Freiheit für Westpapua

Die Bevölkerung Neuguineas ist seid der Kolonialzeit immer wieder mit militärischer Aggression durch Invasoren und Besatzer konfrontiert. Nach dem Ende der Kolonialherrschaft Deutschlands und Großbritanniens wurde der östliche Teil Neuguineas an das unabhängige Australien übertragen. Aus dem “Territorium Neuguinea” ging 1975 der moderne Staat Papua-Neuguinea hervor. Der westliche Teil der Insel, welcher unter niederländischer Herrschaft stand, wurde nach der Unabhängigkeit Indonesien durch ebenjene besetzt.

Der Papuakonflikt begann 1951, nachdem die, durch die Niederlande unterstützte, Unabhängigkeit Westpapuas durch einen Angriff Indonesiens verhindert wurde. Aufgrund wachsender Angst vor indonesisch-sovietischen Annäherungen drängte die USA die Niederlande dazu im New Yorker Abkommen Westguinea an Indonesien abzutreten. Die im Abkommen festgelegte Abstimmung über die Zugehörigkeit zu Indonesien (Act of Free Choice) wurde durch die indonesische Regierung mit Waffengewalt manipuliert. Seitdem behandelt Indonesien die Ureinwohner Papuas wie Menschen zweiter Klasse und begeht immer wieder massive Menschenrechtsverbrechen an der Zivilbevölkerung.

Daher fordern wir den sofortigen Abzug aller indonesischen Truppen aus Westpapua, sowie die sofortige und freie Wiederholung des Act of Free Choice mit internationalen Wahlbeobachtern. Wir fordern des Weiteren eine unabhängige Untersuchung sowie strafrechtliche Verfolgung für die begangenen Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung.

Wieder gut zu Recht kommen – Reform der juristischen Ausbildung

Das Studium der Rechtswissenschaften gilt als eines der schwierigsten in Deutschland. Neben der stetig wachsenden Stoffmenge bringt aber auch die besondere Prüfungsform im Gewand des Staatsexamens besondere Herausforderungen mit sich, die nicht nur den ohnehin schon hohen Schwierigkeitsgrad noch weiter erhöhen, sondern auch zu einer allgemeinen Unzufriedenheit und einem schlechten Mental-Health-Status der Studierenden führen.

Seit geraumer Zeit werden nun die verschiedensten Möglichkeiten diskutiert, wie man das Studium reformieren und somit nicht nur die Attraktivität des Studiums, sondern auch die Lebensqualität sowie den Zustand der psychischen Gesundheit unter den Studierenden fördern könnte. Doch wie auch die Mühlen der Justiz langsam mahlen, lassen sich die auf den Weg gebrachten Reformen bislang nur in Diskussionen wiederzukennen. Anzeichen für eine schnelle Umsetzung fehlen leider.

Dieser Zustand führt verständlicherweise bei vielen Studierenden zu Frustration und Unverständnis über die Untätigkeit bei der Umgestaltung und Vereinheitlichung des Studienganges zu Zwecken der Vergleichbarkeit. Eine neu durchgeführte Studie zeigt deutlich, dass ein Großteil der Studierenden viele der derzeit diskutierten Reformideen befürwortet und einige der Ideen auch bei einer Vielzahl der Dozierenden Anklang findet.

Um eine lang notwendige Reform endlich auf den Weg bringen zu können, fordern wir deshalb die zügige Umsetzung der folgenden Reformidee:

Einführung eines vollständig integrierten Bachelors

Das Studium endet mit dem ersten Staatsexamen. Dort müssen neben der Schwerpunktbereichsprüfung meist innerhalb von zwei Wochen je nach Bundesland bis zu acht fünfstündige Klausuren geschrieben werden. Die im Studium erbrachten Leistungen zählen dann nur als Voraussetzung, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden. Bei einer Regelstudienzeit von zehn Semestern führt dies zu einer Drucksituation, bei der die Zukunft allein von diesen Klausuren abhängt und bei Nichtbestehen die letzten fünf Jahre keinen Abschluss zur Folge haben. Da das Jurastudium bereits jetzt mehr Aufwand und Arbeit erfordert als ein durchschnittlicher Bachelorstudiengang, fordern wir die Einführung eines vollständig integrierten Bachelors, der ohne Mehraufwand oder zusätzliche Lehrveranstaltungen erwerbbar sein muss. Voraussetzung für den Erwerb des Bachelors muss allerdings das Bestehen des universitären Teils des Examens sein, sodass die Studierenden gezeigt haben, dass sie wissenschaftliches Arbeiten beherrschen. Laut der vierten bundesweiten Absolvent:innenbefragung des Bundesverbandes rechtswissenschaftlicher Fachschaften begrüßen dies auch 83 % der Studierenden.

