Hierdurch soll eine neue Art der Interaktion geschaffen werden, um Geschichte erlebbar zu machen und neue Zielgruppen anzusprechen.
  • den Ausbau von Partnerschaften und des Schüleraustauschs zwischen niedersächsischen und israelischen Schulen. Das Land Niedersachsen soll den Schulen hierbei vermittelnd zur Seite stehen und den Schüleraustausch finanziell unterstützen. So sollen der internationale Kontakt und die deutsch-israelische Freundschaft gestärkt werden.
  • mehr Möglichkeiten der Begegnung mit jüdischem Leben in Deutschland. Hierzu sollen Kooperationen zwischen Schulen und lokalen jüdischen Organisationen und Gemeinden vorangetrieben und ausgebaut werden. Im Rahmen von Schulprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler mehr über das Leben als Jüdin oder Jude, die jüdische Kultur sowie die Geschichte des Judentums und des jüdischen Volkes lernen und nicht zuletzt auch mit Menschen jüdischen Glaubens selbst ins Gespräch kommen. Hierdurch sollen Vorurteile abgebaut und Empathie aufgebaut werden.

LSD auf Rezept?

Sehr viele Menschen mit psychischen Erkrankungen sprechen nicht auf die Behandlung mit gebräuchlichen Medikamenten, wie z. B. Antidepressiva, an. Therapien mit Ketamin, MDMA, LSD und Psilocybin zeigen herausragende Ergebnisse, dürfen aber dennoch nicht (regulär) angewendet werden, sodass der Schluss naheliegt: Hier wird tatsächlich mit falschen ideologischen Vorbehalten gehandelt.

Die Jungen Liberalen fordern daher:

  1. Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Ketamin muss bei entsprechender psychiatrischer Indikation eine sofortige Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen sein.
  2. Es muss sehr zeitnah jeweils ein unabhängiges Gutachten hinsichtlich der Geeignetheit von a) MDMA, b) LSD und c) Psilocybin als Arzneimittel bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen durchgeführt werden. Bei einem entsprechenden Ergebnis muss a) MDMA, b) LSD bzw. c) Psilocybin jeweils aus der Anlage I des BTMG gestrichen werden und stattdessen als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III gelistet werden. Bei entsprechender psychiatrischer Indikation müssen die gesetzlichen Krankenkassen für die Therapiekosten aufkommen.

Reform der Vereinten Nationen

Die Jungen Liberalen erkennen die Bedeutung der Vereinten Nationen als globales Forum, in dem nahezu alle Staaten der Welt vertreten sind, an. Trotz ihrer Schwächen konnten die Vereinten Nationen in den vergangenen Jahrzehnten viel zum Frieden in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beitragen. Dennoch haben sich seit Gründung der Vereinten Nationen auch viele Schwächen aufgetan. Dies ist für uns Junge Liberale kein Grund, die Vereinten Nationen abzuschreiben. Stattdessen fordern wir ehrgeizige Reformen.

1. Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

Das Ziel der Vereinten Nationen muss es sein, das Prinzip der Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren durchzusetzen. Dazu braucht es unabhängige und unparteiische Gerichte, die in zwischenstaatlichen Streitfällen für alle Parteien verbindliche Urteile treffen. Von besonderer Bedeutung ist deshalb der Internationale Gerichtshof (IGH). Allerdings ist der IGH nur zuständig, über eine Rechtsstreitigkeit zu entscheiden, wenn und soweit die Parteien seine Zuständigkeit anerkennen. Dies beeinträchtigt die Durchsetzungsfähigkeit des Völkerrechts. Deshalb wollen wir die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) diesbezüglich reformieren. Künftig ist der IGH ohne vorherige Unterwerfungserklärung der Parteien zuständig, wenn er von einem Staat angerufen wird und kann über alle Aspekte einer Rechtsstreitigkeit eine für alle Streitparteien verbindliche Entscheidung treffen. Die Zuständigkeit entfällt nur für Streitigkeiten aus Verträgen, für welche die Zuständigkeit des IGH ausgeschlossen ist und stattdessen ein spezieller Gerichtshof oder Streitschlichtungsmechanismus geschaffen wurde. Zudem sollen auch zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, vor dem IGH klagen und verklagt werden können.