Einführung des E-Examens

In der Berufswelt, als auch bei Gericht ist es schon lange Alltag Schriftsätze, Korrespondenz oder Urteile mit dem Computer zu schreiben. Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Einreichung bei Gericht sogar eine Pflicht zu Nutzung des „beA“ (besonderes elektronisches Anwältepostfach). Auch im Studium ist die elektronische Anfertigung von Hausarbeiten in den meisten Fällen Pflicht und während Corona mussten viele Klausuren ebenfalls digital verfasst werden. Anhand der kaum noch vorhandenen Anwendungsfälle und damit einer kaum noch vorhandenen Bedeutung von handschriftlich angefertigten Arbeiten ist es längst überfällig, das Examen ebenfalls digital unter Aufsicht anfertigen zu können. Hierdurch würde man das Studium nicht nur realitätsnäher gestalten, sondern vielmehr auch bestehende Unterschiede im Schriftbild ausgleichen und somit ebenfalls den Aspekt der Chancengerechtigkeit stärken. Bekannte Problematiken wie Sehnenscheidenentzündungen nach dem Examen würde damit ebenfalls Einhalt geboten werden. Auch die Korrektur der Arbeiten würde damit wesentlich vereinfacht werden. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen sind die Einsparungen an Papier und damit verbunden die positiven Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Einführung des E-Examens darf es allerdings nicht dazu kommen, dass Prüfungsstandorte wegfallen.

Gegen eine Streichung der Ruhetage

Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir konsequent ab. Ruhetage bilden derzeit im ersten Examen einen freien Tag in der Woche, an dem keine Klausur geschrieben wird. Sie sind in der stressvollen Zeit des Studiums zwingend notwendig, damit die Studierenden neben den Klausuren auch Zeit für körperliche als auch psychische Entspannung haben. Nur so ist  zwischen den Klausuren Zeit zu finden, um wieder zur Ruhe zu kommen und erneut Kraft tanken zu können. Die in der Vergangenheit anzutreffenden Bestrebungen der Vereinheitlichung der Klausurtermine zwischen den einzelnen Bundesländern ist unter dem Aspekt der Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwar durchaus verständlich und auch von unserer Seite gewünscht. Sie darf allerdings nicht zu einer Mehrbelastung der Studierenden führen. Vielmehr wäre eine bundeseinheitliche Ausweitung bzw. Einführung von Ruhetagen wünschenswert. Einer Streichung von Ruhetagen aus finanziellen Gründen stellen wir uns klar entgegen.

Einführung der Unabhängigkeit der Zweitkorrektur und Streichung der Lösungsskizzen

Bei der Korrektur von Klausuren sollte immer nur die jeweilige Leistung im Mittelpunkt der Bewertung stehen. Zwar ist es unmöglich, die Leistung nicht im Kontext der vorherigen zu sehen. Allerdings sollte der sogenannte „Ankereffekt“ so wenig wie möglich eintreten. Der Ankereffekt ist ein Begriff aus der Kognitionspsychologie und beschreibt das Phänomen, bei dem Menschen bei bewusst getroffenen Wahlen von vorhandenen Umgebungsinformationen beeinflusst werden, ohne dass sie sich dessen bewusst sind. Eine Auswertung von 3.696 Examensklausuren des JPA Berlin/Brandenburg durch Prof. Dr. Roland Schimmel und Prof. Dr. Jörn Griebel zeigte allerdings deutlich, dass es in der Realität deutliche Anzeichen für den Ankereffekt gibt. Sie stellten fest, dass die Bewertung der Zweitkorrektur bei nur ca. 1 % aller Klausuren um nicht mehr als einen Punkt von der Erstkorrektur abgewichen ist. Wir fordern deshalb, dass die Zweitkorrektur ohne Kenntnisnahme von den Ergebnissen der ersten Korrektur durchgeführt werden muss sowohl beim Examen als auch bei Remonstrationen im Grundstudium . Nur so kann eine objektive und gerechte Bewertung garantiert werden. Auch würde so eine erhöhte Transparenz und Objektivität der Ergebnisse geschaffen und dadurch ebenfalls das Vertrauen in die Justizprüfungssysteme gestärkt werden. Um eine Beeinflussung der Korrektur gänzlich ausschließen zu können, sollen auch die Lösungsskizzen abgeschafft werden. Es sollen vereinfachte Lösungswege zur Verfügung gestellt werden, in dem die zu prüfenden Ansprüche aufgelistet werden.

Möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommission bei mündlichen Prüfungen

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei mündlichen Prüfungen der juristischen Staatsexamina im Vergleich zu Männern benachteiligt sind. Insbesondere wenn ausschließlich männliche Prüfer in der Prüfungskommission sitzen, verstärkt sich dieser Geschlechterunterschied noch weiter. Um eine möglicherweise unbewusste Diskriminierung zu verhindern, fordern wir daher, dass die Prüfungskommissionen möglichst paritätisch zusammengesetzt sein sollen. Sobald auch nur eine Frau in der Kommission sitzt, verschwindet der Geschlechterunterschied bei den Prüfungsergebnissen. Eine paritätische Besetzung würde dazu beitragen, gleiche Chancen und faire Bedingungen für alle Prüflinge zu gewährleisten.

Eine Erweiterung des Prüfungsstoffes nur unter Streichung von Bestehenden

Die Menge an Wissen, die Studierende im ersten Examen abrufen können müssen, wächst stetig. Mittlerweile müssten Studierende allein im Zivilrecht rund 1.566 Probleme und die dazugehörigen Streitstände sowohl kennen als auch anwenden können. Diese Stoffmenge führt dazu, dass sich viele Studierende bei der Examensvorbereitung lediglich auf das Auswendiglernen fokussieren und dabei den viel wichtigeren Aspekt des Systemverständnisses meist außer Acht lassen. Ebenso erscheint die Menge des zu lernenden Stoffes als so unüberwindbar, dass hierdurch der Druck auf die Studierenden erneut erhöht wird, was sich schlecht auf die psychische Gesundheit auswirkt. Wir fordern deshalb eine Neuaufnahme von Lehrstoff nur unter Streichung von Altem. Künftig soll der Fokus vor allem darauf gelegt werden, dass das Systemverständnis abgefragt wird und nicht möglichst viele Streitstände auswendig gekonnt werden müssen.

Einführung eines Gnadenversuches

Die erste juristische Prüfung kann regulär nur zweimal abgelegt werden. Bei Vorlage von bestimmten Voraussetzungen ist weiterhin ein sogenannter Freiversuch möglich. Die Anmeldung ist für diese Klausuren verbindlich und kann nach Erhalt der Anmeldebescheinigung kaum wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn besondere persönliche Umstände vorliegen. Im zweiten Staatsexamen ist es hingegen möglich einen weiteren sogenannten Gnadenversuch zu erhalten, wenn besondere Umstände das Ablegen der Prüfungen maßgeblich erschwert haben. Wir fordern diese Ausnahmeregelungen auch im ersten Staatsexamen anzuwenden. Besondere persönliche Umstände, wie beispielsweise der Verlust der eigenen Eltern oder die Pflege eines nahen Angehörigen darf nicht zu einem Nachteil der Studierenden führen.

Bundeseinheitliche Anzahl von Klausuren beibehalten – Keine neuen Klausuren einführen

Beim Examen hängt der psychische Druck insbesondere an der Anzahl der zu schreibenden Klausuren. Derzeit müssen in der ersten staatlichen Prüfung zumeist sechs Klausuren geschrieben werden. Nur in Berlin/Brandenburg müssen bislang insgesamt sieben Klausuren abgeleistet werden. Im Februar 2024 tritt die neue Justizausbildungsverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, wodurch dort ebenfalls eine weitere Klausur im Strafrecht eingeführt wird. Die Einführung von neuen Klausuren im ersten Staatsexamen sehen wir kritisch entgegen und fordern, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren bei sechs beibehalten wird. Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit der Leistung fordern wir weiterhin, dass die Anzahl der zu schreibenden Klausuren in Berlin/Brandenburg und Schleswig-Holstein wieder auf sechs reduziert wird. Zugleich wäre eine einheitliche Aufteilung dieser sechs Klausuren auf die verschiedenen Rechtsgebiete wünschenswert.

Einführung der Möglichkeit des Abschichtens

In Niedersachsen gibt es bislang noch die Möglichkeiten die Klausuren im ersten Examen nicht innerhalb eines Durchganges schreiben zu müssen, sondern diese auf zwei Durchgänge aufteilen zu können. Wir fordern diese Möglichkeit nicht nur unter bestimmten Umständen als zulässig zu betrachten, sondern den Studierenden durchgehend die Möglichkeit zu geben, die Klausuren an zwei verschiedenen Durchgängen schreiben zu können. So können Studierende frei wählen, ob Sie alle Klausuren schnell „hinter sich bringen“ wollen oder den Schwerpunkt bei der Vorbereitung auf zwei Durchgänge verteilen und sich so besser auf die dann abzuleistenden Gebiete konzentrieren zu können.