2. Reform des UN-Sicherheitsrats

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ist die einzige internationale Institution, die das Völkerrecht mit global verbindlichen Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann und so einen entscheidenden Beitrag zum Weltfrieden und zur Achtung der Menschenrechte leisten könnte. Bedauerlicherweise ist der Sicherheitsrat durch das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder häufig handlungsunfähig. Deshalb wollen wir das Vetorecht abschaffen. Solange dies noch nicht mehrheitsfähig ist, setzen wir uns für die Abschwächung des Vetorechts ein. So könnte ein Veto beispielsweise nur eine aufschiebende Wirkung entfalten oder von einer qualifizierten Mehrheit des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung überstimmt werden. Die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen vor dem IGH auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Charta überprüft werden können. Zudem muss auch die Zusammensetzung des Sicherheitsrates den aktuellen geopolitischen Realitäten angepasst werden. Insbesondere sollten neben Indien und Japan auch ein afrikanischer und ein lateinamerikanischer Staat einen ständigen Sitz erhalten. Deutschland muss sich dafür einsetzen, den französischen Sitz in einen gemeinsamen Sitz der Europäischen Union umzuwandeln. Da sich Reformen in der Vergangenheit sehr schwierig gestalteten, müssen auch unkonventionelle Vorschläge wie ständige Sitze für bestimmte Ländergruppen oder zusätzliche nichtständige Sitze mit längerer Amtszeit und Wiederwahlmöglichkeit berücksichtigt werden.

3. Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes

Der Achtung der Menschenrechte muss auf Ebene der Vereinten Nationen stärker berücksichtigt und der Schutz der Menschenrechte verbessert werden. Dazu soll die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEM), die am 10. Dezember 1948 als Resolution der UN-Generalversammlung beschlossen wurde, Teil der UN-Charta werden. Zudem ist ein Internationaler Gerichtshof für Menschenrechte (IGMR) zu schaffen, vor dem natürliche und juristische Personen sowie Staaten und zwischenstaatliche Organisationen, soweit sie mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind, wegen einer Verletzung der Menschenrechte klagen können. Neben der AEM kann der IGMR auch über die Einhaltung weiterer internationaler Menschenrechtskonventionen wachen, sofern dies in der entsprechenden Konvention vorgesehen ist. Dies sollte beispielsweise für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt), die UN-Frauenrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die UN-Rassendiskriminierungskonvention und die UN-Antifolterkonvention der Fall sein.

Bis zur Schaffung des IGMR bleibt der UN-Menschenrechtsrat ein Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Der Menschenrechtsrat leidet jedoch darunter, dass es sich bei einem nicht unerheblichen Teil seiner Mitglieder um menschenverachtende Diktaturen handelt, die sich gegenseitig decken, um eine Verurteilung ihrer Verbrechen zu verhindern. Deshalb wollen wir das Wahlverfahren dahingehend reformieren, dass für eine Wahl in den Menschenrechtsrat künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Generalversammlung erforderlich ist. Zudem muss der Menschenrechtsrat seine unangemessene Fokussierung auf den israelisch-palästinensischen Konflikt und die ungerechtfertigte, oftmals antisemitisch motivierte Verurteilung Israels beenden. Es ist unangebracht, dass dieser Konflikt auf jeder Sitzung einen festen Tagesordnungspunkt einnimmt. Scheitern die Reformbemühungen, kann der Menschenrechtsrat seinen Zweck nicht erfüllen. Dann müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschlossen aus dem Menschenrechtsrat austreten.

Schließlich wollen wir den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) stärken, indem wir Staaten gezielt ermutigen, Mitglied zu werden. Insbesondere muss diesbezüglich ein Dialog mit den Vereinigten Staaten geführt werden, deren Beitritt den IStGH erheblich stärken würde. Versuche, Richterinnen und Richter des IStGH einzuschüchtern, verurteilen wir scharf. Mittelfristig müssen alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen über die UN-Charta verpflichtet werden, dem IStGH beizutreten.

4. Responsibility to Protect (Schutzverantwortung)

Wir bekennen uns zum Prinzip der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect), demnach jeden Staat die Verpflichtung trifft, schwere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Ist ein Staat nicht in der Lage diese Verpflichtung zu erfüllen oder ist er selbst verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, geht diese Pflicht auf die internationale Gemeinschaft über. Dann sind als ultima ratio humanitäre Interventionen gerechtfertigt, um die Achtung der Menschenrechte sicherzustellen. Das Prinzip der Schutzverantwortung soll in der UN-Charta verankert werden.

5. Club der Demokratien

Wir wollen die Stimme der Demokratien innerhalb der Vereinten Nationen und in der Welt stärken. Dazu wollen wir einen Club der Demokratien als eigene internationale Organisation schaffen. Gemeinsam wollen wir Menschenrechte und Demokratie weltweit stärken.

6. Einbindung des Kosovos, Taiwans und Tibets

Wir Junge Liberale bekräftigen unser Bekenntnis zur Unabhängigkeit des Kosovos, Taiwans und Tibets. Deshalb fordern wir die Einbindung dieser Staaten in internationale Organisationen und insbesondere die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen.

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer

UN-Kriegsverbrechertribunal für IS Kämpfer!