Universitäres Repetitorium ausbauen

Um sich auf das Staatsexamen vorbereiten zu können, ist es gängige Praxis, ein sogenanntes Repetitorium zu besuchen, indem einem der bislang gelehrte Stoff noch einmal in Gänze und auf Examensniveau vermittelt wird. Ein Großteil dieser Repetitorien wird privatwirtschaftlich organisiert, was durchschnittliche Preise von um die EUR 200,00 pro Monat zur Folge hat. Damit der Erfolg im Examen allerdings nicht von der finanziellen Situation der Studierenden abhängt, fordern wir den Ausbau der universitären Repetitorien, sodass auch Studierende hieran teilnehmen können, wenn sie sich ein privat geführtes nicht leisten können.

Regelmäßiges Monitoring des Reformbedarfs

Angesichts der stetigen Entwicklung gesellschaftlicher, technologischer und rechtlicher Herausforderungen und der sich gleichzeitigen, wenn auch nur schleppend voranschreitenden Reformbemühungen, ist es von zentraler Bedeutung, dass Inhalte des Studiums der Rechtswissenschaften fortlaufend auf seine Aktualität und Relevanz überprüft werden. Daher fordern wir die Einführung eines regelmäßigen Monitorings des Reformbedarfs. So würde ermöglicht, potenzielle Lücken im Lehrplan zeitnah zu erkennen und anzupassen und so den Studierenden eine fundierte Ausbildung zu gewährleisten, die den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht wird. Dabei sollen Studierendenvertretungen und die jeweiligen (Studien-)Dekane aktiv eingebunden werden, um ein breites Meinungsbild einzufangen und zielgerichtete Reformen zu initiieren.

Denkbar wäre, das zuständige Ministerium (Niedersächsisches Justizministerium) zu verpflichten, in einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren, einen Bericht über die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung unter Einbeziehung von Stellungnahmen der Studierendenvertretungen der juristischen Fakultäten oder deren Dachverbänden sowie der Dekane und Studiendekane zu verfassen. Dieser Bericht ist anschließend dem Landtag zu präsentieren und zu veröffentlichen.

Gegen die Streichung der Arbeitsgemeinschaften

Seit geraumer Zeit werden an einigen deutschen Universitäten die Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss der Zwischenprüfungen abgeschafft. Die Arbeitsgemeinschaften sind neben den Vorlesungen ein elementarerer Bestandteil des Lernprozesses während des Studiums. Ihre Streichung erschwert den ohnehin sehr umfangreichen Lernstoff nur noch weiter. Deshalb setzen wir uns für die Beibehaltung der Arbeitsgemeinschaften an den niedersächsischen Universitäten ein. Die Finanzierung der AGs soll daher eine besonders hohe Priorität genießen.

Schwester, ich will nicht mehr – Für ein menschenwürdiges Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Nichts wiegt mehr als die persönliche Entscheidungsfreiheit und die Würde des Menschen. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020 wurde erstmals ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben von deutschen Gerichten anerkannt und der damalige § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem ist die Sterbehilfe in Deutschland weitestgehend ungeregelt. Lediglich die strafrechtlich verfolgte Tötung auf Verlangen in § 216 StGB lässt darauf schließen, dass die Selbstbestimmung im Hinblick auf das Leben immer noch eingeschränkt wird. Zwar versuchen selbst die höchsten deutschen Gerichte in ihren Entscheidungen mit „wertende Gesamtbetrachtungen“ dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben einen Entfaltungsraum zu gewähren, jedoch werden auch sie durch das geltende Recht darin limitiert.

Für uns Liberale bildet der freie Willen in allen Lebensbereichen die uneingeschränkte Garantie für ein würdevolles Leben und Sterben. Um die Sterbehilfe nicht gesetzlich ungeregelt zu lassen, fordern wir deshalb die Einführung einer gesetzlichen Grundlage, die das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst, ausführlich regelt und somit keine Rechtsunsicherheiten in diesem Bereich offenlässt.

An die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage stellen wir die folgenden Anforderungen:

Der Kern der Grundlage muss das Recht auf selbstbestimmtes Sterben enthalten, das jedem Menschen grundsätzlich von Geburt an zusteht. Damit einhergehend muss jeder das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Leben passiert und wann es beendet wird. Das Konstrukt der fehlenden “Dispositionsbefugnis” über das Leben, was im Strafrecht eine Einwilligung in die Fremdtötung verhindert, lehnen wir strikt ab. In diesem Rahmen muss auch der § 216 StGB reformiert werden, der als einzige Rechtsnorm die Wertung enthält, dass die Verfügungsberechtigung des Lebens nicht bei dem Individuum liegt. Bei Vorlage der Voraussetzungen des Gesetzes muss eine Straffreiheit garantiert werden. Ein vermeintlicher Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen ist hierfür keine Rechtfertigung. Die strafrechtliche Einschränkung einer derart persönlichen Entscheidung, wann und wie man aus dem eigenen Leben scheiden will, kann nicht primär auf die Achtung des menschlichen, würdevollen Lebens abzielen und muss deshalb abgeschafft werden.

Darüber hinaus dürfen keine großen Hürden gesetzt werden, die es erschweren, an Medikamente zu gelangen, welche das Leben schmerzfrei und sicher beenden. Hierzu muss es Ärzten ohne strafrechtliche Risiken erlaubt sein, solche Medikamente verschreiben zu können. Es soll deshalb eine Regelung eingeführt werden, die die Verschreibung von Medikamenten zu Zwecken der Sterbehilfe als “begründet” im Sinne des § 13 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetz ansieht.  Der Arzt ist verpflichtet, den Suizidenten mündlich und in verständlicher Form über sämtliche für die Selbsttötung wesentlichen medizinischen Umstände aufzuklären. Dazu gehören der voraussichtliche Ablauf der Selbsttötung, die Hilfe hierzu sowie die Risiken der medizinischen Methode. Um eine unkontrollierte Weitergabe an Unberechtigte zu verhindern, darf der Arzt die Medikamente zu keinem Zeitpunkt an den Sterbewilligen ausgeben. Er hat vielmehr sicherzustellen, dass sie nur von ihm eingenommen werden, beispielsweise dadurch, dass er sie erst kurz vor der Einnahme an den Sterbewilligen übergibt und den Sterbewilligen beim Ableben begleitet. Eine Pflicht von Ärzten zur Verschreibung von Medikamenten zur Beendigung des Lebens kann es aber aus Gründen der Entscheidungs- und Gewissensfreiheit des Arztes nicht geben.

Eine entsprechende Pflicht zur Beratung vor der Verschreibung solcher Medikamente lehnen wir ab. Es sollen allerdings ausreichende Beratungsstellen geschaffen werden, an die man sich anonym wenden kann. Auf diese und die dortigen Beratungsangebote müssen die Ärzte jedoch vor der Verschreibung der Medikamente hinweisen.

Dort soll man sich über alle wesentlichen Aspekte bezüglich des Suizids informieren können, sei es über die Bedeutung und die Tragweite der Selbsttötung oder eines fehlgeschlagenen Suizidversuches für sich und sein näheres persönliches und familiäres Umfeld, über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten oder auch über Handlungsalternativen zum Suizid. Auch soll man sich dort über den eigenen gesundheitlichen Zustand, die im Falle einer Erkrankung in Betracht kommenden alternativen therapeutischen Maßnahmen und pflegerischen oder palliativmedizinischen Möglichkeiten informieren können. Die Beratung hinsichtlich jeder nach Sachlage erforderlichen medizinischen, sozialen oder juristischen Informationen ist ergebnisoffen zu führen und darf nicht bevormunden.

Gerade damit der Schutz vor defizitären Suizidentscheidungen allerdings auch nicht vernachlässigt wird, muss bei der Abgabe von Medikamenten weiterhin ein autonom und freiwillig gebildeter Wille vorliegen. Aus Gründen der Rechtssicherheit darf der verschreibende Arzt erst dann Sterbehilfe leisten, wenn ein psychologisches Attest vorliegt, aus dem ein frei gebildeter Wille hervorgeht, sowie erkennbar ist, dass der Sterbewillige nicht an einer akuten psychischen oder chronischen Störung leidet. Hierbei darf es keine Rolle spielen, ob die Entscheidung des Sterbewilligen in dem konkreten Fall für andere Personen als “unvernünftig” angesehen wird. Die sterbewillige Person muss nur generell in der Lage sein, “vernünftige” Entscheidungen zu treffen. Auch muss aus dem Attest hervorgehen, dass dem Sterbewilligen alle zur Entscheidung notwendigen Informationen vorliegen und der Entschluss ohne unzulässige Einflussnahme und ohne Druck entstanden ist. Um die Unabhängigkeit des Attests gewährleisten zu können, soll dieses von einem Psychologen ausgestellt werden, der von einem Richter auf zufällige Weise bestimmt worden ist. Hier dürfen zwischen dem Zeitpunkt des Antrags bei Gericht und dem Termin bei einem Psychologen nicht mehr als sieben Tage vergangen sein. Bei Vorliegen von besonderen Umständen wie starken Schmerzen ist der Sterbewillige bevorzugt zu berücksichtigen das Attest unverzüglich auszustellen. Die Kosten für das Attest sind von den Krankenkassen zu übernehmen. Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse. Auch soll es möglich sein den Wunsch zur Sterbehilfe in bestimmten Fällen in einer Patientenverfügung zu äußern. In diesen Fällen muss zum Zeitpunkt der notariellen Beglaubigung der Patientenverfügung auch ein psychologisches Gutachten vorliegen.