Der Islamische Staat ist beinahe besiegt. Dies wirft die Frage nach der Behandlung der über 57.000 IS-Gefangenen aus 49 Nationen auf, die zurzeit im Irak und in Syrien inhaftiert sind. Diese Frage wird durch die völkerrechtswidrige Militäroffensive der Türkei gegen die Kurden aktueller. Ein Großteil der IS-Kämpfer und Anhänger befindet sich in Haft in den kurdischen Autonomieregionen Syriens und des Iraks. Syrischen Quellen zufolge soll es bereits wenige Tage nach Beginn der Offensive gegen die Kurden zu Ausbrüchen aus den Gefangenenlagern in Syrien gekommen sein. Die Kurdischen Behörden sind mit der Abwehr des türkischen Angriffs so stark eingebunden, dass eine Bewachung der IS-Gefangenen kaum noch gewährleistet werden kann. Die oftmals provisorischen Gefängnisse waren selbst mit Bewachung kaum gegen Ausbrüche gesichert. Ein massenhafter Ausbruch von IS-Unterstützern kann zu einem Erstarken des IS selbst führen und Operationen sowohl im Grenzgebiet von Syrien und dem Irak als auch International erleichtern und ermöglichen. Dieser Missstand ist auf die Untätigkeit der Europäischen Staaten zurückzuführen.

Die kurdischen Behörden forderten in der Vergangenheit von der internationalen Staatengemeinschaft, dass diese ihre Bürger wieder zurückholen sollen und vor ein nationales Gericht stellen sollen. Diese sind der Bitte – oftmals aufgrund der öffentlichen Meinung im eigenen Land – nicht in signifikanten Zahlen nachgekommen. Auch der Irakischen Justiz fehlen sowohl die Kapazitäten – der Völkermord an den Jesiden führte noch zu keiner Anklage – als auch die rechtsstaatlichen Mittel – im Irak wird die Todesstrafe immer noch verhängt und vollstreckt. Zudem steht die Irakische Justiz unter massiver Kritik von internationalen Menschenrechtsorganisationen. Eine Verfolgung der Straftaten durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag dürfte schon an der mangelnden Ratifizierung von Syrien und dem Irak scheitern. Ebenso verhandelt der IStGH hauptsächlich über die Strafbarkeit von Staatsführern oder der militärischen Führung, jedoch nicht zur Verfolgung von einzelnen Kämpfern.

Da fordern die Jungen Liberalen Niedersachsen die Einführung eines UN-Kriegsverbrechertribunal (Ad-hoc-Strafgerichtshof – ähnlich wie im Fall Jugoslawien). Dieser soll die Verbrechen der IS-Anhänger untersuchen und ein transparentes Justizsystem ermöglichen. Außerdem sollen die gefangenen IS-Kämpfer vor Ort durch eine UN-Blauhelmmission sicher bewacht und inhaftiert werden.

Falls dieses Tribunal am Veto Russlands oder China scheitern sollte fordern wir von der Europäischen Union sich für die Einführung eines hybriden Gerichtshofes für die Verbrechen des IS im Irak einzusetzen. Dieser soll sowohl aus nationalen, als auch aus internationalen Richtern und Anklägern bestehen. Die Einhaltung der Fair-Trail Grundsätze muss in jedem Fall gewährleistet sein.

Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Bett

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern den Ausbau des transeuropäischer Eisenbahnnetzes. Dies soll zu einem entsprechenden Nachtzugverkehrs mit Hochgeschwindigkeitszügen führen. Dieses Projekt ist von der Europäischen Union zu fördern, um eine CO2-günstige Wettbewerbs-Alternative zu innereuropäischen Flügen zu bieten. Dazu bedarf es des Ausbaus von Stadt-Umgehungsbahnen, um ein Reisetempo mit hohem Geschwindigkeitsniveau zu gewährleisten und die Lärmbelästigung für Anwohner von mittelzentrischen Hauptbahnhöfen zu minimieren. Desweiteren bedarf es genügender Streckenkapazitäten um einen adäquaten Takt von Hochgeschwindigkeitszügen auch in der Nacht zu ermöglichen, so dass nicht, wie bisher, der Güterverkehr, wie z.B. in Deutschland, vorrang hat, sondern eben jene Nachtzüge. Dies soll gleichzeitig keine Einbußen beim Güterverkehr zur Folge haben. Um Konflikte zwischen Güter- und Personenverkehr zu vermeiden, muss langfristig die Trennung in zwei Netze erfolgen.

 

Wir fordern die Anbindung aller relevanten Flughäfen sowie deren nächstgelegenen Hauptbahnhöfen, mit Ausnahme von Hochseeinseln wie Mallorca oder Ibiza. Desweiteren fordern wir einen entsprechenden Fahrzeugpark für mindestens 300 km/h und als Fernziel eine Reisegeschwindigkeit von 200 km/h.

Bei einer angenommener Schlafdauer von 8h und durchschnittlich jeweils 2h Fahrzeit vor und nach dem Schlaf, entspricht dies einer zurückgelegten Distanz von 2400 km. Bei dann gefühlt 2h Fahrtdauer werden die Flugzeuge auf der Distanz weit in den Schatten gestellt.