Heidenspaß, statt Höllenqual – Für eine echte Trennung von Kirche und Staat.

Als Junge Liberale sind wir für eine Ethik, die sich an den Interessen des Menschen orientiert. Diese einzelnen Interessen gehen in einer globalisierten und diversen Gesellschaft immer weiter auseinander. Grundfeste unseres Zusammenlebens wie die Demokratie, Menschenrechte, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit oder die Gleichberechtigung der Geschlechter können nur dann auch für die Zukunft gefestigt werden, wenn der Staat in Fragen der Religion neutral ist. 

Religionen sind für viele Menschen eine Quelle der Kraft, des Trostes und der spirituellen Erfüllung, die vor allem Gemeinschaft bietet. Allerdings darf die Ausübung von Religion nicht zu Ausgrenzung Menschen anderer oder keiner Religion führen.

Deshalb sind wir davon überzeugt, dass Religion und Religiosität Privatsache sein sollten. Religion muss politisch, juristisch und vor allem finanziell vom Staat getrennt sein.

Forderungen:

  • Austritt aus der Kirche: Wir setzen uns für einen unbürokratischen und kostenfreien Austritt aus der Kirche ein, um jedem Einzelnen die freie Entscheidung zu ermöglichen, unabhängig von religiösen Bindungen zu leben. Dies sollte durch eine einfache, digitale Austrittsmöglichkeit ohne zusätzliche Gebühren oder administrative Hürden gewährleistet werden, um die individuelle Religionsfreiheit zu wahren und einen transparenten Prozess zu gewährleisten.
  • Kirchensteuer: Wir fordern die vollständige Abschaffung jeglicher Verpflichtung zur Kirchensteuer, um die Religionsfreiheit zu stärken und die finanzielle Belastung allen Bürger:innen unabhängig von ihrer Glaubensrichtung oder Religionszugehörigkeit zu reduzieren. Die Kirchensteuer sollte nicht länger automatisch von den Einkommensteuern abgezogen werden, sondern kann als Mitgliedsbeitrag von den Kirchen erhoben werden, ähnlich wie bei Vereinen. Dies erfolgt durch die Kirchen und nicht mehr durch den Staat.
  • Feiertage: Wir fordern die Beibehaltung gesetzlicher Feiertage unter der Bedingung, dass diese nicht länger von religiösen Überzeugungen abhängig gemacht werden. Stattdessen sollen die Feiertage auf kulturellen, historischen oder gesellschaftlichen Ereignissen beruhen, die für die Nation oder die Region von Bedeutung sind. Dadurch wird ein inklusiveres und vielfältigeres Feiertagssystem geschaffen, das alle Bürger:innen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gleichermaßen anspricht und vereint. Dazu zählt allerdings auch die Abschaffung des Tanzverbotes.
  • Eintrag ins Lobbyregister: Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Einflussnahme von religiösen Organisationen auf politische Entscheidungsprozesse transparent zu machen. Deshalb fordern wir einen Eintrag ins Lobbyregister für die Kirchen, um die Integrität und Unabhängigkeit unserer demokratischen Strukturen zu wahren.
  • Missbrauch: Wir fordern eine konsequente und unabhängige Verfolgung von Missbrauchsfällen in religiösen Einrichtungen durch von staatlichen Institutionen geführte Untersuchungen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass jegliche Form von Missbrauch, sei es sexueller, physischer oder emotionaler Natur, konsequent und gerecht behandelt wird. Zudem muss sichergestellt werden, dass Opfer von Missbrauch angemessen unterstützt werden und Zugang zu professioneller Beratung und Hilfe erhalten, welche zwingend durch die Kirche finanziert werden soll. Eine Kultur des Schweigens und der Vertuschung darf nicht länger toleriert werden; deshalb setzen wir uns für eine offene, aufklärende und vorbeugende Haltung ein, um Missbrauch in religiösen Einrichtungen entschieden zu bekämpfen und die Opfer zu schützen.
  • Kunstraub zurückgeben: Historisch bedeutende Kunstwerke und kulturelle Artefakte, die während der Kolonialisierung, Kriege oder anderer fragwürdiger Umstände aus ihren Herkunftsländern entwendet wurden, müssen zurückgeführt werden, um die kulturelle Identität und das Erbe dieser Gemeinschaften zu respektieren und zu bewahren. Die Kirchen haben eine Verantwortung, bei der Aufklärung und Restitution dieser geraubten Kunstwerke aktiv mitzuwirken und sich für eine gerechte Rückgabe einzusetzen. Die Rückgabe von Kunstraub ist ein wichtiger Schritt hin zu einer versöhnlichen und fairen Zukunft, in der die Kunstschätze angemessen in ihrem kulturellen Kontext gewürdigt werden und für kommende Generationen erhalten bleiben.
  • Gesetzgebung: Wir fordern die Abschaffung des kirchlichen Sonderkündigungsrechts. Ausnahme davon besteht bei Mitarbeiter:innen mit pastoralen oder katechetischen Aufgaben.
  • Caritas Lüge aufarbeiten: Zahlreiche Menschen sind der Überzeugung, dass die Kirche wichtig ist, da sie der finanzielle Träger der Caritas ist. Dies wird zusätzlich als Grund angeführt warum die Kirche sich nicht ins Lobbyregister eintragen lassen muss. Die Caritas wird aktuell nur jedoch nur zu 1,8% durch die Kirche finanziert, der Rest erfolgt durch öffentliche Gelder.

Was ist dieser Fachkräftemangel?

Vor kurzem gab es einen neuen Rekordwert in Deutschland. Aktuell sind in Deutschland so viele Menschen wie noch nie erwerbstätig. Jedoch hört man es immer wieder. Egal wo. In der Pflege, im Handwerk, im Lehramt oder auch im öffentlichen Dienst. Der sogenannte Fachkräftemangel.

Deutschland hat ein Problem. Wir sind in unserer Gesellschaft darauf angewiesen, dass qualifizierte Menschen tagtäglich ihre Arbeit verrichten, damit der Wohlstand der Nation gehalten und unter Umständen sogar gesteigert werden kann. Dies fängt schon bei der Reinigungsfachkraft oder der Pflegekraft an. Dazu kommt der Umstand, dass so gut wie jede Branche in Deutschland dieses Problem hat. Darunter gehört auch der öffentliche Dienst.

Leider können wir nicht ganz viele Menschen auf einmal herzaubern, um den Fachkräftemangel zu lösen. Es braucht innovative Ideen und die Bereitschaft neue Dinge auszuprobieren.

Corona hat uns dabei eine dieser Ideen direkt aufgezwungen. Das mobile Arbeiten! Das Beste daran: Es funktioniert! Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern daher speziell für den öffentlichen Dienst:

  • Recht auf Einführung der mobilen Arbeit im öffentlichen Dienst, solange die Tätigkeit dies erlaubt

Keinen Sport mit Kriegsverbrecherstaaten

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) will russischen und belarusischen Sportlerinnen und Sportlern den Zugang zur Teilnahme an internationalen Sportwettbewerben wieder ermöglichen. Infolgedessen werden ukrainische Sportlerinnen und Sportler die internationalen Wettbewerbe boykottieren. Für uns Junge Liberale ist das eine inakzeptable Entscheidung des IOC und muss Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bühne die dem Kriegsverbrecherstaat Russland durch die Sportwettbewerbe geboten wird und das Signal des Rückkehrens zur vermeintlichen Normalität im Umgang zu Russland sind für uns nicht zu tolerieren.

Die Jungen Liberalen Niedersachsen fordern konkret:

  • Die Rücknahme der Wiederzulassung russischer und belarusischer Sportlerinnen und Sportlern zu internationalen Wettbewerben.
  • Den Rücktritt des Präsidenten Thomas Bach, des gesamten IOC Executive Board, des Generaldirektors des IOC, sowie allen weiteren an der Entscheidung beteiligten Personen.
  • Eine Neuevaluation und Priorisierung der Schutzbedürfnisse ukrainischer Sportlerinnen und Sportler im Kontext internationaler Sportwettbewerbe
  • Eine Entschuldigung des IOCs an die ukrainischen Sportlerinnen und Sportler sowie das ukrainische Volk für die Entscheidung der Wiederzulassung russischer und belarusischer Sportler. Russische Athleten die Nachweislich in der Ukraine gekämpft haben sollen lebenslang von Internationalen Wettbewerben ausgeschlossen werden.
  • Ein Boykott der deutschen Sportlerinnen und Sportler an allen unter dem Dach des IOC stattfindenden Sportveranstaltungen sollten russische und belarusische Sportlerinnen und Sportler wieder zugelassen werden.

Freiheitsenergien nicht verschwenden

Spätestens seit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine ist es klar, dass die deutsche Energieversorgung und Industrie nicht länger auf russisches Gas aufgebaut seien kann. Die drastisch steigenden Preise für Energie sind für viele Bürger und Unternehmen eine ernstzunehmende Existenzbedrohung, daher dürfen wir keine wertvolle Energie  verschwenden! Und es muss gesichert sein, dass wir die erneuerbaren Energien möglichst effizient speichern und nutzen, für die Zeit, wenn die Produktion aufgrund gegebener Verhältnisse ausfällt.

Um dies zu verwirklichen ist es notwendig größere Speicherkapazitäten in Deutschland zu erschaffen, als auch den Betrieb der bestehenden Kapazitäten wieder wirtschaftlich zu gestalten.

Pumpspeicherkraftwerke sind ein wichtiger und bewährter Teil unserer Energiespeicher. Aufgrund des BGH-Urteils, welches die Kraftwerke gemäß § 3 Nr. 25 EnWG als Letztnutzer einstuft, ist der Betrieb dieser Anlagen für die Betreiber nicht mehr wirtschaftlich. Dies muss sich ändern!

Auch denkbar wäre überschüssigen Strom dafür zu verwenden durch Elektrolyse, Wasserstoff zu gewinnen, ähnlich wie auf den Orkney Inseln. Dieser könnte für die Industrie ein Substitut zu Gas darstellen.

Daher fordern wir Junge Liberale, dass:

  • Pumpspeicherkraftwerke im Sinne des Gesetzes als Kraftwerke einzustufen sind.
  • eine Machbarkeitsstudie zur Herstellung von Wasserstoff durch erneuerbare Energien (Power-to-Gas) durchgeführt wird.

Echte Sicherheit für Minijobber und geringfügig Beschäftigte

Seit dem 01.01.2013 verdienen Minijobber und geringfügig Beschäftigte in Deutschland maximal 450€. Mit 4.4 Millionen Erwerbstätigen die 2020 ausschließlich dieses Arbeitsmodell nutzten, verlieren 12% der Kernerwerbstätigen in Deutschland jedes Jahr einen Teil ihrer Kaufkraft. Auch sollte nicht vergessen werden das ca. dreiviertel aller Studenten neben dem Studium einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, und auch hier nutzen viele das Arbeitsmodell der geringfügigen Beschäftigung.

Anhand des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (Quelle 3) lässt sich nachvollziehen, dass die 2013 verdienten 450€ zum Jahresende 2021 nur noch eine reale Kaufkraft von 400,50€ haben.

Die kommende Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 520€ fängt aber keineswegs den Realverlust der Erwerbstätigen auf. Die Inflationsrate betrug im Mai 2022 +7.9% (Quelle 4) und wird auch nach unserer Annahme in naher Zukunft nicht fallen.

Anders als bei herkömmlicheren Arten der Beschäftigung, werden die Minijobber meist bei staatlichen Finanzhilfspaketen nicht berücksichtigt. So können sie bspw. trotz des mehrfach angestiegenen Steuerfreibetrags (allein im Jahr 2022 zweimal) nicht mehr Geld verdienen. Auch können sie nicht von den geplanten Steuervorteilen profitieren, die durch die „Überbesteuerung“ des Staates im Fiskus 2023 u.a. mit Einkommenssteuererlassen wieder ausgezahlt werden sollen.

Daher sollten wir vorplanen, anstatt hinterherzurennen, damit alle Erwerbstätige in Deutschland finanziell stabil durch diese Finanzkrise kommen!

Wir Jungen Liberalen fordern daher:

  • eine Aufstockung des erlaubten Entgeldbetrags auf 700€.
  • alle drei Jahre eine Anpassung des erlaubten Entgeldbetrags an die Inflation.

Fairness für Erwerbsunfähige

Für Menschen die aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen von der deutschen Rentenversicherung als erwerbsunfähig eingestuft werden ist dies ein großer Umbruch. Viele der sowieso von Gesundheitsbeschwerden geplagten Menschen finden sich allerdings trotz abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung in einem langen und quälenden Rechtsstreit wieder.

Aufgrund der Beweispflicht der Versicherungsnehmer sind private Versicherer bereit sich in einen Prozess zu verwickeln, um die Menschen, welche sowieso aufgrund des nun fehlenden Einkommens mit finanziellen Problemen belegt sind, zu einem Vergleich oder gar dem kompletten Verzicht auf Leistungen zu bewegen. Die finanziellen und gesundheitlichen Schwierigkeiten der Versicherungsnehmer dürfen nicht durch Versicherungsträger ausgenutzt werden!

Wir Junge Liberale fordern, dass:

  • private Versicherer verpflichtet sind, die von der Rentenversicherung festgestellte Erwerbsunfähigkeit anzuerkennen.
  • die Beweispflicht bei Anfechtung auf den Versicherer übertragen wird.
  • die Leistungen der Versicherung auch während eines Rechtsstreits gezahlt werden müssen.